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Aufgaben und Rechte des Betriebsrates

§ 2 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes gibt dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber folgende Kernaufgabe mit auf den Weg: “Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.”

Die Allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates sind geregelt in § 80  Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Der Betriebsrat soll sich demnach der Belange der Arbeitnehmer annehmen und Maßnahmen im Sinne der Arbeitnehmer beantragen und deren Anregungen aufgreifen. Er soll alle Beschäftigung im Betrieb fördern und sichern.

Er hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Normen durchgeführt werden, er hat Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern.

Der Betriebsrat kann sich in Absprachen mit der Geschäftsleitung Sachverständige hinzuziehen, um sich in Angelegenheiten in denen ihm die nötige Sachkenntnis fehlt, wie beispielsweise der Erstellung einer Betriebsvereinbarung, beraten zu lassen.

Informations- und Beratungsanspruch

Die Geschäftsleitung muss den Betriebsrat so umfassend informieren, dass er seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann. Insbesondere gilt das für die Personalplanung, personelle Einzelmaßnahmen und wichtige Änderungen im Betrieb.

Mit Ausnahme von Betriebsgeheimnissen und persönlichen Daten, darf der Betriebsrat diese Informationen an die Belegschaft weitergeben und mit ihr diskutieren.

Darüber hinaus muss sich die Geschäftsleitung bei Änderungen von Arbeitsabläufen oder der Errichtung von Technischen Anlagen mit dem Betriebsrat beraten. Allerdings werden die Änderungen nicht unwirksam, wenn der Arbeitgeber gegen dieses Gebot verstößt.

Anhörung

Der Betriebsrat muss bei jeder Kündigung angehört werden und kann aus den in § 102 BetrVG genannten Gründen einer Kündigung widersprechen. Der Arbeitgeber kann die Kündigung trotzdem aussprechen, muss dann aber den/die gekündigten Arbeitnehmer/in bei einem berechtigten Widerspruch bis zum Ende Kündigungsschutzprozess weiter beschäftigen.

Mitwirkung

Bei personellen Einzelmaßnahmen (Umgruppierung, Einstellung, Eingruppierung oder Versetzung von Mitarbeitern) kann der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern, der Arbeitgeber hat die Möglichkeit die Zustimmung des Betriebsrates durch ein Arbeitsgerichtsurteil ersetzen lassen. Im Gegenzug kann der Betriebsrat eine ohne seine Zustimmung umgesetzte Maßnahme durch ein Arbeitsgericht revidieren lassen, sollte er zu Recht seine Zustimmung verweigert haben.

Mitbestimmung

Eine Mitbestimmung hat der Betriebsrat in folgenden Angelegenheiten, sofern diese nicht bereits durch Gestze, Tarife etc. geregelt sind:

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage,
  • Mehrarbeit,
  • Fragen der Betriebsordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb,
  • Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, mit denen eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle möglich ist.
  • Ausgestaltung des Arbeitsschutzes,
  • Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsgrundsätzen
  • Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird,
  • Sozialeinrichtungen wie Kantinen etc.,
  • Zuweisung und Kündigung von Wohnräumen,
  • Festsetzung der Akkordlohn– und Prämiensätze,
  • Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen sowie
  • Gruppenarbeitsgrundsätze
  • Betriebliche Weiterbildung (§ 96, § 97, § 98 BetrVG)
  • Zielvereinbarungen: Ohne Bezug zum Entgelt ist eine Zielvereinbarung ein mitbestimmungspflichtiger „allgemeiner Beurteilungsgrundsatz“ nach § 94 Abs. 2 BetrVG, bei Kontrolle durch Datenverarbeitungssystem gilt zusätzlich eine Mitbestimmung der Leistungs- und Verhaltenskontrolle nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Bei Bezug zum Entgelt finden § 87 Abs. 1 Nr. 10-12 BetrVG Anwendung

Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten werden in der Regel in einer Betriebsvereinbarung verabredet. Gelingt dies nicht entscheidet auf Antrag eine Einigungsstelle.

Betriebsänderungen

 

Bei Betriebsänderung in Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern, die Nachteile für die Belegschaft bringen, hat der

Arbeitgeber  den Betriebsrat rechtzeitig umfassend  zu informieren und sich mit ihm zu beraten (§§ 111 ff. BetrVG).

Als Betriebsänderungen gelten:

  • Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
  • Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
  • Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben,
  • grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen,
  • Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren

Betriebsratsvorsitzende

Der Betriebsrat wird durch den Betriebsratsvorsitzenden, oder im Falle seiner Verhinderung von dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden im Rahmen seiner Beschlüsse vertreten. Er ist Berechtigt Erklärungen für den Betriebsrat entgegen zunehmen und zu geben. Weitere Aufgaben sind in der Geschäftsordnung geregelt.

Das gesamte Betriebsverfassungsgesetz, könnt ihr hier nachlesen.

Das Datenschutzkonzept des Betriebsrates:

Im Rahmen der Betriebsratsarbeit müssen wir mitunter sensible Daten verarbeiten. Damit dies ordnungsgemäß im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschieht, hat sich der BR ein internes Datenschutzkonzept erarbeitet. Das Konzept besteht aus einer Verfahrensanweisung, die für alle BR-Mitglieder verbindlich ist und einem Verzeichnis der Daten, die im Rahmen der BR-Arbeit möglicherweise verarbeitet werden.

Beides könnt ihr hier nachlesen:

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2021-05-10-Verfahrensanweisung zum Datenschutz des Betriebsrates der Rettungsdienst Ammerland GmbH

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2021-05-10_Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten des BR

Die Geschäftsordnung des Betriebsrates:

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Geschäftsordnung für den Betriebsrat Rettungsdienst Ammerland GmbH 2022