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Betriebsratsinfo – März 2017

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Einsatznachsorge nach psychisch belastenden Einsätzen

Bei Katastrophen und Unglücken leidet auch die Seele unter den Eindrücken und benötigt mitunter auch Erste Hilfe. Im täglichen Einsatzdienst kann es immer wieder zu Situationen kommen, die für das Rettungsdienstpersonal psychisch stark belastend sind.

Aus solchen Situationen kann sich eine Akute Belastungsstörungen oder gar eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)  entwickeln. Die PTBS zeigt die ersten Symptome in der Regel mit einer Verzögerung von einigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten nach dem belastenden Erlebnis. In manchen Fällen vergehen sogar Jahre, bis die Symptome einer PTBS auftreten. Manchmal geht der posttraumatischen Belastungsstörung auch eine akute Belastungsreaktion voraus.

Was sind Erkennungszeichen?

  • Symptome des Wiedererlebens: sich aufdrängende, belastende Erinnerungen an das Trauma, Flashbacks, Alpträume
  • Vermeidungssymptome: emotionale Stumpfheit, Gleichgültigkeit und Teilnahmslosigkeit der Umgebung und anderen Menschen gegenüber, aktive Vermeidung von Aktivitäten und Situationen, die Erinnerungen an das Trauma wachrufen könnten. Manchmal können wichtige Aspekte des traumatischen Erlebnisses nicht mehr (vollständig) erinnert werden
  • Vegetative Übererregtheit: Schlafstörungen, Reizbarkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, erhöhte Wachsamkeit, übermäßige Schreckhaftigkeit

Wenn ihr nach einem beeindruckenden Einsatz merkt, euch lässt dieser nicht los und er quält euch mit Symptomen, wie sie oben beschrieben sind, über einen längeren Zeitraum, dann könnt ihr euch Hilfe holen. Der erste Ansprechpartner wäre unser Betriebsarzt Dr. Hartmann, dieser kann dann kurzfristige weitere professionelle Hilfe vermitteln.

Auf Initiative des Betriebsrates wird sich die Abendfortbildung im Juni mit diesem Thema beschäftigen. Der Referatsleiter Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) im Offizialatsbezirk Oldenburg des MHD Johannes Meyer wird uns dann über die Möglichkeiten informieren, die wir haben mit dem diesem Thema umzugehen.

Der BR beleuchtet dieses Thema schon länger intern und wird nun beginnen diverse Vorschläge für den Umgang mit psychischen Belastungen im Rettungsdienst gemeinsam mit der Geschäftsführung zu erörtern. Dazu gehören u.a. niederschwellige Ansprechpartner im Betrieb auszubilden, sogenannte Soziale Kontaktpersonen. Wir möchten ein psychisches Verbandbuch einführen, in dem sämtliche Ereignisse, die potentielle Auslöser einer psychischen Belastung sein können dokumentiert werden. Dies ist wichtig für einen späteren Nachweis, wenn es so schlimm kommt, dass man berufs- oder arbeitsunfähig wird. Wir werden unsere Gefährdungsbeurteilung unter diesem Aspekt neu beleuchten und darauf achten, dass dieses Thema regelmäßig im Rahmen der Fortbildungen bearbeitet wird. Anregungen und Ideen hierzu nehmen wir gerne entgegen.

Eingruppierung RA & NotSan auf RS-Stellen

Im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung haben wir uns nochmals intensiv mit Frage beschäftigt, wie müssen Rettungsassistent*innen und Notfallsanitäter*innen eingruppiert werden, die auf Planstellen für Rettungssanitäter*innen eingestellt sind. Unsere Recherchen bei der ver.di-Bundesverwaltung, wie auch das Studium von BAG-Urteilen, haben die bisherige Praxis der Eingruppierung beim RD-Ammerland erneut als richtig bestätigt.

Ausschlaggebend für die Eingruppierung ist die zugewiesene Tätigkeit. Auch wenn die Person, die höher qualifiziert ist als für die zugewiesen Tätigkeit notwendig, hat diese Person nur Anspruch auf die Eingruppierung gemäß der zugewiesenen Tätigkeit. In unserem Betrieb bedeutet das, dass alle Rettungsassistent*innen und Notfallsanitäter*innen auf RS-Stellen in die EG 4 + 2,3% eingruppiert werden, wenn sie einen Antrag auf Höhergruppierung im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung stellen.

Überleitung in die neue Entgeltordnung

Es ist so weit, wir haben nun alle Informationen zusammen und sind uns mit der Geschäftsführung einig geworden, zu welchen Bedingungen die Überleitung in die neue Entgeltordnung abgewickelt werden muss.

Alle Kolleg*innen, die bereits vor dem 01.03.2017 NotSan waren und auf einer RA Stellen eingestellt sind, bekommen ihre Tätigkeit als Notfallsanitäter*in jeweils persönlich zum 01.03.2017 zugewiesen. Das bedeutet, dass sie ab dem 01.03.2017 stufengleich in die EG N höhergruppiert werden. Alle Kolleg*innen die bereits vor dem 01.03.2017 Notfallsanitäter*in waren und in der EG 8 eingruppiert waren, bekommen ihre Tätigkeit als Notfallsanitäter*in ebenfalls jeweils persönlich zum 01.03.2017 zugewiesen und werden ab dem 01.03.2017 stufengleich in die EG N übergeleitet, da die EG N mit der EG 8 gleichgestellt ist, lediglich zahlenmäßig greift die EG N auf die Entgeltgruppe P 8 aus dem Pflegetarif zurück.

Alle Kolleg*innen in den Entgeltgruppen 3 und 5 müssen einen Antrag stellen, wenn sie auf Grund der neuen Entgeltordnung als RS von der EG 3 in die EG 4 + 2,3% oder als RA (unabhängig davon ob sie bereits die Qualifikation Notfallsanitäter*innen besitzen) von der EG 5 in die EG 6 eingruppiert werden möchten. Dies ist leider nicht stufengleich möglich, da die stufengleiche Höhergruppierung erst ab dem 01.03.2017 vorgesehen ist. Die Kolleg*innen, die für den 01.03.17 mit der Zuweisung der Tätigkeit als Notfallsanitäter*in rechnen, müssen genau überprüfen, ob die Höhergruppierung für 2 Monate bezogen auf die Stufen Sinn macht. Alle Anträge auf Höhergruppierung im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung wirken immer auf den 01.01.2017 zurück, egal zu welchem Zeitpunkt der Antrag innerhalb des Jahres 2017 gestellt wird. Vorsicht die Frist für solche Anträge läuft am 31.12.2017 aus!

Ob die hier beschrieben Möglichkeiten für jeden persönlich, bezogen auf seine*ihre weiter Laufbahn Sinn machen und einen monetären Vorteil bringen, muss jede*r selbst überprüfen. Für ver.di-Mitglieder wird dafür demnächst in der ver.di-Geschäftsstelle in Oldenburg ein Tarifrechner zur Verfügung stehen. Um ihn nutzen zu können, müssen ver.di-Mitglieder bei dem zuständigen Sekretär einen Termin ausmachen: 0441/969760 (falls ihr nach der Warteschleife nicht in OL landet, zurück nach OL verbinden lassen)

Wenn ihr noch Fragen zur Überleitung in die neue Entgeltordnung habt, könnt ihr euch gerne an eines der Betriebsratsmitglieder wenden, bitte beachtet dabei die Bürozeiten oder den Dienstplan der BR-Mitglieder!

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – Januar 2016

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Tagesfortbildungen

Der Betriebsrat hat im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes gewisse Beratungs- und Mitbestimmungsrechte bei der Einrichtung und Durchführung von Maßnahmen zur Beruflichen Bildung. Vor diesem Hintergrund ist der Betriebsrat in seiner jüngsten gemeinsamen Sitzung mit der Geschäftsführung über die Umsetzung der geplanten Tagesfortbildungen informiert worden. Die Informationen hierzu sind im wesentlichen jedem von euch durch ein persönliches Anschreiben von Herrn Peter bereits bekannt.

Der Betriebsrat hat das Konzept zu Kenntnis genommen und befürwortet dies grundsätzlich. Um sich eine vorläufig abschließende Meinung zu diesem Tagesfortbildungskonzept bilden zu können, wird im ersten Durchgang jeweils ein Betriebsratsmitglied als Beobachter*in anwesend sein. Die daraus gewonnen Erkenntnisse werden in die Evaluierung mit eingebracht werden.

Zu den Überprüfungen am Ende jeder Fortbildung tauchen immer wieder Fragen auf: Wer bekommt die Antworten? Sieht der Chef die Antworten? Was passiert wenn ich eine Prüfung versemmele? Hierzu ist grundsätzlich zu sagen, die Antwortbögen bleiben hier im Hause, ja der Chef wird sie sehen, arbeits- bzw. eingruppierungsrechtliche Konsequenzen wird es nicht geben. Dies hat Herr Peter in seinem persönlichen Anschreiben an alle Kolleg*innen deutlich in fett gedruckten Buchstaben ausgedrückt!

Nichtsdestotrotz muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, was der TVöD zum Thema Leistung im § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen sagt:

(2) Bei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.
Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verlängert werden. Bei einer Verlängerung der Stufenlaufzeit hat der Arbeitgeber jährlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung noch vorliegen. Für die Beratung von schriftlich begründeten Beschwerden von Beschäftigten gegen eine Verlängerung nach Satz 2 bzw. 3 ist eine betriebliche Kommission zuständig. Die Mitglieder der betrieblichen Kommission werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs-/Personalrat benannt; sie müssen dem Betrieb/der Dienststelle angehören. Der Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der Kommission darüber, ob und in welchem Umfang der Beschwerde abgeholfen werden soll.

Es wird also deutlich, dass eine Leistung, die erheblich unter dem Durchschnitt liegt, lediglich zu Folge haben kann, dass der Stufenaufstieg auf die Stufen 4 bis 6 verlangsamt werden kann, ein Weg rückwärts ist nicht vorgesehen. Auch müsste dann die Maßnahme jährlich überprüft werden, so bekäme jeder die Chance  das zu heilen. Und mal ehrlich, wer von euch möchte mit einem Niveau, das erheblich unter dem Durchschnitt liegt, aus einer bedrohlichen Situation gerettet werden, eine gewisse Kompetenz ist nun mal gefragt.

Wir sollten dies also unabhängig von irgendwelchen nicht ausgesprochenen Eventualitäten, als Herausforderung sehen und die Erfolgskontrollen am Ende jeder Tagesfortbildung nur als das nutzen wofür sie vorgesehen sind: zu Selbsteinschätzung und zur Evaluierung der Fortbildungen inkl. Prüfungen.

Betriebsrat und Eingruppierung

Es wird dem Betriebsrat immer wieder vorgeworfen, er würde nichts gegen die Eingruppierung von Rettungsassistent*innen in die EG 3 unternehmen. Diese Aussage beruht auf dem grundsätzlichen Irrtum, der Betriebsrat hätte einen Einfluss auf die Eingruppierung. Dem ist mit Nichten so! Eingruppiert wird nach dem Tarifvertrag, der von der Gewerkschaft ver.di für ihre Mitglieder mit dem Arbeitgeberverband Verband Kommunaler Arbeitgeber (VKA) geschlossen wurde. Durch unsere Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ und einzelvertragliche Regelungen wird dieser Tarifvertrag auch auf Nicht-ver.di-Mitglieder angewandt. Im Übrigen unterschreibt dann jeder selbst den Arbeitsvertrag, der regelt unter welchen Bedingungen hier die Arbeitsstelle angenommen wird. Es wird also deutlich, dass der Betriebsrat an dieser Stelle keine Karten im Spiel hat!

Zur Erläuterung wie eine Eingruppierung durch den TVöD zustand kommt, könnt ihr hier in der bereits 2013 in einem BR-Info veröffentlichten Zusammenfassung noch ein mal nachlesen:

Unsere Eingruppierung sollte im TVöD Abschnitt III §§ 12 und 13 geregelt sein, zur Zeit ist dort aber immer noch zu lesen „[Derzeit nicht belegt, wird im Zusammenhang mit der Entgeltordnung geregelt.]“ Diese Entgeltordnung ist aber bis heute noch nicht erstellt worden. Daher gelten für uns immer noch die §§ 22 und 23 im Abschnitt VI des alten BAT:

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

TVoeD-BAT_Eingruppierung

Dort wird auf die Anlagen 1a und 1b verwiesen. RS und RA werden in der Anlage 1a geregelt:

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Tätigkeitsmerkmale_RS_RA_Anlage_1a_BAT

die dort ermittelten Eingruppierungen muss man schließlich in den Überleitungstabellen des TVÜ (Achtung: aufgesplittet nach Beschäftigten die am 30.9. / 1.10. 2005 bereits vorhandenen waren und den Beschäftigten, die nach diesem Termin eingestellt wurden) zuordnen:

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TVUE_Vergütungsgruppen

Das Tabellenentgelt aus der so ermittelten Eingruppierung kann unter https://oeffentlicher-dienst.info/ aus der jeweils aktuellen Tabelle ermittelt werden.

Im o.g. §22 des BAT ist weiter auch folgendes geregelt: (2) […] Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Vergütungsgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen. Kann die Erfüllung einer Anforderung in der Regel erst bei der Betrachtung mehrerer Arbeitsvorgänge festgestellt werden (z. B. vielseitige Fachkenntnisse), sind diese Arbeitsvorgänge für die Feststellung, ob diese Anforderung erfüllt ist, insoweit zusammen zu beurteilen. […]

Wie ihr seht, wird also seit 10 Jahren unsere Eingruppierung über ein umständliche Krücke geregelt. In der Tarifrunde 2016 soll nun endlich die neue Entgeltordnung beschlossen werden. Dies ist die Stelle wo jede*r Einfluss nehmen kann, in dem er*sie Mitglied bei ver.di wird und sich an den Aktionen, die Rund um die Tarifrunde in den Betrieben etc. laufen werden, beteiligen kann. Auch die ver.di Betriebsgruppe des RD-Ammerland wird sich in diese Tarifrunde einbringen, je mehr dabei sind umso eher können wir uns Gehör verschaffen.

Tacheles

Die von der Geschäftsführung in den letzten „Informationen rund um den Notfallsanitäter“ unter dem Untertitel „Tacheles“ angesprochenen bedenklichen Umgangsformen innerhalb des Betriebes und die chronischen Meckereien werden auch von dem Betriebsrat mit Sorge wahrgenommen. Es wird von einigen nach außen ein Bild vermittelt, nach dem die Hälfte der Belegschaft wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen gekündigt hätte oder kündigen wolle. Dem Appell der Geschäftsführung, sich seiner sozialen Verantwortung in Verbindung mit der dazu notwendigen Sozialen Kompetenz zu erinnern, können wir uns als Betriebsrat nur anschließen. Grundsätzlich sind wir alle hier um einen qualifizierten Job in einer möglichst friedliche Atmosphäre zu machen. Dazu gehört nun mal der Respekt und die Achtung gegenüber sämtlichen Kolleg*innen. Wir erwarten, dass Differenzen im Fachwissen, die die zur Zeit bei uns vorhandenen vier Qualifikationsstufen mit sich bringen, nicht zum diffamieren von Kolleg*innen genutzt werden, sondern dass sich jede*r auch an dieser Stelle seiner*ihrer Verantwortung bewusst wird und die Kolleg*innen die beispielsweise „nur“ RS sind mitnehmen und unterstützen!

Wir können in diesem Zusammenhang nur immer wieder betonen, für konstruktive Kritik bezüglich des Betriebes und des Betriebsrates steht unser digitales Postfach alle [at] br-rda.de, der analoge Briefkasten im Wachenbüro der Wache WST und nicht zuletzt die Bürotür (Bürokalender) immer offen.

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed, hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/,
als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletterabonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt, im IntraRett: leider sind die Links wegen der fehlenden Internetanbindung in den Dokumenten nicht nutzbar. Daher wird dort die URL im Original dargestellt. Wer möchte kann sie dann abschreiben.

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda .de

 

Entgeltordnung kommunal

ver.di fordert deutliche Aufwertung der Pflegefachkräfte – Arbeitgeber wollen Pflegehilfskräfte schlechter bezahlen

Auch die Berufsgruppen Feuerwehr und Rettungsdienst werden im Oktober weiter verhandelt

logo_verdiDie Vorstellungen über eine neue Eingruppierung für Berufe im Gesundheitswesen könnten unterschiedlicher nicht sein. ver.di will eine deutliche Aufwertung durchsetzen und fordert für die Pflegefachkräfte mindestens 3.000 Euro im Monat. Die Arbeitgeber wollen die Verhandlungen über eine neue Entgeltordnung nutzen, um die Pflege abzuwerten. Am 25./26. August 2014 fand die zweite Verhandlungsrunde über eine Entgeltordnung für die Gesundheitsberufe mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) statt. Verhandelt wurden im ersten Schritt die Pflegeberufe.

ver.di hat einen Strukturvorschlag für die Eingruppierung gemacht.
Danach werden Pflegefachkräfte bzw. Pflegehilfskräfte jeweils gleich eingruppiert, egal ob sie in der Kranken-, Kinderkrankenoder in der Altenpflege arbeiten. Für ver.di ist klar, dass die dringend erforderliche Aufwertung der Fachkräfte nicht durch eine schlechtere Bezahlung bei den Pflegehelferinnen bezahlt werden darf.

Die Arbeitgeber
haben einen eigenen Vorschlag vorgelegt, der die Pflege im Vergleich zu den heutigen Regelungen viel schlechter stellen würde. Danach soll das Gros der Pflegehelferinnen und Pflegehelfer zukünftig weniger Geld verdienen. Die Arbeitgeber wollen sogar eine neue, niedrigere Entgeltgruppe (2a) einführen.

Bei den examinierten Pflegefachkräften wollen die Arbeitgeber im Vergleich zu heute zum Teil höhere bzw. weitere Anforderungen stellen, damit jemand eine bessere Eingruppierung erlangen kann. Obskur auch ihre Vorstellung, dass eine Pflegekraft mit Hochschulabschluss schlechter eingruppiert werden soll als in anderen Berufen. Der Unterschied kann bei langjährig beschäftigten rd. 400 Euro ausmachen.

Die Arbeitgeber haben offensichtlich kein Interesse daran, die Pflegeberufe attraktiver zu machen.
Im Gegenteil. Verschlechterungen haben wir eine klare Absage erteilt. Um die dringend erforderlichen Verbesserungen durchzusetzen, brauchen wir in den kommenden Monaten die Unterstützung aus den Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen.

Eingruppierung von Leitungskräften
In dieser zweiten Verhandlungsrunde haben wir uns auch mit der Eingruppierung von Leitungskräften befasst. Die Arbeitgeber haben den Vorschlag gemacht, folgende vier Verantwortungsbereiche zur Bewertungsgrundlage zu machen: Fachliche Verantwortung, Organisatorische Verantwortung, Personelle Verantwortung, Wirtschaftliche Verantwortung. Wir werden prüfen, ob diese Struktur geeignet ist, die vielfältigen Leitungsaufgaben im Gesundheitswesen gut abzubilden.

Bei den nächsten Verhandlungsterminen werden wir weitere Berufsgruppen verhandeln:
Fest stehen für den 13. Oktober 2014 Medizinisch- technische Assistentinnen/Assistenten und Diätassistentinnen/-assistenten und für den 10./11. November 2014 Ergotherapeutinnen/-therapeuten und Physiotherapeutinnen/-therapeuten. Am 8./9. Oktober wird werden die Berufsgruppen aus dem Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst verhandelt.

Die Verhandlungen werden durch Kolleginnen und Kollegen aus den jeweiligen Bereichen mit vorbereitet und begleitet. Dadurch können wir bei ver.di optimal unser tarifpolitisches Wissen und die konkreten praktischen Erfahrungen über die Tätigkeiten bündeln. Über die weiteren Verhandlungen werden wir informieren. Hintergrundinformationen bekommen unsere Mitglieder vor Ort in den ver.di-Bezirken.

Betriebsratsinfo – Dezember 2013

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit

In eigener Sache

Manchmal muss man eben den Hund zum Jagen tragen. Nach zahlreichen erfolglosen Aufrufen, sich auf der Internetseite des Betriebsrates zu registrieren und den Newsletter zu abonnieren, habe wir uns nun entschlossen den Newsletter an alle Kollegen, die in der Verwaltung eine Emailadresse hinterlegt haben zu senden, ohne dass diese ihn explizit abonnieren müssen. Der Newsletter ist der schnellste und direkteste Weg unsere Betriebsratsinfos zu bekommen. Wer das nicht möchte, warum auch immer, kann sich mit dem Link am Ende des Newsletters aus der Mailingliste austragen.

Bei dieser Gelegenheit möchte wir die neuen Kolleginnen und Kollegen begrüßen, die kürzlich ihre Arbeit bei uns aufgenommen haben oder es in zwei Wochen tun werden. Wir heißen Euch herzlich willkommen und stehen natürlich auch Euch zur Verfügung, wenn es darum geht Fragen rund um Euren Arbeitsplatz zu beantworten oder Eure Interessen zu wahren. Auf eine gute Zusammenarbeit. Wie Ihr uns findet, könnt Ihr hier nachlesen: https://br-rda.de/kontakt/


 

Dienstplan 2014

Der Dienstplan 2014 liegt nun in Euren Händen. Es gibt einige Dinge, die Ihr unbedingt beachten solltet:

Der § 6 Abs. 1 Satz 2 TVöD sagt: „Bei Wechselschichtarbeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet.“ Da ja nun künftig alle Kolleginnen und Kollegen „alles“ fahren, arbeiten auch alle in Wechselschichten. Konkret bedeutet dies, dass in den KTW-Schichten, in denen eine Pause im Status 6 vorgesehen ist, die Pausenzeiten auch als Arbeitszeit gewertet werden. Für eine beispielsweise 8-Stundenschicht werden auch 8 Stunden aufgeschrieben, obwohl eine 0,5 stündige Pause genommen wurde. An dieser Stelle möchte wir auch noch ein mal auf unsere Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit“ hinweisen. Dort sind die Einzelheiten geregelt und dort, sowie im Arbeitszeitgesetz, steht auch, dass ein Verzicht oder die Nichtgewährung der Pause unzulässig ist. Sollte es in diesem Zusammenhang Probleme mit der Leitstelle geben, bitten wir dringendst uns das mitzuteilen!

Wie ihr wisst, möchte die Geschäftsführung dass die KTW-Schichten im nächsten Jahr, nach der Zusammenlegung in einen Dienstplan mit den RTW-Schichten, auch in verlängerter Arbeitszeit ausgeführt werden. Dies widerspricht jedoch der aktuellen Regelung in der Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit“. Dort ist festgelegt, dass im KTW-Bereich auf der Basis einer 39-Stundenwoche ohne verlängerte Arbeitszeit gearbeitet wird. Die Zusammenführung von RTW und KTW-Diensten wird für viele Kolleginnen und Kollegen bedeuten, dass sie mehr kürzere Schichten und mehr Schichten in zuschlagsfreien Zeiten leisten müssen, mit der Folge, dass sie einen höheren Fahrtaufwand haben bei gleichzeitigen Gehaltseinbußen. Der Betriebsrat ist daher grundsätzlich der Auffassung, dass die KTW-Schichten auch weiterhin auf der Basis einer 39-Stundenwoche berechnet werden sollten. Bisher konnte hierzu jedoch keine Einigung mit der Geschäftsführung hergestellt werden. Die Verhandlungen hierzu führten lediglich zu einer vorläufigen Minikompensation in Form von 5 Minuten Rüstzeit pro Schicht. Wir berichteten im BR-Info vom November 2013. Um zu einer endgültigen Lösung in dieser Frage zu kommen, vereinbarten die Geschäftsführung und der Betriebsrat die Inanspruchnahme einer Arbeitszeitberatung in der Kanzlei Spengler. Die für die Übergangszeit getroffenen Regelungen wurde inzwischen in der Betriebsvereinbarung „Dienstplan 2014 – Übergang“ festgeschrieben. Die Betriebsvereinbarung könnt ihr hier nachlesen: https://br-rda.de/betriebsvereinbarung/betriebsvereinbarung-dienstplan-2014-uebergang/

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass Ihr solange diese Vereinbarung gilt, 0,08 Std. Rüstzeit auf jede Schicht aufschlagen könnt.


 

Betriebsversammlung

Die angekündigte Betriebsversammlung zum Ende des Jahres werden wir in das neue Jahr verschieben. Das hat im wesentliche zwei Gründe, zum Einen treten am 1.1.2014 einige neue Kolleginnen und Kollegen ihre Stelle an, diese hätten dann ebenfalls die Gelegenheit teilzunehmen, zum Anderen hoffen wir dann über das Ergebnis der Arbeitszeitberatung, die wir gemeinsam mit der Geschäftsführung bis Ende Februar wahrgenommen haben wollen, berichten zu können.


 

Bildungsurlaub

Nach dem „Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen“ habt ihr Anspruch auf eine Woche Bildungsurlaub pro Jahr. Ein nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaubsanspruch des vorangegangenen Kalenderjahres kann noch im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden. Soweit der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zustimmt, können im laufenden Kalenderjahr auch die nicht ausgeschöpften Bildungsurlaubsansprüche der beiden Kalenderjahre unmittelbar vor dem vorangegangenen Kalenderjahr geltend gemacht werden; dies gilt jedoch nur, wenn sie gemeinsam mit den Bildungsurlaubsansprüchen des laufenden und des vorangegangenen Kalenderjahres für eine zusammenhängende Bildungsurlaubsveranstaltung geltend gemacht werden. Das heißt, ihr könnt nachträglich zusätzlich zu den Ansprüchen aus dem laufenden Jahr drei Wochen aus den vorangegangen Jahren geltend machen, wenn ihr in diesem Zeitraum keinen Bildungsurlaub in Anspruch genommen habt. Das kann beispielsweise für Weiterbildungen an Rettungsschulen, die i.d.R. eine staatliche Anerkennung für Bildungsurlaub haben, genutzt werden. Verschenkt diesen Anspruch nicht und nehmt ggf. rechtzeitig Kontakt mit der RD-Leitung auf um zu klären ob dies für Euch umsetzbar wäre. Mehr zum Thema gibt es hier: https://www.bildungsurlaub.de


 

Betriebsvereinbarungen „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ und „EDV“

Diese beiden Betriebsvereinbarungen sind so weit vorangeschritten, dass nur noch einige kleine redaktionelle Änderungen notwendig sind. Wir hoffen dies in der nächsten gemeinsamen Sitzung mit der Geschäftsführung zum Abschluss bringen zu können. Sobald diese unterzeichnet sind, werdet Ihr über die übliche Wege informiert.


 

Frohe Weihnachten und eine gutes neues Jahr

Zum Schluss bleibt uns nur noch Euch ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start für eine gutes neues Jahr zu wünschen.


  Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr wie immer an drei Stellen nachlesen:

Euer Betriebsrat

 

 

Betriebsratsinfo – November 2013

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit

Teilbetriebsversammlungen 29.08.13 bis 12.09.13

Über folgende Themen wurde in den Teilbetriebsversammlungen 29.08.13 bis 12.09.13 berichtet:

 1. Bewertungsmatrix:

Wie in der letzten TB-Versammlung berichtet haben wir Einspruch gegen die Bewertungsmatrix für Höhergruppierungen eingelegt, da wir nicht im Sinne des § 95 Abs. 1 Betr.VG beteiligt wurden. Zu berichten ist nun: Wir haben einen Gegenvorschlag vorgelegt, welcher von der GF als ungeeignet abgelehnt wurde, die aktuelle Bewertungmatrix wurde daraufhin ersatzlos außer Kraft gesetzt. Laut BetrVG § 95 Abs. 2 können wir als BR erst ab 500 Arbeitnehmern die Einführung von Bewertungsrichtlinien einfordern, wir haben aber trotzallem der GF signalisiert, dass wir an der gemeinsamen Erstellung von Bewertungsrichtlinien Interesse haben.

Mehr dazu im BR-Info Mai 2013-3

2. BV Arbeitszeit:

Um die in der BV Arbeitszeit formulierten Pausenregelungen praxistauglich zu machen, wurden vom BR Änderungsvorschläge bzw. der Entwurf einer Umsetzungsrichtlinie vorgelegt. Wir warten auf Antwort der GF.

Frage an die Kolleginnen und Kollegen: Wie wird die Pausenproblematik wahrgenommen?

Antworten: In allen Wachen wird die Pausenproblematik im RTW-Dienst nicht als problematisch wahrgenommen. Das Thema wir daher mit verminderter Priorität weiterbehandelt.

 3. Seminar Eingruppierung:

Der BR-Vorsitzende hat ein Seminar zum Thema „Eingruppierung im öffentlichen Dienst“ besucht. Ergebnis: alle sind richtig eingruppiert, Erläuterungen dazu sind im BR-Info Mai 2013 zu finden.

4. BV Weiterbildung und Qualifikation

Die Bearbeitung wurde zunächst ausgesetzt um abzuwarten was die Ausbildung- und Prüfungsverordnung für das Notfallsanitäter Gesetz bringt.

5. Hansefit

Der BR hat ein Angebot für Hansefit eingeholt, welches zur Prüfung der GF vorliegt. Es gibt die Zusage der GF, dass eine Prüfung und verbindliche Umfrage so rechtzeitig durchgeführt wird, dass ggf. im nächsten Jahr ein entsprechendes Angebot eingeführt werden kann, sofern sich genügend Kollegen beteiligen.

Rückmeldung aus dem Kollegenkreis: Viele Kolleginnen und Kollegen sprechen sich für Hansefit aus!

(Aktuelle Entwicklung siehe weiter unten)

 6. IntraRett

Eine Muster Betriebsvereinbarung wurde an die GF übermittelt, wir warten auf einen Entwurfsvorschlag von der GF. Das IntraRett ist zurzeit noch im Probelauf und noch nicht im offiziellen Betrieb.

 7. BV-BEM

Ein Entwurf wurde von Julia erstellt und an die GF zur Prüfung vorgelegt

8. Fragestellung/Diskussion

Wie wird der BR im Kollegenkreis wahrgenommen, kommen die Infos an (es sind nur ca. die Hälfte auf der Homepage angemeldet!)?

Als Rückmeldung auf die Fragestellung wie der BR wahrgenommen wird, wird einmütig angeführt, man fühle sich gut informiert. Da auf die kleinen Teilbetriebsversammlungen, parallel zu den Wachenbesprechungen, die Resonanz eher verhalten war, werden die kleinen Teilbetriebsversammlungen künftig auf eine Serie pro Jahr reduziert,  zum Ende des Jahres werden zwei große Teilbetriebsversammlung an zwei auf einander folgenden Tagen stattfinden.


 Dienstplan 2014

Bedarfsplan, Personalnot und Wirtschaftlichkeit sind die Stichworte, die den Dienstplan für 2014 prägen. Die Trennung von KTW und RTW haben u.a. dazu geführt, dass das notwendige Personal für die Ausweitungen, die der neue Bedarfsplan mit sich bringt, sich physisch wie wirtschaftlich nicht realisieren lässt. Daher geht der Betriebrat an dieser Stelle mit der Geschäftsführung konform, die Zusammenführung von KTW und RTW wird vom Betriebsrat grundsätzlich unterstützt.

Bei der Bewertung der Arbeitszeiten, der nun von allen zu leistenden KTW-Schichten ist anzumerken, dass es sich in diesen einzelnen Schichten um Vollarbeitszeit handelt. Allerdings ist die Bewertung der Arbeitszeit für den einzelnen Mitarbeiter auf den Ausgleichszeitraum zu sehen. Durch andere Dienste, die einen wesentlichen höheren Anteil an „Leerlauf“ bieten, sind die tariflichen Möglichkeiten zur Anordnung von verlängerter Arbeitszeit nach wie vor möglich. Oder anderes ausgedrückt: Die Arbeitsauslastung im Ausgleichszeitraum des Jahres liegt insgesamt unter 50%. Insofern ist die Anordnung von verlängerter Arbeitszeit insgesamt tarifkonform, sie wiederspricht allerdings an dieser Stelle der aktuellen Formulierung in der BV-Arbeitszeit zum KTW-Dienst.

Es wurde vereinbart, dass die Formulierung in der BV-Arbeitszeit bezüglich des KTW-Dienstes entsprechend angepasst wird.

Um die Auswirkungen auf die einzelnen Mitarbeiter etwas abzumildern, wurde als Kompensationsmaßnahme vom BR die Wiedereinführung der Rüstzeiten vorgeschlagen. Von der anvisierten Maximalforderung von 15 Minuten wurden von der GF schließlich 5 Minuten pro Schicht akzeptiert. Im Gegenzug wurde von der GF allerdings angekündigt, dass dann kein Hansefit mehr umgesetzt werden kann.

Im Zuge der Verhandlungen über die Dienstplanung 2014 wurde zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat vereinbart, im Frühjahr 2014 eine gemeinsame Arbeitszeitberatung in der Kanzlei Spengler in Anspruch zu nehmen.

Weiter wurde vereinbart, dass die Regelung der Kompensation und die Anpassung der BV-Arbeitzeit zunächst nur für ein Jahr gelten. Endgültige Regelungen sollen nach der Arbeitszeitberatung getroffen werden.


 Seminar: Eingruppierung im öffentlichen Dienst- Aufbau

vom 28.10 bis 30.10. 2013 hat der BR-Vorsitzende an dem Seminar “Eingruppierung im öffentlichen Dienst- Aufbau” teilgenommen.

Wie der Untertitel „Aufbau“ schon andeutet, wurden im 2.Teil des Eingruppierungseminar die Methoden der Eingruppierung mit praxisbezogenen Übungen vertieft. Deutlich wurde wieder, dass der Spielraum für die Eingruppierung von RS und RA relativ gering ist, da die beiden Berufe im speziellen Teil der  noch gültigen alten Vergütungsordnung für den Bereich der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber eindeutig geregelt sind. Spannend bleibt, wie der künftige Notfallsanitäter eingruppiert wird. Solange dieser neue Beruf nicht im speziellen Teil der Vergütungsordnung intergriert ist, wird dieser über den allgemeinen Teil einzugruppieren sein. Nach einhelliger Meinung der Seminarteilnehmer und der Seminarleiter müsste diese auf Grund der ihm zugedachten Aufgaben, allerding erheblich über der Eingruppierung der RS/RA liegen. Es hat drei Jahre gedauert, bis der Rettungsassistent nach Verabschiedung des Rettungsassistentengesetzes im Tarifwerk Berücksichtigung fand. Man darf gespannt sein wie lange es dieses mal dauern wird.


 TVöD – Entgeltordnung – Tarifarbeit

Auch nach mehreren Verhandlungsrunden zwischen der Bundestarifkommission öffentlicher Dienst bzw. der Verhandlungskommission von ver.di mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband (VKA) konnte, im Gegensatz zum Bereich Länder (TV-L), wo die Entgeltordnung seit 2012 besteht, und dem Bereich Bund, wo kürzlich eine Einigung erzielt werden konnte, für den Bereich VKA noch keine Einigung über eine neue Entgeltordnung erzielt werden.
Bis zum Beginn der neuen Tarifrunde 2014 ist angedacht, unter Beteiligung von ehrenamtlichen Gewerkschaftsmitgliedern in verschiedenen Verhandlungsgruppen über die Eingruppierung in verschiedenen Berufszweigen, u.a. Rettungsdienst/kommunaler feuerwehrtechnischer Dienst, zu verhandeln.
Da die Möglichkeiten bezüglich der Eingruppierungen von RS und RA durch die Einordnung im speziellen Teil der Vergütungsordnung sehr begrenzt sind, besteht die einzige Möglichkeit hier eine positive Veränderung herbeizuführen darin, sich in der Tarifarbeit einzumischen. Gleiches gilt für die künftige Eingruppierung des Notfallsanitäters. Wir wollen nicht mehr tatenlos abwarten was da kommen mag, sondern wir werden uns einmischen. Wir, das sind einige ver.di-Mitglieder aus dem Betriebsrat und Kollegenkreis, werden versuchen über die Landesfachgruppe Rettungsdienst von ver.di Einfluss zu nehmen. Erste Kontakte sind bereits geknüpft worden. Es sei ausdrücklich angemerkt, dass es sich hierbei um ehrenamtliche Gewerkschaftsarbeit handelt, die außerhalb des Betriebsrates und außerhalb der Arbeitszeit stattfindet.


Facebook und Co.

Aus gegebenen Anlass möchte der Betriebsrat noch ein mal auf das Schreiben Facebook und Co. hinweisen. Um sich nicht der Gefahr von Sanktionen auszusetzen, empfehlend wir dringend den Begriff soziale Netzwerke sehr großzügig auszulegen!


„Der Betriebsrat macht ja nix … „

… hört man immer wieder im Kollegenkreis. Wir möchten das zum Anlass nehmen um die langsam zu Ende gehende Wahlperiode zu resumieren. Dafür ist es unser Meinung nach notwendig noch einmal darauf hinzuweisen, was die Aufgaben des Betriebsrates sind und wo die Grenzen seiner „Macht“ liegen. Das könnt ihr ausführlich nachlesen im Betriebsverfassungsgesetzt oder zusammengefasst auf unserer Homepage.

Die aktuelle Wahlperiode des Betriebsrates dauert vom Mai 2010 bis April 2014, in dieser Zeit sind neben vielen persönlichen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen sowie der Geschäftsführung folgende nennenswerte Ergebnisse aufzuweisen:

  • Im September 2010 wurde die Betriebsvereinbarung zur Leistungszulage nach §8 Abs. 6 Satz 1 TVöD mit den entsprechenden Zielvereinbarungen unterschrieben.
  • Drei Monate später im Dezember 2010 wurde die Betriebsvereinbarung „Mobbing“ unterschrieben.

Ein Jahr später zum Ende des Jahres 2011 traten gleich drei Betriebsvereibarungen in Kraft:

  • Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit“
  • Betriebsvereinbarung „Urlaub“
  • Betriebsvereinbarung „GPS-Ortungssysteme“

Diese Betriebsvereinbarungen, die inzwischen z.T. schon wieder überarbeitet werden müssen um den aktuellen Entwicklungen und Erkenntnissen gerecht zu werden, betreffen die klassischen Bereiche, in denen der Betriebsrat ein Mitbestimmungrecht hat. Das Mitbestimmungsrecht nimmt der Betriebsrat an dieser Stelle durch die Vereinbarungen mit der Geschäftführung wahr.

Anfang 2012 hat der Betriebsrat eine Fachtagung mit Betriebsräten aus dem Einzugegsbereich der GOL organisiert. Ziel war es u.a. die Bildung eines Betriebsbrätenetzwerkes Rettungsdienst Weser-Ems. Dieses Vorhaben wird weiter außerhalb des Betriebsrates  im Rahmen ehrenamtlicher Gewerkschaftsarbeit weiterverfolgt (siehe den oben stehenden Punkt „TVöD – Tarifarbeit“). Alle gewerkschaftlich organisierten Kolleginnen und Kollegen sind herzlich dazu eingeladen sich anzuschließen.

Weitere Bereiche wo der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht hat, wie die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, mit denen eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle möglich ist, Betriebliche Weiterbildung, über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sind entsprechende Betriebsvereinbarungen (BEM, Ausbildung und Qualifikation, Intranet) in Arbeit. Der Prozess der Erstellung einer Betriebsvereinbarung ist mit unter langwierig, so müssen zuerst die rechtlichen Rahmenbedingungen erörtert werden, dann werden Entwürfe zur Begutachtung zwischen der Geschäftführung und dem Betriebsrat hin und her geschickt bis irgendwann, immer wieder unterbrochen vom Tagesgeschäft, der Prozess zu einer Einigung führt, die von beiden Parteien unterzeichnet werden kann.

Neben diesen „großen“ Themen liefen und laufen unzählige Aktivitäten im Tagesgeschäft, die meist unter dem Stichwort „allgemeine Aufgaben“ des Betriebsrates zusammen zu fassen sind. In der Regel geht es dabei darum darauf hinzuwirken, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Normen eingehalten werden, wie z.B. das Einhalten vereinbarter Arbeitszeit- und Pausenregelungen durch die GOL. 

Mitgewirkt habe wir auch an zahlreichen personellen Einzelmaßnahmen, wie Höhergruppierungen, Einstellungen etc. Wobei sich die Mitwirkung auf die Zustimmung oder begründete Ablehnung beschränkt, Initiativ werden kann hier der Betriebsrat nicht.

Dann heißt es zu den allgemeinen Aufgabe des Betriebrates, er soll sich der Belange der Arbeitnehmer annehmen und Maßnahmen im Sinne der Arbeitnehmer beantragen und deren Anregungen aufgreifen. Für Maßnahmen im Sinne der Arbeitnehmer haben wir uns beispielsweise zuletzt im Rahmen der Dienstplanung 2014 eingestzt, wenn auch nur mit bescheidenem Erfolg. Und was die Anregungen aus dem Kollegenkreis angeht, so sie denn kamen, haben wir sie aufgenommen und weitergetragen. Allerdings geht hier noch was, bisher werden die Kommunikationswege, die der BR für die Kolleginnen und Kollegen bereithält nur mäßig genutzt. So sind beispielweise noch fast die Hälfte der Kolleginnen und Kollegen nicht, auf unserer Homepage registriert und haben somit nur einen eingeschränkten Zugriff auf die Informationen, die wir dort anbieten, den Newsletter haben dem entsprechend  auch nur rund die Hälfte abonniert.


Betriebsratswahlen 2014

Im Fühjahr 2014 ist es wieder so weit, die Amtszeit des Betriebsrates von 2010 bis 2014 läuft aus, es muss neu gewählt werden. In diesem Zusammenhang bitten wir alle Kollginnen und Kollegen, die sich vorstellen können für den Betriebsrat zu kandidieren und für die nächsten vier Jahre sich bei der zugegebenerweise nicht immer von Friede, Freude … geprägten Betriebsratsarbeit zu beteiligen, sich mit uns in Verbindung zu setzten. Wir werden zu Beginn des neuen Jahres einen Termin anbieten, bei dem alle Interessierten sich genauer über die Arbeit im Betriebsrat informieren können. 

Es werden für die nächste Periode wieder 5 ordentliche Mitglieder zu wählen sein und es werden zusätzlich ausreichend Ersatzmitglieder benötig um auch bei Krankeheit, Urlaub oder ausscheidenden Mitgliedern einen arbeitsfähigen Betriebsrat zu gewährleisten. Nicht zuletzt sollte sich der Frauenanteil in unserem Betrieb auch in diesem Gremium wiederspiegeln. Wir hoffen auf rege Meldungen.

Die Kolleginnen und Kollegen Jan-Gerd Park, Nicole Bröske und Katharina Rochlitz wurden in der letzten Sitzung des Betriebsrates als Wahlvorstand für die BR-Wahlen 2014 bestellt. Bei Fragen zur Wahl könnt Ihr Euch auch den Wahlvorstand wenden.


  Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr wie immer an drei Stellen nachlesen:

Euer Betriebsrat

 

 

Betriebsratsinfo – Mai 2013

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit

Teilbetriebsversammlungen

1. Bericht aus der BR-Arbeit:

mit folgende wesentlichen Themen hat sich der Betriebsrat seit Juli 2012 beschäftigt. Darüber hinaus haben wir viele kleine organisatorische Arbeiten erledigt sowie diverse Mitarbeitergespräche geführt, über die es hier zu berichten nicht lohnt bzw., wir es aus Verschwiegenheitsverpflichtung nicht dürfen. Die Themen zu denen bereits in einem BR-Info berichtet wurde sind mit einem Link zum entsprechenden BR-Info versehen.

  •  Neuorganisation des BR nach Weggang von Ralf 
  •  Stundenstände
  •  Schwerlast RTW
  •  Dialysepatient zu ungünstigen Zeiten (zum Ende des Nachtdienstes, Mittagszeit) aus gegebenem Anlass haben wir uns mit der Frage der Terminierung der Dialysepatieneten beschäftigt. Nach Auskunft der GF sind sämtliche Bemühungen Abhilfe zu schaffen an der Unflexibilität der Dialysepraxen gescheitert.
  • Tragestuhl: es wurde mit dem RD-Leiter diskutiert ob beisspielsweise der Tragstuhl 59 T Treppentragstuhl EZGlide bei uns Verwendung finden könnte. Das Ergebnis der Beratung ist: ein Stuhl wird zum Testen beschafft
  • BR-Tagung Weser-Ems -> RD-BR-Netzwerk
  •  Gespräch mit Gewerkschaftsekretär Andre Hinrichs bei der Frage warum findet das Rettungsdienstpersonal im TVöD so wenig Beachtung, kommt man immer wieder zu dem Schluss, dass es u.a. auch an dem mangelnden  Organisationsgrad der Kollegen und Kolleginnen scheitert. Mehr Präsens und Engagement der Kollegen und Kolleginnen als Mitglieder bei ver.di würde helfen uns als relevante Gruppe bemerkbar zu machen. Dabei sollte jede/r das Bewusstsein entwickeln, dass er/sie die Gewerkschaft ist und durch eigenes Engagement dort Einfluss nehmen kann. Die Gewerkschaft als reinen Dienstleister zu verstehen funktioniert nicht. Es ist eine Selbsthilfeorganisation, die neben den hauptamliche Gewerkschaftsekretären auch das Engagement der Mitglieder braucht. Eine Möglichkeit wäre die Mitarbeit in der noch zu gründenden Fachgruppe Rettungsdienst (siehe voranstehenden Punkt).
  •  BEM
  •  BV Qualifikation und Weiterbildung 
  •  Termin mit Personalrat GOL Wir planen ein Treffen mit dem Personalrat der GOL um auch auf dieser Ebene ins Gespräch zu kommen. Während eines ersten Telefonats berichtete der PR-Vorsitzende von der Möglichkeit in der GOL ein 1-2 tägiges Praktikum zu abzuleisten.
  •  Pausenregelung BV Arbeitszeit  Zur Pausenregelung gibt immer wieder Konflikte und Missverständnisse. Hierzu hat der BR einen Formulierungsvorschag zum besseren Verständnis der BV an die GF übergeben. An dieser Stelle herrschst noch keine Einigkeit mit der GF.
  • Betreuersitz in Fahrtrichtung im Rahmen seines Unterrichtungs- und Beratungsrechts nach § 90 Betriebsverfassungsgesetz hat der BR  gegenüber der GF zum Ausdruck gebracht, dass bei Neuanschaffungen von RTWs künftig der zweite Betreuersitz auch in Fahrtrichtung montiert werden sollte. Unverständlicherweise teilt die GF diese Auffassung des BR nicht, so ist davon auszugehen, dass unser Einwand keine Berücksichtigung finden wird.
  • Bewertungsmatrix zur Höhergruppierung Diese Bewertungsmatrix hat für einigen Unmut Kollegenkreis geführt. Nach § 95 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetz ist die Aufstellung von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigung zustimmungspflichtig.  Da der BR aber nicht beteiligt wurde haben wir die GF aufgefordert diese Matrix nicht mehr anzuwenden und mit uns gemeinsam eine zustimmungsfähige Matrix zu entwickeln. Ein Entwurf vom BR wurde bereits der GF übergeben.
  • Hinweis Anmeldung Internetseite damit ist die direkte Information gewährleistet

 2. Fragen aus dem Kollegen/innenkreis

  • Es wurde angefragt, ob die Kollegen, die außerhalb des Jahresplanes für einen Zusatzdienst angerufen werden und zusagen, ihre Arbeitszeit ab Anruf aufschreiben könnten.

    Die BV-Arbeitszeit sagt dazu: „Mitarbeiter, die außerhalb der Springerdienste zum Dienst herangezogen werden, wird ein anderer Dienst durch den Arbeitgeber gestrichen. Hierzu hat der Mitarbeiter das Recht Wünsche zu äußern.“ Da der/die Kollege/in ein Anrecht auf das Streichen einer gleichwertigen Schicht hat, zu er die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit geltend machen kann,  ist es u.E. auch nicht möglich für die vorgezogene Schicht die Zeit ab Anruf anzurechnen. An dieser Stelle ist den Kollegen anzuraten, auf die bestehende Regelung in der BV, die Streichung einer Schicht, zeitnah zu bestehen.

  • Es wurde kritisiert, dass die Sensorik und CRM-Fortbildung nicht für jeden erreichbar war, sie dürfe daher für das Leistungsentgelt zählen.

    Das ist so nicht richtig, denn für den Anspruch auf das Leistungsentgelt zählen nur die Punktzahlen und die sind für jeden auch ohne die besagten Fortbildungen erreichbar.

  • Weiter wurde gefragt, ob es bei der Auswahl des Augenarztes für die G 25 Untersuchung eine freie Arztwahl bestehen würde.

    Die freie Arztwahl erlaubt die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung bei einem betriebsfremdem Arzt, Kosten für die ärztliche Leistung gehen zu Lasten des Arbeitnehmers,  der Arbeitsausfall muss vom AG nur in der Größenordnung akzeptiert werden, die das Aufsuchen des Betriebsarztes verursacht hätte. Obendrein ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet fremde medizinische Untersuchungsurteile anzuerkennen. Wir empfehlen daher, vor der Inanspruchnahme eines externen Arztes unbedingt mit der GF Rücksprache zu halten.

3. Verschiedenes

  • unter Verschiedenes lag nichts an

Insgesamt bewertet der BR die Durchführung der „kleinen“ Teilbetriebsversammlungen als erfolgreich. Die Beteiligung hätte insgesamt noch größer sein können, leider haben viele Kollegen und Kolleginnen nach eigenen Angaben den Termin einfach vergessen. In der Vergangenheit war immer wieder lautstarke Kritik an der Betriebsratsarbeit zu hören. Aus der Tatsache, dass die Kollegen und Kolleginnen nicht die Gelegenheit der Teilbetriebsversammlungen nutzten um diese Kritik an den BR heran zu tragen, weder schriftlich per E-Mail noch mündlich während er Versammlungen, lesen wir, dass sich diese Kritikpunkte erledigt haben. Wir appellieren an dieser Stelle, solltet ihr Anlass zur Kritik an unserer Arbeit haben, schriftlich (am Besten per E-Mail) mit dem BR-Vorsitzenden Kontakt aufzunehmen. Endloses wiederholendes Lamentieren ohne das Problem direkt anzusprechen kann keine Abhilfe schaffen, es sei denn es wird zum Selbstzweck betrieben!

Über eine Rückmeldung und über Verbesserungsvorschläge sind wir jederzeit dankbar!


 Seminar: Eingruppierung im öffentlichen Dienst- Grundlagen

vom 22.04 bis 24.4. 2013 hat der BR-Vorsitzende an dem Seminar „Eingruppierung im öffentlichen Dienst- Grundlagen“ teilgenommen, nachstehend könnt ihr die Schritte nachverfolgen, die für eine richtige Eingruppierung notwendig sind.

Unsere Eingruppierung sollte im TVöD Abschnitt III §§ 12 und 13 geregelt sein, zur Zeit ist dort aber immer noch zu lesen „[Derzeit nicht belegt, wird im Zusammenhang mit der Entgeltordnung geregelt.]“ Diese Entgeltordnung ist aber bis heute noch nicht erstellt worden und es nicht absehbar, wann dies geschehen wird. Daher gelten für uns immer noch die §§ 22 und 23 im Abschnitt VI des alten BAT:

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

TVoeD-BAT_Eingruppierung

Dort wird auf die Anlagen 1a und 1b verwiesen. RS und RA werden in der Anlage 1a geregelt:

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Tätigkeitsmerkmale_RS_RA_Anlage_1a_BAT

die dort ermittelten Eingruppierungen muss man schließlich in den Überleitungstabellen des TVÜ (Achtung: aufgesplittet nach Beschäftigten die am 30.9. / 1.10. 2005 bereits vorhandenen waren und den Beschäftigten, die nach diesem Termin eingestellt wurden) zuordnen:

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TVUE_Vergütungsgruppen

Das Tabellenentgelt aus der so ermittelten Eingruppierung kann unter https://oeffentlicher-dienst.info/ aus der jeweils aktuellen Tabelle ermittelt werden.


 Pausen und Feierabendregelung

bereits im Betriebratsinfo Dezember 2012-2 haben wir auf die Pausenregelung hingewiesen. Nach wie vor werden trotzdem immer wieder massive Beschwerden über die Nichteinhaltung der Pausen- und Feierabendregelung an den Betriebsrat herangetragen. Wir bitten daher alle Kollegen dringendst sämtliche Fälle in denen die Regelungen nicht eingehalten werde oder wurden, zu dokumentieren und dem Betriebsrat zu übermitteln (am besten per E-Mail, auf Papier in den BR-Postkasten geht auch, aber bitte mit Benachrichtigung an uns!)

Um über weiter geeignete Maßnahmen in diesem Zusammenhang beraten zu können, brauchen wir die Nachweise über die Verstöße gegen die Regelungen.


 Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr wie immer an drei Stellen nachlesen:

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo Juli 2012

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit

vom 20. bis 22. Juni 2012 haben die beiden BR-Mitglieder Marcus Schumacher und Uwe Heiderich-Willmer an der Betriebsräte Fachtagung

Teilnehmer/innen der Betriebsräte Fachtagung 2012

Rettungsdienst 2012 in Nürnberg teilgenommen.

In den drei Tagen wurden zahlreiche für den Rettungsdienst relevant Themen bearbeitet:

1. Tag

  • Referentenentwurf zum Notfallsanitätergesetz
    Es wurde der Gesetzentwurf vorgestellt und  analysiert. Die wesentlichen Ergebnisse könnt Ihr in dieser Bewertung nachlesen.
  • Erweiterte Versorgungsmaßnahmen – Mitbestimmung bei der Qualifikation
    Die Notkompetenzkonstruktion der Bundesärztekammer aus dem Jahr 1992 verpflichtet den/die RA quasi zu invasiven Maßnahmen. Hier stellt sich die Frage wann darf die Notkompetenz angewendet werden und wann beherrscht der/die RA die Maßnahme. Es wurde deutlich, dass in diesem Bereich noch großer Regelungsbedarf besteht. Wir haben an dieser Stelle die Empfehlung mitgenommen, die innerbetriebliche Bildung und Qualifikation in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Das wird eine der vielen Aufgaben sein, die sich dem Betriebsrat in nächster Zeit stellen wird.
  • Betriebsübergang im Rettungsdienst
    Ein Thema das hauptsächlich Kollegen/innen betrifft, in deren Landkreisen der Rettungsdienst über Ausschreibungen vergeben werden.
    RA Spengeler referiert

    Hier kommt es nach Auffassung des Referenten in aller Regel zu einem Betriebsübergang mit den entsprechenden Rechten und Pflichten, in die der neue Betreiber einzutreten hat. Ein Problem, das zur Zeit in unserem Landkreis nicht aktuell ist, nichtsdestotrotz sollte man diese Problematik im Auge behalten um bei einer Änderung der Rechtsprechung oder der politischen Mehrheitsverhältnisse nicht überrascht zu werden. Hierzu gibt es eine interessante Dokumentation im MDR-Fernsehen.
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM
    In diesem Vortrag wurde klar, dass ein BEM wesentlich mehr als die stufenweise Eingliederung Langzeitkranker ist. Es setzt wesentlich früher an und betrifft z.B. auch Kollegen/innen die noch nicht langzeitkrank aber doch regelmäßig krank sind.  Auch diese können an einem BEM teilnehmen, damit z.B. betriebliche Ursachen für eine AU geklärt und ggf. geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können. Auch hierzu haben wir die Empfehlung mitgenommen, dies in einer Betriebsvereinbarung zu regeln.

2. Tag

  • Rechtsfragen beim Thema Arbeitszeit
    In diesem Tagungsteil wurden wir über die Gefahr der Änderung der EU-Arbeitsrichtlinie sowie über Grundbegriffe der Arbeitszeit im Rettungsdienst unterrichtet. Weiter wurde über die neue Rechtssprechung zur Arbeitsbereitschaft, Personalbedarfsplanung im Rettungsdienst, Grundlagen der Dienstplangestaltung und über Ausfallreserve und Springerdienst berichtet.
    Neben den Informationen aus den Vorträgen trug auch die angeregte Diskussion zu der Feststellung bei, dass wir im RD-Ammerland in Bezug auf die Arbeitszeit, Dienstplangestaltung und Springerdienste grundsätzlich gut aufgestellt sind.
  • Falck – Arbeitsbedingungen im Falle einer Übernahme und eines Betriebsübergangs
    Prof. Dr. Rungaldier Geschäftsführer der Falck Rettungsdienst GmbH berichtet
    Die Gespräche wurden in der Kaffeepause fortgesetzt

    über die Philosophie der Organisation und deren Arbeitsbedingungen. Dabei versteht sich Falck,  mittlerweile weltweit agierender Konzern, als eine gemeinnützige Einrichtung, deren Erlöse fast vollständig in die Forschung und Ausbildung im Gesundheitswesen fließen. Der Bericht von Rungaldier ließ die Zuhörer sich zeitweise wie auf einer Kaffeewerbefahrt fühlen. Die Beschreibung des Gutmenschentum in der Falck-Gemeinschaft wirkte wie eine Scientologyverstanstaltung, an deren Ende man ein Beitrittsformular unterschreiben soll.
    Rungaldier konnte auch mit dem Argument, sie verlören auf Grund der guten Arbeitsbedingungen viele Ausschreibungen, nicht überzeugen. Die Mehrheit der Tagungsteilnehmer/innen sah den Wettbewerb in Zusammenhang mit Ausschreibungen nach wie vor kritisch, da er in der Regel zu Lasten der Kollegen und Kolleginnen geht.
    Mehr zu Falck findet Ihr hier.

3. Tag

  • Eingruppierung im Rettungsdienst, Gespaltenes Votum – einstellen ja, eingruppieren nein
    Hier wurde uns ein Prüfschema für eine Einstellung/Eingruppierung vorgestellt und erläutert wann und wie der BR einer Einstellung und oder einer Eingruppierung widersprechen kann. Dabei kann er einer Einstellung zustimmen, aber der Eingruppierung widersprechen.
  • Neue Rechtsprechung
    Die für uns relevanten Urteile wurden bereits in die Rubrik Urteile eingestellt.

 

Rettungsassistent ist als Rettungsassistent einzugruppieren

ArbG Hannover – 4 Ca 468 / 01

DER FALL:
Der Kläger arbeitete beim DRK in Niedersachsen. Er hat die Ausbildung zum Rettungsassistenten, wurde aber als Rettungssanitäter eingestellt und eingruppiert. Im Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist er entweder auf dem KTW oder als Fahrer auf dem RTW eingesetzt. Der DRK TV sieht eine höhere Eingruppierung für Rettungsassistenten bei entsprechender Tätigkeit vor. Der Kläger, vertreten durch die Kanzlei Spengler & Kollegen, verlangte die Eingruppierung entsprechend seiner Berufsurkunde, das beklagte DRK meinte, der Kläger übe nur Tätigkeiten eines Rettungssanitäters aus

DIE ENTSCHEIDUNG:
Das Arbeitsgericht Hannover bejahte den Anspruch des Klägers als Rettungsassistent auf einer Planstelle als Rettungssanitäter auf Höhergruppierung. Das Gericht folgte der Argumentation des Klägers und unserer Kanzlei, wonach die Tätigkeit des Klägers quasi zu 100 % solche eines Rettungsassistenten war. § 3 RettAssG definiert nämlich auch den Krankentransport, das Assistieren des Notarztes und die eigenständige Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen als Aufgabe des Rettungsassistenten. Diese Tätigkeiten übte auch der Kläger aber nachweislich aus. Welche Tätigkeiten des Klägers hingegen die eines Rettungssanitäters sein sollten, vermochte der Arbeitgeber nicht darzulegen.

Qelle: Mit freundlicher Genehmigung der Rechtsanwaltskanzlei Spengler