Schlagwort-Archive: Betriebsvereinbarungen

Betriebsratsinfo November 2023

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Hallo Uwe,

In unserem aktuellen BR-Info möchten wir euch zuerst auf ein Datum hinweisen, notiert euch schon mal den 19.12.2023 ab 19:30. An diesem Termin wird unsere nächste Betriebsversammlung stattfinden. Eine detaillierte Einladung mit genauer Tagesordnung und Versammlungsort wird euch rechtzeitig per Newsletter bekannt gegeben.

Warum nicht mehr als 180 Überstunden gehen und warum wir mit der Urlaubsplanung in diesen Jahr spät dran sind erläutern wir euch in diesem Newsletter.

Endlich gehen die Verhandlungen zu unserer Arbeitszeit weiter. Hierzu findet ihr in diesem Newsletter ein informatives Flugblatt als Download.

Gerne informieren wir hier immer wieder über aktuelle Urteile, so findet ihr zwei Urteile vom Arbeitsgericht Elmshorn und vom Bundesarbeitsgericht. In diesem Zusammenhang ist auch unsere Betriebsvereinbarung „Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz und sozialem Umgang im Betrieb“ relevant.

Wir wünschen euch viel Spaß beim Lesen.

Euer Betriebsrat

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Betriebsratsinfo August 2023

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Liebe Kolleg*innen

In unserem aktuellen BR-Info möchten wir zunächst unsere zahlreichen neuen Kolleg*innen begrüßen und euch herzlich willkommen heißen im Team der Rettungsdienst Ammerland GmbH.

Unter euch sind auch viele Kolleg*innen, die ihre Ausbildung als Rettungssanitäter*innen oder Notfallsanitäter*innen begonnen haben. Leider haben wir zurzeit keine Jugend- und Ausbildungsvertretung. Es fanden sich bei der letzten Wahl keine Kandidat*innen. Trotzdem werden wir als Betriebsrat uns um eure Belange kümmern. Wir planen in naher Zukunft eine Infoveranstaltung für alle Kolleg*innen unter 25 Jahren und alle Auszubildenden, für die das Thema JAV relevant ist, anzubieten. Vielleicht schaffen wir es ja, euch für dieses Thema zu begeistern.

Wenn Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit eurer Ausbildung auftreten, wendet euch bitte die beiden Ausbildungsbeauftragten im Betriebsrat, Gertje Bruhns und Fabienne Wolff. Sie helfen euch gerne weiter.

Alle Betriebsratsmitglieder und deren Aufgaben innerhalb des Betriebsrates findet ihr unter diesem Link: https://br-rda.de/die-personen-br/. Dort lest ihr auch die Kontaktdaten. Alle weiteren Informationen, wie ihr uns erreichen könnt, stehen am Ende des Newsletters.

Was sind Betriebsvereinbarungen, wozu sind sie gut und wo kann man sie finden? Diese Frage wollen wir in diesem Newsletter für euch beantworten.

Wir wünschen euch viel Spaß beim Lesen.

Euer Betriebsrat

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Betriebsvereinbarung über die Nutzung von NIDA als Hard- und Software im Rahmen des Rettungsdienstes

Diese Betriebsvereinbarung regelt den Einsatz von Tablets sowie die Einführung, Anwendung und Erweiterung des Systems „Notfall-, Informations- und Dokumentations-Assistent“ (im Folgenden: NIDA).

Hinweis: Das Herunterladen ist nur für den Dienstgebrauch gestattet. Ein Weitergeben an Dritte ist nicht erlaubt! Das Teilen des Links macht keinen Sinn, das Dokumnet ist nur für eingeloggte Kolleg*innen abrufbar!

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Betriebsratsinfo März 2020

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Coronavirus – Covid19

Eigentlich war geplant in diesem Newsletter über Bildungsurlaub zu informieren, aber wir haben aus gegeben Anlass jetzt über wichtigeres zu reden. Der Betriebsrat und die Geschäftsführung waren sich am gestrigen morgen in einem Gespräch darüber einig, dass wir erst am Beginn einer riesigen Herausforderung stehen. Wir alle werden uns für die nächsten Wochen und vielleicht Monate darauf einstellen müssen, dass gewisse Annehmlichkeiten, die wir uns bisher im Dienstbetrieb leisten, nicht mehr möglich sein werden.  Der Betriebsrat hat der Geschäftsführung zugesagt, dass sie jegliche Unterstützung bekommt um diese Krise zu bewältigen. Das bedeutet, dass wir, wenn es nötig wird, Dienstplanänderungen zustimmen werden, auch wenn sie unsere Stundenkonten durcheinander wirbeln und unsere Bemühungen zu Beginn des Jahres unsere Stunden im Zaum zu halten, zunichte machen. Das können wir alles bereinigen, wenn wir wieder normale Verhältnisse haben. Vielen Kolleg*innen ist der geplante Urlaub geplatzt, sie sitzen zu nun Hause und ständen theoretisch  zum Arbeiten zur Verfügung. Auch hier sind wir mit der Geschäftsführung einig, dass wenn es notwendig wird, diese Kolleg*innen mit der Frage angerufen werden dürfen,  ob sie Dienste übernehmen können. Einige Kolleg*innen haben das ja bereits schon von sich aus getan.

Wir haben eine weitergehende Umstrukturierung angeregt, damit wir unseren Dienstbetrieb noch besser sicher stellen können, indem das Wechseln der Wachen reduziert oder bestenfalls komplett unterbunden wird. Das würde einige Unannehmlichkeiten mit sich bringen, aber sollte dieser Vorschlag Zustimmung finden, so werden wir diese selbstverständlich unterstützen und hoffen auf euer Verständnis.

Auch wir als Betriebsrat möchten an dieser Stelle noch einmal an alle Kolleg*innen appellieren, die Anordnungen und Empfehlungen der Geschäftsführung ernst zu nehmen. Die Maßnahmen aus der Stufe 2 des Pandemieplanes machen Sinn und müssen beachtet werden. Da wo es möglich ist, solltet ihr Abstand zu halten. An den Esstischen sitzt man ja doch recht eng und es gibt in allen Wachen Räume zum Ausweichen. Kolleg*innen die mehrere Nachtschichten hintereinander haben, sollten dazu ihre Ruheräume für die Tagschichtkolleg*innen frei machen.

„Es ist ernst. Nehmen Sie es auch ernst.“ sagte die Bundeskanzlerin jüngst in ihrer Ansprache, dem können wir uns nur anschließen!

Unter dem Link der DGB-Rechtsschutz GmbH  könnt ihr nützliche Hinweise und Antworten auf Fragen zu dem Thema Corona, die für Beschäftigte wichtig sind, finden: https://www.dgbrechtsschutz.de/ratgeber/schwerpunktthema/uebersicht/beitrag/krankheit/ansicht/coronavirus-was-beschaeftigte-wissen-muessen-1/details/anzeige/#contentPost  Die Hinweise und Informationen werden regelmäßig aktualisiert.

Die Schüler*innen finden hier nützliche Informationen, die für sie relevant sein könnten: https://www.ausbildung.info/news/faq-corona-und-ausbildung

Erreichbarkeit des Betriebsrates

Die „Corona-Krise“ geht auch dem Betriebsrat nicht vorbei. Auch wir sind angehalten Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Daher sind wir während der angegeben Bürozeiten  zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Video-Konferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.

Wirtschaftsausschuss / Tendenzbetrieb

Genau zwischen unseren letzten beiden Teilbetriebsversammlungen lag der Termin des Kammertermins vor dem Oldenburger Arbeitsgericht, daher konnten leider nur die Teilnehmer*innen der zweiten Versammlung das Ergebnis erfahren.

Worum ging es? Von der Geschäftsführung wurde der im April 2019 gegründete Wirtschaftsausschuss (Was ist ein Wirtschaftsausschuss?) nicht anerkannt, weil sie davon ausging, der Rettungsdienst Ammerland sei ein Tendenzbetrieb (Was ist ein Tendenzbetrieb?) und dürfe daher keinen Wirtschaftsausschuss gründen.

Bereits bei der vorgelagerten Güteverhandlung, wie auch zu Beginn des Kammertermins gab der Arbeitsrichter zu verstehen, dass ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) aus 1981 eindeutig zu verstehen gäbe, dass Rettungsdienste per se Tendenzbetriebe seien. Da dies aber eine sehr alte Rechtssprechung sei, sei diese durchaus überprüfungswürdig. Auch wir meinten zunächst, dass nach all den Änderungen, die der Rettungsdienst durch neue Gesetze und Regelungen inzwischen erfahren hat, es fragwürdig ist, ob die Auslegung des BAG von 1981 heute noch haltbar ist. Allerdings wäre um das zu klären, der Gang durch die Instanzen zum BAG nach Erfurt notwendig gewesen. Bei einer spontanen Sitzung des Betriebsrates während einer einberaumtem Unterbrechung der Verhandlung, entschied der Betriebsrat in Abstimmung mit unserer Anwältin, dass die Energie, die in dieses Verfahre zu stecken gewesen wäre, in keinem Verhältnis zu dem Gewinn gestanden hätte, den der Betriebsrat daraus hätte ziehen können. Wir haben darauf hin einstimmig beschlossen den Antrag vor dem Arbeitsgericht Oldenburg zurückzuziehen und der Geschäftführung zugesagt, den Beschluss zur Gründung des Wirtschaftsausschusses zu wiederufen. Damit hat der Betriebsrat des Rettungsdienst Ammerland fortan keinen Wirtschaftsausschuss.

Arbeitsgericht Oldenburg > Landesarbeitsgericht Hannover

Wir berichteten im Betriebsratsinfo Juli 2019, dass die Geschäftsführung in dem gewonnenen Rechtsstreit eines Kollegen gegen den Rettungsdienste Ammerland wegen der Dienstanweisung „Ordnung in den Wachen“ Berufung beantragt hat. Nun ist der Termin der Berufungsverhandlung bekannt. Am 14. Juli 2020 um 10:00 wird vor dem Landesarbeitsgericht weiterverhandelt. Zur Vorgeschichte könnt ihr hier nachlesen: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/betriebsratsinfo-juli-2019/ Die interessierten Kolleg*innen, die die Verhandlung mitverfolgen möchten, finden das Landesarbeitsgericht in der Loenhardstraße 15 in Hannover direkt hinter dem Hauptbahnhof. Die Ausweise sollten nicht vergessen werden, es gibt hin und wieder aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen.

JAV-Wahlen

Nachdem wir nun einen Wahlvorstand benannt haben und wir noch Mitglieder des Wahlvorstandes zu schulen hätten, sind leider im Moment wegen der Corona-Krise sämtliche Schulungseinrichtungen geschlossen. Außerdem ist es in unserem Betrieb zur Zeit auch nicht angesagt Versammlungen durchzuführen um eine Wahl vorzubereiten. Deshalb müssen wir leider das Thema JAV vertagen, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Sobald sich die Lage normalisiert, werden wir die JAV-Wahl anschieben. Wer sich bis dahin über das Thema JAV informieren möchte, findet unter diesem Link http://jav.info/ reichlich Informationen.


Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst Euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr Euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo Februar 2020

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Einladungen Teilbetriebsversammlungen – 1. Quartal 2020

Wir möchte euch zu den Teilbetriebsversammlungen am 11.02.20  um 15:30 Uhr und am 20.02.20 um 19:30 Uhr einladen. Die TBVs finden in unserem Schulungsraum statt.

Folgende Themen werden voraussichtlich auf der Tagesordnung stehen:

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Bericht aus der Betriebsratsarbeit im letzten Quartal
  3. Aktuelle Fragen und Anregungen aus dem Betrieb
    Was bewegt euch, was sollten wir anpacken, wo drückt der Schuh … ?
  4. Bericht der Geschäftsführung

Wir freuen uns über eine rege aktive Teilnahme!

Also, am Besten gleich Termin in den Kalender eintragen, wir freuen uns auf euch!


Freies WLAN in den Wachen

Bild von annca auf Pixabay

87 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) besagt, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat, wenn die „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;“  installiert werden. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats setzt entgegen seinem Wortlaut nicht voraus, dass die technische Einrichtung ausschließlich oder überwiegend die Arbeitnehmer*innen überwachen soll. Es reicht aus, wenn die technische Einrichtung aufgrund ihrer technischen Gegebenheiten und ihres konkreten Einsatzes objektiv geeignet ist, die Arbeitnehmer*innen zu überwachen (BAG 25.9.2012 – 1 ABR 45/11). Das liegt auf der Hand, denn mit welcher inneren Haltung der Arbeitgeber die Überwachungseinrichtung einsetzt, ist schlechterdings nicht überprüfbar.

Warum kommt ein freies WLAN in den Wachen einer technischen Einrichtung zur Überwachung von Verhalten und Leistung gleich. Dazu muss man wissen, jeder WLAN-Router protokolliert, welches Gerät zu welcher Zeit eingeloggt war. Das heißt, dass mit dem Router z.B. die Anwesenheit kontrolliert werden kann. Viele Kolleg*innen machen die mögliche Auswertung dieser Daten noch leichter, weil sie ihren Geräten Namen geben, wie z.B. „Karlas IPhone“ oder „Karls-Laptop“.  Damit müsste noch nicht einmal recherchiert werden, wem die gespeicherte MAC-Adresse zugeordnet ist.  Ein zweiter Aspekt ist die Firewall, diese protokolliert jede aufgerufene Seite. Also zwei Möglichkeiten euer Verhalten zu kontrollieren und theoretisch auch die Leistung, denn wer mehr im Internet dattelt macht weniger für den Betrieb.

Da euer Schutz der eigentliche Zweck der Mitbestimmung ist, kann der Betriebsrat nicht auf die Ausübung der Mitbestimmungsrechte aus § 87 verzichten. Bleibt der Betriebsrat in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten nach § 87 untätig, kann dies eine grobe Pflichtverletzung darstellen, die einen Auflösungsantrag nach § 23 Abs. 1 begründen kann. Das bedeutet, dass der Betriebsrat in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit nach § 87 mitgestalten muss. Er darf das Gestaltungsrecht nicht dem Arbeitgeber alleine überlassen und seine Tätigkeit auf eine bloße Information reduzieren. Es besteht eine Gestaltungspflicht.

Um dieser Pflicht nachzukommen haben wir die Geschäftsführung am 28. November 2019 in einem Schreiben auf diesen Umstand hingewiesen. Dieses Schreiben wurde am 27. Dezember 2019 beantwortet. Daraufhin haben wir am 09. Januar 2020 der Geschäftsführung einen Entwurf einer Betriebsvereinbarung (BV) Internet- und Emailnutzung zugesandt, die euch vor Konsequenzen aus den gespeicherten Daten während der Internetnutzung schützen sollen. Da wir in diesem Zusammenhang erkannt haben, dass die Kolleg*innen in der Verwaltung bereits jetzt dienstlich das Internet nutzen und dienstlichen Emailverkehr haben, hier also ein unerkannter Regelungsbedarf besteht, soll der BV-Entwurf neben der privaten Nutzung auch die dienstliche Nutzung abdecken. Sobald die BV unterschrieben ist, kann das freie WLAN in den Wachen umgesetzt werden. In den  oben angekündigten TBVs kann dieses Thema gerne vertieft werden.


Stundenkonten / Ausgleich von Zusatzschichten

Nachdem wir den Dienstplan für 2020 mit einer „0“ begonnen haben, gilt es nun darauf zu achten, dass in der für die Jahreszeit typischen Erkältungswelle die Stundenstände durch Zusatzdienste nicht gleich wieder in die Höhe schnellen. Daher möchte wir nachfolgen noch einmal an das zur Zeit gültige Prozedere erinnern, mit dem die Zusatzdienste möglich schnell stundenneutral wieder ausgeglichen werden sollen:

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Die Regelungen im Wortlaut der zur Zeit gültigen Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im Einsatzdienst“:

2.8.1 Dienstplan Änderungen
Mitarbeiter, die außerhalb der Springerdienste zum Dienst herangezogen werden, wird ein anderer Dienst durch den Arbeitgeber gestrichen. Hierzu hat der Mitarbeiter das Recht Wünsche zu äußern. Diese müssen die noch vorhandenen Springerrecourcen berücksichtigen und innerhalb einer Woche der RD-Leitung vorgelegt werden. Wird innerhalb der Wochenfrist kein Wunsch geäußert, kann die RD-Leitung einen beliebigen gleichwertigen Dienst streichen. Die Streichung des Dienstes sollte innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der o.g. Wochenfrist, jedoch spätestens bis zum Ende des nächsten Quartals, geschehen.

Wird ein Mitarbeiter mit seinem Einverständnis entgegen seines 1.Jahresdienstplanes durch den Arbeitgeber zu einer Schicht mit kürzerer Dauer herangezogen (z. B. RTW auf KTW), so wird für ihn die tatsächlich erbrachte Stundenzahl angerechnet.

Erfolgt die Einteilung in eine längere Schicht (z. B. KTW auf RTW) so wird die über den 1.Jahresdienstplan hinausgehende Zeit als einsatzbezogene Überstunde behandelt (vgI.2.8.3).

Hiervon unberührt bleiben einfache Umsetzungen (z.B. anderes Rettungsmittel in gleicher Dienstzeit) im Rahmen des Direktionsrechts, die jederzeit möglich sind.

Wir bitten alle Beteiligten darauf zu achten, dass diese Regelung auch angewendet wird. Bei Fragen dazu könnt ihr euch gerne an eines der Betriebsratsmitglieder wenden.


Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

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Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo Dezember 2019

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Dienstplan 2020

Wie Ihr sicher bereits festgestellt habt, ist der Dienstplan 2020 freigeschaltet und damit verbindlich! Wir freuen uns, dass es gelungen ist das Ziel, den Plan mit einer individuellen „0“ zu beginnen, erreicht haben. Das bedeutet, dass wir 2020 schon mal mit rund 6500 Überstunden weniger beginnen. Denn diesen Berg hätten wir mit einem durchschnittlichen Einstiegsstundenstand von 50 Std. das ganze Jahr vor uns hergeschoben.  Bei einer rückwirkenden Betrachtung des Jahres 2019 bedeutet dies: dass bei einem Stundenstand von gut 10000 Überstunden zum Jahresende 2019, eigentlich nur 3500 „echte“ Überstunden angefallen sind.

Nach einem Gespräch mit der Geschäftsführung, ist es für uns nachvollziehbar, dass im ersten Quartal Diensttausche nur stundenneutral genehmigt werden können. Daher findet dieses Vorgehen, entgegen bisherigen Äußerungen des Betriebsrates, Verständnis und Zustimmung. Wir werden den Dienstplan 2020 im März 2020 gründlich evaluieren, denn dann wird klar sein, wer Überstunden aus 2019 ausgleichen möchte und wer sie ausgezahlt haben möchte. Ebenso werden die Resturlaube verteilt sein. Bis dahin, so sehen wir es inzwischen auch, wird die Flut an Tauschwünschen nicht anders zu bewältigen sein.


Teilbetriebsversammlungen: Termine 2020

Nach dem nun die Dienstplanung beendet ist, können wir Euch schon jetzt die Termine für die Teilbetriebsversammlungen (TBV) im Jahr 2020 nennen. Bitte merkt Euch diese Termine vor. TBVs sind zwar keine Pflichtveranstaltungen, aber wer daran teilnimmt, für den ist es Arbeitszeit. Dabei gilt Fahrtkosten, die den Kolleg*innen durch die Teilnahme an den in § 44 Abs. 1 BetrVG genannten Betriebsversammlungen entstehen, sind vom Arbeitgeber zu erstatten. Andere Betriebsversammlungen finden außerhalb der Arbeitszeit statt, es sei denn, der Arbeitgeber gestattet sie in der Arbeitszeit. Auch Kolleg*innen im Urlaub, die bereits Urlaubsentgelt erhalten, haben Anspruch auf Vergütung der Zeit der Teilnahme an der Betriebsversammlung einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten wie für Arbeitszeit. Zusätzliche Wegezeiten und Fahrtkosten entstehen immer dann, wenn der*die Kolleg*in am Tag der Betriebsversammlung nicht ohnehin zum Betrieb kommt, um seine*ihre geschuldete Arbeit zu verrichten. Auch Kolleg*innen in Elternzeit ohne Teilzeitarbeit sind berechtigt, an einer Betriebsversammlung teilzunehmen und haben einen Vergütungsanspruch aus § 44 Abs. 1 BetrVG.

Grundsätzlich gilt, die Betriebsversammlung ist eine Veranstaltung des Betriebsrates, zu der die Geschäftsführung eingeladen werden muss. Es ist also die Gelegenheit sich über die aktuellen Entwicklungen im Betriebes zu informieren und gleichzeitig ein Forum in dem man Meinungen und Positionen austauschen kann. Für den Betriebsrat ist es eine wichtige Gelegenheit mit Euch ins Gespräch zu kommen und Eure Positionen und Meinungen zu erfahren. Daher würden wir uns über eine rege Teilnahme freuen.

die Termine für die Teilbetriebsversammlungen:

    • 28.01.20 um 17:00 Uhr Teilbetriebsversammlung U25, diese TBV richtet sie an die Schüler*innen und Kolleg*innen unter 25 Jahren, denn in dieser TBV wir der Jugendsekretär des ver.di-Bezirks Weser-Ems über die Wahl einer Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV) infomieren. Näheres dazu gibt es in der Einladung und unter diesem Link: Was macht eine JAV?
    • 11.02.20  um 13:00 Uhr Teilbetriebsversammlung Verwaltung
    • 11.02.20  um 15:30 Uhr Teilbetriebsversammlung für den Gesamtbetrieb
    • 20.02.20 um 19:30 Uhr Teilbetriebsversammlung für den Gesamtbetrieb
    • 12.05.20 um 15:30 Uhr Teilbetriebsversammlung für den Gesamtbetrieb
    • 14.05.20 um 19:30 Uhr Teilbetriebsversammlung für den Gesamtbetrieb
    • 15.09.20 um 15:30 Uhr Teilbetriebsversammlung für den Gesamtbetrieb
    • 17.09.20 um 19:30 Uhr Teilbetriebsversammlung für den Gesamtbetrieb
    • 07.12.20 um 15:30 Uhr Teilbetriebsversammlung für den Gesamtbetrieb
    • 08.12.20 um 19:30 Uhr Teilbetriebsversammlung für den Gesamtbetrieb

Wir freuen uns auf Euch!


Was steht an …

Für Januar erwarten wir von der Geschäftsführung die Übermittlung der Methoden der Personalplanung mit den dazugehörigen Daten, die wir dann zu bewerten haben.

Am Donnerstag, den 13.02.2020 um 09:00 Uhr steht die Anhörung im Rahmen Kammerverhandlung vor dem Arbeitsgericht in Oldenburg an, wie ihr bereits wisst, möchten wir prüfen lassen, ob wir wirklich ein Tendenzbetrieb sind, wie es die Geschäftsführung sieht und deshalb keinen Wirtschaftsausschuss zu gründen hätten. Die Anhörung ist öffentlich, alle Interessierten dürfen zuhören.

Die Neuwahl einer JAV steht an, dies wollen wir mit der oben genannten TBV einleiten.

Anfang März werden wir den Dienstplan mit seinen Stundenständen zu evaluieren haben, dann sollten weitgehend die Überstunden und Resturlaube getilgt sein.

Die Neufassung der Betriebsvereinbarung Arbeitszeit im Einsatzdienst und die Überarbeitung der Zielvereinbarungen für die LOB sind wohl die größten Aufgaben für das nächste Jahr.

Und das Tagesgeschäft wird nicht ausbleiben. Die Bürotermine sind mit dem Dienstplan nun auch für das gesamte Jahr festgelegt und können hier nachgelesen werden:  Bürokalender

 


Frohe Weihnachten …

Bleibt uns nun noch ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich gutes neues Jahr zu wünschen!

 


Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr hier nachlesen:

Ihr müsst Euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr Euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt Ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für Euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo November 2019

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Personalwechsel im Betriebsrat

Es hat ein Personalwechsel im Betriebsrat stattgefunden, Nicole Wirth von der Liste „Bröske“ hat ihr Amt aus persönlichen Gründen, wie sie schreibt, mit sofortiger Wirkung nieder gelegt. Damit ist das Amt des*der BEM-Beauftragten z. Zt. nicht besetzt. Wir danken ihr für ihr Engagement. Nachrücken wird Franziska Reil, Rettungssanitäterin, Wache Rastede, aus der Liste „Stieg/Reil“, sie bedient gleichzeitig das Minderheitengeschlecht. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Dann danken wir noch Nico Kaper, der sein Amt als Ersatzmitglied für die Liste „Bröske“ ebenfalls niedergelegt hat. Er verlässt nicht nur den Betriebsrat, sondern auch den Betrieb zum Jahresende, wir wünschen alles Gute für die Zukunft!

Bei dieser Gelegenheit möchten wir alle Kolleg*innen, die kürzlich neu im Rettungsdienst Ammerland ihre Arbeit aufgenommen haben, begrüßen und herzlich willkommen heißen und uns an dieser Stelle noch einmal mit unseren Aufgaben vorstellen:

  • Uwe Heiderich-Willmer:  Betriebsratsvorsitzender, Ausschuss für Datensicherheit, Wirtschaftsausschuss
  • Denny Schilling: stellvertr. Betriebsratsvorsitzender, Ausschuss für Datensicherheit, Beauftragter für den Dienstplan
  • Daniela Spieß: Schriftführerin
  • Christian Wienhold: Ausschuss für Arbeitssicherheit, Ausschuss für Datensicherheit, Beauftragter für Aus und Weiterbildung
  • Frank Welink: Ausschuss für Arbeitssicherheit, Beauftragter für den Dienstplan
  • Franziska Reil: stellvertr. Schriftführerin
  • Marcel Stieg: Beauftragter für Aus und Weiterbildung

Wer künftig das Amt des*der BEM-Beauftragten übernehmen wird, das z. Zt. zur Disposition steht, und ob sich dadurch weitere Veränderungen in der Aufgabenverteilung ergeben, werden wir nach einiger Bedenkzeit in einer der nächsten Sitzungen entscheiden.

Erste Ersatzmitglieder der einzelnen Listen sind:

  • Liste 4.1: Marcus Schumacher
  • Liste Bröske: keine Ersatzmitglieder (Liste ist erschöpft)
  • Liste Stieg/Reil: Thomas Nolting
  • Minderheitengeschlecht: Sandra Surup (Liste Stieg/Reil)

Des Weiteren ist der Betriebsrat der Verpflichtung nachgekommen einen Wirtschaftsausschuss zu gründen (Was ist ein Wirtschaftsausschuss?) Diesem Ausschuss müssen nicht nur Mitglieder aus dem Betriebsrat angehören, es dürfen auch andere sachkundige Kolleg*innen als Mitglied benannt werden. Wir haben Andre Höhne,  und Marcus Schumacher benannt, Andre Höhne ist der Sprecher des Wirtschaftsausschuss. Hierzu muss man allerdings sagen, dass die Geschäftsführung anzweifelt, dass die Gründung eines Wirtschaftsausschuss im RD-Ammerland zulässig sei. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, wir seien ein Tendenzbetrieb (Was ist ein Tendenzbetrieb?). Da wir diese Auffassung nicht teilen, haben wir ein Rechtsanwaltsbüro beauftragt ein Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht einzuleiten. Da die bereits stattgefundene Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Oldenburg keine Einigung zur Folge hatte, wurde der Termin zur Anhörung auf Donnerstag, den 13.02.2020 um 09:00 Uhr vor dem Arbeitsgericht Oldenburg bestimmt. Diese Verhandlung ist öffentlich!


Bericht Teilbetriebsversammlungen – 3. Quartal 09. & 10.10. 2019!

Bei unserer letzten Teilbetriebsversammlung wurde der Minus-Besucherrekord mal wieder gebrochen. Sage und schreibe 22 Kolleg*innen haben den Weg zu uns gefunden.

Neben dem Bericht aus dem 3. Quartal, gab es die Gelegenheit mit uns über unseren Entwurf einer neuen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit im Einsatzdienst zu diskutieren. Auch hier lag wieder der Schwerpunkt in der Diskussion bei der Frage der Überstunden. Wie in den vergangenen Diskussionen bereits festzustellen war, konnte man auch an diesem Tag kein einheitliches Meinungsbild finden. Hier gilt es nach wie vor eine Kompromisslösung zu finden.

Gelöst werden konnte die Frage der Springerdienste und der OrgL-Dienste, inzwischen gibt es eine Rechtsprechung, die es uns erlaubt, diese Regelungen, wie gehabt, beizubehalten. Im Übrigen wurde unser Entwurf noch einmal überarbeitet und ergänzt, Ihr könnt ihn weiter unten nachlesen.

Wie beim letzten Mal haben wir wieder die Gelegenheit gegeben über eine Metaplanumfrage anonym Ideen, Kritik und auch Lob loszuwerden. In der Rubrik „Kurzfristig“ wurde der Wunsch nach einer Halterung für den C3 geäußert. Ein Wunsch, der die uneingeschränkte Unterstützung des Betriebsrates findet, bei unserem Besuch der RettMobil 2019 konnten wir am Stollenwerk-Stand einige geeignete Adapter hierzu kennenlernen. In der Rubrik „Mittelfristig“ wurde beklagt, dass alle anderen Rettungsdienste um uns herum ihre Fahrzeuge mit Presslufthörnern ausstatten und unser Betrieb dem nicht folgt. Es wurde weiter neues Arbeitsmaterial, vor allem für das Rücken schonende Arbeiten gefordert, wie Trageeinzugshilfen, Treppenraupen, E-Tragen und Rucksäcke. Auch hier hat der Betriebsrat bei der Geschäftsführung entsprechende Anregungen von der RettMobil 2019 vorgetragen. Dann wurde noch das Stichwort „Eigenpersonal fördern“ angepinnt,  wir verstehen das als Appell an die Geschäftsführung, den wir sicher unterstützen würden.

Zu guter Letzt gab es noch ein Lob an den Betriebsrat, bei dem man sich für das Gelingen von Hansefit und für unsere Arbeit im Allgemeinen bedankte. Wir danken für dieses Lob!

Im 4. Quartal werden keine Teilbetriebsversammlungen stattfinden, wir werden eine sinnvolle Vorbereitung hierzu nicht mehr schaffen und wollen uns lieber auf den Dienstplan 2020 konzentrieren, dessen Genehmigung durch den Betriebsrat bevorsteht. Als nächsten Termin haben wir Mitte Februar anvisiert.

Ebenfalls für das 1. Quartal 2020 haben wir eine „Teilbetriebsversammlung Verwaltung“ und eine „Teilbetriebsversammlung U25“ in Planung. Die „TBV U25“ richtet sich an alle Kolleg*innen unter 25 Jahren und bezweckt u.a. eine Vorbereitung auf die JAV-Wahl (Was ist eine JAV?).


Überarbeiteter Entwurf des Betriebsrates einer Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im Einsatzdienst“

Nachfolgend findet Ihr die überarbeitete Version unseres Entwurfes einer Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im Einsatzdienst“. Aber vielleicht noch ein Mal vorweg, wozu ist eine Betriebsvereinbarung eigentlich gut?

Eine Betriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in Angelegenheiten, die der Mitbestimmung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unterliegen. Die Betriebsvereinbarung ist ein eigenes Rechtsinstrument der Betriebsverfassung. Sie wird als »privatrechtlicher kollektiver Normenvertrag« definiert (vgl. BAG 18. 02. 2003 – 1 ABR 17/02). In der Normenpyramide reiht sich die Betriebsvereinbarung nach den Gesetzen, Verordnungen und Tarifverträgen vor dem individuellen Arbeitsvertrag und dem Direktionsrecht des Arbeitgebers ein. Dabei gilt, dass in den tieferen Ebenen keine Verschlechterungen gegenüber der höheren Ebene entstehen dürfen. Umgekehrt sind Verbesserungen möglich. In einer Betriebsvereinbarung werden also die allgemeinen Bestimmungen der Gesetze etc. im Einzelnen, angepasst auf die jeweiligen Betriebe, geregelt. So ist z.B. nach dem BetrVG der Beginn und das Ende der Arbeitszeit, so wie die Lagen der Pausen, mitbestimmungspflichtig. Das heißt, der Betriebsrat muss vorher gefragt werden. Mit Hilfe der Regelungen in der Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ soll dieses Mitbestimmungsrecht umgesetzt werden. Wie Ihr an den anderen Betriebsvereinbarungen, die in unserem Betrieb gelten, seht, können über Betriebsvereinbarungen eine Vielzahl von Regelungen im Betrieb einvernehmlich getroffen werden.

Unseren Entwurf für die BV-Arbeitszeit habe wir in folgend Punkten noch einmal überarbeitet und ergänzt:

  • die Änderungen der Springerregelung und der OrgL-Regelung haben wir nach der aktuellen deutschen Rechtsprechung zu der EuGH-Rechtsprechung rückgängig gemacht. Die aktuelle deutsche Rechtsprechung erlaubt es unsere jetzige Regelung beizubehalten.
  • Zum Zeitkonto/Überstundenregelung haben wir eine Alternative, eine Ampelregelung, eingefügt.
  • Für die Anrufe zu Hause im Frei haben wir eine datenschutzkonforme Regelung eingefügt, nachdem jede*r Kolleg*in es erst erlauben muss, ob und über welchen Weg er*sie zu Hause kontaktiert werden möchte.
  • Bei den Regelungen zum Diensttausch wurde noch einmal eindeutig formuliert, dass aus Diensttauschen keine Minusstunden entstehen dürfen.

Soweit die wichtigsten Ergänzungen, die wir nach der Diskussion in den Teilbetriebsversammlungen eingefügt haben. Der überarbeitete Entwurf wurde der Geschäftsführung übergeben, wir warten nun auf eine Stellungnahme hierzu. Die Geschäftsführung hat uns seinerseits einen Entwurf vorgelegt, der allerdings in einigen Bereichen nicht unsere Zustimmung findet.

Wir werden Euch über die Entwicklung in dieser Frage auf dem Laufenden halten.

https://br-rda.de/wp-content/uploads/2019/11/Betriebsvereinbarung-Arbeitszeit-im-Einsatzdienst-Entwurf_BR_Vers2.4_21.11.19.pdf


LOB 2019/2020

Da es einige Missverständnisse zu der Interimsregelung zu der LOB gibt, möchte wir an dieser Stelle etwas Klarheit schaffen. Die Aussage, dass die LOB gesamt ausgeschüttet werden soll, bedeutet nicht, dass alle pauschal den gleichen Betrag bekommen. Denn würde man die LOB pauschal als Gießkanne über alle verteilen, dann dürfte nicht der Gesamtbetrag ausgezahlt werden. Der Gesamtbetrag darf nur ausgezahlt werden, wenn es Zielvereinbarungen gibt, die erfüllt werden müssen. Es war also so gemeint, dass sich der Betriebsrat und die Geschäftsführung auf diese provisorische Interimslösung geeinigt haben, sprich das Abarbeiten eines Fallbeispiels als provisorische Zielvorgabe zum Erlangen der vollen Punktzahl als Ersatz für die Zielvereinbarung mit der schriftlichen Leistungsüberprüfung. Die Zielvorgabe, die den Besuch der Abendfortbildung betreffen gelten darüber hinaus weiter. Nur so ist es möglich den Gesamtbetrag auszuzahlen. Der individuelle Auszahlungsbetrag bemisst sich nach der erreichten Punktezahl.


Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr hier nachlesen:

Ihr müsst Euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr Euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt Ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für Euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo September 2019 – 2

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Erinnerung: Teilbetriebsversammlungen – 3. Quartal 09. & 10.10. 2019!

Wegen mehrerer Nachfragen möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass eine der Teilbetriebsversammlungen nicht morgen am 01.10. sondern am 10.10. stattfinden wird. Leider ist uns in der ersten Einladung eine „0“ durch gerutscht. Sorry dafür!

Da wir mit Euch über unseren Entwurf einer neuen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit sprechen möchten, machen wir Euch noch einmal darauf aufmerksam, dass Ihr diese hier runter laden könnt:

Betriebsvereinbarung Arbeitszeit im Einsatzdienst – Entwurf_BR_Vers2.3

Wer möchte kann uns auch seine*ihre Fragen und Kommentare jetzt schon zuschicken,  wir werden dann während der TBVs auf diese eingehen: post [at] br-rda.de

 

Also, am 09. Oktober um 19:30 und am 10. Oktober um 15:30 wird je eine Teilbetriebsversammlung in unserem Schulungsraum stattfinden.

Folgende Themen werden voraussichtlich auf der Tagesordnung stehen:

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Bericht aus der Betriebsratsarbeit im letzten Quartal
  3. Diskussion unseres Entwurfes einer neuen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit
  4. Aktuelle Fragen und Anregungen aus dem Betrieb
    Was bewegt euch, was sollten wir anpacken, wo drückt der Schuh … ?
  5. Bericht der Geschäftsführung

Wir freuen uns über eine rege aktive Teilnahme!

Also, am Besten gleich Termin in den Kalender eintragen, wir freuen uns auf euch!

 

Vorsicht Satire:

Neues Urteil aus Düsseldorf

Folgender Bericht hat uns noch rechtzeitig vor den Teilbetriebsversammlungen erreicht, wir werden natürlich versuchen dieses Grundsatzurteil in die neue Betriebsvereinbarung zu integrieren 😉



Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr hier nachlesen:

Ihr müsst Euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr Euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt Ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für Euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo September 2019

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Einladung: Teilbetriebsversammlungen – 3. Quartal 09. & 10.10. 2019!

Wir möchten Euch herzlich zu den Teilbetriebsversammlung im Oktober einladen:

 

am 09. Oktober um 19:30 und am 10. Oktober um 15:30 wird je eine Teilbetriebsversammlung in unserem Schulungsraum stattfinden.

Folgende Themen werden voraussichtlich auf der Tagesordnung stehen:

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Bericht aus der Betriebsratsarbeit im letzten Quartal
  3. Diskussion unseres Entwurfes einer neuen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit
  4. Aktuelle Fragen und Anregungen aus dem Betrieb
    Was bewegt euch, was sollten wir anpacken, wo drückt der Schuh … ?
  5. Bericht der Geschäftsführung

Wir freuen uns über eine rege aktive Teilnahme!

Also, am Besten gleich Termin in den Kalender eintragen, wir freuen uns auf euch!

Betriebsvereinbarung Arbeitszeit: Neuen Entwurf vorgelegt

Wie wir bereits in dem vorangegangenen Newsletter mitgeteilt haben, hat der Betriebsrat nun nach ausgiebiger Diskussion und Abwägung einen Entwurf für eine neue überarbeitet Betriebsvereinbarung (BV) „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ der Geschäftsführung vorgelegt. Dieser Entwurf wurde inzwischen von uns noch einmal nachgebessert und ergänzt und ebenfalls der Geschäftsführung übersandt. Gleichzeitig hatten wir die alte Betriebsvereinbarung fristgerecht gekündigt, um damit den Prozess der Erneuerung anzustoßen.

Den ergänzten Entwurf, möchten wir Euch nun vorstellen, ihr könnt ihn hier nachlesen oder runter laden:

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

Betriebsvereinbarung Arbeitszeit im Einsatzdienst – Entwurf_BR_Vers2.3

Die Änderungen und Ergänzungen haben wir in roter Schrift eingefügt. Zum Verständnis der vorgenommenen Ergänzungen, möchten wir diese kurz erläutern:

  • Punkt 3.6  uns wurde empfohlen eine monatliche Evaluierung und Freigabe einzufügen, um bei Missständen besser reagieren zu können.
  • Punkt 4.2 hier haben wir einen Widerspruch zu Punkt 6.2.2 aufgelöst und eine Regelung für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Änderungen im laufenden Dienstplan eingefügt.
  • Punkt 5.4 soll die Abwicklungen von Ferntouren regeln. Wir beziehen uns hier auf die Lenkzeitregelungen für Berufskraftfahrer*innen, von denen wir wissen, dass sie nicht für uns gelten. Aber es macht Sinn die Anwendung auch auf unsere Kolleg*innen zu vereinbaren, denn Übermüdung ist ein häufiger Unfall

Alle anderen Änderungsvorschläge stellen wir nachfolgen noch einmal dar:

Die Absätze zum Geltungsbereich, Arbeitszeit und Ausgleichszeitraum (1, 2) sind auf die vorhandenen Beschäftigten: Regelbeschäftigte, Aushilfen und Schüler*innen angepasst worden. Insbesondere für die Schüler*innen wurde der Bezug auf den Tarifvertrag TVöD A-Pflege eingefügt.

Der Absatz zum Jahresdienstplan wurde präzisiert (3): die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes besagt, dass die in einem Rahmenplan festgelegten Arbeitszeiten verbindlich sind und sich später nicht mehr ändern dürfen, das bedeutet im Umkehrschluss, dass die im Rahmenplan namentlich besetzten Schichten die verbindliche „Sollarbeitszeit“ im laufenden Jahr darstellen. Das heißt ein Springerdienst bleibt ein Springerdienst mit 12 Stunden, egal mit welcher Schicht er belegt wird. Lediglich bei 12 Stundenschichten kommen die Pausen- und Rüstzeiten oben drauf. Das ist dann auch die verbindliche Zahl der Arbeitstage, mit der die Urlaubstage festgelegt werden. Damit wären künftig keine sogenannten Streichschichten mehr notwendig. Im Text ist noch ein falsches Datum: im Punkt 3.1 Satz 4 muss es 31.10. heißen.

Den Absatz zu den Regelungen des Springerdienstes (4.1) haben wir an die Rechtsprechung des EuGH vom 21.02.2018 – C-518/15 angepasst, dort wurde festgelegt, dass auch Bereitschaftszeiten Arbeitszeit sind und damit gilt auch hier die Höchstgrenze von 12 Stunden pro Tag .

Den Punkt Einsatzbezogene Überstunden (4.4) haben wir ebenfalls präzisiert und an die gängige Rechtsprechung angepasst. Eine Einsatzübernahme nach Dienstende bzw. die Rückfahrt zur Wache im Status 1 ist demnach unzulässig. (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 4 Sa 81/00; Landesarbeitsgericht Mecklenburg ‑Vorpommern 5 TaBV 7/14; Schreiben vom Innenministerium BaWü vom 22.04.2015 /Sammelmappe2

Die Berechnung der Jahressollarbeitszeit (6.1.1) wurde wie bereits angekündigt korrigiert und entsprechend neu formuliert

Mit der neuen Berechnung der Arbeitszeit im Krankentransportdienst (6.1.5) möchten wir zum Einen auf die angestiegene Belastung im KTW-Dienst, zum Anderen auf die ungleichmäßige Verteilung der KTW-Schichten auf RS und NotSan/RA reagieren. Die Faktorisierung der KTW-Stunden mit 1,23 bringt eine spürbare Entlastung in den KTW-Dienst, je mehr KTW-Schichten zu leisten sind, umso mehr nähert man sich einer 39-Stundenwoche.

Das Thema Plus- und Minusstunden (6.2.2) hat am Meisten Zeit und Diskussion bei der Bearbeitung beansprucht. Hier galt es zwischen verschiedenen Interessen eine ausgleichende Abwägung zu treffen. Dieses Thema hat auch die Diskussion während den Teilbetriebsversammlungen dominiert. In diesen Diskussionen war zu erkennen, dass die Interessenlage in dieser Frage diametral auseinander liegt. Die gültige Betriebsvereinbarung geht zur Zeit von einem Höchstbetrag von 24 Überstunden am Ende des Ausgleichszeitraumes aus: „„3.4. Plus und Minusstunden
Geschäftsleitung und die Leiter der Rettungswachen haben darauf zu achten, dass das Stundenkonto der Mitarbeiter am Ende des Ausgleichszeitraumes 24 Stunden nicht überschreitet.“ Das heißt in diesem Betrieb herrschte mehrheitliche die Auffassung, man will gar keine Überstunden machen, denn diese 24 zulässigen Überstunden waren dem geschuldet, dass Überstunden, die im Dezember entstehen schlicht nicht mehr ausgleichbar sind. Selbst diese waren nach dem Arbeitszeitgesetz nicht zulässig, haben Vollzeitkräfte zu dieser Zeit doch noch „echte“ 48 Stunden in der Woche gearbeitet. Gegen diese Vereinbarung wird seit Jahren verstoßen, zum Teil haben einige Kolleg*innen der Grenze, was das Arbeitszeitgesetz erlaubt, überschritten. Inzwischen haben gute Verhandlungen der vorangegangenen Betriebsräte dazu geführt,  dass wir z.B. durch Pausen- und Umkleidezeiten keine volle 48-Stundenwoche mehr arbeiten müssen. Diese zum Teil schwer erkämpften Errungenschaften waren aber nicht dafür gedacht Freiraum für mehr Überstunden zu schaffen sondern im Gegenteil es sollte für Entlastung sorgen, schließlich muss die Mehrheit der Kolleg*innen diesen Job bis zum 67. Lebensjahr durchhalten. Daher haben wir uns einstimmig für die zunächst radikal anmutende Lösung entschieden, die Überstunden bei 100 Stunden zu begrenzen. Ab der 101. Stunde verfallen die Überstunden, es sei denn es liegt ein begründeter Ausnahmefall vor. Die Zahl 100 bietet der Geschäftsführung einen gewissen Spielraum bei Personalengpässen, es ist aber auf der anderen Seite kein Freibrief die Überstunden in unermessliche zu steigern. Natürlich wären dann alle Kolleg*innen gefordert ihren persönlichen Stundenstand zu beobachten und rechtzeitig Nein zu Überstunden zu sagen. Sie haben gleichzeitig ein sehr gutes Argument für das Nein sagen. Nur so werden wir es schaffen, dass vereinbarte Grenzen eingehalten werden.

Der Dienstplan Rufbereitschaft für den OrGL-Dienst (7) muss unter Berücksichtigung des EuGH nach seinem Urteil vom 21.02.2018 – C-518/15 neu organisiert werden. Ach hier gilt, nach 12 Stunden muss Schluss sein. Daher ist unter dem Punkt 7 der Satz 3 eingefügt worden.

Ein erstes Gespräch mit der Geschäftsführung über diesen Entwurf hat bisher noch keine gemeinsame Basis für eine Verständigung hervorgebracht. Die Geschäftsführung hat angekündigt einen eigenen Entwurf vorzulegen. Wir möchten nun die Gelegenheit nutzen mit euch unseren Entwurf auf den oben angekündigten Teilbetriebsversammlungen zu diskutieren.

 


ver.di – Umfrage zur Arbeitszeit im TVöD

Wie ihr Euch vielleicht erinnert, habe wir in unserem April Info über die ver.di-Umfrage zur Arbeitszeit im TVöD berichtet. Nach Euren Rückmeldungen habe sich viele Kolleg*innen an dieser Umfrage, die explizit nicht nur an ver.di-Mitglieder gerichtet war beteiligt. Nachstehend könnt Ihr einen Zwischenbericht von Wolfgang Pieper, Mitglied im Bundesvorstand von ver.di lesen:

Liebe/r Kollege/in,

Vielen Dank- für eine Menge guter Antworten! Vom 24. April bis zum 30. Juni 2019 haben wir mit der Arbeitszeitumfrage allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Möglichkeit gegeben, uns ihre Sicht der Dinge zum Thema Arbeitszeit mitzuteilen. Weit mehr als 200.,000 Kolleginnen und Kollegen folgten unserem Aufruf und gaben Antworten. Sie klickten am Computer, wischten mit dem Finger auf dem Smartphone oder setzten auf den Papierfragebögen ihr Kreuz.

Wir sind im Gespräch – und wollen es auch bleiben!
Aus zahlreichen Zuschriften wissen wir: Mit unserer Umfrage schafften wir es auch in die Pausengespräche“, waren Gegenstand der einen oder anderen lebhaften Debatte beim Meeting, auf dem Flur und in der Kantine. Die Diskussion um die Bedeutung von Arbeits- und somit auch Lebenszeit hat wieder Fahrt .aufgenommen, das Zeigt die Umfrage eindeutig

Wann kommen die Ergebnisse?
Vor einer generellen Veröffentlichung wollen wir die Ergebnisse zuerst den Kolleginnen und Kollegen der ver,di Bundestarifkommission ö.D. vorstellen – denn
sie haben die Arbeitszeitumfrage in Auftrag gegeben. Anfang Oktober 2019 stehen die Erkenntnisse dann allen Kolleginnen und Kollegen für die betriebliche Diskussion und die weiteren Schlussfolgerungen zur Verfügung.

Wie geht es weiter?
In den nächsten Wochen gehen wir ins Detail Gemeinsam mit Euch wollen wir einzelne Themen und Fragestellungen der Umfrage vertiefen. Dazu werden wir mit Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Berufsbereiche des öffentlichen Dienstes Einzel- und Gruppeninterviews führen. Sie sind die Experten ihrer Arbeit und ihrer Branche. Hier gilt es, Sichtweisen zu entdecken, zu hinterfragen und Erkenntnisse zu gewinnen, die über die bisherigen Antworten der Arbeitszeitumfrage hinausgehen. Auf Quantität folgt sozusagen Qualität.

Ob und mit welcher Forderung wir das Thema Arbeitszeit in die Tarif- und Besoldungsrunde 2020 einbringen, wird sich dann spätestens im Sommer 2020 bei
der Forderungsdiskussion der Mitglieder vor Ort in den Betrieben und Dienststellen herausstellen. Die Umfrage macht uns zuversichtlich, dass bis dahin spannende Wochen und Monate vor uns liegen. Also, bringt Euch ein, diskutiert, äußert Ideen, macht Vorschläge und seid dabei.

Und wie es auch kommt – wir sind gemeinsam gut vorbereitet

Viele Grüße
Wolfgang Pieper
Mitglied des Bundesvorstands


Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr hier nachlesen:

Ihr müsst Euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr Euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt Ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für Euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo August 2019

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Betriebsvereinbarung Arbeitszeit gekündigt

Wie bereits in den Teilbetriebsversammlungen angekündigt, hat der Betriebsrat nun nach ausgiebiger Diskussion und Abwägung einen Entwurf für eine neue überarbeitet Betriebsvereinbarung (BV) „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ der Geschäftsführung vorgelegt.

Gleichzeit haben wir die alte Betriebsvereinbarung fristgerecht zum 31.10.2019 gekündigt, um damit den Prozess der Erneuerung anzustoßen. Aber keine Angst, die alte Betriebsvereinbarung wirkt solange weiter, bis eine neue unterschrieben ist.

Den Entwurf der überarbeiteten BV könnt ihr hier herunterladen und in Ruhe nachlesen. Bitte gebt den Entwurf nicht aus der Hand, er ist nur für Euch zur Information bestimmt und soll nicht in der Öffentlichkeit verbreitet werden:

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

Betriebsvereinbarung Arbeitszeit im Einsatzdienst – Entwurf_BR

Zum Verständnis der Änderungen, die wir vorgenommen haben, möchten wir nachfolgend zu den einschlägigsten Änderungen noch einige Erläuterungen geben:

Die Absätze zum Geltungsbereich, Arbeitszeit und Ausgleichszeitraum (1, 2) sind auf die vorhandenen Beschäftigten: Regelbeschäftigte, Aushilfen und Schüler*innen angepasst worden. Insbesondere für die Schüler*innen wurde der Bezug auf den Tarifvertrag TVöD A-Pflege eingefügt.

Der Absatz zum Jahresdienstplan wurde präzisiert (3): die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes besagt, dass die in einem Rahmenplan festgelegten Arbeitszeiten verbindlich sind und sich später nicht mehr ändern dürfen, das bedeutet im Umkehrschluss, dass die im Rahmenplan namentlich besetzten Schichten die verbindliche „Sollarbeitszeit“ im laufenden Jahr darstellen. Das heißt ein Springerdienst bleibt ein Springerdienst mit 12 Stunden, egal mit welcher Schicht er belegt wird. Lediglich bei 12 Stundenschichten kommen die Pausen- und Rüstzeiten oben drauf. Das ist dann auch die verbindliche Zahl der Arbeitstage, mit der die Urlaubstage festgelegt werden. Damit wären künftig keine sogenannten Streichschichten mehr notwendig. Im Text ist noch ein falsches Datum: im Punkt 3.1 Satz 4 muss es 31.10. heißen.

Den Absatz zu den Regelungen des Springerdienstes (4.1) haben wir an die Rechtsprechung des EuGH angepasst, dort wurde festgelegt, dass auch Bereitschaftszeiten Arbeitszeit sind und damit gilt auch hier die Höchstgrenze von 12 Stunden pro Tag .

Den Punkt Einsatzbezogene Überstunden (4.4) haben wir ebenfalls präzisiert und an die gängige Rechtsprechung angepasst. Eine Einsatzübernahme nach Dienstende bzw. die Rückfahrt zur Wache im Status 1 ist demnach unzulässig.

Die Berechnung der Jahressollarbeitszeit (6.1.1) wurde wie bereits angekündigt korrigiert und entsprechend neu formuliert

Mit der neuen Berechnung der Arbeitszeit im Krankentransportdienst (6.1.5) möchten wir zum Einen auf die angestiegene Belastung im KTW-Dienst, zum Anderen auf die ungleichmäßige Verteilung der KTW-Schichten auf RS und NotSan/RA reagieren. Die Faktorisierung der KTW-Stunden mit 1,23 bringt eine spürbare Entlastung in den KTW-Dienst, je mehr KTW-Schichten zu leisten sind, umso mehr nähert man sich einer 39-Stundenwoche.

Das Thema Plus- und Minusstunden (6.2.2) hat am Meisten Zeit und Diskussion bei der Bearbeitung beansprucht. Hier galt es zwischen verschiedenen Interessen eine ausgleichende Abwägung zu treffen. Dieses Thema hat auch die Diskussion während den Teilbetriebsversammlungen dominiert. In diesen Diskussionen war zu erkennen, dass die Interessenlage in dieser Frage diametral auseinander liegt. Die gültige Betriebsvereinbarung geht zur Zeit von einem Höchstbetrag von 24 Überstunden am Ende des Ausgleichszeitraumes aus: „„3.4. Plus und Minusstunden
Geschäftsleitung und die Leiter der Rettungswachen haben darauf zu achten, dass das Stundenkonto der Mitarbeiter am Ende des Ausgleichszeitraumes 24 Stunden nicht überschreitet.“ Das heißt in diesem Betrieb herrschte mehrheitliche die Auffassung, man will gar keine Überstunden machen, denn diese 24 zulässigen Überstunden waren dem geschuldet, dass Überstunden, die im Dezember entstehen schlicht nicht mehr ausgleichbar sind. Selbst diese waren nach dem Arbeitszeitgesetz nicht zulässig, haben Vollzeitkräfte zu dieser Zeit doch noch „echte“ 48 Stunden in der Woche gearbeitet. Gegen diese Vereinbarung wird seit Jahren verstoßen, zum Teil haben einige Kolleg*innen der Grenze, was das Arbeitszeitgesetz erlaubt, überschritten. Inzwischen haben gute Verhandlungen der vorangegangenen Betriebsräte dazu geführt,  dass wir z.B. durch Pausen- und Umkleidezeiten keine volle 48-Stundenwoche mehr arbeiten müssen. Diese zum Teil schwer erkämpften Errungenschaften waren aber nicht dafür gedacht Freiraum für mehr Überstunden zu schaffen sondern im Gegenteil es sollte für Entlastung sorgen, schließlich muss die Mehrheit der Kolleg*innen diesen Job bis zum 67. Lebensjahr durchhalten. Daher haben wir uns einstimmig für die zunächst radikal anmutende Lösung entschieden, die Überstunden bei 100 Stunden zu begrenzen. Ab der 101. Stunde verfallen die Überstunden, es sei denn es liegt ein begründeter Ausnahmefall vor. Die Zahl 100 bietet der Geschäftsführung einen gewissen Spielraum bei Personalengpässen, es ist aber auf der anderen Seite kein Freibrief die Überstunden in unermessliche zu steigern. Natürlich wären dann alle Kolleg*innen gefordert ihren persönlichen Stundenstand zu beobachten und rechtzeitig Nein zu Überstunden zu sagen. Sie haben gleichzeitig ein sehr gutes Argument für das Nein sagen. Nur so werden wir es schaffen, dass vereinbarte Grenzen eingehalten werden.

Der Dienstplan Rufbereitschaft für den OrGL-Dienst (7) muss unter Berücksichtigung des EuGH nach seinem Urteil vom 21.02.2018 – C-518/15 neu organisiert werden. Ach hier gilt, nach 12 Stunden muss Schluss sein. Daher ist unter dem Punkt 7 der Satz 3 eingefügt worden.

Dieser Entwurf liegt der Geschäftsführung vor, wir  gehen davon aus, dass wir in unserem nächsten Monatsgespräch mit der Geschäftsführung eine erste Reaktion bekommen werden. Wir werden Euch auf dem Laufenden halten.


Einsatznachsorge nach psychisch belastenden Einsätzen

Bei Katastrophen und Unglücken leidet auch die Seele unter den Eindrücken und benötigt mitunter auch Erste Hilfe. Im täglichen Einsatzdienst kann es immer wieder zu Situationen kommen, die für das Rettungsdienstpersonal psychisch stark belastend sind.

Aus solchen Situationen kann sich eine Akute Belastungsstörungen oder gar eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)  entwickeln. Die PTBS zeigt die ersten Symptome in der Regel mit einer Verzögerung von einigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten nach dem belastenden Erlebnis. In manchen Fällen vergehen sogar Jahre, bis die Symptome einer PTBS auftreten. Manchmal geht der posttraumatischen Belastungsstörung auch eine akute Belastungsreaktion voraus.

Was sind Erkennungszeichen?

  • Symptome des Wiedererlebens: sich aufdrängende, belastende Erinnerungen an das Trauma, Flashbacks, Alpträume
  • Vermeidungssymptome: emotionale Stumpfheit, Gleichgültigkeit und Teilnahmslosigkeit der Umgebung und anderen Menschen gegenüber, aktive Vermeidung von Aktivitäten und Situationen, die Erinnerungen an das Trauma wachrufen könnten. Manchmal können wichtige Aspekte des traumatischen Erlebnisses nicht mehr (vollständig) erinnert werden
  • Vegetative Übererregtheit: Schlafstörungen, Reizbarkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, erhöhte Wachsamkeit, übermäßige Schreckhaftigkeit

Wenn ihr nach einem beeindruckenden Einsatz merkt, euch lässt dieser nicht los und er quält euch mit Symptomen, wie sie oben beschrieben sind, über einen längeren Zeitraum, dann könnt ihr euch Hilfe holen. Der erste Ansprechpartner wäre unser Betriebsarzt Dr. Hartmann, dieser kann dann kurzfristige weitere professionelle Hilfe vermitteln.

Ergänzend möchten wir euch bitten sämtliche Ereignisse, die potentiell dazu geeignet sein könnten, eure psychische Gesundheit nachhaltig anzugreifen, schon jetzt in das Verbandbuch im Mitarbeiter*innenportal einzutragen, auch wenn da „nur“ von „Unfällen“ die Rede ist. Ihr findet das Verbandbuch unter dem Menüpunkt „Ideen | Fehler | Störungen“.

Nachfolgend findet ihr den Link einer empfohlenen Broschüre von der GUV zum herunterladen.

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

Traumatisierende Ereignisse

 


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