Schlagwort-Archive: Betriebsratsinfos

Betriebsratsinfo August 2021

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Personalwechsel im Betriebsrat

Frank Welink wird unseren Betrieb zum Ende des Monats verlassen. Wir danken Frank für sein Engagement im Betriebsrat und insbesondere für seine Arbeit im Ausschuss für Arbeitssicherheit. Wir wünsche ihm an seinem neuen Arbeitsplatz alles Gute!
Die Nachrückliste der „Liste Bröske“ ist erschöpft, so dass nun Karsten Rubbel, der für die „Liste 4.1“ kandidiert hat, nachrücken wird.


Jugend- und Ausbildungsvertretung gewählt

Gertje Bruhns
Konstantin Budde

Nun ist es endlich vollzogen. Wir haben wieder eine Jugend- und Ausbildungsvetretung.
Gewählt wurde die Notfallsanitäterin Gertje Bruhns

Erreichen könnt ihr Gertje unter dieser E-Mailadresse: gertje.bruhns [at] jav.br-rda.de

Vertreten wird sie durch das JAV-Ersatzmitglied Konstantin Budde. Beide werden in Kürze ihre erste Schulung besuchen, damit sie rasch ihre Arbeit in der JAV aufnehmen können.
Mehr über die JAV könnt ihr küftig auf der Homepage der JAV nachlesen: https://jav.br-rda.de
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und sind froh, dass das Thema Jugend- und Ausbildung bei uns im Betriebsrat nun wieder kompetent besetzt ist.


Betriebsratswahl 2022: Wahlvorstand gesucht

Wie die Zeit verrinnt. In gut einem halben Jahr wird schon wieder ein neuer Betriebsrat gewählt. Neben ausreichend Kandidat*innen, brauchen wir auch ein Team, das die Wahlen vorbereitet und durchführt.
Wir suche daher drei Kolleg*innen die bereit sind diese Aufgabe zu übernehmen. Was die Aufgaben eines Wahlvorstandes sind, könnt ihr hier beim Bundverlag nachlesen.
Wichtig ist dabei zu wissen, die Arbeit als Wahlvorstand macht man während der Arbeitszeit (nicht Bereitschaftszeit!!) D.h. ihr braucht dafür keine Freizeit opfern.
Damit die Kolleg*innen, die sich dazu bereit erklären, erfahren was wann und wie zu tun ist, bekommen sie eine eintägige Schulung.
Also meldet euch unter post [at] br-rda.de oder sprecht einfach ein BR-Mitglied an, wenn ihr euch als Wahlvorstand einbringen möchtet.


Stand der Verhandlungen zur Betriebsvereinbarung Arbeitszeit im Einsatzdienst

Wir treffen uns zur Zeit regelmäßig, in 2-3 wöchigem Abstand, mit der Geschäftsführung, um die in Rede stehende BV-Arbeitszeit im Einsatzdienst in allen Punkten in eine, von beiden Parteien, akzeptable Form zu bringen. Wir gehen dabei von dem gemeinsam mit Bernd Spengler entwickelten Entwurf aus.
Der redaktionelle Teil der BV ist weitgehend abgeschlossen. Uns ist es gelungen eine gut lesbare Fassung zu entwerfen, die auf viel überflüssigen Text verzichtet und trotzdem die wesentlichen Regelungen in unserem Betrieb beschreibt.
Offen sind zur Zeit, nach unserer Auffassung, noch drei „Knackpunkte“:

  • die Faktorisierung der NKTW und KTW-Dienste
  • die Pausen- und Feierabendregelung im NKTW-Dienst
  • der Eingriff in den Jahresdienstplan bei einer Bedarfsplanänderung

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass im NKTW keine Faktorisierung notwendig ist und im KTW-Bereich zumindest nicht die 39-Stundenwoche die Grundlage für einen Faktor gewählt werden kann. Darüber hinaus hält die Geschäftsführung es für zwingend notwendig im Vorfeld eine Arbeitszeiterfassung durchzuführen, die den Nachweis der Notwendigkeit einer Arbeitszeitreduzierung gerichtsfest erbringt.
Für die die Pausen- und Feierabendregelung im NKTW-Dienst hat der Geschäftsführer angekündigt, dass er die bestehende Regelung in einer neuen BV nicht unterschreiben wird. Er hält diese Regelung für strafrechtlich bedenklich, da der NKTW zur Notfallrettung zähle. Wir bezweifeln ob diese Auffassung bei einer zulässigen Eintreffzeit von 30 Minuten, die in der Praxis oftmals noch überschritten wird, so haltbar ist. Wir werden nicht zulassen, dass ein NKTW 15 Minuten vor Feierabend einen Einsatz bekommt, der die Kolleg*innen an den Rand des Nachbarlandkreises führt und schließlich in einer Krankenhauseinweisung von mitunter 50 km Entfernung von der Heimatwache endet. Das Ergebnis wäre mindestens zwei Überstunden. Technisch ist es, nach Auskunft der GOL-Administration, nicht möglich, dieses Überstundenrisiko auf das Niveau eines RTW als Kompromislösung zu reduzieren. Interessant wird in diesem Zusammenhang auch ein anstehender Arbeitsgerichtsprozess in Trier werden, der für den 4. November 2021 terminiert ist. Dort wird die Pausenfrage im Rettugsdienst verhandelt (Mehr dazu auf unserer Homepage: https://br-rda.de/?p=3860.
Den Eingriff in den Jahresdienstplan sehen wir sehr kritisch. Uns ist noch nicht klar, wie eine Bedarfsplanänderung, sei es eine Ausweitung oder Kürzung, im laufenden Jahresdiestplan umgesetzt werden soll, ohne diesen in seinem Charakter als Jahresdienstplan zu verändern. Etwaige Neubesetzungen von weiteren Fahrzeuge aus dem Springerpool kommt für uns nicht in Frage, denn die Springer reichen ja jetzt schon nicht, um den Normalbetrieb aufrecht zu halten. Größere Erweiterungen im laufenden Jahr können u.E. nur mit neuem Personal, sei es neues eigenes oder geliehenes Personal, bewältigt werden. Kleine Änderungen, wie Verkürzung oder Verlängerung bestehender Schichten, muss man ggf. im Einzelnen begutachten, ob so etwas im laufenden Plan umgesetzt kann.
In allen drei Punkten haben wir noch erheblichen Beratungsbedarf. Uwe und Marcus werden Anfang September am Rande der „Fachtagung Rettungsdienst“ in Leipzig mit unserem Rechtsanwalt Bernd Spengler das bisherige Ergebnis begutachten und die drei offenen Posten beraten. Am 20. September werden das nächste Mal mit der Geschäftsführung zusammenkommen um weiter zu verhandeln.
Zu allen anderen Gerüchten, die zu Themen wie die künftige Teambildung, die Springerverteilung, die Schichtfolgen, etc. im Betrieb kursieren, können wir nichts berichten, außer dass bisher hierzu keinerlei Vereinbarungen getroffen wurden. Unseres Wissens nach gibt es im Dienstplaner*innenteam verschiedendliche Überlegungen, wie der Bedarfsplan im nächsten Jahr umgesetzt werden könnte. Aber nichts davon ist so spruchreif, dass es uns vorgelegt wurde.


Erreichbarkeit des Betriebsrates

Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat immernoch in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.
Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!
Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:
https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus
Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!


Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo April 2021

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Bericht von unseren Teilbetriebsversammlungen

Unseren Quartalsbericht könnt ihr der nachstehenden PPP entnehmen. Live gab es dazu natürlich noch einige Erläuterungen. Wenn ihr noch Frage dazu habt, sprecht einfach ein Betriebsratsmitglied an.

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

2021-03-23&24_Betriebsversammlung

Die Antwort auf die Vorabfrage zum Thema Jobrad könnt ihr dem nachfolgenden Artikel zur Tarifeinigung entnehmen.

Im weiteren Verlauf der Teilbetriebsversammlungen habe wir von der Feedbackrunde BR/PR/MAV und der Geschäftsführungen der GOL und der Rettungsdienstbetriebe im GOL-Land berichtet.

Die Runde hat in Form einer Hybridsitzung-Videokonferenz stattgefunden. Sie bestand aus dem PR des RD-Wesermarsch, BR des RD-Ammerland, MAV der Malteser, PR der BF OL, PR der BF DEL, Geschäftsführer-Runde und der GOL-Administration, die jeweils in einzelnen Gruppen coronakonform zusammen saßen und per Video miteinander verknüpft waren. Zunächst wurde durch Dr. Wolfgang Hagemann ein Impulsreferat gehalten, das im Wesentlichen noch einmal über den NKTW und die neue Leitstellensoftware informierte. Bemerkenswert war seine Äußerung, dass ärztlicherseits ein Jahr Ausbildung für die Rettungssanitäter*innen gefordert wurde, was aber von den Kostenträgern abgelehnt wurde.

Von der GOL-Administration wurde angekündigt ein Online-Feedbackformular anzubieten. Mit diesem Formular kann dann beispielsweise über Fehlalarmierungen berichtet werden. Man ist zur Zeit dabei, die „Stellschrauben“ für das Alarmierungsprozedere zu justieren. So sind z.B. zur Zeit die NKTWs zu 30% mit KTs beschäftigt. Dies möchte man reduzieren. Ziel ist es insgesamt treffgenauer mit den Alarmierungen zu werden.

Im Anschluss wurden Fragen (zu Pausen, Feierabend, etc.) gesammelt, die gebündelt von verschieden Verantwortungsträgern beantwortet wurden.  Dem Vernehmen nach liegt die Problematik bezüglich der Pausen und Feierabende während der NKTW-Schichten in den Landkreisen Oldenburg und Cloppenburg sowie der Stadt Oldenburg ähnlich wie im Ammerland.

Das Hauptsignal, das von dieser Veranstaltung ausging und das wir positiv bewerten, ist dass man in einer Arbeitsgruppe zu der Pausen- und Feierabendproblematik Lösungen erarbeiten möchte, die in die Bedarfsplanung integriert werden sollen. Das Ergebnis soll schließlich an die  Kostenträger herangetragen werden, die den dadurch entstehenden Mehrbedarf an Rettungsmitteln refinanzieren müssen. Hierzu sollen die PR/BR/MAV eingebunden werden. Wir freuen uns an dieser Stelle, dass man es verstanden zu hat, dass es Sinn macht die PR/BR/MAV einzubinden, wenn es darum geht den Rettungsdienst weiter zu entwickeln.

Eine Wiederholung dieser Runde wurde von allen Beteiligten gegrüßt, wir sind gespannt auf die nächste Runde.

Im weiteren Verlauf der TBV wurden von den Kolleg*innen keine weiteren Fragen gestellt und es entwickelte sind keine Diskussion, so dass die Veranstaltung nach gut einer Stunde geschlossen wurde.

 


Abschluss der Redaktionsverhandlungen Tarifrunde TVöD 2020

Die Tarifrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen ist erfolgreich beendet worden. Am 11.03.2021 wurden in Berlin die Redaktionsverhandlungen zur Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 zwischen dem Bund, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem dbb Beamtenbund in Tarifunion erfolgreich abgeschlossen.

Dazu Niklas Benrath, Hauptgeschäftsführer der VKA: „Wir haben bis zuletzt hart, aber dabei stets konstruktiv, zu den Details der Umsetzung der Tarifeinigung aus Potsdam verhandelt. Daher freue ich mich umso mehr, dass wir nun auch insbesondere beim letzten großen Streitpunkt, der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings, einen Konsens finden konnten. Mit dem Abschluss der Redaktionsverhandlungen steht der Auszahlung der erhöhten Entgelte bei den kommunalen Arbeitgebern nichts mehr im Wege.“

Gegenstand der Redaktionsverhandlungen waren 20 Änderungstarifverträge und zwei neue eigenständige Verträge zur Entgeltumwandlung beim Fahrradleasing und zur Corona-Sonderprämie für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Der heutigen Einigung waren intensive Verhandlungen zu vielen Details des umfangreichen Tarifwerks vorausgegangen. „Ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis, nach schwierigen, bis zuletzt kontroversen aber immer zielorientierten Gesprächen“, kommentierte der dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer die Einigung.

„Der erfolgreiche Abschluss der Redaktionsverhandlungen setzt ein klares Signal an die Beschäftigten: Ihre wichtige Rolle in einer schwierigen Zeit wird gewürdigt. Ohne den öffentlichen Dienst geht es nicht“, betonte Christine Behle, stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Der Tarifabschluss sieht Entgeltsteigerungen in zwei Schritten von insgesamt 3,2 Prozent in den kommenden zwei Jahren vor. Für uns bedeutet das, dass es ab dem 1. April 1,4 %, mindestens aber  50 Euro im Monat mehr gibt. Die Vergütung der Schüler*innen steigt um 25 Euro. Ab dem 1. April 2022 gibt es weitere 1,8 %, für die Schüler*innen weitere 25 Euro mehr.

Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern – Jobrad:

Am 25. Oktober 2020 haben sich ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) nach insgesamt drei Verhandlungsrunden unter anderem auf einen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) geeinigt.

Mit dem TV-Fahrradleasing wird es für Beschäftigte in Kommunen oder kommunalen Unternehmen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) fallen (§ 1 Abs. 1 TV-Fahrradleasing), künftig möglich, Entgelt zum Zwecke des Leasings eines Fahrrades umzuwandeln. Bisher war für Beschäftigte in diesem Geltungsbereich nur möglich, Entgeltbestandteile zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Seit dem 1. März 2021 können Beschäftigte damit Modelle der Entgeltumwandlung für Fahrradleasing nutzen, die in einigen anderen Tarifbereichen bereits angewendet werden.

Diese Modelle sind angelehnt an die Regelungen zur Nutzung von Dienstwagen, dem sogenannten Dienstwagenprivileg: Arbeitgeber stellen Beschäftigten einen Dienstwagen oder ein Dienstfahrrad/E-Bike zur Verfügung, das auch privat genutzt werden kann.

Dazu kauft oder least der Arbeitgeber das Fahrzeug und es verbleibt im Betriebsvermögen. Für die private Nutzung müssen Beschäftigte den geldwerten Vorteil versteuern. Bei Dienstwagen ist dies monatlich ein Prozent des Listenpreises, bei Diensträdern seit 1. Januar 2020 ein Prozent eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers.

Ein Anspruch auf private Nutzung eines Dienstfahrzeugs kann daraus entstehen, dass Beschäftigte auf einen Teil ihres Barlohns verzichten und stattdessen Sachlohn in Form eines Nutzungsrechts an einem betrieblichen Fahrzeug erhalten, so formuliert in einem Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums vom 15. Dezember 2016. Diese spezielle Regelung ist die Grundlage des Geschäftsmodells von Anbietern für Fahrradleasing: Der Arbeitgeber least Fahrräder, die in seinem Besitz verbleiben. Den Betrag der Leasingraten erhält er von den Beschäftigten, die in entsprechendem Umfang auf Gehalt verzichten.

Dafür erhalten die Beschäftigten ein Nutzungsrecht für ein Fahrrad.

Der zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Nutzung des Fahrrades ist geringer als der Gehaltsbestandteil, auf den der oder die Beschäftigte verzichtet.

Daher fallen weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an, als wenn Beschäftigte selbst ein Fahrrad leasen würden. Die Kehrseite der geringeren Sozialversicherungsbeiträge sind niedrigere sozialversicherungsrechtliche Ansprüche. Das betrifft sowohl die gesetzliche Rente, als auch etwaige Arbeitslosengeldansprüche.

Da die Zusatzversorgungspflicht der Sozialversicherungspflicht folgt, sind auch die Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge und daraus folgend die Rentenansprüche niedriger. Die Leasingmodelle enthalten außerdem meistens zusätzliche Kosten für Versicherung oder Serviceleistungen sowie Vorgaben zum Umgang mit dem geleasten Rad (z.B. Sicherheit des Fahrradschlosses, sicheres Abstellen, Nutzung und Alkoholeinfluss).

Die Leasingmodelle laufen in der Regel über einen Zeitraum von drei Jahren. Üblich ist, dass Nutzer*innen das Fahrrad anschließend zum Restwert kaufen können. Der TV-Fahrradleasing im kommunalen öffentlichen Dienst ist die Leasingdauer auf 36 Monate begrenzt. Eine Regelung für ein anschließendes Kaufangebot ist im TV-Fahrradleasing nicht enthalten. Der Tarifvertrag ist zum 1. März 2021 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2022 (§ 5 TV-Fahrradleasing). Bis zum 31. Oktober 2022 soll, so die Niederschriftserklärung zum TV-Fahrradleasing, die Umsetzung des Tarifvertrages von den Tarifparteien bewertet werden, um bei Bedarf Gespräche zur Neubewertung der Regelungen führen zu können.

Keine Mitbestimmung des Betriebsrates

Nach § 4 Abs. 5 des TV-Fahrradleasing ist klargestellt, dass die gesetzlichen Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Betriebs- oder Personalräte durch den Tarifvertrag unberührt bleiben. Wegen des Vorrangs tarifvertraglicher Bestimmungen sind Betriebs- und Dienstvereinbarungen allerdings ausgeschlossen, soweit der Tarifvertrag eine abschließende Regelung enthält. Daher können die Arbeitgeber mitbestimmungsfrei entscheiden, ob sie von der Möglichkeit der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings Gebrauch machen oder ob Zusatzleistungen wie Versicherungen und Zubehör umfasst sein sollen.

Die Arbeitgeber müssen vor der Ingebrauchnahme des Fahrrads auch Gefährdungsbeurteilungen durchführen und die Beschäftigten nach § 12 ArbSchG unterweisen. Dazu gehört nicht zuletzt, die Aufklärung über die Pflicht persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Die Kosten für diese trägt, als Maßnahme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – wie immer – der jeweilige Arbeitgeber.

Lohn sich das bürokratische Monster?

Wie im Text oben klar wird, bleibt der Arbeitgeber Eigentümer des Fahrrades, es wird nur für eine gewisse Zeit als eine Art Dienstfahrrad zur Verfügung gestellt. Was auch klar wird, das dafür umgewandelte Entgelt fließt nicht in die Sozialversicherungen ein und mindern die Rente, Zusatzversorgung und das Arbeitslosengeld. Nicht beschrieben sind hier noch einige weiter bürokratischen Hemmnisse, die den Text völlig gesprengt hätten.

Unter diesem Link könnt ihr ein interessantes Video abrufen, in dem gut erklärt wird, wo die Haken zu finden sind: https://youtu.be/4Yh9LWaT7tU



Erreichbarkeit des Betriebsrates

Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten  zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.

Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!

Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus

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Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – April 2018 – 2

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Betriebsratswahlen 2018

Wie sich inzwischen herumgesprochen haben dürfte, findet am 25.04.2018 in unserem Betrieb wieder einmal eine Betriebsratswahl statt. Die Briefwahlunterlagen sind inzwischen zugestellt, damit ihr auch etwas mit den Namen auf dem Wahlzettel anfangen könnt, denn bei über 130 Kolleg*innen ist es nicht mehr selbstverständlich dass sich alle kennen, stellen wir hier die Möglichkeit zur Verfügung, dass sich die Kandidat*innen, die es möchten, sich mit einem Kurzportrait bzw. Foto vorstellen.

Hinweis: Die unten stehenden Kurzportraits stellen nicht die  vollständige Liste der Kandidat*innen dar. Zu lesen sind nur die von den Kandidat*innen selbst verfassten Texte, die bei uns bis gestern 24:00 Uhr eingegangen sind. Die Liste der Kandidat*innen umfasst mehr Kandidat*innen. Der Betriebsrat stellt nur dieses Medium zur Verfügung, für die Durchführung der Wahl ist einzig der Wahlvorstand zuständig!

 

Die Kandidat*innen in alphabetischer Reihenfolge:

Nicole Bröske, NotSan, 42 Jahre alt, Wache Westerstede
Nicole Bröske, NotSan, 42 Jahre alt, Wache Westerstede

Nicole Bröske

Mein Name ist Nicole Bröske,ich bin seit 1999/2000 hauptberuflich im Rettungsdienst tätig und seit September 2008 beim Rettungsdienst Ammerland. Nach fast zehn Jahren Betriebszugehörigkeit würde ich mich freuen, den zukünftigen Betriebsrat in seiner Funktion tatkräftig zu unterstützen und die ein oder andere Idee mit ein zu bringen.
 

Uwe Heiderich-Willmer, NotSan, 58 Jahre alt, Wache Edewecht
Uwe Heiderich-Willmer, NotSan, 58 Jahre alt, Wache Edewecht

Uwe Heiderich-Willmer

Ich bin Notfallsanitäter 58 Jahre alt, verheiratet und habe 2 erwachsene Kinder. Seit 1982 bin ich mit Unterbrechungen im Rettungsdienst tätig und seit 1992 im Rettungsdienst Ammerland, meine Stammwache ist Edewecht.

Als bekennender Gewerkschafter bin ich seit 1990 Mitglied in der ÖTV heute ver.di und seit 2010 Mitglied im Betriebsrat und seit ca. 6 Jahren der Vorsitzende.

Darüber hinaus engagiere ich mich bei ver.di in der Landesfachkommission Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen und und der Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems, aus der ich als Gremien-Wahldeligierter versuchen werde die Interessen der Rettungsdienstler bei der nächst Bezirksfachkonferenz des Fachbereichs Gesundheit, Soziales und Wohlfahrtspflege im Bezirk Weser-Ems am 16. Juni einzubringen.

Erreichen kann man überall nur etwas, in dem man sich einmischt. Deshalb möchte ich mich wieder  für den Betriebsrat zur Wahl stellen und meine in den letzten 8 Jahren gewonnenen Erkenntnisse zum Wohle der Kolleg*innen und des Betriebes für weitere vier Jahre einbringen.

Lena Neumann, NotSan-Schülerin, 24 Jahre alt, Wache Edewecht
Lena Neumann, NotSan-Schülerin, 24 Jahre alt, Wache Edewecht

Lena Neumann

Ich bin Lena Neumann, seit 2016 Notfallsanitäterschülerin hier im RD-Ammerland.

Ich möchte mich gerne im Betrieb über meine Ausbildung hinaus engagieren und da liegt es nahe, dass ich als Auszubildende mich schwerpunktmäßig um die Belange der Schüler*innen kümmern möchte. Dabei nehme ich mir unter anderem vor, als Bindeglied zwischen der JAV und dem Betriebsrat die Arbeit von Jannek als JAV-Vertreter zu unterstützen.

 

 

 

Stephanie Petscher, NotSan, 49 Jahre alt, Wache Westerstede
Stephanie Petscher, NotSan, 49 Jahre alt, Wache Westerstede

Stephanie Petscher

 

 

 

 

 

 

 

Denny Schilling, RS, 40 Jahre alt, Wache Edewecht
Denny Schilling, RS, 40 Jahre alt, Wache Edewecht

Denny Schilling

Im Prinzip kennt jeder mich ! Hier nochmal zur Erinnerung Denny Schilling ist mein Name. Viele kennen mich durch meine langjährige Tätigkeit ( Ehrenamtlich) vor vielen Jahren im Rettungsdienst, als auch meine Tätigkeit (Hauptamtlich) im Rettungsdienst Ammerland. Da ich zufrieden bin mit der Arbeit des Betriebsrates ,aktueller Stand , ist der Grund das ich mich bewerbe primär ,das alle Berufsqualifikationen im Betriebsrat vertreten sind zu gleichen Anteilen!

 

Marcus Schumacher, RA, 47 Jahre alt, Wache Westerstede
Marcus Schumacher, RA, 47 Jahre alt, Wache Westerstede

Marcus Schumacher

Seit ca. 14 Jahren Jahren beschäftige ich mich mit der Betriebsratsarbeit im Rettungsdienst. An den Betriebsvereinbarungen in den letzten Jahren habe ich gerne mitgearbeitet und konnte einiges einbringen.

Als ver.di Mitglied bin ich neben der Betriebsratsarbeit noch in der ver.di Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems und in der ver.di-Landesfachkommission-Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen aktiv.

Im Fokus waren bei mir immer… Dienstplan, Arbeitszeit und Urlaub, also alles was mit einem planbaren Jahresdienstplan einhergeht.

Ich glaube das in den nächsten Jahren „arbeiten im alter“ noch ein großes Thema wird. Den Arbeitsplatz im Rettungsdienst so gestalten, das es möglich ist diesen bis zu Rente auszuüben, oder alternativen zu schaffen.

Georgina-Eileen Schütte, NotSan, 27 Jahre alt, Wache Edewecht
Georgina-Eileen Schütte, NotSan, 27 Jahre alt, Wache Edewecht

Georgina-Eileen Schütte

 

 

 

 

 

Marco Viecens

Marco Viecens, RS, 40 Jahre alt, Wache Edewecht
Marco Viecens, RS, 40 Jahre alt, Wache Edewecht

Hallo, für alle die mich nicht kennen, ich bin Marco 40 Jahre alt, bin Verheiratet und habe 2 Kinder. Ich bin seit dem 1.2.11 im Rettungsdienst Ammerland als Rettungssanitäter beschäftigt.

Ich habe mich für den Betriebsrat aufstellen lassen, weil sich hier einiges geändert hat und wir deutlich mehr Rettungssanitäter geworden sind und auch noch mehr werden. Ich bin der Meinung, bei der hohen Anzahl sollte mindestens ein Rettungssanitäter als Ansprechpartner für diese Gruppe im Betriebsrat sein.

 

 

 

 

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

 

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – April 2018 – 1

Informationen zur Betriebsratsarbeit


 

Personalwechsel

Kurz vor dem Ende dieser Wahlperiode dieses Betriebsrates hat es noch einmal einen Personalwechsel gegeben.

Nach dem Thomas Nolting kommentarlos den BR-Büroschlüssel in der Verwaltung abgegeben hat, er auf diverse Nachfragen mit dem kommentarlosen Austritt aus unserer Betriebsrats-WhatsApp-Gruppe reagierte und er schließlich nicht zur gestrigen BR-Sitzung erschien, haben wir in der gestrigen Sitzung darüber beraten, wie wir dieses seltsame Verhalten verstehen sollen.

Letztendlich sind wir zu dem Schluss gekommen, dass dies eine nonverbale Erkärung zur Niederlegung des Betriebsratmandates war. Damit ist Thomas Nolting mit sofortiger Wirkung nicht mehr Mitglied des Betriebsrates.

Als Nachfolger rückt der Kollege Jörg Franken, Rettungsassistent, Wache Bad Zwischenahn, als reguläres BR-Mitglied für die Restamtszeit dieses Betriebsrates bis zum 25.04.2018 nach.

TVöD-Tarifrunde 2018

 

Wer sich über den aktuellen Stand und über Hintergründe in der Tarifrunde 2018 informieren möchte, findet unter diesem Link umfangreiche Informationen: httpss://wir-sind-es-wert.verdi.de/

 

 

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

 

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – März 2018

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Teilbetriebsversammlungen am 04. April um 18:00 Uhr und 05. April um 18:45 Uhr

Am 04. und .05. April werden die letzten Teilbetriebsversammlungen in dieser Wahlperiode stattfinden. Der Schwerpunkt dieser Versammlungen wird auf der Vorstellung der Kandidat*innen für die BR-Wahl am 25. April liegen. Die Tagesordnung wird ferner, wie ihr nachstehend sehen könnt, die üblichen Punkte mit Berichten und Fragen, etc. beinhalten:

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Bericht zur BR-Tätigkeit 1. Quartal 2018
  3. Vorstellung der Betriebsratskandidat*innen für die BR-Wahl 2018
  4. Fragen, Anregungen, Beschwerden etc.

Wir haben die Termine diesmal an die Fortbildungstermine angedockt, damit ihr euch ggf. einen Weg sparen könnt. Eines der ersten Themen des neuen BRs wird sicher die Gestaltung der Betriebsversammlungen sein. Helft ihm, in dem ihr euch bei dieser  Doodle-Umfrage zu den Betriebsversammlungen beteiligt.  Bisher haben sich 14 Kolleg*innen beteiligt, da geht noch mehr. Eine Bitte noch dazu, sollte euer Vorname mehrfach im Betrieb vorkommen, macht bitte irgendwie kenntlich welche*r ihr seid, sonst können beide nicht gezählt werden.

Dann bis zum 4. oder 5., wir freuen uns auf euch!

 

Betriebsratswahlen 2018

Wie sich inzwischen herumgesprochen haben dürfte, finden am 25.04.2018 in unserem Betrieb wieder einmal Betriebsratswahlen statt. Um allen Kolleg*innen, die kandidieren möchten, die Möglichkeit zu geben, sich im Betrieb bekannt zu machen, werden wir in der 15. Kalenderwoche einen Newsletter herausgeben, in dem sich, wer möchte, mit einem Foto und einem Kurzportrait vorstellen kann. Wer dazu Anregungen braucht kann ja mal in die alten Vorstellungen von 2014 reinschauen: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/betriebsratsinfo-maerz-2014-3/

Da wir bei dieser Wahl wegen unserer Betriebsgröße gezwungen sind eine Listenwahl durchzuführen,  ist es wichtig, dass ihr bei euren Vorstellung auch benennt, für welche Liste ihr kandidiert.

Wie ihr im vorstehenden Punkt bereits lesen konntet, habt ihr darüber hinaus bei den oben angekündigten Betriebsversammlungen die Gelegenheit euch persönlich live vorzustellen. Hierzu wäre unter der unten stehenden E-Mailadresse ein Hinweis von denen hilfreich, die von diesem Angebot Gebrauch machen möchten.

Bitte schickt eure Kurzportraits inkl. Fotos an: betriebsratswahl-2018 [at] br-rda.de

 

TVöD-Tarifrunde 2018

 

Wer sich über den aktuellen Stand und über Hintergründe in der Tarifrunde 2018 informieren möchte, findet unter diesem Link umfangreiche Informationen: httpss://wir-sind-es-wert.verdi.de/

 

 

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

 

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – Januar 2018

Informationen zur Betriebsratsarbeit


 

 

Willkommen

In den vergangenen Wochen haben wieder viele neue Kolleg*innen ihren Dienst bzw. ihre Ausbildung im Rettungsdienst Ammerland angetreten. Daher ein Herzliches Willkommen, der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Rettungsdienst Ammerland GmbH freuen sich, dich als neue*n Kollegen*in begrüßen zu können.

Der Betriebsrat, das sind:

Die JAV, das sind:

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusätzliche Interessenvertretung für alle Schüler*innen, Auszubildende und Kolleg*innen bis zum Alter von 24 Jahren.

Die Betriebsratsmitglieder sind jeweils einzeln über ihre E-Mailadressen erreichbar, dem Betriebsrat als Ganzes könnt ihr über die Adresse alle [at] br-rda.de Nachrichten zukommen lassen. Für die JAV gilt das gleiche bzw. jav [at] br-rda.de

Darüber hinaus sind wir im Betriebsratsbüro über die Telefonnummer 04488 52220-57 zu erreichen, die Zeiten, zu denen jemand im Büro anzutreffen ist, findet Ihr i.d.R. auf unserer Homepage.

Wenn ihr Fragen habt, Anregungen geben wollt oder Hilfe des Betriebsrates benötigt, dann schreibt am besten eine E-Mail oder schaut im Dienstplan nach, wann und wo ein Betriebsratsmitglied Dienst hat, und sprecht es an.

Außerdem könnt ihr euch auf der Internetseite des Betriebsrates informieren, unseren Newsletter abonnieren, das Kontaktformular nutzen… schaut einfach mal rein, stöbert ein wenig rum. Wie ihr euch registrieren könnt wird am Ende des Newsletters erläutert.

Wir wünschen Euch einen guten Start im Rettungsdienst Ammerland

Betriebsratswahlen 2018

Wie schon mehrfach angekündigt steht in diesem Frühjahr die Neuwahl des Betriebsrates an. Dazu habe wir nun den Wahlvorstand bestellt, der Wahlvorstand ist für die Organisation und Durchführung der Wahl zuständig. Als Wahlvorstand wurde Katharina Schmidt, Nicole Bröske und Jan-Gerd Park bestellt, Jan-Gerd wird dabei die Aufgabe des Vorsitzenden des Wahlvorstandes übernehmen. Ab sofort sind diese drei Kolleg*innen die Ansprechpartner*innen zum Thema BR-Wahl 2018.

Nun wird es also Zeit darüber nachzudenken, ob für euch euch eine Kandidatur in Frage kommt. Um über die gesamte Periode von vier Jahren handlungsfähig zu bleiben, sollten mindestens genau so viel Ersatzmitglieder, die im Krankheitsfall temporär oder beim Ausscheiden eines BR-Mitgliedes dauerhaft nachrücken können, vorhanden sein. Mit anderen Worten, es sollten sich also mindestens vierzehn Kolleg*innen zur Wahl stellen.

Welche Aufgaben im Einzelnen auf einen Betriebsrat zukommen, könnt Ihr hier: https://br-rda.de/unsere-aufgabe/  auf unserer Homepage nachlesen. Um die Fragen aller noch unentschlossenen oder auch schon fest entschlossen Kolleg*innen zu einer Kandidatur detailliert besprechen zu können, möchten wir uns mit euch treffen. Am Montag den 05. Februar zwischen 10:00 und 13:00 möchten wir euch Gelegenheit geben, uns über die Betriebsratsarbeit auszufragen und wir möchten damit die Unentschlossenen ermutigen sich für diese Wahl aufstellen zu lassen.

Wir bitte alle Kolleg*innen, die mit dem Gedanken einer Kandidatur spielen und sich am 5. Februar informieren möchten, sich bei uns per E-Mail zu melden. Die Kolleg*innen mit Interesse, die an diesen Tag verhindert sind, sollten uns auch schreiben, damit einen Alternativtermin finden können.

Betriebsversammlungen

Im letzten Rundbrief an euch habe wir euch gebeten uns per E-Mail oder Doodle-Umfrage eine Rückmeldung zu den Betriebsversammlungen zu geben. Leider ist die Resonanz bisher noch nicht umwerfend. Lediglich 6 Kolleg*innen haben zur Maus gegriffen und haben sich durch unsere Umfrage geklickt und ein ausführliches Gespräch konnten wir führen.

Daher wiederholen wir unsere Bitte: nehmt euch 5 Minuten Zeit und klickt euch durch unsere Doodle-Umfrage zu den Betriebsversammlungen.

Die nächste Betriebsversammlung wird am 14.03.2018 ab 18:00 (das ist vor einer Fortbildung) in unserem Schulungsraum stattfinden. Wir hoffen bis dahin noch einige Rückmeldungen von euch zu bekommen, die wir dann besprechen könnten.

Freistellung bei erkranktem Kind

Das Dilemma kenne viele, das Kind ist krank kann nicht in die Kita oder Schule und keine Großeltern sind parat um das kranke Kind betreuen zu können. Wie löst man nun den Konflikt zwischen beruflichen und privaten Pflichten?

1. Dürfen Arbeitnehmer*innen frei machen, wenn das Kind krank ist?
Ja. Arbeitnehmer*innen dürfen auch spontan von der Arbeit fernbleiben, wenn das Kind erkrankt und es keine Möglichkeit gibt, anderweitige Betreuung zu organisieren. Dies nennt man »vorübergehende Arbeitsverhinderung«, die in § 616 BGB eine Abwesenheit vom Arbeitsplatz erlaubt.

Für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer*innen gibt es außerdem die »offizielle« Möglichkeit, sich von der Arbeit wegen eines kranken Kindes nach § 45 Abs. 3 SGB V freistellen zu lassen. Hierfür ist erforderlich, dass das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet und ein*e Arzt*Ärztin bescheinigt hat, dass eine Betreuung notwendig ist. Der Anspruch ist allerdings gegenüber dem zuerst genannten aus § 616 BGB nachrangig.

Arbeiten beide Elternteile in zeitlich gleichem Umfang können sie grundsätzlich frei darüber entscheiden, wer die Betreuung des Kindes übernimmt und damit von der Arbeit fernbleibt. Grundsätzlich muss sich derjenige freistellen lassen, der weniger arbeitet.

2. Müssen Arbeitnehmer*innen dem Arbeitgeber die Krankheit des Kindes anzeigen?
Ja. Die Arbeitnehmer*innen müssen dem Arbeitgeber die Gründe ihrer Abwesenheit mitteilen. Sie sollten ihn schon vor Verlassen des Arbeitsplatzes über die Erkrankung des Kindes informieren. Der Arbeitgeber darf einen Nachweis verlangen, der belegt, dass die Arbeitnehmer*innen wegen der unvorhersehbaren Erkrankung des Kindes das Weiterarbeiten nicht zuzumuten war.

Im gerichtlichen Prozess müssen die Arbeitnehmer*innen in der Regeln durch ein ärztliches Attest eines*r Kinderarztes*ärztin nachweisen, dass die Pflege des erkrankten Kindes durch sie erforderlich war und die Arbeitspflicht hinter der Sorgfaltspflicht nachstehen musste.

3. Wie lange dürfen sich Arbeitnehmer*innen frei nehmen?
Der Zeitraum, in dem Arbeitnehmer*innen wegen »vorübergehender Arbeitsverhinderung« (§ 616 BGB) von der Arbeit fernbleiben, darf nur eine »verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit« ausmachen. In der Regel werden das nur wenige Tage sein.

Unser Tarifvertrag der TVöD sagt dazu in § 29 Arbeitsbefreiung:

(1) Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:

a)…

b)…

c)…

e)…

schwere Erkrankung

aa)…

bb) eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat, bis zu vier Arbeitstage im Kalenderjahr,

cc) einer Betreuungsperson, wenn Beschäftigte deshalb die Betreuung ihres Kindes, das das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, übernehmen müssen, bis zu vier Arbeitstage im Kalenderjahr

Machen die Beschäftigten im Rahmen ihrer gesetzlichen Krankenversicherung von ihrem Recht auf Freistellung Gebrauch, so können sie maximal 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr freimachen (§ 45 Abs. 2, 5 SGB V). Bei mehreren Kindern sind es bis zu 25 Arbeitstage pro Elternteil. Ist der*die Arbeitnehmer*in alleinerziehend, kann er*sie bei einem Kind längstens 20 Arbeitstage, bei mehreren Kindern maximal 50 Arbeitstage freimachen.

  • Tipp: Hat ein Elternteil die ihm zustehenden 10 Tage bereits maximal ausgenutzt, kann es die zehn Tage des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen. Dafür müssen aber beide Arbeitgeber einverstanden sein.

 

4. Bekommen die Arbeitnehmer*innen weiterhin Lohn gezahlt?
Das kommt darauf an. Zwar gilt der Grundsatz »ohne Arbeit kein Lohn«. Sind die Arbeitnehmer*innen aber unverschuldet für kurze Zeit daran gehindert, ihre Arbeit auszuüben, tritt der Fall des § 616 BGB ein: Sie können weiter ihr Gehalt verlangen. Die spontane, vorübergehende Arbeitsverhinderung führt nicht zu einem Wegfall des Lohnanspruchs.

Anders allerdings, wenn die Beschäftigten von ihrem im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bestehenden Freistellungsanspruch nach § 45 SGB V Gebraucht machen. Dann entfällt der Lohnanspruch, an die Stelle tritt ein Krankengeldanspruch gegen die Krankenkasse (siehe Frage 5.).

5. Wann bekommen die Arbeitnehmer*innen Krankengeld?
Machen die Arbeitnehmer*innen im Rahmen ihrer Krankenversicherung von ihrem Recht auf Freistellung Gebrauch, so entfällt die Vergütung durch den Arbeitgeber. Stattdessen tritt ein Kinderkrankengeld an die Stelle der Vergütung. Das setzt aber voraus, dass das erkrankte Kind bei den gesetzlich versicherten Eltern mitversichert ist, mit ihnen in einem Haushalt lebt, das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 % des regelmäßigen Einkommens, darf jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoarbeitsentgelts betragen. Im Gegensatz zum Vergütungsanspruch nach § 616 BGB kann der Arbeitgeber das Krankengeld nicht durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ausschließen.

  • Tipp: Krankengeld können gesetzlich versicherte Arbeitnehmer*innen nur dann verlangen, wenn der Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung nach § 616 BGB ausgeschlossen ist. Auch der Arbeitgeber kann nicht auf die Zahlung von Krankengeld verweisen. Besteht ein Anspruch auf Vergütungszahlung, ist das Krankengeld dem gegenüber nachrangig (LAG Köln, 11.8.1994 – 6 Sa 90/94).

 

6. Kann der Arbeitgeber kündigen, wenn Arbeitnehmer*innen nicht zur Arbeit erscheinen?
Grundsätzlich ja. Erscheinen Beschäftigte ohne Grund nicht zur Arbeit, verletzen sie ihre Hauptleistungspflicht, eine Kündigung wäre wirksam. Haben die Beschäftigte allerdings einen Grund, von der Arbeit fern zu bleiben (§ 616 BGB oder § 45 SGB V), ist die Kündigung unberechtigt. Sie verstößt gegen das Maßregelverbot (§ 612a BGB). Danach darf niemand benachteiligt werden, weil er*sie in zulässiger Weise seine+ihre Rechte ausübt. Es besteht ein zusätzlicher Schutz vor Kündigungen, der auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes Anwendung findet.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) stellte klar, dass eine Kündigung nur dann unwirksam sei, wenn der Arbeitgeber einer Freistellung zuvor widersprochen habe, da sich der Arbeitnehmer nur dann auf seine Rechte berufe (LAG Rheinland-Pfalz 8.11.2016 – 8 Sa 152/16).

7. Kann der Betriebsrat helfen?
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor beabsichtigten Kündigungen anhören. Dieser hat dann die Möglichkeit gegen die Kündigung Bedenken zu äußern. Die Frist dafür beträgt bei ordentlichen Kündigungen eine Woche, bei außerordentlichen Kündigungen 3 Tage.

Ferner muss der Betriebsrat überwachen, dass sich der Arbeitgeber an Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen hält. Der Betriebsrat hat dadurch aber keinen Anspruch, dass der Arbeitgeber die zutreffende arbeitsrechtliche Vorschrift durchführt. Vor allem bei individuellen Leistungsansprüchen des Arbeitnehmers kann der Betriebsrat kein arbeitsgerichtliches Verfahren durchführen. Er kann  dabei beratend zur Seite stehen.

 

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Hinweis: Die Tage des alten IntraRett sind gezählt, ihr werdet nach der Umstellung auf das neue System dort keine BR-Infos mehr finden. Alternativ wird dann unsere Internetseite auf allen Wachen-PCs aufrufbar sein. Das heißt ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

 

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat