Die gute Nachricht zuerst, es gibt einen Schüler, der sich für eine Kandidatur als JAV-Mitglied bereit erklärt hat. Und die schlechte Nachricht? Einer reicht noch nicht, für eine verlässliche Arbeit in der JAV ist es unbedingt notwendig, dass es mindestens eine*n besser zwei
Wofür ist eine JAV gut? Die Karten erklären es! Interaktive Aufklärung über den Nutzen einer JAV bei unserer Infoveranstaltung mit der ver.di Jugendsekretärin Heike Boldt.
Vertreter*innen gibt. Wenn beispielsweise ein*e JAV-Vertreter*in als Schüler*in wegen einem Schulblock oder einem Praktikum nicht im Betrieb ist, wird eine Vertretung gebraucht, die dann im Betrieb ist und die Aufgaben übernimmt, Urlaub und Krankheit sind weitere Argumente für genügend Nachrücker.
Erstmal herzlichen Dank an den den ersten Freiwilligen und bitte lasst ihn nicht im Regen stehen und gebt euch einen Ruck und meldet euch bei uns mit der Nachricht, „Ja ich kandidiere auch“.
Gerne wiederholen wir auch unsere Infoveranstaltung dazu oder fragt uns, den Betriebsrat wenn ihr Fragen dazu habt.
Also los, ran an die Rechner, Tablets und Handys und schreibt uns!
Die Adresse findest du auf unserer Website: „Kontakt“
Mehr zu diesem Thema findest du dort
:
Einen Flyer, der Informationen zusammenfasst könnt ihr hier runter laden: https://br-rda.de/wp-content/uploads/2017/04/verdi-jav.pdf
Wir möchten alle für die Jugend- und Auszubildendenvertreterwahl aktiv und passiv wahlberechtigten Kolleg*innen zu einer Informationsversammlung rund um die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) einladen.
Die Versammlung findet am
6. Juni 2017 um 17:30
in unserem Schulungsraum statt.
Wer darf die JAV wählen?Zum wahlberechtigten Personenkreis zählen zum einen die jugendlichen Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum anderen die zu ihrerBerufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer*innen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Wer kann sich wählen lassen?
Wählbar sind alle im Betrieb Beschäftigten, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei der Wählbarkeit kommt es also nicht darauf an, ob sich die unter 25-Jährigen noch in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Mitglieder des Betriebsrats können allerdings nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.
Was erwartet euch?
Während dieser Versammlung werdet ihr umfangreich über die Funktion und die Vorteile einer JAV, sowie deren Wahl informiert werden. U.a. wird die Jugendsekretärin vom ver.di-Bezirk Weser-Ems referieren und für Fragen zur Verfügung stehen. Zum Nachlesen zu Hause wird es ausreichend Infobroschüren geben.
Diese Versammlung ist für euch Arbeitszeit, jedoch keine Pflichtveranstaltung. Solltet ihr in dieser Zeit in einem Klinikpraktikum o.ä. sein, so müsst ihr für den Zeitraum der Versammlung freigestellt werden. Der Praxisanleiter wird das ggf. den Verantwortlichen rechtzeitig ankündigen.
Die Jugendsekretärin von ver.di, Heike Boldt, erläuterte im Dezember 2015 bei einer Jugend- und Auszubildendenversammlung den Weg zu JAV-Wahlen
Mehr zu diesem Thema findet ihr dort:
Einen Flyer, der Informationen zusammenfasst könnt ihr hier runterladen: https://br-rda.de/wp-content/uploads/2017/04/verdi-jav.pdf
Dann bis zum 06. Juni, wir hoffen auf eine rege Beteiligung!
Euer Betriebsrat
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:
als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletter abonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt und
im IntraRett.
Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de
Wie ihr sicher schon gehört habt, hat Hajo Peters sein Amt als Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Wir vom Betriebsrat bedauern das sehr und danken ihm an dieser Stelle herzlich für sein Engagement.
Da sich seinerzeit leider nur Hajo bereit gefunden hatte für die JAV zu kandidieren, haben wir nun das Problem, dass keine*e Nachrücker*in vorhanden ist. Das heißt wir müssen Neuwahlen in die Wege leiten, damit sich so schnell wie möglich wieder eine JAV konstituieren kann.
Wofür ist eine JAV da?
Damit sich alle noch ein Mal ein Bild von den Aufgaben und Pflichten einer JAV machen können, habe ich nachfolgend die wichtigsten Informationen dazu zusammengefasst:
In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer*innen) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gem. § 60 Abs. 1 BetrVG eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen. Voraussetzung ist, dass in dem Betrieb ein Betriebsrat gebildet sein muss. Eine in einem betriebsratslosen Betrieb gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung ist nichtig.
Die JAV ist verpflichtet, die Interessen der in ihren Bereich fallenden jugendlichen und auszubildenden Arbeitnehmer*innen zu vertreten und zwar einerseits gegenüber dem Arbeitgeber zusammen mit dem Betriebsrat, andererseits aber auch gegenüber dem Betriebsrat selbst. Die JAV hat allerdings kein Recht, unabhängig vom Betriebsrat die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer*innen wahrzunehmen. Selbst in besonderen Situationen tritt die JAV nicht an die Stelle des Betriebsrats.
Die Jugendsekretärin von ver.di Heike Boldt erläutert im Dezember 2015 bei einer Jugend- und Auszubildendenversammlung den Weg zu JAV-Wahlen
Die §§69–71 BetrVG regeln die (allgemeinen) Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie das Recht zur Einrichtung von Sprechstunden und zur Einberufung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen. Die der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Wahrung der Interessen und Belange der Jugendlichen und Auszubildenden übertragenen Aufgaben sind in § § 70 Abs. 1 BetrVG normiert. Hiernach hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung insbesondere:
Maßnahmen, die den Jugendlichen und Auszubildenden sowie der Gleichstellung von Mann und Frau dienen, beim Betriebsrat zu beantragen,
darüber zu wachen, dass die zugunsten der Jugendlichen und Auszubildenden geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden,
Anregungen und Beschwerden von Jugendlichen und Auszubildenden entgegenzunehmen und auf die entsprechende Erledigung hinzuwirken und
die Integration ausländischer Jugendlicher und Auszubildender, ggf. durch die Beantragung von förderlichen Maßnahmen beim Betriebsrat, zu fördern.
Diese Aufgaben ähneln in etwa den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 BetrVG. Entsprechend steht der Jugend- und Auszubildendenvertretung gem. § 70 Abs. 2 BetrVG zur Durchführung dieser Aufgaben auch ein umfassender Informationsanspruch gegenüber dem Betriebsrat zu.
Die Überwachung von Vorschriften und gesetzlichen Regelungen kann die JAV selbständig durchführen, z.B. mit einer Betriebsbegehung.
Stellt sie Verstöße gegen geltende Rechte oder Vorschriften fest, muss sie sich zunächst an den BR wenden. Nur dieser kann die Einhaltung der Rechte bei dem Arbeitgeber einfordern.
Um der Kontrollpflicht nachzukommen, muss die JAV über die betreffenden Gesetze und Kommentare verfügen. Arbeitgeber sind verpflichtet, entsprechendes Material bereitzustellen und die Kosten für entsprechende Schulungen zu übernehmen. Weitere Literatur findet sich meist beim BR und in den Arbeitshilfen der ver.di Jugend.
Wer darf die JAV wählen?
Zum wahlberechtigten Personenkreis zählen zum einen die jugendlichen Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum anderen die zu ihrerBerufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer*innen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Wer kann sich wählen lassen?
Wählbar sind alle im Betrieb Beschäftigten, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei der Wählbarkeit kommt es also nicht darauf an, ob sich die unter 25-Jährigen noch in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Mitglieder des Betriebsrats können allerdings nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.
Mehr zu diesem Thema findet ihr dort:
Wie geht es weiter?
Wir werden nächste Woche den Wahlvorstand benennen, der dann für die Durchführung der JAV-Wahl verantwortlich sein wird. In Abstimmung mit der RDL, Praxisanleiter und der Jugendsekretärin von ver.di werden wir so schnell wie möglich eine Jugend- und Auszubildenden-Versammlung einberufen, bei der über die JAV-Wahl informiert wird.
Das alles funktioniert aber nicht, wenn sich kein Mensch bereit erklärt zu kandidieren, daher bitten wir alle Schüler*innen und Kolleg*innen über eine Kandidatur nachzudenken, denn die JAV ermöglicht Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres im Betrieb mitzubestimmen.
Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:
als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletter abonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt und
im IntraRett.
Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de
Die Jugendsekretärin von ver.di, Heike Boldt, erläutert den Weg zu JAV-Wahlen
Wie in vielen anderen Betrieben des Rettungsdienstes ist nun auch im RD Ammerland mit den neuen Notfallsanitäterschüler*innen eine Schwelle überschritten worden, die es notwendig macht, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen. Dazu hat der Betriebsrat des RD Ammerland eine Teilbetriebsversammlung „U 25“ einberufen, zu der alle Kolleg*innen unter 25 Jahren und alle NotSanschüler*innen unter 25 Jahren eingeladen wurden. Auf dieser Versammlung hat die Jugendsekretärin vom ver.di Bezirk Weser-Ems über die ver.di Jugend und die Durchführung einer JAV-Wahl informiert:
Die JAV kümmert sich um die Belange von Auszubildenden, sie achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Verordnungen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Sie berät bei Problemen in der Ausbildung. Sie macht sich für Qualität in der Ausbildung stark und setzt sich für die Übernahme ein.
„Die JAV, als Vertretung der Jugendlichen und der zur Ausbildung Beschäftigten unter 26 Jahren ist ein eigenständiges Gremium mit eigenen Rechten“, erläutert Heike Boldt. „Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat notwendig.“
Neben umfangreichen Informationen zur JAV-Wahl erklärt die ver.du Jugendsekretärin auch die Aufgaben der ver.di-Jugend: Sie vernetzt junge Erwachsene im Dienstleistungssektor – für faire Arbeitsbedingungen und für ein schöneres Leben.
Während der Versammlung wurde an die neuen Schüler*innen, die vor Kurzem ihre Ausbildung begonnen haben, eine „Willkommenstasche“ der ver.di-Jugend überreicht.
Als Teil der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft steht die ver.di Jugend für Ausbildungskompetenz und konsequente Interessenvertretung: Über 100.000 Auszubildende, junge Beschäftigte, Erwerbslose, Schüler*innen und Studierende sind schon Teil der Community. Mehr über die ver.di-Jugend findet ihr hier: https://jugend.verdi.de/
„Wir freuen uns über das rege Interesse der jungen Kollginnen und Kollegen und der Schülerinnen und Schüler, denn betrachtet man das hohe Durchschnittsalter in den Betriebsräten, ist es wichtig, dass sich auch junge aktive Kolleginnen und Kollegen mit ihrer Interessenvertretung vertraut machen“, sagt der Betriebsratsvorsitzenden des Rettungsdienst Ammerland Uwe Heiderich-Willmer.
Alle, die sich im Bezirk Weser-Ems über die Wahl einer JAV informieren lassen wollen, können sich an Heike Boldt, Gewerkschaftssekretärin / Jugend wenden: Tel. 0441/96976 – 33 Mobil: 0151/46181916 heike.boldt [at] verdi.de
Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.