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ver.di – Umfrage zur Arbeitszeit im TVöD

Mit dem heutigen Tag startet die Gewerkschaft ver.di eine breit angelegte Befragung, die es so noch nicht gegeben hat! ver.di will wissen:

Was wünschen sich die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst:
Mehr Geld, mehr Freizeit oder eine Kombination aus beidem?

Alle Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit sind aufgerufen, sich an unser Online-Umfrage zu beteiligen.

So kannst Du mitmachen:
Alles was Du für Deine Teilnahme benötigst sind 5-10 Minuten freie Zeit und einen Internetzugang, egal ob mit dem Computer oder mit einem Smartphone. Nicht erforderlich sind datenschutzrechtliche Bedenken, denn die Umfrage findet anonymisiert und gemäß den Auflagen der DSGVO statt. Die Umfrage läuft bis zum 30. Juni 2019

Du erreichst die Startseite für der Umfrage über diesen Link: www.verdi.de/arbeitszeitumfrage-oed

Was ver.di mit der Umfrage erreichen will – und wie es weitergehen kann: 
In den zurückliegenden Tarif- und Besoldungsrunden haben wir gelernt: Die Gestaltung der Arbeitszeit hat nicht nur an Bedeutung dazu gewonnen, sondern steht in den Diskussionen und bei der Forderungsaufstellung oftmals an vorderster Stelle.

Um das Thema Arbeitszeit in der Tarif- und Besoldungsrunde mit dem Bund und den Kommunen im nächsten Jahr einbringen zu können, müssen wir uns sehr gut vorbereiten. Mit der Befragung wollen wir herausfinden, wofür die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben und Verwaltungen bereit sind zu streiten. Und wir wollen eine breite Arbeitszeitdiskussion vor Ort anstoßen – denn die ist für eine große Beteiligung und unseren gemeinschaftlichen Erfolg unerlässlich.

Alles klar? Dann fühle Dich herzlich dazu eingeladen, an unserer Umfrage teilzunehmen. Wir zählen auf Dich – und ganz besonders auf Deine Meinung. Natürlich werden wir dich nach der Auswertung der Umfrage über die Ergebnisse informieren.

Bis dahin,
Deine Gewerkschaft ver.di

Durchbruch im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen

Berlin, 18.04.2018

Bsirske: “Bestes Tarifergebnis seit vielen Jahren”

Bei den Tarifverhandlungen für die 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde eine Einigung erzielt. Der neue Tarifvertrag soll am 1. März 2018 in Kraft treten.

7,5 Prozent Lohnerhöhung bei 30 Monaten Laufzeit, darauf haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes in Potsdam verständigt. Der Verhandlungsführer der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Bsirske sprach vom “besten Ergebnis seit vielen Jahren”. Besonders hohe Zuwächse habe man in den Bereichen vereinbaren können, in denen der öffentliche Dienst die größten Personalgewinnungsprobleme auf dem Arbeitsmarkt hat: Bei

Fach- und Führungskräften, Technikern, Ingenieuren, IT-Fachleuten und bei den sozialen Berufen, betonte Bsirske.

 Der ver.di-Vorsitzende hob hervor, dass es zugleich gelungen sei, auch für Beschäftigte in den unteren und mittleren Entgeltgruppen einen deutlichen Sprung nach oben zu sichern. Bsirske: “100 Euro mehr an Ausbildungsvergütung und eine Anhebung der Löhne um durchschnittlich 10 Prozent bei Beschäftigungsbeginn. Dies erhöht die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber. Das ist wichtig, weil alle Bürgerinnen und Bürger auf einen funktionsfähigen öffentlichen Dienst angewiesen sind.”

 Die Warnstreiks von 220.000 Beschäftigten in den letzten Tagen hätten dazu beigetragen, dass jetzt ein Durchbruch erzielt werden konnte, unterstrich der ver.di-Vorsitzende. Er begrüßte zugleich, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer in den Verhandlungen die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten zugesagt habe.

 Nach einer intensiven Diskussion hat die Bundestarifkommission den ver.di-Mitgliedern für die anstehende Mitgliederbefragung die Annahme des Ergebnisses empfohlen.

Belastungscheck im BRK

Vor einigen Wochen wurden die Beschäftigten des BRK dazu aufgerufen, an der ver.di-Mailingaktion »Angst überwinden: Missstände benennen, Anforderungen formulieren« sowie an dem ver-di-Belastungscheck mitzuwirken.

Über 2.500 Beschäftigte des BRK haben sich daran beteiligt,  die damit repräsentative und sehr aussagekräftigen Rückmeldungen gaben.

Die erste Auswertung wurde nun erstellt und zeigt, wie die Beschäftigten die Arbeitsrealität im BRK wahrnehmen. Die Ergebnisse sind durch ihre Repräsentativität auch auf andere Bundesländer zu übertragen.

“Diese Rückmeldungen sind uns Ansporn, unsere Tarifforderungen für gute Arbeitsbedingungen und angemessene Entgelte auch weiterhin konsequent, aber auch lösungsorientiert zugleich, in die Verhandlungen einzubringen, ” heißt es dazu von ver.di.

Den Belastungscheck könnt Ihr hier im Einzelnen nachlesen:

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

BRK_Belastungscheck-Arbeitsbedingungen_Auswertung

Betriebsratsinfo – Januar 2015 – 2

Tut uns leid, aber dieser Inhalt steht nur Betriebsangehörigen zur Verfügung. Bist du Kolleg*in der RD-Ammerland GmbH, dann registriere dich: Registrieren. Danach kannst du dich anmelden und hier lesen.

Warnstreik beim Rettungsdienst des DRK Kreisverbandes Güstrow e. V.

Nach einer weiteren Blockadehaltung des DRK ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) die Beschäftigten des Rettungsdienstes im DRK Kreisverband Güstrow nun zu einem Warnstreik auf.

„Wenn nach unzähligen Gesprächen am Verhandlungstisch keine Lösung erreicht werden kann, ist der Streik oder Warnstreik die letzte Möglichkeit in einer demokratischen Art und Weise zu einem Tarifergebnis zu kommen, auch im Rettungsdienst“, so ver.di Nord Fachbereichsleiter, Steffen Kühhirt, heute.

„Wir haben den Arbeitgeber mehrfach dazu aufgefordert, eine Notdienstvereinbarung für den Streikfall zu verhandeln. Trotz dieser mehrmaligen Aufforderung blockiert das DRK eine solche Notdienstvereinbarung. Das ist unverantwortlich und mehr als fahrlässig“, so Kühhirt weiter.

„Wenn erneut versucht werden sollte den Warnstreik untersagen zu lassen, weil es keine Notdienstvereinbarung gibt, werden wir dies als Angriff auf die Grundrechte der Beschäftigten werten und überprüfen lassen, ob der DRK Kreisverband Güstrow nach den Kriterien der öffentlichen Auftragsvergabe weiter tätig sein kann oder sich mit Dumpinglöhnen Wettbewerbsvorteile verschafft“, so Anette Golle, zuständige Fachsekretärin im ver.di Bezirk Rostock.

Die Kollegen treffen sich um 10:00 Uhr vor der Kreisverwaltung in Güstrow, Am Wall 3-5, wo sie von der ver.di-Fachbereichssekretärin Anette Golle begrüßt werden und die aktuellen Informationen erhalten.

Um 11:15 Uhr werden sich die Teilnehmer in einem Marsch zur Kundgebung zum Brunnen an der Post begeben. Dort wird Steffen Kühhirt, Landesfachbereichsleiter des Fachbereiches Gesundheitswesen, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, Stellung zu dem Tarifkonflikt des Rettungsdienstes beim DRK Kreisverband Güstrow e.V. beziehen und die weiteren Schritte den Warnstreikteilnehmern mitteilen.

Hintergrund:

Der Arbeitgeber verweigert weiterhin die Verhandlungen zu Notdiensten und zu Tarifgesprächen. Über eine einstweilige Verfügung hatte er Erfolg, den ersten Warnstreik am 04.06.2014 zu untersagen. Um 18:10 Uhr wurde der Warnstreik durch ver.di abgebrochen.

ver.di Nord hat für den geplanten Warnstreik am 21.06.2014 dem Arbeitgeber eine umfangreiche Notdienstliste vorgelegt, die für die Sicherheit der Bürger sorgt. Der Arbeitgeber verweigert dazu allerdings Gespräche

Die im Notdienstplan aufgeführten Mitarbeiter werden nicht zum Warnstreik aufgerufen.

Beschäftigte im Rettungsdienst haben Streikrecht!

Grundrechte beim DRK bedroht

Grundrechte von Arbeitnehmern beim DRK in Mecklenburg-Vorpommern bedroht – Gewerkschaft ver.di fordert den DRK Kreisverband Güstrow unverzüglich zu Verhandlungen über eine Notdienstvereinbarung auf

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) sieht die Grundrechte von Arbeitnehmern des DRK Kreisverbandes Güstrow massiv bedroht. Der Arbeitgeber verweigert eine Notdienstvereinbarung für den Fall eines Streiks. Begründet wird das mit der Aussage, der Rettungsdienst würde ohnehin lediglich Notdienste fahren.

Mit einer einstweiligen Verfügung, die unter merkwürdigen Begebenheiten und zum Teil juristisch für einen Rechtsstaat nicht nachvollziehbaren Diskussionen zustande gekommen ist, wird hier Menschen das Recht auf Streik abgesprochen.

„Das ist ein massiver Angriff auf die Grundrechte von Beschäftigten im Rettungsdienst, denn mit dieser Haltung verweigert sich der DRK Kreisverband demokratischen Gepflogenheiten. Selbstverständlich haben die Menschen in dieser Branche einen Anspruch darauf, ihre Rechte durch einen Streik durchzusetzen, wenn in Verhandlungen keine Lösung möglich ist. Weil natürlich niemand will, dass Menschen zu Schaden kommen, wollen wir diese Notdienstvereinbarung abschließen und wir werden uns gegen die Verweigerung mit allen Mitteln zur Wehr setzen“, so Steffen Kühhirt, Fachbereichsleiter Gesundheitsdienst von ver.di Nord.

„Wir werden diesen einmaligen Vorgang auch politisch zum Thema machen und dazu gehört die Frage nach öffentlichen Zuschüssen für Unternehmen, die so mit Arbeitnehmerrechten umgehen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz bietet hier eine gute Grundlage. Wer – wie das DRK – Armutslöhne zahlt und gleichzeitig Tarifverhandlungen verweigert, gehört öffentlich angeprangert. Es muss kommunal- und landespolitisch geprüft werden, ob vor diesem Hintergrund eine öffentliche Vergabe an das DRK weiterhin erfolgen kann“, so Kühhirt weiter.

ver.di fordert für die Beschäftigten des Rettungsdienstes beim DRK Kreisverband Güstrow einen Tarifvertrag und deutlich höhere Löhne. Am 04.06.2014 hatte das DRK einen Warnstreik juristisch untersagen lassen. Der Warnstreik sollte die Arbeitgeber zur Aufnahme von Tarifverhandlungen zwingen.

Öffentlicher Dienst: Mitgliederbefragung ergibt 87,3 Prozent Zustimmung – Bundestarifkommission nimmt Tarifergebnis für Bund und Kommunen an

Pressemitteilung von ver.di 28.04.14

Die Bundestarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für den öffentlichen Dienst hat am heutigen Montag (28. April) das Tarifergebnis für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen angenommen. Zuvor waren die ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Verwaltungen, Einrichtungen und Unternehmen zu ihrer Meinung über den Verhandlungsstand vom 1. April 2014 befragt worden und hatten diesem Ergebnis im Rahmen der Mitgliederbefragung mit deutlichen 87,3 Prozent  zugestimmt. Die Bundestarifkommission entschied mit 70 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen. Damit sind die Tarifverhandlungen endgültig abgeschlossen.

Die Beschäftigten bei Bund und Kommunen erhalten rückwirkend zum 1. März 2014 eine Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent, mindestens aber 90 Euro mehr Gehalt. Eine weitere Anhebung der Gehälter erfolgt zum 1. März 2015 um 2,4 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen werden zu den gleichen Terminen um 40 bzw. 20 Euro erhöht. Außerdem beträgt der Urlaubsanspruch ab 2014 für alle Beschäftigten einheitlich 30 Tage, für Auszubildende steigt der Urlaubsanspruch von 27 auf 28 Tage. Darüber hinaus wurde für Auszubildende die faktische Übernahmegarantie  überall dort, wo bedarfsgerecht ausgebildet wurde, verlängert.

Mit diesem Ergebnis, das mit 5,7 Prozent mehr Geld in zwei Jahren in der Spitzengruppe der diesjährigen Abschlüsse liegt, konnte das Ziel einer deutlichen Reallohnsteigerung erreicht werden. Desweiteren wurde die Forderung nach einer sozialen Komponente durchgesetzt, von der vor allem untere und mittlere Entgeltgruppen profitieren. Da der Mindestbetrag von 90 Euro bis in mittlere Entgeltgruppen die vereinbarte lineare Erhöhung von 3,0 Prozent übertrifft, summiert sich das Volumen der Lohnsteigerung hier im ersten Jahr auf 3,3 Prozent. Überdies wurden deutliche Verbesserungen für die Auszubildenden erzielt.

ver.di erwartet, dass der Bundesinnenminister jetzt rasch seine Ankündigung umsetzt und das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten überträgt.

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2014-04-28_Flugblatt_BTK_Ansicht