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ver.di – Umfrage zur Arbeitszeit im TVöD

Mit dem heutigen Tag startet die Gewerkschaft ver.di eine breit angelegte Befragung, die es so noch nicht gegeben hat! ver.di will wissen:

Was wünschen sich die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst:
Mehr Geld, mehr Freizeit oder eine Kombination aus beidem?

Alle Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit sind aufgerufen, sich an unser Online-Umfrage zu beteiligen.

So kannst Du mitmachen:
Alles was Du für Deine Teilnahme benötigst sind 5-10 Minuten freie Zeit und einen Internetzugang, egal ob mit dem Computer oder mit einem Smartphone. Nicht erforderlich sind datenschutzrechtliche Bedenken, denn die Umfrage findet anonymisiert und gemäß den Auflagen der DSGVO statt. Die Umfrage läuft bis zum 30. Juni 2019

Du erreichst die Startseite für der Umfrage über diesen Link: www.verdi.de/arbeitszeitumfrage-oed

Was ver.di mit der Umfrage erreichen will – und wie es weitergehen kann: 
In den zurückliegenden Tarif- und Besoldungsrunden haben wir gelernt: Die Gestaltung der Arbeitszeit hat nicht nur an Bedeutung dazu gewonnen, sondern steht in den Diskussionen und bei der Forderungsaufstellung oftmals an vorderster Stelle.

Um das Thema Arbeitszeit in der Tarif- und Besoldungsrunde mit dem Bund und den Kommunen im nächsten Jahr einbringen zu können, müssen wir uns sehr gut vorbereiten. Mit der Befragung wollen wir herausfinden, wofür die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben und Verwaltungen bereit sind zu streiten. Und wir wollen eine breite Arbeitszeitdiskussion vor Ort anstoßen – denn die ist für eine große Beteiligung und unseren gemeinschaftlichen Erfolg unerlässlich.

Alles klar? Dann fühle Dich herzlich dazu eingeladen, an unserer Umfrage teilzunehmen. Wir zählen auf Dich – und ganz besonders auf Deine Meinung. Natürlich werden wir dich nach der Auswertung der Umfrage über die Ergebnisse informieren.

Bis dahin,
Deine Gewerkschaft ver.di

Durchbruch im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen

Berlin, 18.04.2018

Bsirske: „Bestes Tarifergebnis seit vielen Jahren“

Bei den Tarifverhandlungen für die 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde eine Einigung erzielt. Der neue Tarifvertrag soll am 1. März 2018 in Kraft treten.

7,5 Prozent Lohnerhöhung bei 30 Monaten Laufzeit, darauf haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes in Potsdam verständigt. Der Verhandlungsführer der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Bsirske sprach vom „besten Ergebnis seit vielen Jahren“. Besonders hohe Zuwächse habe man in den Bereichen vereinbaren können, in denen der öffentliche Dienst die größten Personalgewinnungsprobleme auf dem Arbeitsmarkt hat: Bei

Fach- und Führungskräften, Technikern, Ingenieuren, IT-Fachleuten und bei den sozialen Berufen, betonte Bsirske.

 Der ver.di-Vorsitzende hob hervor, dass es zugleich gelungen sei, auch für Beschäftigte in den unteren und mittleren Entgeltgruppen einen deutlichen Sprung nach oben zu sichern. Bsirske: „100 Euro mehr an Ausbildungsvergütung und eine Anhebung der Löhne um durchschnittlich 10 Prozent bei Beschäftigungsbeginn. Dies erhöht die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber. Das ist wichtig, weil alle Bürgerinnen und Bürger auf einen funktionsfähigen öffentlichen Dienst angewiesen sind.“

 Die Warnstreiks von 220.000 Beschäftigten in den letzten Tagen hätten dazu beigetragen, dass jetzt ein Durchbruch erzielt werden konnte, unterstrich der ver.di-Vorsitzende. Er begrüßte zugleich, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer in den Verhandlungen die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten zugesagt habe.

 Nach einer intensiven Diskussion hat die Bundestarifkommission den ver.di-Mitgliedern für die anstehende Mitgliederbefragung die Annahme des Ergebnisses empfohlen.

Belastungscheck im BRK

Vor einigen Wochen wurden die Beschäftigten des BRK dazu aufgerufen, an der ver.di-Mailingaktion »Angst überwinden: Missstände benennen, Anforderungen formulieren« sowie an dem ver-di-Belastungscheck mitzuwirken.

Über 2.500 Beschäftigte des BRK haben sich daran beteiligt,  die damit repräsentative und sehr aussagekräftigen Rückmeldungen gaben.

Die erste Auswertung wurde nun erstellt und zeigt, wie die Beschäftigten die Arbeitsrealität im BRK wahrnehmen. Die Ergebnisse sind durch ihre Repräsentativität auch auf andere Bundesländer zu übertragen.

„Diese Rückmeldungen sind uns Ansporn, unsere Tarifforderungen für gute Arbeitsbedingungen und angemessene Entgelte auch weiterhin konsequent, aber auch lösungsorientiert zugleich, in die Verhandlungen einzubringen, “ heißt es dazu von ver.di.

Den Belastungscheck könnt Ihr hier im Einzelnen nachlesen:

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BRK_Belastungscheck-Arbeitsbedingungen_Auswertung

Betriebsratsinfo – Januar 2015 – 2

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Teilbetriebsversammlungen 19. und 20. Januar 2015:

Zum 19. und 20. Januar 2015 hatte der Betriebsrat zu zwei Teilbetriebsversammlungen eingeladen. 43 Kollegen und Kolleginnen kamen dieser Einladung nach. Für die Kollegen und Kolleginnen, die verhindert waren, fassen wir hier die Informationen zusammen.

Die Tagesordnungspunkte umfassten folgende Themen:

  • Tätigkeitsbericht des Betriebsrates
  • Aktuelle Fragen, Anregungen und Beschwerden
  • Bericht aus der Geschäftsführung
  • Schwerpunkt: ver.di bewegt

Der Schwerpunkt dieser Teilbetriebsversammlungen befasste sich mit der Gewerkschaftsarbeit. Wir hatten dazu unseren zuständigen ver.di Gewerkschaftssekretär Jürgen Wenzel aus Oldenburg zu Gast. Er lieferte Informationen darüber wie Gewerkschaftsarbeit funktioniert und wo die Vorteile einer Mitgliedschaft liegen.

Die Tätigkeiten des BR im letzten Quartal 2014 könnt ihr der Präsentation entnehmen, für Fragen dazu steht Euch gerne jedes BR-Mitglied zur Verfügung. (Die Bilder sind anklickbar und öffnen je ein Youtube-Video, das zur Einleitung der Versammlung und zur Überleitung zum Schwerpunktthema gezeigt wurden.)

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Betriebsversammlung 19&20-01-15

Unter dem Punkt Aktuelle Fragen, Anregungen und Beschwerden wurde lediglich um Erläuterung der Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung über ver.di gebeten und die Frage der Wechselschichtzusatzurlaubsschichten wurde thematisiert. Zu den Zweifeln über die Umsetzbarkeit aus dem Plenum entgegnete die Geschäftsführung, dass bei einer Mindestspringeranzahl von 3 und geplanten Neueinstellungen genügend Spielraum für die Gewährung aller Wechselschichtzusatzurlaubsansprüchen vorhanden sei. Zum Thema Urlaubsberechnung und Wechselschichturlaub wird es in Kürze ein Betriebsratsinfo geben. Zum Thema Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung verweisen wir auf unsere Veröffentlichung vom 6. Juni 2012 . Der Geschäftsführer wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Haftpflichtversicherung der RD-Ammerland GmbH, der „Kommunale Schadensausgleich (KSA)“ Haftpflichtansprüche, die aus Behandlungsfehlern resultieren in der Regel übernehmen würde.

Die Geschäftsführung berichtete über folgende Themen:

Die RD-Ammerland GmbH wird im Jahre 2014 einen sechsstelligen Verlust einfahren, der aus Veränderung in der Alarmierungsroutine der NEFs herrührt. Überarbeitete Algorithmen und die Alarmierung nach Route brachten eine Reduzierung der Einsatzzahlen mit entsprechend fehlenden Einnahmen. Dieses Defizit wird durch die Kostenträger ausgeglichen. Ein Grund zur Besorgnis ist damit das Defizit nicht.

Die Frauenquote in unserem Betrieb befindet sich knapp oberhalb von 30% und ist damit im bundesweiten Vergleich unter den Rettungsdiensten überdurchschnittlich hoch.

Voraussichtlich ab März 2015 wird die „Alpha Ambulanz“ eine sog. §19 Genehmigung im Ammerland erhalten.  Sog. §19er dürfen keine Notfälle fahren, daher ist deren Blaulichtschalter verplombt und darf nur benutzt werden, wenn ein KT-Patient unerwarteterweise zum NF-Patient wird und kein anderes Rettungsmittel in zumutbarer Zeit zur Verfügung steht.

Ferner berichtet der Geschäftsführer eindrucksvoll von seiner eigenen Notfallsanitäterprüfung. Auch seine Aussage ist: es ist zu schaffen, man muss allerdings etwas dafür tun. Für die diesjährigen Prüflinge wurde im Anschluss ein Briefing für die anstehenden Vorbereitungen auf die Prüfungen durchgeführt.

Schwerpunkt ver.di bewegt

Zu Gast war der ver.di Gewerkschaftssekretär Jürgen Wenzel aus Oldenburg vom Fachbereich 03 Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, u.a. für die Rettungsdienste zuständig. Er erläuterte ausführlich den Zweck und Aufbau einer Gewerkschaft und benannte die Vorteile die eine Mitgliedschaft mit sich bringt. Die Einzelheiten dazu könnt Ihr in dieser Broschüre nachlesen:

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Flyer-warum-verdi

Ein Beispiel aus der praktischen Gewerkschaftsarbeit ist der anschließende Bericht des BR-Vorsitzenden über den Stand der Tarifverhandlungen mit der VKA (Verband Kommunaler Arbeitgeber) über eine neue Entgeltordnung. Uwe Heiderich-Willmer ist von der ver.di-Landesfachgruppe Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen in die AG Entgeltordnung Gesundheitsberufe im TVöD der Bundestarifkommission für den Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst delegiert worden. Diese AG hat zuletzt am 14. und 15. Januar 2015 in Leipzig getagt, wo die bisherigen Verhandlungsergebnisse ausgewertet und die ver.di-Forderungen für die neue Entgeltordnung überarbeitet wurden. Es hat sich leider für den Bereich Rettungsdienst in der Zwischenzeit wenig getan, da zum letzten Verhandlungstermin im Dezember 2014 einige VKA-Vertreter nicht anreisen konnten, weil die Piloten streikten. Die dann nur informelle Besprechung brachte immerhin zu Tage, dass in den Kreis der Verhandler auf der Arbeitgeberseite mehr Sachverstand bezüglich Rettungsdienst eingezogen ist. So sind dort nun u.a. Frank Leenderts, Leiter der GOL und Jan Osnabrügge, stellvertretender GF der RKiSH, auf der Arbeitgeberseite vertreten. Insgesamt geht man davon aus, dass frühestens Anfang 2016 mit dem Abschluss einer Entgeltordnung zu rechnen ist. Sollten allerdings die Arbeitgebervertreter weiterhin bei ihrer fehlenden Wertschätzung unserer Arbeit bleiben, könnten zum Ende des Jahres auch Arbeitskampfmaßnahmen notwendig werden, um den Verhandlungen einen entsprechenden Nachdruck zu verleihen.

Die Einzelheiten zum Stand der Verhandlungen könnt Ihr der nachstehenden Präsentation entnehmen.

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2014-11-21-Folien Verhandlungen EGO VKA FB 3_bearbeitet

 

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

hier auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/
als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletterabonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt.
Im IntraRett: leider sind die Links wegen der fehlenden Internetanbindung in den Dokumenten nicht nutzbar. Daher wird dort die URL künftig im Original dargestellt. Wer möchte kann sie dann abschreiben.Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info@br-rda .de

Euer Betriebsrat

 

Warnstreik beim Rettungsdienst des DRK Kreisverbandes Güstrow e. V.

Nach einer weiteren Blockadehaltung des DRK ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) die Beschäftigten des Rettungsdienstes im DRK Kreisverband Güstrow nun zu einem Warnstreik auf.

„Wenn nach unzähligen Gesprächen am Verhandlungstisch keine Lösung erreicht werden kann, ist der Streik oder Warnstreik die letzte Möglichkeit in einer demokratischen Art und Weise zu einem Tarifergebnis zu kommen, auch im Rettungsdienst“, so ver.di Nord Fachbereichsleiter, Steffen Kühhirt, heute.

„Wir haben den Arbeitgeber mehrfach dazu aufgefordert, eine Notdienstvereinbarung für den Streikfall zu verhandeln. Trotz dieser mehrmaligen Aufforderung blockiert das DRK eine solche Notdienstvereinbarung. Das ist unverantwortlich und mehr als fahrlässig“, so Kühhirt weiter.

„Wenn erneut versucht werden sollte den Warnstreik untersagen zu lassen, weil es keine Notdienstvereinbarung gibt, werden wir dies als Angriff auf die Grundrechte der Beschäftigten werten und überprüfen lassen, ob der DRK Kreisverband Güstrow nach den Kriterien der öffentlichen Auftragsvergabe weiter tätig sein kann oder sich mit Dumpinglöhnen Wettbewerbsvorteile verschafft“, so Anette Golle, zuständige Fachsekretärin im ver.di Bezirk Rostock.

Die Kollegen treffen sich um 10:00 Uhr vor der Kreisverwaltung in Güstrow, Am Wall 3-5, wo sie von der ver.di-Fachbereichssekretärin Anette Golle begrüßt werden und die aktuellen Informationen erhalten.

Um 11:15 Uhr werden sich die Teilnehmer in einem Marsch zur Kundgebung zum Brunnen an der Post begeben. Dort wird Steffen Kühhirt, Landesfachbereichsleiter des Fachbereiches Gesundheitswesen, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, Stellung zu dem Tarifkonflikt des Rettungsdienstes beim DRK Kreisverband Güstrow e.V. beziehen und die weiteren Schritte den Warnstreikteilnehmern mitteilen.

Hintergrund:

Der Arbeitgeber verweigert weiterhin die Verhandlungen zu Notdiensten und zu Tarifgesprächen. Über eine einstweilige Verfügung hatte er Erfolg, den ersten Warnstreik am 04.06.2014 zu untersagen. Um 18:10 Uhr wurde der Warnstreik durch ver.di abgebrochen.

ver.di Nord hat für den geplanten Warnstreik am 21.06.2014 dem Arbeitgeber eine umfangreiche Notdienstliste vorgelegt, die für die Sicherheit der Bürger sorgt. Der Arbeitgeber verweigert dazu allerdings Gespräche

Die im Notdienstplan aufgeführten Mitarbeiter werden nicht zum Warnstreik aufgerufen.

Beschäftigte im Rettungsdienst haben Streikrecht!

Grundrechte beim DRK bedroht

Grundrechte von Arbeitnehmern beim DRK in Mecklenburg-Vorpommern bedroht – Gewerkschaft ver.di fordert den DRK Kreisverband Güstrow unverzüglich zu Verhandlungen über eine Notdienstvereinbarung auf

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) sieht die Grundrechte von Arbeitnehmern des DRK Kreisverbandes Güstrow massiv bedroht. Der Arbeitgeber verweigert eine Notdienstvereinbarung für den Fall eines Streiks. Begründet wird das mit der Aussage, der Rettungsdienst würde ohnehin lediglich Notdienste fahren.

Mit einer einstweiligen Verfügung, die unter merkwürdigen Begebenheiten und zum Teil juristisch für einen Rechtsstaat nicht nachvollziehbaren Diskussionen zustande gekommen ist, wird hier Menschen das Recht auf Streik abgesprochen.

„Das ist ein massiver Angriff auf die Grundrechte von Beschäftigten im Rettungsdienst, denn mit dieser Haltung verweigert sich der DRK Kreisverband demokratischen Gepflogenheiten. Selbstverständlich haben die Menschen in dieser Branche einen Anspruch darauf, ihre Rechte durch einen Streik durchzusetzen, wenn in Verhandlungen keine Lösung möglich ist. Weil natürlich niemand will, dass Menschen zu Schaden kommen, wollen wir diese Notdienstvereinbarung abschließen und wir werden uns gegen die Verweigerung mit allen Mitteln zur Wehr setzen“, so Steffen Kühhirt, Fachbereichsleiter Gesundheitsdienst von ver.di Nord.

„Wir werden diesen einmaligen Vorgang auch politisch zum Thema machen und dazu gehört die Frage nach öffentlichen Zuschüssen für Unternehmen, die so mit Arbeitnehmerrechten umgehen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz bietet hier eine gute Grundlage. Wer – wie das DRK – Armutslöhne zahlt und gleichzeitig Tarifverhandlungen verweigert, gehört öffentlich angeprangert. Es muss kommunal- und landespolitisch geprüft werden, ob vor diesem Hintergrund eine öffentliche Vergabe an das DRK weiterhin erfolgen kann“, so Kühhirt weiter.

ver.di fordert für die Beschäftigten des Rettungsdienstes beim DRK Kreisverband Güstrow einen Tarifvertrag und deutlich höhere Löhne. Am 04.06.2014 hatte das DRK einen Warnstreik juristisch untersagen lassen. Der Warnstreik sollte die Arbeitgeber zur Aufnahme von Tarifverhandlungen zwingen.