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Betriebsratsinfo Juni 2022-2

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Save the date – Betriebsversammlung am 27.07.2022 um 19:30 in der Technischen Zentrale in Elmendorf (TZ)

Wir möchten euch jetzt schon auf unsere Betriebsversammlung aufmerksam machen. Wie ihr am Datum sehen könnt, wird es diesmal keine Teilbetriebsversammlungen geben. Die Resonanz für zwei Teilbetriebsversammlungen war im Verhältnis zum Aufwand einfach zu gering. Zudem wurde der Nachmittagstermin als ungeeignet identifiziert, weil zu diesem Zeitpunkt noch viele Fahrzeuge im Dienst sind. Wegen der im Moment stark ansteigenden Coronainfektionen im Betrieb, wird die eigentlich in Präsenz geplante Betriebsversammlung nun sehr wahrscheinlich doch als Online-Versammlung per Videokonferenz stattfinden. Das bedauern wir sehr und hoffen am Ende des 3. Quartals eine Präsenz-Versammlung anbieten zu können.

Jetzt gilt es aber Terminkalender zücken und den Termin einzutragen. Wir werden unter anderem über die Ergebnisse der Umfragen berichten. Eine Einladung mit Tagesordnung erhaltet ihr kurz vor der Versammlung.

 


Spontane Umsetzungen

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Wie so ziemlich jede*r schon mal die Erfahrung machen musste, kommt es immer wieder vor, dass wir kurzfristig auf einen anderen Dienst in eine andere Wache umgesetzt werden sollen. In unseren neuen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit im Einsatzdienst wurde die Regelung dazu aus der alten Betriebsvereinbarung (BV) nicht mehr übernommen. Nun gibt es aber unterschiedliche Auslegungen über die Formulierungen in der BV. Der Betriebsrat meint, dass fortan mit der Gültigkeit der neuen Betriebsvereinbarung, Umsetzungen nur noch mit der Zustimmung des*der Kolleg*in möglich ist, während die Geschäftsführung meint, sie hätte das volle Direktionsrecht und könne jeden*r jederzeit umsetzen. Die Regelung hierzu findet sich unter Punkt 3  mit der Überschrift Dienstplanung:

1Für jede Wache existieren Schichtfolgen, die sich durch Aneinanderreihen
wiederholen.
2Diese Schichtfolgen stellen die Umsetzung des Bedarfsplans dar.
3Die Schichtfolgen als Abfolge der Dienste bedarf der Zustimmung des Betriebsrates.
4Die Schichtfolgen werden in der Anlage 2 in der jeweils gültigen Fassung
dokumentiert.
5Die Schichtfolgen werden um die namentliche Besetzung ergänzt, die Überleitungen
des Jahresendes korrigiert und die Feiertagsdienste angepasst.
5Daraus entsteht der Rahmendienstplan.
7Die Rahmendienstpläne sind Grundlage der Urlaubsplanung, deren Beginn durch
Veröffentlichung im Mitarbeiterportal, am letzten Werktag im September bekannt
gegeben wird.
8Anhand des Rahmendienstplanes beantragen die Beschäftigten ihre
Urlaubswünsche im Dienstplanprogramm.
9Mit Eröffnung der Urlaubsplanung haben die Beschäftigten ihre Urlaubswünsche
innerhalb einer Woche einzutragen.
10Der Arbeitgeber erarbeitet aus diesen Urlaubswünschen unter Berücksichtigung
der sozialen Belange der Betriebsvereinbarung über die Grundsätze der
Urlaubsgewährung für Beschäftigte im Einsatzdienst einen Urlaubsplan.
11Diensttausche im Rahmen der Urlaubsplanung sind möglich.
12Aus dem Rahmendienstplan, aktualisiert um den Urlaubsplan und allen weiteren
dienstplanerisch bekannten Sachverhalten, entsteht der Jahressollplan.
13Nach Beendigung der Planung wird dem Betriebsrat spätestens bis zum 14.12.
eines Jahres der Jahressollplan zur Zustimmung vorgelegt.
5
14Die Information des mitbestimmten Jahressollplans gegenüber den Beschäftigten
erfolgt spätestens zum 21.12. eines Jahres.
15Er ist ab diesem Zeitpunkt für den Ausgleichzeitraum verbindlich

Entscheidend ist für uns hier der Satz 15, denn „verbindlich“ heißt, wenn dort eine X1 steht, dann ist das keine Y1. Unsere Geschäftsführung sieht das anders und beabsichtigt weiter Kolleg*innen spontan ohne Einwilligung umzusetzen. Gleichzeitig nimmt sie schon mal im Voraus den Betriebsrat in die Schuld, sollte das wegen Arbeitsverweigerung einen „Kopf kosten“.

Der Betriebsrat ist bemüht, hier kurzfristig eine grundsätzliche Klärung herbei zu führen. Wegen der oben beschrieben Aussage der Geschäftsführung raten wir allerdings jeder*m zunächst der Umsetzung Folge zu leisten. Eine fristlose Kündigung wegen „Arbeitsverweigerung“, ist immer ein immenses Problem, auch wenn sie ungerechtfertigt ist. Die Zeit bis zur gewonnen Kündigungsschutzklage ist eine Zeit der Arbeitslosigkeit mit all ihren Folgen. Daher gilt grundsätzlich in so einem Fall, das Angeordnete erst einmal ausführen und ggf. hinterher per Rechtsschutz dagegen vorzugehen. Es bleibt also jedem*r unbenommen diese Frage selbst zu klären, bis wir als Betriebsrat eine Klärung herbei führen können.

 


Erreichbarkeit des Betriebsrates

Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.

Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!

Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus

Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!


Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo Juni 2022

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Eure Meinung ist gefragt!

Die Dienstplanung für das Jahr 2023 steht bald an. Über einige Aspekt hierzu wird imer wieder kontrovers diskutiert. Daher möchten wir über eine Umfrage von euch hören, welche Meinungen und Ideen ihr zu diesen speziellen Aspekten im Dienstplan habt.

In einem zweiten Teil der Umfrage möchte wir dir noch ein paar allgemeine Frage zu Deiner Zufriedenheit hier im Betrieb stellen. Bei den Gesprächen in den Wachen hört man immer wieder negative Kommentare zu unserem Equipment, allgemein Unzufriedenheiten oder mangelnder Wertschätzung. Wir möchten die Stimmung hier aufnehmen, bündeln und auswerten.

Beide Teile der Umfrage umfassen 9 bzw. 10 Fragen und dauern jeweils nicht mehr als ca. 10 Minuten. Bei der ersten Frage in beiden Teilen ist eine mehrfach Antwort erforderlich und sie muss als Pflichtfrage ausgefüllt werden. Wir benötigen diese Angaben, um die Antworten differenziert auswerten zu können.

Die Umfrage ist komplett anonym, wir können nicht nachverfolgen, wer die Antwort gegeben hat.

Zu den meisten Fragen Fragen gibt es Zusatzfeld, in das ihr eure Antwort eintragen könnt, wenn ihr euch in den anklickbaren Antworten nicht wieder findet. Bei den Freitextantworten hoffen wir möglichst viele Ideen und Anregungen von euch zu bekommen.

Eins vorweg noch. Umfragen erzeugen auch immer Erwartungen. Wir können natürlich nicht versprechen, was wir von den Anregungen um- bzw. durchsetzen können. Besonders problematisch wird es bei einem Patt der Antwortalternativen. In vielen Bereichen sind daher Kompromisse notwendig. Aber wir werden uns mit Sicherheit dafür einsetzen, dass Lösungen gefunden
werden, mit denen alle möglichst gut leben können.

Nun freuen wir uns auf deine Antworten, unter den beiden Links findet ihr beide Teile der Umfrage:

 

Umfrage 2022 – Teil 1 – Dienstplan

Umfrage 2022 – Teil 2 – Allgemeine Fragen

 


Erreichbarkeit des Betriebsrates

Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.

Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!

Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:

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Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

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Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo Mai 2022

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Der neue Betriebsrat stellt sich vor

Die Betriebsratswahlen 2022 für die Wahlperiode 2022 bis 2026 haben erfolgreich stattgefunden. Am 26.04.2022 hat sich der neue Betriebsrat in seiner konstituierenden Sitzung gebildet. Die erste Sitzung war geprägt von Formalien, die für eine funktionierende und rechtssichere Betriebsratsarbeit notwendig sind. So wurden u.a. die Geschäftsordnung, das Datenschutzkonzept und die notwendigen Schulungen beschlossen sowie die Aufgaben verteilt.
Nachfolgend könnt ihr nachlesen, wer nun mit welchen Aufgaben im Betriebsrat vertreten ist:

Uwe Heiderich-Willmer

Uwe ist Notfallsanitäter und der Wache Edewecht zugeordnet. Er wurde wieder zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Diese Funktion bedeutet, dass er einen Überblick über sämtliche Aktivitäten des Gremiums haben muss. Er ist der offizielle Vertreter des Gremiums nach außen und er führt die Geschäfte des Betriebsrates. Im speziellen kümmert sich Uwe noch um den Ausschuss für Datenschutz.
Ihr erreicht Uwe unter dieser E-Mailadresse: uwe.heiderich-willmer [at] br-rda.de

 

Denny Schilling

Denny ist Rettungssanitäter und der Wache Edewecht zugeordnet. Er wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Darüber hinaus ist er als Mitglied im Arbeitssicherheitsausschuss benannt worden.
Ihr erreicht Denny unter dieser E-Mailadresse: denny.schilling [at] br-rda.de

 

Gertje Bruhns

Gertje ist Notfallsanitäterin und der Wache Edewecht zugeordnet. Sie hat mit der Wahl in den Betriebsrat von der JAV in den BR gewechselt. Auch in dieser neuen Rolle wird sie ihre Zuständigkeit für die Schüler*innen behalten. Das heißt, sie wird sich als Beauftragte für Aus- und Weiterbildungsangelegenheiten auch um die Belange der Schüler*innen kümmern und die in der JAV begonnenen Aktivitäten fortsetzen. Da der Kollege, der als JAV-Vertreter nachrücken würde, unseren Betrieb verlassen hat, wird es zunächst keine JAV mehr geben. Die Aufgaben bleiben aber bei Gertje trotzdem in guten Händen, bis eine neue JAV gewählt ist. Gertje fungiert darüber hinaus als stellvertretende Protokollführerin
Ihr erreicht Gertje unter dieser E-Mailadresse: gertje.bruhns [at] br-rda.de

Marcus Schumacher

Marcus ist Rettungsassistent und der Wache Westerstede zugeordent. Marcus als Experte für die Dienstplanung ist als einer der drei Dienstplanbeauftragten in der AG Dienstplan aktiv.
Ihr erreicht Marcus unter dieser E-Mailadresse: marcus.schumacher [at] br-rda.de

 

Christian Nutz

Christian ist Notfallsanitäter und Gemeinde-Notfallsanitäter und der Wache Bad Zwischenahn zugeordnet. Er übernimmt als zweites Mitglied die Aufgaben im Arbeitssicherheitsausschuss.
Ihr erreicht Christian unter dieser E-Mailadresse: christian.nutz [at] br-rda.de

 

Anja Wienhold

Anja ist Notfallsanitäterin und der Wache Bad Zwischenahn zugeordnet. Sie hat die Aufgabe der Protokollführerin übernommen, darüber hinaus gehört sie zur AG Dienstplan und sie wurde als BEM-Beauftragte im BR benannt.
Ihr erreicht Anja unter dieser E-Mailadresse: anja.wienhold [at] br-rda.de

 

Fabienne Brüntjen

Fabienne ist Rettungssanitäterin und der Wache Bad Zwischenahn zugeordnet. Sie ist die dritte Dienstplanbeauftragte in der AG Dienstplan. Außerdem ist sie als weitere Beauftragte für Aus- und Weiterbildungsaufgaben benannt worden.
Ihr erreicht Fabienne unter dieser E-Mailadresse: fabienne.bruentjen [at] br-rda.de

 

Ersatzmitglieder

Die Liste der am nächsten nachrückenden Ersatzmitglieder für zeitweise oder dauerhaft ausfallende BR-Mitglieder bildet sich aus den nachstehenden Kolleg*innen. Wegen des Minderheitengeschlechts, das bei uns im Betrieb das weibliche ist, geht es nicht immer nach der Reihenfolge, wie die Sitze ausgezählt wurden. Fehlt ein Mitglied des Minderheitengeschlechts, muss dieses ersetzt werden, solange noch welche in der Nachrückeliste zur Verfügung stehen. Die beschriebene Liste ist nicht erschöpfend dargestellt, wir haben noch weiter Kolleg*inen, die nachrücken können.

  • Mirjam Kühn, Liste 4.1
  • Christian Keizer, Liste 4.1
  • Sandra Surup, Liste Yes We Can
  • Karsten Rubbel, Liste Yes We Can

Was steckt hinter den Aufgaben?

Der Vorsitz
Die Hauptaufgabe des Vorsitzenden des Betriebsrats besteht darin, das Gremium nach außen zu vertreten, § 26 Abs. 2 BetrVG. „Vertreten“ heißt dabei aber nicht, dass der Vorsitzende anstelle des Gremiums handeln darf. Vielmehr ist der Vorsitzende immer an den Willen des BR-Gremiums gebunden. Der Vorsitzende ist Sprachrohr und „Briefkasten“ des Betriebsrats: Er gibt Erklärungen ab bzw. nimmt diese in Empfang, er darf aber nicht im Alleingang inhaltliche Sachentscheidungen für das Gremium treffen.
Die dem Betriebsratsvorsitzenden übertragenen Aufgaben sind gleichzeitig auch seine Pflichten. Denn der Betriebsratsvorsitzende ist dazu verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen. Der Betriebsratsvorsitzende hat insbesondere die Pflicht,

  • den Betriebsrat nach außen zu vertreten,
  • Betriebsratssitzungen einzuberufen,
  • die Tagesordnung festzulegen und die Betriebsratsmitglieder zu den Sitzungen einzuladen,
  • die Betriebsratssitzungen zu leiten,
  • das Hausrecht während der Betriebsratssitzungen auszuüben,
  • die Sitzungsprotokolle zu unterschreiben,
  • Betriebsversammlungen zu leiten,
  • das Hausrecht in den Betriebsversammlungen auszuüben,

In Betriebsratsgremien mit weniger als neun Mitgliedern ist der Betriebsratsvorsitzende außerdem verpflichtet, die laufenden Geschäfte des Betriebsrats zu führen, wenn ihm diese Aufgabe übertragen worden ist. Das ist bei uns per Geschäftsordnung geschehen.

AG Dienstplan/Dienstplanbeauftragte
Die Dienstplanbeauftragten sollen sich um alle Belange der Dienstplanung aus der Sicht des Betriebsrates kümmern. Das heißt sie sollen im laufenden Dienstplan darauf achten, dass alles seine Richtigkeit hat. Insbesondere sollen sie die Stundenstände im Auge haben.
Des Weiteren sind sie damit beauftragt, sich gemeinsam mit den Wachenleitern um einen neuen Dienstplan für 2023 zu kümmern. Hierzu werden sie u.a. mit der Hilfe von Umfragen eure Prioritäten dazu erfragen.

Arbeitsschutzausschuss
Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss in ihrem Betrieb zu bilden.
Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses sind:

  • Unternehmer oder ein von ihm Beauftragter
  • zwei Betriebsratsmitglieder
  • Betriebsarzt
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragter nach §22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

BEM-Beauftragte im BR
Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten einer oder eines Beschäftigten nachzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen, künftig Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Seit dem 1.5.2004 verlangt der Gesetzgeber von den Arbeitgebern ein Betriebliches Eingliederungsmanagement. Damit soll Arbeitnehmern, die länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, geholfen werden, möglichst frühzeitig wieder im Betrieb arbeiten zu können

Beauftragte für Aus- und Weiterbildungsaufgaben
Die Beauftragten für Aus- und Weiterbildungsaufgaben werden sich um die Belange der Schüler*innen kümmern. Dafür gilt es eine Betriebsvereinbarung Ausbildung zu verhandeln, in der die Bedingungen der Ausbildung in unserem Betrieb geregelt werden. Das Ganze soll dann in enger Abstimmung mit der neuen JAV geschehen. Der*die neue JAV-Vertreter*in soll durch die Beauftragten für Aus- und Weiterbildungsaufgaben die bestmögliche Unterstützung erfahren.

Ausschuss für Datenschutz
Der Betriebsrat mus sich dafür einsetzen, dass der Arbeitgeber nicht unzulässig auf Daten der Beschäftigten zugreift. Aber der Betriebsrat muss sich auch selbst an die Regeln des Arbeitnehmerdatenschutzes halten, denn auch er als Gremium verarbeitet und nutzt Beschäftigtendaten. Die Anforderungen durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sind strenger geworden. Mit dieser Aufgabe ist der Ausschuss für Datenschutz betraut worden.

Protokollführer*in
Das Sitzungsprotokoll dokumentiert die Arbeit des Betriebsrates und dessen Beschlüsse. Es ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen z.B. dient es als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung.


Erreichbarkeit des Betriebsrates

Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.

Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!

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Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo März 2022-2

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Teilbetriebsversammlungen fallen aus

In Absprachen mit dem Geschäftsführer Herrn Peter habe wir uns dazu entschlossen die für nächste Woche geplanten Teilbetriebsversammlungen abzusagen. Wir haben uns natürlich im ersten Quartal mit einigen Themen beschäftigt, über die wir hätten berichten können. Jedoch gibt es dazu noch keine Ergebnisse, so dass wir euch lediglich damit hätten langweilen können, zu berichten was wir gemacht haben. Aber das Interessante, was daraus geworden ist, hätten wir noch nicht liefern können. Um eure Zeit nicht übermäßig zu strapazieren, werden wir uns daher diesmal darauf beschränken, hier schriftlich zu berichten.

Wenn der neue Betriebsrat die Planung für 2022 übernimmt, wovon wir ausgehen, werden die nächsten Teilbetriebsversammlungen am Ende des zweiten Quartals stattfinden. An diesem Termin wird es Gelegenheit geben, den neuen Betriebsrat in seiner neuen Konstellation kennen zu lernen.

Mit was waren wir nun im ersten Quartal dieses Jahres beschäftigt?

Gespräch mit der stellvertretenden Geschäftsführerin der GOL

Wir hatten ein ausführliches Gespräch mit der Qualitätsmanagerin und stellvertretenden Geschäftsführerin der GOL, Kadriye Gülöz, die bei uns, im Rahmen einer Videokonferenz, zu Gast in einer BR-Sitzung war. Das Gespräch war angesetzt worden, um u.a. einige Neuerungen in unserer BV-Arbeitszeit, die auch das Handeln der GOL betreffen, zu erläutern. Gleichzeitig hat Kadriye Gülöz uns die Entstehung des Alarmierungssystems, inkl. der Abfrage näher gebracht. Es wurde vereinbart sich auf ein gemeinsames Vokabular zu einigen. Das betrifft insbesondere den Begriff “Sonderrechte“, dies soll in unserer BV Arbeitszeit angepasst werden ( < ALS gelb z.B.) Weiter wurde festgestellt, dass die Kommunikation auf allen Ebenen noch wesentlich verbesserungsbedürftig ist. Es fehlen Information in unserem Betrieb über die GOL und umgekehrt besteht bei der GOL ein Informationsdefizit über unseren Betrieb, was logischerweise immer wieder zu Konflikten führen muss. Wir haben vereinbart das Gespräch quartalsweise zu wiederholen. Wir empfehlen dem neuen Betriebsrat an dieser Vereinbarung festzuhalten.

BV Videoüberwachung

Wegen dem wiederholten nächtlichen Lösen von Radmuttern an den Privatfahrzeugen von Kolleg*innen, sollen nun im Parkplatzbereich der Wachen Überwachungskameras installiert werden. Da dies ein mitbestimmungspflichtiger Vorgang ist, muss dies zwingend in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Hierzu hat die Geschäftsführung, wie der Betriebsrat je einen Entwurf verfasst. Wir vom BR meinen, dass in dem Entwurf der Geschäftsführung der datenschutzrechtliche Schutz der Kolleg*innen, die ja auch von den Kameraaufnahmen erfasst werden, nicht ausreichend gewährleistet wird. Daher haben wir einen Gegenentwurf vorgelegt. Mit der Geschäftsführung haben wir vereinbart, diese Betriebsvereinbarung priorisiert zu beraten und abzuschließen.

BV-Ausbildung Notfallsanitäter*innen

Nachdem nun die neue BV-Arbeitszeit die alte BV außer Kraft gesetzt hat, ist es dringend notwendig, die Ausbildungszeit der Notfallsanitäterschüler*innen zu regeln. Hierzu haben wir einen Entwurf verfasst, welcher der Geschäftsführung inzwischen vorliegt. Um möglichst schnell wieder eine Regelung zu bekommen, haben wir auch zu dieser BV eine priorisierte Beratung vereinbart.

BV-Qualifizierung

Einen Entwurf über eine BV-Qualifizierung für die tarifkonforme Umsetzung unserer Erhaltungsqualifizierung, sowie der Fort- und Weiterbildung nach den Regeln des § 5 Qualifizierung im TVöD, haben wir verfasst. Wegen der o.g. Priorisierung haben wir diesen der Geschäftsführung noch nicht vorgelegt. Wir hoffen, dass der neue Betriebsrat diese Vorlage nutz und das Vorhaben weiterverfolgt.

BV-LOB 2021

Wir konnten mit der Geschäftsführung die gleiche Vereinbarung abschließen wie 2020, so dass auch für 2021 die Auszahlung des gesamten LOB-Budgets, auch für die Verwaltungskolleginnen, möglich war. Für das aktuelle Jahr hat der neue BR die Aufgabe eine Lösung zu erarbeiten, die auch die Kolleginnen der Verwaltung berücksichtigt.

Gespräch mit der Landrätin Frau Harms

In einem vertraulichen Gespräch mit der Landrätin Frau Harms haben wir in einer sehr freundlichen Atmosphäre unsere Sichtweise diverser Sachverhalte im Betrieb übermittelt. Wir haben dabei deutlich gemacht, dass wir an einer Kommunikation mit der Verwaltung und Politik im Vorfeld der Entscheidungen der Gesellschafterversammlung interessiert sind, um spätere Konflikte zu vermeiden. Entscheidungen in der Politik und der Landkreisverwaltung haben oftmals mitbestimmungspflichtige Konsequenzen, die dann der Betriebsrat mit der Geschäftsführung in mühsamen Verhandlungen klären muss. Hier könnte eine Kommunikation im Vorfeld hilfreich sein.


Wir sagen Tschüss

Am 12. April 2022 wird voraussichtlich die letzte Sitzung des alten Betriebsrates stattfinden. Wir möchten daher denen Kolleg*innen, die uns über diese Wahlperiode hin vertraut haben, herzlich dafür danken. Den Kolleg*innen, die dies nicht so recht konnten, wünschen wir trotzdem viel Spaß in der gewonnenen Zeit, die durch die neue Faktorisierung der Arbeitszeit in den KTW-Diensten entsteht.

Auch bei der Geschäftsführung möchten wir uns für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Wir freuen uns, dass es uns, trotz der zum Teil erheblichen Meinungsverschiedenheiten, immer wieder gelungen ist, auf eine ergebnisorientierte Ebene zurück zu finden. Wir meinen die Ergebnisse, insbesondere die neu gestaltete BV-Arbeitszeit, können sich sehen lassen.

Auch wenn wir noch ein paar Tage im Amt sind, sagen wir Tschüüüss und wünschen dem neuen Betriebsrat ein gutes Händchen bei den anstehenden Aufgaben!


Aufruf zur BR-Wahl 2022

Vom 11. April bis zum 14. April 2022 steht in unserem Betrieb die Betriebsratswahl an.

Wo kann man wählen?

In einem der vier Wahllokale:

  • 11.04.22 in der Wache Rastede
  • 12.04.22 in der Wache Edewecht
  • 13.04.22 in der Wache Bad Zwischenahn
  • 14.04.22 in der Wache Westerstede

Jeweils von 8 bis 16 Uhr .

Wer am Wahltag verhindert ist, kann Briefwahl beantragen. Also wer jetzt schon weiß, dass er*sie nicht an einem der vier Tage im Betrieb direkt wählen kann, weil z.B. ein Urlaub ansteht oder noch immer eine Krankschreibung vorliegen wird, sollte jetzt schon bei einem der drei Wahlvorstandsmitglieder die Briefwahlunterlagen anfordern. Die sind übrigens mit Rückporto versehen, so dass niemanden extra Kosten entstehen. Der Wahlvorstand besteht aus Steve Stimming, Christian Keizer und Sebastian Grote.

Also nicht vergessen, unbedingt zur Wahl gehen, nur so könnt ihr dafür sorgen, dass sich weiterhin ein starker Betriebsrat für eure Belange im Betrieb einsetzten kann!


Erreichbarkeit des Betriebsrates

Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.

Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!

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Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo März 2022

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Neue Ablöse-Regelung

Wie zu hören war, gab es einige Kolleg*innen, die unsere neue Ablöse-Regel als unsinnig wahrgenommen haben. Entsprechende Kritik wurde geäußert. Wir wollen daher noch einmal die Gelegenheit aufgreifen und erläutern, wie diese Regel gemeint ist.

Es gab in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen mit dem Leitstellenpersonal, wenn es darum ging, im Status 1 nach Überschreiten des regulären Dienstendes zur Wache zurück zu fahren. Gängigstes Argument war „…ihr wollt ja wohl die Leute nicht sterben lassen, nur weil ihr Feierabend habt.“ Zugegeben ein schlagkräftiges Argument, dem man erstmal nicht viel entgegensetzen kann. Aber bei genauer Betrachtung hat das Argument auch einen Haken. Wenn man es konsequent weiterdenkt, dann könnte, wenn es ganz blöd läuft, aus einem Feierabend um 19 Uhr ein Feierabend um Mitternacht oder später werden. Die Ablöseschicht hätte dann zwar ihr Abendfernsehprogramm ungestört genießen können und ihr müsstet halt leise sein, wenn ihr die Melder den schlafenden Kolleg*innen auf den Nachtspind legt.

Okay, ist vielleicht etwas weit hergeholt, aber es soll deutlich machen worum es geht. Der Feierabend soll einigermaßen kalkulierbar werden und ein potentieller Endlos-Loop soll vermieden werden.

Daher soll die Ablöseschicht, dort wo es eine gibt, sich darum kümmern, ob es Sinn macht, eine Ablösesituation zu organisieren. Warum die Ablöseschicht und nicht die Schicht, die draußen noch unterwegs ist? Ganz einfach, weil sie gerade die Zeit dazu hat, während die Kolleg*innen draußen gerade zu tun haben. Das heißt nicht, dass die, die abgelöst werden wollen, nicht das entscheidende Telefonat führen dürfen! Es wird übrigens niemand gezwungen sich ablösen zu lassen. Kolleg*innen, die sich von einem Anruf während eines Einsatzes gestört fühlen müssen ja nicht in diesem Moment rangehen. Sie können ja bei Gelegenheit zurückrufen oder lassen es eben ganz.

Wir sind davon ausgegangen, dass diese Formulierung in der BV: „In diesem Fall hat der Beschäftigte die Möglichkeit ggf. die Alarmierung bzw. die Nachforderung eines anderen Rettungsmittels zu veranlassen.“ ausreicht um zu vermitteln, dass natürlich die Initiative auch von der noch sich im Einsatz befindlichen Besatzung ergriffen werden kann. Dazu zählt auch der Anruf in der Wache beim ablösenden Team.

Man muss an dieser Stelle feststellen, dass ein Überschreiten des Feierabends in einer 12-Stundenschicht nun mal ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz darstellt. Wir bekommen in unzähligen Situationen immer wieder signalisiert, wir hätten uns an die Gesetze zu halten. Wenn das so ist, haben wir uns auch an das Arbeitszeitgesetz (in Verbindung mit dem TVöD) zu halten. Da aber allen daran gelegen ist, die 12-Stunden-Schichten zu erhalten, müssen wir uns Regelungen ausdenken, die einigermaßen konform mit den gesetzlichen Regelungen gehen. Die Alternative wäre, dass wir überlappende Schichten einführen, die aber mit 12-Stunden-Schichten nicht zu machen wären. Denn, während unsere jetzige Regelung eine Ausnahmeregel ist, die im Notfall den Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz begrenzt, wären die überlappenden 12-Stunden-Schichten ein geplanter Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.

Wir sagten auch, dass sich die Regelung einspielen muss und wir dann schauen können, wo wir die Regelung noch verbessern können. Für entsprechende schriftliche Hinweise ist der BR dankbar.

Regressnahme durch den Arbeitgeber

Es kommt immer mal wieder vor, dass in einem unachtsamen Moment der falsche Kraftstoff getankt wird. Dies ist einer der klassischen Fehler im Dienst, für die man vom Arbeitgeber in Regress genommen werden kann. Das sind Schäden, für die keine Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers die Kosten übernimmt. Weitere Beispiele sind von den Angestellten versursachte Schäden wie: Schlüsselverlusst, Melderverlusst, Beschädigung eines Tablets oder ein selbstverschuldeter Schaden am Dienstfahrzeug.

Bisher hat unser Arbeitgeber dankenswerterweise nur für Falschbetankungen Regeressansprüche gegenüber Kolleg*innen geltend gemacht. Aber theoretisch könnte er auch für die anderen genannten Beispiele einen Schadensersatz einfordern. Aber auch das Falschbetanken ist ja schon teuer genug. Es gibt keine Diensthaftpflichtversicherungen, die solche Schäden übernehmen (Ausnahme Schlüsselverlusst).

Daher habe es sich Verbände wie der DBRD und der DGB bzw. ver.di zur Aufgabe gemacht, ihren Mitgliedern für solche Fälle Hilfen anzubieten. So können Gewerkschaftsmitglieder der GUV-Fakulta für einen Jahresbeitrag von 21 EURO beitreten und erhalten dann finanzielle Unterstützung beim Eintritt der o.g. Schäden. Darüber hinaus bietet GUV-Fakulta finanzielle Hilfe bei zahlreichen weiteren Angelegenheiten, wie z.B. Strafverfahren, Arbeitsunfällen etc. Mehr könnt ihr in dieser Broschüre erfahren: GUV-Fakulta

Der DBRD bietet für seine Mitglieder neben diversen anderen Angeboten, eine Schadensersatzbeihilfe für die o.g. Schadensfälle in Höhe von 2500,– EURO an. Eine Mitgliedschaft im DBRD kostet 112,– EURO im Jahr. Mehr: DBRD

Beide prüfen im Vorfeld kostenlos, ob der Anspruch des Arbeitgebers berechtigt ist.

Drei Jahre BR – Ein Resümee

Bild von mohamed Hassan auf Pixabay

Für ein Resümee der letzten drei Jahre Betriebsrat ist es natürlich notwendig, diese Zeit noch einmal Revue passieren zu lassen. Als erstes fällt auf, dass es gut war, dass die Ersatzmitglieder bis

zu Letzt gerade so ausreichten. Es zeigt, dass in der Wahlordnung für die Betriebsratswahlen nicht zu Unrecht geschrieben steht: „Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerber aufweisen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind.“ Für diese verkürzte Wahlperiode von drei Jahren hat es nun gerade gereicht. Aber wenn man ehrlich ist, das eigentlich vierte Jahr, das zu einer normalen Wahlperiode gehört, hätte der Betriebsrat, mit nur einem Ersatzmitglied nicht durchgehalten. Es ist als immer damit zu rechnen, dass Kolleg*innen im Betriebsrat das Handtuch schmeißen, warum auch immer, oder den Arbeitgeber wechseln, so dass es notwendig wird, Nachrücker*innen zu aktivieren. Daher der Appell an euch, füllt die Listen, damit es nicht, wie 2019 geschehen, es frühzeitige Neuwahlen geben muss, weil keine Nachrücker*innen mehr zur Verfügung stehen.

Nun was haben wir geschafft in den drei Jahren?

Die drei Jahre waren geprägt von den Änderungen, die das Projekt Maastricht mit sich brachte und schließlich hat uns die Corona-Pandemie eingeholt. Das Projekt Maastricht hat mit seinem neuen Bedarfsplan sicherlich die einschneidendsten Veränderungen im Dienstbetrieb mit sich gebracht. Unter anderem wurden drei RTWs zu NKTWs umgewidmet. Auch innerhalb des Betriebsrates wurde es zum Teil kontrovers diskutiert, welche Rolle die Rettungssanitäter*innen dabei spielen sollen. Letztendlich ist es innerhalb des Gremiums qualifikationsübergreifend, mehrheitlich bei einer kritischen Haltung zum Einsatz der RS als Transportführer*innen geblieben.

Trotz massiver Intervention in die Politik und trotz einer deutlichen Öffentlichkeitsarbeit, ist es uns nicht gelungen dieses Projekt aufzuhalten. Was uns blieb war „Schadensbegrenzung“. Es war abzusehen, dass die NKTWs zum Teil stark ausgelastet sein werden und es war klar, dass es bei den Einsatzindikationen nicht um Leben und Tod gehen soll. Für uns bedeutete dies, dass die Kolleg*innen auf diesen Fahrzeugen eine reguläre Pause, analog der KTWs bekommen müssen. Das konnten wir frühzeitig in einer separaten Vereinbarung sicherstellen und gegen einen anfänglichen Widerstand der Geschäftsführung auch in der neuen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit verankern.

Es ist uns aber auch bei dem Thema Arbeitszeit gelungen zukunftsweisende Pflöcke einzuschlagen. Mit der Einführung der schichtbezogenen Bewertung der Arbeitszeit und der damit verbundene auslastungsabhängigen Faktorisierung der Arbeitszeit haben wir den Trend der Zeit frühzeitig erkannt und etablieren können. Inzwischen sehen es Kommunale Arbeitgeberverbände in einigen Bundesländern genauso. Gleichzeitig konnten wir eine Obergrenze für eine Auslastung festschreiben, ab der überhaupt keine Arbeitszeitverlängerungen mehr möglich sind. Da die Rechtsprechung dazu bisher sehr widersprüchlich ist, kann auch dies als einen entscheidenden Pflock für die Zukunft bezeichnet werden. Für zukünftige Betriebsräte bedeutet dies, dass sie zum einen diese Regelungen verteidigen und gleichzeitig eine regelmäßige Überprüfung der Schichtauslastungen einfordern müssen.

Die Arbeit des Betriebsrates hat aber auch eine positive Strahlkraft in das GOL-Land hinein. Denn unsere Regelungen zum Feierabend/Schichtwechsel und zu den Pausen, wurden dort einmütig für gut befunden und sollen sich als Standard im GOL-Land durchsetzen, auch wenn sich die eine oder andere Geschäftsführung noch ein wenig ziert.

Gleichzeitig merkt man, wie schnell drei Jahre rum sind und was wir alles nicht geschafft haben. Da wäre die LOB, die Betriebsvereinbarung wurde von der Geschäftsführung gekündigt, der Einigungsprozess auf eine nachfolge BV wurde von Corona unterbrochen, wir haben bisher immerhin geschafft, für die Jahre 2020 und 2021 eine Lösung zu finden, damit das Geld ausgezahlt werden konnte. Durch unseren Ansatz war es auch möglich, dass für die Kolleginnen in der Verwaltung der gesamte Betrag zur Auszahlung kam. Die neue dauerhafte Lösung hat nun der neue Betriebsrat als Aufgabe.

Weitere Stichworte für die Zukunft sind die Regelung der geplanten Videoüberwachung, eine BV Ausbildung Notfallsanitäterschüler*innen, eine BV-Qualifizierung für die tarifkonforme Umsetzung unserer Erhaltungsqualifizierung sowie der Fort- und Weiterbildung nach den Regeln des § 5 Qualifizierung im TVöD. Zum Teil liegen dazu der Geschäftsführung bereits Entwürfe vom Betriebsrat vor. Es ist in der Kürze der Restlaufzeit eher nicht davon auszugehen, dass vor der Neuwahl eine Einigung zu erzielen ist. Hier warten also weitere Aufgaben für den neuen Betriebsrat.

Hinzu kommt die Begleitung der Neubeschaffungen und sicher noch viele unvorhersehbare Aufgaben. Wir erheben hier nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

In diesen Tagen werden sich die Listen aufstellen, mit den Kandidat*innen, die sich berufen fühlen diese Aufgaben zu lösen. Wir möchten uns an dieser Stelle schon mal für entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Die, die meinen es besser zu können, bekommen jetzt ihre Chance. Wir wünschen viel Glück dabei.

 

 


Erreichbarkeit des Betriebsrates

Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.

Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!

Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus

Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!


Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo Januar 2022

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Neue Betriebsvereinbarung Arbeitszeit seit 01.01.2022 in Kraft

Die neue Betriebsvereinbarung Arbeitszeit im Einsatzdienst ist seit dem Beginn dieses Jahrs in Kraft getreten. Gut anderthalb Jahre haben wir gebraucht diese Betriebsvereinbarung fertig zu stellen. Aber wir meinen, der Aufwand hat sich gelohnt. In unzähligen Sitzungen mit der Geschäftsführung und Videokonferenzen mit unserem Anwalt ist ein Werk entstand, das sich sehen lassen kann. Wir habe viele Texte vereinfacht, massenweise überflüssigen Text rausgeschmissen und einiges korrigiert.

Zumindest betriebsintern haben wir schon mal eine Arbeitszeitreduzierung für die KTWs durchgesetzt…

Gleichzeitig ist es uns gelungen eine erhebliche Arbeitszeitverkürzung für den KTW-Bereich zu vereinbaren. Die KTWs fahren künftig von Montag bis Freitag in einer 41-Stunde-Woche. Die Auslastung der Kolleg*innen werden wir künftig nicht mehr personenbezogen ermitteln, sondern schichtbezogen. Dabei haben wir festgelegt, dass bei einer Auslastung ab 70% im jährlichen Durchschnitt einer Schicht, keine verlängerte Arbeitszeit mehr angeordnet werden kann. Das bedeutet, dass keine persönlichen mühseligen Arbeitszeitaufzeichnungen zum Nachweis mehr notwendig sind, deren Beweiskraft bisher fast immer erst vor Gericht bestätigt werden mussten. Für den Betriebsrat und die Geschäftsführung bedeutet dies regelmäßig die Auslastungen der einzelnen Schichten zu überprüfen.

Im Einzelnen möchten wir nachfolgend die wesentlichen Änderungen in der neuen BV vorstellen:

Der Geltungsbereich:

Künftig gilt die BV nicht mehr für die Schüler*innen, hierzu werden wir eine separate BV abschließen. Ein erster Entwurf ist bereits BR-intern in Beratung

Der Beginn und Ende der regelmäßigen Arbeitszeit und die Verteilung auf die Wochentage und Ausgleichszeitraum:

Für die Grundlage der AZ-Berechnung berufen wir uns jetzt lediglich auf den TVöD-VKA, das ist dort abschließend geregelt. Dort heißt es in § 6 Abs. 1 „Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen für die Beschäftigten der Mitglieder eines Mitgliedverbandes der VKA im Tarifgebiet West durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich; […] Bei Wechselschichtarbeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet. Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden.

Die für uns relevante Ausnahme ist im Anhang B zum § 9 TVöD beschrieben:

„(1) Für Beschäftigte im Rettungsdienst und in den Leitstellen, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende besondere Regelungen zu § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD:

Die Summe aus den faktorisierten Bereitschaftszeiten und der Vollarbeitszeit darf die Arbeitszeit nach § 6 Abs. 1 nicht überschreiten. Die Summe aus Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten darf durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. Bereitschaftszeiten werden zur Hälfte als tarifliche Arbeitszeit gewertet (faktorisiert). Bereitschaftszeiten werden innerhalb von Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit nicht gesondert ausgewiesen.

(2) Die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit beträgt zwölf Stunden zuzüglich der gesetzlichen Pausen.

(3) Die allgemeinen Regelungen des TVöD zur Arbeitszeit bleiben im Übrigen unberührt.

(4) […]

Das bedeutet für uns, wir regeln nur noch die AZ-Verlängerung mit der Faktorisierung. Hätten wir an unserer alten Regelung festgehalten, würden wir erst auf 48 Stunden faktorisieren und dann von wieder zurück auf 41 für die KTWs. Wir faktorisieren also nun korrekterweise nur in eine Richtung. So ist die Auslegung des Tarifvertrages korrekt abgebildet. Daher gelten ab dem 01.01.22 diese beiden Faktoren:

  • RTW/NEF/NKTW  39 x 1,2307 = 48 Stunden/Woche
  • KTW Mo-Fr     39 x 1,0514 = 41 Stunden/Woche

Die Verlängerungen der Wochenarbeitszeit regeln wir dann dem entsprechend unter dem Punkt „Bereitschaftszeiten und Arbeitszeitverlängerung“ mit folgendem Text:

Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass nach der Definition der Anlage B zu § 9 TVöD (VKA) BT-V die Wochenarbeitszeit im Rettungsdienst grundsätzlich auf bis zu 48 Stunden ausgeweitet werden kann, wenn die tariflichen Voraussetzungen vorliegen.
 Die Betriebsparteien sind sich ferner einig, dass im Rettungsdienst bei Vollzeitkräften Bereitschaftszeiten von maximal 9 Stunden pro Woche (39 + 9 = 48) anfallen können, bei Teilzeitkräften anteilig.
 Die Parteien stellen unstreitig, dass in Schichten mit durchschnittlich mehr als 70 % Auslastung im Ausgleichszeitraum keine erheblichen Bereitschaftszeiten vorliegen.
 Da die Auslastungen der Rettungsmittel sehr unterschiedlich ist, werden zur Berechnung der Arbeitszeit die Schichten je nach Auslastung faktorisiert.
 Der Umfang der Faktorisierung ergibt sich aus Anlage 1. (Hinweis: Die Anlage 1 wird derzeit zur besseren Verständlichkeit noch redaktionell überarbeitet)
 Durch die Faktorisierung können sich Rundungsdifferenzen gegenüber einer händischen Berechnung ergeben.
 In diesem Fall gilt, dass Ergebnis des Dienstplanprogrammes

 

Zum Thema einsatzbezogene Überstunden habe wir eine Regelung eingeführt, die einen potentiellen Endlosloop am Ende einer Schicht verhindern soll. Der Originaltext dazu lautet:

Die Anordnung von Einsätzen im Krankentransport, Notfall-KTW-Dienst und RTW-Dienst ohne Sonderrechte, die im Vorfeld offensichtlich das im Dienstplan festgelegte Ende der Schicht um 30 Minuten überschreiten, sind nicht zulässig.
 Bei lebensbedrohlichen Notfällen sind alle Rettungsmittel jederzeit zur Erstversorgung (First-Responder) verpflichtet, auch wenn das Dienstzeitende überschritten wird.
 In diesem Fall hat der Beschäftigte die Möglichkeit ggf. die Alarmierung bzw. die Nachforderung eines anderen Rettungsmittels zu veranlassen.
 Als eine Möglichkeit zur Ablösung steht die nachfolgende Schicht ab Dienstbeginn zur Verfügung.
 Die ablösende Schicht hat mit Dienstbeginn die Pflicht das diensthabende Team oder die Leitstelle anzurufen, um ggf. eine Ablösung zu organisieren.
 Die Zustimmung des Betriebsrats zu dieser Überschreitung des Dienstendes gilt in diesen Fällen als erteilt.
 Der Überstundenzuschlag für diese einsatzbezogenen Überstunden wird mit der Abrechnung der Schichtzulagen ausgezahlt. Die Arbeitszeit wird dem Stundenkonto gutgeschrieben.

Zum dem Entscheidungskriterium „Sondersignal“ haben wir von der QM-Beauftragten der GOL den Hinweis bekommen, dass es besser wäre, den Wortlaut an das neue Alarmierungssystem anzupassen, damit alle die gleiche Sprache sprechen. Demnach müsste nach unserer Definition die Worte „ohne Sonderrechte“ mit „unterhalb ALS gelb“ ersetzt werden. Hierzu werden wir in Kürze mit der Geschäftsführung reden.

Reden ist hier auch ein weiteres Stichwort im Zusammenhang mit unseren Regelungen. Bei der Kommunikation mit den Kolleg*innen der GOL ruhig zu reden und sie nicht im aggressivem Ton mit Forderungen zu konfrontieren, kann hilfreich sein. Auf Unfreundlichkeiten des oder der Anderen, die ja auch mal vorkommen, müssen wir uns nicht auf das gleiche Niveau begeben.

Zur Ablösemöglichkeit bitten wir das Team vor Ort jeweils verantwortungsvoll zu prüfen, ob es Sinn macht sich ablösen zu lassen und die Patient*innen keinen Schaden davon tragen. Das heißt bei zeitkritischen Einsätzen keine Umwege oder Warten auf die Ablösung! Für die übernehmende Schicht bedeutet das, zuerst zu versuchen das Team vor Ort zu erreichen, die Leitstelle ist nur anzurufen, wenn das Team vor Ort, warum auch immer, nicht ans Telefon geht. Und beim Anruf auf der Leitstelle bitte beachten, es kann sein, dass die Kolleg*innen dort gerade unter Stress stehen und dem ersuchen, Kontakt zu den abzulösenden Kolleg*innen herzustellen, nicht die höchste Priorität einräumen. Die Bitte das zu erledigen, wenn sich die Situation beruhigt hat, sollte dann reichen.

Für die Schichten, die keine Ablösung haben, gilt es, der Leitstelle einen entsprechenden Hinweis zu übermitteln, dass das Dienstende überschritten wird/ist und ggf. eine Ablösung notwendig wird oder ist. Auch hier ist die Angemessenheit verantwortungsvoll zu berücksichtigen. Alarmierungen auf der Rückfahrt nach Dienstende, finden grundsätzlich nur noch als „First-Responder“ Einsätze statt. Hier ist ein entsprechender Hinweis an die Leitstelle zu geben, sollte nicht bereits eine weiteres, entfernter stehendes Fahrzeug alarmiert sein. Sollte eine Ablöseschicht warten, kann auch diese parallel zum Einsatzort geschickt werde, so dass vor Ort möglicherweise nur noch eine Fahrzeugübergabe stattfinden muss.

Wir gehen davon aus, dass dort wo keine Fahrzeuge für diese Regelungen zur Verfügung stehen, in Kürze Abhilfe geschaffen wird. Wir bitten um konstruktive Rückmeldungen, damit wir ggf. die Regelungen anpassen können.

Die Pausenregelung habe wir mit dem folgenden Wortlaut an die neuen Gegebenheiten und gewonnen Erfahrungen angepasst:

Der Pausenkorridor des jeweiligen Rettungsmittels ergibt sich aus der Anlage 1.
 Verzicht oder Nichtgewährung der Pause ist unzulässig.
 Die Leitstelle hat ab Beginn des Pausenkorridors das Recht, Pausen aktiv zuzuweisen.
 Die Beschäftigten haben das Recht, bei der Leitstelle ab Beginn des Pausenkorridors, um die Zuteilung der Pause zu ersuchen.
 Die Pause gilt als gewährt, wenn das Einsatzmittel auch ohne aktive Pausenzuteilung innerhalb des Pausenkorridors ausreichend einsatzfreie Zeit zur Verfügung hatte.
 Die Beschäftigten auf RTW und NEF sind in der Pause für die Leitstelle erreichbar und verpflichtet, für Notfalleinsätze aus dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden Notstandes die Pause zu unterbrechen oder den Beginn der Pause zu verschieben.
 Als Ausgleich für diese Bereitschaft werden die Pausenzeiten als Arbeitszeit mit 45 Minuten zusätzlich zu den 12 Stunden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.
 Bei 8-Stunden-Diensten in der Notfallrettung beträgt die Pausengutschrift 30 Minuten.“

Die Korridore werden künftig in der Anlage 1 definiert. Damit sind sie den Eigenschaften der Schichten besser anzupassen. In einer 12 Stunden Schicht z.B. macht es wenig Sinn, bereits um 11 Uhr Mittag zu essen, wenn man bis 19 Uhr noch durchhalten muss. Wie oben angemerkt, wird die Anlage 1 noch redaktionell überarbeitet, danach werden die Zeiten auch der GOL übermittelt, bis dahin richtet euch bitte nach den bisher bekannten Korridoren.

Eine Regelung haben wir grundsätzlich ausgeweitet: Wenn einsatzfreie Zeit in den Pausenkorridor fällt, sollte jede*r von seinem*ihrem Recht Gebrauch machen um die Zuteilung einer Pause zu ersuchen. Denn künftig gilt, wenn ausreichend einsatzfreie Zeit im Pausenkorridor zur Verfügung stand, gilt die Pause als gewährt. Es geht also nicht, kurz vor Ende des Pausenkorridors, einen Einsatz mit dem Argument abzulehnen, „ich hatte ja noch keine Pause“, wenn zur ausreichend einsatzfreie Zeit vorhanden war.

Auch ist es möglich und legitim die Pause während der Einwirkzeit bei einer Desinfektion des Fahrzeuges zu nehmen, wenn innerhalb dieser Zeit keine anderen Arbeiten anliegen und wenn dieser Zeitraum innerhalb des Pausenkorridors liegt.

Für den Nachtdienst (ZK8) sind wir uns mit dem QM-Beauftragten der GOL einig, dass die albernen Pausenzuweisungen zu unterlassen sind, wenn genügend einsatzfreie Zeit zur Verfügung war. Hier munkelt man, das wären mitunter Retourkutschen für unhöfliches Auftreten von unseren Kolleg*innen. Also auch hier den Hinweis, höflich reden hilft, egal auch wenn die Gegenseite sich in der Wortwahl mal vertan hat.

Die Plus- und Minusstunden am Ende des Ausgleichszeitraumes habe wir auch neu geregelt:

Der Arbeitgeber und die Beschäftigten haben darauf zu achten, dass das Stundenkonto der Beschäftigten am Ende des Ausgleichszeitraumes 180 Plus-Stunden nicht überschreitet.
Plus- und bis zu 24 Minusstunden sind am Ende des jeweiligen Ausgleichszeitraums in das Folgejahr zu übertragen und werden in der Jahresdienstplanung verplant.
Plusstunden können alternativ mit der Februarabrechnung ausgezahlt werden.
Der Überstundenzuschlag wird in der jeweils tarifvertraglich gültigen Höhe mit der Februarabrechnung des Folgejahres ausgezahlt.
Weitergehende Minusstunden verfallen aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs.
Bei Tod eines Beschäftigten sind Guthaben an die Erbberechtigten auszuzahlen.

Hier haben wir zum einen die zulässigen Überstunden am Ende eines Ausgleichszeitraumes von 24 auf 180 erhöht. Das entspricht der gelebten Realität und geht von der Annahme aus, dass ein*e Vollzeitbeschäftigte*r bei ca. 200 Plusstunden die 48 Stundenmarke überschreitet und damit potentiell gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt. Die 24 Stunden stammten noch aus der Zeit, wo die Pausenregelung noch nicht existierte und wir daher real bereits die 48-Stundengrenze erreicht hatten. Zum anderen haben wir hier im Verlauf der Verhandlungen ein Zugeständnis machen müssen und erlauben nun den Übertrag von 24 Minusstunden in das Folgejahr. Das wären 2 x 12 Stunden oder 3 x 8 Stunden, was u.E. nach vertretbar war, mit der der Arbeitgeber seine Zugeständnisse minimal kompensieren kann, beachtet man, dass die Arbeitszeitverkürzung mehrere Hunderttausend Euro kosten wird.

Den gesamten Wortlaut der Betriebsvereinbarung könnt ihr unter diesem Link herunterladen: https://my.hidrive.com/lnk/m3yTtT9K  das Passwort ist BV-AZ-2022 Der Link ist 20 Tage gültig. Darüber hinaus findet ihr diese wie auch alle anderen Betriebsvereinbarungen auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsvereinbarung/ oder im Mitarbeiterportal. Für Analogfreunde wird sie auch demnächst im Ordner „Betriebsvereinbarungen“ in den Wachenbüros zu finden sein.


Erreichbarkeit des Betriebsrates

Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.

Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!

Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus

Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!


Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat