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ver.di begrüßt geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Anlässlich der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am Montag (13. Februar 2017) begrüßt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD, demzufolge auch nach Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes erworbene Berufserfahrung von Rettungsassistenten bei der Überleitung berücksichtigt werden soll. Bisher gilt hier der Stichtag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes. „Es ist überfällig, diese durch nichts begründete Stichtagsregelung abzuschaffen“, sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Die Ungleichbehandlung unter den Rettern hat viele frustriert, da der Stichtag als willkürlich empfunden wurde. Neben einer qualifizierten Ausbildung ist Berufserfahrung im Rettungsdienst ein dickes Plus. Es ist richtig, diese beim Übergang ins neue Berufsbild entsprechend anzuerkennen.“
Bislang ist die von den Rettungsassistenten bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 1. Januar 2014 erworbene Dauer der Berufserfahrung Grundlage für die Überleitungsbedingungen. Dabei ist entscheidend, ob man vor der staatlichen Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter einen Vorbereitungskurs von 960 Stunden (bei unter dreijähriger Erfahrung), von 480 Stunden (bei über dreijähriger Erfahrung) oder keinen Kurs (bei über fünfjähriger Erfahrung) absolvieren muss. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes hatte ver.di die Übergangvorschriften mit den Ergänzungsprüfungen kritisch gesehen, da das Erfahrungswissen der Beschäftigten nicht genügend berücksichtigt wurde. Seither hat ver.di mit Nachdruck eine Nachbesserung der Regelung gefordert.
Sofern die Änderung beschlossen wird, müssen Arbeitgeber und 25 Rettungsdienstschulen auch Taten folgen lassen. Beschäftigten, die das wünschen, müsse die Ergänzungsprüfung sowie gegebenenfalls die im Gesetz beschriebenen Anpassungsmaßnahmen ermöglicht werden, um ihnen so eine attraktive Perspektive zu bieten. Dazu gehörten auch ausreichendes qualifiziertes Personal und eine gerechte Bezahlung.

Bezirksfachgruppe Rettungsdienst hat getagt

Am 24. Februar  hat die, im letzten Jahr gründete, ver.di Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems  zum dritten mal in Oldenburg getagt.

Die Themen umfassten Berichte aus der Landesfachgruppe Rettungsdienst Nds./HB, der Arbeitsgruppe Entgeltordnung TVöD VKA FB 03, Fragen zur Refinanzierung der Notfallsanitäterausbildung, Einbindung der Bezirksfachgruppe in die ver.di-Strukturen und  Öffentlichkeitsarbeit.

Der Bericht von der ver.di Landesfachgruppe Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen, hatte drei inhaltliche Schwerpunkte und waren gleichzeitig drei Berichtspunkte:

ver.di-Zukunftswerkstatt Rettungsdienst tagte in Saalfeld!
Vom 24. bis 27. November 2014 fand in Saalfeld die diesjährige Zukunftswerkstatt mit Rettungsdienstkollegen von Wohlfahrtsverbänden, kommunalen und privaten Rettungsdiensten statt.
Wichtige Themen waren der Gesundheits- und Arbeitsschutz im Rettungsdienst, das alternsgerechte Arbeiten sowie die Frage von Arbeitszeiten in dem Bereich.
Ziel war die Entwicklung gewerkschaftlicher Strategien, um über diverse Instrumente wie verlässliche Dienstpläne, Reduzierung der Ausdehnung der Arbeitszeit, bessere Mitarbeiterführung, optimierte Arbeitsorganisation und den Einsatz sinnvoller technischer Hilfen sowie die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften die Arbeitssituation der Retter zu verbessern.
Weitere Diskussionspunkte waren die Struktur des Gesundheitswesens in Deutschland sowie die möglichen Auswirkungen der drei in Verhandlung befindlichen Freihandelsabkommen TTIP, TiSA und Ceta auf den Rettungsdienst. Insbesondere das Verbot von Rekommunalisierung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sowie der Wegfall von Regulierungen wie Landesrettungsdienstpläne wurden als Gefahr gesehen.
Auch in diesem Jahr findet die Zukunftswerkstatt wieder in Saalfeld statt. Sie ist für ver.di-Mitglieder kostenlos, die Fahrtkosten trägt ebenfalls ver.di. Anmeldung über: Sabrina Stein mailto:Stein, Sabrina <sabrina.stein [at] verdi.de> bei der Bundesverwaltung.

Vorbereitung Retterseminar 2015 in Walsrode:
Dieses Seminar richtet meist im Februar die Landesfachgruppe aus und beschäftigt sich mit aktuellen Themen aus dem Arbeits- und Tarifrecht im Rettungsdienst. Schwerpunkt war wieder Notfallsanitäter. Das Seminar fand Anfang Februar statt.

Tarifabschluss DRK 2014
Mehr dazu findet ihr hier: https://oeffentlicher-dienst.info/drk/

Am 14. und 15. Januar 2015 hat sich die Arbeitsgruppe Entgeltordnung TVöD VKA FB03 in Leipzig getroffen.
Viel Neues gab es nicht zu berichten, da die letzte Verhandlungsrunde im Dezember nur als informelle Gesprächsrunde abgehalten wurde, denn einige Vertreter der VKA konnten wegen des Pilotenstreiks nicht anreisen.
Insgesamt wurde berichtet, dass die Arbeitgeber auf allen Ebenen eher blockieren, etwaige Veränderungen in der Entgeltordnungsstruktur dürfen nach ihren Auffassungen nur kostenneutral geschehen. Eine Anerkennung höherwertiger Tätigkeiten, dessen Notwendigkeit bestritten wird, hätte wenn überhaupt nach dem Plan der VKA zur Folge, dass „unten“ gestrichen wird, siehe die vorgeschlagen neue EG 2a im Pflegebereich.
Im Bereich Rettungsdienst ziert sich die VKA immer noch über die Eingruppierung des Notfallsanitäters zu reden, man will dazu die Reformen in den RD-Gesetzen abwarten. Für die Notfallsanitäterschüler gibt es die Empfehlung den § 8 TVAöD-Pflege anzuwenden, was in der Praxis auch schon umgesetzt wird.
Man geht davon aus, dass vor dem Frühjahr 2016 nicht mit dem Abschluss einer neuen Entgeltordnung zu rechnen ist. Die letzten Verhandlungen waren Mitte Februar, Ergebnisse sind noch nicht bekannt.

Am 5.2.2015 wurde vom Landesausschuss Rettungsdienst (nach §13 NRettDG) die Kostenrichtlinie aktuell neu beschlossen und hat somit „Gesetzes-Charakter“:
In Punkt 3.4 werden darin die Kosten der Aus-Fort- und Weiterbildung beschrieben
Wesentliche neue Regelungen sind:

  • Lehrgangs- und Personalkosten für NotSan-Schüler sind Kosten des Rettungsdienstes!
  • Ein Schüler entspricht 0,3 Rettungssanitäter-Planstellen
  • Lehrgangs-und Personalkosten für weiterzubildende Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter sind Kosten des Rettungsdiensts, wobei sich die Zahl der weiterzubildenden Rettungsassistenten aus der Personalplanung ergibt !
  • Die Weiterbildungskosten können auch pauschaliert werden.

Die Zeit/Kosten der RA, die ihre Ergänzungsprüfung erst nach 480 oder 960 Stunden Weiterbildung machen dürfen, aber stattdessen zur staatlichen Prüfung mit voraussichtlich 160 Stunden gehen, können durch Pauschalierung dazu führen, dass mehr RA zur staatlichen Prüfung gehen können, als es die eigentliche Personalplanung ergeben würde.
Außerdem sind die bereits geltenden Punkte zur Fortbildung interessant, da auch die Lehrgangs-und Personalkosten der 30-stündigen fachspezifischen Fortbildung (PFLICHT) Kosten des Rettungsdienstes sind – von den Kostenträgern also anerkannt werden müssen, wenn die Rettungsdienste diese Fortbildungen durchführen. Es sollte also im Interesse aller Beteiligten sein, dass Fortbildungen also nicht Privatsache sind! Nachzulesen ist die Kostenrichtlinie hier.

Schließlich erläuterte der hauptamtliche Sekretär Jürgen Wenzel die horizontalen und vertikalen Strukturen von ver.di und wo dort die Bezirksfachgruppe einzusortieren ist. Die Strukturen staffeln sich von Orts/Kreis- über die Bezirks- und Landesebene bis zur Bundesebene, auf den einzelnen Ebenen sind dann noch horizontal die 13 verschiedenen Fachbereiche mit ihren Berufsspezifischen Untergliederungen angeordnet. Wir Rettungsdienstler sind dem Fachbereich 03 Gesundheit, Wohlfahrtspflege, Soziale Dienste und Kirchen zugeordnet.

Zur Öffentlichkeitsarbeit wurde beschlossen, am 10.Oktober 2015 beim Notfallsymposium in Oldenburg einen ver.di-Stand zu betreiben – dazu brauchen wir mind. 6 Kollegen, die sich abwechselnd um die Betreuung vor Ort kümmern.
Also liebe Kollegen, wenn ihr sowieso zum Notfallsymposium kommen wolltet oder erst jetzt auf den Geschmack gekommen seid, dann bietet doch bitte Eure Unterstützung für UNSEREN Stand an !
Des Weiteren soll im ver.di-Mitgliedernetz eine geschlossene Gruppe für die Fachgruppe eingerichtet werden. Das wird eine sog. Einladungsgruppe, in welche die angesprochenen Mitglieder eingeladen werden.

Das nächste Treffen der ver.di Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems ist für den 19.05.2015 anberaumt. Alle ver.di Mitglieder oder die, die es noch werden wollen, sind herzlich eingeladen, Infos dazu gibt es hier: mailto:juergen.wenzel@verdi.de

Betriebsratsinfo – November 2014

Informationen zur Betriebsratsarbeit



 Ergänzungsprüfung Notfallsanitäter

Der Betriebsrat hatte unseren LRA Nils Bode zu einer Sitzung eingeladen um sich über die Erfahrungen aus den Schulen Leer und Goslar bezügliche den Ergänzungsprüfungen berichten zu lassen:

Die gute Nachricht von Nils war: Es ist zu schaffen! 🙂

Die mündliche Prüfungsthemen:

Es werden viele Sachen abgefragt, die wir eh schon machen, sie werden künftig nur benannt. Wichtig: Es wird nach der Bedürfnispyramide nach Maslow gefragt, die nicht im Buch „Notfallsanitäter Upgrade“ zu finden ist. Nachlesen könnt Ihr dazu hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Maslowsche … hierarchie

Weiter Themen sind Kommunikation, QM und rechtliche Grundlagen (Straf- und Zivilrecht, Haftungsrecht)

Die medizinischen mündlichen Prüfungsthemen sind: ABCDE-Schema, SAMPLE, Geräte wie funktionieren sie? Wann werden sie eingesetzt?

Die Themen werden aus einem Themenkatalog gezogen. Der Katalog wird für jede Prüfung neu zusammengestellt. Jede Station der Prüfung (Kommunikation, QM-rechtliche Fragen und medizinische Fragen) dauert 12-13 Minuten => 36-40 Minuten pro Prüfung.

Die praktische Prüfung:

Internistisch:

Die Fallbeispiele sind leicht erkennbar (1 Krankheit, 1 Leitsymptom). Es wird erwartete, dass der ABCDE Algorithmus komplett abgearbeitet wird, auch wenn man vorher schon zu einem Ergebnis gekommen ist. In Goslar dürfen Nachschlagewerke genutzt werden (z.B. Dosierungen).
Es empfiehlt sich schon jetzt jeden Einsatz unter diesen Kriterien nach zubereiten. Es werden die Bereiche „vor Ort“, „im Fahrzeug“, „Übergabe“ geprüft. Eine Reanimation kann dabei sein, muss aber nicht.

Trauma

Strukturierte Traumauntersuchung angelehnt an ITLS wird erwartet; ABC -> STU  ->Transportpriorität, ein Polytrauma als Prüfungsfallbeispiel ist wahrscheinlich => unsere hausinternen Fortbildungen werden ab Januar 2015 angepasst und ausreichend angeboten. Spezialitäten werden im Lehrgang vor der Prüfung geübt, ein Prüfungskurs beinhaltet ca. 10 Tage Übungen und 3 Tage Prüfungen. Prüfungsgrundlage ist das Buch „Notfallsanitäter Upgrade“

Ggf. wird Nils bei den nächsten Teilbetriebsversammlungen ergänzende Informationen liefern. Ein herzliches Dankeschön geht an Nils für diese ausführliche Infos aus erster Hand.

Nachfolgend könnt Ihr noch einige Materialien, die Nils uns zur Verfügung gestellt hat einsehen:

Muster einer echten mündlichen Prüfung NotSan aus Goslar

Notfallmedung:
Kleinkind mit Atemnot, RTW XY ausgerückt, NEF nicht verfügbar ggf. nach zualarmieren aus Nachbarlandkreis ca. 45 km
Lage:
Die RTW Besatzung wird durch die Nachbarin in das Wohn-/Schlafzimmer der engen Dachgeschoßwohnung einer alten Vorortvilla geführt. Der Raum ist fast vollständig von einer großen Bettcouch ausgefüllt, auf der eine junge Frau über einem Kind gebeugt kniet. Das Zimmer ist nur
mäßig beleuchtet. Das Kind ist mit einem Schlafanzug bekleidet und zuckt mit Armen und Beinen. Bereits an der Tür hört man die beschleunigte röchelnde Atmung des Kindes. Die junge Frau stellt sich als Mutter des 4-jährigen Jungen vor. Seit etwa 3 Tagen sei der Junge an
einem heftigen Schnupfen und Husten erkrankt. Er leide häufig unter Atemwegsinfektionen. Seit gestern Abend habe das Kind hohes Fieber über 39 Grad rektal. Zuletzt habe sie heute Mittag gemessen 39,5 Grad. Vor etwa 20 Minuten habe das Kind einen Krampfanfall bekommen. Da dieser mit unverminderter Intensität anhalte, habe sie nach 5 Minuten die Nachbarin gebeten, den Rettungsdienst zu alarmieren.
Diese Information bekommt der Prüfling vor der eigentlichen Prüfung. Dann kann der Prüfling sich 10 Minuten Gedanken und Notizen machen.

Fragenkomplex Kommunikation / Interaktion:

  1. Welche Besonderheiten treten bei der Kommunikation mit Angehörigen
    von erkrankten Kleinkindern auf?
  2. Bezogen auf die Bedürfnispyramide nach Maslow, auf welcher Ebene fühlt sich die Mutter
    eingeschränkt und warum?
  3. Welche Verhaltensweise trägt dazu bei, dass dieser Person bedürfnisgerecht begegnet
    werden kann? Während der Anamnese wird der Oberkörper entkleidet. 4-jähriger, 16kg schwerer Knabe. Tonischer Beugekrämpfe beider Arme, Gesichts- / Kiefermuskulatur, zyanotisch, Atemfrequenz erhöht. Unregelmäßige, laut röchelnde Atmung. Eine weitere Untersuchung ist nicht möglich.Fragenkomplex med. Diagnostik und Therapie:
  4. Welche vorrangigen Behandlungsziele bestehen? (Begründung)
  5. Welche Medikamentengruppen finden Anwendung? Welche Wirkung erhofft man, welche Nebenwirkung befürchtet man?
  6. Wie wird in diesem Fall das Kind konkret behandelt? Im Verlauf der Behandlung wird die Atmung insuffizient
  7. Wie gehen Sie vor und welche Besonderheiten sind dabei zu beachten?Fragenkomplex Handeln im Rettungsdienst an QM Kriterien ausrichten; rechtliche, wirtschaftliche und ökonomische Rahmenbedingungen:
  8. Wie wollen Sie den Einsatz des Medikaments in diesem Fall rechtlich rechtfertigen?
  9. Was ist bei der Bevorratung der Medikamente im Rettungsdienst zu beachten? In diesem Fall wurde der RTW als primäres Einsatzmittel eingesetzt
  10. Wovon machen Sie den Folgeeinsatz eines Notarztes abhängig? Begründen Sie die Aussage „Pro Fragenkomplex 12 Minuten Fachgespräch“

Themenbereiche, die laut Rettungsschule Leer unbedingt gelernt werden sollten:

Kommunikation und Interaktion mit sowie Beratung von hilfesuchenden und hilfebedürftigen Menschen unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters sowie soziologischer und psychologischer Aspekte.

  • Grundlagen
  • 4 Seiten einer Nachricht
  • Nonverbale & paraverbale Kommunikation
  • Distanzzonen nach Hall
  • Umgang mit Notfallpatienten
  • Umgang mit besonderen Patientengruppen
  • Umgang mit Migranten & Ausländern
  • Umgang mit (anderen) am Notfall beteiligten Personen
  • Im Rahmen der Kommunikation
  • Umgang mit psychosozialen Notlagen

Handeln im Rettungsdienst an Qualitätskriterien, die an rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen orientiert sind.

  •  EU Normen für den Rettungsdienst
  • Strafrecht / Zivilrecht (Tun / Unterlassen)
  • Rechtliche Grundlagen der medizinischen Behandlung und der
  • Haftung im Rettungsdienst
  • Behandlungsfehler / Patientenrecht
  • Transportfehler
  • Unfallverhütungsrecht: Vorschriften, Regeln, Informationen
  • Qualitätsmanagement im Rettungsdienst (Normen für / Instrumente des …)
  • Dokumentation im Rettungsdienst

Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken, lebenserhaltende Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung durchführen

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • ABCDE-Schema, SAMPLE, 4A-1C-4E
  • Geräte zur Diagnostik und Überwachung(Gerätefunktion, Normwerte, allgemeine Anwendung)
  • Beatmungsformen (IPPV, CPPV, S-IPPC, S-CPPV, CPAP, BiPAP)
  • Arzneimittelkatalog (Pyramidenprozess)
  • Maßnahmenkatalog (Pyramidenprozess)
  • NUN – Algorithmen Niedersachsen

 ver.di-Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems

Am 4.11. hat die ver.di-Bezirksfachgruppe Rettungsdienst in OL getagt. Kollegen von der JUH Oldenburg, DRK Cloppenburg, DRK Osnabrück-Land und von der  RD-Ammerland GmbH habe sich erneut getroffen, um berufs- und tarifpolitische Fragen zu beraten.

Neben akuten Problemen aus den einzelnen Betrieben wurde schwerpunktmäßig über die Zukunft des Rettungsassistenten diskutiert. Dabei interessierten insbesondere die Fragen: Was passiert mit den Kollegen die bei der Ergänzungsprüfung durchfallen? Was passiert nach der Übergangsfrist mit den noch vorhanden Rettungsassistenten? In allen Betrieben führen diese Fragen zu Zukunftsängsten unter den Kollegen,  daher sollte eine tarifliche Klärung herbeigeführt werden und die Berufsbezeichnung sollte in den reformierten RD-Gesetzen weiter existieren. Dabei sollte der RA nicht mit dem RS auf eine Ebene gestellt werden, sonder auch künftig die Rolle des Transportführers übernehmen können. Viele Kollegen und Kolleginnen werden möglicherweise nicht die Gelegenheit haben überhaupt ihr Können in einer Prüfung unter Beweis zustellen um sich später Notfallsanitäter nennen zu dürfen. Bundesweite Berichte von Kollegen und Kolleginnen aus anderen Rettungsdiensten zeigen, dass es keinesfalls selbstverständlich ist, dass die Rettungsassistenten dort voll umfänglich die Gelegenheit zur Weiterqualifizierung bekommen. Diese Problematik soll in die Landesfachgruppe getragen werden, damit dies in den gewerkschaftlichen Stellungnahmen zu der geplanten RD-Gesetzesreform Niederschlag findet.

Weiter berichtet Uwe von den Vorbereitungen für die Entgeltordnungsverhandlungen für den TVöD-VKA aus Berlin und Kassel. Am 29.10. hat die Verhandlungsgruppe Feuerwehr/Rettungsdienst zuletzt mit der VKA verhandelt. Die Ergebnisse sind noch nicht annähernd akzeptabel und wurden entsprechen von ver.di zurückgewiesen. Ein Vorschlag zur Eingruppierung der Notfallsanitäter fehlte obendrein. Von ver.di wurde der dringende Handlungsbedarf für die  Berufsbild „Notfallsanitäter“ bereits in vorangegangenen Verhandlungsterminen deutlich gemacht. Im Januar 2015 wird es einen weiteren Termin der Arbeitsgruppe Entgeltordnung sowie einen weiter Verhandlungstermin mit der VKA geben.

Zuletzt wurde noch beschlossen, dass die Vernetzung und der Informationsaustausch, z.B. über das ver.di Mitgliedernetz, forciert werden soll,  im Frühjahr 2015 soll eine Veranstaltung mit einem Expertenreferat organisiert werden und wir wollen mit Infostände bei Notfallsymposien etc. Präsenz zeigen. Das nächste Treffen ist auf den 24.02.15 terminiert.

 BAG-Urteilvom 19.11.2014 – 5 – AZR 1101/12

Das Bundesarbeitsgericht hat am 19.11.2014 folgendes Urteil gesprochen: Das Mindestentgelt nach § 2 der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) vom 15. Juli 2010 ist nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen. Die erläuternde Presserklärung dazu kann unter diesem Link abgerufen werden:

https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2014&nr=17759&pos=0&anz=62&titel=Mindestentgelt_in_der_Pflegebranche

Rechtsanwalt Spengler führt in einem Mandanteninfo dazu aus:

Der Experte unserer Kanzlei Rechtsanwalt Bernd Spengler, hatte bereits auf der Rettungsdienstfachtagung für Betriebs- und Personalräte in Würzburg und im Rettungsmagazin 05/2014 darauf hingewiesen, dass diese „pro Stunde“ Regelung vergleichbar auch im Mindestlohngesetzt enthalten ist. Eine kostenfreie Verlängerung der Arbeitszeit im Rettungsdienst per Arbeitsbereitschaft dürfte damit ab 1.1.2015 – mit obigen Rechtsgrundsätzen – kaum vorstellbar sein. 

Bernd Spengler, Fachanwalt für Arbeitsrecht: „Für den Rettungsdienst dürfte sich jetzt die einmalige Chance ergeben, völlig neue Regelungen zur Arbeitszeit zu vereinbaren. Der seit 30 Jahren im Rettungsdienst verhassten Regelung zur Arbeitsbereitschaft dürfte der Gesetzgeber ein Ende bereitet haben. Die Rettungsdienstanbieter sollten sich schnellstmöglich bei den Kostenträgern absichern“

Inzwischen hat sich dies auch in unserem KollegInnenkreis herumgesprochen und zu hektischen Diskussionen und Reaktionen geführt u.a. mit Ankündigen, man wolle dies sofort einklagen. Für den den Betriebsrat sind dazu aber noch viel zu viel Fragen offen, um, in welche Richtung auch immer, aktiv zu werden. Bisher ist nur eine Presseerklärung des BAG zu diesem Urteil zu lesen, die ausführliche Begründung steht noch aus, die u.E. abzuwarten gilt um dieses Urteil überhaupt bewerten zu können.

Die DRK-Bundestarifgemeinschaft hat bereits reagiert und in einer Stellungnahme verlautbaren lassen, dass der DRK-Rettungsdienst nicht betroffen sei, da die Vergütung für 48 Std/Woche durchweg über dem Mindestlohn liege, eine Lesart des Urteils, die der des Anwaltes Spengler entgegensteht. Was der für uns zuständige Arbeitgeberverband VKA dazu sagt, ist uns bisher noch nicht bekannt.

Entscheidend ist möglicherweise auch der § 24 Abs. 1 des MiLOG, der eine Übergangsregelung beinhaltet:

§ 24 Übergangsregelung
(1) Bis zum 31. Dezember 2017 gehen abweichende Regelungen eines Tarifvertrages repräsentativer Tarifvertragsparteien dem Mindestlohn vor, wenn sie für alle unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich gemacht worden sind; ab dem 1. Januar 2017 müssen abweichende Regelungen in diesem Sinne mindestens ein Entgelt von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde vorsehen. Satz 1 gilt entsprechend für Rechtsverordnungen, die auf der Grundlage von § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sowie § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassen worden sind.

Die Arbeitsbereitschaft ist im  TVöD sowie im Reformtarifvertrag des DRK geregelt, somit könnte möglicherweise die Übergangsregelung aus § 24 Abs. 1 MiLOG für den Fall zur Anwendung kommen, sollten die Arbeitsbereitschaftsstunden, so wie Rechtsanwalt Spengler das Urteil liest, umsonst geleistet werden. Und selbst wenn alles dafür spräche, dass mit diesem Urteil die Arbeitsbereitschaft im Rettungsdienst gekippt sei, muss man sich im Klaren sein, dass wir dann durchgehend, also auch nachts Vollarbeitszeit mit all seinen Konsequenzen haben würden.

Der Betriebsrat wird auf jeden Fall erst das Erscheinen der Begründung des Urteils, die tarifpolitischen Diskussionen in den gewerkschaftlichen Fachgruppen von ver.di  und ggf. die Stellungnahme des VKA dazu abwarten. Wir meinen, ohne diese gründliche Analyse kann man keine kluge und zielführende Lösung herbeiführen.

Wir bitten alle Kollegen und Kolleginnen, die jetzt lautstark das Nichthandeln des Betriebsrates beklagen und möglicherweise meinen, sofort den Klageweg beschreiten zu müssen, dies zu berücksichtigen, damit dies keine klägliche Bauchlandung wird.

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

hier auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/
als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletterabonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt.
im IntraRett: leider sind die Links wegen der fehlenden Internetanbindung in den Dokumenten nicht nutzbar. Daher wird dort die URL künftig im Original dargestellt. Wer möchte kann sie dann abschreiben.Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info@br-rda .de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – Juli 2014

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit


In den vergangenen Wochen haben wieder viele neue KollegInnen ihren Dienst im Rettungsdienst Ammerland angetreten. Daher ein Herzliches Willkommen, der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH freut sich Dich als neue/n Kollegen/in begrüßen zu können.

Der Betriebsrat, das sind:

• Uwe Heiderich-Willmer, Betriebsratsvorsitzender, Rettungsassistent, Betriebsratsmitglied seit 2010, Wache Edewecht, uwe.heiderich-willmer [at] br-rda.de
• Marcus Schumacher, stellvertr. Betriebsratsvorsitzender, Betriebsratsmitglied seit 2001, Wache Westerstede, marcus.schumacher [at] br-rda.de
• Julia Wiesner, Rettungsassistentin, Betriebsratsmitglied seit 2010, Wache Raste-de, julia.wiesner [at] br-rda.de
• Andre Höhne, Rettungsassistent, Betriebsratsmitglied seit 2014, Wache Westerstede, andre.hoehne [at] br-rda.de
• Steve Stimming, Rettungsassistent, Betriebsratsmitglied seit 2014, Wache Bad Zwischenahn, steve.stimming [at] br-rda.de

Die Betriebsratsmitglieder sind jeweils einzeln über ihre E-Mailadressen erreichbar, dem Betriebsrat als Ganzes könnt Ihr über die Adresse info [at] br-rda.de Nachrichten zukommen lassen.

Darüber hinaus sind wir im Betriebsratsbüro über die Telefonnummer 04488 5222057 zu erreichen, die Zeiten wann jemand im Büro anzutreffen ist, findet Ihr auf unserer Homepage

Wenn Ihr Fragen habt, Anregungen geben wollt oder Hilfe des Betriebsrates benötigt, dann schreibt am besten eine E-Mail oder schaut im Dienstplan wann und wo ein Betriebsratsmitglied Dienst hat und sprecht es an.

Darüber hinaus könnt Ihr Euch auf der Internetseite des Betriebsrates informieren, unseren Newsletter abonnieren, ins Gästebuch schreiben, das Kontaktformular nutzen… schaut einfach mal rein, stöbert ein wenig rum und registriert Euch.

Wir wünschen Euch einen guten Start im Rettungsdienst Ammerland
Euer Betriebsrat


Betriebsversammlungen

Wir werden in diesem Jahr noch zwei Teilbetriebsversammlungspaare durchführen. Die ersten werden am 22. September um 19:30 und am 23. September um 16:30 stattfinden. Als Schwerpunktthema ist die Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter vorgesehen.

Die nächsten Teilbetriebsversammlungen werden am 2. und 3. Dezember jeweils um 19:30 und 16:30 Uhr stattfinden. Bei diesen Versammlungen wird der für uns zuständige Gewerkschaftssekretär von ver.di, Jürgen Wenzel aus Oldenburg zu Gast sein und die Geschäftsführung hat die Gelegenheit über die Wirtschaftsdaten zu berichten.

Also bitte diese Termine schon mal im Kalender vormerken.


Betriebliches Konzept zur Weiterqualifizierung vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter

Die Planungen der Geschäftsführung zur Entwicklung eines Konzeptes zur Weiterqualifizierung von RAs zu NotSans wird vom Betriebsrat unterstützt. Abhängig vom Ergebnis der zur Zeit stattfindenden Mitarbeiterbefragung wird ein betriebliches Konzept in Abstimmung mit dem Betriebsrat umgesetzt werden.
Für persönliche oder grundsätzliche Fragen zu diesem Thema, sowie für Anregungen für die zukünftige Regelungen wendet Euch bitte an uns oder an die Geschäftsführung.

Die Entwicklung dieses Konzept ist von der Geschäftsführung initiiert und soll ermöglichen, dass alle RAs zu NotSans weiter qualifiziert werden können. Der Betriebsrat selbst plant keine eigene Konzepte um beispielsweise RS auch diese Möglichkeit zu bieten. Diese Behauptung ist zur Zeit fälschlicherweise im Umlauf.


Hansefitumfrage

da der Betriebsrat immer wieder auf das Thema Hansefit angesprochen wird, haben wir beschlossen eine erneute Umfrage zu initiieren.

Um feststellen zu können, ob es sich lohnt das Thema Hansefit noch einmal anzugehen, brauchen wir von Euch konkrete Antworten auf diese zwei Fragen:

Besteht ein Interesse an Hansefit?
Wie viel seit ihr bereit zu bezahlen, 15€, 20€, 25€ ?

Dazu wird in den nächsten Tagen ein Aushang auf den Wachen verteilt. Wir bitten jede Kollegin und jeden Kollegen sich in die ausgehängten Liste einzutragen und die Antworten anzukreuzen. Bitte unbedingt auch eintragen wenn kein Interesse besteht!

Nach Auswertung dieser Umfrage werden wir vom Betriebsrat entscheiden, ob wir das Thema weiterverfolgen.

Alle Infos zu Hansefit Partnern findet ihr unter www.hansefit.de, diese Liste wird ständig erweitert.


ver.di Fachgruppe Rettungsdienst für den Bezirk Weser-Ems

Bericht von der Gründungsversammlung der ver.di Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems:

Ausgehend von den inzwischen wieder aufgehobenen Fusionsbestrebungen der Landkreise Ammerland, Wesermarsch, Cloppenburg, Oldenburg und der Städte Oldenburg und Delmenhorst bezüglich eines gemeinsamen Rettungsdienstes, welche mit der Gründung der Großleitstelle Oldenburger Land eingeläutet werden sollte, wurde im Betriebsrat des RD Ammerland die Notwendigkeit gesehen ebenfalls die Kooperation auf Betriebsratsebene zu suchen. Ein erstes Treffen wurde organisiert und traf auf großes Interesse: https://br-rda.de/allgemein/erfolgreiche-betriebsraetetagung-netzwerk-geplant/ . Es stellte sich jedoch heraus, dass der Aufwand solch ein regelmäßiges Gremium zu etablieren, für einen einzelnen Betriebsrat nicht leistbar ist. Obendrein ist es keine originäre Aufgabe eines Betriebsrates Netzwerke zu schaffen. So wurde Kontakt mit ver.di aufgenommen um die gewerkschaftlichen Strukturen zu nutzen. Hinzu kommt, dass eine Fachgruppe auf Bezirksebene sich in die Struktur Bezirk, Land und Bund gut einfügt. Künftig soll die Fachgruppe Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen aus diesem Gremium bedient werden. Die Aktivitäten in den Fachgruppen ist daher auch keine Betriebsratsarbeit sondern ehrenamtliches Gewerkschaftsengagement, an dem sich alle ver.di-Mitglieder beteiligen können.

Wie bei der Vorstellung festzustellen war, waren Rettungsdienstler aus den verschiedensten Bereichen bzw. Arbeitgebern mit unterschiedlichen Tarifwerken anwesend: DRK Rettungsdienst GmbH Cloppenburg, DRK LK Osnabrück, Johanniter Oldenburg und der RD-Ammerland GmbH.

Als gemeinsame Schnittmenge wurden folgende Voraussetzungen erkannt:
• Gesetzliche Grundlagen (BetrVG, ArbZG, Nds. RettungsdienstG, NotSanG …)
• Höchstrichterliche Entscheidungen (Umkleidezeiten, …)
• Perspektive Flächentarifvertrag mit gleichen Bedingungen für alle RDler

Allerdings ist der Organisationsgrad noch sehr schwach, 159 RDler auf 50 Betriebe bedeuten einen Durchschnitt von ca. 3 Organisierten pro Betrieb.

In der Diskussion wurde deutlich, dass die Hauptfunktion dieses Gremiums darin gesehen wird, eine Vernetzung der im Bezirk Weser-Ems tätigen, in ver.di organisierten Rettungsdienstler herzustellen. Es soll auch eine Hilfe für die vielen „Einzelkämpfer“ bieten.
Als ein Mittel für die Information und Kommunikation innerhalb der Fachgruppe und Interessierten wird ein E-Mailverteiler mit Newsletter eingerichtet.

Im zweiten Teil wurden schließlich die aktuellen Erfahrungen bezüglich des neu geschaffenen Berufsbildes Notfallsanitäter ausgetauscht. Hier ist festzustellen, dass der RD Ammerland mit seine Bemühungen alle RA zu NotSans zu machen recht weit ist.

Wie weiter?

Die Fachgruppe wird sich drei bis viermal im Jahr treffen. Beim nächsten Treffen soll geklärt werden wie die Landesfachgruppe Rettungsdienst Bremen/Niedersachsen aus der Bezirksfachgruppe bedient wird.

Insgesamt ist zu resümieren, dass das Ziel einen Grundstock für eine Bezirksfachgruppe zu legen, erreicht wurde. Auf diese Basis werden sich sicher noch mehr ver.di-KollegInnen dazu gesellen.


Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

hier auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/
als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletterabonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt.
im IntraRett: leider sind die Links wegen der fehlenden Internetanbindung in den Dokumenten nicht nutzbar. Daher wird dort die URL künftig im Original dargestellt. Wer möchte kann sie dann abschreiben.Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda .de

Euer Betriebsrat

Neustadt an der Aisch: Notarzt beschwert sich Rettungsassistenten fliegen raus

Rettungsassistenten erleben es in ihrem Arbeitsalltag immer wieder, sie treffen oft als erste am Einsatzort ein, während der parallel oder nachalarmierte Notarzt noch gut 15 Minuten braucht um zur Einsatzstelle zu gelangen. In manchen ländlich geprägten Landkreisen warten sie inzwischen mitunter vergebens. Damit geraden sie in den Konflikt, dass sie vor Ort beim Patienten eigentlich wissen nun zu tun wäre um den Patienten vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren oder ihm gar das Leben zu retten. Aber machen sie es, gefährten sie möglicher Weise ihren Arbeitplatz und riskieren obendrein ein Strafverfahren. Noch immer agiert das Rettungsdienstpersonal in Deutschland in der Grauzone der Notkompetenz, noch immer bedeutet das Handeln damit auch eine Gewissensentscheidung. Niemand nimmt den Kolleginnen und Kollegen den Gewissenkonflikt ab, in den sie geraten, wenn sie sich an Recht und Gesetz halten und die Hilfe verweigern weil sie nicht dürfen. Helfen sie und verabreichen beispielsweise ein Medikament, das dem Patieten das Leben rettet oder ihn vor gesundheitlichen Schäden bewahrt, ist möglicherweise der Patient dankbar, aber ein Notarzt beleidigt und beschwert sich, mit der Konsequenz, dass sie ihren Job los sind. Nur von Dankbarkeit allein kann man nicht leben. Dass es so etwas heute noch gibt, davon kann man sich hier überzeugen:

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Link zueinem Beitrag in der Mediathek des Bayrischen Rundfunks: „Rausschmiss für Lebensretter“ gesendet am 26.11.2013 um 18:00 Uhr

Wie das die Verantwortlichen des Bayrischen Rote Kreuz allerdings mit den Gundsätzen des DRK in Einklang bringen muss deren Gewissen regeln: „Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.“ Kollegen rauszuschmeißen die genau in diesem Sinne gehandelt haben ist von diesen Grundsätzen aber sicherlich nicht gedeckt.

Ärgerlich in diesem Zusammenhang ist, dass auch das Notfallsanitätergesetzt in Zukunft nicht wirklich Abhilfe in dieser Frage schafft. Bleibt doch die letztendliche, Entscheidung  was die Notfallsanitäter vor Ort anwenden dürfen, in den Händen der Ärzt. Hier wurden große Zugeständnisse an die Ärzteschaft, zu Lasten der Notfallsanitäter/innen, gemacht. Es bleibt im Ermessen eines Ärztlichen Leiters, was vor Ort angewendet werden darf. Sicher kann ein ärztlicher Leiter keinem verbieten eine Maßnahme, die beherrscht wird anzuwenden, wenn sie unmittelbar angezeigt ist um Leben zu retten. Aber es bringt unnötige Unsicherheiten und Rechtfertigungszwänge. Damit wurde die eigentlich staatliche Aufgabe die Kompetenzen von Notfallsanitäter/innen bundeseinheitlich  zu regeln, wieder in die Hände von Ärztlichen Leitern gelegt.

Betriebsratsinfo – Juli 2013

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit

Hansefit

Der Betriebsrat hat für einen weiteren Versuch ein Firmenfitnesssystem der Firma Hansefit in unserem Betrieb anzubieten, ein Angebot der Firma Hansefit eingeholt und der Geschäftsführung vorgelegt.

Das Angebote beinhaltete folgende Leistungen:

  • Alle Verbundanlagen (Fitnessstudios, Therapiezentren, Schwimmbäder, Sauna) können beliebig oft genutzt werden
  • Fitnesstraining mit Fitness Check und individueller Trainingsplanerstellung
  • Nutzen der gesamten Kursangebote
  • Schwimmbadnutzung
  • Sauna / Wellness – Rückschlagballsportarten

Für die Realisierung dieses Angebotes ist eine Mindestteilnehmer/innenzahl und eine finanzielle Beteiligung der Kollegen und Kolleginnen die es nutzen möchten notwendig. Je mehr sich beteiligen umso kleiner wird dieser Betrag. Nach den Sommerferien wird die Geschäftsführung dazu eine verbindliche Umfrage im Kollegen/innenkreis über das Interesse an diesem Angebot durchführen. Bitte informiert Euch bis dahin über dieses Angebot: www.hansefit.de. Nach der Auswertung dieser Umfrage wird die Geschäftsführung über eine Umsetzung entscheiden.

Nachstehend findet Ihr eine Auflistung aller Verbundeinrichtungen in unserer Umgebung, die Ihr dann nutzen könntet. Ihr könntet täglich entscheiden ob und welche Einrichtung ihr nutzen möchtet. Darüber hinaus gibt es bundesweit Verbundeinrichtungen, die Ihr beispielsweise währen einer Urlaubsreise nutzen könntet.

  1. Westerstede, Aktiv Fitness Club, Jahnallee 4, 26655 Westerstede Telefon: 04488 – 71748, Check-In System online
  2. Apen, Fitline Fitness- & Aerobic-Studio, Hauptstraße 162, 26689 Apen Telefon: 04489 – 63 37, Check-in System offline
  3. Aurich, Die Fitnessfabrik, Carolinenhof 1 Etage Fischteichweg 15-19, 26603 Aurich
 Telefon: 04941 – 994 1105, Check-in System online
  4. Aurich, Sportpark Tannenhausen, Neustadtweg 10A, 26607 Aurich Telefon:
  5. Aurich,Sports Fitness-Studio 2, Breiter Weg 62, 26603 Aurich Telefon: 04941 – 997 711, Check-in System online
  6. Aurich,Therapiezentrum Insa Schubert, Wallinghausener Str. 12A, 26603 Aurich Telefon: 04941 – 6 44 64, Check-in System offline
  7. Bad Zwischenahn, Explosives World of Wellness, Bertha-Benz-Str. 8, 26160 Bad Zwischenahn Telefon: 04403 – 5464, Check-in System online
  8. Barßel, aktiv fitness club Barßel, Jahnstraße 8, 26676 Barßel Telefon: 04499 – 921 163, Check-in System offline
  9. Berne, Maximumm, Weserstr. 33a, 27804 Berne Telefon: 04406 – 972 324, Check-in System online
  10. Bösel, aktiv fitness club Bösel, Am Steinkamp 2, 26219 Bösel Telefon: 04494 – 863 07, Check-in System online
  11. Brake, Sportpark Eschenberg, Bahnhofstr. 79, 26919 Brake Telefon: 04401 – 938 931, Check-in System online
  12. Brake,Sportstudio am Postplatz, Schulstr. 25, 26919 Brake Telefon: 04401 – 936240, Check-in System online
  13. Brake,Stadtbad Brake, Philosophenweg 8, 26919 Brake Telefon: 04401 – 4645, Check-in System offline
  14. Edewecht, aktiv fitness club Edewecht, Holljestr. 1c, 26188 Edewecht Telefon: 04405 – 89 39, Check-in System online
  15. Friedeburg, Die Fitmacher, Friedeburger Hauptstraße, 26446 Friedeburg Telefon: 04465 – 944450, Check-in System online
  16. Friesoythe, Bali Fitness, Alte Meeschen 17, 26169 Friesoythe Telefon: 04491 – 15 45, Check-in System online
  17. Friesoythe, Dat Sporthuus, Altenoyther Straße 6, 26169 Friesoythe Telefon: 04491 – 308 433, Check-in System online
  18. Garrel, ELAN Fitness- und Gesundheitscentrum, Hinterm Esch 3, 49681 Garrel Telefon: 04474 – 94 77 37, Check-in System online
  19. Hatten, Conzept Fitness & Wellness, Astruper Str. 6 a-b, 26209 Hatten
 Telefon: 04481 – 934 596, Check-in System offline
  20. Hude, fit 4 life, Burgstraße 2, 27798 Hude Telefon: 04408 – 9890 280, Check-in System online
  21. Hude, Physiotherapie von Maydell, Blumenstraße 12, 27798 Hude Telefon: 04408 – 72 99, Check-in System offline
  22. Hude, Golf in Hude, Lehmweg 1, 27798 Hude Telefon: 04408 – 92 90 9-0, Check-in System online Freier Eintritt zur Drivingrange und Hunteplatz 50 % Ermäßigung auf die Plätze Weser und Nordsee sowie auf alle Leihgebühren Platzreifekurs nach Absprache bis zu 50% ermäßigt
  23. Hude, Waldschwimmbad (Naturbad), Linteler Straße 1, 27798 Hude Telefon: 04408 – 74 84, Check-in System offline
  24. Leer, Aqua Park, Burfehner Weg 34a, 26789 Leer Telefon: 0491 – 6 54 17, Check-in System online
  25. Leer, Feedback, Papenburgerstraße, 26789 Leer Telefon: 0491 – 45 41 176, Check-in System offline
  26. Leer, Injoy Leer, Am Nüttermoorer Sieltief 17, 26789 Leer Telefon: 0491 – 22 00, Check-in System online
  27. Moormerland, aktivital, Rudolf-Eucken Str.3, 26802 Moomerland
 Telefon: 04954 – 955 533, Check-in System online
  28. Oldenburg, Bahama-Sports, Kreyenstraße 42, 26127 Oldenburg Telefon: 0441 – 933 80 70, Check-in System online 10,- € einmalige Zusatzkosten für den BSC Mitgliedsausweis
  29. Oldenburg,FitnessTreff Ziegelhof, Friedhofsweg 15, 26121 Oldenburg Telefon: 0441 – 36 111 700, Check-in System online
  30. Oldenburg, Impuls Fitnessclub, Bremer Heerstraße 424, 26135 Oldenburg Telefon: 0441 – 998 99 00, Check-in System online
  31. Oldenburg, Hofmann Training, Nadorster Str. 228, 26123 Oldenburg Telefon: 0441- 38 440 40, Check-in System online
  32. Oldenburg, Physio Aktiv Alexanderstraße, Alexanderstr. 127, 26121 Oldenburg Telefon: 0441 – 8859852, Check-in System offline
  33. Oldenburg, TherAktiv, Bollmannsweg 33, 26125 Oldenburg Telefon: 0441 – 6001 440/ 42 (Nutzung von Kursen und Geräten)
  34. Oldenburg, Physio & Sport Praxis für Physiotherapie, Alter Postweg 125, 26133 Oldenburg Telefon: 0441 – 485 36 56, inkl. Möglichkeit der Nutzung des Studios Kingdom of Sports Oldenburg (nur im Zusammenhang mit Physio & Sport OL)
  35. Oldenburg, OLantis Huntebad, Am Schloßgarten 15, 26122 Oldenburg Telefon: 0441 – 361 316-0, Check-in System online Freier Eintritt zum Erlebnisbad (Tageskarte) 9,- € Rabatt für die Saunabenutzung (Basis Normaltarif – Tageskarte) Kostenlose Nutzung ausgewählter Kurse: z.B. Aquafit (siehe www.hansefit.de -> Verbundpartner -> Oldenburg  Olantis)
  36. Oldenburg, Salzgrotte Oldenburg, Nadorsterstr. 228, 26123 Oldenburg Telefon: 0441 – 20 05 42 70, Check-in System online
  37. Ostrhauderfehn, RK Fitness Robert Kemnitz, Liebigstr. 9, 26842 Ostrhauderfehn Telefon: 04952 – 82 88 16, Check-in System online
  38. Ramsloh, Vitality Ramsloh, Ferdinand-Porsche-Str. 2, 26683 Ramsloh Telefon: 04498 – 75 01, Check-in System online
  39. Rastede, Fitnessland, Kleibroker Str. 10, 26180 Rastede Telefon: 04402 – 98 37 37, Check-in System online
  40. Rastede, Freibad Rastede, Mühlenstr. 58, 26180 Rastede Telefon: 04402 – 2014, Check-in System offline Hallenbad im Palaisgarten, Sophienstr. 27, 26180 Rastede Telefon: 04402 – 83540, Check-in System offline
  41. Rastede, TCH-Sport, Im Göhlen 5, 26180 Rastede 
 Telefon: 04402 – 92 10 12, Check-in System offline (inkl. Soccer)
  42. Saterland, Freizeitbad Saterland, Schulstraße 7, Ramsloh, 26683 Saterland Telefon: 04498 – 940 280, Check-in System online
  43. saterland, Vitality, Ferdinand-Porsche-Str. 2, Ramsloh, 26683 Saterland Telefon: 04498 – 75 01, Check-in System online
  44. Saterland, Gesundheitsforum Vitality, Hauptstrasse 454, 26683 Saterland Telefon: 04498 – 27 31, Check-in System online
  45. Uplengen-Remels, Impuls Remels, Ostertorstr. 60b, 26670 Uplengen-Remels Telefon: 04956 – 99 02 51, Check-in System online
  46. Varel, Hallenbad Varel, Haferkampstraße 66, 26316 Varel
 Telefon: 04451 – 26 36, Check-in System offline
  47. Varel, DanGastQuellbad, Am Alten Deich 4-10, 26316 Varel/Dangast
 Telefon: 04451 – 91 140, Check-in System offline
  48. Varel, Vera-Fit, Mühlenstraße 21, 26316 Varel Telefon: 04451 – 862 615, Check-in System offline
  49. Varel, VITALIS – Das Fitness-Studio, Oldenburger Str. 26316 Varel Telefon: 04451 – 805 762, Check-in System offline
  50. Westoverledingen, Physiotherapiepraxis Heiner Kroes, Ihrener Str. 288, 26810 Westoverledingen Telefon: 04955 – 62 54, Chek-in System offline
  51. Westoverledingen, Sport und Fitnesscenter B-Fit, Dieselstr. 11, 26810 Westoverledingen Telefon: 04955 – 93 54 14, Check-in System online
  52. Westoverledingen, Sport- und Rehacenter WOLVITAL, Königstr. 18a, 26810 Westoverledingen Telefon: 04955 – 98 69 292, Check-in System online
  53. Wiefelstede, Ammerländer Therapie- & Gesundheits-Zentrum Hauptstraße 40, 26215 Wiefelstede Telefon: 04402 – 695 569, Check-in System online
  54. Wiesmoor, Die Fitmacher, Industriestr. 2, 26639 Wiesmoor Telefon: 04944 – 72 40, Check-in System online
  55. Zetel, Fitnessstudio Impuls, Bahnhofstraße 2, 26340 Zetel
 Telefon: 04453 – 486 363, Check-in System offline

Alle 708 Verbundeinrichtungen findet ihr hier.

 


 Soziale Netzwerke

Viele Kollegen und Kolleginnen haben in ihrem Facebook-Account arbeitet bei „Rettungsdienst Ammerland“ angegeben. Die Angabe des Arbeitgeber ist allerdings nicht unproblematisch. Viele Arbeitgeber sehen es nicht gerne, wenn sie über diese Angabe mit bestimmten Äußerungen in Verbindung gebracht werden können. Das gilt auch für Äußerungen von Freunden oder Freundesfreunden, bei denen man unbedacht den „gefällt mir“ Button anklickt.

Dass bestimmte Äußerungen über Facebook durchaus dazu geeignet sind fristlose Kündigungen zu rechtfertigen, zeigen inzwischen zahlreiche Urteile bzw. deren Begründungen. Eine kleine Auswahl könnt Ihr hier nachlesen:

Kündigungsgrund „Gefällt-mir“-Button?

Arbeitsrecht: Kündigung weil Kollege auf Facebook als „Klugscheisser“ bezeichnet wurde?

Negative Facebook-Äußerung: Kündigung erlaubt?

Der Chef liest mit: Kündigung einer Schwangeren wegen negativem Facebook-Posting?

Kündigung wegen Facebook: „Ab zum Arzt und dann Kofferpacken“

Wir empfehlen daher allen Kollegen und Kolleginnen, die Arbeitgeberangabe aus ihrem Facebook-Profil zu löschen und sich in jedem Fall mit Äußerungen bezüglich des eigenen Arbeitsverhältnis zurückzuhalten.

In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal an die gemeinsame Mitteilung der Geschäftsführung und des Betriebsrates vom Januar 2012 zu diesem Thema erinnern:

 

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

Facebook und Co


 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)

Nachdem das Notfallsanitätergesetz im März diesen Jahres beschlossen wurde folgt nun der Referetenentwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung dazu:

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

NotSanAPrV_Entwurf_Stand_1306


 

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr wie immer an drei Stellen nachlesen:

 

Euer Betriebsrat

 

Referentenentwurf für das „Notfallsanitätergesetzt“: kalter Kaffee lau aufgewärmt!

Schon lange wird die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes von den Berufsverbänden und der Gewerkschaft ver.di gefordert. Auf eine Anfrage von Kathrin Vogler (MdB, Partei die Linke) antwortet die Bundesregierung: „Die Expertengruppe, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei der Klärung von wesentlichen Vorfragen zur Ausbildung berät, hat ihre Arbeit im Herbst 2011 abgeschlossen. Diese Expertengruppe war von Beginn an als Beratergremium auf Fachebene konzipiert worden, hat unter Leitung des BMG getagt und Fragestellungen bearbeitet, die das BMG an die Experten gerichtet hatte. Die Veröffentlichung der Beratungsergebnisse war und ist nicht geplant.
Auf der Basis der Erkenntnisse aus dieser Expertengruppe wird derzeit der Referentenentwurf für das neue Rettungsassistentengesetz erarbeitet. Es ist vorgesehen die Novellierung der Rettungsassistentenausbildung in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Die zeitliche Planung des BMG ist hierauf ausgerichtet.“

Hier ist er nun der Referentenentwurf der Bundesregierung über das  „Gesetzt über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters“ oder einfach kurz: „Notfallsanitätergesetz – NotSanG“

Die Anpassung des Berufs des Rettungsassistenten an die neuen Anforderungen eines modernen Rettungsdienstes  erfolgt jedoch nicht in der Novellierung des Rettungsassistentengesetzes sondern in der Schaffung eines neuen Berufsbildes. Die Begründung zum Gesetzesentwurf gibt zunächst Anlass zur Hoffnung, dass das geplante Gesetzt den Anforderungen an den Beruf gerecht wird, denn dort heißt es: “ Diese Berufsgruppe ist es auch, die neben den Notärztinnen und Notärzten die Hauptlast und die hauptsächliche Verantwortung im Rettungsdienst trägt.“ Blätter man im Entwurf weiter, so landet man jedoch schnell an Stellen, an denen die Enttäuschung groß wird, denn es wird schnell deutlich dass hier nicht wirklich neues geplant ist.

Statt einer klaren Beschreibung des Berufsbildes findet man unter §4 nur die Beschreibung der Ausbildungsziele, die einen Notfallsanitäter: “ … zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und Patienten vermitteln ….“ sollen. Bei der Auflistung der Maßnahmen, die eine Notfallsanitäter eigenverantwortlich durchführen soll, bleibt die Aufzählung sehr diffus: „… Durchführen angemessener medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz und dabei Anwenden von in der Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasiven Maßnahmen, um bei Vorliegen eines lebensgefährlichen Zustandes oder bei zu befürchtenden wesentlichen Folgeschäden einer Verschlechterung der Situation der Patientinnen und Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen
Versorgung vorzubeugen, …“ statt an dieser Stelle klar umrissene Maßnahme als Regelkompetenz zu nennen, beschränkt sich das NotSanG darauf die schon jetzt vorhanden Notkompetenz gesetzlich zu regeln. Es bleibt beim Status Quo, heilkundliche Maßnahmen dürfen eigenständig nur im Delegationsverfahren durchgeführt werden und müssen nach wie vor im Vorfeld vom Ärztlichen Leiter zu bestimmten Situationen angeordnet, überprüft und verantwortet werden. Durch eine fehlende bundeseinheitliche Regelung bleibt es bei regional sehr unterschiedlichen Standards, von Qualitätssteigerung kann hier also nicht die Rede sein.

Auch in der Struktur der Ausbildung gibt es nicht wirklich etwas neues, es bleibt bei einer getrennten Ausbildung in Schule und Lehrrettungswache. Der Ausbildungsvertrag wird mit der Schule geschlossen, womit der Ausbildende den Status eines Schülers bekommt. Dies steht im Widerspruch zu einer Ausbildungsvergütung, den ein Schüler erhält gemeinhin keine Ausbildungsvergütung, allenfalls bekommt er üblicherweise eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es schließt auch sofort die Frage an, wer zahlt die Vergütung, die Schule oder der Träger der Lehrrettungswache. Es handelt sich hier also noch immer nicht um eine Berufsausbildung im Dualen System nach dem Berufsausbildungsgesetz.

Immerhin dürfen die altgedienten Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen ihre Berufsbezeichnung behalten. Wollen sie aber die neue Berufsbezeichnung führen, müssen sie ihre Eignung in einer Prüfung belegen. Mit anderen Worten sie müssen beweisen, dass sie die Tätigkeit, die sie mitunter schon seit 24 Jahren ausüben, wirklich beherrschen, wie unsinnig ist das denn? Kollegen und Kolleginnen die noch nicht so lange im Geschäft sind, müssen sogar einen Lehrgang zur Vorbereitung der Prüfung absolvieren. Daran schließen sich sofort weitere Fragen an: wäre dieser Lehrgang Arbeitszeit, wer trägt die Kosten des Lehrganges? Dieser Referentenentwurf wirft mehr Fragen auf, als dass er Vorteile für unseren Berufsstand bringt, umso verwunderlicher ist es, dass der Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) so viel positive Worte dafür findet: „Wir sind, wie im Entwurf klar formuliert, der Auffassung, dass eine generelle Überleitung der Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter ohne Prüfung und ggf. zusätzlicher Ausbildung nicht sinnvoll ist. Wir sprechen uns aber für eine einheitliche Regelung aus, die unabhängig der jeweiligen Berufserfahrung, Weiterqualifizierung und sonstiger Eignung ist.“ Und er möchte sogar noch weitergehen als im Entwurf beschrieben, in dem er die Berufserfahrung völlig außer Acht lassen möchte.

Nun ist dies erst der Referentenentwurf eines Gesetzes, d.h. es ist noch völlig offen ob dieses Gesetz in dieser Form oder überhaupt kommen wird. Man kann nur hoffen, dass sich noch möglichst viele kritische Stimmen melden und Einfluss nehmen, damit dieses Gesetz so nicht kommt. Denn kalten Kaffee, den wir leider allzu oft schon in unseren Wachen nach den Einsätzen vorfinden, wärmt man nicht auf.