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Betriebsratsinfo – März 2017

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Einsatznachsorge nach psychisch belastenden Einsätzen

Bei Katastrophen und Unglücken leidet auch die Seele unter den Eindrücken und benötigt mitunter auch Erste Hilfe. Im täglichen Einsatzdienst kann es immer wieder zu Situationen kommen, die für das Rettungsdienstpersonal psychisch stark belastend sind.

Aus solchen Situationen kann sich eine Akute Belastungsstörungen oder gar eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)  entwickeln. Die PTBS zeigt die ersten Symptome in der Regel mit einer Verzögerung von einigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten nach dem belastenden Erlebnis. In manchen Fällen vergehen sogar Jahre, bis die Symptome einer PTBS auftreten. Manchmal geht der posttraumatischen Belastungsstörung auch eine akute Belastungsreaktion voraus.

Was sind Erkennungszeichen?

  • Symptome des Wiedererlebens: sich aufdrängende, belastende Erinnerungen an das Trauma, Flashbacks, Alpträume
  • Vermeidungssymptome: emotionale Stumpfheit, Gleichgültigkeit und Teilnahmslosigkeit der Umgebung und anderen Menschen gegenüber, aktive Vermeidung von Aktivitäten und Situationen, die Erinnerungen an das Trauma wachrufen könnten. Manchmal können wichtige Aspekte des traumatischen Erlebnisses nicht mehr (vollständig) erinnert werden
  • Vegetative Übererregtheit: Schlafstörungen, Reizbarkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, erhöhte Wachsamkeit, übermäßige Schreckhaftigkeit

Wenn ihr nach einem beeindruckenden Einsatz merkt, euch lässt dieser nicht los und er quält euch mit Symptomen, wie sie oben beschrieben sind, über einen längeren Zeitraum, dann könnt ihr euch Hilfe holen. Der erste Ansprechpartner wäre unser Betriebsarzt Dr. Hartmann, dieser kann dann kurzfristige weitere professionelle Hilfe vermitteln.

Auf Initiative des Betriebsrates wird sich die Abendfortbildung im Juni mit diesem Thema beschäftigen. Der Referatsleiter Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) im Offizialatsbezirk Oldenburg des MHD Johannes Meyer wird uns dann über die Möglichkeiten informieren, die wir haben mit dem diesem Thema umzugehen.

Der BR beleuchtet dieses Thema schon länger intern und wird nun beginnen diverse Vorschläge für den Umgang mit psychischen Belastungen im Rettungsdienst gemeinsam mit der Geschäftsführung zu erörtern. Dazu gehören u.a. niederschwellige Ansprechpartner im Betrieb auszubilden, sogenannte Soziale Kontaktpersonen. Wir möchten ein psychisches Verbandbuch einführen, in dem sämtliche Ereignisse, die potentielle Auslöser einer psychischen Belastung sein können dokumentiert werden. Dies ist wichtig für einen späteren Nachweis, wenn es so schlimm kommt, dass man berufs- oder arbeitsunfähig wird. Wir werden unsere Gefährdungsbeurteilung unter diesem Aspekt neu beleuchten und darauf achten, dass dieses Thema regelmäßig im Rahmen der Fortbildungen bearbeitet wird. Anregungen und Ideen hierzu nehmen wir gerne entgegen.

Eingruppierung RA & NotSan auf RS-Stellen

Im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung haben wir uns nochmals intensiv mit Frage beschäftigt, wie müssen Rettungsassistent*innen und Notfallsanitäter*innen eingruppiert werden, die auf Planstellen für Rettungssanitäter*innen eingestellt sind. Unsere Recherchen bei der ver.di-Bundesverwaltung, wie auch das Studium von BAG-Urteilen, haben die bisherige Praxis der Eingruppierung beim RD-Ammerland erneut als richtig bestätigt.

Ausschlaggebend für die Eingruppierung ist die zugewiesene Tätigkeit. Auch wenn die Person, die höher qualifiziert ist als für die zugewiesen Tätigkeit notwendig, hat diese Person nur Anspruch auf die Eingruppierung gemäß der zugewiesenen Tätigkeit. In unserem Betrieb bedeutet das, dass alle Rettungsassistent*innen und Notfallsanitäter*innen auf RS-Stellen in die EG 4 + 2,3% eingruppiert werden, wenn sie einen Antrag auf Höhergruppierung im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung stellen.

Überleitung in die neue Entgeltordnung

Es ist so weit, wir haben nun alle Informationen zusammen und sind uns mit der Geschäftsführung einig geworden, zu welchen Bedingungen die Überleitung in die neue Entgeltordnung abgewickelt werden muss.

Alle Kolleg*innen, die bereits vor dem 01.03.2017 NotSan waren und auf einer RA Stellen eingestellt sind, bekommen ihre Tätigkeit als Notfallsanitäter*in jeweils persönlich zum 01.03.2017 zugewiesen. Das bedeutet, dass sie ab dem 01.03.2017 stufengleich in die EG N höhergruppiert werden. Alle Kolleg*innen die bereits vor dem 01.03.2017 Notfallsanitäter*in waren und in der EG 8 eingruppiert waren, bekommen ihre Tätigkeit als Notfallsanitäter*in ebenfalls jeweils persönlich zum 01.03.2017 zugewiesen und werden ab dem 01.03.2017 stufengleich in die EG N übergeleitet, da die EG N mit der EG 8 gleichgestellt ist, lediglich zahlenmäßig greift die EG N auf die Entgeltgruppe P 8 aus dem Pflegetarif zurück.

Alle Kolleg*innen in den Entgeltgruppen 3 und 5 müssen einen Antrag stellen, wenn sie auf Grund der neuen Entgeltordnung als RS von der EG 3 in die EG 4 + 2,3% oder als RA (unabhängig davon ob sie bereits die Qualifikation Notfallsanitäter*innen besitzen) von der EG 5 in die EG 6 eingruppiert werden möchten. Dies ist leider nicht stufengleich möglich, da die stufengleiche Höhergruppierung erst ab dem 01.03.2017 vorgesehen ist. Die Kolleg*innen, die für den 01.03.17 mit der Zuweisung der Tätigkeit als Notfallsanitäter*in rechnen, müssen genau überprüfen, ob die Höhergruppierung für 2 Monate bezogen auf die Stufen Sinn macht. Alle Anträge auf Höhergruppierung im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung wirken immer auf den 01.01.2017 zurück, egal zu welchem Zeitpunkt der Antrag innerhalb des Jahres 2017 gestellt wird. Vorsicht die Frist für solche Anträge läuft am 31.12.2017 aus!

Ob die hier beschrieben Möglichkeiten für jeden persönlich, bezogen auf seine*ihre weiter Laufbahn Sinn machen und einen monetären Vorteil bringen, muss jede*r selbst überprüfen. Für ver.di-Mitglieder wird dafür demnächst in der ver.di-Geschäftsstelle in Oldenburg ein Tarifrechner zur Verfügung stehen. Um ihn nutzen zu können, müssen ver.di-Mitglieder bei dem zuständigen Sekretär einen Termin ausmachen: 0441/969760 (falls ihr nach der Warteschleife nicht in OL landet, zurück nach OL verbinden lassen)

Wenn ihr noch Fragen zur Überleitung in die neue Entgeltordnung habt, könnt ihr euch gerne an eines der Betriebsratsmitglieder wenden, bitte beachtet dabei die Bürozeiten oder den Dienstplan der BR-Mitglieder!

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – Februar 2017

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Willkommen

In den vergangenen Wochen haben wieder viele neue Kolleg*innen ihren Dienst im Rettungsdienst Ammerland angetreten. Daher ein Herzliches Willkommen, der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Rettungsdienst Ammerland GmbH freuen sich, dich als neue*n Kollegen*in begrüßen zu können.

Der Betriebsrat, das sind:

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusätzliche Interessenvertretung für alle Schüler*innen, Auszubildende und Kolleg*innen bis zum Alter von 24 Jahren. Der JAV-Vertreter ist:

Die Betriebsratsmitglieder sind jeweils einzeln über ihre E-Mailadressen erreichbar, dem Betriebsrat als Ganzes könnt ihr über die Adresse alle [at] br-rda.de Nachrichten zukommen lassen.

Darüber hinaus sind wir im Betriebsratsbüro über die Telefonnummer 04488 52220-57 zu erreichen, die Zeiten, zu denen jemand im Büro anzutreffen ist, findet Ihr i.d.R. auf unserer Homepage.

Wenn ihr Fragen habt, Anregungen geben wollt oder die Hilfe des Betriebsrates benötigt, dann schreibt am besten eine E-Mail oder schaut im Dienstplan nach, wann und wo ein Betriebsratsmitglied Dienst hat, und sprecht es an.

Außerdem könnt ihr euch auf der Internetseite des Betriebsrates informieren, unseren Newsletter abonnieren, das Kontaktformular nutzen… Schaut einfach mal rein, stöbert ein wenig rum und registriert euch.

Wir wünschen euch einen guten Start im Rettungsdienst Ammerland
Euer Betriebsrat

Stundenreduzierung Schüler*innen

Die Notfallsanitäterschüler*innen haben ab dem 01.01.2017 eine 39 Stundenwoche. Auf diese Regelung konnte wir uns mit der Geschäftsführung einigen. Die Geschäftsführung möchte aber die Arbeitszeit der Schüler*innen mit einer Arbeitszeiterfassung bewerten lassen.

Der Betriebsrat und die JAV sieht jedoch nicht die Notwendigkeit einer Arbeitszeiterfassung, denn aus dem Ausbildungsverlaufsplan Notfallsanitäter der Rettungsschule Goslar für den Lehrgang G10 – Ausbildungsbeginn August 2016 geht hervor, dass die Schüler*innen 51% ihrer Ausbildungszeit außerhalb unseres Betriebes mit  Unterricht, Praktika, etc. verbringen. 49% sind sie im Betrieb. Tätigkeiten außerhalb einer Bereitschaftszeit im Betrieb, wie Einsätze, Nachbereitung von Einsätzen, Gespräche mit den Praxisanleitern, Selbststudium, etc. verschieben das Verhältnis der Zeiten zugunsten des Anteils, der keine Bereitschaftszeiten enthält.

Ein Gespräch mit dem Schulleiter der Rettungsschule Goslar, Herrn Seebode, bestätigt unsere Auffassung. Er meint, dass sich die Schulzeiten für eine Arbeitszeiterfassung nicht eignen, denn hier werden Unterrichtsstunden mit 45 Minuten und entsprechenden Pausen abgehalten, die mit einer reinen Zeitstunde nicht vergleichbar sind. Im Übrigen sieht es der Schulleiter auch kritisch, die Schüler*innen mit einer verlängerten Arbeitszeit in Minusstunden zu drängen, dies widerspräche dem Gedanken der Berufsausbildung, deren Schwerpunkt auf einer qualitativ guten Ausbildung liegt und nicht in einer möglichst effektiven Ausnutzung der Arbeitszeit.

Unter diesen Aspekten sind sich der Betriebsrat und die JAV einig, dass wir einer eventuellen Arbeitszeiterfassung für die Schüler*innen nicht zustimmen werden.

LOB Ziele und Auswertung Zusatzdienste und Lernzielkontrollen

Die LOB-Zielvereinbarung „Ausfallsicherheit des Rettungsdienstes erhöhen“,  kurz „Zusatzdienste“, ist mit sofortiger Wirkung ungültig. Das heißt, es gibt ab dem 01.01.2017 für Zusatzdienste keine LOB-Punkte mehr. Für eine Auswertung der Zusatzdienste 2016 für die LOB liegt uns noch keine belastbare Liste vor; die uns aktuell vorliegende Liste enthält bisher noch große offensichtliche Lücken, sodass diese für eine Auswertung ungeeignet ist.

Im RDA-Info wurde von der Geschäftsführung eine Auswertung der Lernzielkontrollen 2016 vorgestellt. Das hat den Betriebsrat insofern überrascht, als dass der Betriebsrat auf die bereits am 04.04.2016 angemeldeten erheblichen Bedenken zu den Fragen und Musterlösungen der TB 1 noch keine Antwort erhalten hat. Wir haben seinerzeit die Geschäftsführung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die von uns angemahnten Fragen neu bewertet werden. Die kürzlich zurückgegebenen Fragebögen und Musterlösungen haben allerdings gezeigt, dass eine Neubewertung der monierten Fragen nicht stattgefunden hat. Obendrein wurden zur TB 3 falsche Musterlösungsbögen verteilt, sodass eine Kontrolle der TB 3 nicht möglich ist. Zudem ist es uns nicht erinnerlich, dass wir die Vergabe von Noten vereinbart haben. So bleibt es für uns schleierhaft, wie die Bewertung in Noten zustande kommt.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist einzig die Zielvereinbarung „Teilnahme an internen Fortbildungen verbessern“ eindeutig  in der Auswertung als Grundlage für die Berechnung der LOB-Punkte geeignet. Solange uns nicht alle Auswertungen korrekt vorliegen, können wir uns keiner Bewertung anschließen und keiner Auszahlung der LOB zustimmen.

Entgeltordnung

Auch hier hat die Geschäftsführung mit ihren Ausführungen überrascht. Es ist allseits bekannt, dass die Schulungen für den Betriebsrat zur Umsetzung der Entgeltordnung (EGO) im Rettungsdienst erst am 22./23. Februar 2017 stattfinden. Auf Fragen zu den Ausführungen im RDA-Info können wir also nicht verbindlich antworten. Ob die Ausführungen richtig sind, wird der BR erst nach der Schulung beurteilen können. Bis dahin gilt nach wie vor für alle Kolleg*innen die Bitte um Zurückhaltung bei Höhergruppierungsanträgen! Wir hätten eine gemeinsame Stellungnahme von GF und BR Ende Februar für zielführender gehalten.

Auslastung K 31/32

Wie ihr euch noch erinnern könnt, stand mit Einführung des 24 Stunden-KTW die Frage im Raum, ob wir diesen in 12 Stunden-Schichten oder lieber doch in kürzeren Schichten besetzen sollen. Wir haben uns bekanntlich für die 12 Stundenvariante entschieden. Wir bitte euch um Erfahrungsberichte zu den Tag- wie zu den Nachtschichten. Diese Erfahrungsberichte könnt ihr in unserem Forum posten: https://br-rda.de/forum/viewforum.php?f=56

Neues Forum „Kolleg*innen des RDA diskutieren“

Um euch einen weiteren Weg zu öffnen mit dem ihr mit uns und den anderen Kolleg*innen in Kontakt treten könnt, haben wir unser Forum erweitert und einen Bereich für alle Kolleg*innen eingerichtet. Dort könnt ihr selbst Themen eröffnen oder bei bestehen Themen mitdiskutieren. Gelegentlich wird es dort auch Umfragen geben. Um in diesem Forum lesen und schreiben zu können, ist es notwendig, dass ihr euch dort registriert. Das geht nur mit Klarnamen und der E-Mailadresse, die hier im Betrieb hinterlegt ist. Gleichzeitig müsst ihr eine Spam-Bot-Schutzfrage beantworten, diese lautet: „Bitte nenne die Summe aller Hausnummern aller RDA-Rettungswachen inkl. Buchstaben“. Wenn ihr dies erfolgreich geschafft habt, wird die Registrierung geprüft und freigeschaltet. Diese Forum ist nur für Kolleg*innen des RDA, die Geschäftsführung hat hier keinen Zutritt, wir sind also unter uns. Der Link zu Registrierung: https://br-rda.de/forum/ucp.php?mode=register&sid=3a66fe5d83edbeb99e183a704ddb61f9  . Das Forum ist auch auf allen mobilen Plattformen wie Android, IPhone, Windows-Phone über die App „Tapatalk“ nutzbar.

Unsere Konflikte mit der Geschäftsführung

Nachdem die Geschäftsführung nun in ihrem RDA-Info das Thema Konflikte in einer sehr fragwürdigen Weise eröffnet hat, kommen wir nicht umhin, dazu Stellung zu beziehen. Eines vorweg: Der Stil, in dem die Geschäftsführung diese Konflikte andeutet, soll nicht unser Stil sein. Wir meinen, solche Sätze wie „Glauben Sie nicht alles …“ sind nicht sonderlich zielführend. Mag sein, dass es die Geschäftsführung als „unsinnig“ ansieht, sich für die Interessen unserer Kolleg*innen einzusetzen, wir meinen allerdings, dass dies unsere Aufgabe als Betriebsrat ist. Dass man sich dabei mal streitet, liegt in der Natur der Sache.

Aber worum geht es? Wir streiten uns zur Zeit mit der Geschäftsführung um die Arbeitszeit der Schüler*innen. Dieser Streit ist dann ausgestanden, wenn uns die Geschäftsführung endgültig bestätigt, dass sie auf eine Arbeitszeiterfassung bei den Schüler*innen verzichtet.

Wir streiten uns darum, ob die 6-Stunden KTW-Schichten eine Pause haben oder nicht. Das Arbeitszeitgesetz sagt, dass nach 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten und nach 9 Stunden eine Pause von 45 Minuten einzuhalten ist. Der 6-Stunden KTW hat inkl. Umkleidezeiten 6,25 Stunden, 9-Stunden KTWs haben eine Arbeitszeit inkl Umkleidezeiten von 9,25 Stunden. U.E. steht demnach beiden eine Pause von 30 bzw. 45 Minuten zu. Die Geschäftsführung sieht die rechtliche Lage gleich, sagt aber, wenn wir das einfordern, dann mache die GF auch von ihrem Recht Gebrauch, mit der Konsequenz, dass niemand die Wache vor Ablauf der Umkleidezeit verlässt.

Wir sind uns nicht einig über die Bewertung der Arbeitszeit während der Betriebsratsarbeit, wir streiten uns um die Umsetzung des Teilzeitbefristungsgesetzes, wir streiten uns über eine Rechtsberatung zur Durchführung einer Arbeitszeiterfassung.

Zu allen Themen haben wir eine Zwischenlösung oder das Thema auf eine gemeinsame Klausurtagung vertagt. Die Beschlüsse für ein mögliches Beschlussverfahren zu den Themen wurden mit Blick auf die Klausurtagung ausgesetzt. Was soll diese Mitteilung im RDA-Info nun dazu, fragen wir?

Dann ist uns zu Ohren gekommen, dass die Geschäftsführung immer noch auf den in ihren Augen von uns zu kurz gesetzten Fristen für die o.g. Beschlüsse herumreitet (Dienstbesprechung BZ). Dazu ist zu sagen, dass uns die Abwesenheit des Geschäftsführers nicht bekannt war und wir zu allen Beschlüssen ohne Widerstand eine Fristverlängerung gewährt haben. Wir fragen, wo ist an dieser Stelle das Problem?

Aber glaubt ja nicht alles … 😉

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – November 2016

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Der Betriebsrat lädt zu zwei Teilbetriebsversammlungen ein:

am Montag, den 12.12.2016 um 19:30 Uhr

und

am Dienstag, den 13.12.2016 um 16:30 Uhr

Wir treffen uns im in unserem Schulungsraum in der Hössenschule

Folgende Themen werden voraussichtlich auf der Tagesordnung stehen:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Neue Entgeltordnung
  3. Mitarbeiter*innenbefragung -> BR
  4. Bericht aus der Betriebsratsarbeit
  5. Bericht der JAV
  6. Aktuelle Probleme, Fragen und Beschwerden aus dem Kolleg*innenkreis
  7. Mitarbeiter*innen-Befragung -> GF
  8. Bericht aus der GF

Wir rechnen fest mit Eurer Teilnahme und freuen uns auf interessante Diskussionen in den Teilbetriebsversammlungen.

Neue Entgeltordnung

Am 01.01.2017 wird die neue Entgeltordnung für den TVöD VKA in Kraft treten. Hierzu möchten wir darauf hinweisen, dass für die Abwicklungen der Neueingruppierungen bzw. Höhergruppierung der Zeitraum bis Ende 2017 vorgesehen ist. In diesem Zeitraum gehen für niemanden Ansprüche verloren. Die durchgeschriebene Fassung des TVöD, inklusive der EGO werden voraussichtlich erst Mitte Dezember ausgeliefert. In den schwer zu lesenden Änderungstarifverträgen sind, wie der Name schon sagt, leider nur die Änderungen dokumentiert. Ende Februar 2017 werden zwei BR-Mitglieder an einer Schulung zur Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöD für den Rettungsdienst von ver.di teilnehmen. Wir bitten daher noch um etwas Geduld und Verständnis dafür, dass alle Äußerungen zu diesem Thema bis dahin unter Vorbehalt stehen.

Wir sind mit der Geschäftsführung im Gespräch und sind uns einig, dass die Überleitung in die neue EGO für niemanden einen Nachteil bringen soll. Damit dies gelingt, bitten wir euch, keine voreiligen Höhergruppierungsanträge zum 1.1.2017 zu stellen, bitte wartet ab, bis wir euch benachrichtigen.

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

hier auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/
als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletterabonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt und im IntraRett.
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Euer Betriebsrat

 

Betriebsratsinfo – Mai 2016

Informationen aus dem Betriebsrat



Geschafft: die Entgeltordnung kommt!

Zwischen der VKA und ver.di wurde endlich eine Einigkeit über die Entgeltordnung erzielt.

Es war ein hartes Stück Arbeit, das ver.di da vollbracht hat. Aber ohne die Unterstützung der Mitglieder auf allen Organisationsebenen wäre das nicht möglich gewesen, denn der Widerstand der VKA war hoch. So waren auch die beiden Betriebsratsmitglieder Uwe Heiderich-Willmer und Marcus Schumacher bei verschieden Treffen der ver.di-Bezirks- und Landesfachgruppe Rettungsdienst und der AG Entgeltordnung Feuerwehr und Rettungsdienst der Bundestarifkommission von ver.di in Oldenburg, Bremen, Hannover, Kassel und Berlin in ihrer Freizeit unterwegs, um gemeinsam mit Kolleg*innen aus der ganzen Republik den Verhandler*innen zu zuarbeiten.

Und es zeigt sich, dass sich Engagement durchaus lohnt, wir freuen uns, dass damit für alle ein Schritt nach vorn verbunden ist, denn in der neuen Entgeltordnung ist für jeden etwas dabei: Rettungssanitäter kommen in die EG 4 inklusive einer Entgeltgruppenzulage von 2,3% ihres jeweiligen Tabellenentgeltes, Rettungsassistenten in die EG 6 und die Notfallsanitäter sollen analog der neuen Pflegetabelle in der P8 eingruppiert werden. Das ist nicht so weit von dem entfernt was eingangs von ver.di für die Rettungsdienstler gefordert wurde. Die Entgeltordnung wird zum 01.01.2017 in Kraft treten. Nun müssen diesem Ergebnis die ver.di-Mitglieder in der Mitgliederbefragung ab dem 9. Mai noch zustimmen.

Einzelheiten könnt ihr diesem Flyer entnehmen:

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EGO rettung

Betriebsratsinfo – Januar 2016

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Tagesfortbildungen

Der Betriebsrat hat im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes gewisse Beratungs- und Mitbestimmungsrechte bei der Einrichtung und Durchführung von Maßnahmen zur Beruflichen Bildung. Vor diesem Hintergrund ist der Betriebsrat in seiner jüngsten gemeinsamen Sitzung mit der Geschäftsführung über die Umsetzung der geplanten Tagesfortbildungen informiert worden. Die Informationen hierzu sind im wesentlichen jedem von euch durch ein persönliches Anschreiben von Herrn Peter bereits bekannt.

Der Betriebsrat hat das Konzept zu Kenntnis genommen und befürwortet dies grundsätzlich. Um sich eine vorläufig abschließende Meinung zu diesem Tagesfortbildungskonzept bilden zu können, wird im ersten Durchgang jeweils ein Betriebsratsmitglied als Beobachter*in anwesend sein. Die daraus gewonnen Erkenntnisse werden in die Evaluierung mit eingebracht werden.

Zu den Überprüfungen am Ende jeder Fortbildung tauchen immer wieder Fragen auf: Wer bekommt die Antworten? Sieht der Chef die Antworten? Was passiert wenn ich eine Prüfung versemmele? Hierzu ist grundsätzlich zu sagen, die Antwortbögen bleiben hier im Hause, ja der Chef wird sie sehen, arbeits- bzw. eingruppierungsrechtliche Konsequenzen wird es nicht geben. Dies hat Herr Peter in seinem persönlichen Anschreiben an alle Kolleg*innen deutlich in fett gedruckten Buchstaben ausgedrückt!

Nichtsdestotrotz muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, was der TVöD zum Thema Leistung im § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen sagt:

(2) Bei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.
Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verlängert werden. Bei einer Verlängerung der Stufenlaufzeit hat der Arbeitgeber jährlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung noch vorliegen. Für die Beratung von schriftlich begründeten Beschwerden von Beschäftigten gegen eine Verlängerung nach Satz 2 bzw. 3 ist eine betriebliche Kommission zuständig. Die Mitglieder der betrieblichen Kommission werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs-/Personalrat benannt; sie müssen dem Betrieb/der Dienststelle angehören. Der Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der Kommission darüber, ob und in welchem Umfang der Beschwerde abgeholfen werden soll.

Es wird also deutlich, dass eine Leistung, die erheblich unter dem Durchschnitt liegt, lediglich zu Folge haben kann, dass der Stufenaufstieg auf die Stufen 4 bis 6 verlangsamt werden kann, ein Weg rückwärts ist nicht vorgesehen. Auch müsste dann die Maßnahme jährlich überprüft werden, so bekäme jeder die Chance  das zu heilen. Und mal ehrlich, wer von euch möchte mit einem Niveau, das erheblich unter dem Durchschnitt liegt, aus einer bedrohlichen Situation gerettet werden, eine gewisse Kompetenz ist nun mal gefragt.

Wir sollten dies also unabhängig von irgendwelchen nicht ausgesprochenen Eventualitäten, als Herausforderung sehen und die Erfolgskontrollen am Ende jeder Tagesfortbildung nur als das nutzen wofür sie vorgesehen sind: zu Selbsteinschätzung und zur Evaluierung der Fortbildungen inkl. Prüfungen.

Betriebsrat und Eingruppierung

Es wird dem Betriebsrat immer wieder vorgeworfen, er würde nichts gegen die Eingruppierung von Rettungsassistent*innen in die EG 3 unternehmen. Diese Aussage beruht auf dem grundsätzlichen Irrtum, der Betriebsrat hätte einen Einfluss auf die Eingruppierung. Dem ist mit Nichten so! Eingruppiert wird nach dem Tarifvertrag, der von der Gewerkschaft ver.di für ihre Mitglieder mit dem Arbeitgeberverband Verband Kommunaler Arbeitgeber (VKA) geschlossen wurde. Durch unsere Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ und einzelvertragliche Regelungen wird dieser Tarifvertrag auch auf Nicht-ver.di-Mitglieder angewandt. Im Übrigen unterschreibt dann jeder selbst den Arbeitsvertrag, der regelt unter welchen Bedingungen hier die Arbeitsstelle angenommen wird. Es wird also deutlich, dass der Betriebsrat an dieser Stelle keine Karten im Spiel hat!

Zur Erläuterung wie eine Eingruppierung durch den TVöD zustand kommt, könnt ihr hier in der bereits 2013 in einem BR-Info veröffentlichten Zusammenfassung noch ein mal nachlesen:

Unsere Eingruppierung sollte im TVöD Abschnitt III §§ 12 und 13 geregelt sein, zur Zeit ist dort aber immer noch zu lesen „[Derzeit nicht belegt, wird im Zusammenhang mit der Entgeltordnung geregelt.]“ Diese Entgeltordnung ist aber bis heute noch nicht erstellt worden. Daher gelten für uns immer noch die §§ 22 und 23 im Abschnitt VI des alten BAT:

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TVoeD-BAT_Eingruppierung

Dort wird auf die Anlagen 1a und 1b verwiesen. RS und RA werden in der Anlage 1a geregelt:

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Tätigkeitsmerkmale_RS_RA_Anlage_1a_BAT

die dort ermittelten Eingruppierungen muss man schließlich in den Überleitungstabellen des TVÜ (Achtung: aufgesplittet nach Beschäftigten die am 30.9. / 1.10. 2005 bereits vorhandenen waren und den Beschäftigten, die nach diesem Termin eingestellt wurden) zuordnen:

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TVUE_Vergütungsgruppen

Das Tabellenentgelt aus der so ermittelten Eingruppierung kann unter https://oeffentlicher-dienst.info/ aus der jeweils aktuellen Tabelle ermittelt werden.

Im o.g. §22 des BAT ist weiter auch folgendes geregelt: (2) […] Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Vergütungsgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen. Kann die Erfüllung einer Anforderung in der Regel erst bei der Betrachtung mehrerer Arbeitsvorgänge festgestellt werden (z. B. vielseitige Fachkenntnisse), sind diese Arbeitsvorgänge für die Feststellung, ob diese Anforderung erfüllt ist, insoweit zusammen zu beurteilen. […]

Wie ihr seht, wird also seit 10 Jahren unsere Eingruppierung über ein umständliche Krücke geregelt. In der Tarifrunde 2016 soll nun endlich die neue Entgeltordnung beschlossen werden. Dies ist die Stelle wo jede*r Einfluss nehmen kann, in dem er*sie Mitglied bei ver.di wird und sich an den Aktionen, die Rund um die Tarifrunde in den Betrieben etc. laufen werden, beteiligen kann. Auch die ver.di Betriebsgruppe des RD-Ammerland wird sich in diese Tarifrunde einbringen, je mehr dabei sind umso eher können wir uns Gehör verschaffen.

Tacheles

Die von der Geschäftsführung in den letzten „Informationen rund um den Notfallsanitäter“ unter dem Untertitel „Tacheles“ angesprochenen bedenklichen Umgangsformen innerhalb des Betriebes und die chronischen Meckereien werden auch von dem Betriebsrat mit Sorge wahrgenommen. Es wird von einigen nach außen ein Bild vermittelt, nach dem die Hälfte der Belegschaft wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen gekündigt hätte oder kündigen wolle. Dem Appell der Geschäftsführung, sich seiner sozialen Verantwortung in Verbindung mit der dazu notwendigen Sozialen Kompetenz zu erinnern, können wir uns als Betriebsrat nur anschließen. Grundsätzlich sind wir alle hier um einen qualifizierten Job in einer möglichst friedliche Atmosphäre zu machen. Dazu gehört nun mal der Respekt und die Achtung gegenüber sämtlichen Kolleg*innen. Wir erwarten, dass Differenzen im Fachwissen, die die zur Zeit bei uns vorhandenen vier Qualifikationsstufen mit sich bringen, nicht zum diffamieren von Kolleg*innen genutzt werden, sondern dass sich jede*r auch an dieser Stelle seiner*ihrer Verantwortung bewusst wird und die Kolleg*innen die beispielsweise „nur“ RS sind mitnehmen und unterstützen!

Wir können in diesem Zusammenhang nur immer wieder betonen, für konstruktive Kritik bezüglich des Betriebes und des Betriebsrates steht unser digitales Postfach alle [at] br-rda.de, der analoge Briefkasten im Wachenbüro der Wache WST und nicht zuletzt die Bürotür (Bürokalender) immer offen.

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed, hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/,
als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletterabonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt, im IntraRett: leider sind die Links wegen der fehlenden Internetanbindung in den Dokumenten nicht nutzbar. Daher wird dort die URL im Original dargestellt. Wer möchte kann sie dann abschreiben.

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda .de

 

Betriebsratsinfo – Januar 2015 – 2

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Teilbetriebsversammlungen 19. und 20. Januar 2015:

Zum 19. und 20. Januar 2015 hatte der Betriebsrat zu zwei Teilbetriebsversammlungen eingeladen. 43 Kollegen und Kolleginnen kamen dieser Einladung nach. Für die Kollegen und Kolleginnen, die verhindert waren, fassen wir hier die Informationen zusammen.

Die Tagesordnungspunkte umfassten folgende Themen:

  • Tätigkeitsbericht des Betriebsrates
  • Aktuelle Fragen, Anregungen und Beschwerden
  • Bericht aus der Geschäftsführung
  • Schwerpunkt: ver.di bewegt

Der Schwerpunkt dieser Teilbetriebsversammlungen befasste sich mit der Gewerkschaftsarbeit. Wir hatten dazu unseren zuständigen ver.di Gewerkschaftssekretär Jürgen Wenzel aus Oldenburg zu Gast. Er lieferte Informationen darüber wie Gewerkschaftsarbeit funktioniert und wo die Vorteile einer Mitgliedschaft liegen.

Die Tätigkeiten des BR im letzten Quartal 2014 könnt ihr der Präsentation entnehmen, für Fragen dazu steht Euch gerne jedes BR-Mitglied zur Verfügung. (Die Bilder sind anklickbar und öffnen je ein Youtube-Video, das zur Einleitung der Versammlung und zur Überleitung zum Schwerpunktthema gezeigt wurden.)

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

Betriebsversammlung 19&20-01-15

Unter dem Punkt Aktuelle Fragen, Anregungen und Beschwerden wurde lediglich um Erläuterung der Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung über ver.di gebeten und die Frage der Wechselschichtzusatzurlaubsschichten wurde thematisiert. Zu den Zweifeln über die Umsetzbarkeit aus dem Plenum entgegnete die Geschäftsführung, dass bei einer Mindestspringeranzahl von 3 und geplanten Neueinstellungen genügend Spielraum für die Gewährung aller Wechselschichtzusatzurlaubsansprüchen vorhanden sei. Zum Thema Urlaubsberechnung und Wechselschichturlaub wird es in Kürze ein Betriebsratsinfo geben. Zum Thema Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung verweisen wir auf unsere Veröffentlichung vom 6. Juni 2012 . Der Geschäftsführer wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Haftpflichtversicherung der RD-Ammerland GmbH, der „Kommunale Schadensausgleich (KSA)“ Haftpflichtansprüche, die aus Behandlungsfehlern resultieren in der Regel übernehmen würde.

Die Geschäftsführung berichtete über folgende Themen:

Die RD-Ammerland GmbH wird im Jahre 2014 einen sechsstelligen Verlust einfahren, der aus Veränderung in der Alarmierungsroutine der NEFs herrührt. Überarbeitete Algorithmen und die Alarmierung nach Route brachten eine Reduzierung der Einsatzzahlen mit entsprechend fehlenden Einnahmen. Dieses Defizit wird durch die Kostenträger ausgeglichen. Ein Grund zur Besorgnis ist damit das Defizit nicht.

Die Frauenquote in unserem Betrieb befindet sich knapp oberhalb von 30% und ist damit im bundesweiten Vergleich unter den Rettungsdiensten überdurchschnittlich hoch.

Voraussichtlich ab März 2015 wird die „Alpha Ambulanz“ eine sog. §19 Genehmigung im Ammerland erhalten.  Sog. §19er dürfen keine Notfälle fahren, daher ist deren Blaulichtschalter verplombt und darf nur benutzt werden, wenn ein KT-Patient unerwarteterweise zum NF-Patient wird und kein anderes Rettungsmittel in zumutbarer Zeit zur Verfügung steht.

Ferner berichtet der Geschäftsführer eindrucksvoll von seiner eigenen Notfallsanitäterprüfung. Auch seine Aussage ist: es ist zu schaffen, man muss allerdings etwas dafür tun. Für die diesjährigen Prüflinge wurde im Anschluss ein Briefing für die anstehenden Vorbereitungen auf die Prüfungen durchgeführt.

Schwerpunkt ver.di bewegt

Zu Gast war der ver.di Gewerkschaftssekretär Jürgen Wenzel aus Oldenburg vom Fachbereich 03 Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, u.a. für die Rettungsdienste zuständig. Er erläuterte ausführlich den Zweck und Aufbau einer Gewerkschaft und benannte die Vorteile die eine Mitgliedschaft mit sich bringt. Die Einzelheiten dazu könnt Ihr in dieser Broschüre nachlesen:

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Flyer-warum-verdi

Ein Beispiel aus der praktischen Gewerkschaftsarbeit ist der anschließende Bericht des BR-Vorsitzenden über den Stand der Tarifverhandlungen mit der VKA (Verband Kommunaler Arbeitgeber) über eine neue Entgeltordnung. Uwe Heiderich-Willmer ist von der ver.di-Landesfachgruppe Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen in die AG Entgeltordnung Gesundheitsberufe im TVöD der Bundestarifkommission für den Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst delegiert worden. Diese AG hat zuletzt am 14. und 15. Januar 2015 in Leipzig getagt, wo die bisherigen Verhandlungsergebnisse ausgewertet und die ver.di-Forderungen für die neue Entgeltordnung überarbeitet wurden. Es hat sich leider für den Bereich Rettungsdienst in der Zwischenzeit wenig getan, da zum letzten Verhandlungstermin im Dezember 2014 einige VKA-Vertreter nicht anreisen konnten, weil die Piloten streikten. Die dann nur informelle Besprechung brachte immerhin zu Tage, dass in den Kreis der Verhandler auf der Arbeitgeberseite mehr Sachverstand bezüglich Rettungsdienst eingezogen ist. So sind dort nun u.a. Frank Leenderts, Leiter der GOL und Jan Osnabrügge, stellvertretender GF der RKiSH, auf der Arbeitgeberseite vertreten. Insgesamt geht man davon aus, dass frühestens Anfang 2016 mit dem Abschluss einer Entgeltordnung zu rechnen ist. Sollten allerdings die Arbeitgebervertreter weiterhin bei ihrer fehlenden Wertschätzung unserer Arbeit bleiben, könnten zum Ende des Jahres auch Arbeitskampfmaßnahmen notwendig werden, um den Verhandlungen einen entsprechenden Nachdruck zu verleihen.

Die Einzelheiten zum Stand der Verhandlungen könnt Ihr der nachstehenden Präsentation entnehmen.

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2014-11-21-Folien Verhandlungen EGO VKA FB 3_bearbeitet

 

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