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Betriebsratsinfo November 2022

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Liebe Kolleg*innen

In unserem aktuellen BR-Info möchten wir zunächst die zahlreichen neuen Kolleg*innen begrüßen und euch herzlich willkommen heißen im Team des Rettungsdienst Ammerland.

Unter euch sind auch viele Kolleg*innen, die ihre Ausbildung als Notfallsanitäter*innen und Rettungssanitäter*innen beginnen. Leider haben wir zur Zeit keine Jugend- und Ausbildungsvertretung, es fanden sich bei der letzte Wahl keine Kandiat*innen. Trotzdem werden wir als Betriebsrat uns um eure Belange kümmern.

Wenn Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit eurer Ausbildung auftreten, wendet euch bitte die beiden Ausbildungsbeauftragten im Betriebsrat, Gertje Bruhns und Fabienne Brüntjen. Sie helfen euch gerne weiter.

Alle Betriebsratsmitglieder und deren Aufgaben innerhalb des Betriebsrates findet ihr unter diesem Link: https://br-rda.de/die-personen-br/. Dort lest ihr auch die Kontaktdaten. Alle weiteren Infos, wie ihr uns erreichen könnt, stehen am Ende des Newsletters.

Dann möchten wir euch über die Dienstplanung 2023 informieren, zur Zeit werden die eigentlichen Dienstpläne generiert. Diese müssen dann bis zum 14.12.2022 dem Betriebsrat zur Zustimmung vorgelegt werden. Wir haben dann bis zum 21.12.2022 Zeit um den Plan zu prüfen. Da wir nicht die Pläne aller Kolleg*innen prüfen können, bitte wir euch ab dem 14.12. selbst in euren Dienstplan zu schauen und bei Unstimmigkeiten uns umgehend zu informieren, damit wir uns ggf. kümmern können. Nach dem 21.12. wird der Dienstplan verbindlich sein und wir werden nur noch Beschwerden behandeln können, wenn es danach Änderungen gibt, die den Regelungen unserer Betriebsvereinbarung Arbeitszeit widersprechen.

Bevor wir euch über die anstehende Tarifrunde und die Gespräche von ver.di mit der VKA zu unserer Arbeitszeit informieren, möchten wir noch ein paar Worte zum Thema Annahmeverzug (wenn Schichten ausfallen) verlieren.

Bei Fragen und Rückmeldungen zu diesem BR-Info könnt ihr uns unter der Adresse newsletter [at] br-rda.de schreiben.

Wir wünschen euch eine schöne Zeit und viel Spaß beim Lesen des BR-Infos!

Euer Betriebsrat

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Betriebsratsinfo August 2022

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Sachstandsbericht der Geschäftsführung zur Fahrzeugbeschaffung

Es ist schon ungewöhnlich, dass die Geschäftsführung wenige Tage nach dem dem Monatsgespräch mit dem Betriebsrat über dieses Gespräch im Mitarbeiter*innenportal berichtet. Vertrauensvolle Zusammenarbeit geht anders. Es wird dann besonders brisant, wenn aus diesem Gespräch verkürzt und falsch berichtet wird. Daher liegt hier die Vermutung nahe, dass es gar nicht um einen Sachstandsbericht ging, sondern um eine Diffamierung des Betriebsrates, denn die vollständige Geschichte geht anders.

Schauen wir auf die Ergebnisse unserer kürzlich durchgeführten Umfrage, die sich auf unsere Fahrzeuge bezogen. Fast 80% der Kolleg*innen sind mit dem Fahrzeugpark unzufriedenen bis sehr unzufrieden. Begleitet wurde das mit Kommentaren wie: „Zu viele „alte“ Fahrzeuge, bei denen man nie weiß, ob man überhaupt am Ziel ankommt…“ oder „Besonders schlecht: völlig überalterter Fuhrpark, Fahrzeuge mit viel zu hoher km Leistung, sehr schlechte Pflege/Wartung…“

Zu unseren Patiententransportsytem, wie Tragen, Tragestühle, etc. äußerten sich sogar fast 90% unzufrieden bis sehr unzufrieden. Diese Frage wurde z.B. mit folgenden Sätzen kommentiert: „Auch hier gibt es nichts positives zu berichten. Wir sind hier auf dem Stand vor etlichen Jahren stehen geblieben,… “ oder „Altes Material, welches vielleicht noch funktionsfähig ist aber keinesfalls dem Stand der Technik entspricht denn das bedeutet für die MitarbeiterInnen, dass sie es nichtmal wert sind, dass man ihnen die Arbeit erleichtert.“

Es wird deutlich, hier ist einiges von der Geschäftsführung versäumt worden.

Der Betriebsrat fordert schon seit Jahren vergeblich die regelmäßige Vorlage eines Fahrzeugkonzeptes, aus der ersichtlich wird, wann welches Fahrzeug ersetzt wird. Zuletzt hat der Betriebsrat im Arbeitsschutzausschuss im November 2021 gemeinsam mit der Arbeitssicherheitsfachkraft durch die Leitmerkmalmethoden „Heben-Tragen-Halten“ und „Schieben und Ziehen“ dargelegt, wie hoch die körperliche Belastung für das Personal im Rettungsdienst ist. Die Notwendigkeit von technischen Hilfsmitteln wurden von der Arbeitssicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt bestätigt, während sie von der Geschäftsführung heruntergespielt wurde. Im Juni 2022 bekamen wir in einem Schreiben von der Landrätin mitgeteilt, dass Herr Peter solche Hebe-und Tragehilfen in Ammerländer Häusern mit üblicherweise geschwungenen Treppen für nicht sinnvoll erachtet – im Gegenteil: hierdurch entfiele auf den Beschäftigten eine noch größere Last.

Genauso verkürzt wie im Mitarbeitet*innenportal wurde das Thema E-Tragen der Landrätin dargestellt. Es ist immer nur die Rede davon, dass der Betriebsrat die teuerste E-Trage beschaffen möchte. Dabei wird völlig außer acht gelassen, was die Ergebnisse aus der Belastungsermittlung gebracht haben und dass die Trage, die wir favorisieren wesentlich mehr Features hat, die in vielen Situationen viele Umlagerungsschritte erspart und damit die Belastung für die Kolleg*innen nochmals erheblich reduziert.

Nach all diesen Versäumnissen und der Ignoranz gegenüber der wirklichen Belastung der Kolleg*innen, sich als Geschäftsführung hinzustellen und zu behaupten, dass der Betriebsrat nun die Beschaffung der neuen Fahrzeuge behindert, ist schon ein starkes Stück.

Im Übrigen gehört zu einem zeitgemäßen sicheren Rettungsmittel mehr als nur Tragen und Tragestühle. Wer es genau wissen möchte kann sich hier unser Schreiben an die Geschäftsführung herunterladen, in dem wir unser Mitbestimmungsrecht in der Frage der Gesundheits- und Unfallvorsorge geltend machen. Zu diese weiteren Anforderungen an unsere Fahrzeuge hat die Geschäftsführung bisher noch keine Stellung genommen. Solange der Geschäftführer uns in dieser Frage das Mitbestimmungsrecht abspricht, sind wir in der Pflicht diese Frage juristisch klären zu lassen. Eine Möglichkeit dazu, aber nicht die einzige, aber irgendwann die letzte, ist die Einigungsstelle.

https://my.hidrive.com/lnk/RAyTtP0n (der Link gilt bis zum 05.09.22 und das Passwort ist #25.08.22)

Wer an den Ergebnissen der Leitmerkmalmethoden interessiert ist, kann sich gerne an uns wenden.

Eines ist klar, hier wird eine Entscheidung für ein System getroffen, das die Arbeitsbedingungen für das nächste Jahrzehnt festlegt. Wenn wir uns für ein System entscheiden, wird es so schnell keinen Wechsel auf eine anderes System geben. Die Vorteile die unsere Präferenz mit sich bringt, könnt ihr dem Schreiben entnehmen. Wir meinen, dass es es wert ist, gründlich zu schauen, auf was wir uns festlegen. Wir erwarten von unserer Geschäftsführung zumindest den Versuch die bessere Variante durchzusetzen. Wir meinen, dass wir das Wert sind!

Nun kann sich jede*r selbst ein Bild von der Situation machen.


Bericht von der Betriebsversammlung 27.06.2022

Auf unserer letzten Betriebsversammlung haben wir wie gewohnt über die Arbeit der letzten beiden Quartale berichtet. Dabei bezog sich der Bericht aus dem ersten Quartal noch auf die Arbeit des Vorgängerbetriebsrates.

Weiter könnt ihr in der, unter dem folgenden Link herunter ladbare, PDF-Datei der Präsentation die Ergebnisse der beiden Umfrage nachlesen.

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

2022-07-27_Betriebsversammlung (002)

 


Zusammen geht mehr…

.. und zusammen wollen wir in der Tarifrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen mehr erreichen. Wir nehmen uns Zeit, die Tarifauseinandersetzung gründlich vorzubereiten, dabei mehr zu werden und dann zusammen loszulegen. Wie viel mehr es sein soll und was Du dafür mit Deinen Kolleg*innen in den kommenden Monaten auf die Beine stellst, wollen wir jetzt von Dir wissen.

 

weiterlesen …


Quo Vadis Rettungsdienst

Die Herausforderungen im Rettungsdienst in Niedersachsen nehmen stetig zu:

Zunahme der Rettungseinsätze insgesamt, eskalierendes Verhalten im Rettungseinsatz oder auch eine Fehlsteuerung in der Notfallrettung
prägen den Arbeitsalltag. Im Widerspruch dazu stehen dann die Auseinandersetzungen mit den Kostenträgern, die politisch
zwar eine qualitativ hochwertige Rettung wollen, aber in den konkreten Verhandlungen vor Ort Tarifverträge dann doch nicht
akzeptieren bzw. sich im Dickicht der Detailregelungen verlieren.

Diese Situation belastet die Beschäftigten und gefährdet damit perspektivisch die Zukunft einer flächendeckenden guten Notfallversorgung
in Niedersachsen.

Über diese Situation möchten wir u. a. mit Landtagspolitiker*innen
sprechen:

  • Rüdiger Kauroff (SPD)
  • Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Dr. Marco Genthe (FDP)
  • N.N. (CDU)

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

22-06-24WEB-V03-22-163 Flyer Rettungsdienst LB-Niedersachsen_#01

Auch interessant dazu: Weitere Änderung im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz beschlossen


Personalgespräch

Es kommt immer mal wieder vor, dass man zum Personalgespräch einbestellt wird. Wenn dies nicht vorher abgesprochen ist, geht meist das Kopfkino sofort los: „Hab ich was verbockt“, „Hat sich jemand beschwert“, „Ist der Chef mit meiner Arbeitsleistung nicht zufrieden?“, „Muss ich dahin?“.

Die letzte Frage ist am schnellsten beantwortet: Ja Ihr müsst dahin! Es ist eine sog. Nebenpflicht, der Ihr nachkommen müsst, um Eure Hauptpflicht im Betrieb sinnvoll erbringen zu können. Solange es sich um ein Gespräch handelt, das sich auf das Erbringen eurer Arbeitsleistung bezieht, könnt ihr Euch dem nicht entziehen.

Abgesehen von den im Arbeitsverhältnis und im Umgang überhaupt geltenden Regeln (keine Beleidigungen etc.) gibt es für die Durchführung keine rechtlichen Vorgaben. Allerdings ist der Arbeitgeber bei der Durchführung an die Vorgaben des billigen Ermessen gebunden. Darunter fallen das Eingehen auf Eure Bedürfnisse oder Einschränkungen wie:
vorherige Information über die Gesprächsthemen,
Rücksicht auf Verhinderungen (Arbeitsunfähigkeit)
Wunsch nach Protokollierung Reaktions- oder Bedenkzeit wenn ihr Stellung beziehen sollt.

Also, fragt nach worum es geht, damit das Kopfkino einen Gang runter schalten kann, wenn Ihr krank geschrieben seid braucht Ihr nicht kommen, es kann hilfreich sein aufzuschreiben was gesprochen wurde, damit man später noch nachvollziehen kann worum es ging. Lasst Euch Zeit, wenn ihr Stellung beziehen sollt, z.B. bei einer Beschwerde, vielleicht ist es besser zu Hause über das ganze noch ein mal nachzudenken oder es zu besprechen.

Dann stellt sich oft die Frage, darf ich mir Unterstützung mitnehmen? Diese Frage ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt, demnach dürfen BR-Mitglieder mitkommen, wenn es in dem Gespräch um die: Änderung der Arbeitsabläufe, die eine Fortbildung notwendig machen (§ 81 Abs.4 BetrVG),
Zusammensetzung des Arbeitsentgelts und beruflichen Perspektiven (§ 82 Abs.2 S.2 BetrVG), Leistungsbeurteilung (§ 82 Abs. 2 S.2 BetrVG),
Einsichtnahme in die Personalakten (§ 83 Abs.1 S.2 BetrVG), Behandlung von Beschwerden (§ 84 Abs.1 S.2 BetrVG) gehen soll. Das kann man aber nur entscheiden, wenn man im Vorfeld weiß worum es in dem Personalgespräch gehen soll.

Und noch was, kommt ja nicht auf die Idee das Gespräch auf dem Handy aufzuzeichnen, dies kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein, denn es verletzt das Persönlichkeitsrecht.

Also keine Panik wenn es mal überraschend heißt: „Bitte zum Personalgespräch in mein Büro.“ Im Zweifel meldet Euch bei uns, wir unterstützen euch!


Wo findet ihr den Betriebsrat?

Unser Büro befindet sich im Verwaltungsgebäude der RD-Ammerland GmbH, im Obergeschoss letzte Tür rechts, Telefon: 04488 52220-57
Unter diesem Link könnt ihr sehen, ob und von wem das BR-Büro besetzt ist: Bürokalender

Wenn ein Betriebsratsmitglied speziell ansprechen wollt, findet ihr unter diesem Link die Kontaktdaten: Kontakte


Erreichbarkeit des Betriebsrates

Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.

Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!

Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus

Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!


Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo Juli 2022

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Einladung zur Betriebsversammlung

Wie angekündigt findet unsere Betriebsversammlung am 27.07.2022 ab 19:30 statt. Wir werden die Versammlung entgegen der Ankündigung in Präsenz stattfinden lassen, dazu treffen wir uns in der Technischen Zentrale (TZ) des Landkreises (das ist dort, wo wir unsere Fahrzeuge waschen).
Da Corona immer noch unsere Hygieneregeln dominieren, gelten folgende Regeln: für die Teilnahme ist eine negativer Antigen-Test erforderlich (grüner Corona-Status im Mitarbeiter*inneportal) erforderlich, während der Veranstaltung ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Für die Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen:

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Vorstellung des neuen Betriebsrates
  3. Bericht aus dem 1. Hj.
  4. Wir zusammen! Eine kleine Zusammenarbeit
  5. Vorstellung der Online-Umfrage „Dienstplan“ und Aussprache
  6. Vorstellung der Online-Umfrage „Allgemein“ und Aussprache
  7. Informationen aus der Geschäftsführung
  8. Was euch sonst noch so bewegt

Wir freuen uns auf eine spannende und konstruktive Diskussion mit euch.


Personalwechsel im Betriebsrat

Es hat wieder ein Personalwechsel im Betriebsrat statt gefunden: Christian Nutz hat aus persönlichen Gründen sein Betriebsratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Wir finden das schade, und danken ihm für sein Engagement.

Als nächste Nachrückerin ist nun Sandra Surup von der Liste YWC als ordentliches Mitglied in den Betriebsrat nachgerückt.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.


Richtungsweisende Entscheidung für Arbeitnehmer*innen im Rettungsdienst

Richtungsweisende Entscheidung für Arbeitnehmer*innen im Rettungsdienst
ArbG Trier, Urt. v. 17.03.2022, AZ 4 Ca 350/21
Im Juni 2021 berichtete wir über ein anstehendes Urteil des Arbeitsgerichtes Trier: Muss Ruhepause auch im Rettungsdienst ununterbrochen gewährleistet werden?
Nun entschied das Arbeitsgericht Trier in der Sache…

… weiterlesen


ver.di: Befragung zeigt Belastung

Rund 7.000 Beschäftigte haben sich in den vergangenen Wochen an einer ver.di-Befragung zu den Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst beteiligt. Das ist eine hervorragende Grundlage für aussagekräftige Daten, die aktuell vom Umfragezentrum Bonn (uzbonn) im Detail ausgewertet werden. Schon die ersten Ergebnisse zeigen: Es besteht akuter Handlungsbedarf!

… weiterlesen


Wo findet ihr den Betriebsrat?

Unser Büro befindet sich im Verwaltungsgebäude der RD-Ammerland GmbH, im Obergeschoss letzte Tür rechts, Telefon: 04488 52220-57
Unter diesem Link könnt ihr sehen, ob und von wem das BR-Büro besetzt ist: Bürokalender

Wenn ein Betriebsratsmitglied speziell ansprechen wollt, findet ihr unter diesem Link die Kontaktdaten: Kontakte


Erreichbarkeit des Betriebsrates

Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.

Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!

Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus

Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!


Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo März 2020

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Coronavirus – Covid19

Eigentlich war geplant in diesem Newsletter über Bildungsurlaub zu informieren, aber wir haben aus gegeben Anlass jetzt über wichtigeres zu reden. Der Betriebsrat und die Geschäftsführung waren sich am gestrigen morgen in einem Gespräch darüber einig, dass wir erst am Beginn einer riesigen Herausforderung stehen. Wir alle werden uns für die nächsten Wochen und vielleicht Monate darauf einstellen müssen, dass gewisse Annehmlichkeiten, die wir uns bisher im Dienstbetrieb leisten, nicht mehr möglich sein werden.  Der Betriebsrat hat der Geschäftsführung zugesagt, dass sie jegliche Unterstützung bekommt um diese Krise zu bewältigen. Das bedeutet, dass wir, wenn es nötig wird, Dienstplanänderungen zustimmen werden, auch wenn sie unsere Stundenkonten durcheinander wirbeln und unsere Bemühungen zu Beginn des Jahres unsere Stunden im Zaum zu halten, zunichte machen. Das können wir alles bereinigen, wenn wir wieder normale Verhältnisse haben. Vielen Kolleg*innen ist der geplante Urlaub geplatzt, sie sitzen zu nun Hause und ständen theoretisch  zum Arbeiten zur Verfügung. Auch hier sind wir mit der Geschäftsführung einig, dass wenn es notwendig wird, diese Kolleg*innen mit der Frage angerufen werden dürfen,  ob sie Dienste übernehmen können. Einige Kolleg*innen haben das ja bereits schon von sich aus getan.

Wir haben eine weitergehende Umstrukturierung angeregt, damit wir unseren Dienstbetrieb noch besser sicher stellen können, indem das Wechseln der Wachen reduziert oder bestenfalls komplett unterbunden wird. Das würde einige Unannehmlichkeiten mit sich bringen, aber sollte dieser Vorschlag Zustimmung finden, so werden wir diese selbstverständlich unterstützen und hoffen auf euer Verständnis.

Auch wir als Betriebsrat möchten an dieser Stelle noch einmal an alle Kolleg*innen appellieren, die Anordnungen und Empfehlungen der Geschäftsführung ernst zu nehmen. Die Maßnahmen aus der Stufe 2 des Pandemieplanes machen Sinn und müssen beachtet werden. Da wo es möglich ist, solltet ihr Abstand zu halten. An den Esstischen sitzt man ja doch recht eng und es gibt in allen Wachen Räume zum Ausweichen. Kolleg*innen die mehrere Nachtschichten hintereinander haben, sollten dazu ihre Ruheräume für die Tagschichtkolleg*innen frei machen.

„Es ist ernst. Nehmen Sie es auch ernst.“ sagte die Bundeskanzlerin jüngst in ihrer Ansprache, dem können wir uns nur anschließen!

Unter dem Link der DGB-Rechtsschutz GmbH  könnt ihr nützliche Hinweise und Antworten auf Fragen zu dem Thema Corona, die für Beschäftigte wichtig sind, finden: https://www.dgbrechtsschutz.de/ratgeber/schwerpunktthema/uebersicht/beitrag/krankheit/ansicht/coronavirus-was-beschaeftigte-wissen-muessen-1/details/anzeige/#contentPost  Die Hinweise und Informationen werden regelmäßig aktualisiert.

Die Schüler*innen finden hier nützliche Informationen, die für sie relevant sein könnten: https://www.ausbildung.info/news/faq-corona-und-ausbildung

Erreichbarkeit des Betriebsrates

Die „Corona-Krise“ geht auch dem Betriebsrat nicht vorbei. Auch wir sind angehalten Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Daher sind wir während der angegeben Bürozeiten  zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Video-Konferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.

Wirtschaftsausschuss / Tendenzbetrieb

Genau zwischen unseren letzten beiden Teilbetriebsversammlungen lag der Termin des Kammertermins vor dem Oldenburger Arbeitsgericht, daher konnten leider nur die Teilnehmer*innen der zweiten Versammlung das Ergebnis erfahren.

Worum ging es? Von der Geschäftsführung wurde der im April 2019 gegründete Wirtschaftsausschuss (Was ist ein Wirtschaftsausschuss?) nicht anerkannt, weil sie davon ausging, der Rettungsdienst Ammerland sei ein Tendenzbetrieb (Was ist ein Tendenzbetrieb?) und dürfe daher keinen Wirtschaftsausschuss gründen.

Bereits bei der vorgelagerten Güteverhandlung, wie auch zu Beginn des Kammertermins gab der Arbeitsrichter zu verstehen, dass ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) aus 1981 eindeutig zu verstehen gäbe, dass Rettungsdienste per se Tendenzbetriebe seien. Da dies aber eine sehr alte Rechtssprechung sei, sei diese durchaus überprüfungswürdig. Auch wir meinten zunächst, dass nach all den Änderungen, die der Rettungsdienst durch neue Gesetze und Regelungen inzwischen erfahren hat, es fragwürdig ist, ob die Auslegung des BAG von 1981 heute noch haltbar ist. Allerdings wäre um das zu klären, der Gang durch die Instanzen zum BAG nach Erfurt notwendig gewesen. Bei einer spontanen Sitzung des Betriebsrates während einer einberaumtem Unterbrechung der Verhandlung, entschied der Betriebsrat in Abstimmung mit unserer Anwältin, dass die Energie, die in dieses Verfahre zu stecken gewesen wäre, in keinem Verhältnis zu dem Gewinn gestanden hätte, den der Betriebsrat daraus hätte ziehen können. Wir haben darauf hin einstimmig beschlossen den Antrag vor dem Arbeitsgericht Oldenburg zurückzuziehen und der Geschäftführung zugesagt, den Beschluss zur Gründung des Wirtschaftsausschusses zu wiederufen. Damit hat der Betriebsrat des Rettungsdienst Ammerland fortan keinen Wirtschaftsausschuss.

Arbeitsgericht Oldenburg > Landesarbeitsgericht Hannover

Wir berichteten im Betriebsratsinfo Juli 2019, dass die Geschäftsführung in dem gewonnenen Rechtsstreit eines Kollegen gegen den Rettungsdienste Ammerland wegen der Dienstanweisung „Ordnung in den Wachen“ Berufung beantragt hat. Nun ist der Termin der Berufungsverhandlung bekannt. Am 14. Juli 2020 um 10:00 wird vor dem Landesarbeitsgericht weiterverhandelt. Zur Vorgeschichte könnt ihr hier nachlesen: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/betriebsratsinfo-juli-2019/ Die interessierten Kolleg*innen, die die Verhandlung mitverfolgen möchten, finden das Landesarbeitsgericht in der Loenhardstraße 15 in Hannover direkt hinter dem Hauptbahnhof. Die Ausweise sollten nicht vergessen werden, es gibt hin und wieder aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen.

JAV-Wahlen

Nachdem wir nun einen Wahlvorstand benannt haben und wir noch Mitglieder des Wahlvorstandes zu schulen hätten, sind leider im Moment wegen der Corona-Krise sämtliche Schulungseinrichtungen geschlossen. Außerdem ist es in unserem Betrieb zur Zeit auch nicht angesagt Versammlungen durchzuführen um eine Wahl vorzubereiten. Deshalb müssen wir leider das Thema JAV vertagen, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Sobald sich die Lage normalisiert, werden wir die JAV-Wahl anschieben. Wer sich bis dahin über das Thema JAV informieren möchte, findet unter diesem Link http://jav.info/ reichlich Informationen.


Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst Euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr Euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo Februar 2020

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Einladungen Teilbetriebsversammlungen – 1. Quartal 2020

Wir möchte euch zu den Teilbetriebsversammlungen am 11.02.20  um 15:30 Uhr und am 20.02.20 um 19:30 Uhr einladen. Die TBVs finden in unserem Schulungsraum statt.

Folgende Themen werden voraussichtlich auf der Tagesordnung stehen:

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Bericht aus der Betriebsratsarbeit im letzten Quartal
  3. Aktuelle Fragen und Anregungen aus dem Betrieb
    Was bewegt euch, was sollten wir anpacken, wo drückt der Schuh … ?
  4. Bericht der Geschäftsführung

Wir freuen uns über eine rege aktive Teilnahme!

Also, am Besten gleich Termin in den Kalender eintragen, wir freuen uns auf euch!


Freies WLAN in den Wachen

Bild von annca auf Pixabay

87 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) besagt, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat, wenn die „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;“  installiert werden. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats setzt entgegen seinem Wortlaut nicht voraus, dass die technische Einrichtung ausschließlich oder überwiegend die Arbeitnehmer*innen überwachen soll. Es reicht aus, wenn die technische Einrichtung aufgrund ihrer technischen Gegebenheiten und ihres konkreten Einsatzes objektiv geeignet ist, die Arbeitnehmer*innen zu überwachen (BAG 25.9.2012 – 1 ABR 45/11). Das liegt auf der Hand, denn mit welcher inneren Haltung der Arbeitgeber die Überwachungseinrichtung einsetzt, ist schlechterdings nicht überprüfbar.

Warum kommt ein freies WLAN in den Wachen einer technischen Einrichtung zur Überwachung von Verhalten und Leistung gleich. Dazu muss man wissen, jeder WLAN-Router protokolliert, welches Gerät zu welcher Zeit eingeloggt war. Das heißt, dass mit dem Router z.B. die Anwesenheit kontrolliert werden kann. Viele Kolleg*innen machen die mögliche Auswertung dieser Daten noch leichter, weil sie ihren Geräten Namen geben, wie z.B. „Karlas IPhone“ oder „Karls-Laptop“.  Damit müsste noch nicht einmal recherchiert werden, wem die gespeicherte MAC-Adresse zugeordnet ist.  Ein zweiter Aspekt ist die Firewall, diese protokolliert jede aufgerufene Seite. Also zwei Möglichkeiten euer Verhalten zu kontrollieren und theoretisch auch die Leistung, denn wer mehr im Internet dattelt macht weniger für den Betrieb.

Da euer Schutz der eigentliche Zweck der Mitbestimmung ist, kann der Betriebsrat nicht auf die Ausübung der Mitbestimmungsrechte aus § 87 verzichten. Bleibt der Betriebsrat in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten nach § 87 untätig, kann dies eine grobe Pflichtverletzung darstellen, die einen Auflösungsantrag nach § 23 Abs. 1 begründen kann. Das bedeutet, dass der Betriebsrat in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit nach § 87 mitgestalten muss. Er darf das Gestaltungsrecht nicht dem Arbeitgeber alleine überlassen und seine Tätigkeit auf eine bloße Information reduzieren. Es besteht eine Gestaltungspflicht.

Um dieser Pflicht nachzukommen haben wir die Geschäftsführung am 28. November 2019 in einem Schreiben auf diesen Umstand hingewiesen. Dieses Schreiben wurde am 27. Dezember 2019 beantwortet. Daraufhin haben wir am 09. Januar 2020 der Geschäftsführung einen Entwurf einer Betriebsvereinbarung (BV) Internet- und Emailnutzung zugesandt, die euch vor Konsequenzen aus den gespeicherten Daten während der Internetnutzung schützen sollen. Da wir in diesem Zusammenhang erkannt haben, dass die Kolleg*innen in der Verwaltung bereits jetzt dienstlich das Internet nutzen und dienstlichen Emailverkehr haben, hier also ein unerkannter Regelungsbedarf besteht, soll der BV-Entwurf neben der privaten Nutzung auch die dienstliche Nutzung abdecken. Sobald die BV unterschrieben ist, kann das freie WLAN in den Wachen umgesetzt werden. In den  oben angekündigten TBVs kann dieses Thema gerne vertieft werden.


Stundenkonten / Ausgleich von Zusatzschichten

Nachdem wir den Dienstplan für 2020 mit einer „0“ begonnen haben, gilt es nun darauf zu achten, dass in der für die Jahreszeit typischen Erkältungswelle die Stundenstände durch Zusatzdienste nicht gleich wieder in die Höhe schnellen. Daher möchte wir nachfolgen noch einmal an das zur Zeit gültige Prozedere erinnern, mit dem die Zusatzdienste möglich schnell stundenneutral wieder ausgeglichen werden sollen:

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Die Regelungen im Wortlaut der zur Zeit gültigen Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im Einsatzdienst“:

2.8.1 Dienstplan Änderungen
Mitarbeiter, die außerhalb der Springerdienste zum Dienst herangezogen werden, wird ein anderer Dienst durch den Arbeitgeber gestrichen. Hierzu hat der Mitarbeiter das Recht Wünsche zu äußern. Diese müssen die noch vorhandenen Springerrecourcen berücksichtigen und innerhalb einer Woche der RD-Leitung vorgelegt werden. Wird innerhalb der Wochenfrist kein Wunsch geäußert, kann die RD-Leitung einen beliebigen gleichwertigen Dienst streichen. Die Streichung des Dienstes sollte innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der o.g. Wochenfrist, jedoch spätestens bis zum Ende des nächsten Quartals, geschehen.

Wird ein Mitarbeiter mit seinem Einverständnis entgegen seines 1.Jahresdienstplanes durch den Arbeitgeber zu einer Schicht mit kürzerer Dauer herangezogen (z. B. RTW auf KTW), so wird für ihn die tatsächlich erbrachte Stundenzahl angerechnet.

Erfolgt die Einteilung in eine längere Schicht (z. B. KTW auf RTW) so wird die über den 1.Jahresdienstplan hinausgehende Zeit als einsatzbezogene Überstunde behandelt (vgI.2.8.3).

Hiervon unberührt bleiben einfache Umsetzungen (z.B. anderes Rettungsmittel in gleicher Dienstzeit) im Rahmen des Direktionsrechts, die jederzeit möglich sind.

Wir bitten alle Beteiligten darauf zu achten, dass diese Regelung auch angewendet wird. Bei Fragen dazu könnt ihr euch gerne an eines der Betriebsratsmitglieder wenden.


Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst Euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr Euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat