Schlagwort-Archive: Tarifrunde 2016

Betriebsratsinfo – Juni 2016

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Mitgliederbefragung ergibt 78 Prozent Zustimmung – Bundestarifkommission nimmt Tarifergebnis an

Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am heutigen Dienstag (31. Mai) das Tarifergebnis für die rund 2,14 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen angenommen. Zuvor waren die ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen zu ihrer Meinung über das Verhandlungsergebnis vom 29. April 2016 befragt worden und hatten diesem Ergebnis im Rahmen der Mitgliederbefragung mit deutlichen 78 Prozent zugestimmt. Die Bundestarifkommission folgte diesem Votum und nahm das Tarifergebnis mit großer Mehrheit an. Damit sind die Tarifverhandlungen endgültig abgeschlossen.

Die Beschäftigten erhalten in zwei Schritten eine Erhöhung der Löhne und Gehälter rückwirkend ab dem 1. März dieses Jahres um 2,4 Prozent und weitere 2,35 Prozent ab dem 1. Februar 2017. Auszubildende erhalten eine Erhöhung der Vergütung um insgesamt 65 Euro – 35 Euro ab 1. März 2016 und 15 30 Euro ab 1. Februar 2017. Ihr Urlaubsanspruch steigt von 28 auf 29 Tage. Die Übernahmeregelung wird der Laufzeit des Tarifvertrages entsprechend bis zum 28. Februar 2018 verlängert.

Das Gesamtpaket des Abschlusses sichert außerdem die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei konnte eine Rentenkürzung verhindert werden. Der für eine zehnjährige Laufzeit gefundene Tarifkompromiss sieht vor, dass bei Kassen, bei denen finanzieller Handlungsbedarf besteht, zusätzliche Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Höhe von jeweils 0,4 Prozent eingeführt werden. Sofern Überschüsse entstehen, werden die Beiträge 25 für beide Seiten gesenkt.

Die neue mit den kommunalen Arbeitgebern (VKA) verhandelte Entgeltordnung führt in vielen Bereichen zu deutlich verbesserten Eingruppierungen und damit zu einer finanziellen Aufwertung. Die Tarifvertragsparteien hatten mehrere Jahre über die Neubewertung von 1.088 der rund 4.000 Tätigkeitsmerkmale verhandelt und sich verständigt, die entstehenden Mehrkosten paritätisch aufzubringen. Die Gewerkschaften erklärten sich bereit, die Jahres-Sonderzahlung um vier Prozentpunkte abzusenken und drei Jahre lang nicht zu erhöhen, um Mehrkosten der Arbeitgeber hälftig zu kompensieren. In der 35 Frage der tariflichen Ausschlussregelung für sachgrundlose Befristungen konnte keine Einigung erzielt werden.

ver.di erwartet, dass der Bundesinnenminister jetzt rasch per Gesetz seine Ankündigung umsetzt und das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten überträgt.

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an zwei Stellen nachlesen:

auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed, hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/, als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletter abonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt.

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda .de

Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Mitgliederbefragung ergibt 78 Prozent Zustimmung – Bundestarifkommission nimmt Tarifergebnis an

Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am heutigen Dienstag (31. Mai) das Tarifergebnis für die rund 2,14 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen angenommen. Zuvor waren die ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen zu ihrer Meinung über das Verhandlungsergebnis vom 29. April 2016 befragt worden und hatten diesem Ergebnis im Rahmen der Mitgliederbefragung mit deutlichen 78 Prozent zugestimmt. Die Bundestarifkommission folgte diesem Votum und nahm das Tarifergebnis mit großer Mehrheit an. Damit sind die Tarifverhandlungen endgültig abgeschlossen.

Die Beschäftigten erhalten in zwei Schritten eine Erhöhung der Löhne und Gehälter rückwirkend ab dem 1. März dieses Jahres um 2,4 Prozent und weitere 2,35 Prozent ab dem 1. Februar 2017. Auszubildende erhalten eine Erhöhung der Vergütung um insgesamt 65 Euro – 35 Euro ab 1. März 2016 und 15 30 Euro ab 1. Februar 2017. Ihr Urlaubsanspruch steigt von 28 auf 29 Tage. Die Übernahmeregelung wird der Laufzeit des Tarifvertrages entsprechend bis zum 28. Februar 2018 verlängert.

Das Gesamtpaket des Abschlusses sichert außerdem die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei konnte eine Rentenkürzung verhindert werden. Der für eine zehnjährige Laufzeit gefundene Tarifkompromiss sieht vor, dass bei Kassen, bei denen finanzieller Handlungsbedarf besteht, zusätzliche Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Höhe von jeweils 0,4 Prozent eingeführt werden. Sofern Überschüsse entstehen, werden die Beiträge 25 für beide Seiten gesenkt.

Die neue mit den kommunalen Arbeitgebern (VKA) verhandelte Entgeltordnung führt in vielen Bereichen zu deutlich verbesserten Eingruppierungen und damit zu einer finanziellen Aufwertung. Die Tarifvertragsparteien hatten mehrere Jahre über die Neubewertung von 1.088 der rund 4.000 Tätigkeitsmerkmale verhandelt und sich verständigt, die entstehenden Mehrkosten paritätisch aufzubringen. Die Gewerkschaften erklärten sich bereit, die Jahres-Sonderzahlung um vier Prozentpunkte abzusenken und drei Jahre lang nicht zu erhöhen, um Mehrkosten der Arbeitgeber hälftig zu kompensieren. In der 35 Frage der tariflichen Ausschlussregelung für sachgrundlose Befristungen konnte keine Einigung erzielt werden.

ver.di erwartet, dass der Bundesinnenminister jetzt rasch per Gesetz seine Ankündigung umsetzt und das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten überträgt.

Betriebsratsinfo – Mai 2016-2

Informationen aus dem Betriebsrat



ver.di Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis TVöD 2016

Nach drei Verhandlungsrunden sowie intensiven  Warnstreikwellen konnte mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) am 29. April 2016 ein Verhandlungsergebnis erreicht werden! Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat mit deutlicher Mehrheit die Annahme des Ergebnisses empfohlen und ruft alle Mitglieder im Geltungsbereich zur Teilnahme an der Mitgliederbefragung auf!

Die wesentlichen Punkte der Einigung sind:

Entgelterhöhungen

  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. März 2016 um 2,4 Prozent sowie zum 1. Februar 2017 um weitere 2,35 Prozent; die Entgelte der Praktikant*innen erhöhen sich entsprechend.
  • Erhöhung Ausbildungsentgelte zum 1.3.2016 um 35 € und 1.2.2017 um weitere 30 €.

Regelungen für Auszubildende

  • Weitergeltung der bisherigen Übernahmeregelung für zwei Jahre.
  • Auszubildende erhalten in jedem Ausbildungsjahr 50 Euro Lernmittelzuschuss und Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei auswärtigem Berufsschulblockunterricht (beides nur TVAöD BBiG).
  • Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 29 Tage. (Der Zusatzurlaub für Schichtarbeit in der Pflege und die besonderen Regelungen im Bereich des TV-V und der TV-N bleiben bestehen).
  • Angleichung der Jahressonderzahlung für Auszubildende und Praktikanten*innen des Bundes im Tarifgebiet Ost ab 2016 schrittweise an das Niveau im Tarifgebiet West.

Bitte beachten: für die Notfallsanitäterschüler*innen gelten zum Teil abweichende Regelungen, da sie keine Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind!

Zusatzversorgung

  • Keine Absenkung der betrieblichen Altersversorgung!
  • Zusätzliche Arbeitnehmer*innen- und Arbeitgeber*innenbeiträge beim Bund (sowie den kommunalen Arbeitgebern, die an der VBL beteiligt sind) und bei kommunalen Zusatzversorgungskassen, bei denen ein Handlungsbedarf nachweislich festgestellt wurde.

Entgeltordnung

  • Die Entgeltordnung zum TVöD im Bereich der VKA wird zum 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt, für uns bedeutet das:
    • Rettungssanitäter EG 4 + Entgeltgruppenzulage von 2,3 % , das entspricht fast einer Eingruppierung in die EG 5
    • Rettungsassistenten EG 6
    • Notfallsanitäter P 8
    • niemand wird herunter gruppiert
  • Zur hälftigen Kompensation wird die Jahressonderzahlung für die Jahre 2016 bis 2018 auf das Niveau des Jahres 2015 eingefroren und ab 2017 der Bemessungssatz um 4 Prozentpunkte (Tarifgebiet Ost 3 Prozentpunkte) abgesenkt..

Weiteres

  • Die Tarifverträge zur Altersteilzeit (TV-FlexAZ/TV FALTER) werden um 2 Jahre verlängert.

Nun sind die Mitglieder gefragt, es liegt in ihren Händen ob dieses Ergebnis angenommen wird. Aber auch Nichtmitglieder können noch Einfluss nehmen, wer jetzt während der Urabstimmung eintritt, darf sofort an der Abstimmung teilnehmen. Mit Inkrafttreten der Entgeltordnung dürfte dann ja ein wenig Geld für eine Mitgliedschaft übrig sein, oder?

Die ver.di-Betriebsgruppe hat in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat für euch die Abstimmung in unserem Betrieb organisiert. An folgenden Tagen wird die Wahlurne über die Wachen „wandern“:

  • Wache Edewecht: Montag, 16.05.2016 ab 7:00 bis Dienstag, 17.05.2016 12:00 Uhr, bitte den Kollegen Heiderich-Willmer ansprechen
  • Wache Westerstede: Dienstag, 17.05.2016 ab 16:00 Uhr bis Donnerstag, 19.05.2016 17:00 Uhr, bitte den Kollegen Höhne ansprechen
  • Wache Zwischenahn: Samstag 21.05.2016 ab 7:00 Uhr bis Sonntag 22.05.2016 18:00 Uhr, bitte die Kollegen Stimming und Heiderich-Willmer ansprechen
  • Wache Rastede: Montag 23.05.2016 (Uhrzeit bitte erfragen) bis Donnerstag 26.05.2016 16:00 Uhr, bitte die Kolleg*innen J. Steinberg und Hedemann ansprechen.

Die Angaben der Uhrzeiten sind als Richtwerte zu betrachten, bitte beachtet, dass die Kolleg*innen in diesen Zeiten möglicherweise Dienst haben, sprecht sie aktiv an, wenn ihr abstimmen wollt und einen Zeitpunkt dafür vereinbaren wollt.

Regelungsbedarf in der Betriebsvereinbarung Arbeitszeit

Im November 2015 haben die Geschäftsführung und der Betriebsrat vereinbart, einem festgestellten Regelungsbedarf in den Punkten 2.8.1 Dienstplan Änderungen und 2.8.2 Diensttausche im 1. Quartal 2016 abzuhelfen.

In beiden Punkten konnte bisher jedoch noch keine Lösung gefunden werden. Zum Punkt Diensttausche sind wir zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass mit einer effektiveren Dienstplansoftware sich der Regelungsbedarf erübrigen würde. Wir halten es für sinnvoller die Software unseren Bedürfnissen anzupassen, als unsere Regelungen der Software. Leider sind uns zur Zeit keine effektiveren Softwarelösungen bekannt, die auch die notwendigen Schnittstellen zum Tarif wie auch zur Lohnbuchhaltung bieten. Wir werden intensiv Ausschau nach brauchbaren Lösungen halten.

Beim Thema Dienstplanänderungen, geht es um den Ausgleich zwischen sehr hohen Plusstundenständen und sehr hohen Minusstundenständen. Hier besteht der berechtigte Wunsch der Geschäftsführung einen Ausgleich herbeizuführen. Während auf der einen Seite vereinzelt Kolleg*innen sehr hohe Plusstundenstände vor sich her tragen, haben auf anderen Seite vereinzelt Kolleg*innen sehr hohe Minusstundenstände am Ende des Jahres. Hier einen Ausgleich zu schaffen macht unter dem Gerechtigkeitsgedanken, wie auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten Sinn. Hierzu besteht allerdings noch großer Beratungsbedarf um eine Lösung zu finden, welche die Planungssicherheit für die Kolle*innen im Ausgleichszeitraum nicht zerstört. Wir informieren euch sobald wir brauchbare Ideen haben. Die betroffene Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ findet ihr unter diesem Link: https://br-rda.de/betriebsvereinbarung/betriebsvereinbarung-arbeitszeit-im-einsatzdienst/ oder im Intranett.

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Betriebsratsinfo – Mai 2016

Informationen aus dem Betriebsrat



Geschafft: die Entgeltordnung kommt!

Zwischen der VKA und ver.di wurde endlich eine Einigkeit über die Entgeltordnung erzielt.

Es war ein hartes Stück Arbeit, das ver.di da vollbracht hat. Aber ohne die Unterstützung der Mitglieder auf allen Organisationsebenen wäre das nicht möglich gewesen, denn der Widerstand der VKA war hoch. So waren auch die beiden Betriebsratsmitglieder Uwe Heiderich-Willmer und Marcus Schumacher bei verschieden Treffen der ver.di-Bezirks- und Landesfachgruppe Rettungsdienst und der AG Entgeltordnung Feuerwehr und Rettungsdienst der Bundestarifkommission von ver.di in Oldenburg, Bremen, Hannover, Kassel und Berlin in ihrer Freizeit unterwegs, um gemeinsam mit Kolleg*innen aus der ganzen Republik den Verhandler*innen zu zuarbeiten.

Und es zeigt sich, dass sich Engagement durchaus lohnt, wir freuen uns, dass damit für alle ein Schritt nach vorn verbunden ist, denn in der neuen Entgeltordnung ist für jeden etwas dabei: Rettungssanitäter kommen in die EG 4 inklusive einer Entgeltgruppenzulage von 2,3% ihres jeweiligen Tabellenentgeltes, Rettungsassistenten in die EG 6 und die Notfallsanitäter sollen analog der neuen Pflegetabelle in der P8 eingruppiert werden. Das ist nicht so weit von dem entfernt was eingangs von ver.di für die Rettungsdienstler gefordert wurde. Die Entgeltordnung wird zum 01.01.2017 in Kraft treten. Nun müssen diesem Ergebnis die ver.di-Mitglieder in der Mitgliederbefragung ab dem 9. Mai noch zustimmen.

Einzelheiten könnt ihr diesem Flyer entnehmen:

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EGO rettung

Betriebsratsinfo – April 2016

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Tagesfortbildung mit Lernzielkontrolle verpasst, was nun?

Nach Einführung der LOB-Zielvereinbarung „Den Wissensstand aktuell halten“ ist die Frage aufgekommen, was passiert wenn man eine Tagesfortbildung nicht besuchen kann, weil man beispielsweise krank geworden ist. Wir haben hierzu mit der Geschäftsführung vereinbart, wenn keine Möglichkeit besteht einen Ersatztermin zu besuchen, dass es dann nach Abschluss aller Tagesfortbildungen die Möglichkeit geben wird, die Lernzielkontrolle nach zuschreiben. In diesem Fall ist natürlich jede*r Betroffene aufgerufen sich selbstständig auf die Themen, die geprüft werden könnten, vorzubereiten. Dies betrifft auch Kolleg*innen, die erst nach einer Tagesfortbildung in unseren Betrieb eingetreten sind, sie erhalten dann eine eventuelle Leistungszulage anteilig 1/12 pro Beschäftigungsmonat, wenn sie im Februar des Folgejahres noch beim Rettungsdienst Ammerland beschäftigt sind.

LOB für Zusatzdienste nicht rückwirkend,  warum?

Erstmals  im Zusammenhang mit der LOB wird für die Zusatzdienste eine genaue Statistik darüber geführt, wer im Falle eines offenen Dienstes, ohne ausreichende Springerreserve, mit welchen Ergebnis angerufen wurde. Mit diesen Aufzeichnungen wurden erst mit in Kraft treten der Zielvereinbarung ab dem 1. März 2016 begonnen. Für den Zeitraum davor ist nun nicht mehr zu ermitteln, wer wann eingesprungen ist, damit können auch für diese Zusatzdienst keine Punkte vergeben werden.

Im November, im Rahmen der geplanten Evaluierung, wird auch diese Statistik ausgewertet, somit haben wir künftig ein Instrument in der Hand, womit die immer wieder auftauchenden Bedenken, über die gerechte Verteilung der Dienste und er damit verbunden Verteilung der Punkte, überprüft werden können.

Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt

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Am 16. März 2016 wurde in unserem Betrieb erstmals eine Jugend und Auszubildendenvertretung gewählt. Leider fand sich nur ein Kollege bereit für dieses Amt zu kandidieren. Gewählt wurde der Kollege Hajo Peters, er ist künftig der Ansprechpartner für die Belange der Kolleg*innen unter 24 Jahren und für die Belange der Notfallsanitäterschüler*innen. Zu erreichen ist er unter der E-Mailadresse hajo.peters [at] br-rda.de oder jav [at] br-rda.de oder per Papier in Briefkasten am Verwaltungsgebäude. Für etwaige Anrufe bitten wir auch hier vorher einen Blick in den Dienstplan zu werfen und möglichst nur Zeitpunkte für einen Anruf zu wählen, wenn Hajo im Dienst ist.

 

Arbeitsunfall? Was man dazu wissen sollte

Es taucht immer wieder die Frage auf: „Ist das nun eine Arbeitsunfall und damit ein Fall für die BG?“ Unter anderem zu dieser Frage gibt der Nachfolgende Artikel von test.de umfangreiche Antworten:

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Arbeitsunfall_Was_Berufstaetige_wisse_ muessen

Tarifrunde 2016

Zu Tarifrunde 2016 gibt es auf unsrer Homepage Neuigkeiten: TVöD Tarifrunde 2016: Arbeitgeberangebot programmiert Reallohnverlust

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TVöD Tarifrunde 2016: Arbeitgeberangebot programmiert Reallohnverlust

Bsirske kündigt eine Ausweitung der Warnstreiks an

Die zweite Tarifverhandlungsrunde für die 2,14 Millionen Tarifbeschäf-tigten des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Kommunen in Potsdam ist am Dienstagnachmittag (12.04.) zu Ende gegangen.
Ein erstes Angebot der Arbeitgeberseite nannte der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske, „dreist und provokativ“. Das Angebot bedeute jahresbezogen für 2016 ganze 0,6 Prozent und für das nächste Jahr nur 1,2 Prozent. „Die öffentlichen Arbeitgeber setzen trotz beispiellos guter Kassenlage mit einem Überschuss der öffentlichen Haushalte von fast 30 Milliarden Euro auf Reallohnverluste für die Beschäftigten. Das ist eine Provokation“, erklärteForderungen Bsirske. Man werde „dieses sogenannte Angebot“ in der Mitgliedschaft diskutieren. „Ich bin sicher, dass die Antwort eine Ausweitung der Warnstreiks sein wird“, sagte der Gewerkschafter. Das Arbeitgeberangebot habe weder etwas mit Wertschätzung noch mit einer Teilhabe der Beschäftigten an der guten konjunkturellen Entwicklung zu tun.

Den Angriff auf das Leistungsrecht der betrieblichen Altersversorgung hätten die Arbeitgeber zurück genommen. „Gleichzeitig wollen sie aber einseitig die Beschäftigten zur Kasse bitten“, erklärte der Gewerkschaftsvorsitzende. Das komme für die Gewerkschaftsseite nicht in Frage. „Hier wird den Menschen zugemutet, einseitig Gelder in Versorgungskassen der Kommunen zu investieren, während auf der anderen Seite das Niveau ihrer gesetzlichen Rentenversicherung sinkt“, so Bsirske. 25
Einzig in der Frage einer neuen Entgeltordnung für die Beschäftigten waren sich die Tarifvertragsparteien in Potsdam in den zweitägigen Verhandlungen einen großen Schritt näher gekommen.

Die Gewerkschaften fordern sechs Prozent mehr Geld und eine Anhebung der Ausbildungsvergütung um 100 Euro pro Monat. Zudem will ver.di den Missbrauch der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen abschaffen. „Wir wollen den privaten Konsum stärken und einen attraktiven sowie konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst“, sagte Bsirske. 35 Die Gewerkschaft treibe die Sorge um notwendigen Nachwuchs in vielen Berufszweigen um. Zukunftsträchtig sei deshalb die unbefristete Übernahme der Auszubildenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung.

Die nächste Verhandlungsrunde wurde für den 28. und 29. April 2016 in Potsdam vereinbart.

Betriebsratsinfo – Januar 2016

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Tagesfortbildungen

Der Betriebsrat hat im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes gewisse Beratungs- und Mitbestimmungsrechte bei der Einrichtung und Durchführung von Maßnahmen zur Beruflichen Bildung. Vor diesem Hintergrund ist der Betriebsrat in seiner jüngsten gemeinsamen Sitzung mit der Geschäftsführung über die Umsetzung der geplanten Tagesfortbildungen informiert worden. Die Informationen hierzu sind im wesentlichen jedem von euch durch ein persönliches Anschreiben von Herrn Peter bereits bekannt.

Der Betriebsrat hat das Konzept zu Kenntnis genommen und befürwortet dies grundsätzlich. Um sich eine vorläufig abschließende Meinung zu diesem Tagesfortbildungskonzept bilden zu können, wird im ersten Durchgang jeweils ein Betriebsratsmitglied als Beobachter*in anwesend sein. Die daraus gewonnen Erkenntnisse werden in die Evaluierung mit eingebracht werden.

Zu den Überprüfungen am Ende jeder Fortbildung tauchen immer wieder Fragen auf: Wer bekommt die Antworten? Sieht der Chef die Antworten? Was passiert wenn ich eine Prüfung versemmele? Hierzu ist grundsätzlich zu sagen, die Antwortbögen bleiben hier im Hause, ja der Chef wird sie sehen, arbeits- bzw. eingruppierungsrechtliche Konsequenzen wird es nicht geben. Dies hat Herr Peter in seinem persönlichen Anschreiben an alle Kolleg*innen deutlich in fett gedruckten Buchstaben ausgedrückt!

Nichtsdestotrotz muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, was der TVöD zum Thema Leistung im § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen sagt:

(2) Bei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.
Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verlängert werden. Bei einer Verlängerung der Stufenlaufzeit hat der Arbeitgeber jährlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung noch vorliegen. Für die Beratung von schriftlich begründeten Beschwerden von Beschäftigten gegen eine Verlängerung nach Satz 2 bzw. 3 ist eine betriebliche Kommission zuständig. Die Mitglieder der betrieblichen Kommission werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs-/Personalrat benannt; sie müssen dem Betrieb/der Dienststelle angehören. Der Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der Kommission darüber, ob und in welchem Umfang der Beschwerde abgeholfen werden soll.

Es wird also deutlich, dass eine Leistung, die erheblich unter dem Durchschnitt liegt, lediglich zu Folge haben kann, dass der Stufenaufstieg auf die Stufen 4 bis 6 verlangsamt werden kann, ein Weg rückwärts ist nicht vorgesehen. Auch müsste dann die Maßnahme jährlich überprüft werden, so bekäme jeder die Chance  das zu heilen. Und mal ehrlich, wer von euch möchte mit einem Niveau, das erheblich unter dem Durchschnitt liegt, aus einer bedrohlichen Situation gerettet werden, eine gewisse Kompetenz ist nun mal gefragt.

Wir sollten dies also unabhängig von irgendwelchen nicht ausgesprochenen Eventualitäten, als Herausforderung sehen und die Erfolgskontrollen am Ende jeder Tagesfortbildung nur als das nutzen wofür sie vorgesehen sind: zu Selbsteinschätzung und zur Evaluierung der Fortbildungen inkl. Prüfungen.

Betriebsrat und Eingruppierung

Es wird dem Betriebsrat immer wieder vorgeworfen, er würde nichts gegen die Eingruppierung von Rettungsassistent*innen in die EG 3 unternehmen. Diese Aussage beruht auf dem grundsätzlichen Irrtum, der Betriebsrat hätte einen Einfluss auf die Eingruppierung. Dem ist mit Nichten so! Eingruppiert wird nach dem Tarifvertrag, der von der Gewerkschaft ver.di für ihre Mitglieder mit dem Arbeitgeberverband Verband Kommunaler Arbeitgeber (VKA) geschlossen wurde. Durch unsere Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ und einzelvertragliche Regelungen wird dieser Tarifvertrag auch auf Nicht-ver.di-Mitglieder angewandt. Im Übrigen unterschreibt dann jeder selbst den Arbeitsvertrag, der regelt unter welchen Bedingungen hier die Arbeitsstelle angenommen wird. Es wird also deutlich, dass der Betriebsrat an dieser Stelle keine Karten im Spiel hat!

Zur Erläuterung wie eine Eingruppierung durch den TVöD zustand kommt, könnt ihr hier in der bereits 2013 in einem BR-Info veröffentlichten Zusammenfassung noch ein mal nachlesen:

Unsere Eingruppierung sollte im TVöD Abschnitt III §§ 12 und 13 geregelt sein, zur Zeit ist dort aber immer noch zu lesen „[Derzeit nicht belegt, wird im Zusammenhang mit der Entgeltordnung geregelt.]“ Diese Entgeltordnung ist aber bis heute noch nicht erstellt worden. Daher gelten für uns immer noch die §§ 22 und 23 im Abschnitt VI des alten BAT:

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TVoeD-BAT_Eingruppierung

Dort wird auf die Anlagen 1a und 1b verwiesen. RS und RA werden in der Anlage 1a geregelt:

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

Tätigkeitsmerkmale_RS_RA_Anlage_1a_BAT

die dort ermittelten Eingruppierungen muss man schließlich in den Überleitungstabellen des TVÜ (Achtung: aufgesplittet nach Beschäftigten die am 30.9. / 1.10. 2005 bereits vorhandenen waren und den Beschäftigten, die nach diesem Termin eingestellt wurden) zuordnen:

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TVUE_Vergütungsgruppen

Das Tabellenentgelt aus der so ermittelten Eingruppierung kann unter https://oeffentlicher-dienst.info/ aus der jeweils aktuellen Tabelle ermittelt werden.

Im o.g. §22 des BAT ist weiter auch folgendes geregelt: (2) […] Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Vergütungsgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen. Kann die Erfüllung einer Anforderung in der Regel erst bei der Betrachtung mehrerer Arbeitsvorgänge festgestellt werden (z. B. vielseitige Fachkenntnisse), sind diese Arbeitsvorgänge für die Feststellung, ob diese Anforderung erfüllt ist, insoweit zusammen zu beurteilen. […]

Wie ihr seht, wird also seit 10 Jahren unsere Eingruppierung über ein umständliche Krücke geregelt. In der Tarifrunde 2016 soll nun endlich die neue Entgeltordnung beschlossen werden. Dies ist die Stelle wo jede*r Einfluss nehmen kann, in dem er*sie Mitglied bei ver.di wird und sich an den Aktionen, die Rund um die Tarifrunde in den Betrieben etc. laufen werden, beteiligen kann. Auch die ver.di Betriebsgruppe des RD-Ammerland wird sich in diese Tarifrunde einbringen, je mehr dabei sind umso eher können wir uns Gehör verschaffen.

Tacheles

Die von der Geschäftsführung in den letzten „Informationen rund um den Notfallsanitäter“ unter dem Untertitel „Tacheles“ angesprochenen bedenklichen Umgangsformen innerhalb des Betriebes und die chronischen Meckereien werden auch von dem Betriebsrat mit Sorge wahrgenommen. Es wird von einigen nach außen ein Bild vermittelt, nach dem die Hälfte der Belegschaft wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen gekündigt hätte oder kündigen wolle. Dem Appell der Geschäftsführung, sich seiner sozialen Verantwortung in Verbindung mit der dazu notwendigen Sozialen Kompetenz zu erinnern, können wir uns als Betriebsrat nur anschließen. Grundsätzlich sind wir alle hier um einen qualifizierten Job in einer möglichst friedliche Atmosphäre zu machen. Dazu gehört nun mal der Respekt und die Achtung gegenüber sämtlichen Kolleg*innen. Wir erwarten, dass Differenzen im Fachwissen, die die zur Zeit bei uns vorhandenen vier Qualifikationsstufen mit sich bringen, nicht zum diffamieren von Kolleg*innen genutzt werden, sondern dass sich jede*r auch an dieser Stelle seiner*ihrer Verantwortung bewusst wird und die Kolleg*innen die beispielsweise „nur“ RS sind mitnehmen und unterstützen!

Wir können in diesem Zusammenhang nur immer wieder betonen, für konstruktive Kritik bezüglich des Betriebes und des Betriebsrates steht unser digitales Postfach alle [at] br-rda.de, der analoge Briefkasten im Wachenbüro der Wache WST und nicht zuletzt die Bürotür (Bürokalender) immer offen.

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