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Betriebsratsinfo Juni 2023

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Liebe Kolleg*innen

Mit unserem aktuellen BR-Info bekommt ihr die Tagesordnung der Betriebsversammlung am 20.03.23

Darüber hinaus informieren wir noch einmal über unsere Pausen- und Feierabendregelung. Neben den vielen neuen Kolleg*innen, die mit den Regelungen noch nicht vertraut sind, gibt es immer noch unterschiedliche Auffassungen bezüglich unserer Regelungen, die immer noch zu Verstößen gegen unsere Vereinbarungen und gegen das Arbeitszeitgesetz führen.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Euer Betriebsrat

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Betriebsratsinfo April 2023 – 2

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Liebe Kolleg*innen

In unserem aktuellen BR-Info möchten wir euch zeitnah über das Schlichtungsergebnis zu den bisher gescheiterten Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst informieren.

Vorweg der Hinweis, das Schlichtungsergebnis ist noch nicht das Verhandlungsergebnis, es soll lediglich die Grundlage für weitere Verhandlungen darstellen.

Euer Betriebsrat

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Betriebsratsinfo April 2023

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Liebe Kolleg*innen

In unserem aktuellen BR-Info möchten wir zunächst die zahlreichen neuen Kolleg*innen begrüßen und euch herzlich willkommen heißen im Team des Rettungsdienst Ammerland.

Unter euch sind auch viele Kolleg*innen, die ihre Ausbildung als Rettungssanitäter*innen beginnen. Leider haben wir zur Zeit keine Jugend- und Ausbildungsvertretung. Es fanden sich bei der letzte Wahl keine Kandiat*innen. Trotzdem werden wir als Betriebsrat uns um eure Belange kümmern.

Wenn Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit eurer Ausbildung auftreten, wendet euch bitte die beiden Ausbildungsbeauftragten im Betriebsrat, Gertje Bruhns und Fabienne Brüntjen. Sie helfen euch gerne weiter.

Alle Betriebsratsmitglieder und deren Aufgaben innerhalb des Betriebsrates findet ihr unter diesem Link: https://br-rda.de/die-personen-br/. Dort lest ihr auch die Kontaktdaten. Alle weiteren Infos, wie ihr uns erreichen könnt, stehen am Ende des Newsletters.

Nach der Jahresdienstplanerstellung ist vor der Jahresdienstplanerstellung. Die AG-Dienstplan des BR möchte in einer Umfrage eure Erfahrungen aus dem ersten Quartal mit den neuen Dienstplanrollen erfragen. Dazu findet ihr in diesem Newsletter einen Link zu einer Umfrage.

Weiter beschäftigen wir uns mit der Tarifrunde 2023. Wir informieren über den aktuellen Stand der Verhandlungen.

Euer Betriebsrat

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Betriebsratsinfo Januar 2023

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Liebe Kolleg*innen

mit unserem ersten BR-Info in diesem Jahr, möchten wir euch über eine überraschende, neue Sachlage informieren, die die BLS-rot-Alarmierungen der NKTWs betrifft.

Weiter zeigen wir dir einige Impression vom Auftakt der Tarifverhandlungen für die Tarifrunde 2023. Du findest zwei Videos, die die Stimmung des Tages gut widerspiegeln.

Euer Betriebsrat

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Tarifrunde 2023

Auftakt in Potsdam mit lautstarker Demo

Die Tarifverhandlungen haben am 24.01.23 in Potsdam begonnen. Begleitet wurden sie von einem eindrucksvollen Aufgebot an RD-Kolleg*innen, die deutlich gemacht haben, dass die Belastungsgrenzen in vielen Bereichen bereits überschritten sind und dass neben der angemessenen Erhöhung des Tabellenentgelts auch die Reduzierung der Arbeitszeit im Rettungsdienst überfällig ist. Nachfolgend findet ihr ein paar Impression von dem „Rahmenprogramm“ des Verhandlungstauftaktes.

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Betriebsratsinfo November 2022

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Liebe Kolleg*innen

In unserem aktuellen BR-Info möchten wir zunächst die zahlreichen neuen Kolleg*innen begrüßen und euch herzlich willkommen heißen im Team des Rettungsdienst Ammerland.

Unter euch sind auch viele Kolleg*innen, die ihre Ausbildung als Notfallsanitäter*innen und Rettungssanitäter*innen beginnen. Leider haben wir zur Zeit keine Jugend- und Ausbildungsvertretung, es fanden sich bei der letzte Wahl keine Kandiat*innen. Trotzdem werden wir als Betriebsrat uns um eure Belange kümmern.

Wenn Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit eurer Ausbildung auftreten, wendet euch bitte die beiden Ausbildungsbeauftragten im Betriebsrat, Gertje Bruhns und Fabienne Brüntjen. Sie helfen euch gerne weiter.

Alle Betriebsratsmitglieder und deren Aufgaben innerhalb des Betriebsrates findet ihr unter diesem Link: https://br-rda.de/die-personen-br/. Dort lest ihr auch die Kontaktdaten. Alle weiteren Infos, wie ihr uns erreichen könnt, stehen am Ende des Newsletters.

Dann möchten wir euch über die Dienstplanung 2023 informieren, zur Zeit werden die eigentlichen Dienstpläne generiert. Diese müssen dann bis zum 14.12.2022 dem Betriebsrat zur Zustimmung vorgelegt werden. Wir haben dann bis zum 21.12.2022 Zeit um den Plan zu prüfen. Da wir nicht die Pläne aller Kolleg*innen prüfen können, bitte wir euch ab dem 14.12. selbst in euren Dienstplan zu schauen und bei Unstimmigkeiten uns umgehend zu informieren, damit wir uns ggf. kümmern können. Nach dem 21.12. wird der Dienstplan verbindlich sein und wir werden nur noch Beschwerden behandeln können, wenn es danach Änderungen gibt, die den Regelungen unserer Betriebsvereinbarung Arbeitszeit widersprechen.

Bevor wir euch über die anstehende Tarifrunde und die Gespräche von ver.di mit der VKA zu unserer Arbeitszeit informieren, möchten wir noch ein paar Worte zum Thema Annahmeverzug (wenn Schichten ausfallen) verlieren.

Bei Fragen und Rückmeldungen zu diesem BR-Info könnt ihr uns unter der Adresse newsletter [at] br-rda.de schreiben.

Wir wünschen euch eine schöne Zeit und viel Spaß beim Lesen des BR-Infos!

Euer Betriebsrat

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Betriebsratsinfo August 2022

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Sachstandsbericht der Geschäftsführung zur Fahrzeugbeschaffung

Es ist schon ungewöhnlich, dass die Geschäftsführung wenige Tage nach dem dem Monatsgespräch mit dem Betriebsrat über dieses Gespräch im Mitarbeiter*innenportal berichtet. Vertrauensvolle Zusammenarbeit geht anders. Es wird dann besonders brisant, wenn aus diesem Gespräch verkürzt und falsch berichtet wird. Daher liegt hier die Vermutung nahe, dass es gar nicht um einen Sachstandsbericht ging, sondern um eine Diffamierung des Betriebsrates, denn die vollständige Geschichte geht anders.

Schauen wir auf die Ergebnisse unserer kürzlich durchgeführten Umfrage, die sich auf unsere Fahrzeuge bezogen. Fast 80% der Kolleg*innen sind mit dem Fahrzeugpark unzufriedenen bis sehr unzufrieden. Begleitet wurde das mit Kommentaren wie: „Zu viele „alte“ Fahrzeuge, bei denen man nie weiß, ob man überhaupt am Ziel ankommt…“ oder „Besonders schlecht: völlig überalterter Fuhrpark, Fahrzeuge mit viel zu hoher km Leistung, sehr schlechte Pflege/Wartung…“

Zu unseren Patiententransportsytem, wie Tragen, Tragestühle, etc. äußerten sich sogar fast 90% unzufrieden bis sehr unzufrieden. Diese Frage wurde z.B. mit folgenden Sätzen kommentiert: „Auch hier gibt es nichts positives zu berichten. Wir sind hier auf dem Stand vor etlichen Jahren stehen geblieben,… “ oder „Altes Material, welches vielleicht noch funktionsfähig ist aber keinesfalls dem Stand der Technik entspricht denn das bedeutet für die MitarbeiterInnen, dass sie es nichtmal wert sind, dass man ihnen die Arbeit erleichtert.“

Es wird deutlich, hier ist einiges von der Geschäftsführung versäumt worden.

Der Betriebsrat fordert schon seit Jahren vergeblich die regelmäßige Vorlage eines Fahrzeugkonzeptes, aus der ersichtlich wird, wann welches Fahrzeug ersetzt wird. Zuletzt hat der Betriebsrat im Arbeitsschutzausschuss im November 2021 gemeinsam mit der Arbeitssicherheitsfachkraft durch die Leitmerkmalmethoden „Heben-Tragen-Halten“ und „Schieben und Ziehen“ dargelegt, wie hoch die körperliche Belastung für das Personal im Rettungsdienst ist. Die Notwendigkeit von technischen Hilfsmitteln wurden von der Arbeitssicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt bestätigt, während sie von der Geschäftsführung heruntergespielt wurde. Im Juni 2022 bekamen wir in einem Schreiben von der Landrätin mitgeteilt, dass Herr Peter solche Hebe-und Tragehilfen in Ammerländer Häusern mit üblicherweise geschwungenen Treppen für nicht sinnvoll erachtet – im Gegenteil: hierdurch entfiele auf den Beschäftigten eine noch größere Last.

Genauso verkürzt wie im Mitarbeitet*innenportal wurde das Thema E-Tragen der Landrätin dargestellt. Es ist immer nur die Rede davon, dass der Betriebsrat die teuerste E-Trage beschaffen möchte. Dabei wird völlig außer acht gelassen, was die Ergebnisse aus der Belastungsermittlung gebracht haben und dass die Trage, die wir favorisieren wesentlich mehr Features hat, die in vielen Situationen viele Umlagerungsschritte erspart und damit die Belastung für die Kolleg*innen nochmals erheblich reduziert.

Nach all diesen Versäumnissen und der Ignoranz gegenüber der wirklichen Belastung der Kolleg*innen, sich als Geschäftsführung hinzustellen und zu behaupten, dass der Betriebsrat nun die Beschaffung der neuen Fahrzeuge behindert, ist schon ein starkes Stück.

Im Übrigen gehört zu einem zeitgemäßen sicheren Rettungsmittel mehr als nur Tragen und Tragestühle. Wer es genau wissen möchte kann sich hier unser Schreiben an die Geschäftsführung herunterladen, in dem wir unser Mitbestimmungsrecht in der Frage der Gesundheits- und Unfallvorsorge geltend machen. Zu diese weiteren Anforderungen an unsere Fahrzeuge hat die Geschäftsführung bisher noch keine Stellung genommen. Solange der Geschäftführer uns in dieser Frage das Mitbestimmungsrecht abspricht, sind wir in der Pflicht diese Frage juristisch klären zu lassen. Eine Möglichkeit dazu, aber nicht die einzige, aber irgendwann die letzte, ist die Einigungsstelle.

https://my.hidrive.com/lnk/RAyTtP0n (der Link gilt bis zum 05.09.22 und das Passwort ist #25.08.22)

Wer an den Ergebnissen der Leitmerkmalmethoden interessiert ist, kann sich gerne an uns wenden.

Eines ist klar, hier wird eine Entscheidung für ein System getroffen, das die Arbeitsbedingungen für das nächste Jahrzehnt festlegt. Wenn wir uns für ein System entscheiden, wird es so schnell keinen Wechsel auf eine anderes System geben. Die Vorteile die unsere Präferenz mit sich bringt, könnt ihr dem Schreiben entnehmen. Wir meinen, dass es es wert ist, gründlich zu schauen, auf was wir uns festlegen. Wir erwarten von unserer Geschäftsführung zumindest den Versuch die bessere Variante durchzusetzen. Wir meinen, dass wir das Wert sind!

Nun kann sich jede*r selbst ein Bild von der Situation machen.


Bericht von der Betriebsversammlung 27.06.2022

Auf unserer letzten Betriebsversammlung haben wir wie gewohnt über die Arbeit der letzten beiden Quartale berichtet. Dabei bezog sich der Bericht aus dem ersten Quartal noch auf die Arbeit des Vorgängerbetriebsrates.

Weiter könnt ihr in der, unter dem folgenden Link herunter ladbare, PDF-Datei der Präsentation die Ergebnisse der beiden Umfrage nachlesen.

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

2022-07-27_Betriebsversammlung (002)

 


Zusammen geht mehr…

.. und zusammen wollen wir in der Tarifrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen mehr erreichen. Wir nehmen uns Zeit, die Tarifauseinandersetzung gründlich vorzubereiten, dabei mehr zu werden und dann zusammen loszulegen. Wie viel mehr es sein soll und was Du dafür mit Deinen Kolleg*innen in den kommenden Monaten auf die Beine stellst, wollen wir jetzt von Dir wissen.

 

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Quo Vadis Rettungsdienst

Die Herausforderungen im Rettungsdienst in Niedersachsen nehmen stetig zu:

Zunahme der Rettungseinsätze insgesamt, eskalierendes Verhalten im Rettungseinsatz oder auch eine Fehlsteuerung in der Notfallrettung
prägen den Arbeitsalltag. Im Widerspruch dazu stehen dann die Auseinandersetzungen mit den Kostenträgern, die politisch
zwar eine qualitativ hochwertige Rettung wollen, aber in den konkreten Verhandlungen vor Ort Tarifverträge dann doch nicht
akzeptieren bzw. sich im Dickicht der Detailregelungen verlieren.

Diese Situation belastet die Beschäftigten und gefährdet damit perspektivisch die Zukunft einer flächendeckenden guten Notfallversorgung
in Niedersachsen.

Über diese Situation möchten wir u. a. mit Landtagspolitiker*innen
sprechen:

  • Rüdiger Kauroff (SPD)
  • Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Dr. Marco Genthe (FDP)
  • N.N. (CDU)

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

22-06-24WEB-V03-22-163 Flyer Rettungsdienst LB-Niedersachsen_#01

Auch interessant dazu: Weitere Änderung im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz beschlossen


Personalgespräch

Es kommt immer mal wieder vor, dass man zum Personalgespräch einbestellt wird. Wenn dies nicht vorher abgesprochen ist, geht meist das Kopfkino sofort los: „Hab ich was verbockt“, „Hat sich jemand beschwert“, „Ist der Chef mit meiner Arbeitsleistung nicht zufrieden?“, „Muss ich dahin?“.

Die letzte Frage ist am schnellsten beantwortet: Ja Ihr müsst dahin! Es ist eine sog. Nebenpflicht, der Ihr nachkommen müsst, um Eure Hauptpflicht im Betrieb sinnvoll erbringen zu können. Solange es sich um ein Gespräch handelt, das sich auf das Erbringen eurer Arbeitsleistung bezieht, könnt ihr Euch dem nicht entziehen.

Abgesehen von den im Arbeitsverhältnis und im Umgang überhaupt geltenden Regeln (keine Beleidigungen etc.) gibt es für die Durchführung keine rechtlichen Vorgaben. Allerdings ist der Arbeitgeber bei der Durchführung an die Vorgaben des billigen Ermessen gebunden. Darunter fallen das Eingehen auf Eure Bedürfnisse oder Einschränkungen wie:
vorherige Information über die Gesprächsthemen,
Rücksicht auf Verhinderungen (Arbeitsunfähigkeit)
Wunsch nach Protokollierung Reaktions- oder Bedenkzeit wenn ihr Stellung beziehen sollt.

Also, fragt nach worum es geht, damit das Kopfkino einen Gang runter schalten kann, wenn Ihr krank geschrieben seid braucht Ihr nicht kommen, es kann hilfreich sein aufzuschreiben was gesprochen wurde, damit man später noch nachvollziehen kann worum es ging. Lasst Euch Zeit, wenn ihr Stellung beziehen sollt, z.B. bei einer Beschwerde, vielleicht ist es besser zu Hause über das ganze noch ein mal nachzudenken oder es zu besprechen.

Dann stellt sich oft die Frage, darf ich mir Unterstützung mitnehmen? Diese Frage ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt, demnach dürfen BR-Mitglieder mitkommen, wenn es in dem Gespräch um die: Änderung der Arbeitsabläufe, die eine Fortbildung notwendig machen (§ 81 Abs.4 BetrVG),
Zusammensetzung des Arbeitsentgelts und beruflichen Perspektiven (§ 82 Abs.2 S.2 BetrVG), Leistungsbeurteilung (§ 82 Abs. 2 S.2 BetrVG),
Einsichtnahme in die Personalakten (§ 83 Abs.1 S.2 BetrVG), Behandlung von Beschwerden (§ 84 Abs.1 S.2 BetrVG) gehen soll. Das kann man aber nur entscheiden, wenn man im Vorfeld weiß worum es in dem Personalgespräch gehen soll.

Und noch was, kommt ja nicht auf die Idee das Gespräch auf dem Handy aufzuzeichnen, dies kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein, denn es verletzt das Persönlichkeitsrecht.

Also keine Panik wenn es mal überraschend heißt: „Bitte zum Personalgespräch in mein Büro.“ Im Zweifel meldet Euch bei uns, wir unterstützen euch!


Wo findet ihr den Betriebsrat?

Unser Büro befindet sich im Verwaltungsgebäude der RD-Ammerland GmbH, im Obergeschoss letzte Tür rechts, Telefon: 04488 52220-57
Unter diesem Link könnt ihr sehen, ob und von wem das BR-Büro besetzt ist: Bürokalender

Wenn ein Betriebsratsmitglied speziell ansprechen wollt, findet ihr unter diesem Link die Kontaktdaten: Kontakte


Erreichbarkeit des Betriebsrates

Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.

Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!

Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus

Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!


Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo Februar 2021

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Pausen und Feierabend auf dem KTW/NKTW, die Vierte

Leider berichten uns in letzter Zeit immer noch Kolleg*innen, dass es Probleme mit der Gewährung der Pausen und dem geregelten Feierabend auf dem NKTW und auch auf dem KTW gibt. Da auch der allgemeine Umgangston zwischen Leitstellenkolleg*innen und Kolleg*innen im Einsatzdienst inzwischen oftmals nichts mehr mit kollegialer Zusammenarbeit zu tun hat, sahen wir uns veranlasst, direkt mit dem Leiter der GOL, Herrn Leenderts Kontakt aufzunehmen. Wir haben in einem Anschreiben deutlich gemacht, dass die Geduld des Betriebsrates des Rettungsdienst Ammerland inzwischen aufgebraucht ist und wir ratlos sind, wie es noch gelingen kann, dass Pausen, wie sie jedem zustehen, eingehalten werden und keine ungenehmigten Überstunden mehr im KTW/NKTW-Dienst angeordnet werden. Mit diesem Schreiben haben wir, bevor wir unseren Rechtsanwalt zur Rate ziehen, einen letzten Versuch gemacht und ein gemeinsames Gespräch zwischen BR, Geschäftsführung RD und Leitung GOL angeregt. Da inzwischen aus allen beteiligten RDs im GOL-Land Beschwerden an die GOL-Führung herangetragen werden, ist daraus nun eine große Runde geworden. Man hat uns angekündigt, dass man eine große Feedbackrunde mit allen MAV/BR/PR aller beteiligten Organisationen durchführen möchte. Diese soll in den nächste 4 – 6 Wochen stattfinden.  Wir sind gespannt auf diese Runde und werden berichten.

Wie wir bereits im BR – Juli 2020, Juli 2020-2 und Oktober 2020 berichteten, hatten wir die Geschäftsführung deutlich darauf hingewiesen, dass  wir für die NKTW-Dienste keinerlei Überstunden tolerieren und wir davon ausgehen, dass in diesen Diensten eine Pause analog der Regelung im KTW-Dienst gewährt wird.

Wie auch die Geschäftsführung im Mitarbeiter*innenportal mitgeteilt hat, ist daraus seiner Zeit eine Vereinbarung entstanden, die so lange Gültigkeit hat, bis diese Regelung in einer neuen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit integriert ist.

Das bedeutet, dass ihr während der Pausenkorridore eure Pausen in euren Wachen, da wo ihr zur Zeit in der Regel euer Essen im Kühlschrank stehen habt, machen könnt. Das Prozedere ist das gleiche wie in den KTW-Diensten. Die Version keine Pause oder eine Pause kurz vor dem Feierabend ist nicht vorgesehen, sie verstößt eindeutig gegen das Arbeitszeitgesetz. Denn das gilt hier ohne Frage und wir wollen es an dieser Stelle nicht mit dem Trick des Rechtfertigenden Notstandes, wie wir es in den RTW-Diensten machen, unnötig verbiegen: ArbZG § 4 in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung: Anhang 4.2 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung

Sollte es dennoch zu einem Verstoß kommen, bitten wir um eine Mitteilung an uns und an die Geschäftsführung bzw. den Rettungsdienstleiter. In diesem Fall ist der Zeitraum der nicht gewährten Pause selbstverständlich eine Überstunde, die als einsatzbezogene Überstunde mit Zuschlag belegt ist. Bei Wechselschichtarbeit werden nach § 6 Abs. 1 S. 2 TVöD die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet. Die Pausen werden danach gewährt und bezahlt, gelten aber als Arbeitszeit und verlängern die Schicht nicht, d.h. für eine 8 Stundenschicht müssen wir nur 7,5 Stunden arbeiten, die bezahlte Pause beträgt 30 Minuten. Wird mir die Pause nicht gewährt, habe ich 8 Stunden gearbeitet, also habe ich eine halbe Überstunde gemacht. Ist doch logisch, oder??

Für ein geregeltes Dienstende gilt das gleiche, ihr braucht keine Tour anzunehmen, bei der ihr nicht pünktlich zum Feierabend zurück in der Wache seid. Die halbe Überstunde, zu der der Betriebsrat seine Zustimmung gegeben (siehe BV-Arbeitszeit) hat, gilt nur für unvorhergesehene Verzögerungen, sie darf nicht mit eingeplant werden!

Eine Grundlage für diese Regelungen ist das Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit dem  TVöD § 9 Anhang B aus dem hervorgeht, dass wir nicht länger als 12 Stunden am Tag arbeiten dürfen. Aber auch für die 8-Stunden-Schichten, bei denen eine Überstunde noch kein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz wäre, gibt es eine eindeutige Rechtsprechung zu diesem Thema:

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sagt in seinem Urteil vom 23.11.2000 (4 Sa 81/00) folgendes:

[…] Dadurch, dass die Dienstzeiten nach der beim Beklagten bestehenden Regelung nahtlos aneinander anschließen und sich nicht überlappen, ist aber, weil sich ja die Erforderlichkeit der Einsätze nicht an den Vorgaben des Dienstplans des Beklagten orientieren dürfte, vorprogrammiert, dass Einsätze gegen Ende der individuellen Dienstzeit die äußerste Grenze von 10 Stunden am Tag überschreiten (Hinweis: für uns gilt Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit dem  TVöD § 9 Anhang B => 12 Stunden, d. Verf ). Dies ist ein strukturelles Defizit, das nicht von der Regelung des § 14 ArbZG abgefangen werden kann. Für den Arbeitgeber ist zwar nicht der einzelne einen Einsatz auslösende Vorfall ohne weiteres vorhersehbar, aber die Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit, dass es generell zu solchen Einsätzen kommt, liegt auf der Hand. Der Arbeitgeber nimmt also den wahrscheinlichen Verstoß gegen arbeitszeitrechtliche Bestimmungen, die dem Gesundheitsschutz auch seiner Arbeitnehmer dienen, in Kauf und den guten Willen der Bediensteten für sich in Anspruch, den Einsatz nicht deshalb abzubrechen, weil ihre Arbeitszeit endet. Was im Verhältnis zum jeweiligen Patienten, der nicht in einer hilflosen und gesundheitsgefährdenden Lage gelassen werden darf, gegebenenfalls als Notlage anzusehen ist, ist im Verhältnis zum Beklagten ein vorhersehbares und bis zu einer gewissen Grenze einplanbares Ereignis. Arbeitszeitrechtlich muss der Arbeitgeber so vorgehen, dass er nur solche Einsätze anordnet, die voraussichtlich innerhalb der zulässigen Dienstzeit abgewickelt werden können. Ob dies durch angemessene Überlappung der Dienstzeiten nach dem Dienstplan oder durch versetzte Arbeitszeiten mehrerer Einsatzgruppen oder auf sonstige Weise geschieht, liegt im Ermessensrahmen des Arbeitgebers im Einvernehmen gegebenenfalls mit dem Betriebsrat. Jedenfalls ist vorliegend das Verhalten des Klägers ohne die besondere Art der Dienstplangestaltung nicht denkbar, wenn die Bewältigung des Auftrags innerhalb der zulässigen Dienstzeit hätte voraussichtlich geleistet werden können. Insoweit ist der Vortrag des Beklagten, der geltend macht, die Transport hätte ohne weiteres bis 18.00 Uhr durchgeführt werden können, nicht erheblich, weil auch die Rückfahrt zur Rettungswache berücksichtigt werden muss, ohne dass es noch auf die Ausführungen des Klägers über den mutmaßlichen weiteren Zeitaufwand ankommt. Nach seinem Vortrag traf er ja, obwohl er den Transport nicht durchführte, erst etwa eine halbe Stunde nach Ende der planmäßigen und höchstzulässigen Arbeitszeit an der Rettungswache ein. Ob dieser sich auf diesen Umstand ausdrücklich berufen hat oder nicht, ist nicht von Bedeutung, weil es zum einen auf die objektive Rechtslage ankommt, zum anderen aber der aufgetretene Konflikt nur auf dem Hintergrund dieser Arbeitszeitregelung zu sehen und zu würdigen ist. Auch die Rettungsleitstelle ist Adressat des Arbeitszeitgesetzes, auch wenn sie nicht im Einzelfall erkennen kann, ob nur ein Krankentransport oder ein Notfall vorliegt. […]

Das gesamte Urteil könnt ihr hier nachlesen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=24

Das Landesabseitsgericht Sachsen  folgt diesem Urteil und führt dazu aus:

[…]

Würde die Ansicht des Beklagten (Arbeitgebers, d. Verfasser), wonach Notfalleinsätze auch nach Dienstschluß jederzeit und unabhängig von deren Dauer durchzuführen seien, zutreffen, würde es sich beim Dienst einer RTW-Besatzung um einen solchen mit offenem Ende handeln. Der Beklagte selbst konnte in der Berufungsverhandlung keine Grenzen für die Zumutbarkeit der Durchführung von Einsätzen nennen.

Es spricht somit alles dafür, daß der Einsatz aus arbeitsvertraglichen (arbeitszeitrechtlichen) Gründen hätte abgelehnt werden dürfen.
Für den Vorrang der arbeitsvertraglichen Festlegung der Dienstzeit streitet in diesem Zusammenhang die in § 6 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes zum Ausdruck gekommene Wertung des Gesetzgebers, wonach Nachtarbeit nicht länger als acht bis zehn Stunden betragen darf, wovon Ausnahmen besonderer Rechtfertigung und Begründung bedürfen.

Gegen ein überwiegendes Lösungsinteresse des Beklagten ist anzuführen, daß die Kollision zwischen Einhaltung der Hilfsfrist und dem Dienstende der RTW-Besatzung aus der Betriebsorganisation des Beklagten resultiert. So sind keine überlappenden Dienstzeiten vorgesehen, vielmehr schließen die Dienste der RTW-Besatzungen nahtlos aneinander an. Für Einsätze, die das Dienstende der Rettungshelfer überschreiten, sind ersichtlich keine Vorkehrungen getroffen. Dies schließt ein – wenn auch untechnisch gemeint – organisatorisches Mitverschulden des Beklagten nicht aus (s. ähnlich hierzu LAG Baden-Württemberg vom 23.11.2000 – 4 Sa 81/00 -, AuR 2001, 512, 513).

Soweit der Beklagte auf die aus § 22 Abs. 1 des Rettungsdienstgesetzes folgende Pflicht zur Notfallrettung hinweist, ist ihm entgegenzuhalten, daß diese ihn als den mit den Aufgaben des Rettungsdienstes beauftragten Unternehmer trifft. Auch ist es nach § 6 Abs. 2, § 21 Abs. 1 des Sächsischen Rettungsdienstgesetzes seine Pflicht, den Betriebsablauf entsprechend den Erfordernissen des Rettungsdienstes zu organisieren. Eine Pflicht, über ihre Arbeitszeit hinaus Notfallrettung zu betreiben, ergibt sich daraus jedenfalls nicht für die Arbeitnehmer des Beklagten (vgl. auch LAG Baden-Württemberg vom 23.11.2000, a. a. O.). […]

Dieses Urteil könnt ihr hier vollständig nachlesen: https://www.judicialis.de/S%C3%A4chsisches-Landesarbeitsgericht_2-Sa-430-01_Urteil_23.01.2002.html

Wie aus diesen Urteilen deutlich heraus zu lesen ist, gilt der geregelte Feierabend auch in der Notfallrettung. Wir beabsichtigen diese Urteile in die neue Betriebsvereinbarung Arbeitszeit einfließen zu lassen. Bitte lasst euch nicht von Aussagen der Leitstelle unter Druck setzen, im NKTW- und KTW-Dienst kann es bei den Alarmierungen nicht um Leben oder Tot gehen, sonst läge hier eindeutig eine Fehlalarmierung vor. Denn dann hätte ein RTW alarmiert werden müssen! Die Auffassung wurde uns von unserer Geschäftsführung, wie von der Leitung der GOL bestätigt. Einzige Ausnahme wäre ein First-Responder-Einsatz, wenn kein RTW in ausreichender Nähe zur Verfügung steht.


Personalwechsel im BR

Es hat wieder ein Personalwechsel im Betriebsrat stattgefunden: Sandra Surup hat ihr Betriebsratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Wir finden das sehr schade und danken ihr für ihr Engagement.

Als nächster Nachrücker ist nun Thomas Nolting von der Liste Reil/Nolting als ordentliches Mitglied in den Betriebsrat nachgerückt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. Leider ist durch den Weggang von Sandra das, bei uns weibliche, Minderheitengeschlecht nur noch durch ein einziges weibliches BR-Mitglied vertreten.


Dienstplan 2021

Zum Dienstplan 2021 habe wir in unserer Sitzung am 09.02.2021, nach dem uns die letzten Fragen von Jared Becker und Thorsten Rabe per Videokonferenz beantwortet wurden, den einstimmigen Beschluss gefasst, dem Dienstplan zuzustimmen. Demnach steht von Seiten des Betriebsrates nichts mehr im Wege ihn freizugeben.


BV LOB 2020 unterschrieben

Am 29.09.20 hatten wir der Geschäftsführung einen Vorschlag für eine Vereinbarung über die LOB 2020 übersandt.

Die Ereignisse im Rahmen der Corona-Pandemie haben es verhindert, die gültigen Zielvereinbarungen für das Jahr 2020 sachgerecht umzusetzen. Gleichzeitig bedeutet die Corona-Pandemie für das Jahr 2020 außergewöhnliche Belastungen durch Dienstplanänderungen und das permanente Tragen zusätzlicher Schutzausrüstung.

Ausgehend davon, dass daher jeder Arbeitstag im Jahr 2020 nach Beginn der Corona-Pandemie, mit den damit verbundenen Pandemieplänen, Dienstplanänderungen und Zusatzschichten eine besondere Belastung darstellt, wollten wir damit erreichen, dass jeder Arbeitstag mit Beginn der Gültigkeit der Dienstanweisung „Covid19 – 001“ vom 18.03.2020 ab dem 18.03.2020 als besondere Leistung im Sinne des § 18 TVöD anerkannt wird.

Als Verfahren haben wir vorgeschlagen, dass das Gesamtfinanzvolumen durch die seit dem 18.03.20 verbleibenden 289 Tage dividiert wird. Hieraus ergäbe sich ein Wert pro Tag. Am Ende des Jahres würde für jede*n Beschäftigte die Zahl der geleisteten Arbeitstage im Einsatzdienst ermittelt. Die Anzahl der geleisteten Arbeitstage multipliziert mit dem Tageswert ergäbe dann die individuelle Leistungszulage.

Auf diesem Weg würde gleichzeitig die besondere Leistung, die Bereitschaft während des Sonderdienstplanes „Corona“ Zusatzschichten zu leisten, honoriert.

Inzwischen konnte die Vereinbarung nach ein paar redaktionellen Anpassungen unterschrieben werden. Demnach gilt diese Vereinbarung nun für sämtliche Anwesenheitstage, vom 01.03.20 bis zum 31.12.2020, für alle Beschäftigten des RD-Ammerland, egal ob Verwaltungstätigkeiten, Einsatzdienste oder Sonderaufgaben erledigt wurden. Denn eine besondere Belastung hatten im letzten Jahr alle zu ertragen.

Nun gilt es für das Jahr 2021, das mit den gleichen Bedingungen wie das vergangene Jahr aufhörte, beginnt, eine angemessene Lösung zu finden. Hilfreich könnten dabei die Veränderungen im §18 des TVöD aus der letzten Tarifrunde sein.


Teststrategie im RD-Ammerland

Im BR-Info Dezember 2020 – 2 berichteten wir, dass auch im RD Ammerland an einer Schnellteststrategie gearbeitet würde. Seinerzeit hat der BR dies durch eine eigene Empfehlung unterstützt.

Inzwischen wurde diese Empfehlung von uns zurückgezogen, denn  neue Erkenntnisse aus diesem Fachartikel: https://www.bmj.com/content/371/bmj.m4848 zeigen, dass die Fehlerquote bei asymptomatisch getesteten Personen fast bei 60% liegt. Das heißt, dass die Schnelltests fast 60% falsch negative Ergebnisse liefern. Das RKI sagt zu den Antigen-Schnelltests: „Aufgrund der geringeren Sensitivität und Spezifität von Antigen-Tests ist der Einsatz dieser Tests nur unter bestimmten Voraussetzungen eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Maßnahmen. Damit ein Antigen-Test ein positives Ergebnis anzeigt, ist im Vergleich zur PCR-Testung eine größere Virusmenge notwendig (niedrigere Sensitivität). Das bedeutet, dass ein negatives Antigen-Testergebnis die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht ausschließt. Deshalb sollten diese Tests nur bei Personen angewendet werden, bei denen ein falsch negatives Ergebnis nicht zu schwerwiegenden Konsequenzen führt…“   Auch in Anbetracht dessen, dass in Kürze rund 90% unserer Kolleg*innen geimpft sein werden, beurteilen wir eine solche Teststrategie daher inzwischen nicht mehr als zielführend. Sinnvoller ist es u.E., nach wie vor Kolleg*innen mit Symptomen, einen PCR-Test in der Ammerland-Klinik zu ermöglichen. Die für die Schnelltests notwendigen finanziellen Mittel wären an anderer Stelle sinnvoller verwendbar.


Erreichbarkeit des Betriebsrates

Auch wir sind wieder angehalten Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Daher sind wir während der angegeben Bürozeiten  zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Video-Konferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern. Sobald alle Kolleg*innen im BR vollständig geimpft sind, werden wir die Situation neu bewerten und schauen, ob wird wieder vor Ort präsent sein können.

Bitte haltet euch außerhalb der angegeben Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!

Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise und wir habe euch ein weiteres aufschlussreichen Video angehängt:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus


Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst Euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr Euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

ver.di – Umfrage zur Arbeitszeit im TVöD

Mit dem heutigen Tag startet die Gewerkschaft ver.di eine breit angelegte Befragung, die es so noch nicht gegeben hat! ver.di will wissen:

Was wünschen sich die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst:
Mehr Geld, mehr Freizeit oder eine Kombination aus beidem?

Alle Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit sind aufgerufen, sich an unser Online-Umfrage zu beteiligen.

So kannst Du mitmachen:
Alles was Du für Deine Teilnahme benötigst sind 5-10 Minuten freie Zeit und einen Internetzugang, egal ob mit dem Computer oder mit einem Smartphone. Nicht erforderlich sind datenschutzrechtliche Bedenken, denn die Umfrage findet anonymisiert und gemäß den Auflagen der DSGVO statt. Die Umfrage läuft bis zum 30. Juni 2019

Du erreichst die Startseite für der Umfrage über diesen Link: www.verdi.de/arbeitszeitumfrage-oed

Was ver.di mit der Umfrage erreichen will – und wie es weitergehen kann: 
In den zurückliegenden Tarif- und Besoldungsrunden haben wir gelernt: Die Gestaltung der Arbeitszeit hat nicht nur an Bedeutung dazu gewonnen, sondern steht in den Diskussionen und bei der Forderungsaufstellung oftmals an vorderster Stelle.

Um das Thema Arbeitszeit in der Tarif- und Besoldungsrunde mit dem Bund und den Kommunen im nächsten Jahr einbringen zu können, müssen wir uns sehr gut vorbereiten. Mit der Befragung wollen wir herausfinden, wofür die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben und Verwaltungen bereit sind zu streiten. Und wir wollen eine breite Arbeitszeitdiskussion vor Ort anstoßen – denn die ist für eine große Beteiligung und unseren gemeinschaftlichen Erfolg unerlässlich.

Alles klar? Dann fühle Dich herzlich dazu eingeladen, an unserer Umfrage teilzunehmen. Wir zählen auf Dich – und ganz besonders auf Deine Meinung. Natürlich werden wir dich nach der Auswertung der Umfrage über die Ergebnisse informieren.

Bis dahin,
Deine Gewerkschaft ver.di

Durchbruch im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen

Berlin, 18.04.2018

Bsirske: „Bestes Tarifergebnis seit vielen Jahren“

Bei den Tarifverhandlungen für die 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde eine Einigung erzielt. Der neue Tarifvertrag soll am 1. März 2018 in Kraft treten.

7,5 Prozent Lohnerhöhung bei 30 Monaten Laufzeit, darauf haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes in Potsdam verständigt. Der Verhandlungsführer der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Bsirske sprach vom „besten Ergebnis seit vielen Jahren“. Besonders hohe Zuwächse habe man in den Bereichen vereinbaren können, in denen der öffentliche Dienst die größten Personalgewinnungsprobleme auf dem Arbeitsmarkt hat: Bei

Fach- und Führungskräften, Technikern, Ingenieuren, IT-Fachleuten und bei den sozialen Berufen, betonte Bsirske.

 Der ver.di-Vorsitzende hob hervor, dass es zugleich gelungen sei, auch für Beschäftigte in den unteren und mittleren Entgeltgruppen einen deutlichen Sprung nach oben zu sichern. Bsirske: „100 Euro mehr an Ausbildungsvergütung und eine Anhebung der Löhne um durchschnittlich 10 Prozent bei Beschäftigungsbeginn. Dies erhöht die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber. Das ist wichtig, weil alle Bürgerinnen und Bürger auf einen funktionsfähigen öffentlichen Dienst angewiesen sind.“

 Die Warnstreiks von 220.000 Beschäftigten in den letzten Tagen hätten dazu beigetragen, dass jetzt ein Durchbruch erzielt werden konnte, unterstrich der ver.di-Vorsitzende. Er begrüßte zugleich, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer in den Verhandlungen die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten zugesagt habe.

 Nach einer intensiven Diskussion hat die Bundestarifkommission den ver.di-Mitgliedern für die anstehende Mitgliederbefragung die Annahme des Ergebnisses empfohlen.