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Betriebsratsinfo April 2023 – 2

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Liebe Kolleg*innen

In unserem aktuellen BR-Info möchten wir euch zeitnah über das Schlichtungsergebnis zu den bisher gescheiterten Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst informieren.

Vorweg der Hinweis, das Schlichtungsergebnis ist noch nicht das Verhandlungsergebnis, es soll lediglich die Grundlage für weitere Verhandlungen darstellen.

Euer Betriebsrat


Tarifrunde 2023

Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission

Die Beratungen der Schlichtungskommission in der Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind mit der Vorlage einer Einigungsempfehlung beendet. Die Empfehlung sieht einen Mix aus Inflationsausgleichszahlung, einem Sockelbetrag und einer prozentualen Erhöhung vor.

Der Vorschlag

Die Einigungsempfehlung sieht einen neuen Weg vor, um den Tarifkonflikt mit Bund und VKA aufzulösen. Statt eines Mindestbetrags schlägt die Schlichtungskommission einen Sockelbetrag mit einer gleichzeitigen prozentualenErhöhung vor. Diese Regelung bedeutet, dass zunächst die Tabellenwerte um einen Sockel erhöht und die so erhöhten Werte anschließend
linear gesteigert werden.

Die Eckdaten der Schlichtungsempfehlung im Einzelnen:

Steuer-und abgabefreie Zahlungen:

Beschäftigte, die unter den TVöD, TVV, TV N (angekoppelte Bundesländer) und TV Wald Bund fallen, sollen Inflationsausgleichszahlungen von insgesamt 3.000 Euro erhalten. Diese 3.000 Euro sind steuer- und abgabefrei.
Die Zahlung soll in mehreren Schritten erfolgen. Einmalig 1.240 Euro im Juni 2023.

Ab Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 220 Euro .

Studierende, Auszubildende sowie Praktikant*innen sollen jeweils die Hälfte davon erhalten.

Was diese Zahlen für jede*n Einzelne*n bedeuten, habe wir in der folgenden Tabelle dargestellt. Dort kannst du individuell nach deiner Entgeltgruppe und Stufenzuordnung ermitteln, was die Schlichtungsempfehlung für dich bedeuten würde.

Wenn du die Zahlen und Prozenwerte anschaust, müsst ihr diese immer in Relation der Laufzeit bewerten. Ver.di fordert eine Laufzeit von 12 Monaten, während das Konstrukt der Schlichtungskommission eine Laufzeitvon 24 Monaten vorsieht.

Wobei auf das Tabellenentgeld eine Nullrunde von 14 Monaten fällt. Der Einmalbetrag ist zwar steuer- und sozialabgabenfrei und landet deshalb voll im Geldbeutel, zur ganzen Wahrheit gehört aber auch, dass der Betrag nach 14 Monaten wieder weg ist und sich nicht auf das Rentenkonto und die Zusatzversorgung auswirkt!

 

Hier gibt es die Tabelle als PDF

Zum Thema Arbeitszeit im Rettungsdienst besteht kaum eine Chance, dass sich die Arbeitgeber dazu im Rahmen der Tarifrunde auf Verhandlungen einlassen. Ver.di will den Arbeitgebern dazu aber mindestens eine Verhandlungsverpflichtung nach der Tarifrunde dazu abringen.

Update: Im Schlichtungspapier steht eine Verpflichtung zur Vehandlung unserer Arbeitszeit im Rettungsdienst. 

Wie geht es weiter?

Nun müssen wir die Schlichtungsverhandlungen abwarten. Diese Verhandlungen sind leider geheim, so dass wir den Verlauf nicht verfolgen können.

Am 22. und 23. April werden die Verhandlungen über das Schlichtungsergebnis stattfinden. Spätestens am 18.Mai wird die Urabstimmung stattfinden, in der die ver.di-Mitglieder darüber abstimmen, ob das Schlichtungsergebnis angenommen wird, oder ob es zu einem Erzwingungsstreik kommen soll. 75% der Mitglieder müssen sich für einen unbefristeten Erzwingungsstreik aussprechen, damit er stattfinden kann.

Also wer mitreden und abstimmen will, kann jetzt noch eintreten, das geht auch online: https://mitgliedwerden.verdi.de/

Aktuelles zur Tarifrunde findet ihr unter diesem Link:
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++26135e86-ce6f…

Danke für euer Engagement bis hierher.

Auf unserer Homepage könnt ihr noch einmal die Demo für mehr Geld und kürzere Arbeitszeit durch Westerstede nachverfolgen:

Tarifrunde 2023: Ammerländer Retter*innen gehen auf die Straße

Vor dem Kreisverwaltungsgebäute hab wir noch einmal laut und deutlich unsere Forderungen skandiert.

Wo findet ihr den Betriebsrat?

Unser Büro befindet sich im Verwaltungsgebäude der RD-Ammerland GmbH, im Obergeschoss letzte Tür rechts, Telefon: 04488 52220-57

Wenn ein Betriebsratsmitglied speziell ansprechen wollt, findet ihr unter diesem Link die Kontaktdaten: Kontakte

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

  • auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ (zu lesen auch auf allen Wachenrechnern! Leider sind auf einigen Wachenrechnern noch veraltet Browser installiert, sodass unsere Internetseite dort nicht korrekt dargestellt wird!)
  • als Newsletter

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo April 2023

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Liebe Kolleg*innen

In unserem aktuellen BR-Info möchten wir zunächst die zahlreichen neuen Kolleg*innen begrüßen und euch herzlich willkommen heißen im Team des Rettungsdienst Ammerland.

Unter euch sind auch viele Kolleg*innen, die ihre Ausbildung als Rettungssanitäter*innen beginnen. Leider haben wir zur Zeit keine Jugend- und Ausbildungsvertretung. Es fanden sich bei der letzte Wahl keine Kandiat*innen. Trotzdem werden wir als Betriebsrat uns um eure Belange kümmern.

Wenn Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit eurer Ausbildung auftreten, wendet euch bitte die beiden Ausbildungsbeauftragten im Betriebsrat, Gertje Bruhns und Fabienne Brüntjen. Sie helfen euch gerne weiter.

Alle Betriebsratsmitglieder und deren Aufgaben innerhalb des Betriebsrates findet ihr unter diesem Link: https://br-rda.de/die-personen-br/. Dort lest ihr auch die Kontaktdaten. Alle weiteren Infos, wie ihr uns erreichen könnt, stehen am Ende des Newsletters.

Nach der Jahresdienstplanerstellung ist vor der Jahresdienstplanerstellung. Die AG-Dienstplan des BR möchte in einer Umfrage eure Erfahrungen aus dem ersten Quartal mit den neuen Dienstplanrollen erfragen. Dazu findet ihr in diesem Newsletter einen Link zu einer Umfrage.

Weiter beschäftigen wir uns mit der Tarifrunde 2023. Wir informieren über den aktuellen Stand der Verhandlungen.

Euer Betriebsrat


Umfrage Dienstplan 2023

Nun ist ein gutes Vierteljahr vergangen, nach dem die neuen Dienstplanrollen eingeführt wurden. Die Rettungsdienstleitung und die AG-Dienstplan des BR beschäftigt sich nun mit weiteren Herausforderungen, die sich jetzt schon für die Dienstplanerstellung 2024 aufzeigen.

Für die weitere Planung ist es für den Betriebsrat wichtig, von euch zu hören, wie es euch bisher mit den 2023 eingeführten Veränderungen geht. Wir haben versucht vieles umzusetzen. Wie ihr sicherlich wisst, haben wir einige KTW- Schichten verlängert und die Anzahl der Springer erhöht, um eine Entlastung aller Kollegen*innen zu generieren. Auch in diesem Jahr möchte sich die AG- Dienstplan wieder zusammensetzen, um gemeinsam an der Gestaltung für den Dienstplan 2024 zu arbeiten. Dafür benötigen wir wieder eure Hilfe. Daher bitten wir euch, euch kurz die Zeit zum Ausfüllen dieser Umfrage zu nehmen.

Umfrage 01-2023 Dienstplan


Tarifrunde 2023

Die Verhandlungen in der Tarifrunde 2023 sind gescheitert. Wie kam es dazu?
Mit ihrem Angebot haben die Arbeitgeber zunächst 7% geboten, die auf Frau Faesers dem Weg zum Mikrofon zu 8% wurden. Als Mindestbetrag wurden 300 € geboten. Hört sich auf den ersten Blick gar nicht so schlecht an. Aber die dazugehörige Laufzeit die von den Arbeitgebern geboten wurde, waren zunächst 27 Monate, später dann 24 Monate.
Das gehört zur ganzen Wahrheit dazu!
Damit halbieren sich natürlich die Werte, das bedeutet statt unserer geforderten 10,5 %, wären das 3,5 – 4 % und der Mindestbetrag würde sich auf 150 € reduzieren. Wir haben 500 € gefordert.
Das verschweigen leider die Arbeitgeber in ihren Pressemeldungen!
Vor dem Hintergrund dieses doch recht unverschämten Angebots hat die Bundestarifkommission von ver.di einstimmig beschlossen, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären.
Die Arbeitgeber haben angekündigt nun in die Schlichtung zu gehen. Das Schlichtungsergebnis ist jedoch noch kein verbindliches Ergebnis, sondern nur ein Empfehlung an die Verhandlungskommissionen. Diese Schlichtung ist nach derzeitigen Tarifvereinbarungen verpflichtend. Drei Tage nach dem offiziellen schriftlichen Erklären der Schlichtung, herrscht für die Zeit der Schlichtung eine Friedenspflicht. Friedenspflicht heißt aber nicht, dass wir uns nicht für die Zeit danach vorbereiten können.
Zum Thema Arbeitszeit im Rettungsdienst besteht kaum eine Chance, dass sich die Arbeitgeber dazu im Rahmen der Tarifrunde auf Verhandlungen einlassen. Ver.di will den Arbeitgebern dazu aber mindestens eine Verhandlungsverpflichtung nach der Tarifrunde dazu abringen.
Wie geht es weiter?
Nun müssen wir die Schlichtungsverhandlungen abwarten. Diese Verhandlungen sind leider geheim, so dass wir den Verlauf nicht verfolgen können.
Am 22. und 23. April werden die Verhandlungen über das Schlichtungsergebnis stattfinden. Spätestens am 18.Mai wird die Urabstimmung stattfinden, in der die ver.di-Mitglieder darüber abstimmen, ob das Schlichtungsergebnis angenommen wird, oder ob es zu einem Erzwingungsstreik kommen soll. 75% der Mitglieder müssen sich für einen unbefristeten Erzwingungsstreik aussprechen, damit er stattfinden kann.
Also wer mitreden und abstimmen will, kann jetzt noch eintreten, das geht auch online: https://mitgliedwerden.verdi.de/
Aktuelles zur Tarifrunde findet ihr unter diesem Link:
Danke für euer Engagement bis hierher.
Auf unserer Homepage könnt ihr noch einmal die Demo für mehr Geld und kürzere Arbeitszeit durch Westerstede nachverfolgen:

Tarifrunde 2023: Ammerländer Retter*innen gehen auf die Straße

 

Vor dem Kreisverwaltungsgebäute hab wir noch einmal laut und deutlich unsere Forderungen skandiert.

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Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo Januar 2023

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Liebe Kolleg*innen

mit unserem ersten BR-Info in diesem Jahr, möchten wir euch über eine überraschende, neue Sachlage informieren, die die BLS-rot-Alarmierungen der NKTWs betrifft.

Weiter zeigen wir dir einige Impression vom Auftakt der Tarifverhandlungen für die Tarifrunde 2023. Du findest zwei Videos, die die Stimmung des Tages gut widerspiegeln.

Euer Betriebsrat


Pausen und Feierabend – Konsens von der Geschäftführung aufgekündigt

In unserem letzten Newsletter 115 bzw. BR-Info Dezember 2022 hatten wir nochmals über unsere Pausen- und Feierabendregelung informiert und u.a. folgenden Text dazu verfasst:

>>
Feierabend steht an, was darf ich ablehnen?
Auch hier ist der Satz 1 des Punktes 4.5 Einsatzbezogene Überstunden eindeutig. Allerdings wird hier in Kürze das Wort „Sonderrechte“ durch die Formulierung „unterhalb der Alarmierungsstufe ALS-gelb“ ersetzt. Denn auch bei einem BLS-rot-Einsatz handelt es sich nicht um einen lebensbedrohlichen Notfall. Somit können also alle Einsätze unterhalb der Alarmierungsschwelle ALS-gelb abgelehnt werden, sollte der Einsatz offensichtlich über den gewährten 30-Minuten-Puffer hinausgehen. Hier ist ein wenig Augenmaß erforderlich, diese Regelung sollte verantwortungsvoll umgesetzt werden.
Zu allen lebensbedrohlichen Notfällen fahren wir selbstverständlich hin, auch wenn der Feierabend möglicherweise überschritten wird. Dafür gibt es dann die Ablöseregelung, die schon regelmäßig erfolgreich eingesetzt wurde.
<<

Die Aussage begründete sich auf einem bis dahin bestehenden Konsens, zwischen BR und Geschäftsführung, bezüglich dieser Regelung. Diese oben beschrieben Regelung wurde von dem Geschäftsführer bei diversen Anlässen auf Nachfrage immer wieder bestätigt.
Mit einem Schreiben vom 19.01.2023 kündigt der Geschäftsführer diesen Konsens aus diversen Gründen auf. Wir haben diese Vorgehen mit einem gewissen Befremden zur Kenntnis genommen und nehmen dies zum Anlass euch über die unerwartete neue Sachlage zu unterrichten.
Wir empfehlen daher bis zur endgültigen Klärung dieser Sachlage nach der z.Zt. gültigen Formulierung in der BV-Arbeitszeit zu handeln und alle BLS-rot-Einsätze zu bedienen. Sollte der Einsatz über den Feierabend hinausgehen tritt dann auch hier die Ablöseregelung, wie im nachfolgenden Text beschrieben in Kraft. D.h. jeder BLS-rot-Einsatz der erkennbar über das Dienstende hinausgeht muss nur als „First-Responder“ bedient werden. Für einen eventuellen Transport könnt ihr euch von der Leitstelle eine Ablöse schicken lassen, die dann den Transport übernimmt.

Wir werden sofort informieren sobald die Sachlage endgültig geklärt ist und eine endgültige Regelung unterschrieben ist.

Auszug BV-Arbeitszeit im Einsatzdienst

4.5 Einsatzbezogene Überstunden
Die Anordnung von Einsätzen im Krankentransport, Notfall-KTW-Dienst und RTW-Dienst ohne Sonderrechte, die im Vorfeld offensichtlich das im Dienstplan festgelegte Ende der Schicht um 30 Minuten überschreiten, sind nicht zulässig.
Bei lebensbedrohlichen Notfällen sind alle Rettungsmittel jederzeit zur Erstversorgung (First-Responder) verpflichtet, auch wenn das Dienstzeitende überschritten wird.
In diesem Fall hat der Beschäftigte die Möglichkeit ggf. die Alarmierung bzw. die Nachforderung eines anderen Rettungsmittels zu veranlassen.
Als eine Möglichkeit zur Ablösung steht die nachfolgende Schicht ab Dienstbeginn zur Verfügung.

 


Tarifrunde 2023

Die Tarifverhandlungen haben am 24.01.23 in Potsdam begonnen. Begleitet wurden sie von einem eindrucksvollen Aufgebot an RD-Kolleg*innen, die deutlich gemacht haben, dass die Belastungsgrenzen in vielen Bereichen bereits überschritten sind und dass neben der angemessenen Erhöhung des Tabellenentgelts auch die Reduzierung der Arbeitszeit im Rettungsdienst überfällig ist.

Viele von euch haben ja bereits mit ihrer Unterschrift gezeigt, dass sie hinter den Forderungen in dieser Tarifrunde stehen. Die Bilder in Videos zeigen, dass auch wir mit einem entsprechenden Aufgebot an Kolleg*innen Aufmerksamkeit erzeugen können.

Jetzt heißt es am Ball bleiben und bei den nächsten Verhandlungsterminen wieder Präsenz zeigen. Am 22. und 23. Februar und am 27. und 28 März wird weiter verhandelt. Zu welchen Terminen Aktionen stattfinden sollen, werden wir rechtzeitig bekannt geben.

Auf unserer Homepage könnt ihr noch weitere Eindrücke vom ersten Verhandlungstag anschauen:

https://br-rda.de/allgemein/tarifrunde-2023/

 


Wo findet ihr den Betriebsrat?

Unser Büro befindet sich im Verwaltungsgebäude der RD-Ammerland GmbH, im Obergeschoss letzte Tür rechts, Telefon: 04488 52220-57

Wenn ein Betriebsratsmitglied speziell ansprechen wollt, findet ihr unter diesem Link die Kontaktdaten: Kontakte

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

  • auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ (zu lesen auch auf allen Wachenrechnern! Leider sind auf einigen Wachenrechnern noch veraltet Browser installiert, sodass unsere Internetseite dort nicht korrekt dargestellt wird!)
  • als Newsletter

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Tarifrunde 2023

Auftakt in Potsdam mit lautstarker Demo

Die Tarifverhandlungen haben am 24.01.23 in Potsdam begonnen. Begleitet wurden sie von einem eindrucksvollen Aufgebot an RD-Kolleg*innen, die deutlich gemacht haben, dass die Belastungsgrenzen in vielen Bereichen bereits überschritten sind und dass neben der angemessenen Erhöhung des Tabellenentgelts auch die Reduzierung der Arbeitszeit im Rettungsdienst überfällig ist. Nachfolgend findet ihr ein paar Impression von dem „Rahmenprogramm“ des Verhandlungstauftaktes.

 

 

Betriebsratsinfo November 2022

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Liebe Kolleg*innen

In unserem aktuellen BR-Info möchten wir zunächst die zahlreichen neuen Kolleg*innen begrüßen und euch herzlich willkommen heißen im Team des Rettungsdienst Ammerland.

Unter euch sind auch viele Kolleg*innen, die ihre Ausbildung als Notfallsanitäter*innen und Rettungssanitäter*innen beginnen. Leider haben wir zur Zeit keine Jugend- und Ausbildungsvertretung, es fanden sich bei der letzte Wahl keine Kandiat*innen. Trotzdem werden wir als Betriebsrat uns um eure Belange kümmern.

Wenn Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit eurer Ausbildung auftreten, wendet euch bitte die beiden Ausbildungsbeauftragten im Betriebsrat, Gertje Bruhns und Fabienne Brüntjen. Sie helfen euch gerne weiter.

Alle Betriebsratsmitglieder und deren Aufgaben innerhalb des Betriebsrates findet ihr unter diesem Link: https://br-rda.de/die-personen-br/. Dort lest ihr auch die Kontaktdaten. Alle weiteren Infos, wie ihr uns erreichen könnt, stehen am Ende des Newsletters.

Dann möchten wir euch über die Dienstplanung 2023 informieren, zur Zeit werden die eigentlichen Dienstpläne generiert. Diese müssen dann bis zum 14.12.2022 dem Betriebsrat zur Zustimmung vorgelegt werden. Wir haben dann bis zum 21.12.2022 Zeit um den Plan zu prüfen. Da wir nicht die Pläne aller Kolleg*innen prüfen können, bitte wir euch ab dem 14.12. selbst in euren Dienstplan zu schauen und bei Unstimmigkeiten uns umgehend zu informieren, damit wir uns ggf. kümmern können. Nach dem 21.12. wird der Dienstplan verbindlich sein und wir werden nur noch Beschwerden behandeln können, wenn es danach Änderungen gibt, die den Regelungen unserer Betriebsvereinbarung Arbeitszeit widersprechen.

Bevor wir euch über die anstehende Tarifrunde und die Gespräche von ver.di mit der VKA zu unserer Arbeitszeit informieren, möchten wir noch ein paar Worte zum Thema Annahmeverzug (wenn Schichten ausfallen) verlieren.

Bei Fragen und Rückmeldungen zu diesem BR-Info könnt ihr uns unter der Adresse newsletter [at] br-rda.de schreiben.

Wir wünschen euch eine schöne Zeit und viel Spaß beim Lesen des BR-Infos!

Euer Betriebsrat


Dienstplanung 2023

In einem kooperativen und konstruktiven Prozess ist es uns gelungen gemeinsam mit der Geschäftsführung neue, vor allem besser lebbare Dienstplanrollen zu entwickeln. Ein besonderer Dank dazu gilt den Mitgliedern der AG-Dienstplan des Betriebsrates: Marcus Schumacher, Fabienne Brüntjen und Anja Wienhold. Marcus hat mit seinen unzähligen Berechnungen, Fabienne mit ihren geduldigen Kombinationsübungen bei den Schichten und Anja mit ihrer kompetenten Beratung riesige Beiträge für das Gelingen des Prozesses beigetragen.

Gleichzeitig danken wir der Geschäftsführung und insbesondere Thorsten und Jared, dass sie diesen kooperativen Prozess ermöglicht und begleitet haben.

Die Vorgaben des Bedarfsplanes waren nicht einfach, klar war auch, dass nach der endgültigen personellen Umsetzung des NKTW-Systems, es keine Schichtgruppen mehr geben wird. Das Verhältnis der NFS- und RS-Dienste ist in der Folge zu unsymmetrisch geworden. Zum Glück konnte die von vielen Kolleg*innen gewünschte Wachenzugehörigkeit erhalten bleiben.

Wir haben auch versucht möglichst viele Wünsche aus dem Umfrageergebnis zum Dienstplan umzusetzen. So haben wir bei der Erstellung der Schichten darauf geachtet, dass möglichst wenige Nachtdienste am Freitag, vor einem freien Wochenende stehen.

Bei den Schichtfolgen war es das Ziel, in den einzelnen Blöcken die belastenderen Schichten möglichst an das Ende des Blockes zu setzen und nach einem Nachtdienst, bzw. Nachtdienstblock einen zusätzlichen Erholungstag einzubauen. Bis auf wenige Ausnahmen ist es auch gelungen, allen an jedem zweiten Wochenende ein Dienstfrei zu gewähren.

Zu guter Letzt werden im nächsten Jahr, wenn wir es schaffen, alle neu geplanten Stellen zu besetzen, nach der Urlaubsplanung, pro Tag acht bis zehn Springer übrig bleiben. Damit sollten sich die Anrufe im Frei auf ein Minimum reduzieren. Ganz wird man die Anrufe leider nie vermeiden können.

Der neue Plan hat es auch notwendig gemacht fast 30 neue Rettungssanitäter*innen einzustellen. Eine Vielzahl davon muss erst noch in zwei Kursen ausgebildet werden. Sie müssen ihre Führerscheine upgraden und 100 Notfalleinsätze sammeln, damit sie als Transportführer*in auf dem NKTW arbeiten dürfen. Der zweite Kurs zur Ausbildung der neuen RS beginnt erst am 09.01.2023. Auch diese Kolleg*innen müssen erst die besagten 100 Notfalleinsätze sammeln. Um Personalkombinationen zu vermeiden, die nicht zulässig sind, wird es daher noch bis Ende Juni Abweichungen von den eigentlich geplanten Dienstplanrollen geben müssen. Zusätzlich werden im 1. Quartal 2023 bereits vorsorglich zwei KTWs nicht in Betrieb genommen, da sich das notwendige Personal noch in der Ausbildung befindet. Auch dies wird zu Abweichungen in den Dienstplanrollen führen.

Für eure Planungssicherheit werden diese Übergangslösungen bereits im Jahresplan berücksichtigt.

Wir hoffen an dieser Stelle auf euer Verständnis.

Wir meinen, dass es gelungen ist, dem Bedarfsplan gerecht zu werden und gleichzeitig einen lebbaren Dienstplan entwickelt zu haben. Für Ideen und Verbesserungsvorschläge habe wir immer ein offenes Ohr. Sicher werden wir zum Ende des Jahres eine weitere Umfrage starten, in der ihr uns eure Erfahrung mit dem Dienstplan spiegeln könnt.


Annahmeverzug bei Fahrzeugstilllegungen

Durch Personalmangel ist es immer wieder zu spontanen Fahrzeugstilllegungen gekommen. Ein Problem, das uns möglicherweise noch bis zu vollständigen Auffüllung unsere Personaldecke begleiten wird. In diesem Zusammenhang taucht immer wieder das Stichwort „Annahmeverzug“ auf. Damit im Umgang mit diesen Sachverhalt niemand in eine ungeahnte Falle tappt, haben wir noch einmal recherchiert und möchten die Zusammenhänge im Lichte dieser Erkenntnisse erklären.

§ 615 S. 1 BGB durchbricht den Grundsatz „Ohne Arbeit keinen Lohn“ zu Gunsten der Arbeitnehmer*innen. Diese sind regelmäßig auf die Vergütung angewiesen und können nicht ohne weiteres ihre Arbeitskraft kurzfristig anderweitig verwerten. Im Falle des Annahmeverzugs des Arbeitgebers behalten sie deshalb ihren Vergütungsanspruch.

Ein Annahmeverzug setzt gemäß § 293 BGB voraus, dass der Arbeitgeber die ihm angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt. Nach § 294 BGB ist hierfür ein tatsächliches Angebot der Arbeitsleistung durch die Arbeitnehmer*innen erforderlich. Dieser muss die Leistung so anbieten, wie sie vertragsgemäß geschuldet wird, d. h. am rechten Ort, zur rechten Zeit und in der rechten Weise.

Was bedeutet das für uns?

Der rechte Ort, die rechte Zeit und die rechte Weise ergibt sich aus unserem Dienstplan. Wenn da z.B. eine „K 51“ steht, steht dort kein „–“ und schon gar nicht ein „U“. Das bedeutet, nach dem verbindlichen Plan bin ich für die Besetzung dieses Fahrzeuges, mit den damit verbunden Aufgaben zuständig. Um die Arbeitszeit für diese Schicht zu bekommen muss ich also meine Arbeitsleistung für den gesamtem Schichtzeitraum anbieten. Das passiert in der Regel dadurch, dass man pünktlich zum Dienst erscheint und die Schicht bis zum Ende arbeitet.

Wenn nun das Fahrzeug still gelegt wird, weil z.B. die zweite Kraft fehlt, ergeben sich folgende Möglichkeiten:

  • Ich vereinbare mit dem Arbeitgeber, dass ich einfach zu Hause bleibe und keine weiter Verpflichtung mehr habe, bekomme dann aber keine Arbeitszeit gut geschrieben. Das wäre eine Möglichkeit Überstunden abzubauen oder einen Resturlaubstag zu nutzen.
    Für diese Variante ist zwingend eine Vereinbarung notwendig, die beide, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer*in akzeptieren. Vorsicht: einfach nach Hause gehen, ohne dass der Arbeitgeber widerspricht kann als eine Vereinbarung, aber auch als Arbeitsverweigerung verstanden werden.
    Bei drohenden Minusstunden, wird diese Variante nicht funktionieren.oder
  • Ich vereinbare mit dem Arbeitgeber, ich bleibe zu Hause oder fahre wieder nach Hause,  bin aber erreichbar, für den Fall, dass doch noch eine zweite Kraft gefunden wird und das Fahrzeug in Betrieb genommen werden kann. Das würde auch bedeuten, dass ich zu allen Arbeiten herangezogen werden kann, die im Zusammenhang mit diesem Fahrzeug anliegen könnten (Desinfizieren, Werkstattfahrten, Monatscheck, etc.)  Hier würde sich anbieten, zunächst diese Arbeiten zu erledigen und dann mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, wo man sich für den Rest der Schicht aufhält, um die Arbeitskraft anzubieten.
  • Möglich wäre auch eine Kombination beider Möglichkeiten um einen kleineren Teil an Überstunden abzubauen.

Es besteht keine Verpflichtung Aufgaben zu übernehmen, die nicht im Zusammenhang mit der geplanten Schicht und dem dazugehörigen Fahrzeug stehen. Es spricht aber nichts dagegen, dies freiwillig zu tun, sollte man sich bei dem Anbieten seiner Arbeitskraft langweilen.

Also wichtig ist miteinander zu reden und eine eindeutige Vereinbarung zu treffen, ob ihr euch ohne Anspruch auf Arbeitszeit von allen Verpflichtungen entbinden lasst oder ob ihr für alle Eventualitäten eure Arbeitskraft weiter für diese Schicht anbietet, bis sie abgelaufen ist.

Der Annahmeverzug greift nicht in den Fällen eines gesetzlichen Arbeitsverbots. Der Beschäftigte hat in diesen Fällen nur dann einen Ersatzanspruch, wenn ein solcher in den betreffenden Spezialgesetzen geregelt ist, wie etwa bei einem Arbeitsausfall nach dem EFZG.

Wir hoffen damit Klarheit in dieser Frage herstellen zu können.


Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023

Zusammen geht mehr…

…und zusammen wollen wir in der Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen mehr erreichen. Angesichts steigender Preise für Lebensmittel und Energie heißt mehr 10,5 Prozent mehr Geld für alle, mindestens aber 500 Euro. Das hat die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK) am 11. Oktober entschieden. Auszubildende sollen 200 Euro mehr bekommen sowie unbefristet übernommen werden, wenn sie ihre Ausbildung erfolgreich absolviert haben.
„Die Inflationsentwicklung, Lebensmittel-, Energie- und Benzinpreise reißen tiefe Löcher in die Haushaltskassen der Beschäftigten. Viele von ihnen wissen nicht, wie sie sich und ihre Familien über Wasser halten sollen, einige können ihre Mieten oder Heizkosten nicht mehr zahlen“, stellte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke klar. „Die Sicherung der Einkommen durch einen Inflationsausgleich, insbesondere für die Beschäftigten mit mittleren und eher niedrigen Einkommen steht für uns im Zentrum der Tarifrunde.“

Mehr zu Tarifrunden 2023 findet ihr hier: zusammen geht mehr …

Wer sich in die Tarifrunde einbringen möchte, z.B. Unterschriften sammeln für den STÄRKETEST oder mit auf die Straße gehen, wenn es darauf ankommt, kann sich bei Uwe melden: verdi [at] heiderich-willmer.de


Runter mit der Höchstarbeitszeit im kommunalen Rettungsdienst!

Bereits in der Tarifrunde 2020 hat ver.di eingebracht, dass es überfällig sei, die Höchstarbeitszeit im Rettungsdienst deutlich zu reduzieren. Es gab zwischen den Tarifvertragsparteien die Verabredung, zwischen den Entgelt-Tarifrunden hierzu Gespräche zu führen. Mit ausreichend Zeit und ohne den Druck laufender Entgeltverhandlungen sollte das Thema umfassend angegangen werden.

Am 24. Oktober sollte nach langem Vorlauf endlich wieder ein Gespräch zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) stattfinden, um über die Situation im kommunalen Rettungsdienst zu sprechen. Den Termin haben die Arbeitgeber nun kurzfristig abgesagt. Das ist mehr als ärgerlich und missachtet den hohen Handlungsdruck.

Inzwischen ist ein neuer Gesprächstermin für den 12.12.2022 angesetzt worden. Um den Handlungsdruck deutlich zu machen, braucht es auch eine sichtbare Unterstützung der Verhandler*innen von ver.di.

Hierzu gibt es die Idee zur Vorbereitung des Gesprächstermins mit der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeber, am 12. Dezember 2022, eine Fotoaktion durchzuführen:

  •      Das Ziel ist möglichst viele Fotos zu schicken (wenn jede/r von euch 2 Fotos schickt, wäre das Ziel schon erreicht, 3-4-5-6– Bilder sind natürlich noch besser), mit dem Motiv erkennbare Retter*innen (Dienstkleidung, RTW, KTW Rettungswache …) mit einer klaren Botschaft an die Arbeitgeber (Vorlage siehe Dateianlage)Die Regularien:

    Ist eine Person zu erkennen, wird eine Einverständniserklärung gebraucht (siehe vorletzte Seite in der Anlage).

    Sind keine Personen zu erkennen brauchen wir nur die Zustimmung des Fotografierenden

    Einsendeschluss: 06. Dezember 2022

    Senden an: gesundheit-soziales [at] verdi.de oder über Whatsapp, Telegram, Signal an 0179 75 70 917

    Wenn ausreichend Fotos eingesendet werden, werden diese angemessen präsentiert.

    Unter diesem Link könnt ihr die Anleitung und Vorlagen als PDF herunterladen: Fotoaktion Arbeitszeit im Rettungsdienst

    zusammen geht mehr …

     


Wo findet ihr den Betriebsrat?

Unser Büro befindet sich im Verwaltungsgebäude der RD-Ammerland GmbH, im Obergeschoss letzte Tür rechts, Telefon: 04488 52220-57
Unter diesem Link könnt ihr sehen, ob und von wem das BR-Büro besetzt ist: Bürokalender

Wenn ein Betriebsratsmitglied speziell ansprechen wollt, findet ihr unter diesem Link die Kontaktdaten: Kontakte


Erreichbarkeit des Betriebsrates

Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.

Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!

Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus

Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!


Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.

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Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo August 2022

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Sachstandsbericht der Geschäftsführung zur Fahrzeugbeschaffung

Es ist schon ungewöhnlich, dass die Geschäftsführung wenige Tage nach dem dem Monatsgespräch mit dem Betriebsrat über dieses Gespräch im Mitarbeiter*innenportal berichtet. Vertrauensvolle Zusammenarbeit geht anders. Es wird dann besonders brisant, wenn aus diesem Gespräch verkürzt und falsch berichtet wird. Daher liegt hier die Vermutung nahe, dass es gar nicht um einen Sachstandsbericht ging, sondern um eine Diffamierung des Betriebsrates, denn die vollständige Geschichte geht anders.

Schauen wir auf die Ergebnisse unserer kürzlich durchgeführten Umfrage, die sich auf unsere Fahrzeuge bezogen. Fast 80% der Kolleg*innen sind mit dem Fahrzeugpark unzufriedenen bis sehr unzufrieden. Begleitet wurde das mit Kommentaren wie: „Zu viele „alte“ Fahrzeuge, bei denen man nie weiß, ob man überhaupt am Ziel ankommt…“ oder „Besonders schlecht: völlig überalterter Fuhrpark, Fahrzeuge mit viel zu hoher km Leistung, sehr schlechte Pflege/Wartung…“

Zu unseren Patiententransportsytem, wie Tragen, Tragestühle, etc. äußerten sich sogar fast 90% unzufrieden bis sehr unzufrieden. Diese Frage wurde z.B. mit folgenden Sätzen kommentiert: „Auch hier gibt es nichts positives zu berichten. Wir sind hier auf dem Stand vor etlichen Jahren stehen geblieben,… “ oder „Altes Material, welches vielleicht noch funktionsfähig ist aber keinesfalls dem Stand der Technik entspricht denn das bedeutet für die MitarbeiterInnen, dass sie es nichtmal wert sind, dass man ihnen die Arbeit erleichtert.“

Es wird deutlich, hier ist einiges von der Geschäftsführung versäumt worden.

Der Betriebsrat fordert schon seit Jahren vergeblich die regelmäßige Vorlage eines Fahrzeugkonzeptes, aus der ersichtlich wird, wann welches Fahrzeug ersetzt wird. Zuletzt hat der Betriebsrat im Arbeitsschutzausschuss im November 2021 gemeinsam mit der Arbeitssicherheitsfachkraft durch die Leitmerkmalmethoden „Heben-Tragen-Halten“ und „Schieben und Ziehen“ dargelegt, wie hoch die körperliche Belastung für das Personal im Rettungsdienst ist. Die Notwendigkeit von technischen Hilfsmitteln wurden von der Arbeitssicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt bestätigt, während sie von der Geschäftsführung heruntergespielt wurde. Im Juni 2022 bekamen wir in einem Schreiben von der Landrätin mitgeteilt, dass Herr Peter solche Hebe-und Tragehilfen in Ammerländer Häusern mit üblicherweise geschwungenen Treppen für nicht sinnvoll erachtet – im Gegenteil: hierdurch entfiele auf den Beschäftigten eine noch größere Last.

Genauso verkürzt wie im Mitarbeitet*innenportal wurde das Thema E-Tragen der Landrätin dargestellt. Es ist immer nur die Rede davon, dass der Betriebsrat die teuerste E-Trage beschaffen möchte. Dabei wird völlig außer acht gelassen, was die Ergebnisse aus der Belastungsermittlung gebracht haben und dass die Trage, die wir favorisieren wesentlich mehr Features hat, die in vielen Situationen viele Umlagerungsschritte erspart und damit die Belastung für die Kolleg*innen nochmals erheblich reduziert.

Nach all diesen Versäumnissen und der Ignoranz gegenüber der wirklichen Belastung der Kolleg*innen, sich als Geschäftsführung hinzustellen und zu behaupten, dass der Betriebsrat nun die Beschaffung der neuen Fahrzeuge behindert, ist schon ein starkes Stück.

Im Übrigen gehört zu einem zeitgemäßen sicheren Rettungsmittel mehr als nur Tragen und Tragestühle. Wer es genau wissen möchte kann sich hier unser Schreiben an die Geschäftsführung herunterladen, in dem wir unser Mitbestimmungsrecht in der Frage der Gesundheits- und Unfallvorsorge geltend machen. Zu diese weiteren Anforderungen an unsere Fahrzeuge hat die Geschäftsführung bisher noch keine Stellung genommen. Solange der Geschäftführer uns in dieser Frage das Mitbestimmungsrecht abspricht, sind wir in der Pflicht diese Frage juristisch klären zu lassen. Eine Möglichkeit dazu, aber nicht die einzige, aber irgendwann die letzte, ist die Einigungsstelle.

https://my.hidrive.com/lnk/RAyTtP0n (der Link gilt bis zum 05.09.22 und das Passwort ist #25.08.22)

Wer an den Ergebnissen der Leitmerkmalmethoden interessiert ist, kann sich gerne an uns wenden.

Eines ist klar, hier wird eine Entscheidung für ein System getroffen, das die Arbeitsbedingungen für das nächste Jahrzehnt festlegt. Wenn wir uns für ein System entscheiden, wird es so schnell keinen Wechsel auf eine anderes System geben. Die Vorteile die unsere Präferenz mit sich bringt, könnt ihr dem Schreiben entnehmen. Wir meinen, dass es es wert ist, gründlich zu schauen, auf was wir uns festlegen. Wir erwarten von unserer Geschäftsführung zumindest den Versuch die bessere Variante durchzusetzen. Wir meinen, dass wir das Wert sind!

Nun kann sich jede*r selbst ein Bild von der Situation machen.


Bericht von der Betriebsversammlung 27.06.2022

Auf unserer letzten Betriebsversammlung haben wir wie gewohnt über die Arbeit der letzten beiden Quartale berichtet. Dabei bezog sich der Bericht aus dem ersten Quartal noch auf die Arbeit des Vorgängerbetriebsrates.

Weiter könnt ihr in der, unter dem folgenden Link herunter ladbare, PDF-Datei der Präsentation die Ergebnisse der beiden Umfrage nachlesen.

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

2022-07-27_Betriebsversammlung (002)

 


Zusammen geht mehr…

.. und zusammen wollen wir in der Tarifrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen mehr erreichen. Wir nehmen uns Zeit, die Tarifauseinandersetzung gründlich vorzubereiten, dabei mehr zu werden und dann zusammen loszulegen. Wie viel mehr es sein soll und was Du dafür mit Deinen Kolleg*innen in den kommenden Monaten auf die Beine stellst, wollen wir jetzt von Dir wissen.

 

weiterlesen …


Quo Vadis Rettungsdienst

Die Herausforderungen im Rettungsdienst in Niedersachsen nehmen stetig zu:

Zunahme der Rettungseinsätze insgesamt, eskalierendes Verhalten im Rettungseinsatz oder auch eine Fehlsteuerung in der Notfallrettung
prägen den Arbeitsalltag. Im Widerspruch dazu stehen dann die Auseinandersetzungen mit den Kostenträgern, die politisch
zwar eine qualitativ hochwertige Rettung wollen, aber in den konkreten Verhandlungen vor Ort Tarifverträge dann doch nicht
akzeptieren bzw. sich im Dickicht der Detailregelungen verlieren.

Diese Situation belastet die Beschäftigten und gefährdet damit perspektivisch die Zukunft einer flächendeckenden guten Notfallversorgung
in Niedersachsen.

Über diese Situation möchten wir u. a. mit Landtagspolitiker*innen
sprechen:

  • Rüdiger Kauroff (SPD)
  • Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Dr. Marco Genthe (FDP)
  • N.N. (CDU)

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

22-06-24WEB-V03-22-163 Flyer Rettungsdienst LB-Niedersachsen_#01

Auch interessant dazu: Weitere Änderung im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz beschlossen


Personalgespräch

Es kommt immer mal wieder vor, dass man zum Personalgespräch einbestellt wird. Wenn dies nicht vorher abgesprochen ist, geht meist das Kopfkino sofort los: „Hab ich was verbockt“, „Hat sich jemand beschwert“, „Ist der Chef mit meiner Arbeitsleistung nicht zufrieden?“, „Muss ich dahin?“.

Die letzte Frage ist am schnellsten beantwortet: Ja Ihr müsst dahin! Es ist eine sog. Nebenpflicht, der Ihr nachkommen müsst, um Eure Hauptpflicht im Betrieb sinnvoll erbringen zu können. Solange es sich um ein Gespräch handelt, das sich auf das Erbringen eurer Arbeitsleistung bezieht, könnt ihr Euch dem nicht entziehen.

Abgesehen von den im Arbeitsverhältnis und im Umgang überhaupt geltenden Regeln (keine Beleidigungen etc.) gibt es für die Durchführung keine rechtlichen Vorgaben. Allerdings ist der Arbeitgeber bei der Durchführung an die Vorgaben des billigen Ermessen gebunden. Darunter fallen das Eingehen auf Eure Bedürfnisse oder Einschränkungen wie:
vorherige Information über die Gesprächsthemen,
Rücksicht auf Verhinderungen (Arbeitsunfähigkeit)
Wunsch nach Protokollierung Reaktions- oder Bedenkzeit wenn ihr Stellung beziehen sollt.

Also, fragt nach worum es geht, damit das Kopfkino einen Gang runter schalten kann, wenn Ihr krank geschrieben seid braucht Ihr nicht kommen, es kann hilfreich sein aufzuschreiben was gesprochen wurde, damit man später noch nachvollziehen kann worum es ging. Lasst Euch Zeit, wenn ihr Stellung beziehen sollt, z.B. bei einer Beschwerde, vielleicht ist es besser zu Hause über das ganze noch ein mal nachzudenken oder es zu besprechen.

Dann stellt sich oft die Frage, darf ich mir Unterstützung mitnehmen? Diese Frage ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt, demnach dürfen BR-Mitglieder mitkommen, wenn es in dem Gespräch um die: Änderung der Arbeitsabläufe, die eine Fortbildung notwendig machen (§ 81 Abs.4 BetrVG),
Zusammensetzung des Arbeitsentgelts und beruflichen Perspektiven (§ 82 Abs.2 S.2 BetrVG), Leistungsbeurteilung (§ 82 Abs. 2 S.2 BetrVG),
Einsichtnahme in die Personalakten (§ 83 Abs.1 S.2 BetrVG), Behandlung von Beschwerden (§ 84 Abs.1 S.2 BetrVG) gehen soll. Das kann man aber nur entscheiden, wenn man im Vorfeld weiß worum es in dem Personalgespräch gehen soll.

Und noch was, kommt ja nicht auf die Idee das Gespräch auf dem Handy aufzuzeichnen, dies kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein, denn es verletzt das Persönlichkeitsrecht.

Also keine Panik wenn es mal überraschend heißt: „Bitte zum Personalgespräch in mein Büro.“ Im Zweifel meldet Euch bei uns, wir unterstützen euch!


Wo findet ihr den Betriebsrat?

Unser Büro befindet sich im Verwaltungsgebäude der RD-Ammerland GmbH, im Obergeschoss letzte Tür rechts, Telefon: 04488 52220-57
Unter diesem Link könnt ihr sehen, ob und von wem das BR-Büro besetzt ist: Bürokalender

Wenn ein Betriebsratsmitglied speziell ansprechen wollt, findet ihr unter diesem Link die Kontaktdaten: Kontakte


Erreichbarkeit des Betriebsrates

Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.

Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!

Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus

Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!


Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo Februar 2021

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Pausen und Feierabend auf dem KTW/NKTW, die Vierte

Leider berichten uns in letzter Zeit immer noch Kolleg*innen, dass es Probleme mit der Gewährung der Pausen und dem geregelten Feierabend auf dem NKTW und auch auf dem KTW gibt. Da auch der allgemeine Umgangston zwischen Leitstellenkolleg*innen und Kolleg*innen im Einsatzdienst inzwischen oftmals nichts mehr mit kollegialer Zusammenarbeit zu tun hat, sahen wir uns veranlasst, direkt mit dem Leiter der GOL, Herrn Leenderts Kontakt aufzunehmen. Wir haben in einem Anschreiben deutlich gemacht, dass die Geduld des Betriebsrates des Rettungsdienst Ammerland inzwischen aufgebraucht ist und wir ratlos sind, wie es noch gelingen kann, dass Pausen, wie sie jedem zustehen, eingehalten werden und keine ungenehmigten Überstunden mehr im KTW/NKTW-Dienst angeordnet werden. Mit diesem Schreiben haben wir, bevor wir unseren Rechtsanwalt zur Rate ziehen, einen letzten Versuch gemacht und ein gemeinsames Gespräch zwischen BR, Geschäftsführung RD und Leitung GOL angeregt. Da inzwischen aus allen beteiligten RDs im GOL-Land Beschwerden an die GOL-Führung herangetragen werden, ist daraus nun eine große Runde geworden. Man hat uns angekündigt, dass man eine große Feedbackrunde mit allen MAV/BR/PR aller beteiligten Organisationen durchführen möchte. Diese soll in den nächste 4 – 6 Wochen stattfinden.  Wir sind gespannt auf diese Runde und werden berichten.

Wie wir bereits im BR – Juli 2020, Juli 2020-2 und Oktober 2020 berichteten, hatten wir die Geschäftsführung deutlich darauf hingewiesen, dass  wir für die NKTW-Dienste keinerlei Überstunden tolerieren und wir davon ausgehen, dass in diesen Diensten eine Pause analog der Regelung im KTW-Dienst gewährt wird.

Wie auch die Geschäftsführung im Mitarbeiter*innenportal mitgeteilt hat, ist daraus seiner Zeit eine Vereinbarung entstanden, die so lange Gültigkeit hat, bis diese Regelung in einer neuen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit integriert ist.

Das bedeutet, dass ihr während der Pausenkorridore eure Pausen in euren Wachen, da wo ihr zur Zeit in der Regel euer Essen im Kühlschrank stehen habt, machen könnt. Das Prozedere ist das gleiche wie in den KTW-Diensten. Die Version keine Pause oder eine Pause kurz vor dem Feierabend ist nicht vorgesehen, sie verstößt eindeutig gegen das Arbeitszeitgesetz. Denn das gilt hier ohne Frage und wir wollen es an dieser Stelle nicht mit dem Trick des Rechtfertigenden Notstandes, wie wir es in den RTW-Diensten machen, unnötig verbiegen: ArbZG § 4 in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung: Anhang 4.2 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung

Sollte es dennoch zu einem Verstoß kommen, bitten wir um eine Mitteilung an uns und an die Geschäftsführung bzw. den Rettungsdienstleiter. In diesem Fall ist der Zeitraum der nicht gewährten Pause selbstverständlich eine Überstunde, die als einsatzbezogene Überstunde mit Zuschlag belegt ist. Bei Wechselschichtarbeit werden nach § 6 Abs. 1 S. 2 TVöD die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet. Die Pausen werden danach gewährt und bezahlt, gelten aber als Arbeitszeit und verlängern die Schicht nicht, d.h. für eine 8 Stundenschicht müssen wir nur 7,5 Stunden arbeiten, die bezahlte Pause beträgt 30 Minuten. Wird mir die Pause nicht gewährt, habe ich 8 Stunden gearbeitet, also habe ich eine halbe Überstunde gemacht. Ist doch logisch, oder??

Für ein geregeltes Dienstende gilt das gleiche, ihr braucht keine Tour anzunehmen, bei der ihr nicht pünktlich zum Feierabend zurück in der Wache seid. Die halbe Überstunde, zu der der Betriebsrat seine Zustimmung gegeben (siehe BV-Arbeitszeit) hat, gilt nur für unvorhergesehene Verzögerungen, sie darf nicht mit eingeplant werden!

Eine Grundlage für diese Regelungen ist das Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit dem  TVöD § 9 Anhang B aus dem hervorgeht, dass wir nicht länger als 12 Stunden am Tag arbeiten dürfen. Aber auch für die 8-Stunden-Schichten, bei denen eine Überstunde noch kein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz wäre, gibt es eine eindeutige Rechtsprechung zu diesem Thema:

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sagt in seinem Urteil vom 23.11.2000 (4 Sa 81/00) folgendes:

[…] Dadurch, dass die Dienstzeiten nach der beim Beklagten bestehenden Regelung nahtlos aneinander anschließen und sich nicht überlappen, ist aber, weil sich ja die Erforderlichkeit der Einsätze nicht an den Vorgaben des Dienstplans des Beklagten orientieren dürfte, vorprogrammiert, dass Einsätze gegen Ende der individuellen Dienstzeit die äußerste Grenze von 10 Stunden am Tag überschreiten (Hinweis: für uns gilt Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit dem  TVöD § 9 Anhang B => 12 Stunden, d. Verf ). Dies ist ein strukturelles Defizit, das nicht von der Regelung des § 14 ArbZG abgefangen werden kann. Für den Arbeitgeber ist zwar nicht der einzelne einen Einsatz auslösende Vorfall ohne weiteres vorhersehbar, aber die Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit, dass es generell zu solchen Einsätzen kommt, liegt auf der Hand. Der Arbeitgeber nimmt also den wahrscheinlichen Verstoß gegen arbeitszeitrechtliche Bestimmungen, die dem Gesundheitsschutz auch seiner Arbeitnehmer dienen, in Kauf und den guten Willen der Bediensteten für sich in Anspruch, den Einsatz nicht deshalb abzubrechen, weil ihre Arbeitszeit endet. Was im Verhältnis zum jeweiligen Patienten, der nicht in einer hilflosen und gesundheitsgefährdenden Lage gelassen werden darf, gegebenenfalls als Notlage anzusehen ist, ist im Verhältnis zum Beklagten ein vorhersehbares und bis zu einer gewissen Grenze einplanbares Ereignis. Arbeitszeitrechtlich muss der Arbeitgeber so vorgehen, dass er nur solche Einsätze anordnet, die voraussichtlich innerhalb der zulässigen Dienstzeit abgewickelt werden können. Ob dies durch angemessene Überlappung der Dienstzeiten nach dem Dienstplan oder durch versetzte Arbeitszeiten mehrerer Einsatzgruppen oder auf sonstige Weise geschieht, liegt im Ermessensrahmen des Arbeitgebers im Einvernehmen gegebenenfalls mit dem Betriebsrat. Jedenfalls ist vorliegend das Verhalten des Klägers ohne die besondere Art der Dienstplangestaltung nicht denkbar, wenn die Bewältigung des Auftrags innerhalb der zulässigen Dienstzeit hätte voraussichtlich geleistet werden können. Insoweit ist der Vortrag des Beklagten, der geltend macht, die Transport hätte ohne weiteres bis 18.00 Uhr durchgeführt werden können, nicht erheblich, weil auch die Rückfahrt zur Rettungswache berücksichtigt werden muss, ohne dass es noch auf die Ausführungen des Klägers über den mutmaßlichen weiteren Zeitaufwand ankommt. Nach seinem Vortrag traf er ja, obwohl er den Transport nicht durchführte, erst etwa eine halbe Stunde nach Ende der planmäßigen und höchstzulässigen Arbeitszeit an der Rettungswache ein. Ob dieser sich auf diesen Umstand ausdrücklich berufen hat oder nicht, ist nicht von Bedeutung, weil es zum einen auf die objektive Rechtslage ankommt, zum anderen aber der aufgetretene Konflikt nur auf dem Hintergrund dieser Arbeitszeitregelung zu sehen und zu würdigen ist. Auch die Rettungsleitstelle ist Adressat des Arbeitszeitgesetzes, auch wenn sie nicht im Einzelfall erkennen kann, ob nur ein Krankentransport oder ein Notfall vorliegt. […]

Das gesamte Urteil könnt ihr hier nachlesen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=24

Das Landesabseitsgericht Sachsen  folgt diesem Urteil und führt dazu aus:

[…]

Würde die Ansicht des Beklagten (Arbeitgebers, d. Verfasser), wonach Notfalleinsätze auch nach Dienstschluß jederzeit und unabhängig von deren Dauer durchzuführen seien, zutreffen, würde es sich beim Dienst einer RTW-Besatzung um einen solchen mit offenem Ende handeln. Der Beklagte selbst konnte in der Berufungsverhandlung keine Grenzen für die Zumutbarkeit der Durchführung von Einsätzen nennen.

Es spricht somit alles dafür, daß der Einsatz aus arbeitsvertraglichen (arbeitszeitrechtlichen) Gründen hätte abgelehnt werden dürfen.
Für den Vorrang der arbeitsvertraglichen Festlegung der Dienstzeit streitet in diesem Zusammenhang die in § 6 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes zum Ausdruck gekommene Wertung des Gesetzgebers, wonach Nachtarbeit nicht länger als acht bis zehn Stunden betragen darf, wovon Ausnahmen besonderer Rechtfertigung und Begründung bedürfen.

Gegen ein überwiegendes Lösungsinteresse des Beklagten ist anzuführen, daß die Kollision zwischen Einhaltung der Hilfsfrist und dem Dienstende der RTW-Besatzung aus der Betriebsorganisation des Beklagten resultiert. So sind keine überlappenden Dienstzeiten vorgesehen, vielmehr schließen die Dienste der RTW-Besatzungen nahtlos aneinander an. Für Einsätze, die das Dienstende der Rettungshelfer überschreiten, sind ersichtlich keine Vorkehrungen getroffen. Dies schließt ein – wenn auch untechnisch gemeint – organisatorisches Mitverschulden des Beklagten nicht aus (s. ähnlich hierzu LAG Baden-Württemberg vom 23.11.2000 – 4 Sa 81/00 -, AuR 2001, 512, 513).

Soweit der Beklagte auf die aus § 22 Abs. 1 des Rettungsdienstgesetzes folgende Pflicht zur Notfallrettung hinweist, ist ihm entgegenzuhalten, daß diese ihn als den mit den Aufgaben des Rettungsdienstes beauftragten Unternehmer trifft. Auch ist es nach § 6 Abs. 2, § 21 Abs. 1 des Sächsischen Rettungsdienstgesetzes seine Pflicht, den Betriebsablauf entsprechend den Erfordernissen des Rettungsdienstes zu organisieren. Eine Pflicht, über ihre Arbeitszeit hinaus Notfallrettung zu betreiben, ergibt sich daraus jedenfalls nicht für die Arbeitnehmer des Beklagten (vgl. auch LAG Baden-Württemberg vom 23.11.2000, a. a. O.). […]

Dieses Urteil könnt ihr hier vollständig nachlesen: https://www.judicialis.de/S%C3%A4chsisches-Landesarbeitsgericht_2-Sa-430-01_Urteil_23.01.2002.html

Wie aus diesen Urteilen deutlich heraus zu lesen ist, gilt der geregelte Feierabend auch in der Notfallrettung. Wir beabsichtigen diese Urteile in die neue Betriebsvereinbarung Arbeitszeit einfließen zu lassen. Bitte lasst euch nicht von Aussagen der Leitstelle unter Druck setzen, im NKTW- und KTW-Dienst kann es bei den Alarmierungen nicht um Leben oder Tot gehen, sonst läge hier eindeutig eine Fehlalarmierung vor. Denn dann hätte ein RTW alarmiert werden müssen! Die Auffassung wurde uns von unserer Geschäftsführung, wie von der Leitung der GOL bestätigt. Einzige Ausnahme wäre ein First-Responder-Einsatz, wenn kein RTW in ausreichender Nähe zur Verfügung steht.


Personalwechsel im BR

Es hat wieder ein Personalwechsel im Betriebsrat stattgefunden: Sandra Surup hat ihr Betriebsratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Wir finden das sehr schade und danken ihr für ihr Engagement.

Als nächster Nachrücker ist nun Thomas Nolting von der Liste Reil/Nolting als ordentliches Mitglied in den Betriebsrat nachgerückt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. Leider ist durch den Weggang von Sandra das, bei uns weibliche, Minderheitengeschlecht nur noch durch ein einziges weibliches BR-Mitglied vertreten.


Dienstplan 2021

Zum Dienstplan 2021 habe wir in unserer Sitzung am 09.02.2021, nach dem uns die letzten Fragen von Jared Becker und Thorsten Rabe per Videokonferenz beantwortet wurden, den einstimmigen Beschluss gefasst, dem Dienstplan zuzustimmen. Demnach steht von Seiten des Betriebsrates nichts mehr im Wege ihn freizugeben.


BV LOB 2020 unterschrieben

Am 29.09.20 hatten wir der Geschäftsführung einen Vorschlag für eine Vereinbarung über die LOB 2020 übersandt.

Die Ereignisse im Rahmen der Corona-Pandemie haben es verhindert, die gültigen Zielvereinbarungen für das Jahr 2020 sachgerecht umzusetzen. Gleichzeitig bedeutet die Corona-Pandemie für das Jahr 2020 außergewöhnliche Belastungen durch Dienstplanänderungen und das permanente Tragen zusätzlicher Schutzausrüstung.

Ausgehend davon, dass daher jeder Arbeitstag im Jahr 2020 nach Beginn der Corona-Pandemie, mit den damit verbundenen Pandemieplänen, Dienstplanänderungen und Zusatzschichten eine besondere Belastung darstellt, wollten wir damit erreichen, dass jeder Arbeitstag mit Beginn der Gültigkeit der Dienstanweisung „Covid19 – 001“ vom 18.03.2020 ab dem 18.03.2020 als besondere Leistung im Sinne des § 18 TVöD anerkannt wird.

Als Verfahren haben wir vorgeschlagen, dass das Gesamtfinanzvolumen durch die seit dem 18.03.20 verbleibenden 289 Tage dividiert wird. Hieraus ergäbe sich ein Wert pro Tag. Am Ende des Jahres würde für jede*n Beschäftigte die Zahl der geleisteten Arbeitstage im Einsatzdienst ermittelt. Die Anzahl der geleisteten Arbeitstage multipliziert mit dem Tageswert ergäbe dann die individuelle Leistungszulage.

Auf diesem Weg würde gleichzeitig die besondere Leistung, die Bereitschaft während des Sonderdienstplanes „Corona“ Zusatzschichten zu leisten, honoriert.

Inzwischen konnte die Vereinbarung nach ein paar redaktionellen Anpassungen unterschrieben werden. Demnach gilt diese Vereinbarung nun für sämtliche Anwesenheitstage, vom 01.03.20 bis zum 31.12.2020, für alle Beschäftigten des RD-Ammerland, egal ob Verwaltungstätigkeiten, Einsatzdienste oder Sonderaufgaben erledigt wurden. Denn eine besondere Belastung hatten im letzten Jahr alle zu ertragen.

Nun gilt es für das Jahr 2021, das mit den gleichen Bedingungen wie das vergangene Jahr aufhörte, beginnt, eine angemessene Lösung zu finden. Hilfreich könnten dabei die Veränderungen im §18 des TVöD aus der letzten Tarifrunde sein.


Teststrategie im RD-Ammerland

Im BR-Info Dezember 2020 – 2 berichteten wir, dass auch im RD Ammerland an einer Schnellteststrategie gearbeitet würde. Seinerzeit hat der BR dies durch eine eigene Empfehlung unterstützt.

Inzwischen wurde diese Empfehlung von uns zurückgezogen, denn  neue Erkenntnisse aus diesem Fachartikel: https://www.bmj.com/content/371/bmj.m4848 zeigen, dass die Fehlerquote bei asymptomatisch getesteten Personen fast bei 60% liegt. Das heißt, dass die Schnelltests fast 60% falsch negative Ergebnisse liefern. Das RKI sagt zu den Antigen-Schnelltests: „Aufgrund der geringeren Sensitivität und Spezifität von Antigen-Tests ist der Einsatz dieser Tests nur unter bestimmten Voraussetzungen eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Maßnahmen. Damit ein Antigen-Test ein positives Ergebnis anzeigt, ist im Vergleich zur PCR-Testung eine größere Virusmenge notwendig (niedrigere Sensitivität). Das bedeutet, dass ein negatives Antigen-Testergebnis die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht ausschließt. Deshalb sollten diese Tests nur bei Personen angewendet werden, bei denen ein falsch negatives Ergebnis nicht zu schwerwiegenden Konsequenzen führt…“   Auch in Anbetracht dessen, dass in Kürze rund 90% unserer Kolleg*innen geimpft sein werden, beurteilen wir eine solche Teststrategie daher inzwischen nicht mehr als zielführend. Sinnvoller ist es u.E., nach wie vor Kolleg*innen mit Symptomen, einen PCR-Test in der Ammerland-Klinik zu ermöglichen. Die für die Schnelltests notwendigen finanziellen Mittel wären an anderer Stelle sinnvoller verwendbar.


Erreichbarkeit des Betriebsrates

Auch wir sind wieder angehalten Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Daher sind wir während der angegeben Bürozeiten  zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Video-Konferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern. Sobald alle Kolleg*innen im BR vollständig geimpft sind, werden wir die Situation neu bewerten und schauen, ob wird wieder vor Ort präsent sein können.

Bitte haltet euch außerhalb der angegeben Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!

Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise und wir habe euch ein weiteres aufschlussreichen Video angehängt:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus


Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst Euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr Euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

ver.di – Umfrage zur Arbeitszeit im TVöD

Mit dem heutigen Tag startet die Gewerkschaft ver.di eine breit angelegte Befragung, die es so noch nicht gegeben hat! ver.di will wissen:

Was wünschen sich die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst:
Mehr Geld, mehr Freizeit oder eine Kombination aus beidem?

Alle Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit sind aufgerufen, sich an unser Online-Umfrage zu beteiligen.

So kannst Du mitmachen:
Alles was Du für Deine Teilnahme benötigst sind 5-10 Minuten freie Zeit und einen Internetzugang, egal ob mit dem Computer oder mit einem Smartphone. Nicht erforderlich sind datenschutzrechtliche Bedenken, denn die Umfrage findet anonymisiert und gemäß den Auflagen der DSGVO statt. Die Umfrage läuft bis zum 30. Juni 2019

Du erreichst die Startseite für der Umfrage über diesen Link: www.verdi.de/arbeitszeitumfrage-oed

Was ver.di mit der Umfrage erreichen will – und wie es weitergehen kann: 
In den zurückliegenden Tarif- und Besoldungsrunden haben wir gelernt: Die Gestaltung der Arbeitszeit hat nicht nur an Bedeutung dazu gewonnen, sondern steht in den Diskussionen und bei der Forderungsaufstellung oftmals an vorderster Stelle.

Um das Thema Arbeitszeit in der Tarif- und Besoldungsrunde mit dem Bund und den Kommunen im nächsten Jahr einbringen zu können, müssen wir uns sehr gut vorbereiten. Mit der Befragung wollen wir herausfinden, wofür die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben und Verwaltungen bereit sind zu streiten. Und wir wollen eine breite Arbeitszeitdiskussion vor Ort anstoßen – denn die ist für eine große Beteiligung und unseren gemeinschaftlichen Erfolg unerlässlich.

Alles klar? Dann fühle Dich herzlich dazu eingeladen, an unserer Umfrage teilzunehmen. Wir zählen auf Dich – und ganz besonders auf Deine Meinung. Natürlich werden wir dich nach der Auswertung der Umfrage über die Ergebnisse informieren.

Bis dahin,
Deine Gewerkschaft ver.di

Durchbruch im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen

Berlin, 18.04.2018

Bsirske: „Bestes Tarifergebnis seit vielen Jahren“

Bei den Tarifverhandlungen für die 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde eine Einigung erzielt. Der neue Tarifvertrag soll am 1. März 2018 in Kraft treten.

7,5 Prozent Lohnerhöhung bei 30 Monaten Laufzeit, darauf haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes in Potsdam verständigt. Der Verhandlungsführer der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Bsirske sprach vom „besten Ergebnis seit vielen Jahren“. Besonders hohe Zuwächse habe man in den Bereichen vereinbaren können, in denen der öffentliche Dienst die größten Personalgewinnungsprobleme auf dem Arbeitsmarkt hat: Bei

Fach- und Führungskräften, Technikern, Ingenieuren, IT-Fachleuten und bei den sozialen Berufen, betonte Bsirske.

 Der ver.di-Vorsitzende hob hervor, dass es zugleich gelungen sei, auch für Beschäftigte in den unteren und mittleren Entgeltgruppen einen deutlichen Sprung nach oben zu sichern. Bsirske: „100 Euro mehr an Ausbildungsvergütung und eine Anhebung der Löhne um durchschnittlich 10 Prozent bei Beschäftigungsbeginn. Dies erhöht die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber. Das ist wichtig, weil alle Bürgerinnen und Bürger auf einen funktionsfähigen öffentlichen Dienst angewiesen sind.“

 Die Warnstreiks von 220.000 Beschäftigten in den letzten Tagen hätten dazu beigetragen, dass jetzt ein Durchbruch erzielt werden konnte, unterstrich der ver.di-Vorsitzende. Er begrüßte zugleich, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer in den Verhandlungen die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten zugesagt habe.

 Nach einer intensiven Diskussion hat die Bundestarifkommission den ver.di-Mitgliedern für die anstehende Mitgliederbefragung die Annahme des Ergebnisses empfohlen.

Betriebsratsinfo – April 2018 – 2

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Betriebsratswahlen 2018

Wie sich inzwischen herumgesprochen haben dürfte, findet am 25.04.2018 in unserem Betrieb wieder einmal eine Betriebsratswahl statt. Die Briefwahlunterlagen sind inzwischen zugestellt, damit ihr auch etwas mit den Namen auf dem Wahlzettel anfangen könnt, denn bei über 130 Kolleg*innen ist es nicht mehr selbstverständlich dass sich alle kennen, stellen wir hier die Möglichkeit zur Verfügung, dass sich die Kandidat*innen, die es möchten, sich mit einem Kurzportrait bzw. Foto vorstellen.

Hinweis: Die unten stehenden Kurzportraits stellen nicht die  vollständige Liste der Kandidat*innen dar. Zu lesen sind nur die von den Kandidat*innen selbst verfassten Texte, die bei uns bis gestern 24:00 Uhr eingegangen sind. Die Liste der Kandidat*innen umfasst mehr Kandidat*innen. Der Betriebsrat stellt nur dieses Medium zur Verfügung, für die Durchführung der Wahl ist einzig der Wahlvorstand zuständig!

 

Die Kandidat*innen in alphabetischer Reihenfolge:

Nicole Bröske, NotSan, 42 Jahre alt, Wache Westerstede
Nicole Bröske, NotSan, 42 Jahre alt, Wache Westerstede

Nicole Bröske

Mein Name ist Nicole Bröske,ich bin seit 1999/2000 hauptberuflich im Rettungsdienst tätig und seit September 2008 beim Rettungsdienst Ammerland. Nach fast zehn Jahren Betriebszugehörigkeit würde ich mich freuen, den zukünftigen Betriebsrat in seiner Funktion tatkräftig zu unterstützen und die ein oder andere Idee mit ein zu bringen.
 

Uwe Heiderich-Willmer, NotSan, 58 Jahre alt, Wache Edewecht
Uwe Heiderich-Willmer, NotSan, 58 Jahre alt, Wache Edewecht

Uwe Heiderich-Willmer

Ich bin Notfallsanitäter 58 Jahre alt, verheiratet und habe 2 erwachsene Kinder. Seit 1982 bin ich mit Unterbrechungen im Rettungsdienst tätig und seit 1992 im Rettungsdienst Ammerland, meine Stammwache ist Edewecht.

Als bekennender Gewerkschafter bin ich seit 1990 Mitglied in der ÖTV heute ver.di und seit 2010 Mitglied im Betriebsrat und seit ca. 6 Jahren der Vorsitzende.

Darüber hinaus engagiere ich mich bei ver.di in der Landesfachkommission Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen und und der Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems, aus der ich als Gremien-Wahldeligierter versuchen werde die Interessen der Rettungsdienstler bei der nächst Bezirksfachkonferenz des Fachbereichs Gesundheit, Soziales und Wohlfahrtspflege im Bezirk Weser-Ems am 16. Juni einzubringen.

Erreichen kann man überall nur etwas, in dem man sich einmischt. Deshalb möchte ich mich wieder  für den Betriebsrat zur Wahl stellen und meine in den letzten 8 Jahren gewonnenen Erkenntnisse zum Wohle der Kolleg*innen und des Betriebes für weitere vier Jahre einbringen.

Lena Neumann, NotSan-Schülerin, 24 Jahre alt, Wache Edewecht
Lena Neumann, NotSan-Schülerin, 24 Jahre alt, Wache Edewecht

Lena Neumann

Ich bin Lena Neumann, seit 2016 Notfallsanitäterschülerin hier im RD-Ammerland.

Ich möchte mich gerne im Betrieb über meine Ausbildung hinaus engagieren und da liegt es nahe, dass ich als Auszubildende mich schwerpunktmäßig um die Belange der Schüler*innen kümmern möchte. Dabei nehme ich mir unter anderem vor, als Bindeglied zwischen der JAV und dem Betriebsrat die Arbeit von Jannek als JAV-Vertreter zu unterstützen.

 

 

 

Stephanie Petscher, NotSan, 49 Jahre alt, Wache Westerstede
Stephanie Petscher, NotSan, 49 Jahre alt, Wache Westerstede

Stephanie Petscher

 

 

 

 

 

 

 

Denny Schilling, RS, 40 Jahre alt, Wache Edewecht
Denny Schilling, RS, 40 Jahre alt, Wache Edewecht

Denny Schilling

Im Prinzip kennt jeder mich ! Hier nochmal zur Erinnerung Denny Schilling ist mein Name. Viele kennen mich durch meine langjährige Tätigkeit ( Ehrenamtlich) vor vielen Jahren im Rettungsdienst, als auch meine Tätigkeit (Hauptamtlich) im Rettungsdienst Ammerland. Da ich zufrieden bin mit der Arbeit des Betriebsrates ,aktueller Stand , ist der Grund das ich mich bewerbe primär ,das alle Berufsqualifikationen im Betriebsrat vertreten sind zu gleichen Anteilen!

 

Marcus Schumacher, RA, 47 Jahre alt, Wache Westerstede
Marcus Schumacher, RA, 47 Jahre alt, Wache Westerstede

Marcus Schumacher

Seit ca. 14 Jahren Jahren beschäftige ich mich mit der Betriebsratsarbeit im Rettungsdienst. An den Betriebsvereinbarungen in den letzten Jahren habe ich gerne mitgearbeitet und konnte einiges einbringen.

Als ver.di Mitglied bin ich neben der Betriebsratsarbeit noch in der ver.di Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems und in der ver.di-Landesfachkommission-Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen aktiv.

Im Fokus waren bei mir immer… Dienstplan, Arbeitszeit und Urlaub, also alles was mit einem planbaren Jahresdienstplan einhergeht.

Ich glaube das in den nächsten Jahren „arbeiten im alter“ noch ein großes Thema wird. Den Arbeitsplatz im Rettungsdienst so gestalten, das es möglich ist diesen bis zu Rente auszuüben, oder alternativen zu schaffen.

Georgina-Eileen Schütte, NotSan, 27 Jahre alt, Wache Edewecht
Georgina-Eileen Schütte, NotSan, 27 Jahre alt, Wache Edewecht

Georgina-Eileen Schütte

 

 

 

 

 

Marco Viecens

Marco Viecens, RS, 40 Jahre alt, Wache Edewecht
Marco Viecens, RS, 40 Jahre alt, Wache Edewecht

Hallo, für alle die mich nicht kennen, ich bin Marco 40 Jahre alt, bin Verheiratet und habe 2 Kinder. Ich bin seit dem 1.2.11 im Rettungsdienst Ammerland als Rettungssanitäter beschäftigt.

Ich habe mich für den Betriebsrat aufstellen lassen, weil sich hier einiges geändert hat und wir deutlich mehr Rettungssanitäter geworden sind und auch noch mehr werden. Ich bin der Meinung, bei der hohen Anzahl sollte mindestens ein Rettungssanitäter als Ansprechpartner für diese Gruppe im Betriebsrat sein.

 

 

 

 

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

 

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – April 2018 – 1

Informationen zur Betriebsratsarbeit


 

Personalwechsel

Kurz vor dem Ende dieser Wahlperiode dieses Betriebsrates hat es noch einmal einen Personalwechsel gegeben.

Nach dem Thomas Nolting kommentarlos den BR-Büroschlüssel in der Verwaltung abgegeben hat, er auf diverse Nachfragen mit dem kommentarlosen Austritt aus unserer Betriebsrats-WhatsApp-Gruppe reagierte und er schließlich nicht zur gestrigen BR-Sitzung erschien, haben wir in der gestrigen Sitzung darüber beraten, wie wir dieses seltsame Verhalten verstehen sollen.

Letztendlich sind wir zu dem Schluss gekommen, dass dies eine nonverbale Erkärung zur Niederlegung des Betriebsratmandates war. Damit ist Thomas Nolting mit sofortiger Wirkung nicht mehr Mitglied des Betriebsrates.

Als Nachfolger rückt der Kollege Jörg Franken, Rettungsassistent, Wache Bad Zwischenahn, als reguläres BR-Mitglied für die Restamtszeit dieses Betriebsrates bis zum 25.04.2018 nach.

TVöD-Tarifrunde 2018

 

Wer sich über den aktuellen Stand und über Hintergründe in der Tarifrunde 2018 informieren möchte, findet unter diesem Link umfangreiche Informationen: httpss://wir-sind-es-wert.verdi.de/

 

 

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Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – März 2018

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Teilbetriebsversammlungen am 04. April um 18:00 Uhr und 05. April um 18:45 Uhr

Am 04. und .05. April werden die letzten Teilbetriebsversammlungen in dieser Wahlperiode stattfinden. Der Schwerpunkt dieser Versammlungen wird auf der Vorstellung der Kandidat*innen für die BR-Wahl am 25. April liegen. Die Tagesordnung wird ferner, wie ihr nachstehend sehen könnt, die üblichen Punkte mit Berichten und Fragen, etc. beinhalten:

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Bericht zur BR-Tätigkeit 1. Quartal 2018
  3. Vorstellung der Betriebsratskandidat*innen für die BR-Wahl 2018
  4. Fragen, Anregungen, Beschwerden etc.

Wir haben die Termine diesmal an die Fortbildungstermine angedockt, damit ihr euch ggf. einen Weg sparen könnt. Eines der ersten Themen des neuen BRs wird sicher die Gestaltung der Betriebsversammlungen sein. Helft ihm, in dem ihr euch bei dieser  Doodle-Umfrage zu den Betriebsversammlungen beteiligt.  Bisher haben sich 14 Kolleg*innen beteiligt, da geht noch mehr. Eine Bitte noch dazu, sollte euer Vorname mehrfach im Betrieb vorkommen, macht bitte irgendwie kenntlich welche*r ihr seid, sonst können beide nicht gezählt werden.

Dann bis zum 4. oder 5., wir freuen uns auf euch!

 

Betriebsratswahlen 2018

Wie sich inzwischen herumgesprochen haben dürfte, finden am 25.04.2018 in unserem Betrieb wieder einmal Betriebsratswahlen statt. Um allen Kolleg*innen, die kandidieren möchten, die Möglichkeit zu geben, sich im Betrieb bekannt zu machen, werden wir in der 15. Kalenderwoche einen Newsletter herausgeben, in dem sich, wer möchte, mit einem Foto und einem Kurzportrait vorstellen kann. Wer dazu Anregungen braucht kann ja mal in die alten Vorstellungen von 2014 reinschauen: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/betriebsratsinfo-maerz-2014-3/

Da wir bei dieser Wahl wegen unserer Betriebsgröße gezwungen sind eine Listenwahl durchzuführen,  ist es wichtig, dass ihr bei euren Vorstellung auch benennt, für welche Liste ihr kandidiert.

Wie ihr im vorstehenden Punkt bereits lesen konntet, habt ihr darüber hinaus bei den oben angekündigten Betriebsversammlungen die Gelegenheit euch persönlich live vorzustellen. Hierzu wäre unter der unten stehenden E-Mailadresse ein Hinweis von denen hilfreich, die von diesem Angebot Gebrauch machen möchten.

Bitte schickt eure Kurzportraits inkl. Fotos an: betriebsratswahl-2018 [at] br-rda.de

 

TVöD-Tarifrunde 2018

 

Wer sich über den aktuellen Stand und über Hintergründe in der Tarifrunde 2018 informieren möchte, findet unter diesem Link umfangreiche Informationen: httpss://wir-sind-es-wert.verdi.de/

 

 

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

 

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – März 2017

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Einsatznachsorge nach psychisch belastenden Einsätzen

Bei Katastrophen und Unglücken leidet auch die Seele unter den Eindrücken und benötigt mitunter auch Erste Hilfe. Im täglichen Einsatzdienst kann es immer wieder zu Situationen kommen, die für das Rettungsdienstpersonal psychisch stark belastend sind.

Aus solchen Situationen kann sich eine Akute Belastungsstörungen oder gar eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)  entwickeln. Die PTBS zeigt die ersten Symptome in der Regel mit einer Verzögerung von einigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten nach dem belastenden Erlebnis. In manchen Fällen vergehen sogar Jahre, bis die Symptome einer PTBS auftreten. Manchmal geht der posttraumatischen Belastungsstörung auch eine akute Belastungsreaktion voraus.

Was sind Erkennungszeichen?

  • Symptome des Wiedererlebens: sich aufdrängende, belastende Erinnerungen an das Trauma, Flashbacks, Alpträume
  • Vermeidungssymptome: emotionale Stumpfheit, Gleichgültigkeit und Teilnahmslosigkeit der Umgebung und anderen Menschen gegenüber, aktive Vermeidung von Aktivitäten und Situationen, die Erinnerungen an das Trauma wachrufen könnten. Manchmal können wichtige Aspekte des traumatischen Erlebnisses nicht mehr (vollständig) erinnert werden
  • Vegetative Übererregtheit: Schlafstörungen, Reizbarkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, erhöhte Wachsamkeit, übermäßige Schreckhaftigkeit

Wenn ihr nach einem beeindruckenden Einsatz merkt, euch lässt dieser nicht los und er quält euch mit Symptomen, wie sie oben beschrieben sind, über einen längeren Zeitraum, dann könnt ihr euch Hilfe holen. Der erste Ansprechpartner wäre unser Betriebsarzt Dr. Hartmann, dieser kann dann kurzfristige weitere professionelle Hilfe vermitteln.

Auf Initiative des Betriebsrates wird sich die Abendfortbildung im Juni mit diesem Thema beschäftigen. Der Referatsleiter Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) im Offizialatsbezirk Oldenburg des MHD Johannes Meyer wird uns dann über die Möglichkeiten informieren, die wir haben mit dem diesem Thema umzugehen.

Der BR beleuchtet dieses Thema schon länger intern und wird nun beginnen diverse Vorschläge für den Umgang mit psychischen Belastungen im Rettungsdienst gemeinsam mit der Geschäftsführung zu erörtern. Dazu gehören u.a. niederschwellige Ansprechpartner im Betrieb auszubilden, sogenannte Soziale Kontaktpersonen. Wir möchten ein psychisches Verbandbuch einführen, in dem sämtliche Ereignisse, die potentielle Auslöser einer psychischen Belastung sein können dokumentiert werden. Dies ist wichtig für einen späteren Nachweis, wenn es so schlimm kommt, dass man berufs- oder arbeitsunfähig wird. Wir werden unsere Gefährdungsbeurteilung unter diesem Aspekt neu beleuchten und darauf achten, dass dieses Thema regelmäßig im Rahmen der Fortbildungen bearbeitet wird. Anregungen und Ideen hierzu nehmen wir gerne entgegen.

Eingruppierung RA & NotSan auf RS-Stellen

Im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung haben wir uns nochmals intensiv mit Frage beschäftigt, wie müssen Rettungsassistent*innen und Notfallsanitäter*innen eingruppiert werden, die auf Planstellen für Rettungssanitäter*innen eingestellt sind. Unsere Recherchen bei der ver.di-Bundesverwaltung, wie auch das Studium von BAG-Urteilen, haben die bisherige Praxis der Eingruppierung beim RD-Ammerland erneut als richtig bestätigt.

Ausschlaggebend für die Eingruppierung ist die zugewiesene Tätigkeit. Auch wenn die Person, die höher qualifiziert ist als für die zugewiesen Tätigkeit notwendig, hat diese Person nur Anspruch auf die Eingruppierung gemäß der zugewiesenen Tätigkeit. In unserem Betrieb bedeutet das, dass alle Rettungsassistent*innen und Notfallsanitäter*innen auf RS-Stellen in die EG 4 + 2,3% eingruppiert werden, wenn sie einen Antrag auf Höhergruppierung im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung stellen.

Überleitung in die neue Entgeltordnung

Es ist so weit, wir haben nun alle Informationen zusammen und sind uns mit der Geschäftsführung einig geworden, zu welchen Bedingungen die Überleitung in die neue Entgeltordnung abgewickelt werden muss.

Alle Kolleg*innen, die bereits vor dem 01.03.2017 NotSan waren und auf einer RA Stellen eingestellt sind, bekommen ihre Tätigkeit als Notfallsanitäter*in jeweils persönlich zum 01.03.2017 zugewiesen. Das bedeutet, dass sie ab dem 01.03.2017 stufengleich in die EG N höhergruppiert werden. Alle Kolleg*innen die bereits vor dem 01.03.2017 Notfallsanitäter*in waren und in der EG 8 eingruppiert waren, bekommen ihre Tätigkeit als Notfallsanitäter*in ebenfalls jeweils persönlich zum 01.03.2017 zugewiesen und werden ab dem 01.03.2017 stufengleich in die EG N übergeleitet, da die EG N mit der EG 8 gleichgestellt ist, lediglich zahlenmäßig greift die EG N auf die Entgeltgruppe P 8 aus dem Pflegetarif zurück.

Alle Kolleg*innen in den Entgeltgruppen 3 und 5 müssen einen Antrag stellen, wenn sie auf Grund der neuen Entgeltordnung als RS von der EG 3 in die EG 4 + 2,3% oder als RA (unabhängig davon ob sie bereits die Qualifikation Notfallsanitäter*innen besitzen) von der EG 5 in die EG 6 eingruppiert werden möchten. Dies ist leider nicht stufengleich möglich, da die stufengleiche Höhergruppierung erst ab dem 01.03.2017 vorgesehen ist. Die Kolleg*innen, die für den 01.03.17 mit der Zuweisung der Tätigkeit als Notfallsanitäter*in rechnen, müssen genau überprüfen, ob die Höhergruppierung für 2 Monate bezogen auf die Stufen Sinn macht. Alle Anträge auf Höhergruppierung im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung wirken immer auf den 01.01.2017 zurück, egal zu welchem Zeitpunkt der Antrag innerhalb des Jahres 2017 gestellt wird. Vorsicht die Frist für solche Anträge läuft am 31.12.2017 aus!

Ob die hier beschrieben Möglichkeiten für jeden persönlich, bezogen auf seine*ihre weiter Laufbahn Sinn machen und einen monetären Vorteil bringen, muss jede*r selbst überprüfen. Für ver.di-Mitglieder wird dafür demnächst in der ver.di-Geschäftsstelle in Oldenburg ein Tarifrechner zur Verfügung stehen. Um ihn nutzen zu können, müssen ver.di-Mitglieder bei dem zuständigen Sekretär einen Termin ausmachen: 0441/969760 (falls ihr nach der Warteschleife nicht in OL landet, zurück nach OL verbinden lassen)

Wenn ihr noch Fragen zur Überleitung in die neue Entgeltordnung habt, könnt ihr euch gerne an eines der Betriebsratsmitglieder wenden, bitte beachtet dabei die Bürozeiten oder den Dienstplan der BR-Mitglieder!

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – Februar 2017

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Willkommen

In den vergangenen Wochen haben wieder viele neue Kolleg*innen ihren Dienst im Rettungsdienst Ammerland angetreten. Daher ein Herzliches Willkommen, der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Rettungsdienst Ammerland GmbH freuen sich, dich als neue*n Kollegen*in begrüßen zu können.

Der Betriebsrat, das sind:

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusätzliche Interessenvertretung für alle Schüler*innen, Auszubildende und Kolleg*innen bis zum Alter von 24 Jahren. Der JAV-Vertreter ist:

Die Betriebsratsmitglieder sind jeweils einzeln über ihre E-Mailadressen erreichbar, dem Betriebsrat als Ganzes könnt ihr über die Adresse alle [at] br-rda.de Nachrichten zukommen lassen.

Darüber hinaus sind wir im Betriebsratsbüro über die Telefonnummer 04488 52220-57 zu erreichen, die Zeiten, zu denen jemand im Büro anzutreffen ist, findet Ihr i.d.R. auf unserer Homepage.

Wenn ihr Fragen habt, Anregungen geben wollt oder die Hilfe des Betriebsrates benötigt, dann schreibt am besten eine E-Mail oder schaut im Dienstplan nach, wann und wo ein Betriebsratsmitglied Dienst hat, und sprecht es an.

Außerdem könnt ihr euch auf der Internetseite des Betriebsrates informieren, unseren Newsletter abonnieren, das Kontaktformular nutzen… Schaut einfach mal rein, stöbert ein wenig rum und registriert euch.

Wir wünschen euch einen guten Start im Rettungsdienst Ammerland
Euer Betriebsrat

Stundenreduzierung Schüler*innen

Die Notfallsanitäterschüler*innen haben ab dem 01.01.2017 eine 39 Stundenwoche. Auf diese Regelung konnte wir uns mit der Geschäftsführung einigen. Die Geschäftsführung möchte aber die Arbeitszeit der Schüler*innen mit einer Arbeitszeiterfassung bewerten lassen.

Der Betriebsrat und die JAV sieht jedoch nicht die Notwendigkeit einer Arbeitszeiterfassung, denn aus dem Ausbildungsverlaufsplan Notfallsanitäter der Rettungsschule Goslar für den Lehrgang G10 – Ausbildungsbeginn August 2016 geht hervor, dass die Schüler*innen 51% ihrer Ausbildungszeit außerhalb unseres Betriebes mit  Unterricht, Praktika, etc. verbringen. 49% sind sie im Betrieb. Tätigkeiten außerhalb einer Bereitschaftszeit im Betrieb, wie Einsätze, Nachbereitung von Einsätzen, Gespräche mit den Praxisanleitern, Selbststudium, etc. verschieben das Verhältnis der Zeiten zugunsten des Anteils, der keine Bereitschaftszeiten enthält.

Ein Gespräch mit dem Schulleiter der Rettungsschule Goslar, Herrn Seebode, bestätigt unsere Auffassung. Er meint, dass sich die Schulzeiten für eine Arbeitszeiterfassung nicht eignen, denn hier werden Unterrichtsstunden mit 45 Minuten und entsprechenden Pausen abgehalten, die mit einer reinen Zeitstunde nicht vergleichbar sind. Im Übrigen sieht es der Schulleiter auch kritisch, die Schüler*innen mit einer verlängerten Arbeitszeit in Minusstunden zu drängen, dies widerspräche dem Gedanken der Berufsausbildung, deren Schwerpunkt auf einer qualitativ guten Ausbildung liegt und nicht in einer möglichst effektiven Ausnutzung der Arbeitszeit.

Unter diesen Aspekten sind sich der Betriebsrat und die JAV einig, dass wir einer eventuellen Arbeitszeiterfassung für die Schüler*innen nicht zustimmen werden.

LOB Ziele und Auswertung Zusatzdienste und Lernzielkontrollen

Die LOB-Zielvereinbarung „Ausfallsicherheit des Rettungsdienstes erhöhen“,  kurz „Zusatzdienste“, ist mit sofortiger Wirkung ungültig. Das heißt, es gibt ab dem 01.01.2017 für Zusatzdienste keine LOB-Punkte mehr. Für eine Auswertung der Zusatzdienste 2016 für die LOB liegt uns noch keine belastbare Liste vor; die uns aktuell vorliegende Liste enthält bisher noch große offensichtliche Lücken, sodass diese für eine Auswertung ungeeignet ist.

Im RDA-Info wurde von der Geschäftsführung eine Auswertung der Lernzielkontrollen 2016 vorgestellt. Das hat den Betriebsrat insofern überrascht, als dass der Betriebsrat auf die bereits am 04.04.2016 angemeldeten erheblichen Bedenken zu den Fragen und Musterlösungen der TB 1 noch keine Antwort erhalten hat. Wir haben seinerzeit die Geschäftsführung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die von uns angemahnten Fragen neu bewertet werden. Die kürzlich zurückgegebenen Fragebögen und Musterlösungen haben allerdings gezeigt, dass eine Neubewertung der monierten Fragen nicht stattgefunden hat. Obendrein wurden zur TB 3 falsche Musterlösungsbögen verteilt, sodass eine Kontrolle der TB 3 nicht möglich ist. Zudem ist es uns nicht erinnerlich, dass wir die Vergabe von Noten vereinbart haben. So bleibt es für uns schleierhaft, wie die Bewertung in Noten zustande kommt.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist einzig die Zielvereinbarung „Teilnahme an internen Fortbildungen verbessern“ eindeutig  in der Auswertung als Grundlage für die Berechnung der LOB-Punkte geeignet. Solange uns nicht alle Auswertungen korrekt vorliegen, können wir uns keiner Bewertung anschließen und keiner Auszahlung der LOB zustimmen.

Entgeltordnung

Auch hier hat die Geschäftsführung mit ihren Ausführungen überrascht. Es ist allseits bekannt, dass die Schulungen für den Betriebsrat zur Umsetzung der Entgeltordnung (EGO) im Rettungsdienst erst am 22./23. Februar 2017 stattfinden. Auf Fragen zu den Ausführungen im RDA-Info können wir also nicht verbindlich antworten. Ob die Ausführungen richtig sind, wird der BR erst nach der Schulung beurteilen können. Bis dahin gilt nach wie vor für alle Kolleg*innen die Bitte um Zurückhaltung bei Höhergruppierungsanträgen! Wir hätten eine gemeinsame Stellungnahme von GF und BR Ende Februar für zielführender gehalten.

Auslastung K 31/32

Wie ihr euch noch erinnern könnt, stand mit Einführung des 24 Stunden-KTW die Frage im Raum, ob wir diesen in 12 Stunden-Schichten oder lieber doch in kürzeren Schichten besetzen sollen. Wir haben uns bekanntlich für die 12 Stundenvariante entschieden. Wir bitte euch um Erfahrungsberichte zu den Tag- wie zu den Nachtschichten. Diese Erfahrungsberichte könnt ihr in unserem Forum posten: https://br-rda.de/forum/viewforum.php?f=56

Neues Forum „Kolleg*innen des RDA diskutieren“

Um euch einen weiteren Weg zu öffnen mit dem ihr mit uns und den anderen Kolleg*innen in Kontakt treten könnt, haben wir unser Forum erweitert und einen Bereich für alle Kolleg*innen eingerichtet. Dort könnt ihr selbst Themen eröffnen oder bei bestehen Themen mitdiskutieren. Gelegentlich wird es dort auch Umfragen geben. Um in diesem Forum lesen und schreiben zu können, ist es notwendig, dass ihr euch dort registriert. Das geht nur mit Klarnamen und der E-Mailadresse, die hier im Betrieb hinterlegt ist. Gleichzeitig müsst ihr eine Spam-Bot-Schutzfrage beantworten, diese lautet: „Bitte nenne die Summe aller Hausnummern aller RDA-Rettungswachen inkl. Buchstaben“. Wenn ihr dies erfolgreich geschafft habt, wird die Registrierung geprüft und freigeschaltet. Diese Forum ist nur für Kolleg*innen des RDA, die Geschäftsführung hat hier keinen Zutritt, wir sind also unter uns. Der Link zu Registrierung: https://br-rda.de/forum/ucp.php?mode=register&sid=3a66fe5d83edbeb99e183a704ddb61f9  . Das Forum ist auch auf allen mobilen Plattformen wie Android, IPhone, Windows-Phone über die App „Tapatalk“ nutzbar.

Unsere Konflikte mit der Geschäftsführung

Nachdem die Geschäftsführung nun in ihrem RDA-Info das Thema Konflikte in einer sehr fragwürdigen Weise eröffnet hat, kommen wir nicht umhin, dazu Stellung zu beziehen. Eines vorweg: Der Stil, in dem die Geschäftsführung diese Konflikte andeutet, soll nicht unser Stil sein. Wir meinen, solche Sätze wie „Glauben Sie nicht alles …“ sind nicht sonderlich zielführend. Mag sein, dass es die Geschäftsführung als „unsinnig“ ansieht, sich für die Interessen unserer Kolleg*innen einzusetzen, wir meinen allerdings, dass dies unsere Aufgabe als Betriebsrat ist. Dass man sich dabei mal streitet, liegt in der Natur der Sache.

Aber worum geht es? Wir streiten uns zur Zeit mit der Geschäftsführung um die Arbeitszeit der Schüler*innen. Dieser Streit ist dann ausgestanden, wenn uns die Geschäftsführung endgültig bestätigt, dass sie auf eine Arbeitszeiterfassung bei den Schüler*innen verzichtet.

Wir streiten uns darum, ob die 6-Stunden KTW-Schichten eine Pause haben oder nicht. Das Arbeitszeitgesetz sagt, dass nach 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten und nach 9 Stunden eine Pause von 45 Minuten einzuhalten ist. Der 6-Stunden KTW hat inkl. Umkleidezeiten 6,25 Stunden, 9-Stunden KTWs haben eine Arbeitszeit inkl Umkleidezeiten von 9,25 Stunden. U.E. steht demnach beiden eine Pause von 30 bzw. 45 Minuten zu. Die Geschäftsführung sieht die rechtliche Lage gleich, sagt aber, wenn wir das einfordern, dann mache die GF auch von ihrem Recht Gebrauch, mit der Konsequenz, dass niemand die Wache vor Ablauf der Umkleidezeit verlässt.

Wir sind uns nicht einig über die Bewertung der Arbeitszeit während der Betriebsratsarbeit, wir streiten uns um die Umsetzung des Teilzeitbefristungsgesetzes, wir streiten uns über eine Rechtsberatung zur Durchführung einer Arbeitszeiterfassung.

Zu allen Themen haben wir eine Zwischenlösung oder das Thema auf eine gemeinsame Klausurtagung vertagt. Die Beschlüsse für ein mögliches Beschlussverfahren zu den Themen wurden mit Blick auf die Klausurtagung ausgesetzt. Was soll diese Mitteilung im RDA-Info nun dazu, fragen wir?

Dann ist uns zu Ohren gekommen, dass die Geschäftsführung immer noch auf den in ihren Augen von uns zu kurz gesetzten Fristen für die o.g. Beschlüsse herumreitet (Dienstbesprechung BZ). Dazu ist zu sagen, dass uns die Abwesenheit des Geschäftsführers nicht bekannt war und wir zu allen Beschlüssen ohne Widerstand eine Fristverlängerung gewährt haben. Wir fragen, wo ist an dieser Stelle das Problem?

Aber glaubt ja nicht alles … 😉

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

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Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – November 2016

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Der Betriebsrat lädt zu zwei Teilbetriebsversammlungen ein:

am Montag, den 12.12.2016 um 19:30 Uhr

und

am Dienstag, den 13.12.2016 um 16:30 Uhr

Wir treffen uns im in unserem Schulungsraum in der Hössenschule

Folgende Themen werden voraussichtlich auf der Tagesordnung stehen:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Neue Entgeltordnung
  3. Mitarbeiter*innenbefragung -> BR
  4. Bericht aus der Betriebsratsarbeit
  5. Bericht der JAV
  6. Aktuelle Probleme, Fragen und Beschwerden aus dem Kolleg*innenkreis
  7. Mitarbeiter*innen-Befragung -> GF
  8. Bericht aus der GF

Wir rechnen fest mit Eurer Teilnahme und freuen uns auf interessante Diskussionen in den Teilbetriebsversammlungen.

Neue Entgeltordnung

Am 01.01.2017 wird die neue Entgeltordnung für den TVöD VKA in Kraft treten. Hierzu möchten wir darauf hinweisen, dass für die Abwicklungen der Neueingruppierungen bzw. Höhergruppierung der Zeitraum bis Ende 2017 vorgesehen ist. In diesem Zeitraum gehen für niemanden Ansprüche verloren. Die durchgeschriebene Fassung des TVöD, inklusive der EGO werden voraussichtlich erst Mitte Dezember ausgeliefert. In den schwer zu lesenden Änderungstarifverträgen sind, wie der Name schon sagt, leider nur die Änderungen dokumentiert. Ende Februar 2017 werden zwei BR-Mitglieder an einer Schulung zur Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöD für den Rettungsdienst von ver.di teilnehmen. Wir bitten daher noch um etwas Geduld und Verständnis dafür, dass alle Äußerungen zu diesem Thema bis dahin unter Vorbehalt stehen.

Wir sind mit der Geschäftsführung im Gespräch und sind uns einig, dass die Überleitung in die neue EGO für niemanden einen Nachteil bringen soll. Damit dies gelingt, bitten wir euch, keine voreiligen Höhergruppierungsanträge zum 1.1.2017 zu stellen, bitte wartet ab, bis wir euch benachrichtigen.

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

hier auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/
als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletterabonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt und im IntraRett.
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Euer Betriebsrat

 

Betriebsratsinfo – Juni 2016

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Mitgliederbefragung ergibt 78 Prozent Zustimmung – Bundestarifkommission nimmt Tarifergebnis an

Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am heutigen Dienstag (31. Mai) das Tarifergebnis für die rund 2,14 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen angenommen. Zuvor waren die ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen zu ihrer Meinung über das Verhandlungsergebnis vom 29. April 2016 befragt worden und hatten diesem Ergebnis im Rahmen der Mitgliederbefragung mit deutlichen 78 Prozent zugestimmt. Die Bundestarifkommission folgte diesem Votum und nahm das Tarifergebnis mit großer Mehrheit an. Damit sind die Tarifverhandlungen endgültig abgeschlossen.

Die Beschäftigten erhalten in zwei Schritten eine Erhöhung der Löhne und Gehälter rückwirkend ab dem 1. März dieses Jahres um 2,4 Prozent und weitere 2,35 Prozent ab dem 1. Februar 2017. Auszubildende erhalten eine Erhöhung der Vergütung um insgesamt 65 Euro – 35 Euro ab 1. März 2016 und 15 30 Euro ab 1. Februar 2017. Ihr Urlaubsanspruch steigt von 28 auf 29 Tage. Die Übernahmeregelung wird der Laufzeit des Tarifvertrages entsprechend bis zum 28. Februar 2018 verlängert.

Das Gesamtpaket des Abschlusses sichert außerdem die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei konnte eine Rentenkürzung verhindert werden. Der für eine zehnjährige Laufzeit gefundene Tarifkompromiss sieht vor, dass bei Kassen, bei denen finanzieller Handlungsbedarf besteht, zusätzliche Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Höhe von jeweils 0,4 Prozent eingeführt werden. Sofern Überschüsse entstehen, werden die Beiträge 25 für beide Seiten gesenkt.

Die neue mit den kommunalen Arbeitgebern (VKA) verhandelte Entgeltordnung führt in vielen Bereichen zu deutlich verbesserten Eingruppierungen und damit zu einer finanziellen Aufwertung. Die Tarifvertragsparteien hatten mehrere Jahre über die Neubewertung von 1.088 der rund 4.000 Tätigkeitsmerkmale verhandelt und sich verständigt, die entstehenden Mehrkosten paritätisch aufzubringen. Die Gewerkschaften erklärten sich bereit, die Jahres-Sonderzahlung um vier Prozentpunkte abzusenken und drei Jahre lang nicht zu erhöhen, um Mehrkosten der Arbeitgeber hälftig zu kompensieren. In der 35 Frage der tariflichen Ausschlussregelung für sachgrundlose Befristungen konnte keine Einigung erzielt werden.

ver.di erwartet, dass der Bundesinnenminister jetzt rasch per Gesetz seine Ankündigung umsetzt und das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten überträgt.

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an zwei Stellen nachlesen:

auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed, hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/, als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletter abonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt.

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Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Mitgliederbefragung ergibt 78 Prozent Zustimmung – Bundestarifkommission nimmt Tarifergebnis an

Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am heutigen Dienstag (31. Mai) das Tarifergebnis für die rund 2,14 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen angenommen. Zuvor waren die ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen zu ihrer Meinung über das Verhandlungsergebnis vom 29. April 2016 befragt worden und hatten diesem Ergebnis im Rahmen der Mitgliederbefragung mit deutlichen 78 Prozent zugestimmt. Die Bundestarifkommission folgte diesem Votum und nahm das Tarifergebnis mit großer Mehrheit an. Damit sind die Tarifverhandlungen endgültig abgeschlossen.

Die Beschäftigten erhalten in zwei Schritten eine Erhöhung der Löhne und Gehälter rückwirkend ab dem 1. März dieses Jahres um 2,4 Prozent und weitere 2,35 Prozent ab dem 1. Februar 2017. Auszubildende erhalten eine Erhöhung der Vergütung um insgesamt 65 Euro – 35 Euro ab 1. März 2016 und 15 30 Euro ab 1. Februar 2017. Ihr Urlaubsanspruch steigt von 28 auf 29 Tage. Die Übernahmeregelung wird der Laufzeit des Tarifvertrages entsprechend bis zum 28. Februar 2018 verlängert.

Das Gesamtpaket des Abschlusses sichert außerdem die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei konnte eine Rentenkürzung verhindert werden. Der für eine zehnjährige Laufzeit gefundene Tarifkompromiss sieht vor, dass bei Kassen, bei denen finanzieller Handlungsbedarf besteht, zusätzliche Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Höhe von jeweils 0,4 Prozent eingeführt werden. Sofern Überschüsse entstehen, werden die Beiträge 25 für beide Seiten gesenkt.

Die neue mit den kommunalen Arbeitgebern (VKA) verhandelte Entgeltordnung führt in vielen Bereichen zu deutlich verbesserten Eingruppierungen und damit zu einer finanziellen Aufwertung. Die Tarifvertragsparteien hatten mehrere Jahre über die Neubewertung von 1.088 der rund 4.000 Tätigkeitsmerkmale verhandelt und sich verständigt, die entstehenden Mehrkosten paritätisch aufzubringen. Die Gewerkschaften erklärten sich bereit, die Jahres-Sonderzahlung um vier Prozentpunkte abzusenken und drei Jahre lang nicht zu erhöhen, um Mehrkosten der Arbeitgeber hälftig zu kompensieren. In der 35 Frage der tariflichen Ausschlussregelung für sachgrundlose Befristungen konnte keine Einigung erzielt werden.

ver.di erwartet, dass der Bundesinnenminister jetzt rasch per Gesetz seine Ankündigung umsetzt und das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten überträgt.

TVöD Tarifrunde 2016: Arbeitgeberangebot programmiert Reallohnverlust

Bsirske kündigt eine Ausweitung der Warnstreiks an

Die zweite Tarifverhandlungsrunde für die 2,14 Millionen Tarifbeschäf-tigten des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Kommunen in Potsdam ist am Dienstagnachmittag (12.04.) zu Ende gegangen.
Ein erstes Angebot der Arbeitgeberseite nannte der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske, „dreist und provokativ“. Das Angebot bedeute jahresbezogen für 2016 ganze 0,6 Prozent und für das nächste Jahr nur 1,2 Prozent. „Die öffentlichen Arbeitgeber setzen trotz beispiellos guter Kassenlage mit einem Überschuss der öffentlichen Haushalte von fast 30 Milliarden Euro auf Reallohnverluste für die Beschäftigten. Das ist eine Provokation“, erklärteForderungen Bsirske. Man werde „dieses sogenannte Angebot“ in der Mitgliedschaft diskutieren. „Ich bin sicher, dass die Antwort eine Ausweitung der Warnstreiks sein wird“, sagte der Gewerkschafter. Das Arbeitgeberangebot habe weder etwas mit Wertschätzung noch mit einer Teilhabe der Beschäftigten an der guten konjunkturellen Entwicklung zu tun.

Den Angriff auf das Leistungsrecht der betrieblichen Altersversorgung hätten die Arbeitgeber zurück genommen. „Gleichzeitig wollen sie aber einseitig die Beschäftigten zur Kasse bitten“, erklärte der Gewerkschaftsvorsitzende. Das komme für die Gewerkschaftsseite nicht in Frage. „Hier wird den Menschen zugemutet, einseitig Gelder in Versorgungskassen der Kommunen zu investieren, während auf der anderen Seite das Niveau ihrer gesetzlichen Rentenversicherung sinkt“, so Bsirske. 25
Einzig in der Frage einer neuen Entgeltordnung für die Beschäftigten waren sich die Tarifvertragsparteien in Potsdam in den zweitägigen Verhandlungen einen großen Schritt näher gekommen.

Die Gewerkschaften fordern sechs Prozent mehr Geld und eine Anhebung der Ausbildungsvergütung um 100 Euro pro Monat. Zudem will ver.di den Missbrauch der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen abschaffen. „Wir wollen den privaten Konsum stärken und einen attraktiven sowie konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst“, sagte Bsirske. 35 Die Gewerkschaft treibe die Sorge um notwendigen Nachwuchs in vielen Berufszweigen um. Zukunftsträchtig sei deshalb die unbefristete Übernahme der Auszubildenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung.

Die nächste Verhandlungsrunde wurde für den 28. und 29. April 2016 in Potsdam vereinbart.

Retter organisieren sich

ver.di Mitglieder im Rettungsdienst Ammerland gründen Betriebsgruppe

Logo_VLÜber 56.000 Beschäftigte arbeiten auf 2.200 Rettungswachen in der Bundesrepublik. Über 100 davon arbeiten im Ammerland, verteilt auf 4 Rettungswachen.

Im Rettungsdienst Ammerland wird täglich eine schwere, qualifizierte Arbeit geleistet, deren physische und psychische Belastung zum Teil sehr hoch ist. Den-noch kommen die Kolleg*innen gern zum Dienst, denn gibt es eine wichtigere Aufgabe, als Leben zu retten? Damit das so bleibt, müssen die Rahmenbedingungen im Sinne der Beschäftigten beeinflusst werden. Um das zu unterstützen hat sich nun im Rettungsdienst Ammerland eine ver.di-Betriebsgruppe gegründet.

„Auch wenn wir im Rettungsdienst Ammerland mit seiner Tarifbindung an den TVöD sehr gute Arbeitsbedingungen vorfinden, heißt das nicht, das es nichts mehr zu verbessern gibt“, sagt der Sprecher der Betriebsgruppe Uwe Heiderich-Willmer. So müssen z.B. beim DRK und im öffentlichen Dienst die Eingruppierungsordnungen neu verhandelt werden. Was hier verhandelt wird, ist entscheidend für die Einkommensbedingungen vieler Jahre. Eine der Tätigkeit angemessene Eingruppierung ergibt sich aber nicht einfach am Verhandlungstisch. Sie muss vor Ort vehement von den Beschäftigten eingefordert werden.

Aber es gibt noch mehr Baustellen: Immer noch müssen Rettungsdienstler 48 Stunden pro Woche arbeiten, davon viele Stunden am Wochenende und nachts. Das bringt oft eine hohe gesundheitliche Belastung mit sich, eine Reduzierung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit ist daher unbedingt erforderlich. Ebenso führen die Belastungen im Beruf dazu, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter oft nicht erreicht und die Betroffenen mit Rentenabschlägen leben müssten. Ein früherer geregelter Renteneintritt sollte also ermöglicht werden. Die Bundesfachkommission Rettungsdienst von ver.di sieht zwei Weg das zu erreichen: die Schaffung gesetzlicher Regelungen in den Landesrettungsdienstgesetzen und die Schaffung von Lebensarbeitszeitkonten. „Auch das werden wir von der Basis aus unterstützen“, betont Heiderich-Willmer.

Logo-Betriebsgruppe
Die Betriebsgruppe delegiert dazu Mitglieder in die Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems von ver.di, die wiederum delegiert Mitglieder in die Landesfachgruppe Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen. Die Bundesfachkommission Rettungsdienst von ver.di speist sich aus den Landefachgruppen. Über diese Kaskade wollen wir die Kolleg*innen in der Bundefachkommission in Berlin unterstützen.
Seit Beginn 2014 gibt es für die Rettungsdienstler ein neues Berufsbild, der*die Notfallsanitäter*in. Künftig werden die Notfallsanitäterschüler*innen einer dreijährigen Ausbildung unterzogen, Rettungsassistenten*innen müssen eine Ergänzungsprüfung ablegen um dieses Berufsbezeichnung tragen zu dürfen. Die Ausbilder, die Lehrkräfte, das Staatsexamen, die Ergänzungsprüfung brauchen gute und einheitliche Standards und die Auszubildenden sowie diejenigen, die die Weiterbildung zum Notfallsanitäter machen, bestmögliche Bedingungen und Unterstützung. Auch in diesem Sinne werden wir die Bezirks- Landes- und Bundesgremien von ver.di unterstützen.

Hier vor Ort freuen wir uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH als Sozialpartner zum Wohle der Kolleg*innen des Rettungsdienstes und damit auch indirekt zum Wohle der Ammerländer Bürger*innen.

Betriebsratsinfo – Juni 2015

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Willkommen

In den vergangenen Wochen haben wieder viele neue KollegInnen ihren Dienst im Rettungsdienst Ammerland angetreten. Daher ein Herzliches Willkommen, der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH freut sich Dich als neue/n Kollegen/in begrüßen zu können.

Der Betriebsrat, das sind:

Die Betriebsratsmitglieder sind jeweils einzeln über ihre E-Mailadressen erreichbar, dem Betriebsrat als Ganzes könnt Ihr über die Adresse info [at] br-rda.de Nachrichten zukommen lassen.

Darüber hinaus sind wir im Betriebsratsbüro über die Telefonnummer 04488 5222057 zu erreichen, die Zeiten wann jemand im Büro anzutreffen ist, findet Ihr auf unserer Homepage

Wenn Ihr Fragen habt, Anregungen geben wollt oder Hilfe des Betriebsrates benötigt, dann schreibt am besten eine E-Mail oder schaut im Dienstplan wann und wo ein Betriebsratsmitglied Dienst hat und sprecht es an.

Darüber hinaus könnt Ihr Euch auf der Internetseite des Betriebsrates informieren, unseren Newsletter abonnieren, das Kontaktformular nutzen… schaut einfach mal rein, stöbert ein wenig rum und registriert Euch.

Wir wünschen Euch einen guten Start im Rettungsdienst Ammerland
Euer Betriebsrat

Diensthaftpflicht

Wo gearbeitet wird fallen nicht nur Späne, es werden auch Fehler gemacht. Das gilt auch für die Arbeit in unserem Rettungsdienst, sei es ein simpler Parkrempler, ein Behandlungsfehler am Patienten, ein Unfall während einer Sonderrechtsfahrt, der Verlust des Dienstschlüssels oder eine Falschbetankung.

Während die meisten Schäden durch die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers (in unserem Fall der Kommunale Schadensausgleich) abgedeckt sind, gibt es Begebenheiten, die keine Versicherung zahlt. Dazu können beispielsweise die Falschbetankung, der Verlust von Schlüsseln oder Schäden die auf eine grobe Fahrlässigkeit herrühren, zählen.

So bestimmt § 3 Abs. 6 TVöD ausdrücklich, dass sich die Schadenshaftung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber bei dienstlich oder betrieblich veranlassten Tätigkeiten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Diese Beschränkung bedeutet aber, dass sich der Arbeitgeber bei vermuteter grober Fahrlässigkeit beim Angestellten schadlos halten kann. Der Betriebsrat rät daher allen Kollegen und Kolleginnen, sich durch den Abschluss einer Berufs- und Diensthaftpflichtversicherung vor einem möglichen finanziellen Desaster zu schützen. Aus hierzu zahlreich kursierenden Angeboten hat der Betriebsrat bisher die Dienst- und Berufshaftpflicht von ver.di/DBV in Kombination mit einer Mitgliedschaft in der GUV/Fakulta empfohlen. Beides setzte die Mitgliedschaft in ver.di voraus.

Inzwischen bietet ver.di die Diensthaftpflichtversicherung nur noch für Feuerwehrkräfte an, was uns veranlasste nach Alternativen zu forschen. Die DBV bietet zwar weiterhin sehr gute Konditionen für Angehörige des Öffentlichen Dienstes und Mitglieder von ver.di an, allerdings sind wir bei diesen Nachforschungen auf ein Ausschlusskriterium aller Dienst- und Berufshaftpflichtversicherungen gestoßen.

Sämtliche Versicherungen schließen ärztliche Tätigkeiten aus.

Da aber unsere Tätigkeit inzwischen in diesen Bereich hinein ragt, z.B. Ketanest/Dormicum, und künftig für alle Notfallsanitäter noch weiter hineinreichen wird, bedeutet dies, dass  z.Zt. diese Tätigkeiten von Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. In Zusammenarbeit mit einer DBV-Agentur suchen wir nun nach einer Lösung, die wir sobald sie vorliegt, euch mitgeteilt wird.

Bis dahin bitten alle Kolleginnen und Kollegen, die die bisher schon freigegebenen ärztlichen Maßnahmen durchführen und künftig diese als NotfallsanitäterIn ausführen, sich bewusst zu machen, dass sie, sollte es ganz blöd laufen, keinen Versicherungsschutz haben.

 Pausenregelung

Weil es immer wieder Unstimmigkeiten bezüglich der Pausenregelung gibt, erläutern wir nachfolgend noch einmal die Zusammenhänge:

Nach § 4 ArbZG ist die Mindestpause bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 bis 9 Stunden mindestens 30 Minuten und bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten zu gewähren.

Der Sinn und Zweck der Ruhepause im Arbeitsverhältnis ist vielfältig, so sollen Beschäftigte in den Pausen Gelegenheit zum Essen und auch zur kurzfristigen Erholung erhalten. Des Weiteren soll die Pause aber auch der Gesunderhaltung dienen und Unfallgefahren vorbeugen! In Tarifverträgen ist ein Verzicht auf die Pause nicht möglich. Die Tariföffnungsklausel nach § 7 ArbZG sieht lediglich eine andere Verteilung der Ruhepausen in Schichtbetrieben vor. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Verzicht auf die arbeitszeitschutzrechtliche Ruhepause möglich ist.

Daran ändert auch die tarifliche Regelung in § 6 TVöD nichts, die vorsieht, dass in Wechselschicht- und Schichtbetrieben die Ruhepause vergütet wird. Es geht nach dem Willen der Tarifvertragsparteien nicht darum die arbeitszeitschutzrechtlich im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene Pause „abzukaufen“. Vielmehr wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass die Lage der Pause im Voraus nicht eindeutig feststeht. Normalerweise muss eine Pause im Voraus feststehen, damit sich der Beschäftigte auch auf die Pause einrichten und sich auch tatsächlich zur Erholung in Anspruch nehmen kann. Nach der Rechtsprechung bedeutet das Merkmal „im Voraus feststehen“, dass zu Beginn der täglich Arbeitszeit zumindest ein bestimmter zeitlicher Rahmen feststehen muss, innerhalb dessen der Beschäftigte seine Ruhepause in Anspruch nehmen kann. Weil bekanntermaßen in Wechselschicht- und Schichtbetrieben dies nicht immer möglich sein wird, haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes darauf verständigt, dass für die Erschwernis, dass eine Ruhepause immer nur in einem Korridor möglich sein wird, die Zeit als Arbeitszeit bewertet wird.

Übrigens gelten einsatzfreie Zeiten außerhalb des festgelegten Pausenkorridors auch im RTW-Bereich nicht als Ruhepausen. Solche einsatzfreien Zeiten sind die im Tarifvertrag ja ausdrücklich benannten Bereitschaftszeiten die überhaupt dazu führen, dass die werktägliche Arbeitszeit auf maximal 12 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit auf mehr Anwesenheitszeit ausgeweitet werden darf. Ausnahme ist hier nur die Zeit zwischen 17:00 und 7:00 Uhr, denn für diesen Zeitraum haben wir vereinbart: „Für die Fälle, in denen der Pausenkorridor zwischen 17:00 bis 07:00 Uhr liegt, gilt die Pause als gewährt, wenn das Einsatzmittel auch ohne aktive Pausenzuteilung innerhalb des Pausenkorridors einsatzfreie Zeit zur Verfügung hatte.“ Außerdem bedeutet einsatzfreie Zeit nicht gleich arbeitsfreie Zeit, denn in dieser Zeit haben wir ja auch noch andere Aufgaben zu erledigen.

Der Aufenthalt während der Pause ist im Arbeitszeitgesetz nicht geregelt. Allerdings ergibt sich eine Vorgabe aus § 6 der Arbeitsstättenverordnung. Dort ist nämlich geregelt, dass in Betrieben mit mehr als zehn beschäftigten Arbeitnehmern den Mitarbeitern ein Pausenraum und ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Solche Pausenbereiche müssen für die Beschäftigten leicht erreichbar sein, eine entsprechende Anzahl gleichzeitig zu benutzender Tische und Sitzgelegenheiten aufweisen. Das bedeutet also, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass die Ruhepause in der Rettungswache mit der Möglichkeit einer Nahrungseinnahme genommen werden kann. Niemand ist im Rettungsdienst verpflichtet und genötigt, seine Nahrungsaufnahme auf Schnellimbisse oder mitgebrachte Stullen zu beschränken. Das Essen im RTW/KTW verbietet die TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege.

Der Beginn der Pause ist dann übrigens erst beim Eintreffen in der Rettungswache und nicht
bereits während der Fahrt. Insofern ist es unerheblich, von wo aus die Aufforderung der Leitstelle ausgesprochen wird die Wache aufzusuchen, um dort die Pause zu nehmen. Allerdings bitten wir Euch die Regelungen nicht so zu verstehen, dass in dieser Zeit beispielsweise 20 Minuten Wartezeit für die Zubereitung einer Mahlzeit in einem Restaurationsbetrieb enthalten ist. Vielmehr sollte jede/r dafür sorgen, dass er oder sie eine Mahlzeit zur Hand hat, die einer Pausenzeit von 30 bzw. 45 Minuten gerecht wird.

Im Übrigen dürfen die Beschäftigten während der Pause nicht beschäftigt werden, was bedeutet, dass sie die Zeit zu ihrer freien Verfügung haben, mit anderen Worten, ihr dürft während der Pause die Wache verlassen. Auch hier haben wir wieder eine Ausnahme vereinbart: „Die Mitarbeiter in der Notfallrettung (RTW) sind in der Pause für die Leitstelle erreichbar und verpflichtet, in wichtigen Fällen aus dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden Notstandes die Pause zu unterbrechen oder den Beginn der Pause zu verschieben.“ Das funktioniert natürlich nicht, wenn ihr zur Erholung in der Pause einen Spaziergang durchs Hössenviertel macht. Diese Regelung sieht vor, dass der Beginn der Pause nur verschoben werden darf, wenn ein wichtiger Fall vorliegt und zwar im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes. Es ist ausdrücklich in unserer Betriebsvereinbarung dazu geregelt, dass solche wichtigen Fälle lediglich Notfalleinsätze sind. Dialysefahrten oder Krankentransporte oder auch Entlassungen zählen nicht dazu, dies sind nun mal keine Notfalleinsätze. Sollte also die Leitstelle Euer Mittagessen im RTW-Dienst mit einer Dialysefahrt unterbrechen wollen, so könnt Ihr in einem möglichst ruhigen sachlichen Gespräch erklären, dass Ihr Euer Mittagessen (ohne Hast) aufesst und dann den Auftrage ausführen werdet. Das sollte sich allerdings innerhalb des Pausenkorridors abspielen. Wer im RTW-Dienst sicher gehen will, der spricht seine Pause mit der Leitstelle ab, denn: „Die Mitarbeiter haben das Recht, bei der Leitstelle ab Beginn des Pausenkorridors um die Zuteilung der Pause zu ersuchen.“ heißt es in der dazu gehörigen Betriebsvereinbarung. Das gilt vor allem an Tagen, an denen ein hohes Einsatzaufkommen zu verzeichnen ist und der Pausenkorridor zu ende zu gehen droht, ohne dass die Gelegenheit bestand eine Mahlzeit zu sich zu nehmen. Es ist dann auch im RTW-Dienst legitim unterwegs um eine Pause zu ersuchen, so lange es sich nicht um Notfälle handelt!

Für den NEF-Dienst N1, N2 und N3 gilt die Notfallregelung nicht, denn diese haben eine bedarfsplanerische Lücke in der Mittagszeit, in der sich die NEFs gegenseitig Vertreten können, so dass die KollegInnen in diesen Diensten eine ungestörte Pause machen können. Entsprechend erhalten sie auch keine Arbeitszeitgutschrift über die 12 Stunden hinaus.

Die gesamte Pausenregelung könnt Ihr in der BV-Arbeitszeit im Einsatzdienst unter Punkt 2.7 auf unserer Homepage oder im IntraRett nachlesen.

Tarifarbeit, neues aus den Verhandlungskommissionen

Das letzte Treffen der Tarifkommission EGO TVöD VKA Rettungsdienst/Feuerwehr am 07.05.2015 ist leider wegen des Lokführerstreiks abgesagt worden, so dass die Bewertung der bisherigen mageren Verhandlungsergebnisse, wenn davon überhaupt die Rede sein kann, nicht stattfinden konnte. Der Ersatztermin steht noch aus.

Die Verhandlungen bezüglich Rettungsdienst und Feuerwehr sind immer noch nicht weit gediehen, seitens ver.di hat sich am Forderungskatalog bezüglich Rettungsdienst/Feuerwehr nichts geändert. Über die Eingruppierung der Notfallsanitäter weigert sich die VKA  nach wie vor zu reden und verweist auf die noch zu ändernden Rettungsdienstgesetze.

Die nächste Verhandlungsrunde  war für den 3. Juni 2015 in Berlin vorgesehen, ist aber leider auch ausgefallen, die Verhandlungskapazitäten waren bei ver.di wie auch bei der VKA durch die Tarifauseinandersetzungen im Sozial- und Erziehungsdienst ausgeschöpft.

Mindestlohngesetz, es gibt ein erstes Urteil

Von der ver.di Bundesverwaltung wurde mit einem Flugblatt auf die möglichen Ansprüche durch das am 1.1.15 in Kraft getretene Mindestlohngesetz hingewiesen. Die Einschätzung von dort besagt, dass DRK-Reformtarifler eine realistische Chance haben, währende die TVöDler eher eine geringere Chance habe ihre Stunden aus der verlängerten Arbeitszeit vergütet zu bekommen. Dies hat sich jetzt mit einem ersten Urteil auch Aachen bestätigt. Wobei abzuwarten bleibt, ob dieses erstinstanzliche Urteil angefochten wird.  Wir beobachten das weiter. Mehr dazu: httpss://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/04_05_2015_/index.php

Arbeitszeit: 48 Std./Woche sind 13 Jahre Mehrarbeit im Verhältnis zu 38,5 Std./Woche, es tut sich was

Bei der ver-di-Bundesfachbereichskonferenz des FB 03 (Gesundheit & Soziales) 2015 waren wir RDler über unsere Bundesfachkommission vertreten.

Folgende Anträge wurden dort eingebracht und mit großer Mehrheit durchgewunken:

• Stundenreduzierung für DRK 48 -> 38,5
• Stundenreduzierung für TvöD 48 -> 39
• Rente mit 60

Das sind die Schwerpunktprojekte mit denen sich die Bundesfachkommission RD zurzeit beschäftigt und der Bundesfachbereich 03 sich künftig beschäftigen wird. Es wird angestrebt, dass dies innerhalb der nächsten Tarifrunde zum Thema wird. Die Laufzeit des TVöD ist noch bis 29.02.2016 die des DRK-Reformtarifvertrages bis 31.3.2016

Mehr dazu: httpss://gesundheit-soziales.verdi.de/branchen/rettungsdienst/++co++7b6cfd6e-f3e0-11e4-b290-52540059119e

ver.di Betriebsgruppe Rettungsdienst Ammerland gegründet

Ende Mai hat sich eine ver.di-Betriebsgruppe in der Rettungsdienst Ammerland GmbH gegründet. Der Schwerpunkt der Arbeit von ver.di liegt in den Betrieben und Verwaltungen. In größeren Firmen treffen sich ver.di-Mitglieder in Betriebsgruppen. Dort diskutieren sie, welche Probleme anstehen und wie sie am besten gelöst werden können. ver.di-Betriebsgruppen begleiten auch die Arbeit von Betriebs- und Personalräten. Und wo es noch keine Betriebsgruppe gibt, steht es jedem Mitglied frei, eine zu gründen. Und genau solch eine Betriebsgruppe ist gegründet worden. Beim nächsten Treffen ist geplant Vertrauensleute zu wählen. Als Sprecher der Gruppe wurde Uwe Heiderich-Willmer und Philipp Hedemann gewählt.

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

hier auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/
als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletterabonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt.
Im IntraRett: leider sind die Links wegen der fehlenden Internetanbindung in den Dokumenten nicht nutzbar. Daher wird dort die URL künftig im Original dargestellt. Wer möchte kann sie dann abschreiben.Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

 

Bezirksfachgruppe Rettungsdienst hat getagt

Am 24. Februar  hat die, im letzten Jahr gründete, ver.di Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems  zum dritten mal in Oldenburg getagt.

Die Themen umfassten Berichte aus der Landesfachgruppe Rettungsdienst Nds./HB, der Arbeitsgruppe Entgeltordnung TVöD VKA FB 03, Fragen zur Refinanzierung der Notfallsanitäterausbildung, Einbindung der Bezirksfachgruppe in die ver.di-Strukturen und  Öffentlichkeitsarbeit.

Der Bericht von der ver.di Landesfachgruppe Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen, hatte drei inhaltliche Schwerpunkte und waren gleichzeitig drei Berichtspunkte:

ver.di-Zukunftswerkstatt Rettungsdienst tagte in Saalfeld!
Vom 24. bis 27. November 2014 fand in Saalfeld die diesjährige Zukunftswerkstatt mit Rettungsdienstkollegen von Wohlfahrtsverbänden, kommunalen und privaten Rettungsdiensten statt.
Wichtige Themen waren der Gesundheits- und Arbeitsschutz im Rettungsdienst, das alternsgerechte Arbeiten sowie die Frage von Arbeitszeiten in dem Bereich.
Ziel war die Entwicklung gewerkschaftlicher Strategien, um über diverse Instrumente wie verlässliche Dienstpläne, Reduzierung der Ausdehnung der Arbeitszeit, bessere Mitarbeiterführung, optimierte Arbeitsorganisation und den Einsatz sinnvoller technischer Hilfen sowie die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften die Arbeitssituation der Retter zu verbessern.
Weitere Diskussionspunkte waren die Struktur des Gesundheitswesens in Deutschland sowie die möglichen Auswirkungen der drei in Verhandlung befindlichen Freihandelsabkommen TTIP, TiSA und Ceta auf den Rettungsdienst. Insbesondere das Verbot von Rekommunalisierung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sowie der Wegfall von Regulierungen wie Landesrettungsdienstpläne wurden als Gefahr gesehen.
Auch in diesem Jahr findet die Zukunftswerkstatt wieder in Saalfeld statt. Sie ist für ver.di-Mitglieder kostenlos, die Fahrtkosten trägt ebenfalls ver.di. Anmeldung über: Sabrina Stein mailto:Stein, Sabrina <sabrina.stein [at] verdi.de> bei der Bundesverwaltung.

Vorbereitung Retterseminar 2015 in Walsrode:
Dieses Seminar richtet meist im Februar die Landesfachgruppe aus und beschäftigt sich mit aktuellen Themen aus dem Arbeits- und Tarifrecht im Rettungsdienst. Schwerpunkt war wieder Notfallsanitäter. Das Seminar fand Anfang Februar statt.

Tarifabschluss DRK 2014
Mehr dazu findet ihr hier: https://oeffentlicher-dienst.info/drk/

Am 14. und 15. Januar 2015 hat sich die Arbeitsgruppe Entgeltordnung TVöD VKA FB03 in Leipzig getroffen.
Viel Neues gab es nicht zu berichten, da die letzte Verhandlungsrunde im Dezember nur als informelle Gesprächsrunde abgehalten wurde, denn einige Vertreter der VKA konnten wegen des Pilotenstreiks nicht anreisen.
Insgesamt wurde berichtet, dass die Arbeitgeber auf allen Ebenen eher blockieren, etwaige Veränderungen in der Entgeltordnungsstruktur dürfen nach ihren Auffassungen nur kostenneutral geschehen. Eine Anerkennung höherwertiger Tätigkeiten, dessen Notwendigkeit bestritten wird, hätte wenn überhaupt nach dem Plan der VKA zur Folge, dass „unten“ gestrichen wird, siehe die vorgeschlagen neue EG 2a im Pflegebereich.
Im Bereich Rettungsdienst ziert sich die VKA immer noch über die Eingruppierung des Notfallsanitäters zu reden, man will dazu die Reformen in den RD-Gesetzen abwarten. Für die Notfallsanitäterschüler gibt es die Empfehlung den § 8 TVAöD-Pflege anzuwenden, was in der Praxis auch schon umgesetzt wird.
Man geht davon aus, dass vor dem Frühjahr 2016 nicht mit dem Abschluss einer neuen Entgeltordnung zu rechnen ist. Die letzten Verhandlungen waren Mitte Februar, Ergebnisse sind noch nicht bekannt.

Am 5.2.2015 wurde vom Landesausschuss Rettungsdienst (nach §13 NRettDG) die Kostenrichtlinie aktuell neu beschlossen und hat somit „Gesetzes-Charakter“:
In Punkt 3.4 werden darin die Kosten der Aus-Fort- und Weiterbildung beschrieben
Wesentliche neue Regelungen sind:

  • Lehrgangs- und Personalkosten für NotSan-Schüler sind Kosten des Rettungsdienstes!
  • Ein Schüler entspricht 0,3 Rettungssanitäter-Planstellen
  • Lehrgangs-und Personalkosten für weiterzubildende Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter sind Kosten des Rettungsdiensts, wobei sich die Zahl der weiterzubildenden Rettungsassistenten aus der Personalplanung ergibt !
  • Die Weiterbildungskosten können auch pauschaliert werden.

Die Zeit/Kosten der RA, die ihre Ergänzungsprüfung erst nach 480 oder 960 Stunden Weiterbildung machen dürfen, aber stattdessen zur staatlichen Prüfung mit voraussichtlich 160 Stunden gehen, können durch Pauschalierung dazu führen, dass mehr RA zur staatlichen Prüfung gehen können, als es die eigentliche Personalplanung ergeben würde.
Außerdem sind die bereits geltenden Punkte zur Fortbildung interessant, da auch die Lehrgangs-und Personalkosten der 30-stündigen fachspezifischen Fortbildung (PFLICHT) Kosten des Rettungsdienstes sind – von den Kostenträgern also anerkannt werden müssen, wenn die Rettungsdienste diese Fortbildungen durchführen. Es sollte also im Interesse aller Beteiligten sein, dass Fortbildungen also nicht Privatsache sind! Nachzulesen ist die Kostenrichtlinie hier.

Schließlich erläuterte der hauptamtliche Sekretär Jürgen Wenzel die horizontalen und vertikalen Strukturen von ver.di und wo dort die Bezirksfachgruppe einzusortieren ist. Die Strukturen staffeln sich von Orts/Kreis- über die Bezirks- und Landesebene bis zur Bundesebene, auf den einzelnen Ebenen sind dann noch horizontal die 13 verschiedenen Fachbereiche mit ihren Berufsspezifischen Untergliederungen angeordnet. Wir Rettungsdienstler sind dem Fachbereich 03 Gesundheit, Wohlfahrtspflege, Soziale Dienste und Kirchen zugeordnet.

Zur Öffentlichkeitsarbeit wurde beschlossen, am 10.Oktober 2015 beim Notfallsymposium in Oldenburg einen ver.di-Stand zu betreiben – dazu brauchen wir mind. 6 Kollegen, die sich abwechselnd um die Betreuung vor Ort kümmern.
Also liebe Kollegen, wenn ihr sowieso zum Notfallsymposium kommen wolltet oder erst jetzt auf den Geschmack gekommen seid, dann bietet doch bitte Eure Unterstützung für UNSEREN Stand an !
Des Weiteren soll im ver.di-Mitgliedernetz eine geschlossene Gruppe für die Fachgruppe eingerichtet werden. Das wird eine sog. Einladungsgruppe, in welche die angesprochenen Mitglieder eingeladen werden.

Das nächste Treffen der ver.di Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems ist für den 19.05.2015 anberaumt. Alle ver.di Mitglieder oder die, die es noch werden wollen, sind herzlich eingeladen, Infos dazu gibt es hier: mailto:juergen.wenzel@verdi.de

Betriebsratsinfo – Januar 2015 – 2

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Teilbetriebsversammlungen 19. und 20. Januar 2015:

Zum 19. und 20. Januar 2015 hatte der Betriebsrat zu zwei Teilbetriebsversammlungen eingeladen. 43 Kollegen und Kolleginnen kamen dieser Einladung nach. Für die Kollegen und Kolleginnen, die verhindert waren, fassen wir hier die Informationen zusammen.

Die Tagesordnungspunkte umfassten folgende Themen:

  • Tätigkeitsbericht des Betriebsrates
  • Aktuelle Fragen, Anregungen und Beschwerden
  • Bericht aus der Geschäftsführung
  • Schwerpunkt: ver.di bewegt

Der Schwerpunkt dieser Teilbetriebsversammlungen befasste sich mit der Gewerkschaftsarbeit. Wir hatten dazu unseren zuständigen ver.di Gewerkschaftssekretär Jürgen Wenzel aus Oldenburg zu Gast. Er lieferte Informationen darüber wie Gewerkschaftsarbeit funktioniert und wo die Vorteile einer Mitgliedschaft liegen.

Die Tätigkeiten des BR im letzten Quartal 2014 könnt ihr der Präsentation entnehmen, für Fragen dazu steht Euch gerne jedes BR-Mitglied zur Verfügung. (Die Bilder sind anklickbar und öffnen je ein Youtube-Video, das zur Einleitung der Versammlung und zur Überleitung zum Schwerpunktthema gezeigt wurden.)

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Betriebsversammlung 19&20-01-15

Unter dem Punkt Aktuelle Fragen, Anregungen und Beschwerden wurde lediglich um Erläuterung der Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung über ver.di gebeten und die Frage der Wechselschichtzusatzurlaubsschichten wurde thematisiert. Zu den Zweifeln über die Umsetzbarkeit aus dem Plenum entgegnete die Geschäftsführung, dass bei einer Mindestspringeranzahl von 3 und geplanten Neueinstellungen genügend Spielraum für die Gewährung aller Wechselschichtzusatzurlaubsansprüchen vorhanden sei. Zum Thema Urlaubsberechnung und Wechselschichturlaub wird es in Kürze ein Betriebsratsinfo geben. Zum Thema Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung verweisen wir auf unsere Veröffentlichung vom 6. Juni 2012 . Der Geschäftsführer wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Haftpflichtversicherung der RD-Ammerland GmbH, der „Kommunale Schadensausgleich (KSA)“ Haftpflichtansprüche, die aus Behandlungsfehlern resultieren in der Regel übernehmen würde.

Die Geschäftsführung berichtete über folgende Themen:

Die RD-Ammerland GmbH wird im Jahre 2014 einen sechsstelligen Verlust einfahren, der aus Veränderung in der Alarmierungsroutine der NEFs herrührt. Überarbeitete Algorithmen und die Alarmierung nach Route brachten eine Reduzierung der Einsatzzahlen mit entsprechend fehlenden Einnahmen. Dieses Defizit wird durch die Kostenträger ausgeglichen. Ein Grund zur Besorgnis ist damit das Defizit nicht.

Die Frauenquote in unserem Betrieb befindet sich knapp oberhalb von 30% und ist damit im bundesweiten Vergleich unter den Rettungsdiensten überdurchschnittlich hoch.

Voraussichtlich ab März 2015 wird die „Alpha Ambulanz“ eine sog. §19 Genehmigung im Ammerland erhalten.  Sog. §19er dürfen keine Notfälle fahren, daher ist deren Blaulichtschalter verplombt und darf nur benutzt werden, wenn ein KT-Patient unerwarteterweise zum NF-Patient wird und kein anderes Rettungsmittel in zumutbarer Zeit zur Verfügung steht.

Ferner berichtet der Geschäftsführer eindrucksvoll von seiner eigenen Notfallsanitäterprüfung. Auch seine Aussage ist: es ist zu schaffen, man muss allerdings etwas dafür tun. Für die diesjährigen Prüflinge wurde im Anschluss ein Briefing für die anstehenden Vorbereitungen auf die Prüfungen durchgeführt.

Schwerpunkt ver.di bewegt

Zu Gast war der ver.di Gewerkschaftssekretär Jürgen Wenzel aus Oldenburg vom Fachbereich 03 Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, u.a. für die Rettungsdienste zuständig. Er erläuterte ausführlich den Zweck und Aufbau einer Gewerkschaft und benannte die Vorteile die eine Mitgliedschaft mit sich bringt. Die Einzelheiten dazu könnt Ihr in dieser Broschüre nachlesen:

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Flyer-warum-verdi

Ein Beispiel aus der praktischen Gewerkschaftsarbeit ist der anschließende Bericht des BR-Vorsitzenden über den Stand der Tarifverhandlungen mit der VKA (Verband Kommunaler Arbeitgeber) über eine neue Entgeltordnung. Uwe Heiderich-Willmer ist von der ver.di-Landesfachgruppe Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen in die AG Entgeltordnung Gesundheitsberufe im TVöD der Bundestarifkommission für den Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst delegiert worden. Diese AG hat zuletzt am 14. und 15. Januar 2015 in Leipzig getagt, wo die bisherigen Verhandlungsergebnisse ausgewertet und die ver.di-Forderungen für die neue Entgeltordnung überarbeitet wurden. Es hat sich leider für den Bereich Rettungsdienst in der Zwischenzeit wenig getan, da zum letzten Verhandlungstermin im Dezember 2014 einige VKA-Vertreter nicht anreisen konnten, weil die Piloten streikten. Die dann nur informelle Besprechung brachte immerhin zu Tage, dass in den Kreis der Verhandler auf der Arbeitgeberseite mehr Sachverstand bezüglich Rettungsdienst eingezogen ist. So sind dort nun u.a. Frank Leenderts, Leiter der GOL und Jan Osnabrügge, stellvertretender GF der RKiSH, auf der Arbeitgeberseite vertreten. Insgesamt geht man davon aus, dass frühestens Anfang 2016 mit dem Abschluss einer Entgeltordnung zu rechnen ist. Sollten allerdings die Arbeitgebervertreter weiterhin bei ihrer fehlenden Wertschätzung unserer Arbeit bleiben, könnten zum Ende des Jahres auch Arbeitskampfmaßnahmen notwendig werden, um den Verhandlungen einen entsprechenden Nachdruck zu verleihen.

Die Einzelheiten zum Stand der Verhandlungen könnt Ihr der nachstehenden Präsentation entnehmen.

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2014-11-21-Folien Verhandlungen EGO VKA FB 3_bearbeitet

 

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

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Euer Betriebsrat

 

Betriebsratsinfo – Januar 2015

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH lädt zu 2 Teilbetriebsversammlungen ein:

am Montag, den 19.01.2015 um 19:30 Uhr

und

am Dienstag, den 20.01.2015 um 16:00 Uhr

Wir treffen uns im Seminarraum 1 der Ammerland-Klinik. Den Zugang zum Seminarraum 1 findet Ihr zwischen dem Haupteingang und der Information der Ammerland-Klinik.

Folgende Themen werden voraussichtlich auf der Tagesordnung stehen:

  1. Tätigkeitsbericht des Betriebsrates
  2. Aktuelle Fragen, Anregungen und Beschwerden
  3. Bericht aus der Geschäftsführung
  4. Schwerpunkt: ver.di bewegt

    Der Schwerpunkt dieser Teilbetriebsversammlungen wird sich mit der Gewerkschaftsarbeit befassen. Wir werden dazu unseren zuständigen ver.di Gewerkschaftssekretär Jürgen Wenzel aus Oldenburg zu Gast haben. Er wird allgemein über die Gewerkschaftsarbeit und die Vorteile einer Mitgliedschaft informieren und insbesondere wird er über die Rettungsdienstspezifischen Aktivitäten wie z.B. die Fachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems berichten. Ferner wird er die Gründung einer ver.di-Betriebsgruppe mit Vertrauensleuten und deren Funktion erläutern.
    Nicht zuletzt wird es auch ums Geld gehen, der BR-Vorsitzende Uwe Heiderich-Willmer wird über den Stand der Verhandlungen über eine neue Entgeltordnung berichten.
    Es wird ausreichen Gelegenheit für Euch geben, zu diesen Themen Fragen zu stellen.

Wir rechnen fest mit Eurer Teilnahme und freuen uns auf interessante Diskussionen in den Teilbetriebsversammlungen.

Euer Betriebsrat

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

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Betriebsratsinfo – November 2014

Informationen zur Betriebsratsarbeit



 Ergänzungsprüfung Notfallsanitäter

Der Betriebsrat hatte unseren LRA Nils Bode zu einer Sitzung eingeladen um sich über die Erfahrungen aus den Schulen Leer und Goslar bezügliche den Ergänzungsprüfungen berichten zu lassen:

Die gute Nachricht von Nils war: Es ist zu schaffen! 🙂

Die mündliche Prüfungsthemen:

Es werden viele Sachen abgefragt, die wir eh schon machen, sie werden künftig nur benannt. Wichtig: Es wird nach der Bedürfnispyramide nach Maslow gefragt, die nicht im Buch „Notfallsanitäter Upgrade“ zu finden ist. Nachlesen könnt Ihr dazu hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Maslowsche … hierarchie

Weiter Themen sind Kommunikation, QM und rechtliche Grundlagen (Straf- und Zivilrecht, Haftungsrecht)

Die medizinischen mündlichen Prüfungsthemen sind: ABCDE-Schema, SAMPLE, Geräte wie funktionieren sie? Wann werden sie eingesetzt?

Die Themen werden aus einem Themenkatalog gezogen. Der Katalog wird für jede Prüfung neu zusammengestellt. Jede Station der Prüfung (Kommunikation, QM-rechtliche Fragen und medizinische Fragen) dauert 12-13 Minuten => 36-40 Minuten pro Prüfung.

Die praktische Prüfung:

Internistisch:

Die Fallbeispiele sind leicht erkennbar (1 Krankheit, 1 Leitsymptom). Es wird erwartete, dass der ABCDE Algorithmus komplett abgearbeitet wird, auch wenn man vorher schon zu einem Ergebnis gekommen ist. In Goslar dürfen Nachschlagewerke genutzt werden (z.B. Dosierungen).
Es empfiehlt sich schon jetzt jeden Einsatz unter diesen Kriterien nach zubereiten. Es werden die Bereiche „vor Ort“, „im Fahrzeug“, „Übergabe“ geprüft. Eine Reanimation kann dabei sein, muss aber nicht.

Trauma

Strukturierte Traumauntersuchung angelehnt an ITLS wird erwartet; ABC -> STU  ->Transportpriorität, ein Polytrauma als Prüfungsfallbeispiel ist wahrscheinlich => unsere hausinternen Fortbildungen werden ab Januar 2015 angepasst und ausreichend angeboten. Spezialitäten werden im Lehrgang vor der Prüfung geübt, ein Prüfungskurs beinhaltet ca. 10 Tage Übungen und 3 Tage Prüfungen. Prüfungsgrundlage ist das Buch „Notfallsanitäter Upgrade“

Ggf. wird Nils bei den nächsten Teilbetriebsversammlungen ergänzende Informationen liefern. Ein herzliches Dankeschön geht an Nils für diese ausführliche Infos aus erster Hand.

Nachfolgend könnt Ihr noch einige Materialien, die Nils uns zur Verfügung gestellt hat einsehen:

Muster einer echten mündlichen Prüfung NotSan aus Goslar

Notfallmedung:
Kleinkind mit Atemnot, RTW XY ausgerückt, NEF nicht verfügbar ggf. nach zualarmieren aus Nachbarlandkreis ca. 45 km
Lage:
Die RTW Besatzung wird durch die Nachbarin in das Wohn-/Schlafzimmer der engen Dachgeschoßwohnung einer alten Vorortvilla geführt. Der Raum ist fast vollständig von einer großen Bettcouch ausgefüllt, auf der eine junge Frau über einem Kind gebeugt kniet. Das Zimmer ist nur
mäßig beleuchtet. Das Kind ist mit einem Schlafanzug bekleidet und zuckt mit Armen und Beinen. Bereits an der Tür hört man die beschleunigte röchelnde Atmung des Kindes. Die junge Frau stellt sich als Mutter des 4-jährigen Jungen vor. Seit etwa 3 Tagen sei der Junge an
einem heftigen Schnupfen und Husten erkrankt. Er leide häufig unter Atemwegsinfektionen. Seit gestern Abend habe das Kind hohes Fieber über 39 Grad rektal. Zuletzt habe sie heute Mittag gemessen 39,5 Grad. Vor etwa 20 Minuten habe das Kind einen Krampfanfall bekommen. Da dieser mit unverminderter Intensität anhalte, habe sie nach 5 Minuten die Nachbarin gebeten, den Rettungsdienst zu alarmieren.
Diese Information bekommt der Prüfling vor der eigentlichen Prüfung. Dann kann der Prüfling sich 10 Minuten Gedanken und Notizen machen.

Fragenkomplex Kommunikation / Interaktion:

  1. Welche Besonderheiten treten bei der Kommunikation mit Angehörigen
    von erkrankten Kleinkindern auf?
  2. Bezogen auf die Bedürfnispyramide nach Maslow, auf welcher Ebene fühlt sich die Mutter
    eingeschränkt und warum?
  3. Welche Verhaltensweise trägt dazu bei, dass dieser Person bedürfnisgerecht begegnet
    werden kann? Während der Anamnese wird der Oberkörper entkleidet. 4-jähriger, 16kg schwerer Knabe. Tonischer Beugekrämpfe beider Arme, Gesichts- / Kiefermuskulatur, zyanotisch, Atemfrequenz erhöht. Unregelmäßige, laut röchelnde Atmung. Eine weitere Untersuchung ist nicht möglich.Fragenkomplex med. Diagnostik und Therapie:
  4. Welche vorrangigen Behandlungsziele bestehen? (Begründung)
  5. Welche Medikamentengruppen finden Anwendung? Welche Wirkung erhofft man, welche Nebenwirkung befürchtet man?
  6. Wie wird in diesem Fall das Kind konkret behandelt? Im Verlauf der Behandlung wird die Atmung insuffizient
  7. Wie gehen Sie vor und welche Besonderheiten sind dabei zu beachten?Fragenkomplex Handeln im Rettungsdienst an QM Kriterien ausrichten; rechtliche, wirtschaftliche und ökonomische Rahmenbedingungen:
  8. Wie wollen Sie den Einsatz des Medikaments in diesem Fall rechtlich rechtfertigen?
  9. Was ist bei der Bevorratung der Medikamente im Rettungsdienst zu beachten? In diesem Fall wurde der RTW als primäres Einsatzmittel eingesetzt
  10. Wovon machen Sie den Folgeeinsatz eines Notarztes abhängig? Begründen Sie die Aussage „Pro Fragenkomplex 12 Minuten Fachgespräch“

Themenbereiche, die laut Rettungsschule Leer unbedingt gelernt werden sollten:

Kommunikation und Interaktion mit sowie Beratung von hilfesuchenden und hilfebedürftigen Menschen unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters sowie soziologischer und psychologischer Aspekte.

  • Grundlagen
  • 4 Seiten einer Nachricht
  • Nonverbale & paraverbale Kommunikation
  • Distanzzonen nach Hall
  • Umgang mit Notfallpatienten
  • Umgang mit besonderen Patientengruppen
  • Umgang mit Migranten & Ausländern
  • Umgang mit (anderen) am Notfall beteiligten Personen
  • Im Rahmen der Kommunikation
  • Umgang mit psychosozialen Notlagen

Handeln im Rettungsdienst an Qualitätskriterien, die an rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen orientiert sind.

  •  EU Normen für den Rettungsdienst
  • Strafrecht / Zivilrecht (Tun / Unterlassen)
  • Rechtliche Grundlagen der medizinischen Behandlung und der
  • Haftung im Rettungsdienst
  • Behandlungsfehler / Patientenrecht
  • Transportfehler
  • Unfallverhütungsrecht: Vorschriften, Regeln, Informationen
  • Qualitätsmanagement im Rettungsdienst (Normen für / Instrumente des …)
  • Dokumentation im Rettungsdienst

Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken, lebenserhaltende Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung durchführen

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • ABCDE-Schema, SAMPLE, 4A-1C-4E
  • Geräte zur Diagnostik und Überwachung(Gerätefunktion, Normwerte, allgemeine Anwendung)
  • Beatmungsformen (IPPV, CPPV, S-IPPC, S-CPPV, CPAP, BiPAP)
  • Arzneimittelkatalog (Pyramidenprozess)
  • Maßnahmenkatalog (Pyramidenprozess)
  • NUN – Algorithmen Niedersachsen

 ver.di-Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems

Am 4.11. hat die ver.di-Bezirksfachgruppe Rettungsdienst in OL getagt. Kollegen von der JUH Oldenburg, DRK Cloppenburg, DRK Osnabrück-Land und von der  RD-Ammerland GmbH habe sich erneut getroffen, um berufs- und tarifpolitische Fragen zu beraten.

Neben akuten Problemen aus den einzelnen Betrieben wurde schwerpunktmäßig über die Zukunft des Rettungsassistenten diskutiert. Dabei interessierten insbesondere die Fragen: Was passiert mit den Kollegen die bei der Ergänzungsprüfung durchfallen? Was passiert nach der Übergangsfrist mit den noch vorhanden Rettungsassistenten? In allen Betrieben führen diese Fragen zu Zukunftsängsten unter den Kollegen,  daher sollte eine tarifliche Klärung herbeigeführt werden und die Berufsbezeichnung sollte in den reformierten RD-Gesetzen weiter existieren. Dabei sollte der RA nicht mit dem RS auf eine Ebene gestellt werden, sonder auch künftig die Rolle des Transportführers übernehmen können. Viele Kollegen und Kolleginnen werden möglicherweise nicht die Gelegenheit haben überhaupt ihr Können in einer Prüfung unter Beweis zustellen um sich später Notfallsanitäter nennen zu dürfen. Bundesweite Berichte von Kollegen und Kolleginnen aus anderen Rettungsdiensten zeigen, dass es keinesfalls selbstverständlich ist, dass die Rettungsassistenten dort voll umfänglich die Gelegenheit zur Weiterqualifizierung bekommen. Diese Problematik soll in die Landesfachgruppe getragen werden, damit dies in den gewerkschaftlichen Stellungnahmen zu der geplanten RD-Gesetzesreform Niederschlag findet.

Weiter berichtet Uwe von den Vorbereitungen für die Entgeltordnungsverhandlungen für den TVöD-VKA aus Berlin und Kassel. Am 29.10. hat die Verhandlungsgruppe Feuerwehr/Rettungsdienst zuletzt mit der VKA verhandelt. Die Ergebnisse sind noch nicht annähernd akzeptabel und wurden entsprechen von ver.di zurückgewiesen. Ein Vorschlag zur Eingruppierung der Notfallsanitäter fehlte obendrein. Von ver.di wurde der dringende Handlungsbedarf für die  Berufsbild „Notfallsanitäter“ bereits in vorangegangenen Verhandlungsterminen deutlich gemacht. Im Januar 2015 wird es einen weiteren Termin der Arbeitsgruppe Entgeltordnung sowie einen weiter Verhandlungstermin mit der VKA geben.

Zuletzt wurde noch beschlossen, dass die Vernetzung und der Informationsaustausch, z.B. über das ver.di Mitgliedernetz, forciert werden soll,  im Frühjahr 2015 soll eine Veranstaltung mit einem Expertenreferat organisiert werden und wir wollen mit Infostände bei Notfallsymposien etc. Präsenz zeigen. Das nächste Treffen ist auf den 24.02.15 terminiert.

 BAG-Urteilvom 19.11.2014 – 5 – AZR 1101/12

Das Bundesarbeitsgericht hat am 19.11.2014 folgendes Urteil gesprochen: Das Mindestentgelt nach § 2 der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) vom 15. Juli 2010 ist nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen. Die erläuternde Presserklärung dazu kann unter diesem Link abgerufen werden:

https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2014&nr=17759&pos=0&anz=62&titel=Mindestentgelt_in_der_Pflegebranche

Rechtsanwalt Spengler führt in einem Mandanteninfo dazu aus:

Der Experte unserer Kanzlei Rechtsanwalt Bernd Spengler, hatte bereits auf der Rettungsdienstfachtagung für Betriebs- und Personalräte in Würzburg und im Rettungsmagazin 05/2014 darauf hingewiesen, dass diese „pro Stunde“ Regelung vergleichbar auch im Mindestlohngesetzt enthalten ist. Eine kostenfreie Verlängerung der Arbeitszeit im Rettungsdienst per Arbeitsbereitschaft dürfte damit ab 1.1.2015 – mit obigen Rechtsgrundsätzen – kaum vorstellbar sein. 

Bernd Spengler, Fachanwalt für Arbeitsrecht: „Für den Rettungsdienst dürfte sich jetzt die einmalige Chance ergeben, völlig neue Regelungen zur Arbeitszeit zu vereinbaren. Der seit 30 Jahren im Rettungsdienst verhassten Regelung zur Arbeitsbereitschaft dürfte der Gesetzgeber ein Ende bereitet haben. Die Rettungsdienstanbieter sollten sich schnellstmöglich bei den Kostenträgern absichern“

Inzwischen hat sich dies auch in unserem KollegInnenkreis herumgesprochen und zu hektischen Diskussionen und Reaktionen geführt u.a. mit Ankündigen, man wolle dies sofort einklagen. Für den den Betriebsrat sind dazu aber noch viel zu viel Fragen offen, um, in welche Richtung auch immer, aktiv zu werden. Bisher ist nur eine Presseerklärung des BAG zu diesem Urteil zu lesen, die ausführliche Begründung steht noch aus, die u.E. abzuwarten gilt um dieses Urteil überhaupt bewerten zu können.

Die DRK-Bundestarifgemeinschaft hat bereits reagiert und in einer Stellungnahme verlautbaren lassen, dass der DRK-Rettungsdienst nicht betroffen sei, da die Vergütung für 48 Std/Woche durchweg über dem Mindestlohn liege, eine Lesart des Urteils, die der des Anwaltes Spengler entgegensteht. Was der für uns zuständige Arbeitgeberverband VKA dazu sagt, ist uns bisher noch nicht bekannt.

Entscheidend ist möglicherweise auch der § 24 Abs. 1 des MiLOG, der eine Übergangsregelung beinhaltet:

§ 24 Übergangsregelung
(1) Bis zum 31. Dezember 2017 gehen abweichende Regelungen eines Tarifvertrages repräsentativer Tarifvertragsparteien dem Mindestlohn vor, wenn sie für alle unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich gemacht worden sind; ab dem 1. Januar 2017 müssen abweichende Regelungen in diesem Sinne mindestens ein Entgelt von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde vorsehen. Satz 1 gilt entsprechend für Rechtsverordnungen, die auf der Grundlage von § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sowie § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassen worden sind.

Die Arbeitsbereitschaft ist im  TVöD sowie im Reformtarifvertrag des DRK geregelt, somit könnte möglicherweise die Übergangsregelung aus § 24 Abs. 1 MiLOG für den Fall zur Anwendung kommen, sollten die Arbeitsbereitschaftsstunden, so wie Rechtsanwalt Spengler das Urteil liest, umsonst geleistet werden. Und selbst wenn alles dafür spräche, dass mit diesem Urteil die Arbeitsbereitschaft im Rettungsdienst gekippt sei, muss man sich im Klaren sein, dass wir dann durchgehend, also auch nachts Vollarbeitszeit mit all seinen Konsequenzen haben würden.

Der Betriebsrat wird auf jeden Fall erst das Erscheinen der Begründung des Urteils, die tarifpolitischen Diskussionen in den gewerkschaftlichen Fachgruppen von ver.di  und ggf. die Stellungnahme des VKA dazu abwarten. Wir meinen, ohne diese gründliche Analyse kann man keine kluge und zielführende Lösung herbeiführen.

Wir bitten alle Kollegen und Kolleginnen, die jetzt lautstark das Nichthandeln des Betriebsrates beklagen und möglicherweise meinen, sofort den Klageweg beschreiten zu müssen, dies zu berücksichtigen, damit dies keine klägliche Bauchlandung wird.

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

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Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – Mai 2014

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit



Der alte Betriebsrat verabschiedet sich

 

 

Am 28.April 2014 hat die letzte Sitzung des alten Betriebsrates stattgefunden, sie wurde gebührlich mit einem leckeren Abschiedsfrühstück garniert.

Wir möchten denen Kolleginnen und Kollegen, die uns über diese Wahlperiode vertraut haben, herzlich danken. Den Kolleginnen und Kollegen, die dies nicht nicht so recht konnten, wünschen wir trotzdem viel Spaß an den freien Tagen durch Pausenregelung, Umkleidezeiten …, die der Betriebsrat in den Jahren 2010 bis 2014 für alle Kolleginnen und Kollegen erreicht hat 😉

Auch möchten wir uns bei der Geschäftsführung für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Wir freuen uns, dass es uns, trotz Meinungsverschiedenheiten zu dem ein oder anderen Thema, immer wieder gelungen ist, besonnen auf eine ergebnisorientierte Ebene zurück zu finden. Wir meinen die Ergebnisse können sich sehen lassen.

Tschüüüss!


Der neue Betriebsrat sagt „Hallo“

Am gleichen Tag hat sich der neue Betriebsrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengefunden, er besteht aus folgenden Personen:

  • Andre Höhne (Wache Westerstede)
  • Julia Wiesner (Wache Rastede)
  • Marcus Schuhmacher (Wache Westerstede)
  • Steve Stimming (Wache Bad Zwischenahn)
  • Uwe Heiderich-Willmer (Wache Edewecht)

Damit sind wieder sämtliche Wachen im Betriebsrat vertreten. Als Vorsitzender wurde Uwe Heiderich-Willmer und als stellvertretender Vorsitzende wurde Marcus Schumacher bestätigt.

Die Kontaktdaten  auf unserem Kontaktformular sind aktualisiert, dort findet ihr die E-Mailadressen, über die ihr uns gemeinsam oder jeden einzeln erreichen könnt. Wir freuen uns schon auf die zahlreichen Ideen und Rückmeldungen, die ihr uns sicher zusenden werdet!


Ver.di-Mitglieder stimmen Tarifergebnis zu:

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

2014-04-28_Flugblatt_BTK_Ansicht


Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

Euer Betriebsrat


 

Betriebsratsinfo – März 2014 – 2

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit

Tarifinfo – Entgeltordnung



Zur Zeit verhandelt die Bundestarifkommission von ver.di mit dem Verband Kommunaler Arbeitgeber VKA über die neue Entgeltordnung für den TVöD. Für die Bereichen Bund und Länder sind diese bereits abgeschlossen, für den uns betreffenden Bereich der kommunalen Arbeitgeber, wird prognostiziert, dass sich die Verhandlungen noch bis 2016 hinziehen werden. Neben unserem Berufszweig Rettungsdienst sind noch zahlreiche andere Berufszweige wie:­ Berufe im Gesundheitswesen, Datenverarbeitung, ­Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst, Sparkassen, Bezügerechner, Fleischuntersuchung, Meister, Techniker, Ingenieure, Schulhausmeister, Schwimmmeister und Schwimmmeistergehilfen, Ärztinnen/Ärzte im ÖGD, Sozial-­ und Erziehungsdienst zu verhandeln.

Nachfolgend könnt ihr den aktuellen Verhandlungsstand nachlesen. Die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale sind in schwarz dargestellt, in diese Struktur der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale, die zwischen Ver.di und der VKA nicht strittig ist, sind die für uns relevanten Tätigkeiten farblich integriert. Sie werden später in einem besonderen Teil der Entgeltordnung separat ausgewiesen, aber zur besseren Orientierung sind sie hier innerhalb der Struktur der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale dargestellt.

Damit wird deutlich, dass die Eingruppierungsforderung von Ver.di keine Fantasiegebilde sind, sondern genau die Eingruppierungen sind, die unserer Tätigkeit entsprechen. Auch wird deutlich, dass die bisherigen Eingruppierungen eher willkürlich gesetzt sind und wenig mit der Realität zu tun haben.

Es bleibt nun abzuwarten was die Verhandlungen weiter ergeben, die erste Reaktion des VKA war, die Forderungen seien zu hoch. Was allerdings vor dem Hintergrund, dass die tariflichen Gehälter von den Kostenträgern voll erstattet werden etwas verwundert. Hier scheint es sich um einen Arbeitgeberreflex zu handeln, der gewerkschaftliche Forderungen erst mal per se als zu hoch bewertet, auch wenn es nicht die selbst zu tragenden Kosten sind.

Für die Eingruppierung der Auszubildenden zur/zum Notfallsanitäter/in ist die Diskussion noch nicht abgeschlossen. Dazu wird noch beraten, ob ein gesonderter Ausbildungstarifvertrag notwendig ist, oder ob die Auszubildenden in der unten stehenden Entgeltordnung integriert werden.

Die nächste Verhandlungsrunde wird am 20. Mai stattfinden, vielleicht wissen wir danach mehr.

V. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale

1. Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten)

Entgeltgruppe 1:

Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, zum Beispiel

  • ­ Essens-­ und Getränkeausgeber/innen
  • ­ Garderobenpersonal
  • ­ Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus-­ und Küchenbereich
  • ­ Reiniger/innen in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks
  • ­ Wärter/innen von Bedürfnisanstalten
  • ­ Servierer/innen
  • ­ Hausarbeiter/innen
  • ­ Hausgehilfe/Hausgehilfin
  • ­ Bote/Botin (ohne Aufsichtsfunktion)

Ergänzungen können durch landesbezirklichen Tarifvertrag geregelt werden.

2. Entgeltgruppen 2 – 12 (Büro-­, Buchhalterei-­, sonstiger Innendienst und Außendienst)

Entgeltgruppe 2:

Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten

(Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.)

Entgeltgruppe 3:

Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2 heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert.

Entgeltgruppe 4:

1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 3 heraushebt, dass sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert.

(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.)

2. Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.

(Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 3 erfordern. Danach müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe
3 verlangt werden kann.)

Entgeltgruppe 5:

1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit.

2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.)

Rettungsdienst:

Rettungssanitäter/ Rettungssanitäterin

Entgeltgruppe 6:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert.

(Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung (des Betriebes), bei der die/der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis der/des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.)

Feuerwehr:

Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst während der Ausbildung zum Feuerwehrmann/zur Feuerwehrfrau

Feuerwehrgerätewarte

Beschäftigte in kleineren Gemeinden, die für die Tätigkeit als Feuerwehrgerätewarte förderliche handwerklich-­technische Fähigkeiten besitzen und die verantwortlich und selbstständig feuerwehrtechnische Materialien, Geräte, persönliche Schutzausrüstungen, Fahrzeuge und Einrichtungen auf Funktionsfähigkeit prüfen, Wartungs-­ und Pflegearbeiten ausführen und Reparaturen vernehmen oder veranlassen, Prüfprotokolle erstellen, Betriebsmittel und Materialien und Geräte beschaffen oder die Beschaffung veranlassen und an ihr mitwirken.

Rettungsdienst:

Rettungssanitäter mit zusätzlichen Aufgaben und Verantwortung

(Anmerkung: Hier soll der RS eingruppiert werden, der überwiegend in der Notfallrettung eingesetzt wird, die Formulierung wird noch angepasst)

Entgeltgruppe 7:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbständige Leistungen erfordert.

(Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative;; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht
erfüllen.)

Feuerwehr:

Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst in der Tätigkeit von beamteten Brandmeistern bzw. in der Tätigkeit eines Truppmann/ einer Truppfrau

Entgeltgruppe 8:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert.

(Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative;; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht
erfüllen.)

Feuerwehr:

Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst in der Tätigkeit von beamteten Oberbrandmeistern bzw. in der Tätigkeit eines Truppführers/ einer Truppführerin / Maschinisten / Maschinistin

Feuerwehrgerätewarte:

Beschäftigte in größeren Gemeinden, die eine für die Tätigkeit als Feuerwehrgerätewarte förderliche handwerklich­ technische Ausbildung abgeschlossen haben, einen Fachbereich betreuen und die verantwortlich und selbstständig feuerwehrtechnische Materialien, Geräte, persönliche Schutzausrüstungen, Fahrzeuge und Einrichtungen auf Funktionsfähigkeit prüfen, Wartungs- und Pflegearbeiten ausführen und Reparaturen vernehmen oder veranlassen, Prüfprotokolle erstellen, Betriebsmittel und Materialien und Geräte beschaffen oder die Beschaffung veranlassen und
an ihr mitwirken.

Rettungsdienst:

Rettungsassistent/Rettungsassistentin

Leitstellen:

Disponenten/Disponentin mit feuerwehrtechnischer oder rettungsdienstlicher Ausbildung

Entgeltgruppe 9a:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordert.

(Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative;; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht
erfüllen.)

Feuerwehr:

Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst in der Tätigkeit von beamteten Hauptbrandmeistern bzw. in der Tätigkeit eines Fahrzeugführers/ einer Fahrzeugführerin

Rettungsdienst:

Notfallsanitäter/ Notfallsanitäterin

Entgeltgruppe 9b:

1. Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert.

(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeutet gegenüber den in der Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und Breite nach.)

Feuerwehr:

Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst in der Tätigkeit von beamteten Hauptbrandmeistern bzw. in der Tätigkeit eines Staffelführers, Gruppenführers oder Sachbearbeiters nach Organisationsplan/ einer Staffelführerin, Gruppenführerin oder Sachbearbeiterin nach Organisationsplan

Feuerwehrgerätewarte:

Leiter eines feuerwehrtechnischen Zentrums

Leitstelle:

Disponenten/Disponentin mit feuerwehrtechnischer und rettungsdienstlicher Ausbildung

Rettungsdienst:

Notfallsanitäter Praxisanleiter

Entgeltgruppe 9c:

Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.

Feuerwehr:

Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst in der Tätigkeit von beamteten Hauptbrandmeistern bzw. in der Tätigkeit eines Staffelführers, Gruppenführers oder Sachbearbeiters nach Organisationsplan/ einer Staffelführerin, Gruppenführerin oder Sachbearbeiterin nach Organisationsplan(Heraushebungstatbestand aus VG 9b kann z.B. in
kleineren Feuerwehren die Funktion eines Schicht- /WA-Leiters sein oder die Zuständigkeit für die Dienst- und Urlaubsplanung)

Rettungsdienst:

Leiter einer kleinen Rettungswache (bis 11 Beschäftigte)

Entgeltgruppe 10:

Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.

Feuerwehr:

Einsatzleiter
Führer eines Löschzuges
Wachabteilungsführer/- leiter ohne zusätzliche Sonderfahrzeuge
Sachbearbeiter nach Organisationsplan

Leitstelle:

Stellvertretenden Schichtführer einer Leitstelle
Beschäftigte, die als Disponenten qualifiziert sind, die Funktion eines Schichtführers als Abwesenheitsvertretung zu übernehmen.

Rettungsdienst:

Leiter einer mittleren Retttungswache (bis 20 Beschäftigte)

Entgeltgruppe 11:

Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.

Feuerwehr:

Einsatzleiter
Führer eines Löschzuges
Wachabteilungsführer/- leiter mit zusätzlichen Sonderfahrzeugen
Sachbearbeiter nach Organisationsplan
Vertreter eines Sachgebietsleiters nach Organisationsplan
Vertreter eines Wachleiters
Einsatz eines Verbandes,
Funktionen im KatS bzw. TEL-Stab

Leitstelle:

Schichtführer einer Leitstelle
Beschäftigte, die als Disponenten qualifiziert sind, bei Großschadensereignissen eigenverantwortlich die erforderlichen Entscheidungen als Teamleiter zu treffen und denen die Personal- und Einsatzführung der ihnen unterstellten Disponenten obliegt

Rettungsdienst:

Leiter einer großen Rettungswache (über 20 Beschäftigte)

Entgeltgruppe 12:

Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.

Feuerwehr:

Einsatzleiter
Leiter einer Wache
Sachbearbeiter nach Organisationsplan
Vertreter eines Sachgebietsleiters nach Organisationsplan
Sachgebietsleiter nach Organisationsplan
Vertreter eines Abteilungsleiters nach Organisationsplan
Abteilungsleiter nach Organisationsplan
Vertreter des Amtsleiters
Funktionen im KatS-­ bzw. TEL-­Stab

Leitstelle:

Stellvertretender Leiter einer Leitstelle
Beschäftigte mit der Qualifikation für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst o.ä., als Rettungsassistent und als Leitstellendisponent, die Aus-­ und Fortbildungskonzepte für die Leitstellendisponenten erstellen, Dienstpläne aufstellen und überwachen, die Aufbau-­ und Ablauforganisation optimieren und die Funktion des Leiters der Leitstelle als Abwesenheitsvertreter/Abwesenheitsvertreterin übernehmen.

Rettungsdienst:

stellv. Leiter Rettungsdienst
stellv. Leiter einer RD-schule

4. Entgeltgruppen 13 – 15

Entgeltgruppe 13:

1. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

2. Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der
Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie
Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.

Feuerwehr:

Einsatzleiter
Leiter mehrerer Wachen (Abschnittsleiter)
Sachgebietsleiter nach Organisationsplan
Vertreter des Abteilungsleiters nach Organisationsplan
Abteilungsleiter nach Organisationsplan
Vertreter des Amtsleiters
Amtsleiter
Leitungsfunktion im KatS- bzw. TEL-Stab

Leitstelle:

Leiter/Leiterin einer Leitstelle
Beschäftigte mit der Qualifikation für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst o.ä., als Rettungsassistent und als Leitstellendisponent, die die Funktion des Leiters der Leitstelle ausüben, bei Großschadensereignissen, öffentlichen Notständen und im Katastrophenfall die erforderlichen Maßnahmen treffen, die Fach-­ und Dienstaufsicht über das Leitstellenpersonalausüben, für die ordnungsgemäße Abwicklung der Einsätze und die ständige Betriebsbereitschaft verantwortlich sind, Entscheidungen über Grundsatzangelegenheiten im Rahmen der ILS-­Zuständigkeit treffen, Konzeptionen und Strategiepapiere zur Weiterentwicklung der Leitstelle erstellen.

Rettungsdienst

Leiter Rettungsdienst
Leiter Rettungsdienstschule

Entgeltgruppe 14:

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich ­ mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder ­ mindestens zu einem Drittel durch das Erfordernis hochwertiger Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 heraushebt.

2. Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.

3. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, denen mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung unterstellt sind.

Feuerwehr:

Einsatzleiter
Sachgebietsleiter
Vertreter des Abteilungsleiters nach Organisationsplans
Abteilungsleiter nach Organisationsplan
Vertreter des Amtsleiters
Amtsleiter
Leitungsfunktion im KatS- bzw TEL-Stab

Entgeltgruppe 15:

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich -­ durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung sowie
­ erheblich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 heraushebt.

2. Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.

3. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, denen mindestens fünf Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung unterstellt sind.

Feuerwehr:

Einsatzleiter
Sachgebietsleiter
Vertreter des Abteilungsleiters nach Organisationsplans
Abteilungsleiter nach Organisationsplan
Vertreter des Amtsleiters
Amtsleiter
Leitungsfunktion im KatS­ bzw TEL­Stab

Zusätzlich sind für den Bereich Rettungsdienst noch eine Reihe von Zulagen für Zusatzaufgaben wie, Hygienebeauftragter, MPG-Beauftragter, Lagerbeauftragter, etc. sofern sie nicht an anderer Stelle geregelt sind, vorgesehen. Hier sind Beträge von 90 € bis 180 € je nach Aufwand der Aufgabe im Gespräch.


Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

Euer Betriebsrat

ver.di beschließt Tarifforderung für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen

Pressemitteilung vom 11.02.2014

Die Bundestarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat heute die Forderung für die Tarif- und Besoldungsrunde 2014 im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen beschlossen. „Ziel ist eine deutliche Reallohnsteigerung“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Dienstag in Berlin. Deshalb beschloss die Tarifkommission die Forderung nach einer Erhöhung der Entgelte um 100 Euro plus 3,5 Prozent. Außerdem fordert ver.di einen einheitlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie die unbefristete Übernahme der Auszubildenden und eine spürbare Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro.

Für die Beschäftigten im Nahverkehr soll es zusätzlich eine Zulage von 70 Euro geben, um das Berufsfeld für Berufseinsteiger attraktiver zu machen. „Noch immer liegt der öffentliche Dienst hinter der Tarifentwicklung der Gesamtwirtschaft zurück. Gleichzeitig wächst die Konkurrenz mit der Privatwirtschaft um qualifizierten Berufsnachwuchs und Fachkräfte“, betonte Bsirske.

Vor diesem Hintergrund will ver.di den Verzicht der Arbeitgeber auf die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung erreichen. Zudem soll das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. „Die Allgemeinheit ist tagtäglich auf die guten und zuverlässigen Leistungen des öffentlichen Dienstes angewiesen. Die Beschäftigten gehen deshalb selbstbewusst in diese Tarifrunde und wissen: Wir sind es wert!“ so Bsirske.

Die erste Verhandlungsrunde ist für den 13. März 2014 in Potsdam vereinbart, die weiteren Verhandlungen sind für den 20./21. März und den 31. März/1. April terminiert. „Wir wollen eine zügige Tarifrunde mit einem raschen Ergebnis am Verhandlungstisch. Deshalb erwarten wir für die erste Runde ein verhandlungsfähiges Angebot der Arbeitgeber“, unterstrich Bsirske.

ver.di führt die Tarifverhandlungen für die rund 2,1 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen gemeinsam mit der GdP, der GEW und dem dbb beamtenbund und tarifunion.

Betriebsratsinfo – Mai 2013

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit

Teilbetriebsversammlungen

1. Bericht aus der BR-Arbeit:

mit folgende wesentlichen Themen hat sich der Betriebsrat seit Juli 2012 beschäftigt. Darüber hinaus haben wir viele kleine organisatorische Arbeiten erledigt sowie diverse Mitarbeitergespräche geführt, über die es hier zu berichten nicht lohnt bzw., wir es aus Verschwiegenheitsverpflichtung nicht dürfen. Die Themen zu denen bereits in einem BR-Info berichtet wurde sind mit einem Link zum entsprechenden BR-Info versehen.

  •  Neuorganisation des BR nach Weggang von Ralf 
  •  Stundenstände
  •  Schwerlast RTW
  •  Dialysepatient zu ungünstigen Zeiten (zum Ende des Nachtdienstes, Mittagszeit) aus gegebenem Anlass haben wir uns mit der Frage der Terminierung der Dialysepatieneten beschäftigt. Nach Auskunft der GF sind sämtliche Bemühungen Abhilfe zu schaffen an der Unflexibilität der Dialysepraxen gescheitert.
  • Tragestuhl: es wurde mit dem RD-Leiter diskutiert ob beisspielsweise der Tragstuhl 59 T Treppentragstuhl EZGlide bei uns Verwendung finden könnte. Das Ergebnis der Beratung ist: ein Stuhl wird zum Testen beschafft
  • BR-Tagung Weser-Ems -> RD-BR-Netzwerk
  •  Gespräch mit Gewerkschaftsekretär Andre Hinrichs bei der Frage warum findet das Rettungsdienstpersonal im TVöD so wenig Beachtung, kommt man immer wieder zu dem Schluss, dass es u.a. auch an dem mangelnden  Organisationsgrad der Kollegen und Kolleginnen scheitert. Mehr Präsens und Engagement der Kollegen und Kolleginnen als Mitglieder bei ver.di würde helfen uns als relevante Gruppe bemerkbar zu machen. Dabei sollte jede/r das Bewusstsein entwickeln, dass er/sie die Gewerkschaft ist und durch eigenes Engagement dort Einfluss nehmen kann. Die Gewerkschaft als reinen Dienstleister zu verstehen funktioniert nicht. Es ist eine Selbsthilfeorganisation, die neben den hauptamliche Gewerkschaftsekretären auch das Engagement der Mitglieder braucht. Eine Möglichkeit wäre die Mitarbeit in der noch zu gründenden Fachgruppe Rettungsdienst (siehe voranstehenden Punkt).
  •  BEM
  •  BV Qualifikation und Weiterbildung 
  •  Termin mit Personalrat GOL Wir planen ein Treffen mit dem Personalrat der GOL um auch auf dieser Ebene ins Gespräch zu kommen. Während eines ersten Telefonats berichtete der PR-Vorsitzende von der Möglichkeit in der GOL ein 1-2 tägiges Praktikum zu abzuleisten.
  •  Pausenregelung BV Arbeitszeit  Zur Pausenregelung gibt immer wieder Konflikte und Missverständnisse. Hierzu hat der BR einen Formulierungsvorschag zum besseren Verständnis der BV an die GF übergeben. An dieser Stelle herrschst noch keine Einigkeit mit der GF.
  • Betreuersitz in Fahrtrichtung im Rahmen seines Unterrichtungs- und Beratungsrechts nach § 90 Betriebsverfassungsgesetz hat der BR  gegenüber der GF zum Ausdruck gebracht, dass bei Neuanschaffungen von RTWs künftig der zweite Betreuersitz auch in Fahrtrichtung montiert werden sollte. Unverständlicherweise teilt die GF diese Auffassung des BR nicht, so ist davon auszugehen, dass unser Einwand keine Berücksichtigung finden wird.
  • Bewertungsmatrix zur Höhergruppierung Diese Bewertungsmatrix hat für einigen Unmut Kollegenkreis geführt. Nach § 95 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetz ist die Aufstellung von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigung zustimmungspflichtig.  Da der BR aber nicht beteiligt wurde haben wir die GF aufgefordert diese Matrix nicht mehr anzuwenden und mit uns gemeinsam eine zustimmungsfähige Matrix zu entwickeln. Ein Entwurf vom BR wurde bereits der GF übergeben.
  • Hinweis Anmeldung Internetseite damit ist die direkte Information gewährleistet

 2. Fragen aus dem Kollegen/innenkreis

  • Es wurde angefragt, ob die Kollegen, die außerhalb des Jahresplanes für einen Zusatzdienst angerufen werden und zusagen, ihre Arbeitszeit ab Anruf aufschreiben könnten.

    Die BV-Arbeitszeit sagt dazu: „Mitarbeiter, die außerhalb der Springerdienste zum Dienst herangezogen werden, wird ein anderer Dienst durch den Arbeitgeber gestrichen. Hierzu hat der Mitarbeiter das Recht Wünsche zu äußern.“ Da der/die Kollege/in ein Anrecht auf das Streichen einer gleichwertigen Schicht hat, zu er die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit geltend machen kann,  ist es u.E. auch nicht möglich für die vorgezogene Schicht die Zeit ab Anruf anzurechnen. An dieser Stelle ist den Kollegen anzuraten, auf die bestehende Regelung in der BV, die Streichung einer Schicht, zeitnah zu bestehen.

  • Es wurde kritisiert, dass die Sensorik und CRM-Fortbildung nicht für jeden erreichbar war, sie dürfe daher für das Leistungsentgelt zählen.

    Das ist so nicht richtig, denn für den Anspruch auf das Leistungsentgelt zählen nur die Punktzahlen und die sind für jeden auch ohne die besagten Fortbildungen erreichbar.

  • Weiter wurde gefragt, ob es bei der Auswahl des Augenarztes für die G 25 Untersuchung eine freie Arztwahl bestehen würde.

    Die freie Arztwahl erlaubt die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung bei einem betriebsfremdem Arzt, Kosten für die ärztliche Leistung gehen zu Lasten des Arbeitnehmers,  der Arbeitsausfall muss vom AG nur in der Größenordnung akzeptiert werden, die das Aufsuchen des Betriebsarztes verursacht hätte. Obendrein ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet fremde medizinische Untersuchungsurteile anzuerkennen. Wir empfehlen daher, vor der Inanspruchnahme eines externen Arztes unbedingt mit der GF Rücksprache zu halten.

3. Verschiedenes

  • unter Verschiedenes lag nichts an

Insgesamt bewertet der BR die Durchführung der „kleinen“ Teilbetriebsversammlungen als erfolgreich. Die Beteiligung hätte insgesamt noch größer sein können, leider haben viele Kollegen und Kolleginnen nach eigenen Angaben den Termin einfach vergessen. In der Vergangenheit war immer wieder lautstarke Kritik an der Betriebsratsarbeit zu hören. Aus der Tatsache, dass die Kollegen und Kolleginnen nicht die Gelegenheit der Teilbetriebsversammlungen nutzten um diese Kritik an den BR heran zu tragen, weder schriftlich per E-Mail noch mündlich während er Versammlungen, lesen wir, dass sich diese Kritikpunkte erledigt haben. Wir appellieren an dieser Stelle, solltet ihr Anlass zur Kritik an unserer Arbeit haben, schriftlich (am Besten per E-Mail) mit dem BR-Vorsitzenden Kontakt aufzunehmen. Endloses wiederholendes Lamentieren ohne das Problem direkt anzusprechen kann keine Abhilfe schaffen, es sei denn es wird zum Selbstzweck betrieben!

Über eine Rückmeldung und über Verbesserungsvorschläge sind wir jederzeit dankbar!


 Seminar: Eingruppierung im öffentlichen Dienst- Grundlagen

vom 22.04 bis 24.4. 2013 hat der BR-Vorsitzende an dem Seminar „Eingruppierung im öffentlichen Dienst- Grundlagen“ teilgenommen, nachstehend könnt ihr die Schritte nachverfolgen, die für eine richtige Eingruppierung notwendig sind.

Unsere Eingruppierung sollte im TVöD Abschnitt III §§ 12 und 13 geregelt sein, zur Zeit ist dort aber immer noch zu lesen „[Derzeit nicht belegt, wird im Zusammenhang mit der Entgeltordnung geregelt.]“ Diese Entgeltordnung ist aber bis heute noch nicht erstellt worden und es nicht absehbar, wann dies geschehen wird. Daher gelten für uns immer noch die §§ 22 und 23 im Abschnitt VI des alten BAT:

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TVoeD-BAT_Eingruppierung

Dort wird auf die Anlagen 1a und 1b verwiesen. RS und RA werden in der Anlage 1a geregelt:

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Tätigkeitsmerkmale_RS_RA_Anlage_1a_BAT

die dort ermittelten Eingruppierungen muss man schließlich in den Überleitungstabellen des TVÜ (Achtung: aufgesplittet nach Beschäftigten die am 30.9. / 1.10. 2005 bereits vorhandenen waren und den Beschäftigten, die nach diesem Termin eingestellt wurden) zuordnen:

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TVUE_Vergütungsgruppen

Das Tabellenentgelt aus der so ermittelten Eingruppierung kann unter https://oeffentlicher-dienst.info/ aus der jeweils aktuellen Tabelle ermittelt werden.


 Pausen und Feierabendregelung

bereits im Betriebratsinfo Dezember 2012-2 haben wir auf die Pausenregelung hingewiesen. Nach wie vor werden trotzdem immer wieder massive Beschwerden über die Nichteinhaltung der Pausen- und Feierabendregelung an den Betriebsrat herangetragen. Wir bitten daher alle Kollegen dringendst sämtliche Fälle in denen die Regelungen nicht eingehalten werde oder wurden, zu dokumentieren und dem Betriebsrat zu übermitteln (am besten per E-Mail, auf Papier in den BR-Postkasten geht auch, aber bitte mit Benachrichtigung an uns!)

Um über weiter geeignete Maßnahmen in diesem Zusammenhang beraten zu können, brauchen wir die Nachweise über die Verstöße gegen die Regelungen.


 Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr wie immer an drei Stellen nachlesen:

Euer Betriebsrat