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Regierungskommission legt Rettungsdienst-Konzept vor – Lauterbach: Brauchen klarere Strukturen

Einheitliche Vorgaben zu Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Bezahlung des Rettungsdienstes fordert die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“. „Erreicht werden soll eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte patientenzentrierte präklinische Notfallversorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben; das dient zugleich dem Ziel von Qualität und Wirtschaftlichkeit“, heißt es dazu in der Neunten Stellungnahme und Empfehlung der Kommission am 07. September 2023.

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach Bild: © BMG/Jan Pauls

 

„Unser Rettungsdienst braucht dringend eine Reform und klare Strukturen: einheitliche Standards, mehr Befugnisse, eine sinnvolle Vergütungssystematik. Deshalb ist es wichtig, dass die Regierungskommission dazu jetzt Empfehlungen vorgelegt hat. Diese Überlegungen werden wir in unsere Reformpläne einfließen lassen, wie wir das auch in anderen Reformfeldern tun. Im Notfall muss der Rettungsdienst schnell und zielgenau helfen. Die Notfallversorgung darf nicht weiter selbst ein Reformnotfall bleiben.“ sagt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

 

 

Die Vorschläge der Regierungskommission im Einzelnen

1. Regelung des Rettungsdienstes im SGBV

Der konkrete Leistungsanspruch soll in einer eigenständigen Norm im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt werden. Berücksichtigt werden sollen dabei die Leistung der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, der Notfalltransport um komplementäre Notfallversorgungsnagebote, wie z.B. pflegerische Notfallversorgung oder psychiatrisch-psychosoziale Krisenintervention.

2. Mehr Transparenz und bessere Qualitätssicherung

Festgelegt werden sollen Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, Qualifikation und Weiterqualifizierung, Rettungsmittel.

3. Einheitliche Qualitätsstandards

Die Anforderungen an Struktur-, Prozess- und soweit möglich Ergebnisqualität sowie die Qualifikation des eingesetzten Personals in Leitstellen und der Notfallrettung sollen länderübergreifend vereinheitlicht werden. Anzustreben ist die Etablierung eines Notfallversorgungsregisters mit Kerndaten zu KV-Notdienst, Rettungsdienst, Notaufnahmen, Notfallzentren.

4. Digitales Ressourcenregister

Um Patienten besser steuern zu können soll ein digitales Echtzeit-Register über vorhandene Ressourcen aufgebaut werden.

5. Leitstellen-Organisation

Die Bundesländer sollen die Koordinierung des Rettungsdienstes straffen. Richtwert ist dafür eine Leitstelle pro ca. 1 Mio. Einwohner.

6. Personalmanagement

Die Befugnisse von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern soll ausgeweitet werden (Medikamentengabe, invasive Maßnahmen).
Besonders qualifizierte Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sollen mit eigener fachgebundener Heilkundebefugnis („advanced paramedic practitioner“, Bachelor/Master-Niveau) den jetzigen Notarztdienst substituieren und die ärztlichen Spezialressourcen nur bei Bedarf anfordern müssen.
Notärztinnen und Notärzte sollen nur in besonders komplexen Fällen eingesetzt werden.

7. Notfallversorgung in ländlichen Regionen

Für eine hochwertige Notfallversorgung auch in ländlichen Regionen und in Abhängigkeit der Krankenhausplanung des Bundeslandes soll der Luftrettungsdienst, insbesondere durch Ausbau von Landemöglichkeiten und Nachtbetrieb, erweitert werden.

8. Allgemeine Gesundheitskompetenz

„Erste Hilfe“-Kurse sollen in den Grund- und weiterführenden Schulen und am Arbeitsplatz angeboten werden und verpflichtend sein.
Ersthelfer-Apps sollen flächendeckend eingeführt werden.
Öffentlich zugängliche Defibrillatoren sollen flächendeckend aufgestellt werden.

9. Finanzierung des Rettungsdienstes

Krankenkassen sollen die Leistungen der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, den Notfalltransport sowie zusätzliche Dienste (wie die pflegerische Notfallversorgung) vergüten.
Die Vergütung des Rettungsdienstes sollte sich aus Vorhalte- und Leistungsanteil zusammensetzen.
Neben bundesweit geltenden Entgelten sollten regionale Anpassungsfaktoren vereinbart werden.

Das ausführliche Gesamtkonzept könnt ihr hier herunterladen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/BMG_Stellungnahme_9_Rettungsdienst_bf.pdf

Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit bei Rettungssanitätern anerkennungsfähig

Pressemitteilung des Bundessozialgerichtes:

Eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern kann als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn die Posttraumatische Belastungsstörung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 11/20 R).

 

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Verhandlungen in der Tarifrunde 2023 gescheitert

Die Verhandlungen in der Tarifrunde 2023 sind gescheitert. Wie kam es dazu?

Mit ihrem Angebot haben die Arbeitgeber zunächst 7% geboten, die auf Frau Faesers dem Weg zum Mirkrofon zu 8% wurden. Als Festbetrag wurden 300 € geboten.

Vor der Liegenzufahrt der Notaufnahme …

Hört sich auf den ersten Blick gar nicht so schlecht an. Aber die dazugehörige Laufzeit die von den Arbeitgebern geboten wurde waren zunächst 27 Monate, später dann 24 Monate. Das gehört zur ganzen Wahrheit!

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Tarifrunde 2023: Ammerländer Retter*innen gehen auf die Straße

Nachdem inzwischen in vielen Bundesländern und beim Verhandlungsauftakt in Potsdam viele Rettungsdienstkolleg*innen eindrucksvoll für unsere Forderungen nach mehr Geld und vor allem für eine Reduzierung der Arbeitszeit von 48 auf 44 Stunden gekämpft haben, sind auch die Kolleg*innen der Rettungsdienst Ammerland GmbH auf die Straße gegangen. Unterstützung kam dabei von Kolleg*innen aus Aurich, Friesland und der Wesermarsch. Danke dafür!

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Tarifrunde 2023

Auftakt in Potsdam mit lautstarker Demo

Die Tarifverhandlungen haben am 24.01.23 in Potsdam begonnen. Begleitet wurden sie von einem eindrucksvollen Aufgebot an RD-Kolleg*innen, die deutlich gemacht haben, dass die Belastungsgrenzen in vielen Bereichen bereits überschritten sind und dass neben der angemessenen Erhöhung des Tabellenentgelts auch die Reduzierung der Arbeitszeit im Rettungsdienst überfällig ist. Nachfolgend findet ihr ein paar Impression von dem „Rahmenprogramm“ des Verhandlungstauftaktes.

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Weitere Änderung im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz beschlossen

Das Niedersächsische Rettungsdienstgeste (NRettDG)  wurde abermals geändert. Im März vergangenen Jahres wurde der Notfallkrankentransportwagen in das Gesetz eingefügt. Allerdings fehlten bislang die Vorschriften, mit welchem Personal dieses Rettungsmittel zu besetzen ist. Dies wurde kürzlich nachgeholt. So soll künftig der § 10 die Überschrift „Nichtärztliches Personal“ und folgenden Wortlaut erhalten:

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