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„U25“ – Extrablatt 2

Da war noch was…

 Die gute Nachricht zuerst, es gibt einen Schüler, der sich für eine Kandidatur als JAV-Mitglied bereit erklärt hat.  Und die schlechte Nachricht? Einer reicht noch nicht, für eine verlässliche Arbeit in der JAV ist es unbedingt notwendig, dass es mindestens eine*n besser zwei

Wofür ist eine JAV gut? Die Karten erklären es! Interaktive Aufklärung über den Nutzen einer JAV bei unserer Infoveranstaltung mit der ver.di Jugendsekretärin Heike Boldt.

Vertreter*innen gibt. Wenn beispielsweise ein*e JAV-Vertreter*in als Schüler*in wegen einem Schulblock oder einem Praktikum nicht im Betrieb ist, wird eine Vertretung gebraucht, die dann im Betrieb ist und die Aufgaben übernimmt, Urlaub und Krankheit sind weitere Argumente für genügend Nachrücker.

Erstmal herzlichen Dank an den den ersten Freiwilligen und bitte lasst ihn nicht im Regen stehen und gebt euch einen Ruck und meldet euch bei uns mit der Nachricht, „Ja ich kandidiere auch“.
Gerne wiederholen wir auch unsere Infoveranstaltung dazu oder fragt uns, den Betriebsrat wenn ihr Fragen dazu habt.

 

Also los, ran an die Rechner, Tablets und Handys und schreibt uns!

Die Adresse findest du auf unserer Website: „Kontakt“

Mehr zu diesem Thema findest du dort

:

 

Einen Flyer, der Informationen zusammenfasst könnt ihr hier runter laden: https://br-rda.de/wp-content/uploads/2017/04/verdi-jav.pdf

Dein Betriebsrat

Einladung Teilbetriebsversammlung „U25“

Wir möchten alle für die Jugend- und Auszubildendenvertreterwahl aktiv und passiv wahlberechtigten Kolleg*innen zu einer Informationsversammlung rund um die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) einladen.
Die Versammlung findet am
6. Juni 2017 um 17:30
in unserem Schulungsraum statt.
Wer darf die JAV wählen?Zum wahlberechtigten Personenkreis zählen zum einen die jugendlichen Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum anderen die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer*innen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Wer kann sich wählen lassen?

Wählbar sind alle im Betrieb Beschäftigten, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei der Wählbarkeit kommt es also nicht darauf an, ob sich die unter 25-Jährigen noch in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Mitglieder des Betriebsrats können allerdings nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.

Was erwartet euch?

Während dieser Versammlung werdet ihr umfangreich über die Funktion und die Vorteile einer JAV, sowie deren Wahl informiert werden. U.a. wird die Jugendsekretärin vom ver.di-Bezirk Weser-Ems referieren und für Fragen zur Verfügung stehen. Zum Nachlesen zu Hause wird es ausreichend Infobroschüren geben.

Diese Versammlung ist für euch Arbeitszeit, jedoch keine Pflichtveranstaltung. Solltet ihr in dieser Zeit in einem Klinikpraktikum o.ä. sein, so müsst ihr für den Zeitraum der Versammlung freigestellt werden. Der Praxisanleiter wird das ggf. den Verantwortlichen rechtzeitig ankündigen.

 

Die Jugendsekretärin von ver.di Heike Boldt erläutert im Dezember 2015 bei einer Jugend- und Auszubildendenversammlung den Weg zu JAV-Wahlen

Die Jugendsekretärin von ver.di, Heike Boldt, erläuterte im Dezember 2015 bei einer Jugend- und Auszubildendenversammlung den Weg zu JAV-Wahlen
Mehr zu diesem Thema findet ihr dort:

Einen Flyer, der Informationen zusammenfasst könnt ihr hier runterladen: https://br-rda.de/wp-content/uploads/2017/04/verdi-jav.pdf

Dann bis zum 06. Juni, wir hoffen auf eine rege Beteiligung!

Euer Betriebsrat

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – April 2017

Informationen zur Betriebsratsarbeit



JAV-Vertreter zurückgetreten

Wie ihr sicher schon gehört habt, hat Hajo Peters sein Amt als Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Wir vom Betriebsrat bedauern das sehr und danken ihm an dieser Stelle herzlich für sein Engagement.

Da sich seinerzeit leider nur Hajo bereit gefunden hatte für die JAV zu kandidieren, haben wir nun das Problem, dass keine*e Nachrücker*in vorhanden ist. Das heißt wir müssen Neuwahlen in die Wege leiten, damit sich so schnell wie möglich wieder eine JAV konstituieren kann.

Wofür ist eine JAV da?

Damit sich alle noch ein Mal ein Bild von den Aufgaben und Pflichten einer JAV machen können, habe ich nachfolgend die wichtigsten Informationen dazu zusammengefasst:

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer*innen) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gem. § 60 Abs. 1 BetrVG eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen. Voraussetzung ist, dass in dem Betrieb ein Betriebsrat gebildet sein muss. Eine in einem betriebsratslosen Betrieb gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung ist nichtig.

Die JAV ist verpflichtet, die Interessen der in ihren Bereich fallenden jugendlichen und auszubildenden Arbeitnehmer*innen zu vertreten und zwar einerseits gegenüber dem Arbeitgeber zusammen mit dem Betriebsrat, andererseits aber auch gegenüber dem Betriebsrat selbst. Die JAV hat allerdings kein Recht, unabhängig vom Betriebsrat die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer*innen wahrzunehmen. Selbst in besonderen Situationen tritt die JAV nicht an die Stelle des Betriebsrats.

Die Jugendsekretärin von ver.di Heike Boldt erläutert im Dezember 2015 bei einer Jugend- und Auszubildendenversammlung den Weg zu JAV-Wahlen

Die §§ 69 71 BetrVG regeln die (allgemeinen) Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie das Recht zur Einrichtung von Sprechstunden und zur Einberufung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen. Die der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Wahrung der Interessen und Belange der Jugendlichen und Auszubildenden übertragenen Aufgaben sind in § § 70 Abs. 1 BetrVG normiert. Hiernach hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung insbesondere:

  • Maßnahmen, die den Jugendlichen und Auszubildenden sowie der Gleichstellung von Mann und Frau dienen, beim Betriebsrat zu beantragen,
  • darüber zu wachen, dass die zugunsten der Jugendlichen und Auszubildenden geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden,
  • Anregungen und Beschwerden von Jugendlichen und Auszubildenden entgegenzunehmen und auf die entsprechende Erledigung hinzuwirken und
  • die Integration ausländischer Jugendlicher und Auszubildender, ggf. durch die Beantragung von förderlichen Maßnahmen beim Betriebsrat, zu fördern.

Diese Aufgaben ähneln in etwa den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 BetrVG. Entsprechend steht der Jugend- und Auszubildendenvertretung gem. § 70 Abs. 2 BetrVG zur Durchführung dieser Aufgaben auch ein umfassender Informationsanspruch gegenüber dem Betriebsrat zu.

Die Überwachung von Vorschriften und gesetzlichen Regelungen kann die JAV selbständig durchführen, z.B. mit einer Betriebsbegehung.

Stellt sie Verstöße gegen geltende Rechte oder Vorschriften fest, muss sie sich zunächst an den BR wenden. Nur dieser kann die Einhaltung der Rechte bei dem Arbeitgeber einfordern.

Um der Kontrollpflicht nachzukommen, muss die JAV über die betreffenden Gesetze und Kommentare verfügen. Arbeitgeber sind verpflichtet, entsprechendes Material bereitzustellen und die Kosten für entsprechende Schulungen zu übernehmen. Weitere Literatur findet sich meist beim BR und in den Arbeitshilfen der ver.di Jugend.

Wer darf die JAV wählen?

Zum wahlberechtigten Personenkreis zählen zum einen die jugendlichen Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum anderen die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer*innen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Wer kann sich wählen lassen?

Wählbar sind alle im Betrieb Beschäftigten, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei der Wählbarkeit kommt es also nicht darauf an, ob sich die unter 25-Jährigen noch in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Mitglieder des Betriebsrats können allerdings nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.

 

Mehr zu diesem Thema findet ihr dort:

Wie geht es weiter?

Wir werden nächste Woche den Wahlvorstand benennen, der dann für die Durchführung der JAV-Wahl verantwortlich sein wird. In Abstimmung mit der RDL, Praxisanleiter und der Jugendsekretärin von ver.di werden wir so schnell wie möglich eine Jugend- und Auszubildenden-Versammlung einberufen, bei der über die JAV-Wahl informiert wird.

Das alles funktioniert aber nicht, wenn sich kein Mensch bereit erklärt zu kandidieren, daher bitten wir alle Schüler*innen und Kolleg*innen über eine Kandidatur nachzudenken, denn die JAV ermöglicht Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres im Betrieb mitzubestimmen.

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verdi-jav

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – Dezember 2015

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Personalwechsel

Im Betriebsrat hat es einen Wechsel gegeben, Julia Steinberg ist mit sofortiger Wirkung aus persönlichen Gründen von ihrem Amt  zurückgetreten. Der gesamte Betriebsrat bedauert ihre Endscheidung sehr, wir danken ihr für ihr langjähriges Engagement und die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Ihren Platz nimmt nun die Nachrückerin Katharina Schmidt ein. Katharina wird nun so schnell wie möglich ihre Schulungen erhalten. Als neuer BEM-Beauftragter wurde in der letzten Sitzung Steve Stimming benannt.

Teilbetriebsversammlungen 2 Hj. 2016

Zum Ende des Jahres haben wir insgesamt drei Teilbetriebsversammlungen durch geführt, wovon ein speziell für unsere Schüler*innen und U25 Kolleg*innen ausgerichtet wurde.

U 25 und Schüler*innen werden informiert

Im Rahmen der „TBV U25“ hat die Jugendsekretärin von ver.di, Heike Boldt, über die Arbeit der ver.di-Jugend und über die Abwicklung einer Jugend- und Ausbildungsvertretungswahl informiert:

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2015_11_30_RettungsdiensteAmmerland_JAV-Wahlen-nach-BetrVG_Begrüßung [Kompatibilitätsmodus]

Inzwischen wurden die Kolleg*innen Jan-Gerd Park, Katharina Schmidt und Nicole Bröske zum Wahlvorstand für die JAV-Wahlen bestellt. Wir planen die JAV-Wahlen im 1. Quartal 2016 abzuwickeln.

Teilbetriebsversammlungen schlecht besucht

Die beiden anderen Teilbetriebsversammlungen waren mit insgesamt 34 Teilnehmer*innen eine der am schlechtesten besuchten Teilbetriebsversammlungskombinationen der letzten Jahre. Wir können bei der Forschung nach den Ursachen nur spekulieren, daher wäre eine Rückmeldung von euch, warum ihr nicht zu den Versammlungen gekommen seit, hilfreich. Vielleicht nutzt ja der*die Eine oder Andere unser Kontaktformular für eine Nachricht mit Verbesserungsvorschlägen: https://br-rda.de/kontakt/

Schwerpunkt „Die Rente ist sicher…“

Die TBVen standen unter dem Schwerpunktthema: “Die Rente ist sicher …” ob das so stimmt, wer weiß? Eingestimmt auf das Thema wurde mit einem kleinen Film, den ihr hier ansehen könnt: httpss://www.verdi.de/ Altersarmut – ist das ein Thema für Sie?

Was wir selbst noch tun können , um für das Alter vorzusorgen haben uns zwei Berater von der LZO in einem kleines Referat vermittelt:

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Vortrag-LZO 2015 [Kompatibilitätsmodus]

Der Betriebsrat informiert

Im weiteren Verlauf der Versammlung hat der BR-Vorsitzende über die BR-Arbeit informiert:

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Betriebsversammlung 02&03-12-15

Die Geschäftsführung informiert

Schließlich informierte die GF noch mit einigen Zahlen über die Situation des RD-Ammerland. Danach sind wir inzwischen 105 Kolleg*innen, die sich in 32 weibliche und 73 männliche Kolleg*innen aufteilen. Anders ausgedrückt sind 69,5 % männliche und 30,5 % weibliche Beschäftigte im RD-Ammerland tätig. Das Durchschnittsalter der Kolleg*innen ist in den letzten 5 Jahren von 33,6 auf 34,07 leicht gestiegen. Aus dem Bericht geht auch hervor, dass der Betrieb solide finanziert ist und somit auf sehr gesunden Füßen steht.

Aktuelle Probleme, Fragen und Beschwerden aus demKolleg*innenkreis

Unter der Rubrik  „Aktuelle Probleme, Fragen und Beschwerden aus demKolleg*innenkreis“ wurde eine mangelnde Kommunikation zwischen der Geschäftsführung und der Belegschaft moniert. Ein Umstand, der sicher auch dem Wachsen des Betriebes auf über 100 Beschäftigte geschuldet ist. Daher wird auch künftig ein großer Teil der Kommunikation automatisiert z.B. über das IntraRett laufen müssen. Die Geschäftsführung hat das Bedürfnis aus der Belegschaft nach mehr Kommunikation zu Kenntnis genommen, wir gehen davon aus, dass alle Beteiligten an der Optimierung der Kommunikation im Betrieb arbeiten werden.

Als weiteres Thema wurden die möglicherweise nicht ausreichenden Schulplätze für das Staatsexamen zum Notfallsanitäter angesprochen. Hier gab der Geschäftsführer die ehrliche Antwort, dass es ein Engpass gibt und keine Garantie dafür gegeben werden kann, dass alle Kolleg*innen, die zum Staatsexamen müssen auch zum Zuge kommen. Eine auch für den Betriebsrat überraschende Aussage, die für Unsicherheit in der Belegschaft gesorgt hat. Auch wenn dies, oder gerade weil dies eine sehr unangenehme Nachricht ist, begrüßt der Betriebsrat die frühzeitige ehrliche Stellungnahme der Geschäftsführung. Das Thema nicht totzuschweigen ermöglicht es, frühzeitig mit geeigneten Gegenmaßnahmen zu beginnen.  Und hierzu hat der Betriebsrat auch die Zusage der Geschäftsführung, dass für die noch verbleibenden Jahre der Übergangsfrist, Gespräche auf allen Ebenen geführt werden, um zu erreichen, dass wie ursprünglich geplant alle Kolleg*innen, die es wollen, vom RA zum Notsan werden können.

Frohe Weihnachten und eine gutes neues Jahr

Zum Schluss bleibt uns nur noch Euch ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start für eine gutes neues Jahr zu wünschen.

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Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed, hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/,
als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletterabonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt, im IntraRett: leider sind die Links wegen der fehlenden Internetanbindung in den Dokumenten nicht nutzbar. Daher wird dort die URL im Original dargestellt. Wer möchte kann sie dann abschreiben.

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda .de