Mit unserem aktuellen BR-Info möchten wir dich zur unserer letzten Betriebsversammlung in diesem Jahr einladen:
20.12.2022 um 19:30 Uhr
TZ Elmendorf
Für die Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen:
Eröffnung und Begrüßung
Bericht aus der Betriebsratsarbeit 2. Halbjahr 2022
Dienstplan 2023 – FAQs – Ihr bekommt an dieser Stelle die Gelegenheit Fragen zu stellen, Anregungen und Kritik los zu werden.
TVöD Tarifrunde 2023
TVöD Gespräche zwischen ver.di und VKA zur Arbeitszeitreduzierung – aktueller Stand
Mitteilungen der Geschäftsführung – mit einem kurzen Bericht zur wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebes. Es gibt sicher auch die Gelegenheit Fragen zu stellen.
Was sonst noch so anliegt, Fragen, Kritik, Lob, Anregungen
Die Betriebsversammlung wird, wie letztes mal, im Schulungsraum der Technischen Zentrale (TZ) in Elmendorf stattfinden. Die TZ findest du in der Dreiberger Straße 2+4, Bad Zwischenahn-Elmendorf. Das ist dort wo wir die Fahrzeuge waschen.
Da Corona für uns leider immer noch ein beherrschendes Thema ist, bitten wir dich frisch getestet mit einem unserer Selbsttest und mit einer Maske zu erscheinen. Vielen Dank dafür!
Hinweis:
Der Besuch der Betriebsversammlung ist freiwillig, wer kommt, kann jedoch dafür Arbeitszeit und die zusätzlichen Wegezeiten als Arbeistzeit geltend machen! Ebenfalls können die Fahrtkosten zum Besuch der Betriebsversammlung geltend gemacht werden (BetrVG § 44.1)
Wir wünschen dir eine schöne Zeit und wir würden uns freuen uns dich auf der Betriebsversammlung begrüßen zu dürfen.
Euer Betriebsrat
Update Dienstplan 2023
Dienstplanung ist ein Prozess, der immer wieder mit unerwarteten Ereignissen und Erkenntnissen einhergeht. Daher müssen wir leider mitteilen, dass der Zeitplan, wie er in der Betriebsvereinbarung Arbeitszeit vorgeben ist, nicht eingehalten werden kann.
Wir werden euch unterrichten, sobald uns der Dienstplan zur Überprüfung vorliegt.
Da im Moment noch mit Hochdruck an dem Plan gearbeitet wird, bitten wir euch mit Anfragen und Aufregern abzuwarten, bis wir euch das Go geben. Das betrifft auch die Stundenstände, die zur Zeit zum Teil noch nicht korrekt sind.
Also erst wenn wir euch mitteilen, dass der Dienstplan uns fertig zum Überprüfen vorliegt, solltet auch ihr ihn zum Überprüfen anschauen. Vorher macht es keinen Sinn!
Für die Verzögerung bitten wir um Verständnis, aber mehr als arbeiten können die Dienstplaner auch nicht.
Wo findet ihr den Betriebsrat?
Unser Büro befindet sich im Verwaltungsgebäude der RD-Ammerland GmbH, im Obergeschoss letzte Tür rechts, Telefon: 04488 52220-57
Unter diesem Link könnt ihr sehen, ob und von wem das BR-Büro besetzt ist: Bürokalender
Wenn ein Betriebsratsmitglied speziell ansprechen wollt, findet ihr unter diesem Link die Kontaktdaten: Kontakte
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:
auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ (zu lesen auch auf allen Wachenrechnern! Leider sind auf einigen Wachenrechnern noch veraltet Browser installiert, sodass unsere Internetseite dort nicht korrekt dargestellt wird!)
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Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.
Sachstandsbericht der Geschäftsführung zur Fahrzeugbeschaffung
Es ist schon ungewöhnlich, dass die Geschäftsführung wenige Tage nach dem dem Monatsgespräch mit dem Betriebsrat über dieses Gespräch im Mitarbeiter*innenportal berichtet. Vertrauensvolle Zusammenarbeit geht anders. Es wird dann besonders brisant, wenn aus diesem Gespräch verkürzt und falsch berichtet wird. Daher liegt hier die Vermutung nahe, dass es gar nicht um einen Sachstandsbericht ging, sondern um eine Diffamierung des Betriebsrates, denn die vollständige Geschichte geht anders.
Schauen wir auf die Ergebnisse unserer kürzlich durchgeführten Umfrage, die sich auf unsere Fahrzeuge bezogen. Fast 80% der Kolleg*innen sind mit dem Fahrzeugpark unzufriedenen bis sehr unzufrieden. Begleitet wurde das mit Kommentaren wie: „Zu viele „alte“ Fahrzeuge, bei denen man nie weiß, ob man überhaupt am Ziel ankommt…“ oder „Besonders schlecht: völlig überalterter Fuhrpark, Fahrzeuge mit viel zu hoher km Leistung, sehr schlechte Pflege/Wartung…“
Zu unseren Patiententransportsytem, wie Tragen, Tragestühle, etc. äußerten sich sogar fast 90% unzufrieden bis sehr unzufrieden. Diese Frage wurde z.B. mit folgenden Sätzen kommentiert: „Auch hier gibt es nichts positives zu berichten. Wir sind hier auf dem Stand vor etlichen Jahren stehen geblieben,… “ oder „Altes Material, welches vielleicht noch funktionsfähig ist aber keinesfalls dem Stand der Technik entspricht denn das bedeutet für die MitarbeiterInnen, dass sie es nichtmal wert sind, dass man ihnen die Arbeit erleichtert.“
Es wird deutlich, hier ist einiges von der Geschäftsführung versäumt worden.
Der Betriebsrat fordert schon seit Jahren vergeblich die regelmäßige Vorlage eines Fahrzeugkonzeptes, aus der ersichtlich wird, wann welches Fahrzeug ersetzt wird. Zuletzt hat der Betriebsrat im Arbeitsschutzausschuss im November 2021 gemeinsam mit der Arbeitssicherheitsfachkraft durch die Leitmerkmalmethoden „Heben-Tragen-Halten“ und „Schieben und Ziehen“ dargelegt, wie hoch die körperliche Belastung für das Personal im Rettungsdienst ist. Die Notwendigkeit von technischen Hilfsmitteln wurden von der Arbeitssicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt bestätigt, während sie von der Geschäftsführung heruntergespielt wurde. Im Juni 2022 bekamen wir in einem Schreiben von der Landrätin mitgeteilt, dass Herr Peter solche Hebe-und Tragehilfen in Ammerländer Häusern mit üblicherweise geschwungenen Treppen für nicht sinnvoll erachtet – im Gegenteil: hierdurch entfiele auf den Beschäftigten eine noch größere Last.
Genauso verkürzt wie im Mitarbeitet*innenportal wurde das Thema E-Tragen der Landrätin dargestellt. Es ist immer nur die Rede davon, dass der Betriebsrat die teuerste E-Trage beschaffen möchte. Dabei wird völlig außer acht gelassen, was die Ergebnisse aus der Belastungsermittlung gebracht haben und dass die Trage, die wir favorisieren wesentlich mehr Features hat, die in vielen Situationen viele Umlagerungsschritte erspart und damit die Belastung für die Kolleg*innen nochmals erheblich reduziert.
Nach all diesen Versäumnissen und der Ignoranz gegenüber der wirklichen Belastung der Kolleg*innen, sich als Geschäftsführung hinzustellen und zu behaupten, dass der Betriebsrat nun die Beschaffung der neuen Fahrzeuge behindert, ist schon ein starkes Stück.
Im Übrigen gehört zu einem zeitgemäßen sicheren Rettungsmittel mehr als nur Tragen und Tragestühle. Wer es genau wissen möchte kann sich hier unser Schreiben an die Geschäftsführung herunterladen, in dem wir unser Mitbestimmungsrecht in der Frage der Gesundheits- und Unfallvorsorge geltend machen. Zu diese weiteren Anforderungen an unsere Fahrzeuge hat die Geschäftsführung bisher noch keine Stellung genommen. Solange der Geschäftführer uns in dieser Frage das Mitbestimmungsrecht abspricht, sind wir in der Pflicht diese Frage juristisch klären zu lassen. Eine Möglichkeit dazu, aber nicht die einzige, aber irgendwann die letzte, ist die Einigungsstelle.
Wer an den Ergebnissen der Leitmerkmalmethoden interessiert ist, kann sich gerne an uns wenden.
Eines ist klar, hier wird eine Entscheidung für ein System getroffen, das die Arbeitsbedingungen für das nächste Jahrzehnt festlegt. Wenn wir uns für ein System entscheiden, wird es so schnell keinen Wechsel auf eine anderes System geben. Die Vorteile die unsere Präferenz mit sich bringt, könnt ihr dem Schreiben entnehmen. Wir meinen, dass es es wert ist, gründlich zu schauen, auf was wir uns festlegen. Wir erwarten von unserer Geschäftsführung zumindest den Versuch die bessere Variante durchzusetzen. Wir meinen, dass wir das Wert sind!
Nun kann sich jede*r selbst ein Bild von der Situation machen.
Bericht von der Betriebsversammlung 27.06.2022
Auf unserer letzten Betriebsversammlung haben wir wie gewohnt über die Arbeit der letzten beiden Quartale berichtet. Dabei bezog sich der Bericht aus dem ersten Quartal noch auf die Arbeit des Vorgängerbetriebsrates.
Weiter könnt ihr in der, unter dem folgenden Link herunter ladbare, PDF-Datei der Präsentation die Ergebnisse der beiden Umfrage nachlesen.
Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:
.. und zusammen wollen wir in der Tarifrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen mehr erreichen. Wir nehmen uns Zeit, die Tarifauseinandersetzung gründlich vorzubereiten, dabei mehr zu werden und dann zusammen loszulegen. Wie viel mehr es sein soll und was Du dafür mit Deinen Kolleg*innen in den kommenden Monaten auf die Beine stellst, wollen wir jetzt von Dir wissen.
Die Herausforderungen im Rettungsdienst in Niedersachsen nehmen stetig zu:
Zunahme der Rettungseinsätze insgesamt, eskalierendes Verhalten im Rettungseinsatz oder auch eine Fehlsteuerung in der Notfallrettung
prägen den Arbeitsalltag. Im Widerspruch dazu stehen dann die Auseinandersetzungen mit den Kostenträgern, die politisch
zwar eine qualitativ hochwertige Rettung wollen, aber in den konkreten Verhandlungen vor Ort Tarifverträge dann doch nicht
akzeptieren bzw. sich im Dickicht der Detailregelungen verlieren.
Diese Situation belastet die Beschäftigten und gefährdet damit perspektivisch die Zukunft einer flächendeckenden guten Notfallversorgung
in Niedersachsen.
Über diese Situation möchten wir u. a. mit Landtagspolitiker*innen
sprechen:
Rüdiger Kauroff (SPD)
Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen)
Dr. Marco Genthe (FDP)
N.N. (CDU)
Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:
Es kommt immer mal wieder vor, dass man zum Personalgespräch einbestellt wird. Wenn dies nicht vorher abgesprochen ist, geht meist das Kopfkino sofort los: „Hab ich was verbockt“, „Hat sich jemand beschwert“, „Ist der Chef mit meiner Arbeitsleistung nicht zufrieden?“, „Muss ich dahin?“.
Die letzte Frage ist am schnellsten beantwortet: Ja Ihr müsst dahin! Es ist eine sog. Nebenpflicht, der Ihr nachkommen müsst, um Eure Hauptpflicht im Betrieb sinnvoll erbringen zu können. Solange es sich um ein Gespräch handelt, das sich auf das Erbringen eurer Arbeitsleistung bezieht, könnt ihr Euch dem nicht entziehen.
Abgesehen von den im Arbeitsverhältnis und im Umgang überhaupt geltenden Regeln (keine Beleidigungen etc.) gibt es für die Durchführung keine rechtlichen Vorgaben. Allerdings ist der Arbeitgeber bei der Durchführung an die Vorgaben des billigen Ermessen gebunden. Darunter fallen das Eingehen auf Eure Bedürfnisse oder Einschränkungen wie:
vorherige Information über die Gesprächsthemen,
Rücksicht auf Verhinderungen (Arbeitsunfähigkeit)
Wunsch nach Protokollierung Reaktions- oder Bedenkzeit wenn ihr Stellung beziehen sollt.
Also, fragt nach worum es geht, damit das Kopfkino einen Gang runter schalten kann, wenn Ihr krank geschrieben seid braucht Ihr nicht kommen, es kann hilfreich sein aufzuschreiben was gesprochen wurde, damit man später noch nachvollziehen kann worum es ging. Lasst Euch Zeit, wenn ihr Stellung beziehen sollt, z.B. bei einer Beschwerde, vielleicht ist es besser zu Hause über das ganze noch ein mal nachzudenken oder es zu besprechen.
Dann stellt sich oft die Frage, darf ich mir Unterstützung mitnehmen? Diese Frage ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt, demnach dürfen BR-Mitglieder mitkommen, wenn es in dem Gespräch um die: Änderung der Arbeitsabläufe, die eine Fortbildung notwendig machen (§ 81 Abs.4 BetrVG),
Zusammensetzung des Arbeitsentgelts und beruflichen Perspektiven (§ 82 Abs.2 S.2 BetrVG), Leistungsbeurteilung (§ 82 Abs. 2 S.2 BetrVG),
Einsichtnahme in die Personalakten (§ 83 Abs.1 S.2 BetrVG), Behandlung von Beschwerden (§ 84 Abs.1 S.2 BetrVG) gehen soll. Das kann man aber nur entscheiden, wenn man im Vorfeld weiß worum es in dem Personalgespräch gehen soll.
Und noch was, kommt ja nicht auf die Idee das Gespräch auf dem Handy aufzuzeichnen, dies kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein, denn es verletzt das Persönlichkeitsrecht.
Also keine Panik wenn es mal überraschend heißt: „Bitte zum Personalgespräch in mein Büro.“ Im Zweifel meldet Euch bei uns, wir unterstützen euch!
Wo findet ihr den Betriebsrat?
Unser Büro befindet sich im Verwaltungsgebäude der RD-Ammerland GmbH, im Obergeschoss letzte Tür rechts, Telefon: 04488 52220-57
Unter diesem Link könnt ihr sehen, ob und von wem das BR-Büro besetzt ist: Bürokalender
Wenn ein Betriebsratsmitglied speziell ansprechen wollt, findet ihr unter diesem Link die Kontaktdaten: Kontakte
Erreichbarkeit des Betriebsrates
Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.
Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!
Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:
Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:
auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ (zu lesen auch auf allen Wachenrechnern! Leider sind auf einigen Wachenrechnern noch veraltet Browser installiert, sodass unsere Internetseite dort nicht korrekt dargestellt wird!)
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Wie angekündigt findet unsere Betriebsversammlung am 27.07.2022 ab 19:30 statt. Wir werden die Versammlung entgegen der Ankündigung in Präsenz stattfinden lassen, dazu treffen wir uns in der Technischen Zentrale (TZ) des Landkreises (das ist dort, wo wir unsere Fahrzeuge waschen).
Da Corona immer noch unsere Hygieneregeln dominieren, gelten folgende Regeln: für die Teilnahme ist eine negativer Antigen-Test erforderlich (grüner Corona-Status im Mitarbeiter*inneportal) erforderlich, während der Veranstaltung ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Für die Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen:
Begrüßung und Eröffnung
Vorstellung des neuen Betriebsrates
Bericht aus dem 1. Hj.
Wir zusammen! Eine kleine Zusammenarbeit
Vorstellung der Online-Umfrage „Dienstplan“ und Aussprache
Vorstellung der Online-Umfrage „Allgemein“ und Aussprache
Informationen aus der Geschäftsführung
Was euch sonst noch so bewegt
Wir freuen uns auf eine spannende und konstruktive Diskussion mit euch.
Personalwechsel im Betriebsrat
Es hat wieder ein Personalwechsel im Betriebsrat statt gefunden: Christian Nutz hat aus persönlichen Gründen sein Betriebsratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Wir finden das schade, und danken ihm für sein Engagement.
Als nächste Nachrückerin ist nun Sandra Surup von der Liste YWC als ordentliches Mitglied in den Betriebsrat nachgerückt.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Richtungsweisende Entscheidung für Arbeitnehmer*innen im Rettungsdienst
Richtungsweisende Entscheidung für Arbeitnehmer*innen im Rettungsdienst
ArbG Trier, Urt. v. 17.03.2022, AZ 4 Ca 350/21
Im Juni 2021 berichtete wir über ein anstehendes Urteil des Arbeitsgerichtes Trier: Muss Ruhepause auch im Rettungsdienst ununterbrochen gewährleistet werden?
Nun entschied das Arbeitsgericht Trier in der Sache…
Rund 7.000 Beschäftigte haben sich in den vergangenen Wochen an einer ver.di-Befragung zu den Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst beteiligt. Das ist eine hervorragende Grundlage für aussagekräftige Daten, die aktuell vom Umfragezentrum Bonn (uzbonn) im Detail ausgewertet werden. Schon die ersten Ergebnisse zeigen: Es besteht akuter Handlungsbedarf!
Unser Büro befindet sich im Verwaltungsgebäude der RD-Ammerland GmbH, im Obergeschoss letzte Tür rechts, Telefon: 04488 52220-57
Unter diesem Link könnt ihr sehen, ob und von wem das BR-Büro besetzt ist: Bürokalender
Wenn ein Betriebsratsmitglied speziell ansprechen wollt, findet ihr unter diesem Link die Kontaktdaten: Kontakte
Erreichbarkeit des Betriebsrates
Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.
Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!
Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:
Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:
auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ (zu lesen auch auf allen Wachenrechnern! Leider sind auf einigen Wachenrechnern noch veraltet Browser installiert, sodass unsere Internetseite dort nicht korrekt dargestellt wird!)
Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.
Save the date – Betriebsversammlung am 27.07.2022 um 19:30 in der Technischen Zentrale in Elmendorf (TZ)
Wir möchten euch jetzt schon auf unsere Betriebsversammlung aufmerksam machen. Wie ihr am Datum sehen könnt, wird es diesmal keine Teilbetriebsversammlungen geben. Die Resonanz für zwei Teilbetriebsversammlungen war im Verhältnis zum Aufwand einfach zu gering. Zudem wurde der Nachmittagstermin als ungeeignet identifiziert, weil zu diesem Zeitpunkt noch viele Fahrzeuge im Dienst sind. Wegen der im Moment stark ansteigenden Coronainfektionen im Betrieb, wird die eigentlich in Präsenz geplante Betriebsversammlung nun sehr wahrscheinlich doch als Online-Versammlung per Videokonferenz stattfinden. Das bedauern wir sehr und hoffen am Ende des 3. Quartals eine Präsenz-Versammlung anbieten zu können.
Jetzt gilt es aber Terminkalender zücken und den Termin einzutragen. Wir werden unter anderem über die Ergebnisse der Umfragen berichten. Eine Einladung mit Tagesordnung erhaltet ihr kurz vor der Versammlung.
Wie so ziemlich jede*r schon mal die Erfahrung machen musste, kommt es immer wieder vor, dass wir kurzfristig auf einen anderen Dienst in eine andere Wache umgesetzt werden sollen. In unseren neuen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit im Einsatzdienst wurde die Regelung dazu aus der alten Betriebsvereinbarung (BV) nicht mehr übernommen. Nun gibt es aber unterschiedliche Auslegungen über die Formulierungen in der BV. Der Betriebsrat meint, dass fortan mit der Gültigkeit der neuen Betriebsvereinbarung, Umsetzungen nur noch mit der Zustimmung des*der Kolleg*in möglich ist, während die Geschäftsführung meint, sie hätte das volle Direktionsrecht und könne jeden*r jederzeit umsetzen. Die Regelung hierzu findet sich unter Punkt 3 mit der Überschrift Dienstplanung:
1Für jede Wache existieren Schichtfolgen, die sich durch Aneinanderreihen wiederholen. 2Diese Schichtfolgen stellen die Umsetzung des Bedarfsplans dar. 3Die Schichtfolgen als Abfolge der Dienste bedarf der Zustimmung des Betriebsrates. 4Die Schichtfolgen werden in der Anlage 2 in der jeweils gültigen Fassung dokumentiert. 5Die Schichtfolgen werden um die namentliche Besetzung ergänzt, die Überleitungen des Jahresendes korrigiert und die Feiertagsdienste angepasst. 5Daraus entsteht der Rahmendienstplan. 7Die Rahmendienstpläne sind Grundlage der Urlaubsplanung, deren Beginn durch Veröffentlichung im Mitarbeiterportal, am letzten Werktag im September bekannt gegeben wird. 8Anhand des Rahmendienstplanes beantragen die Beschäftigten ihre Urlaubswünsche im Dienstplanprogramm. 9Mit Eröffnung der Urlaubsplanung haben die Beschäftigten ihre Urlaubswünsche innerhalb einer Woche einzutragen. 10Der Arbeitgeber erarbeitet aus diesen Urlaubswünschen unter Berücksichtigung der sozialen Belange der Betriebsvereinbarung über die Grundsätze der Urlaubsgewährung für Beschäftigte im Einsatzdienst einen Urlaubsplan. 11Diensttausche im Rahmen der Urlaubsplanung sind möglich. 12Aus dem Rahmendienstplan, aktualisiert um den Urlaubsplan und allen weiteren dienstplanerisch bekannten Sachverhalten, entsteht der Jahressollplan. 13Nach Beendigung der Planung wird dem Betriebsrat spätestens bis zum 14.12. eines Jahres der Jahressollplan zur Zustimmung vorgelegt. 5 14Die Information des mitbestimmten Jahressollplans gegenüber den Beschäftigten erfolgt spätestens zum 21.12. eines Jahres. 15Er ist ab diesem Zeitpunkt für den Ausgleichzeitraum verbindlich
Entscheidend ist für uns hier der Satz 15, denn „verbindlich“ heißt, wenn dort eine X1 steht, dann ist das keine Y1. Unsere Geschäftsführung sieht das anders und beabsichtigt weiter Kolleg*innen spontan ohne Einwilligung umzusetzen. Gleichzeitig nimmt sie schon mal im Voraus den Betriebsrat in die Schuld, sollte das wegen Arbeitsverweigerung einen „Kopf kosten“.
Der Betriebsrat ist bemüht, hier kurzfristig eine grundsätzliche Klärung herbei zu führen. Wegen der oben beschrieben Aussage der Geschäftsführung raten wir allerdings jeder*m zunächst der Umsetzung Folge zu leisten. Eine fristlose Kündigung wegen „Arbeitsverweigerung“, ist immer ein immenses Problem, auch wenn sie ungerechtfertigt ist. Die Zeit bis zur gewonnen Kündigungsschutzklage ist eine Zeit der Arbeitslosigkeit mit all ihren Folgen. Daher gilt grundsätzlich in so einem Fall, das Angeordnete erst einmal ausführen und ggf. hinterher per Rechtsschutz dagegen vorzugehen. Es bleibt also jedem*r unbenommen diese Frage selbst zu klären, bis wir als Betriebsrat eine Klärung herbei führen können.
Erreichbarkeit des Betriebsrates
Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.
Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!
Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:
Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:
auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ (zu lesen auch auf allen Wachenrechnern! Leider sind auf einigen Wachenrechnern noch veraltet Browser installiert, sodass unsere Internetseite dort nicht korrekt dargestellt wird!)
Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.
Es haben wieder einige neue Kolleg*innen ihren Dienst im Rettungsdienst Ammerland angetreten. Daher ein Herzliches Willkommen, der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH freut sich Dich als neue*n Kollegen*in begrüßen zu können.
Die Betriebsratsmitglieder sind jeweils einzeln über ihre E-Mailadressen erreichbar, dem Betriebsrat als Ganzes könnt Ihr über die Adresse alle [at] br-rda.de Nachrichten zukommen lassen.
Darüber hinaus sind wir im Betriebsratsbüro über die Telefonnummer 04488 5222057 zu erreichen, die Zeiten wann jemand im Büro anzutreffen ist, findet Ihr auf unserer Homepage
Wenn Ihr Fragen habt, Anregungen geben wollt oder Hilfe des Betriebsrates benötigt, dann schreibt am besten eine E-Mail oder schaut im Dienstplan wann und wo ein Betriebsratsmitglied Dienst hat und sprecht es an.
Darüber hinaus könnt Ihr Euch auf der Internetseite des Betriebsrates informieren, unseren Newsletter abonnieren, das Kontaktformular nutzen… schaut einfach mal rein, stöbert ein wenig rum und registriert Euch.
Wir wünschen Euch einen guten Start im Rettungsdienst Ammerland
Euer Betriebsrat
Einladung zu den Teilbetriebsversammlungen
Die letzten Teilbetriebsversammlungen in diesem Jahr stehen an. Wir möchten wieder die Gelegenheit nutzen, Euch von unserer Arbeit zu berichten und mit euch über einige aktuelle Themen zu reden.
Ein Schwerpunkt wird die neue Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ sein. Gut eineinhalb Jahre haben wir, zum Teil mit der Unterstützung unserer Rechtsanwälte, mit der Geschäftsführung beraten und verhandelt. Das Ergebnis kann sich unserer Meinung nach sehen lassen. Das Betriebsratsgremium hat in seiner Sitzung vom 30.11.2021 einstimmig dem Entwurf zugestimmt. Zwei vom Betriebsrat unterschriebene Exemplare haben wir dem Geschäftsführer zugesandt. Wir gehen davon aus, dass die Unterschrift des Geschäftsführers in den nächsten Tagen geleistet wird. In den beiden Teilbetriebsversammlungen werden wir Euch dann die wesentlichen Neuerungen erläutern und natürlich für Fragen zu Verfügung stehen.
Zur Tagesordnung schlagen wir folgende Punkte vor:
1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung
2. Bericht aus der BR-Arbeit 4. Quartal
Wir berichten im Rahmen unseres Quartalsbericht über unserer Arbeit. Es wird die Gelegenheit geben, Fragen zu stellen sowie Meinungen und Kommentare los zu werden.
3. BV – Arbeitzeit im Einsatzdienst, die BV ist fertig, wir stellen sie vor und uns den Fragen
4. Mitteilungen der Geschäftsführung
5. Was sonst noch so anliegt,
Fragen, Kritik, Lob, Anregungen, …
Die Teilbetriebsversammlung 1 findet am 20.12.2021 ab 16:30 als Videokonferenz statt! Teilnahme am Meeting per Computer, Tablet oder Smartphone: TBV 1 / 4. Quartal
Die Teilbetriebsversammlung 2 findet am 21.12.2021 ab 19:30 als Videokonferenz statt! Teilnahme am Meeting per Computer, Tablet oder Smartphone: TBV 2 / 4. Quartal
Wir nutzen die Videokonferenzsoftware „alfaview“. Sie ist durchgehend DSGVO-konform und die Server stehen in Deutschland. Ihr müsst euch zwingend die App auf das Endgerät, das ihr für die TBV nutzen möchtet installieren. Ihr findet sie für alle Plattformen unter diesem Link: https://alfaview.com/de/download/
Im oberen Bereich des Konferenzfensters findet ihr ein paar zusätzliche Schaltflächen:
Die Kaffeetasse in der Mitte steht für Pause, wen ihr das Meeting kurz unterbrechen wollt, klickt einfach die Kaffeetasse, dann seit ihr raus. Klickt nochmal und ihr seit wieder dabei.
Auf der rechten Seite findet ihr die Buttons für die Teilnehmer*innenliste, unter der Liste finden sich weiter 5 Besprechungsräume, in die man sich bei Bedarf für eine Besprechung im kleinen Kreis aus der Konferenz zurückziehen kann. Daneben befindet sich der Button für den Chat. Neu ist der nächste Button für die Toolbox. Dort findet ihr Links zu hilfreichen weiteren Tools. Zurzeit findet ihr dort den Link zu unserer Homepage und zu unserer interaktiven digitalen Pinnwand. Dort könnt ihr uns kurze Mitteilungen, wie auf einer Metaplan-Wand hinterlassen und die der anderen lesen (siehe auch weiter unten). Weiteres, wie ein Umfragetool o.ä., wird sicher noch folgen. Über den Zahnradbutton sind die Einstellung zu erreichen. Als Besonderheit ist die Einstellung zur Qualität der Bandbreite zu nennen. Dort könnt ihr drei Stufen wählen. Ebenfalls ist es möglich eine zweite Kamera nutzen. Damit könnt ihr, solltet ihr z.B. mit einem größeren Kreis in der Wache teilnehmen, leichter zwischen den jeweiligen Sprecher*innen hin und her switchen. Unter den erweiterten Einstellungen könnt ihr auch auf ein dunkles Design wechseln, das sich nicht so sehr in der Brille spiegelt. Der Rest ist in der Bedienung wie gehabt. Ein ausführliches Handbuch könnt Ihr hier herunterladen: https://br-rda.de/wp-content/uploads/2021/12/Handbuch-alfaview.pdf
Wir möchten versuchen, auch in der Videokonferenz, mit euch zu diskutieren und Fragen zu beantworten. Bitte lasst eure Kameras eingeschaltet, ein Gesicht ist persönlicher als ein schwarzer Bildschirm. Damit wir uns vorbereiten können, wäre es eine große Hilfe, möglichst viele Fragen von euch im Voraus zu bekommen. Wir haben eine separate E-Mail-Adresse eingerichtet, unter der ihr uns eure Fragen oder Kommentare schicken könnt. Wenn ihr nicht möchtet, dass euer Name genannt wird, schreibt das bitte dazu: tbv [at] br-rda.de Oder pinnt eure Nachricht oder Frage einfach an unsere virtuelle Pinnwand (die Pinnwand ist nicht öffentlich, nur angemeldete Kolleg*innen können die Pins auf unserer Homepage sehen). Ihr könnt dort euren Namen angeben oder die Mitteilung auch anonym anpinnen: https://padlet.com/post400/nelvm9mp71olnyb3
Für die bessere Performance nutzt bitte ein Headset oder mindestens einen Kopfhörer, damit es nicht zu Rückkoppelungen o.ä. kommt. Wir möchten versuchen die Diskussion mit euch direkt zu führen. Das funktioniert aber nur, wenn sich alle diszipliniert an zwei Regeln halten: Alle die nicht zum Reden aufgefordert werden, schalten bitte ihr Mikrofon aus. Alle reden nur, wenn sie dazu aufgefordert werden. Einen Redewunsch könnt ihr einfach mit dem Status „5“ im Chat anmelden. Wir werden diese dann der Reihe nach aufrufen.
Wir danken euch schon mal für eure Mithilfe und freuen uns auf zwei interessante Teilbetriebsversammlungen mit euch!
Ein paar interessante aktuelle Urteile
Von unserer letzten Schulung haben wir eine paar interessante Urteile mitgebracht, die wir Euch nicht vorenthalten möchten.
Äußerung bei WhatsApp als Kündigungsgrund, LAG Berlin-Brandenburg – Urteil vom 19.07.2021 – 21 Sa 1291 / 20
Der AN ist technischer Leiter bei einem gemeinnützigen Verein. Der Verein setzt sich für geflüchtete Menschen ein. Mitglieder sind unter anderem der dortige Landkreis und verschiedene Städte und Gemeinden. Der Verein wird durch viele ehrenamtliche Helfende unterstützt. Der AG wusste aus einem anderen Kündigungsverfahren, dass der AN sich im Whatsapp-Chat mit zwei weiteren Mitarbeitenden des Vereins in menschenverachtender Weise über Geflüchtete und herabwürdigend über die Helfenden geäußert hatte. Hiervon haben auch die Medien erfahren. Dem AN wurde daraufhin gekündigt.
Die Kündigung ist unwirksam. Eine die Kündigung rechtfertigende Pflichtverletzung könne nicht festgestellt werden, weil eine vertrauliche Kommunikation unter den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts falle. Um eine solche gehe es hier, da diese in sehr kleinem Kreis mit privaten Handys erfolgt und erkennbar nicht auf Weitergabe an Dritte ausgelegt gewesen sei. Auch eine fehlende Eignung für die Tätigkeit könne allein auf dieser Grundlage nicht festgestellt werden. Besondere Loyalitätspflichten bestünden nicht, er müsse keine unmittelbaren Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Auf das Fehlen des erforderlichen Mindestmaßes an Verfassungstreue könne allein aufgrund dieser vertraulichen Äußerungen nicht geschlossen werden. Trotz Unwirksamkeit der Kündigung konnte der AN nicht durchsetzen, weiter beim Verein beschäftigt zu werden. Auf Antrag des Vereins beendete das Gericht selbst das AV. Der Verein sei nach außen nicht mehr glaubwürdig gegenüber geflüchteten Menschen, wenn der Kläger weiter dort arbeiten würde. Der Verein könne ansonsten auch Probleme bekommen, ehrenamtliche Helfende zu gewinnen.
Kein freier Widerruf eines Antrags auf Arbeitszeitverringerung, BAG– Urteil vom 09.03.2021 – Az. 9 AZR 312 / 20
Mit Schreiben vom 14.06.2018 verlangte der AN von der AG eine Verringerung seiner wöchentlichen Arbeitszeit auf 20 Stunden ab dem 01.10.2018. Am 29.08.2018 ging der AG ein weiteres Schreiben zu, in welchem der AN seinen Antrag mit sofortiger Wirkung zurückzog. Mit Schreiben vom 30.08.2018 gab die AG der Verringerung der Arbeitszeit statt. Der AN ist der Ansicht, sein Vollzeitarbeitsverhältnis bestehe fort und begründet dies unter anderem mit seinem Widerruf vom 29. August 2018. Seiner auf Feststellung eines Vollzeitarbeitsverhältnisses gerichteten Klage hatte das ArbG stattgegeben. Auf die Berufung der AG hat das LAG die Klage abgewiesen.
Die Revision des AN vor dem BAG hat keinen Erfolg. Ein Teilzeitantrag sei eine auf Änderung des Arbeitsvertrags gerichtete, empfangsbedürftige Willenserklärung, welche nach ihrem Zugang gemäß § 130 Abs. 1 S. 2 BGB nicht mehr widerrufen werden könne. Dieses Ergebnisse entspräche aus drei Gründen der gesetzlichen Systematik. Erstens liefe es dem Zweck der Sperrfrist aus § 8 Abs. 6 TzBfG a.F. zuwider, wenn AN diese durch Widerruf zur Disposition stellen könnten und sich AG innerhalb der zweijährigen Sperrfrist erneut mit Verringerungsverlangen beschäftigen müssten. Zweitens spreche die Fiktionswirkung des § 8 Abs. 2 S. 2 TzBfG a.F., wonach nicht abgelehnte Verringerungsverlangen als angenommen gelten, für eine Bindung des AN an sein Teilzeitverlangen. Denn eine Annahme des AG durch Untätigkeit setze voraus, dass das Angebot des AN auf Verringerung fortbestehe. Schließlich würde der AG bei einer fortwährenden Widerrufsmöglichkeit in seiner durch die Dreimonatsfrist des § 8 Abs. 2 TzBfG a.F. geschützten Planungssicherheit eingeschränkt.
Keine Äußerung und Reichweite der Meinungsfreiheit, BAG – Urteil vom 05.12.2019 – Az. 2 AZR 240 / 19
Die AN sah sich durch ihre Vorgesetzten wegen ihres Geschlechts und ihrer afghanischen Herkunft diskriminiert. Mit E-Mail an den Vorstandsvorsitzenden bezeichnete sie ihn als „unterbelichteten Frauen- und Ausländerhasser“, und gab an, sie habe eine „himmelschreiende Ausländer- und Frauenfeindlichkeit“ erlebt. Sie würde es als unfair erachten, wenn der Vorstandsvorsitzende hiervon aus der amerikanischen Presse oder der „Oprah-Winfrey-Show“ erführe. Mit weiterer E-Mail verlangte sie, nicht mehr mit ihren bisherigen Vorgesetzten zusammenarbeiten zu müssen, denn „kein Jude in diesem Land musste jemals solche seelischen Qualen erleiden wie ich“. Mit erneutem Schreiben wandte sich die AN unter dem Betreff „Lebenswerk der unfähigen Führungskräfte“ an ihren unmittelbaren Vorgesetzten. Die AN wurde daraufhin gekündigt.
Das BAG hat die Entscheidung des LAG aufgehoben und an dieses zurück verwiesen. Grobe Beleidigungen können eine Kündigung rechtfertigen. Zwar dürfe der AN Kritik üben und sich dabei auch überspitzt äußern, der AG müsse aber keine in grobem Maße unsachlichen Angriffe hinnehmen. Die Äußerungen der AN habe das LAG zu Unrecht als Schmähkritik und daher nicht vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG erfasst angesehen. Die Kritik an ihrem Vorgesetzten sei zwar überzogen, stehe aber im Zusammenhang mit konkreten von ihr geschilderten Situationen. Ihr sei es also um die Sache und nicht nur um eine Kränkung ihres Vorgesetzten gegangen. Auch bei den Vergleichen ihrer eigenen Situation mit dem Leid der Juden während der NS-Zeit sie zwar maßlos übertrieben worden, es bestehe aber ein klarer Bezug zu ihrem sachlichen Anliegen. Das LAG habe daher eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit der Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen der AG versäumt und müsse diese Abwägung nachholen.
Zugang zum Arbeitsplatz ohne negativen Corona-Test, ArbG Offenbach am Main – Urteil vom 03.02.2021 – 4 Ga 1 / 21
In Folge der steigenden Corona Infektionszahlen wurde im Betrieb eine BV geschlossen, nach der der Zutritt zum Betrieb von einem negativen Corona-Testergebnis abhängig gemacht wurde. Nachdem der AN sich weigerte, verweigerte der AG ihm den Zutritt zum Betriebsgelände. Der AN erhielt wegen unentschuldigten Fernbleibens eine Abmahnung. Auch erhielt er für den Zeitraum des Fernbleibens keinen Lohn. Der AN ist der Ansicht, der AG sei nicht berechtigt, das Betreten des Betriebsgelände von einem negativen Corona-Test abhängig zu machen. Mildere Mittel seien möglich. Insbesondere sei die Einhaltung der Maskenpflicht und der Abstandsregelungen ausreichend geeignet, erforderlich und angemessen, um einen Schutz vor einer Ansteckung mit COVID-19 zu gewährleisten. Die Testpflicht verstoß gegen sein Recht auf Selbstbestimmung.
Das Gericht wies die Klage des AN ab. Der AG habe gemäß § 618 I BGB und § 3 I S.1 ArbSchG sicherzustellen, dass die AN gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Die Anordnung diene dem Schutz der Gesundheit der AN, indem Infektionen im Betrieb vermieden werden. Die Durchführung eines Corona-Schnelltests sei geeignet, um eine Infektion nachzuweisen. Das Übermaßverbot sei gewahrt, da die Regelung bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe für den Betroffenen noch zumutbar ist. Die Beeinträchtigung des Getesteten sei von kurzer Dauer und niederer Intensität. Es sei nicht eindeutig feststellbar, dass andere Maßnahmen gleich geeignet sind.
Maskenpflicht am Arbeitsplatz, LAG Köln- Urteil vom 16.12.2020 –Az. 2 SaGa 1 /21
Der AN ist als Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus beschäftigt. Der AG ordnete mit in den Räumlichkeiten des Rathauses das Tragen eines MNS für Besucher und Beschäftigte an. Der AN legte ein Attest vor, das ihn ohne Angabe von Gründen von der Maskenpflicht befreite. Der AG wies ihn daraufhin an, ein Gesichtsvisier beim Betreten des Rathauses und bei Gängen über die Flure und in Gemeinschaftsräumen zu tragen. Der AN legte ein neues Attest vor, das ihn wiederum ohne Angabe von Gründen von der Pflicht zum Tragen von Gesichtsvisieren jeglicher Art befreite. Im Verfahren teilte der Kläger mit, dass die Unmöglichkeit des Tragens von Maske oder Visier auf einer Traumatisierung infolge einer mit 13 Jahren erlittenen Straftat beruh. Der AN wurde daraufhin gekündigt.
Die Berufung blieb erfolglos. Die Anordnung der Maskenpflicht sei vom Direktionsrecht umfasst und vorliegend auch angemessen. Das Tragen einer FFP2-Maske diene dem Infektionsschutz in beide Richtungen. Das Interesse der AG am des Schutze der weiteren Beschäftigten und Besucher überwiege das Interesse des AN. Dabei habe die AG auch berücksichtigen dürfen, dass der AN aus gesundheitlichen Gründen die Maske nicht tragen und deshalb Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld habe. Ein Anspruch auf Arbeiten von zuhause aus stehe dem AN ebenfalls nicht zu. Der Einrichtung eines mobilen Arbeitsplatzes stünden zwingende betriebsbedingte Gründe entgegen. Die Vorinstanz hatte zudem Zweifel an der Richtigkeit der ärztlichen Atteste. Ein solches Attest müsse konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten muss, warum eine Maske nicht getragen werden könne, da der Kläger mithilfe der ärztlichen Bescheinigungen einen rechtlichen Vorteil für sich erwirken wolle.
Kündigung nach Diebstahl von Desinfektionsmittel, LAG Düsseldorf – Urteil vom 14.01.2021 – 5 Sa 489 / 20
Der AN war seit 2004 als Be- und Entlader und Wäscher für Kfz beschäftigt. Die Wäsche der Kfz erfolgte in Nachtschicht. Bei einer Ausfahrtkontrolle im März 2020 gegen 8 Uhr morgens fand der Werkschutz im Kofferraum des AN eine nicht angebrochene Plastikflasche mit einem Liter Desinfektionsmittel (Wert damals ca. 40 €) und eine Handtuchrolle. Damals wurde immer wieder Desinfektionsmittel entwendet. Der AG hatte durch Aushang darauf hingewiesen, dass dies eine fristlose Kündigung und Anzeige zur Folge haben würde. Der AN behauptet, sich während der Arbeit jede Stunde zu seinem Fahrzeug begeben zu haben, um die Hände zu desinfizieren und abzutrocknen.
Das LAG wies die Kündigungsschutzklage ab. Auch in Ansehung der langen Beschäftigungszeit sei eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich gewesen. Der AN habe in einer Zeit der Pandemie, als Desinfektionsmittel Mangelware war und in Kenntnis davon, dass auch die AG mit Versorgungsengpässen zu kämpfen hatte, eine nicht geringe Menge Desinfektionsmittel entwendet. Damit habe er zugleich in Kauf genommen, dass seine Kollegen leer ausgingen. In Ansehung dieser Umstände habe ihm klar sein müssen, dass er mit der Entwendung eines Liters Desinfektionsmittel den Bestand seines AV gefährdete. Auch die Interessenabwägung fiel angesichts dieser Umstände zu Lasten des Klägers aus.
Zulagen für Transportführer*in NKTW und Gemeindenotfallsanitäter abgelehnt
Wie ihr wisst haben wir für die Transportführer*innen NKTW und die Gemeindenotfallsanitäter einen Betriebsvereinbarungsentwurf für eine außertarifliche Zulage an die Geschäftsführung übersandt, weil wir der Meinung sind, die erweiterten Tätigkeiten, die mit diesen Aufgaben verbunden sind, sind in der bisherigen Eingruppierung nicht abgebildet und der TVöD sieht keine der erweiterten Tätigkeit entsprechende Eingruppierung vor.
Inzwischen wurde unser Vorschlag durch die Geschäftsführung zurückgewiesen, er sei nach Beratung durch seinen Arbeitgeberverband zu der Auffassung gelangt, dass die Entgelte der Rettungssanitäter und Notfallsanitäter abschließend im TVöD geregelt seien. Wir sind aber nach wie vor der Meinung, dass diese erweiterten Tätigkeiten zum Zeitpunkt der Beratungen über die Entgeltordnung des TVöD nicht zur Debatte standen. Allerdings hat sich der Kommunale Arbeitgeberverband (VKA ) schon seiner Zeit in 2016 vehement gegen die Vergütung von Zusatzaufgaben, wie z.B. Praxisanleitung, gewehrt. Deren Auffassung ist nach wie vor, dass diese Tätigkeiten jeweils zum Berufsbild gehören würden.
Beratungen mit unserem Rechtsanwalt und dem Vorsitzenden der Bundesfachkommission Rettungsdienst von ver.di haben leider bestätigt, dass die Durchsetzung unseres Vorschlages auf diesem Wege schwierig wird.
Aber es gibt noch einen weiteren Ansatzpunkt in dieser Frage weiter zu kommen, den werden wir nun genauer beleuchtet und dann in die Praxis umsetzen. Wir berichten, sobald sich hierzu die Sachlage konkretisiert.
Frohe Weihnacht und einen guten Start in neue Jahr
Bleibt uns nun nur noch allen Kolleg*innen, die wir nicht mehr persönlich treffen eine schöne Restadventszeit, eine frohe Weihnacht und einen guten Start in eine hoffentlich gutes neues Jahr zu wünschen!
Erreichbarkeit des Betriebsrates
Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.
Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!
Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:
Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:
auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ (zu lesen auch auf allen Wachenrechnern! Leider sind auf einigen Wachenrechnern noch veraltet Browser installiert, sodass unsere Internetseite dort nicht korrekt dargestellt wird!)
Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.
Einladung: Außerordentliche Teilbetriebsversammlungen 01. und 02. Juli als Videokonferenz
Im letzten Newsletter hatten wir ausführlich über die letzten beiden Teilbetriebsversammlungen berichtet. Wir erläuterten dort unsere Stellungnahme zu den, aus dem sog. Forschungsprojekt Maastricht resultierenden, Änderungen in unserem Betrieb.
Kurz darauf erschien von der Geschäftsführung eine umfangreiches Werk, in dem einige Äußerungen zu finden waren, die einer dringenden Richtigstellung bedürfen. Es wurde beispielsweise aus einem vertraulichen Gespräch zwischen der Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung, einem Landkreisvertreter, dem Geschäftsführer und dem Vorsitzenden des Betriebsrates, inklusive eines darauf folgenden Schreiben an den Geschäftsführer berichtet. Abgesehen davon, dass man so etwas nicht macht, wird aus aus diesem vertraulichen Gespräch von der Geschäftsführung nicht wahrheitsgemäß berichtet, die Aussagen des BR-Vorsitzenden sind schlicht so nicht getätigt worden. Viele weitere Inhalte der Mitarbeiterinformation des Geschäftsführers bedürfen der Richtigstellung.
Wir möchten euch nun möglichst zeitnah Gelegenheit geben, die Sichtweise des Betriebsrates zu hören und Fragen zu stellen. Die nächsten geplanten Teilbetriebsversammlungen liegen erst im 3. Quartal, das ist zu spät. Wir laden daher zu diesen außerordentlichen Teilbetriebsversammlungen ein. Wir werden diese Teilbetriebsversammlungen ohne die Geschäftsführung durchführen, so haben alle Kolleg*innen die Möglichkeit unbefangen zu reden.
Leider sind außerordentliche Betriebsversammlungen nur mit dem Einverständnis des Arbeitgebers in der Arbeitszeit durchzuführen. Die Bitte an den Geschäftsführer, diese außerordentlichen Teilbetriebsversammlungen in der Arbeitszeit durchführen zu dürfen, wurde leider abgelehnt. Warum der Geschäftsführer so entschieden hat, da mag sich jeder selbst seine Gedanken zu machen. Ihr dürft, wenn ihr daran teilnehmt leider keine Arbeitszeit dafür aufschreiben.
Also wir laden ein zu zwei außerordentlichen Teilbetriebsversammlungen, jeweils am 01. Juli um 19:30 und 02. Juli 15:30, die Versammlungen werden per Videokonferenz durchgeführt. Sie sind nicht öffentlich, bitte sorgt dafür, dass während den Versammlungen keine betriebsfremden Personen im Raum sind.
Nachfolgend findet ihr die Links zu den beiden Teilversammlungen:
Die Tagesordnung wird sich mit folgenden Themen befassen:
Richtigstellung der Aussagen über den Betriebsrat in den Mitarbeiterinformationen der Geschäftsführung
Informationen und Diskussion rund um das Thema „Forschungsprojekt Uni-Maastricht“ und die Folgen
Informationen zur Anrufung einer Einigungsstelle zum Themenkomplex „Betriebsvereinbarung Arbeitszeit/Dienstplan“ durch den Betriebsrat
Weitere Fragen, Sorgen, Beschwerden oder auch Lobe
Wir werden diese Versammlungen, wie oben bereits angekündigt, per Videokonferenz durchführen. Wir möchten versuchen, trotz der damit verbundenen Schwierigkeiten, mit euch zu diskutieren und Fragen zu beantworten. Ein große Hilfe wäre dabei, schon möglichst viele Fragen von euch im Voraus zu bekommen, damit wir uns vorbereiten können. Wir haben eine separate E-Mailadresse eingerichtet, unter der ihr uns eure Fragen oder Kommentare schicken könnt:
Für die bessere Performance nutzt bitte eine Headset oder mindestens einen Kopfhörer, damit es nicht zu Rückkoppelungen o.ä. kommt. Wir möchten versuchen die Diskussion mit euch direkt zu führen. Das funktioniert aber nur, wenn sich alle diszipliniert an zwei Regeln halten: Alle die nicht zum Reden aufgefordert werden schalten ihr Mikrofon aus. Alle reden nur, wenn sie dazu auf gefordert werden. Einen Redewunsch könnt ihr einfach mit dem Status „5“ im Chat anmelden. Wir werden diese dann der Reihe nach aufrufen.
Wir danken euch schon mal für eure Mithilfe und freuen uns auf zwei interessante außerordentliche Teilbetriebsversammlungen mit euch, auch wenn ihr sie diesmal in eurer Freizeit besuchen müsst!
Erreichbarkeit des Betriebsrates
Die „Corona-Krise“ geht auch an dem Betriebsrat nicht vorbei. Auch wir sind angehalten Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Daher sind wir während der angegeben Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Video-Konferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.
Bitte haltet euch außerhalb der angegeben Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!
Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:
Wir wünschen euch allen einen guten Verlauf dieser Krise!
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:
auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ (zu lesen auch auf allen Wachenrechnern! Leider sind auf einigen Wachenrechnern noch veraltet Browser installiert, so dass unsere Internetseite dort nicht korrekt dargestellt wird!)
Ihr müsst Euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr Euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Teilbetriebsversammlungen 12. und 14. Mai als Videokonferenz
Wir haben vor gut zwei Wochen unsere ersten Teilbetriebsversammlungen als Videokonferenz angeboten. Dies war möglich weil das Betriebsverfassungsgesetz befristet bis zum Ende des Jahres wegen der Corona-Krise geändert wurde.
Ob es nun an der Plattform lag, oder an dem brisanten Thema, lässt sich kaum beurteilen, aber die Beteiligung war hoch wie noch nie, am ersten Termin hatten wir 33 Teilnehmer*innen, am zweiten Termin waren es 58 Teilnehmer*innen. Auf vielfachen Wunsch von Kolleg*innen, die nicht teilnehmen konnten, möchten wir nachfolgen eine kleine Zusammenfassung geben. Für alle die dabei waren, auch als Videokonferenz waren die Teilbetriebsversammlungen Arbeitszeit. Sollte es Zweifel, ob ihr dabei wart, geben, können wir den WL auf Nachfrage ein Anwesenheitsprotokoll vorlegen.
Tätigkeitsbericht
Die Präsentation zu unserem Tätigkeitsbericht könnt ihr unter diesem Link als PDF-Datei hier lesen oder herunterladen:
Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:
Zum Thema Sonderdienstplan gab es aus dem Kolleg*innenkreis keinerlei Hinweise oder Anmerkungen, so dass wir davon ausgehen mussten, dass zu diesem Zeitpunkt alle gut mit dem Sonderdienstplan leben konnten. Über den Stand heute, wie es euch mit dem Sonderdienstplan ergeht, könnt ihr uns jederzeit eine Nachricht zukommen lassen, wir kümmern uns dann.
Zusammenfassung unseres Statements zu Studie der Uni-Maastricht
Zeitpunkt der Unterrichtung des BR
Nach § 90 BetrVG, Unterrichtungs- und Beratungsrechte, hat der Arbeitgeber (AG) den Betriebsrat (BR) über die Planung u.a. von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder der Arbeitsplätze rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten, und zwar schon im Planungsstadium. Die Information muss so frühzeitig wie möglich gegeben werden, spätestens zu einem Zeitpunkt, in dem der AG noch Alternativen überlegt, also noch Einfluss auf die Entscheidung genommen werden kann. Genauso wenig, wie wir auf unser Mitbestimmungsrecht verzichten dürfen, dürfen wir auch nicht auf unser Beratungsrecht verzichten. Daraus leitet sich eine Verpflichtung für den Betriebsrat ab. Dieser Verpflichtung können wir als BR jedoch nur dann nachkommen, wenn die Unterrichtung über die Planung so frühzeitig wie möglich erfolgt. Die ist leider nicht geschehen, der BR wurde vor vollende Tatsachen gestellt.
Personalkonzept
Es fehlt ein schlüssiges Personalkonzept, aus dem deutlich wird, wer künftig welches Fahrzeug mit welcher Qualifikation besetzen soll.
Wir hätten, durch die angedachten Reduzierungen in der Vorhaltung für den Rettungsdienst von drei Rettungstransportwagen (RTW) und einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) einen Überhang von rund 13-15 Notfallsanitäter*innen.[1] Hierzu gibt es zurzeit lediglich die Aussage, man wolle versuchen diesen Überhang durch „natürliche“ Fluktuation abbauen und möglichst betriebsbedingte Kündigungen vermeiden. Wir halten es für unrealistisch, dass eine so hohe Zahl an Notfallsanitäter*innen durch Fluktuation in absehbarer Zeit den Betrieb verlassen wird.
Es wird angedacht, die in Rede stehenden NKTW, statt mit Rettungssanitäter*innen übergangsweise mit den überzähligen Notfallsanitäter*innen zu besetzen. Da dies aber Jahre dauern wird, bis sich durch Fluktuation die Notfallsanitäter*innenzahl dem eigentlichen Bedarf anpassen wird, stellt sich die grundsätzliche Frage nach dem Sinn der Änderungen.
Für eine betriebsrätliche Zustimmung zu den neuen Dienstplänen wäre zwingend eine Vereinbarung darüber notwendig, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird.
[1] Der BR geht von eine Netto-Arbeitszeit von 1675.1 Std. aus, während der GF von einer Nettoarbeitszeit von 1885.25 Std. ausgeht => Aus Sicht der GF würden 13,5 Notfallsanitäter*innen im Überhang sein.
Ausbildungskonzept
Es fehlt ein schlüssiges Weiterbildungskonzept für die RS*innen, die einen NKTW besetzen sollen. Da kann auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass kürzlich im Niedersächsischen Ministerialblatt eine „Empfehlung des Landesausschuss für den Rettungsdienst für die Weiterbildung von Rettungssanitätern für das Führen eines NKTWs“ veröffentlicht wurde. Wir halten die darin vorgegeben 40 Stunden ergänzende Weiterbildung zu den 200 theoretischen Ausbildungsstunden nicht für ausreichend, die Rettungssanitäter*innen auf die Aufgabe eigenständig Notfalltransporte durchzuführen, vorzubereiten. Insbesondere die Vermittlung der NUN-Algorithmen und des Advanced Life Support in 40 Stunden, neben den anderen vorgesehen Themen, wie Erkennen von lebensbedrohlichen Zuständen, Einleiten von Notfallmaßnahmen nach cABCDE sowie diverse Assistenztätigkeiten, für völlig unzureichend. Ein Blick in das dazu gehörige Curriculum bestätigt unsere Skepsis.
Wir haben höchste Bedenken, dass künftig sogar angedacht wird, bestimmte Medikamente für RS*innen freizugeben, ist doch selbst für die NotSan*innen die rechtliche Lage noch immer nicht abschließend geklärt.
BV-Arbeitszeit neu als Voraussetzung
Jegliche Änderung in den Arbeitsabläufen und Dienstplänen hat zwingend zur Voraussetzung, dass unsere Betriebsvereinbarung (BV) „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ vorher neu gefasst und unterschrieben wird. Diese Betriebsvereinbarung wurde von dem Betriebsrat im vergangenen Jahr gekündigt, um u.a. die Veränderungen aus der letzten Bedarfsplanänderung nun endlich neu zu vereinbaren. Diese, jetzt durch Nachwirkung gültige BV, ist bereits jetzt schon an vielen Stellen von der Wirklichkeit überholt. Weiteren Veränderungen wird der Betriebsrat nur in Verbindung einer neuen Betriebsvereinbarung zustimmen. Unser Entwurf für eine neue Betriebsvereinbarung liegt seit 9 Monaten der Geschäftsführung vor. Der Gegenentwurf der Geschäftsführung ist allerdings noch sehr weit weg von unserem Entwurf entfernt und enthält Punkte, denen wir in keinem Fall zustimmen können.
RS*innen in Vollarbeit und Arbeitszeiterfassung für die NSan*innen
Wir gehen inzwischen davon aus, dass mindestens die KTW und NKTW in Vollarbeitszeit zu besetzen sind. Würde der Plan so wie vorgestellt umgesetzt, würden die RS*innen mit einem Anteil von über 60% einen KTW oder NKTW besetzen, wobei wir die Arbeitszeit heute schon unstrittig bei denen, die 100% Prozent KTW fahren, als Vollarbeit ansehen. Das heißt der wesentlich überwiegende Anteil an zu leistenden Tätigkeiten wird in Vollarbeit geschehen. Dem Vernehmen nach wird die Umsetzung des NKTW im Landkreis Oldenburg auch in Vollarbeit geschehen. Berichte aus dem Landkreis Cloppenburg, wo dieses Konzept bereits umgesetzt ist, bestätigen eine hohe Auslastung des NKTW. Der zentral in Bad Zwischenahn stationierte, einzige vorgesehene Nacht-NKTW wird sowieso keine Gelegenheit für ein zwischenzeitliches Ruhen bekommen, soll er doch neben den Entlassungen aus dem Klinikzentrum-WST sämtliche anfallende OSR-Einsätze im Ammerland abwickeln.
Gleichzeitig muss die Auswirkung auf die Arbeitszeit der NotSan*innen beobachtet werden. Die angedachte grenzübergreifende Einsatzstrategie bringt für diese mitunter auch höhere Auslastungen in ihren Schichten mit sich. Also stände hier mit Umsetzung des Planes eine sofortige Arbeitszeiterfassung an, um dies überprüfen zu können.
Der oben beschriebene steigende Personalbedarf dieses Konzeptes führt es aber ad absurdum. Die Kosten werden steigen, nicht fallen.
Bedarfsplanung lückenhaft
Das grenzübergreifende Disponieren, was übrigens heute schon praktiziert wird, scheint ebenfalls nicht sehr ausgereift geplant zu sein. Erste Erfahrungen nach der Einstellung der R5, der im Rahmen unseres Sonderdienstplanes wegen der Corona-Krise eingestellt wurde, zeigen, dass dies zu einer Steigerung der grenzübergreifenden Einsätze aus Oldenburg nach Rastede führte, was wiederum von den Oldenburgern moniert wurde. Die Konsequenz war die Wiedereinführung nach nur drei Wochen. Genau die Einstellung dieses RTWs ist auch im Rahmen der angedachten Änderungen vorgesehen. Berichte von Kolleg*innen der Wache Rastede bestätigen eine erhöhte nächtliche Auslastung auf dem verbliebenen Fahrzeug. Gleichzeitig häufen sich jetzt schon die Berichte der Kolleg*innen der Wache Edewecht über bis zu vier nächtliche Einsätze im Bereich Friesoythe und Bösel. Dem Vernehmen nach wurde im LK Cloppenburg die Ergebnisse der sog. Studie aus Maastricht bereits seit dem 01.01.20 umgesetzt.
Computergesteuertes Abfragesystem
Das neue computergestützte Abfragesystem „Advanced Medical Priority Dispatch System“ (AMPDS), das im Laufe des Jahres in der GOL installiert werden wird, soll Fehlalarmierungen vermeiden. Die Software soll an Stelle der Disponent*innen entscheiden, welches Rettungsmittel alarmiert werden soll. Sie soll quasi die Einschätzung des gesunden Menschenverstandes ersetzen. Neben lernfähiger Software soll es aber auch lernfähige Bediener*innen geben. Es ist davon auszugehen, dass die Disponent*innen lernen, wie die Software reagiert. Das heißt, wenn die Disponent*innen damit rechnen, dass die Software eine Entscheidung trifft, die der Einschätzung des*der Disponent*in widerspricht, wird das Einsatzstichwort entsprechend gewählt, damit die Software die Entscheidung auch im Sinne des*der Disponent*in trifft. Es kommt hinzu, dass dieses System auch nur die Informationen bearbeiten kann, die die Anrufer*innen geben. Da sind viele Begriffe zu auslegungsfähig, als dass sie immer die genaue, bzw. richtige Information liefern. Neuinstallationen von neuen IT-Systemen bringen immer Unwägbarkeiten mit sich, die eigentlich einen gewissen Probelauf benötigen, um sicher gehen zu können, ob sie wirklich in allen Lagen funktionieren. Wir finden es daher sehr ambitioniert, dass man ursprünglich plante bereits zum 01. Juni 2020 den NKTW einzuführen. U.E. sollten die Schritte in umgekehrter Reihenfolge geschehen, erst die neue Software auf den gewünschten Effekt überprüfen, wenn das alles wie gewünscht funktioniert, dann ggf. passende Änderungen in der Rettungsmittelvorhaltung vornehmen.
Gemeindenotfallsanitäter noch nicht zu Ende evaluiert
Weiter sehen wir es als problematisch an, dass das Projekt Gemeindenotfallsanitäter noch nicht zu Ende evaluiert ist. Dieses Projekt sollte eigentlich dafür sorgen, dass eine gezieltere Zuordnung von Rettungsmitteln oder Hilfsangeboten erfolgt oder die Patienten möglicherweise zu Hause bleiben können. Ein Ziel war die Reduzierung von RTW-Einsätzen. Nun werden aber vor einer endgültigen Auswertung dieses Projektes, die Gemeindenotfallsanitäter*innen missbraucht um RS*innen, die an ihre Grenzen der Ausbildung stoßen, unter die Arme zu greifen. Es verwischt zum einen die Ergebnisse, die dieses Projekt liefern sollte und zum anderen funktioniert die Unterstützung der RS*innen nur, wenn die GNotsan*innen nicht gerade ihrer eigentlichen Aufgabe nachkommen.
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung nicht berücksichtigt
Eine weitere Unwägbarkeit ist das „Gesetz zur Reform der Notfallversorgung“ das der Gesundheitsminister Jens Spahn auf den Weg bringen möchte. Es beinhaltet Aspekte, die die Struktur der Leitstellen an einer entscheidenden Stelle ändern möchten: Die Rufnummer 116117 soll in die Rettungsleitstellen integriert werden. Eine durchaus sinnvolle Maßnahme, das Disponieren des kassenärztlichen Notdienstes durch die Leitstellen durchführen zu lassen. U.E. sollte man auch diese angekündigte Änderung abwarten und deren Effekte überprüfen, bevor hier in der Region mit neuen, zum Teil fragwürdigen Maßnahmen voran geprescht wird.
Es gibt keine schriftliche Maastricht-Studie
Für die Begutachtung der Basis des angedachten Bedarfsplan 2021 baten wir um die Überlassung aller notwendigen Unterlagen inkl. der Studie der Universität Maastricht. Nur so könnten wir uns ein umfassendes Bild machen. Bislang war immer nur die Rede davon, dass die Universität Maastricht zu Optimierungen bezüglich der GOL forscht und nur einsatztaktische Fragen dort erforscht werden (Dynamische Steuerung, etc.). Dass dies nun für einen komplett neuen Bedarfsplan mit dem entsprechenden Eingriff in unseren Dienstplan gelten soll, ist uns neu und muss erst gründlich angeschaut werden.
Allerdings mussten wir erfahren, dass es gar keine schriftliche Studie gibt, die uns vorgelegt werden könnte. Ja es gäbe einen Forschungsauftrag an die Uni-Maastricht, aber man müsse die Umsetzung als Projekt verstehen. Man liefere der Uni Daten, diese stelle dann neue Tools für eine neue Bedarfsplanung zur Verfügung. Mit dieser Aussage sind unsere Fragen nur noch größer geworden. Wir waren bisher von einer wissenschaftlichen Studie ausgegangen, die aber nun gar nicht existiert.
Rechtliche Grundlage nach dem Nds. Rettungsdienstgesetz fehlt
Weiter stellt sich die Frage nach der rechtlichen Grundlage für die Einführung eines NKTWs. Nachfragen bei Fachreferenten im Landtag und bei dem Landesverband von ver.di ergaben, dass bisher noch keine Informationen über das Vorhaben das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz zu ändern, vorliegen. Ist dies also wirklich beabsichtigt, so hat es noch lange nicht die notwendigen Verfahren durchlaufen, so dass man durch aus noch mit mindestens einem Jahr rechnen kann bis dies geschehen ist. Das heißt, dass über all dort wo eine NKTW eingeführt wurde, wurde dies ohne gesetzliche Grundlage getan wurde.
Das ist die, auf die wichtigsten Punkte zusammengefasste, Stellungnahme des Betriebsrates zu der sog. Maastricht-Studie. Eine wesentlich ausführlichere Stellungnahme liegt bereits Teilen der Politik vor, die es letztendlich zu entscheiden und zu verantworten hat. Während des Vortrages wurde vereinzelt Fragen gestellt und kommentiert. Der Geschäftsführer hat zu einigen Punkten Stellung bezogen. Die hier zu wiederholen, würde den Rahmen sprengen, zumal die Position der Geschäftsführung durch ihren eigenen Vortrag hinlänglich bekannt sind.
Beweislastumkehr auch für RS*innen
Bild: Tim Reckmann, pixelio.de
Wir wie euch bei den vorletzten Teilbetriebsversammlungen angekündigt haben, möchte wir euch an den Erkenntnissen, die wir von unseren Betriebsrätefortbildungen mitbringen, teilhaben lassen. Nun ist eine Gelegenheit dazu da. Wir möchten euch zwei Urteile aus dem Seminar „Arbeitsrecht im Rettungsdienst“ vorstellen, an denen deutlich wird, mit welchen Problemen ihr als RS*innen konfrontiert sein könntet, wenn ihr eigenverantwortlich mit einem NKTW unterwegs seit. Es soll auch deutlich machen, dass die Bedenken des Betriebsrates bezüglich der NKTW-Pläne nicht mit dem persönlichen Unvermögen zu tun hat, sondern wie hoffentlich oben auch deutlich wurde, eine Menge Fragen offen sind, zu welchen Voraussetzungen man euch da losschicken will.
Zum Gesamtbild gehören auch folgende Problemstellungen, über die übrigens angehende NotSan*innen einiges ausgiebig zu lernen haben:
Es geht um die Frage der Beweislastumkehr, wenn es im Einsatz mal schief gegangen ist und zivilrechtliche Ansprüche an Kolleg*innen gestellt werden. Lest dazu die folgende zwei Urteile:
Am 20.11.1999 geriet der Kläger in eine Auseinandersetzung mit ihm fremden, unbekannt gebliebenen Personen. Er erhielt einen heftigen Faustschlag in das Gesicht, wodurch er zu Boden stürzte, mit dem Kopf auf der Straße aufschlug, und mit dem Gesicht nach unten, aus Nase und Mund blutend, bewusstlos liegen blieb.
Kurze Zeit später traf ein von Passanten alarmierter Rettungswagen ein. Die Rettungsassistenten legten den Kläger auf eine Trage. Sodann fuhren bzw. hoben die Rettungsassistenten die Trage hoch. In etwa einem Meter Höhe geriet die Trage dabei aus dem Gleichgewicht und der Kläger stürzte aus dieser Höhe erneut auf die Straße. Der später eintreffende Notarzt stellte nunmehr bei dem Kläger auch das Vorliegen einer Anisokorie der Pupillen fest. Der Kläger hat behauptet, beim Sturz von der Trage mit dem Kopf auf der Straße aufgeschlagen zu sein. Dadurch sei zumindest eine Verschlechterung der nach dem Faustschlag und dem ersten Sturz auf die Straße bestehenden Verletzungen eingetreten.
Es ist im Bereich der ärztlichen Behandlung seit langem anerkannt, dass zugunsten des Patienten hinsichtlich der haftungsbegründenden Kausalität Beweiserleichterungen bis hin zur Kausalitätsvermutung eingreifen, wenn ein grober Behandlungsfehler vorliegt Diese Grundsätze sind jedoch auf Fälle wie den vorliegenden, soweit es um das Handeln der Rettungssanitäter geht, nicht anwendbar. Zwar können, wie in der Rechtsprechung verschiedentlich geschehen, auch Maßnahmen oder Unterlassungen von nichtärztlichem Personal als grobe Behandlungsfehler aufgefasst werden
Erforderlich ist aber stets, dass es sich um ein im eigentlichen Sinne medizinisches Vorgehen handelt, um eine „Behandlung“ im medizinischen Sinne. Der Transport eines Verletzten, der wie hier (noch) nicht unter ärztlicher Leitung steht, sondern erst der Zuführung zur medizinischen Behandlung dient, ist demnach nach allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen. Der Fall ist nicht anders zu sehen als der, dass ein Feuerwehrmann einen Verletzten aus dem brennenden Haus zu retten versucht, und ihn dabei selbst verletzt, etwa von der Leiter fallen lässt.
Der Kläger begehrt Schadensersatz aufgrund eines Rettungsdiensteinsatzes. Nachdem er in den frühen Morgenstunden den Rettungsdienst wegen erheblicher Atembeschwerden und Schmerzen im Brustbereich alarmiert hatte, wurde er durch eine RTW-Besatzung behandelt. Welche Angaben er diesen gegenüber den Rettungsassistenten machte, steht im Streit. Unstreitig stellten die Rettungsassistenten aber die Pulsfrequenz, den Blutdruck und die Sauerstoffsättigung fest. Zudem protokollierten sie, dass der Kläger über einen “atem- und bewegungsabhängigen Intercostalschmerz” geklagt hätte und dass die “Pulmo” des Klägers “beidseits gut belüftet” und frei von “RGS” sei. Im Ergebnis ließen die Rettungsassistenten den Kläger zu Hause und verwiesen ihn an seinen Hausarzt. Wenige Stunden später war der Kläger bei seinem Hausarzt vorstellig und wurde von dort aus wegen des Verdachts auf einen Herzinfarkt in das Krankenhaus eingeliefert, wo sich der Verdacht bestätigte. Außerdem erlitt der Kläger während einer sodann durchgeführten Herzkatheteruntersuchung einen Schlaganfall. Es mussten mehrere Stents gesetzt werden.
Am 19.5.2016 hatte das Kammergericht Berlin geurteilt, dass eine Anwendung der zur Arzthaftung entwickelten Beweislastregeln (Beweislastumkehr) im Rahmen des Amtshaftungsanspruchs anzunehmen ist, wenn ein Rettungssanitäter (Rettungsassistent) pflichtwidrig diagnostische Tätigkeiten vornimmt, die in den Kompetenzbereich des Arztes fallen.
Nun es wird deutlich wo das Problem liegt, im ersten Fall besteht die Beweislastumkehr nicht, weil der Vorfall, um den dort gestritten wurde, keine Behandlung „im medizinischen Sinne“ war. Im zweiten Fall lag aber genau das, durch die Diagnosestellung, vor. Das heißt, auch von euch als RS*innen wird künftig erwartet dass ihr so etwas wie eine Diagnose stellt. Denn nur so könnt ihr feststellen, ob beispielsweise eine lebensbedrohliche Lage vorliegt oder nicht. Ob der oben genannte RA/RS dies pflichtwidrig tat, spielt da keine Rolle, entscheidend ist, dass es getan wurde. Wir meinen, dass man fairerweise euch diese Informationen nicht vorenthalten sollte.
Hier geht also es nicht um das persönliche Unvermögen, sondern dass ihr für die Tätigkeit auf dem NKTW, wenn er denn kommen soll, das richtige Handwerkszeug beigebracht bekommt. Und es geht darum euch vor Schwierigkeiten zu bewahren, wenn ihr alleinige Verantwortung übernehmt. Bisher hat dies in letzter Konsequenz immer die NotSan*innen übernommen, die haben aber dafür nicht umsonst 3 Jahre gelernt.
Erreichbarkeit des Betriebsrates
Die „Corona-Krise“ geht auch an dem Betriebsrat nicht vorbei. Auch wir sind angehalten Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Daher sind wir während der angegeben Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Video-Konferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.
Bitte haltet euch außerhalb der angegeben Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!
Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:
Wir wünschen euch allen einen guten Verlauf dieser Krise!
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:
auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ (zu lesen auch auf allen Wachenrechnern! Leider sind auf einigen Wachenrechnern noch veraltet Browser installiert, so dass unsere Internetseite dort nicht korrekt dargestellt wird!)
Ihr müsst Euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr Euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Nach dem nun das Betriebsverfassungsgesetz befristet bis zum Ende des Jahres geändert wurde, dürfen wir auch während der Kontakteinschränkungen Betriebsversammlungen per Videokonferenz durchführen.
Daher laden wir euch zu zwei Teilbetriebsversammlungen ein, die wir per Videokonferenz durchführen werden:
Sonderdienstplan Corona,
Fragen, Hinweise, wo läuft es gut, wo könnte es besser laufen?
Unser Statement zu Studie der Uni-Maastricht und die Folgen
mit anschließender Diskussion
Weitere Fragen, Sorgen, Beschwerden oder auch Lobe
Am 14. Mai wir voraussichtlich ein Vertreter, der uns vertretenden Gewerkschaft ver.di anwesend sein, so dass auch hier die Möglichkeit besteht Fragen zu stellen. Am 12. Mai war dies leider wegen Terminkollisionen nicht möglich.
Wir werden diese Versammlungen, wie oben bereits angekündigt, per Videokonferenz durchführen. Wir möchten versuchen, trotz der damit verbundenen Schwierigkeiten, mit euch zu diskutieren und Fragen zu beantworten. Ein große Hilfe wäre dabei, schon möglichst viele Fragen von euch im Voraus zu bekommen, damit wir uns vorbereiten können. Auch wäre es hilfreich, wenn ihr uns mitteilen würdet, ob und an welchem Termin ihr dabei sein werdet. Das hilft uns einzuschätzen mit welchen organisatorischen Schwierigkeiten wir zu rechnen haben, oder ob wir vielleicht spontan einen dritten Termin anbieten. Für diese Rückmeldung haben wir eine separate E-Mailadresse eingerichtet, unter der ihr uns eure Fragen schicken könnt, und oder einfach nur mitteilt ob und wann ihr kommt:
Eure im Vorfeld eingesandten Fragen werden wir dann als erste beantworten, bevor wir in eine Diskussion einsteigen.
Für die bessere Performance nutzt bitte eine Headset oder mindestens einen Kopfhörer, damit es nicht zu Rückkoppelungen o.ä. kommt. Wir möchten versuchen die Diskussion mit euch direkt zu führen. Das funktioniert aber nur, wenn sich alle diszipliniert an zwei Regeln halten: Alle die nicht zum Reden aufgefordert werden schalten ihr Mikrofon aus. Alle reden nur wenn sie dazu auf gefordert werden. Einen Redewunsch könnt ihr einfach mit dem Status „5“ im Chat anmelden. Wir werden diese dann der Reihe nach aufrufen.
Wenn das, warum auch immer, nicht funktioniert, werden wir die Diskussion auf den Chat umswitchen. Für diesen Fall bitten wir um kurze präzise Statements oder Fragen. Bitte verzichtet auf Statements wie „OK“, „Danke“ etc. auch wenn diese nett gemeint sind. Es macht aber die Übersicht schwieriger.
So eine digitale Versammlung ist für uns Neuland und damit ein spannendes Experiment, wir hoffen dass es nicht misslingt.
Wir danken euch schon mal für eure Mithilfe und freuen uns auf zwei interessante Teilbetriebsversammlungen mit euch!
Erreichbarkeit des Betriebsrates
Die „Corona-Krise“ geht auch an dem Betriebsrat nicht vorbei. Auch wir sind angehalten Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Daher sind wir während der angegeben Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Video-Konferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern. Wir treffen uns zur Zeit wöchentlich zu Videokonferenzen, um die sich ständig weiterentwickelnde Lage aus betriebsrätlicher Sicht zu beurteilen.
Bitte haltet euch außerhalb der angegeben Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!
Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:
Wir wünschen euch allen einen guten Verlauf dieser Krise!
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:
auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ (zu lesen auch auf allen Wachenrechnern! Leider sind auf einigen Wachenrechnern noch veraltet Browser installiert, so dass unsere Internetseite dort nicht korrekt dargestellt wird!)
Ihr müsst Euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr Euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Save the Date – Teilbetriebsversammlungen 12. und 14. Mai
Nach dem nun das Betriebsverfassungsgesetz befristet bis zum Ende des Jahres geändert wurde, dürfen wir auch während der Kontakteinschränkungen Betriebsversammlungen per Videokonferenz durchführen.
In § 129 BetrVG ist jetzt geregelt, dass Betriebsversammlungen gemäß § 42 BetrVG nunmehr (befristet bis zum 31. Dezember 2020) mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden können. Das Bestreben der Bundesregierung, die Handlungsfähigkeit der Interessensvertreter*innen in Zeiten der Corona Pandemie zu erhalten bzw. zu ermöglichen, ist zu begrüßen. Denn der neue § 129 BetrVG ermöglicht künftig auch, Gremiensitzungen (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, etc.) mittels Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen und auch wirksame Beschlüsse zu fassen. Es erfolgt damit eine Abweichung zu den §§ 30, 33 BetrVG, wonach Beschlüsse nur wirksam in Präsenzsitzungen der Gremien gefasst werden können. Leider wurde versäumt diese Möglichkeit auch für Wahlvorstände zu eröffnen. So sind wir gezwungen, für die anstehenden JAV-Wahlen in unserem Betrieb Möglichkeiten auszuloten, die JAV-Wahlen mit den notwendigen Abständen in Präsenzsitzungen des Wahlvorstandes vorzubereiten. Wir werden werden in nächster Zeit das Notwendige dazu veranlassen.
Aber nun zu den Teilbetriebsversammlungen:
Wir laden euch zu zwei Teilbetriebsversammlungen ein:
TBV 1 am 12. Mai 2020 um 15:30 und
TBV 2 am 14.Mai um 19:30
Die genaue Tagesordnung werden wir rechtzeitig vorher bekannt geben. Eins können wir aber schon vorweg sagen, neben unseren Tätigkeitsbericht wird das Hauptthema „Auswirkungen der Maastrichtstudie“ sein. Wir werden diese Versammlungen, wie oben bereits angedeutet, per Videokonferenz durchführen. Wir möchten versuchen, dass wir trotz der damit verbundenen Schwierigkeiten, mit euch zu diskutieren und Fragen zu beantworten. Ein große Hilfe wäre dabei, schon möglichst viele Fragen von euch im Voraus zu bekommen, damit wir uns vorbereiten können. Auch wäre es hilfreich, wenn ihr uns mitteilen würdet, ob und an welchem Termin ihr dabei sein werdet. Das hilft uns einzuschätzen mit welchen organisatorischen Schwierigkeiten wir zu rechnen haben, oder ob wir vielleicht spontan einen dritten Termin anbieten. Für diese Rückmeldung haben wir eine separate E-Mailadresse eingerichtet, unter der ihr uns eure Fragen schicken könnt, und oder einfach nur mitteilt ob und wann ihr kommt:
Die Links zu den beiden Meeting-Räumen am 12. und 14. werden zusammen mit der endgültigen Tagesordnung rechtzeitig an euch verschickt.
Wir danken euch für eure Mithilfe und freuen uns auf zwei interessante Teilbetriebsversammlungen mit euch!
Unfallversicherungsschutz bei Erkrankung mit COVID-19?
Die Infektion mit COVID-19 stellt eine „Allgemeingefahr“ dar (Einstufung als Pandemie durch WHO seit 11.03.2020), d.h. es liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn sich ein*e Beschäfttigte*r auch außerhalb seiner versicherten Tätigkeit zur selben Zeit und mit gleicher Schwere angesteckt haben könnte.
Ist die COVID-19-Erkrankung jedoch nachweislich infolge einer besonderen beruflichen Betroffenheit eingetreten, kann ein Arbeitsunfall vorliegen, bei dem gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht.
Als einschlägige Berufskrankheit (BK 3101) kann die COVID-19-Erkrankung anerkannt werden, wenn sie bei einer*m Beschäftigten auftritt, die*der infolge der Ausübung ihrer*seiner beruflichen Tätigkeit in bestimmten Bereichen einer gegenüber der allgemeinen Bevölkerung wesentlich erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt war. Dies betrifft z.B. Beschäftigte im Gesundheitsdienst, der Wohlfahrtspflege oder im Laboratorium, somit auch im Rettungsdienst.
Eine Unfallanzeige ist bei einer COVID-19-Erkrankung nicht zu erstatten. Die Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls besteht beim Arbeitgeber und richtet sich nach § 193 Abs. 1 SGB VII. Allerdings sollte jede*r, der*die im Dienst mit einem bestätigten Verdachtsfall konfrontiert war, daran denken einen Verbandsbucheintrag zu machen. Nur so könnt ihr ggf. nachweisen, dass die Erkrankung nicht aus der oben genannten „Allgemeingefahr“ stammt.
Erreichbarkeit des Betriebsrates
Die „Corona-Krise“ geht auch an dem Betriebsrat nicht vorbei. Auch wir sind angehalten Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Daher sind wir während der angegeben Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Video-Konferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern. Wir treffen uns zur Zeit wöchentlich zu Videokonferenzen, um die sich ständig weiterentwickelnde Lage aus betriebsrätlicher Sicht zu beurteilen. Wie ihr an den oben stehenden Beiträgen ablesen könnt, gibt es dazu einiges zu beachten, wir sind hier zu mit den Betriebsräten der Umgebung und der Gewerkschaft in ständigem Kontakt um die neuesten Informationen zu bekommen. Der Informationsaustausch mit der Geschäftsführung klappt noch nicht so gut, leider müssen wir die meisten Informationen mühselig extra abfragen oder selbst recherchieren. Daher haben wir angeregt, den Betriebsrat in das Krisenmanagement einzubinden, wie es zum Beispiel mit dem Betriebsrat der Ammerland-Klinik auch gehandhabt wird.
Bitte haltet euch außerhalb der angegeben Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!
Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:
Wir wünschen euch allen einen guten Verlauf dieser Krise!
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:
auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ (zu lesen auch auf allen Wachenrechnern! Leider sind auf einigen Wachenrechnern noch veraltet Browser installiert, so dass unsere Internetseite dort nicht korrekt dargestellt wird!)
Ihr müsst Euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr Euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Am 26. Juni um am 27. Juni fand je eine Teilbetriebsversammlung in unserem Schulungsraum statt. Nachstehend lest Ihr eine kleine Übersicht über die Themen, die in den beiden Teilbetriebsversammlungen angesprochen wurden.
Zunächst stellte der Vorsitzende die einzelnen BR-Mitglieder mit ihren Funktionen vor:
Uwe Heiderich-Willmer fungiert als Betriebsratsvorsitzender, Denny Schilling als sein Vertreter.
Daniela Spieß wurde als Schriftführerin benannt, sie wir künftig die Protokolle schreiben, Denny wird sie bei Abwesenheit vertreten.
Für das BEM-Team (Was ist ein BEM?) wurde Nicole Bröske benannt, den Ausschuss für Arbeitssicherheit (Was ist ein Ausschuss für Arbeitssicherheit?) werden für den Betriebsrat Frank Welink und Christian Wienhold bedienen, um den Dienstplan werden sich Denny Schilling, Frank Welink und Uwe Heiderich-Willmer kümmern. Zum Thema Datenschutz im Betriebsrat wurde in der Sitzung vom 10.04.19 der Ausschuss für Datensicherheit gegründet. Ihm gehören an: Uwe Heiderich-Willmer, Denny Schilling und Christian Wienhold.
Des Weiteren ist der Betriebsrat der Verpflichtung nachgekommen einen Wirtschaftsausschuss zu gründen (Was ist ein Wirtschaftsausschuss?) Diesem Ausschuss müssen nicht nur Mitglieder aus dem Betriebsrat angehören, es dürfen auch andere sachkundige Kolleg*innen als Mitglied benannt werden. Wir haben Andre Höhne, Uwe Heiderich-Willmer und Marcus Schumacher benannt, Andre Höhne ist der Sprecher des Wirtschaftsausschuss.
Um den Bereich Aus und Weiterbildung werden sich künftig die Kollegen Marcel Stieg und Christian Wienhold kümmern.
Die jeweils ersten Ersatzmitglieder der drei Listen sind Franziska Reil, Wache Rastede, Ersatzmitglied „Liste Stieg/Reil“ & Minderheitengeschlecht, Nico Kaper, Wache Rastede, Ersatzmitglied „Liste Bröske“, Marcus Schumacher, Wache Westerstede Ersatzmitglied „Liste 4.1“.
Zu den wichtigsten Aktivitäten der ersten drei Monate Amtszeit des Betriebsrates zählen der Besuch der RettMobil 2019, eine ausführlicher Bericht dazu war bereits im BR-Info Mai 2019 erschienen.
Weiter wurde das Thema Hansefitbearbeitet, inzwischen hat die Gesellschafterversammlung zugestimmt, so dass der Geschäftsführer mit Hansefit in Verhandlung treten kann. Nun ist klar, wir bekommen in absehbarer Zeit Hansefit.
Nicole als BEM-Beauftragte des BR hat bereits eine Schulung besucht und dabei die notwendigen Grundkenntnisse erworben. Für die „Neuen“ im Betriebsrat und für die ersten Ersatzmitglieder haben wir eine Inhouse-Schulung organisiert, die Ende August stattfinden wird. Hier ist es uns gelungen ein Bildungsinstitut zu finden, das komprimiert und effektiv in drei Tagen den neuen Betriebsratskolleg*innen die Grundkenntnisse beibringen wird. Die Kürze der Schulung kommt zu guter Letzt auch der engen Personalsituation zu Gute.
Auf Kärtchen konnten die Kolleg*innen ihre Wünsche und Meinungen bei einer Metaplanumfrage anonym kund tun.
Zu der LOB hat es Unstimmigkeiten gegeben, nach der Betriebsvereinbarung zur Leistungszulage§ 18 Abs. 6 Satz 1 TVöD hätte nach § 10 Abs. 2 die Zielvereinbarungen, mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende, d.h. spätestens am 30.09.2018 gekündigt sein müssen, damit sie am 31.12.18 die Wirkung verliert. Dies ist aber nicht geschehen, auch ist keine neue Zielvereinbarung vereinbart worden. Also sind die alten Zielvereinbarungen weiter gültig, wurden aber zum Teil nicht mehr angewandt. Im Gegenteil wurde ein nicht vereinbartes Verfahren zur Leistungsermittlung angewandt, die Fallbeispiele. Damit die LOB zur vollen Auszahlung kommt, haben sich BR und GF nun darüber verständigt, dass die Fallbeispiele weiter genutzt werden. Eine Abstufung des Ergebnisses findet nicht statt, man kann nur bestehen oder nicht bestehen. Wobei die Tagesfortbildungen, in die diese Fallbeispiele integriert sind, so ausgelegt werden, dass niemand durchfallen kann. Gleichzeitig haben BR und Geschäftsführung vereinbart, dass bis zum 30.09.2019 die Zielvereinbarungen überarbeitet und neu vereinbart sein sollen.
Ein Neuentwurf der dringend zu überarbeitenden Betriebsvereinbarung Arbeitszeit im Einsatzdienst wurde in erster Lesung von uns überarbeitet, in der nächsten Sitzung des Betriebsrates werden wir diese überarbeitet Fassung in zweiter Lesung nochmals überprüfen.
Kürzlich wurde von einem Kollegen festgestellt, dass die Jahresstundenberechnung im O.C.Planner von der Berechnungsformel aus der Betriebsvereinbarung Arbeitszeit im Einsatzdienst abweicht. Es ergibt sich eine Stundendifferenz von knapp 10 Stunden zu Ungunsten der Kolleg*innen. Umfangreiche Recherchen haben ergeben, dass die Berechnungsweise im O.C.Planner die richtige ist. Es könnte jede*r Kolleg*in die Stunden so einfordern, wie sie in der Betriebsvereinbarung vereinbart wurde. Der Geschäftsführer hat allerdings schon angekündigt, dass man ihn Verklagen müsse, wolle man diese Forderung durchsetzen. Es bleibt nun jeder*m selbst überlassen ob er*sie das umsetzt. In der überarbeiteten Betriebsvereinbarung wird dies korrigiert sein.
Zu den strittigen Punkten zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung zählen die Themen Wirtschaftsausschuss und Teilfreistellungen für Betriebsratsmitglieder.Wie bereits im BR-Info Mai 2019 berichtet, wird von der Geschäftsführung angezweifelt, dass die Gründung eines Wirtschaftsausschuss im RD-Ammerland zulässig sei. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, wir seien ein Tendenzbetrieb (Was ist ein Tendenzbetrieb?). Da wir diese Auffassung nicht teilen, haben wir ein Rechtsanwaltsbüro beauftragt für uns diese Frage zu klären und ggf. eine Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht einzuleiten. Inzwischen habe wir die Anwaltskanzlei mit der Einleitung des Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht Oldenburg beauftragt. Zum Thema Teilfreistellungen habe wir vorgeschlagen im Rahmen einer Regelungsabrede (Was ist eine Regelungsabrede?) zu vereinbaren, dass der Betriebsrat 3 Tage mit 8 Stunden pro Woche Freistellung erhält, die er frei auf die BR-Mitglieder verteilt. Der Geschäftsführer ist bisher allerdings nur bereit einen Tag zur Verfügung zu stellen. Für den Betriebsrat ist dies unakzeptabel, da bereits jetzt schon bei allen BR-Mitgliedern die Überstundenzahl durch die BR-Arbeit gestiegen ist. Zudem braucht man für eine kontinuierliche gute BR-Arbeit verlässliche Zeiten, an denen das geschehen kann.
In der anschließenden Diskussion beherrschte das Thema „Zusatzdienste“ den Diskurs. Das Meinungsspektrum hierzu war breit gefächert, einige wollten, dass Zusatzdienste honoriert werden, andere forderten die Kolleg*innen auf, schlicht nicht mehr an das Telefon zu gehen. Einig war man sich darin, dass sich egal welche Lösung sich durchsetzt, alles im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes zu geschehen hat. Der Betriebsrat gibt an dieser Stelle zu bedenken, dass nach heutigem Stand das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt, um das erreichen zu können benötigen wir entlastende Maßnahmen auf allen Ebenen. Hier muss der Betriebsrat ausgleichend alle Kolleg*innen aller Altersgruppen im Blick zu haben, was eine Lösung der Frage nicht einfacher macht. Eine einfache Mehrheitsentscheidung kann jedenfalls nicht die Lösung sein, dafür sind die zu berücksichtigenden Sachverhalte zu komplex. Der Betriebsrat arbeitet intensiv an einer Lösung.
Der Gegenstand von Betriebs- oder Abteilungsversammlung ist u.a. der, dass alle Angelegenheiten, die den Betrieb oder seine Beschäftigten unmittelbar betreffen, beraten werden, hierzu gehören alle Fragen, die unmittelbar zu den Aufgaben des Betriebsrats (und des Arbeitgebers) gehören. Dabei können selbstverständlich auch betriebliche Missstände diskutiert werden. Die Beschäftigten haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Betriebs- und Abteilungsversammlungen können dem Betriebsrat Anträge unterbreiten und zu seinen Beschlüssen Stellung nehmen. Es ist also der Rahmen, in dem alles diskutiert werden kann, was der Betriebsrat unternimmt oder auch unterlässt, man kann dem Betriebsrat über Anträge in der Versammlung quasi Aufträge erteilen. Das funktioniert natürlich nur, wenn sich möglichst viele Kolleg*innen beteiligen, sonst bleibt das Ganze ein Produkt weniger Kolleg*innen, das dann nicht den Anspruch auf Repräsentativität erheben kann. Leider musste festgestellt werden, dass die Teilnehmer*innenzahl an beiden Terminen zusammen 28 Kolleg*innen betrug, das ist eine Quote von 20%. Von einer Repräsentativität kann daher hier wahrlich nicht gesprochen werden.
Zum Ende berichtet der Geschäftsführer, dass das Projekt Gemeindenotfallsanitäter gut anläuft und dass die Aus- und Weiterbildung der Rettungssanitäter in Niedersachsen beschlossen wurde. So ist u.a. für die Rettungssanitäter*innen eine 80-Stündige Weiterbildung vorgesehen, die sie auf ihre Aufgaben als künftige Transportführer*innen im Notfall-KTW vorbereiten soll. Für Fragen hierzu steht der Geschäftsführer gerne zur Verfügung.
Arbeitsgericht Oldenburg
Viele Kolleg*innen haben bereits nachgefragt, was denn nun aus dem Arbeitsgerichtsurteil zu der Dienstanweisung „Ordnung in den Wachen“ geworden ist. Inzwischen hat die Geschäftsführung des Rettungsdienstes Berufung beantragt, so dass das Urteil immer noch nicht rechtskräftig ist. Nun muss sich das Landesarbeitsgericht in Hannover noch ein Mal mit dieser Frage beschäftigen.
Das Oldenburger Arbeitsgericht hatte dem Kollegen in allen Punkten recht gegeben, die Richter waren der Auffassung, dass die Zuweisung von Tätigkeiten wie die Grundreinigung der Wachen, Rasenmähen etc. nicht legitim ist:
„… Bei der übertragenen Grundreinigung wie auch den weiteren angewiesenen Arbeiten wie Rasen mähen, Fenster putzen, Aschenbecher leeren, Blumen gießen, Winterdienst etc. geht es aber gerade nicht um die notfallmedizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten sowie deren Transport in eine medizinische Einrichtung. Es handelt sich um Tätigkeiten, die letztlich prägend für die Berufsbilder der Reinigungskraft bzw. des Hausmeisters sind und für die keine Qualifikation als Notfallsanitäter erforderlich ist. Die streitgegenständlichen Tätigkeiten weisen schlicht keinen inneren Zusammenhang zum Berufsbild eines Notfallsanitäters auf. Dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass mit der Verrichtung solcher Tätigkeiten in der Regel Fremdpersonal beauftragt wird. Aus Sicht der Kammer ist die Übertragung der Reinigungs- und Pflegearbeiten auch nicht mit der Kernaufgabe, einer unverzüglichen medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten, in Einklang zu bringen. Je nach Notfallsituation und Gesundheitszustand des Verletzten/Erkrankten wird die unverzügliche Einleitung eines Einsatzes erforderlich. Ereilt den Kläger der Notruf während einer Grundreinigung der Sanitäranlagen bzw. bei Pflegearbeiten der Außenanlagen, wie dem Rasen mähen, bedarf es vor Einsatzübernahme aus Hygienegründen (Keime aus den Sanitäranlagen, Verunreinigungen, Gräserpollen etc.) zwingend eines Wechsels der Dienstkleidung. Der strikte Wechsel der Dienstkleidung vor Einsatzübernahme ist aber den Reaktionszeiten abträglich und kann sich damit letztlich nachteilig auf die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auswirken.
Die im Anstellungsvertrag vom 16.09.1992 allgemein gehaltene Umschreibung des Tätigkeitsbereichs führt auch im Zusammenspiel mit der auf das Arbeitsverhältnis weiterhin anwendbaren Vorschrift des § 12 Abs. 2 TVöD-VKA zu keiner anderen Betrachtung. Sie ermächtigt die Beklagte nicht dazu, dem Kläger – wie hier – Tätigkeiten zuzuweisen, die sich den Merkmalen der einschlägigen Entgeltgruppe N „Notfallsanitäterinnen und –sanitäter mit entsprechenden Tätigkeiten“ zuordnen lassen und damit nicht gleichwertig sind. Dies gilt unabhängig davon, in welchem zeitlichen Umfang der Kläger diese Tätigkeiten ausüben soll. Die Regelung in § 12 Abs. 2 TVöD-VKA führt nicht zu einer Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers dahingehend, dass er dem Arbeitnehmer unabhängig von dessen Eingruppierung alle im öffentlichen Dienst anfallenden Tätigkeiten im Rahmen billigen Ermessens zuweisen kann, sofern die zeitliche Grenze von 50 % nicht erreicht ist. Einer derartigen Auslegung des § 12 Abs. 2 TVöD-VKA steht entgegen, dass es sich um eine Eingruppierungsvorschrift handelt, die nicht die Ausweitung des Direktionsrechts des Arbeitgebers bezweckt. Ihr ist nicht der Wille der Tarifvertragsparteien zu entnehmen, dem Arbeitgeber grundsätzlich die Möglichkeit einzuräumen, etwa einem Arzt Pförtnertätigkeiten zuzuweisen. …“ heißt es in dem zentralen Teil der Urteilsbegründung.
Auch zur Frage, ob der*die Dienstälteste die Dienstanweisung ggf. durchzusetzen hat, positionierte sich das Gericht eindeutig: „Die Beklagte kann vom Kläger auch nicht verlangen, dass dieser im Falle der Abwesenheit des Wachleiters für die Sauberkeit und Ordnung in der eingesetzten Rettungswache Sorge zu tragen hat. Insoweit kann auf die obigen Ausführungen Bezug genommen werden, wonach eine solche Anweisung nicht vom arbeitgeberseitigen Direktionsrecht gedeckt ist, weil die übertragene Aufgabe nicht im Zusammenhang mit rettungsdienstlichen Tätigkeiten steht. Die Aufgabe entspricht nicht dem Berufsbild eines in die Entgeltgruppe N der Entgeltordnung des TVöD-VKA eingruppierten, „regulären“ Notfallsanitäters ohne Leitungsfunktion. Bereits vor diesem Hintergrund braucht der Kläger der Anweisung nicht nachzukommen. […]die Beklagte vermochte nicht ansatzweise darzulegen, aus welchem Grund gerade der/die „dienstälteste“ Kollege/Kollegin für die Sauberkeit und Ordnung Sorge auf der jeweiligen Rettungswache zu tragen hat.
Die Anweisung beinhaltet zudem eine unzulässige mittelbare Diskriminierung gemäß der §§ 7, 3 Abs. 2, 1 AGG, da langjährig beschäftigte Arbeitnehmer regelmäßig ein höheres Lebensalter aufweisen. Damit führt die Anweisung faktisch zu einer diskriminierenden Ungleichbehandlung zwischen älteren und jüngeren Arbeitnehmern. …“
Ersetz man die Worte Notfallsanitäter durch Rettungssanitäter oder Rettungsassistent dürfte sich die eigentlich Aussage des Urteils nicht ändern. Aber letztendlich gilt dies alles, sollte die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover zurückgewiesen werden nur für den klagenden Kollegen.
Nun bleibt abzuwarten wie es weiter geht, wenn das endgültige Ergebnis bekannt wird, wird der Betriebsrat beraten, was er tun kann, dass alle Kolleg*innen ggf. von diesem Urteil profitieren können.
Gelöste Radmuttern
Kürzlich ist es zu einer gefährlichen Situation gekommen, weil wieder Radmuttern am Fahrzeug einer Kollegin gelöst wurden.
Wir haben der Geschäftsführung daher empfohlen, den Kolleg*innen in allen Wachen Schraubensiegellack und geeignete Klebesiegel-Etiketten zur Verfügung zu stellen, mit deren Anwendung auf einen Blick festzustellen wäre, ob sich jemand an den Radmuttern oder Radkappen zu schaffen gemacht hat.
Eine nicht sonderlich kostenintensive Maßnahme die für alle mehr Sicherheit mit sich bringen würde.
Ihr müsst Euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr Euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt Ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für Euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Wie sich inzwischen herumgesprochen haben dürfte, findet am 25.04.2018 in unserem Betrieb wieder einmal eine Betriebsratswahl statt. Die Briefwahlunterlagen sind inzwischen zugestellt, damit ihr auch etwas mit den Namen auf dem Wahlzettel anfangen könnt, denn bei über 130 Kolleg*innen ist es nicht mehr selbstverständlich dass sich alle kennen, stellen wir hier die Möglichkeit zur Verfügung, dass sich die Kandidat*innen, die es möchten, sich mit einem Kurzportrait bzw. Foto vorstellen.
Hinweis: Die unten stehenden Kurzportraits stellen nicht die vollständige Liste der Kandidat*innen dar. Zu lesen sind nur die von den Kandidat*innen selbst verfassten Texte, die bei uns bis gestern 24:00 Uhr eingegangen sind. Die Liste der Kandidat*innen umfasst mehr Kandidat*innen. Der Betriebsrat stellt nur dieses Medium zur Verfügung, für die Durchführung der Wahl ist einzig der Wahlvorstand zuständig!
Die Kandidat*innen in alphabetischer Reihenfolge:
Nicole Bröske, NotSan, 42 Jahre alt, Wache Westerstede
Nicole Bröske
Mein Name ist Nicole Bröske,ich bin seit 1999/2000 hauptberuflich im Rettungsdienst tätig und seit September 2008 beim Rettungsdienst Ammerland. Nach fast zehn Jahren Betriebszugehörigkeit würde ich mich freuen, den zukünftigen Betriebsrat in seiner Funktion tatkräftig zu unterstützen und die ein oder andere Idee mit ein zu bringen.
Uwe Heiderich-Willmer, NotSan, 58 Jahre alt, Wache Edewecht
Uwe Heiderich-Willmer
Ich bin Notfallsanitäter 58 Jahre alt, verheiratet und habe 2 erwachsene Kinder. Seit 1982 bin ich mit Unterbrechungen im Rettungsdienst tätig und seit 1992 im Rettungsdienst Ammerland, meine Stammwache ist Edewecht.
Als bekennender Gewerkschafter bin ich seit 1990 Mitglied in der ÖTV heute ver.di und seit 2010 Mitglied im Betriebsrat und seit ca. 6 Jahren der Vorsitzende.
Darüber hinaus engagiere ich mich bei ver.di in der Landesfachkommission Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen und und der Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems, aus der ich als Gremien-Wahldeligierter versuchen werde die Interessen der Rettungsdienstler bei der nächst Bezirksfachkonferenz des Fachbereichs Gesundheit, Soziales und Wohlfahrtspflege im Bezirk Weser-Ems am 16. Juni einzubringen.
Erreichen kann man überall nur etwas, in dem man sich einmischt. Deshalb möchte ich mich wieder für den Betriebsrat zur Wahl stellen und meine in den letzten 8 Jahren gewonnenen Erkenntnisse zum Wohle der Kolleg*innen und des Betriebes für weitere vier Jahre einbringen.
Lena Neumann, NotSan-Schülerin, 24 Jahre alt, Wache Edewecht
Lena Neumann
Ich bin Lena Neumann, seit 2016 Notfallsanitäterschülerin hier im RD-Ammerland.
Ich möchte mich gerne im Betrieb über meine Ausbildung hinaus engagieren und da liegt es nahe, dass ich als Auszubildende mich schwerpunktmäßig um die Belange der Schüler*innen kümmern möchte. Dabei nehme ich mir unter anderem vor, als Bindeglied zwischen der JAV und dem Betriebsrat die Arbeit von Jannek als JAV-Vertreter zu unterstützen.
Stephanie Petscher, NotSan, 49 Jahre alt, Wache Westerstede
Stephanie Petscher
Denny Schilling, RS, 40 Jahre alt, Wache Edewecht
Denny Schilling
Im Prinzip kennt jeder mich ! Hier nochmal zur Erinnerung Denny Schilling ist mein Name. Viele kennen mich durch meine langjährige Tätigkeit ( Ehrenamtlich) vor vielen Jahren im Rettungsdienst, als auch meine Tätigkeit (Hauptamtlich) im Rettungsdienst Ammerland. Da ich zufrieden bin mit der Arbeit des Betriebsrates ,aktueller Stand , ist der Grund das ich mich bewerbe primär ,das alle Berufsqualifikationen im Betriebsrat vertreten sind zu gleichen Anteilen!
Marcus Schumacher, RA, 47 Jahre alt, Wache Westerstede
Marcus Schumacher
Seit ca. 14 Jahren Jahren beschäftige ich mich mit der Betriebsratsarbeit im Rettungsdienst. An den Betriebsvereinbarungen in den letzten Jahren habe ich gerne mitgearbeitet und konnte einiges einbringen.
Als ver.di Mitglied bin ich neben der Betriebsratsarbeit noch in der ver.di Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems und in der ver.di-Landesfachkommission-Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen aktiv.
Im Fokus waren bei mir immer… Dienstplan, Arbeitszeit und Urlaub, also alles was mit einem planbaren Jahresdienstplan einhergeht.
Ich glaube das in den nächsten Jahren „arbeiten im alter“ noch ein großes Thema wird. Den Arbeitsplatz im Rettungsdienst so gestalten, das es möglich ist diesen bis zu Rente auszuüben, oder alternativen zu schaffen.
Georgina-Eileen Schütte, NotSan, 27 Jahre alt, Wache Edewecht
Georgina-Eileen Schütte
Marco Viecens
Marco Viecens, RS, 40 Jahre alt, Wache Edewecht
Hallo, für alle die mich nicht kennen, ich bin Marco 40 Jahre alt, bin Verheiratet und habe 2 Kinder. Ich bin seit dem 1.2.11 im Rettungsdienst Ammerland als Rettungssanitäter beschäftigt.
Ich habe mich für den Betriebsrat aufstellen lassen, weil sich hier einiges geändert hat und wir deutlich mehr Rettungssanitäter geworden sind und auch noch mehr werden. Ich bin der Meinung, bei der hohen Anzahl sollte mindestens ein Rettungssanitäter als Ansprechpartner für diese Gruppe im Betriebsrat sein.
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:
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Kurz vor dem Ende dieser Wahlperiode dieses Betriebsrates hat es noch einmal einen Personalwechsel gegeben.
Nach dem Thomas Nolting kommentarlos den BR-Büroschlüssel in der Verwaltung abgegeben hat, er auf diverse Nachfragen mit dem kommentarlosen Austritt aus unserer Betriebsrats-WhatsApp-Gruppe reagierte und er schließlich nicht zur gestrigen BR-Sitzung erschien, haben wir in der gestrigen Sitzung darüber beraten, wie wir dieses seltsame Verhalten verstehen sollen.
Letztendlich sind wir zu dem Schluss gekommen, dass dies eine nonverbale Erkärung zur Niederlegung des Betriebsratmandates war. Damit ist Thomas Nolting mit sofortiger Wirkung nicht mehr Mitglied des Betriebsrates.
Als Nachfolger rückt der Kollege Jörg Franken, Rettungsassistent, Wache Bad Zwischenahn, als reguläres BR-Mitglied für die Restamtszeit dieses Betriebsrates bis zum 25.04.2018 nach.
TVöD-Tarifrunde 2018
Wer sich über den aktuellen Stand und über Hintergründe in der Tarifrunde 2018 informieren möchte, findet unter diesem Link umfangreiche Informationen: httpss://wir-sind-es-wert.verdi.de/
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:
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Teilbetriebsversammlungen am 04. April um 18:00 Uhr und 05. April um 18:45 Uhr
Am 04. und .05. April werden die letzten Teilbetriebsversammlungen in dieser Wahlperiode stattfinden. Der Schwerpunkt dieser Versammlungen wird auf der Vorstellung der Kandidat*innen für die BR-Wahl am 25. April liegen. Die Tagesordnung wird ferner, wie ihr nachstehend sehen könnt, die üblichen Punkte mit Berichten und Fragen, etc. beinhalten:
Tagesordnung:
Begrüßung und Eröffnung
Bericht zur BR-Tätigkeit 1. Quartal 2018
Vorstellung der Betriebsratskandidat*innen für die BR-Wahl 2018
Fragen, Anregungen, Beschwerden etc.
Wir haben die Termine diesmal an die Fortbildungstermine angedockt, damit ihr euch ggf. einen Weg sparen könnt. Eines der ersten Themen des neuen BRs wird sicher die Gestaltung der Betriebsversammlungen sein. Helft ihm, in dem ihr euch bei dieser Doodle-Umfrage zu den Betriebsversammlungen beteiligt. Bisher haben sich 14 Kolleg*innen beteiligt, da geht noch mehr. Eine Bitte noch dazu, sollte euer Vorname mehrfach im Betrieb vorkommen, macht bitte irgendwie kenntlich welche*r ihr seid, sonst können beide nicht gezählt werden.
Dann bis zum 4. oder 5., wir freuen uns auf euch!
Betriebsratswahlen 2018
Wie sich inzwischen herumgesprochen haben dürfte, finden am 25.04.2018 in unserem Betrieb wieder einmal Betriebsratswahlen statt. Um allen Kolleg*innen, die kandidieren möchten, die Möglichkeit zu geben, sich im Betrieb bekannt zu machen, werden wir in der 15. Kalenderwoche einen Newsletter herausgeben, in dem sich, wer möchte, mit einem Foto und einem Kurzportrait vorstellen kann. Wer dazu Anregungen braucht kann ja mal in die alten Vorstellungen von 2014 reinschauen: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/betriebsratsinfo-maerz-2014-3/
Da wir bei dieser Wahl wegen unserer Betriebsgröße gezwungen sind eine Listenwahl durchzuführen, ist es wichtig, dass ihr bei euren Vorstellung auch benennt, für welche Liste ihr kandidiert.
Wie ihr im vorstehenden Punkt bereits lesen konntet, habt ihr darüber hinaus bei den oben angekündigten Betriebsversammlungen die Gelegenheit euch persönlich live vorzustellen. Hierzu wäre unter der unten stehenden E-Mailadresse ein Hinweis von denen hilfreich, die von diesem Angebot Gebrauch machen möchten.
Wer sich über den aktuellen Stand und über Hintergründe in der Tarifrunde 2018 informieren möchte, findet unter diesem Link umfangreiche Informationen: httpss://wir-sind-es-wert.verdi.de/
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:
als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletter abonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt und
Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
In den vergangenen Wochen haben wieder viele neue Kolleg*innen ihren Dienst bzw. ihre Ausbildung im Rettungsdienst Ammerland angetreten. Daher ein Herzliches Willkommen, der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Rettungsdienst Ammerland GmbH freuen sich, dich als neue*n Kollegen*in begrüßen zu können.
Pascal Raguschke, Rettungsassistent, JAV-Ersatzmitglied seit Dezember 2017, kommt zum Einsatz wenn Jannek verhindert ist pascal.raguschke [at] jav.br-rda.de
Pascal Raguschke
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusätzliche Interessenvertretung für alle Schüler*innen, Auszubildende und Kolleg*innen bis zum Alter von 24 Jahren.
Die Betriebsratsmitglieder sind jeweils einzeln über ihre E-Mailadressen erreichbar, dem Betriebsrat als Ganzes könnt ihr über die Adresse alle [at] br-rda.de Nachrichten zukommen lassen. Für die JAV gilt das gleiche bzw. jav [at] br-rda.de
Darüber hinaus sind wir im Betriebsratsbüro über die Telefonnummer 04488 52220-57 zu erreichen, die Zeiten, zu denen jemand im Büro anzutreffen ist, findet Ihr i.d.R. auf unserer Homepage.
Wenn ihr Fragen habt, Anregungen geben wollt oder Hilfe des Betriebsrates benötigt, dann schreibt am besten eine E-Mail oder schaut im Dienstplan nach, wann und wo ein Betriebsratsmitglied Dienst hat, und sprecht es an.
Außerdem könnt ihr euch auf der Internetseite des Betriebsrates informieren, unseren Newsletter abonnieren, das Kontaktformular nutzen… schaut einfach mal rein, stöbert ein wenig rum. Wie ihr euch registrieren könnt wird am Ende des Newsletters erläutert.
Wir wünschen Euch einen guten Start im Rettungsdienst Ammerland
Betriebsratswahlen 2018
Wie schon mehrfach angekündigt steht in diesem Frühjahr die Neuwahl des Betriebsrates an. Dazu habe wir nun den Wahlvorstand bestellt, der Wahlvorstand ist für die Organisation und Durchführung der Wahl zuständig. Als Wahlvorstand wurde Katharina Schmidt, Nicole Bröske und Jan-Gerd Park bestellt, Jan-Gerd wird dabei die Aufgabe des Vorsitzenden des Wahlvorstandes übernehmen. Ab sofort sind diese drei Kolleg*innen die Ansprechpartner*innen zum Thema BR-Wahl 2018.
Nun wird es also Zeit darüber nachzudenken, ob für euch euch eine Kandidatur in Frage kommt. Um über die gesamte Periode von vier Jahren handlungsfähig zu bleiben, sollten mindestens genau so viel Ersatzmitglieder, die im Krankheitsfall temporär oder beim Ausscheiden eines BR-Mitgliedes dauerhaft nachrücken können, vorhanden sein. Mit anderen Worten, es sollten sich also mindestens vierzehn Kolleg*innen zur Wahl stellen.
Welche Aufgaben im Einzelnen auf einen Betriebsrat zukommen, könnt Ihr hier: https://br-rda.de/unsere-aufgabe/ auf unserer Homepage nachlesen. Um die Fragen aller noch unentschlossenen oder auch schon fest entschlossen Kolleg*innen zu einer Kandidatur detailliert besprechen zu können, möchten wir uns mit euch treffen. Am Montag den 05. Februar zwischen 10:00 und 13:00 möchten wir euch Gelegenheit geben, uns über die Betriebsratsarbeit auszufragen und wir möchten damit die Unentschlossenen ermutigen sich für diese Wahl aufstellen zu lassen.
Wir bitte alle Kolleg*innen, die mit dem Gedanken einer Kandidatur spielen und sich am 5. Februar informieren möchten, sich bei uns per E-Mail zu melden. Die Kolleg*innen mit Interesse, die an diesen Tag verhindert sind, sollten uns auch schreiben, damit einen Alternativtermin finden können.
Betriebsversammlungen
Im letzten Rundbrief an euch habe wir euch gebeten uns per E-Mail oder Doodle-Umfrage eine Rückmeldung zu den Betriebsversammlungen zu geben. Leider ist die Resonanz bisher noch nicht umwerfend. Lediglich 6 Kolleg*innen haben zur Maus gegriffen und haben sich durch unsere Umfrage geklickt und ein ausführliches Gespräch konnten wir führen.
Die nächste Betriebsversammlung wird am 14.03.2018 ab 18:00 (das ist vor einer Fortbildung) in unserem Schulungsraum stattfinden. Wir hoffen bis dahin noch einige Rückmeldungen von euch zu bekommen, die wir dann besprechen könnten.
Freistellung bei erkranktem Kind
Das Dilemma kenne viele, das Kind ist krank kann nicht in die Kita oder Schule und keine Großeltern sind parat um das kranke Kind betreuen zu können. Wie löst man nun den Konflikt zwischen beruflichen und privaten Pflichten?
1. Dürfen Arbeitnehmer*innen frei machen, wenn das Kind krank ist?
Ja. Arbeitnehmer*innen dürfen auch spontan von der Arbeit fernbleiben, wenn das Kind erkrankt und es keine Möglichkeit gibt, anderweitige Betreuung zu organisieren. Dies nennt man »vorübergehende Arbeitsverhinderung«, die in § 616 BGB eine Abwesenheit vom Arbeitsplatz erlaubt.
Für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer*innen gibt es außerdem die »offizielle« Möglichkeit, sich von der Arbeit wegen eines kranken Kindes nach § 45 Abs. 3 SGB V freistellen zu lassen. Hierfür ist erforderlich, dass das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet und ein*e Arzt*Ärztin bescheinigt hat, dass eine Betreuung notwendig ist. Der Anspruch ist allerdings gegenüber dem zuerst genannten aus § 616 BGB nachrangig.
Arbeiten beide Elternteile in zeitlich gleichem Umfang können sie grundsätzlich frei darüber entscheiden, wer die Betreuung des Kindes übernimmt und damit von der Arbeit fernbleibt. Grundsätzlich muss sich derjenige freistellen lassen, der weniger arbeitet.
2. Müssen Arbeitnehmer*innen dem Arbeitgeber die Krankheit des Kindes anzeigen?
Ja. Die Arbeitnehmer*innen müssen dem Arbeitgeber die Gründe ihrer Abwesenheit mitteilen. Sie sollten ihn schon vor Verlassen des Arbeitsplatzes über die Erkrankung des Kindes informieren. Der Arbeitgeber darf einen Nachweis verlangen, der belegt, dass die Arbeitnehmer*innen wegen der unvorhersehbaren Erkrankung des Kindes das Weiterarbeiten nicht zuzumuten war.
Im gerichtlichen Prozess müssen die Arbeitnehmer*innen in der Regeln durch ein ärztliches Attest eines*r Kinderarztes*ärztin nachweisen, dass die Pflege des erkrankten Kindes durch sie erforderlich war und die Arbeitspflicht hinter der Sorgfaltspflicht nachstehen musste.
3. Wie lange dürfen sich Arbeitnehmer*innen frei nehmen?
Der Zeitraum, in dem Arbeitnehmer*innen wegen »vorübergehender Arbeitsverhinderung« (§ 616 BGB) von der Arbeit fernbleiben, darf nur eine »verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit« ausmachen. In der Regel werden das nur wenige Tage sein.
Unser Tarifvertrag der TVöD sagt dazu in § 29 Arbeitsbefreiung:
(1) Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
a)…
b)…
c)…
e)…
schwere Erkrankung
aa)…
bb) eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat, bis zu vier Arbeitstage im Kalenderjahr,
cc) einer Betreuungsperson, wenn Beschäftigte deshalb die Betreuung ihres Kindes, das das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, übernehmen müssen, bis zu vier Arbeitstage im Kalenderjahr
Machen die Beschäftigten im Rahmen ihrer gesetzlichen Krankenversicherung von ihrem Recht auf Freistellung Gebrauch, so können sie maximal 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr freimachen (§ 45 Abs. 2, 5 SGB V). Bei mehreren Kindern sind es bis zu 25 Arbeitstage pro Elternteil. Ist der*die Arbeitnehmer*in alleinerziehend, kann er*sie bei einem Kind längstens 20 Arbeitstage, bei mehreren Kindern maximal 50 Arbeitstage freimachen.
Tipp: Hat ein Elternteil die ihm zustehenden 10 Tage bereits maximal ausgenutzt, kann es die zehn Tage des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen. Dafür müssen aber beide Arbeitgeber einverstanden sein.
4. Bekommen die Arbeitnehmer*innen weiterhin Lohn gezahlt?
Das kommt darauf an. Zwar gilt der Grundsatz »ohne Arbeit kein Lohn«. Sind die Arbeitnehmer*innen aber unverschuldet für kurze Zeit daran gehindert, ihre Arbeit auszuüben, tritt der Fall des § 616 BGB ein: Sie können weiter ihr Gehalt verlangen. Die spontane, vorübergehende Arbeitsverhinderung führt nicht zu einem Wegfall des Lohnanspruchs.
Anders allerdings, wenn die Beschäftigten von ihrem im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bestehenden Freistellungsanspruch nach § 45 SGB V Gebraucht machen. Dann entfällt der Lohnanspruch, an die Stelle tritt ein Krankengeldanspruch gegen die Krankenkasse (siehe Frage 5.).
5. Wann bekommen die Arbeitnehmer*innen Krankengeld?
Machen die Arbeitnehmer*innen im Rahmen ihrer Krankenversicherung von ihrem Recht auf Freistellung Gebrauch, so entfällt die Vergütung durch den Arbeitgeber. Stattdessen tritt ein Kinderkrankengeld an die Stelle der Vergütung. Das setzt aber voraus, dass das erkrankte Kind bei den gesetzlich versicherten Eltern mitversichert ist, mit ihnen in einem Haushalt lebt, das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 % des regelmäßigen Einkommens, darf jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoarbeitsentgelts betragen. Im Gegensatz zum Vergütungsanspruch nach § 616 BGB kann der Arbeitgeber das Krankengeld nicht durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ausschließen.
Tipp: Krankengeld können gesetzlich versicherte Arbeitnehmer*innen nur dann verlangen, wenn der Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung nach § 616 BGB ausgeschlossen ist. Auch der Arbeitgeber kann nicht auf die Zahlung von Krankengeld verweisen. Besteht ein Anspruch auf Vergütungszahlung, ist das Krankengeld dem gegenüber nachrangig (LAG Köln, 11.8.1994 – 6 Sa 90/94).
6. Kann der Arbeitgeber kündigen, wenn Arbeitnehmer*innen nicht zur Arbeit erscheinen?
Grundsätzlich ja. Erscheinen Beschäftigte ohne Grund nicht zur Arbeit, verletzen sie ihre Hauptleistungspflicht, eine Kündigung wäre wirksam. Haben die Beschäftigte allerdings einen Grund, von der Arbeit fern zu bleiben (§ 616 BGB oder § 45 SGB V), ist die Kündigung unberechtigt. Sie verstößt gegen das Maßregelverbot (§ 612a BGB). Danach darf niemand benachteiligt werden, weil er*sie in zulässiger Weise seine+ihre Rechte ausübt. Es besteht ein zusätzlicher Schutz vor Kündigungen, der auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes Anwendung findet.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) stellte klar, dass eine Kündigung nur dann unwirksam sei, wenn der Arbeitgeber einer Freistellung zuvor widersprochen habe, da sich der Arbeitnehmer nur dann auf seine Rechte berufe (LAG Rheinland-Pfalz 8.11.2016 – 8 Sa 152/16).
7. Kann der Betriebsrat helfen?
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor beabsichtigten Kündigungen anhören. Dieser hat dann die Möglichkeit gegen die Kündigung Bedenken zu äußern. Die Frist dafür beträgt bei ordentlichen Kündigungen eine Woche, bei außerordentlichen Kündigungen 3 Tage.
Ferner muss der Betriebsrat überwachen, dass sich der Arbeitgeber an Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen hält. Der Betriebsrat hat dadurch aber keinen Anspruch, dass der Arbeitgeber die zutreffende arbeitsrechtliche Vorschrift durchführt. Vor allem bei individuellen Leistungsansprüchen des Arbeitnehmers kann der Betriebsrat kein arbeitsgerichtliches Verfahren durchführen. Er kann dabei beratend zur Seite stehen.
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:
als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletter abonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt und
im IntraRett.
Hinweis: Die Tage des alten IntraRett sind gezählt, ihr werdet nach der Umstellung auf das neue System dort keine BR-Infos mehr finden. Alternativ wird dann unsere Internetseite auf allen Wachen-PCs aufrufbar sein. Das heißt ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Der ver.di Gewerkschaftssekretär erklärt auf den schwach besuchten Teilbetriebsversammlungen die Rolle von Betriebsräten und Gewerkschaften im Betrieb. Foto: Uwe Heiderich-Willmer
Die Resonanz ist ernüchternd, zieht man die Mitglieder des Betriebsrates und der Geschäftsführung von den anwesenden Personen ab, wurden beide Teilbetriebsversammlungen zusammen lediglich von 23 Kolleg*innen besucht. Das sind schlappe 18% der Belegschaft.
Das ist schade, könnte man doch bei dieser Gelegenheit all seinen Unmut, der immer wieder in Gesprächen wahrzunehmen ist, loswerden. Auch wäre die Gelegenheit gewesen mit dem für uns zuständigen Gewerkschaftssekretär von ver.di ins Gespräch zu kommen, zumal die Tarifrunde 2018 ins Haus steht und überall über unsere Forderungen diskutiert wird. Man ist verleidet zu sagen, na denen scheint es gut zu gehen, aber warum vernimmt man im Vorübergehen immer wieder Aufregungen über Ereignisse und Zustände, die mit den Worten „das nervt ja total“ oder „das geht gar nicht“ kommentiert werden oder man mault: Gewerkschaft, die machen doch sowieso nichts für uns.
Wir müssen leider immer wieder feststellen, dass unsere Versuche analog, wie digital mit euch in ein Gespräch zu kommen, das über das übliche Gejammer hinausgeht, im Sande verlaufen.
Warum das so ist wissen wir nicht, vielleicht könnt ihr uns das erklären.
In den vergangenen Wochen haben wieder viele neue Kolleg*innen ihren Dienst im Rettungsdienst Ammerland angetreten. Daher ein Herzliches Willkommen, der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Rettungsdienst Ammerland GmbH freuen sich, dich als neue*n Kollegen*in begrüßen zu können.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusätzliche Interessenvertretung für alle Schüler*innen, Auszubildende und Kolleg*innen bis zum Alter von 24 Jahren. Der JAV-Vertreter ist:
Die Betriebsratsmitglieder sind jeweils einzeln über ihre E-Mailadressen erreichbar, dem Betriebsrat als Ganzes könnt ihr über die Adresse alle [at] br-rda.de Nachrichten zukommen lassen.
Darüber hinaus sind wir im Betriebsratsbüro über die Telefonnummer 04488 52220-57 zu erreichen, die Zeiten, zu denen jemand im Büro anzutreffen ist, findet Ihr i.d.R. auf unserer Homepage.
Wenn ihr Fragen habt, Anregungen geben wollt oder Hilfe des Betriebsrates benötigt, dann schreibt am besten eine E-Mail oder schaut im Dienstplan nach, wann und wo ein Betriebsratsmitglied Dienst hat, und sprecht es an.
Außerdem könnt ihr euch auf der Internetseite des Betriebsrates informieren, unseren Newsletter abonnieren, das Kontaktformular nutzen… schaut einfach mal rein, stöbert ein wenig rum und registriert euch.
Wir wünschen Euch einen guten Start im Rettungsdienst Ammerland
Euer Betriebsrat
Teilbetriebsversammlungen 2016
Die Teilbetriebsversammlungen 2016 waren mit insgesamt 35 Besucher*innen schlecht besucht wie nie. Unter dem Aspekt, dass als Schwerpunkt dieser Versammlungen die Vorstellung der Ergebnisse der Befragung aus dem Frühjahr 2016 vorgesehen war, ist diese Besucherquote schon enttäuschend. Wir haben, im Zusammenhang mit der Befragung, mit den Anwesenden über Möglichkeiten des Kontakts zwischen Betriebsrat und Kolleg*innen diskutiert, die Sichtweisen hierzu waren sehr differenziert. Wir werden das in unserer ersten Januarsitzung auswerten und hier berichten.
Dienstplan 2017
Es sind bereits mehrere Betriebsratsmitglieder auf den Verbleib des Dienstplanes 2017 angesprochen worden, der läge ja nun beim Betriebsrat, hörten wir dabei immer wieder. Ja wir haben den Dienstplan mit den dazugehörigen Statistiken am Freitag den 16.12. nachmittags bekommen. Über das Wochenende wurden die Unterlagen begutachtet, so dass wir am Montag darüber beraten konnten. Es blieben Frage offen, die wir am Montagnachmittag (19.12.) an den Geschäftsführer übermittelt haben. So eben, am 20.12. um 16:00 haben wir darauf eine Antwort erhalten. Nun wird die Antwort von allen BR-Mitgliedern wiederum begutachtet, wir werden in einer „virtuellen Konferenz“ darüber beraten, ob unsere Fragen zufriedenstellend beantwortet wurden und der Freigabe des Dienstplanes nichts mehr im Wege steht.
Warum beschreiben wir das hier so detailliert? Nun, dafür muss man etwas weiter ausholen, seit September fragen wir bei der Geschäftsführung nach, ob sich am Dienstplan 2017 auf Grund einer möglichen Bedarfsausweitung etwas ändern wird und mahnen an, dass die Zeit am Ende des Jahres nicht unser Freund sein wird. Wir wurden immer wieder vertröstet, die Verhandlungen mit den Krankenkassen seinen noch nicht beendet. Der Betriebsrat ist in der Kette der zu beteiligenden Personen und Gremien der letzte, das heißt wir bekommen den Plan erst auf den Tisch, wenn bereits die gesamte Belegschaft sehnsüchtig auf ihn wartet. Nichtsdestotrotz nehmen wir uns die Zeit unsere Arbeit gründlich zu machen, was im Übrigen nebenbei, während Wochenenddiensten, Tagesfortbildungen, Krankheit und Weinachssteinkäufen geschehen muss! Daher bitten wir um euer Verständnis, schneller geht es nicht und an uns liegt es nicht!
Wir tun unser Möglichstes, damit ihr die Pläne bald in den Postfächern habt.
Bundesreisekostengesetz Verpflegungsgeld
Es gibt im Bundesreisekostengesetz eine „Kann-Regelung“, die es ermöglicht bei KTW-Ferntouren, mit einer über 8-stündigen Abwesenheit, ein Verpflegungsgeld in Höhe von 12,– Euro auszuzahlen. Dieses Verpflegungsgeld wird nun auf Antrag ausgezahlt. Bei der Inanspruchnahme ist aber unbedingt zu beachten, dass dieser Betrag in der Steuererklärung nachzuweisen ist und dort bei dem sogenannten Verpflegungsmehraufwand zum Abzug werden muss.
Frohe Weihnachten und eine gutes neues Jahr
Zum Schluss bleibt uns nur noch Euch ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start für eine gutes neues Jahr zu wünschen.
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:
Der Betriebsrat lädt zu zwei Teilbetriebsversammlungen ein:
am Montag, den 12.12.2016 um 19:30 Uhr
und
am Dienstag, den 13.12.2016 um 16:30 Uhr
Wir treffen uns im in unserem Schulungsraum in der Hössenschule
Folgende Themen werden voraussichtlich auf der Tagesordnung stehen:
Eröffnung und Begrüßung
Neue Entgeltordnung
Mitarbeiter*innenbefragung -> BR
Bericht aus der Betriebsratsarbeit
Bericht der JAV
Aktuelle Probleme, Fragen und Beschwerden aus dem Kolleg*innenkreis
Mitarbeiter*innen-Befragung -> GF
Bericht aus der GF
Wir rechnen fest mit Eurer Teilnahme und freuen uns auf interessante Diskussionen in den Teilbetriebsversammlungen.
Neue Entgeltordnung
Am 01.01.2017 wird die neue Entgeltordnung für den TVöD VKA in Kraft treten. Hierzu möchten wir darauf hinweisen, dass für die Abwicklungen der Neueingruppierungen bzw. Höhergruppierung der Zeitraum bis Ende 2017 vorgesehen ist. In diesem Zeitraum gehen für niemanden Ansprüche verloren. Die durchgeschriebene Fassung des TVöD, inklusive der EGO werden voraussichtlich erst Mitte Dezember ausgeliefert. In den schwer zu lesenden Änderungstarifverträgen sind, wie der Name schon sagt, leider nur die Änderungen dokumentiert. Ende Februar 2017 werden zwei BR-Mitglieder an einer Schulung zur Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöD für den Rettungsdienst von ver.di teilnehmen. Wir bitten daher noch um etwas Geduld und Verständnis dafür, dass alle Äußerungen zu diesem Thema bis dahin unter Vorbehalt stehen.
Wir sind mit der Geschäftsführung im Gespräch und sind uns einig, dass die Überleitung in die neue EGO für niemanden einen Nachteil bringen soll. Damit dies gelingt, bitten wir euch, keine voreiligen Höhergruppierungsanträge zum 1.1.2017 zu stellen, bitte wartet ab, bis wir euch benachrichtigen.
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:
Im Betriebsrat hat es einen Wechsel gegeben, Julia Steinberg ist mit sofortiger Wirkung aus persönlichen Gründen von ihrem Amt zurückgetreten. Der gesamte Betriebsrat bedauert ihre Endscheidung sehr, wir danken ihr für ihr langjähriges Engagement und die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Ihren Platz nimmt nun die Nachrückerin Katharina Schmidt ein. Katharina wird nun so schnell wie möglich ihre Schulungen erhalten. Als neuer BEM-Beauftragter wurde in der letzten Sitzung Steve Stimming benannt.
Teilbetriebsversammlungen 2 Hj. 2016
Zum Ende des Jahres haben wir insgesamt drei Teilbetriebsversammlungen durch geführt, wovon ein speziell für unsere Schüler*innen und U25 Kolleg*innen ausgerichtet wurde.
U 25 und Schüler*innen werden informiert
Im Rahmen der „TBV U25“ hat die Jugendsekretärin von ver.di, Heike Boldt, über die Arbeit der ver.di-Jugend und über die Abwicklung einer Jugend- und Ausbildungsvertretungswahl informiert:
Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:
Inzwischen wurden die Kolleg*innen Jan-Gerd Park, Katharina Schmidt und Nicole Bröske zum Wahlvorstand für die JAV-Wahlen bestellt. Wir planen die JAV-Wahlen im 1. Quartal 2016 abzuwickeln.
Teilbetriebsversammlungen schlecht besucht
Die beiden anderen Teilbetriebsversammlungen waren mit insgesamt 34 Teilnehmer*innen eine der am schlechtesten besuchten Teilbetriebsversammlungskombinationen der letzten Jahre. Wir können bei der Forschung nach den Ursachen nur spekulieren, daher wäre eine Rückmeldung von euch, warum ihr nicht zu den Versammlungen gekommen seit, hilfreich. Vielleicht nutzt ja der*die Eine oder Andere unser Kontaktformular für eine Nachricht mit Verbesserungsvorschlägen: https://br-rda.de/kontakt/
Schließlich informierte die GF noch mit einigen Zahlen über die Situation des RD-Ammerland. Danach sind wir inzwischen 105 Kolleg*innen, die sich in 32 weibliche und 73 männliche Kolleg*innen aufteilen. Anders ausgedrückt sind 69,5 % männliche und 30,5 % weibliche Beschäftigte im RD-Ammerland tätig. Das Durchschnittsalter der Kolleg*innen ist in den letzten 5 Jahren von 33,6 auf 34,07 leicht gestiegen. Aus dem Bericht geht auch hervor, dass der Betrieb solide finanziert ist und somit auf sehr gesunden Füßen steht.
Aktuelle Probleme, Fragen und Beschwerden aus demKolleg*innenkreis
Unter der Rubrik „Aktuelle Probleme, Fragen und Beschwerden aus demKolleg*innenkreis“ wurde eine mangelnde Kommunikation zwischen der Geschäftsführung und der Belegschaft moniert. Ein Umstand, der sicher auch dem Wachsen des Betriebes auf über 100 Beschäftigte geschuldet ist. Daher wird auch künftig ein großer Teil der Kommunikation automatisiert z.B. über das IntraRett laufen müssen. Die Geschäftsführung hat das Bedürfnis aus der Belegschaft nach mehr Kommunikation zu Kenntnis genommen, wir gehen davon aus, dass alle Beteiligten an der Optimierung der Kommunikation im Betrieb arbeiten werden.
Als weiteres Thema wurden die möglicherweise nicht ausreichenden Schulplätze für das Staatsexamen zum Notfallsanitäter angesprochen. Hier gab der Geschäftsführer die ehrliche Antwort, dass es ein Engpass gibt und keine Garantie dafür gegeben werden kann, dass alle Kolleg*innen, die zum Staatsexamen müssen auch zum Zuge kommen. Eine auch für den Betriebsrat überraschende Aussage, die für Unsicherheit in der Belegschaft gesorgt hat. Auch wenn dies, oder gerade weil dies eine sehr unangenehme Nachricht ist, begrüßt der Betriebsrat die frühzeitige ehrliche Stellungnahme der Geschäftsführung. Das Thema nicht totzuschweigen ermöglicht es, frühzeitig mit geeigneten Gegenmaßnahmen zu beginnen. Und hierzu hat der Betriebsrat auch die Zusage der Geschäftsführung, dass für die noch verbleibenden Jahre der Übergangsfrist, Gespräche auf allen Ebenen geführt werden, um zu erreichen, dass wie ursprünglich geplant alle Kolleg*innen, die es wollen, vom RA zum Notsan werden können.
Frohe Weihnachten und eine gutes neues Jahr
Zum Schluss bleibt uns nur noch Euch ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start für eine gutes neues Jahr zu wünschen.
Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:
Der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH lädt zu Teilbetriebsversammlungen ein:
am Mittwoch, den 02.12.2015 um 19:30 Uhr
und
am Donnerstag, den 03.12.2015 um 16:00 Uhr
Wir treffen uns im in unserem Schulungsraum in der Hössenschule
Folgende Themen werden voraussichtlich auf der Tagesordnung stehen:
Schwerpunkt: „Die Rente ist sicher …“
ob das so stimmt, wer weiß? Aber was können wir selbst noch tun, um für das Alter vorzusorgen? Dazu werden uns zwei Berater von der LZO ein kleines Referat halten und anschließend für Fragen zur Verfügung stehen.
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates
Bericht aus der Geschäftsführung
Aktuelle Fragen, Anregungen und Beschwerden
Wir rechnen fest mit Eurer Teilnahme und freuen uns auf interessante Diskussionen in den Teilbetriebsversammlungen.
Hinweis, auch wenn wir für unsere U-25 Kolleg*innen und Notfallsanitäterschüler*innen U-25 bereits zu einer Teilbetriebsversammlung, nur für diesen Kreis, eingeladen haben (siehe unten), sind diese natürlich auch zu TBVen für alle mit eingeladen!
Teilbetriebsversammlung für alle U25 am 30.11.2015 um 13:00
Inzwischen haben wir eine entscheidende Schwelle überschritten, denn in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer*innen) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gem. § 60 Abs. 1 BetrVG eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen.
Passiv wählbar sind alle Arbeitnehmer*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das aktive Wahlrecht besitzen nur jugendliche (unter 18 J.) und die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer*innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Um diese Wahl vorbereiten zu können, laden wir Euch, d.h. alle Kolleg*nnen und Notfallsanitäterschüler*innen unter 25 zu einer Teilbetriebsversammlung (TBV) ein. Die TBV wird am
30. November 2015 um 13:00 Uhr in unserem Schulungsraum in der Hössenschule
stattfinden und ca. 2 Stunden dauern.
Für die Tagesordnung schlagen wir folgendes vor:
Begrüßung und Eröffnung der TBV
„Gemeinsam Stark“ – ver.di-Jugend, was soll das?
Das wird Euch die ver.di-Jugendsekretärin vom ver.di Bezirk Weser-Ems näher bringen.
Warum brauchen wir eine JAV und wie wird die gewählt?
Auch darüber wird uns die ver.di-Jugendsekretärin Heike Boldt vom ver.di Bezirk Weser-Ems ausführlich informieren
Fragen und Diskussion zur JAV,
Ihr werdet dann Gelegenheit haben ausführlich Fragen zu stellen und über das Gehörte zu diskutieren.
Fragen, Anregungen und Probleme, An dieser Stelle bekommt Ihr die Gelegenheit speziell aus Eurer Perspektive Eure Anre-gungen Fragen und auch Kritik los zu werden.
Die Notfallsanitäterschüler*innen sind in dem Zeitraum der TBV alle im Klinikspraktikum, sie werden für den Zeitraum freigestellt, falls sie Dienst haben, die Verantwortlichen sind informiert. Bitte meldet Euch dort ab, wenn Ihr zur TBV geht und nach Ende der Versammlung wieder zurück, sofern Euer Dienst noch andauert. Die Versammlung ist keine Pflichtveranstaltung, wer nicht teilnehmen möchte geht ggf. wie geplant zum Dienst. Die Teilnahme an der TBV zählt als Arbeitszeit.
Leider haben 3 der Kolleg*innen unter 25 Jahre Dienst, Ihr werdet verstehen, dass es nicht machbar ist, für solch eine kleine Anzahl eine extra Versammlung durchzuführen. Solltet Ihr Interesse an den oben genannten Themen haben, versucht bitte zu tauschen, wenn das nicht klappt, könnt Ihr gerne ein Betriebsratsmitglied ansprechen, wir werden Euch gern die Infos aus dieser Veranstaltung dann an Euch weitergeben.
Dann bis zum 30.11. wir hoffen auf eine rege Beteiligung!
Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:
Der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH lädt zu 2 Teilbetriebsversammlungen ein:
am Montag, den 19.01.2015 um 19:30 Uhr
und
am Dienstag, den 20.01.2015 um 16:00 Uhr
Wir treffen uns im Seminarraum 1 der Ammerland-Klinik. Den Zugang zum Seminarraum 1 findet Ihr zwischen dem Haupteingang und der Information der Ammerland-Klinik.
Folgende Themen werden voraussichtlich auf der Tagesordnung stehen:
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates
Aktuelle Fragen, Anregungen und Beschwerden
Bericht aus der Geschäftsführung
Schwerpunkt: ver.di bewegt
Der Schwerpunkt dieser Teilbetriebsversammlungen wird sich mit der Gewerkschaftsarbeit befassen. Wir werden dazu unseren zuständigen ver.di Gewerkschaftssekretär Jürgen Wenzel aus Oldenburg zu Gast haben. Er wird allgemein über die Gewerkschaftsarbeit und die Vorteile einer Mitgliedschaft informieren und insbesondere wird er über die Rettungsdienstspezifischen Aktivitäten wie z.B. die Fachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems berichten. Ferner wird er die Gründung einer ver.di-Betriebsgruppe mit Vertrauensleuten und deren Funktion erläutern.
Nicht zuletzt wird es auch ums Geld gehen, der BR-Vorsitzende Uwe Heiderich-Willmer wird über den Stand der Verhandlungen über eine neue Entgeltordnung berichten.
Es wird ausreichen Gelegenheit für Euch geben, zu diesen Themen Fragen zu stellen.
Wir rechnen fest mit Eurer Teilnahme und freuen uns auf interessante Diskussionen in den Teilbetriebsversammlungen.
Euer Betriebsrat
Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:
Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:
hier auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/
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Euer Betriebsrat
Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit
In den vergangenen Wochen haben wieder viele neue KollegInnen ihren Dienst im Rettungsdienst Ammerland angetreten. Daher ein Herzliches Willkommen, der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH freut sich Dich als neue/n Kollegen/in begrüßen zu können.
Der Betriebsrat, das sind:
• Uwe Heiderich-Willmer, Betriebsratsvorsitzender, Rettungsassistent, Betriebsratsmitglied seit 2010, Wache Edewecht, uwe.heiderich-willmer [at] br-rda.de
• Marcus Schumacher, stellvertr. Betriebsratsvorsitzender, Betriebsratsmitglied seit 2001, Wache Westerstede, marcus.schumacher [at] br-rda.de
• Julia Wiesner, Rettungsassistentin, Betriebsratsmitglied seit 2010, Wache Raste-de, julia.wiesner [at] br-rda.de
• Andre Höhne, Rettungsassistent, Betriebsratsmitglied seit 2014, Wache Westerstede, andre.hoehne [at] br-rda.de
• Steve Stimming, Rettungsassistent, Betriebsratsmitglied seit 2014, Wache Bad Zwischenahn, steve.stimming [at] br-rda.de
Die Betriebsratsmitglieder sind jeweils einzeln über ihre E-Mailadressen erreichbar, dem Betriebsrat als Ganzes könnt Ihr über die Adresse info [at] br-rda.de Nachrichten zukommen lassen.
Darüber hinaus sind wir im Betriebsratsbüro über die Telefonnummer 04488 5222057 zu erreichen, die Zeiten wann jemand im Büro anzutreffen ist, findet Ihr auf unserer Homepage
Wenn Ihr Fragen habt, Anregungen geben wollt oder Hilfe des Betriebsrates benötigt, dann schreibt am besten eine E-Mail oder schaut im Dienstplan wann und wo ein Betriebsratsmitglied Dienst hat und sprecht es an.
Darüber hinaus könnt Ihr Euch auf der Internetseite des Betriebsrates informieren, unseren Newsletter abonnieren, ins Gästebuch schreiben, das Kontaktformular nutzen… schaut einfach mal rein, stöbert ein wenig rum und registriert Euch.
Wir wünschen Euch einen guten Start im Rettungsdienst Ammerland
Euer Betriebsrat
Betriebsversammlungen
Wir werden in diesem Jahr noch zwei Teilbetriebsversammlungspaare durchführen. Die ersten werden am 22. September um 19:30 und am 23. September um 16:30 stattfinden. Als Schwerpunktthema ist die Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter vorgesehen.
Die nächsten Teilbetriebsversammlungen werden am 2. und 3. Dezember jeweils um 19:30 und 16:30 Uhr stattfinden. Bei diesen Versammlungen wird der für uns zuständige Gewerkschaftssekretär von ver.di, Jürgen Wenzel aus Oldenburg zu Gast sein und die Geschäftsführung hat die Gelegenheit über die Wirtschaftsdaten zu berichten.
Also bitte diese Termine schon mal im Kalender vormerken.
Betriebliches Konzept zur Weiterqualifizierung vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter
Die Planungen der Geschäftsführung zur Entwicklung eines Konzeptes zur Weiterqualifizierung von RAs zu NotSans wird vom Betriebsrat unterstützt. Abhängig vom Ergebnis der zur Zeit stattfindenden Mitarbeiterbefragung wird ein betriebliches Konzept in Abstimmung mit dem Betriebsrat umgesetzt werden.
Für persönliche oder grundsätzliche Fragen zu diesem Thema, sowie für Anregungen für die zukünftige Regelungen wendet Euch bitte an uns oder an die Geschäftsführung.
Die Entwicklung dieses Konzept ist von der Geschäftsführung initiiert und soll ermöglichen, dass alle RAs zu NotSans weiter qualifiziert werden können. Der Betriebsrat selbst plant keine eigene Konzepte um beispielsweise RS auch diese Möglichkeit zu bieten. Diese Behauptung ist zur Zeit fälschlicherweise im Umlauf.
Hansefitumfrage
da der Betriebsrat immer wieder auf das Thema Hansefit angesprochen wird, haben wir beschlossen eine erneute Umfrage zu initiieren.
Um feststellen zu können, ob es sich lohnt das Thema Hansefit noch einmal anzugehen, brauchen wir von Euch konkrete Antworten auf diese zwei Fragen:
Besteht ein Interesse an Hansefit?
Wie viel seit ihr bereit zu bezahlen, 15€, 20€, 25€ ?
Dazu wird in den nächsten Tagen ein Aushang auf den Wachen verteilt. Wir bitten jede Kollegin und jeden Kollegen sich in die ausgehängten Liste einzutragen und die Antworten anzukreuzen. Bitte unbedingt auch eintragen wenn kein Interesse besteht!
Nach Auswertung dieser Umfrage werden wir vom Betriebsrat entscheiden, ob wir das Thema weiterverfolgen.
Alle Infos zu Hansefit Partnern findet ihr unter www.hansefit.de, diese Liste wird ständig erweitert.
ver.di Fachgruppe Rettungsdienst für den Bezirk Weser-Ems
Bericht von der Gründungsversammlung der ver.di Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems:
Ausgehend von den inzwischen wieder aufgehobenen Fusionsbestrebungen der Landkreise Ammerland, Wesermarsch, Cloppenburg, Oldenburg und der Städte Oldenburg und Delmenhorst bezüglich eines gemeinsamen Rettungsdienstes, welche mit der Gründung der Großleitstelle Oldenburger Land eingeläutet werden sollte, wurde im Betriebsrat des RD Ammerland die Notwendigkeit gesehen ebenfalls die Kooperation auf Betriebsratsebene zu suchen. Ein erstes Treffen wurde organisiert und traf auf großes Interesse: https://br-rda.de/allgemein/erfolgreiche-betriebsraetetagung-netzwerk-geplant/ . Es stellte sich jedoch heraus, dass der Aufwand solch ein regelmäßiges Gremium zu etablieren, für einen einzelnen Betriebsrat nicht leistbar ist. Obendrein ist es keine originäre Aufgabe eines Betriebsrates Netzwerke zu schaffen. So wurde Kontakt mit ver.di aufgenommen um die gewerkschaftlichen Strukturen zu nutzen. Hinzu kommt, dass eine Fachgruppe auf Bezirksebene sich in die Struktur Bezirk, Land und Bund gut einfügt. Künftig soll die Fachgruppe Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen aus diesem Gremium bedient werden. Die Aktivitäten in den Fachgruppen ist daher auch keine Betriebsratsarbeit sondern ehrenamtliches Gewerkschaftsengagement, an dem sich alle ver.di-Mitglieder beteiligen können.
Wie bei der Vorstellung festzustellen war, waren Rettungsdienstler aus den verschiedensten Bereichen bzw. Arbeitgebern mit unterschiedlichen Tarifwerken anwesend: DRK Rettungsdienst GmbH Cloppenburg, DRK LK Osnabrück, Johanniter Oldenburg und der RD-Ammerland GmbH.
Als gemeinsame Schnittmenge wurden folgende Voraussetzungen erkannt:
• Gesetzliche Grundlagen (BetrVG, ArbZG, Nds. RettungsdienstG, NotSanG …)
• Höchstrichterliche Entscheidungen (Umkleidezeiten, …)
• Perspektive Flächentarifvertrag mit gleichen Bedingungen für alle RDler
Allerdings ist der Organisationsgrad noch sehr schwach, 159 RDler auf 50 Betriebe bedeuten einen Durchschnitt von ca. 3 Organisierten pro Betrieb.
In der Diskussion wurde deutlich, dass die Hauptfunktion dieses Gremiums darin gesehen wird, eine Vernetzung der im Bezirk Weser-Ems tätigen, in ver.di organisierten Rettungsdienstler herzustellen. Es soll auch eine Hilfe für die vielen „Einzelkämpfer“ bieten.
Als ein Mittel für die Information und Kommunikation innerhalb der Fachgruppe und Interessierten wird ein E-Mailverteiler mit Newsletter eingerichtet.
Im zweiten Teil wurden schließlich die aktuellen Erfahrungen bezüglich des neu geschaffenen Berufsbildes Notfallsanitäter ausgetauscht. Hier ist festzustellen, dass der RD Ammerland mit seine Bemühungen alle RA zu NotSans zu machen recht weit ist.
Wie weiter?
Die Fachgruppe wird sich drei bis viermal im Jahr treffen. Beim nächsten Treffen soll geklärt werden wie die Landesfachgruppe Rettungsdienst Bremen/Niedersachsen aus der Bezirksfachgruppe bedient wird.
Insgesamt ist zu resümieren, dass das Ziel einen Grundstock für eine Bezirksfachgruppe zu legen, erreicht wurde. Auf diese Basis werden sich sicher noch mehr ver.di-KollegInnen dazu gesellen.
Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:
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Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit
Teilbetriebsversammlungen 18.03. & 19.03.2014
Am 18.3 und 19.3. haben zwei Teilbetriebsversammlungen stattgefunden, auf denen über die Betriebsratsarbeit, und die Änderungen in zwei Betriebsvereinbarungen informiert wurde:
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Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass der RD-Ammerland bei stetig steigenden Einsatzzahlen und einer guten Eigenkapitalabdeckung wirtschaftlich gesund ist und eine solide Basis hat. Der Frauenanteil unter den Beschäftigten steigt stetig und hat inzwischen über 30% erreicht.
Berichtet wurde weiter über die Neubauvorhaben in Edewecht und Westerstede. In Edewecht sind die Gewerke ausgeschrieben und vergeben, der Baubeginn wird im April sein. Mit einer Fertigstellung ist im Oktober 2014 zu rechen. Für den Verwaltungsneubau in Westerstede gibt es bisher nur eine eigene grobe Übersichtplanung zur Bedarfsfeststellung, die später von einem Architektenbüro konkretisiert wird. Es ist ein zweistöckiges Gebäude vorgesehen, das ggf. um eine drittes Stockwerk ergänzt wird, sollte die Planungen für einen Schulungsraum in der Hössenschule nicht zu verwirklichen sein.
Verschiedenes:
Lerngruppen:
Unter dem Punkt Verschiedenes hat der Kollege Andre Höhne angeboten eine freiwillige Lerngruppe anzubieten, in der wir uns regelmäßig (alle 14 Tage?) treffen und selbst ausgearbeitete Themen der Notfallsanitäterausbildung (siehe Pyramidenprozess) vorstellen und diskutieren. Ein Medikament und eine praktische Maßnahme pro Termin sind gut für 2 Stunden lernen, bei 14-tägigem Rhythmus wären wir bis zum Jahresende beschäftigt.Zielgruppe wären alle RA, die eine Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter ablegen wollen. Das Vorhaben wurde von der Geschäftsführung begrüßt und es wurde Unterstützung zugesagt.
Interessierte Kolleginnen und Kollegen mögen sich bei Andre melden.
Fahrtkosten Goslar
Es wurde darum gebeten die „Mitfahrerregelung“ im Zusammenhang mit Reisekosten klarzustellen, da es immer wieder Irritationen bei der Fahrtkostenerstattung gibt. Elke hat hierzu alle relevanten Regelungen für uns zusammengestellt:
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Aus dem Kollegenkreis wird angemahnt, dafür zu sorgen, dass Zusatzschichten bzw. Überstunden frühzeitig im Jahresverlauf abgebaut werden können. Die Schichten mit genügend Springern dafür seien rar.
Von der Geschäftsführung wird dazu entgegnet, dass durch einige Neueinstellungen künftig wieder ausreichend Springer auch für den Überstundenabbau zur Verfügung stehen werden. Dies wird in Kürze auch im Dienstplan zu erkennen sein.
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Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit
Teilbetriebsversammlungen
Am 18. März 20104 um 16:30 Uhr und am 19. März 2014 um 19:30 finden jeweils eine Teilbetriebsversammlung statt, zu denen wir Euch herzlich einladen.
Wir treffen uns in der Technischen Zentrale Elmendorf, Dreiberger Straße 2 + 4, 26160 Bad Zwischenahn
Tagesordnung:
Bericht aus der BR-Arbeit, was ist noch zu tun?
Vorstellung der überarbeiteten Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit“
Vorstellung der überarbeiteten Betriebsvereinbarung „Urlaub“
Wirtschaftsbericht der Geschäftsführung
Verschiedenes
Zu allen Tagesordnungspunkten habt Ihr Gelegenheit Fragen zu stellen.
Betriebsratswahl 2014
Bis zum 6. März 2014 müssen alle Wahlvorschläge beim Wahlvorstand eingegangen sein. Wir sind gespannt und hoffen auf eine lange Liste.
Um allen Kandidatinnen und Kandidaten die Gelegenheit zu geben, sich bei allen 93 wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen bekannt zu machen, bitten wir die Kandidatinnen und Kandidaten bis zum 12. März 2014 14:00 Uhr uns eine Kurzvorstellung mit Bild als PDF- oder Worddatei unter der E-Mailadresse br-wahl2014 [at] br-rda.de zuzusenden. Wir werden diese dann spätestens am 20. März 2014 per Newsletter an alle wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen weiterleiten.
Ver.di Seminar Rettungsdienst im Wandel VIII
Vom 11.02.2014 bis 14.02.2014 haben Marcus und Uwe das Seminar „Rettungsdienst im Wandel VIII“ besucht, die Seminarreihe der Ver.di Landesfachgruppe Rettungsdienst Niedersachsen / Bremen findet einmal im Jahr im Ver.di Bildungszentrum Walsrode statt.
Im achten Seminar dieser Reihe stand diesmal das Thema „Notfallsanitätergesetz“ im Mittelpunkt. Es sollten die Auswirkungen auf die Beschäftigten und die betrieblichen Interessensvertretungen aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet werden.
Eingeladen waren dazu u.a. Vertreter der Krankenkassen, des Niedersächsischen Innenministeriums, des Niedersächsischen Landkreistages, der DRK-Rettungsschule Goslar und der Ver.di Bundesverwaltung. Dieses Gemisch an Referenten versprach ein aufschlussreiches Seminar mit interessanten Diskussionen, mit entsprechend hohen Erwartungen sind wir nach Walsrode gefahren.
Leider wurden die Erwartungen im Laufe des Seminars nur zu Bruchteilen erfüllt. Schon kurz nach Beginn des Seminars sagte der erste Referent ab, zwei weitere folgten. Damit hatten die Vertreter der Krankenkassen, des Niedersächsischen Innenministeriums und des Niedersächsischen Landkreistages abgesagt. Man kann nun darüber streiten, ob das nun eine guter Stil war, so kurzfristig 25 Seminarteilnehmer/innen zu versetzen und die Organisatoren damit in Bedrängnis zu bringen. Klar war nur, dass das Seminar das gesetzte Ziel nicht mehr erreichen konnte.
Die spontan gewonnene „Freizeit“ wurde ebenso spontan mit anderen Themen besetzt, die aus dem Kreise der Seminarteilnehmer/innen kamen. Leider hauptsächlich Themen, die in unserem Betrieb bereits geregelt sind. Die Haupterkenntnis daraus war, dass wir im Rettungsdienst Ammerland sehr gut aufgestellt sind. Themen wie Arbeitszeit, Urlaub, Pausen, GPS etc. habe wir bereits in unseren Betriebsvereinbarungen geregelt.
Zwei interessante Vorträge von den beiden übriggeblieben Referenten konnten wir dennoch hören und diskutieren, die Vorträge könnt ihr hier nachlesen:
Vortrag Ralf Seebode von der DRK-Rettungsschule Goslar:
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Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit
Domainumzug
Wir sind wieder online: br-rda.de, die E-Mailadresse funktionieren wieder wie gewohnt.
Pausen/Wechselschicht
Weil immer wieder Fragen zu den Pausen auftauchen und die Regelung offensichtlich so gar nicht zu den bisherigen Gewohnheiten passt, noch ein mal:
Der § 6 Abs. 1 Satz 2 TVöD sagt: “Bei Wechselschichtarbeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet.” Da ja nun künftig alle Kolleginnen und Kollegen “alles” fahren, arbeiten auch alle in Wechselschichten. Konkret bedeutet dies, dass in den KTW-Schichten, in denen eine Pause im Status 6 vorgesehen ist, die Pausenzeiten auch als Arbeitszeit gewertet werden. Für eine beispielsweise 8-Stundenschicht werden auch 8 Stunden aufgeschrieben, obwohl eine 0,5 stündige Pause genommen wurde.
Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Kollegen und Kolleginnen zu gewährleisten, habe wir in der Betriebsvereinbarung “Arbeitszeit” mit der Geschäftsführung vereinbart, dass ein Verzicht auf die Pause nicht zulässig ist. Gleichzeitig ist das Nichtgewähren der Pause durch das Arbeitszeitgesetz nicht erlaubt.
Daher bitten wir, Probleme die in diesem Zusammenhang auftreten unbedingt auch dem Betriebsrat zu melden!
Dienstplan/Arbeitszeit
Inzwischen hat die in der Betriebsvereinbarung „Dienstplan 2014 – Übergang“ vereinbarte Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei Spengler stattgefunden. Es war möglich dieses Gespräch kurzfristig in Leer zu führen, da RA Sprengler zu dieser Zeit in Cloppenburg und Leer zu tun hatte.
Das Gespräch zwischen Betriebsrat, Geschäftsführung und Rechtsanwalt Spengler verlief sehr konstruktiv. Es konnte an diesem Abend zufriedenstellende Übereinkünfte zu fast allen offen Fragen getroffen werden. Die Berechnung der uns zustehenden Urlaubstage konnte nicht abschließend geklärt werden, Rechtsanwalt Spengler wird hierzu weitere Recherchen anstellen und uns das Ergebnis in den nächsten Tagen mitteilen.
Die Übereinkünfte müssen nun noch schriftlich in Betriebsvereinbarungen festgeschrieben werden, das soll in den nächsten Wochen geschehen. Wenn die betroffenen Betriebsvereinbarungen überarbeitet und unterschrieben sind, wird Euch das Ergebnis im Rahmen einer Betriebsversammlung detailliert mitgeteilt. Es wird dann wie immer Gelegenheit geben dazu Fragen zu stellen.
Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr bald wieder an drei Stellen nachlesen:
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Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit
In eigener Sache
Manchmal muss man eben den Hund zum Jagen tragen. Nach zahlreichen erfolglosen Aufrufen, sich auf der Internetseite des Betriebsrates zu registrieren und den Newsletter zu abonnieren, habe wir uns nun entschlossen den Newsletter an alle Kollegen, die in der Verwaltung eine Emailadresse hinterlegt haben zu senden, ohne dass diese ihn explizit abonnieren müssen. Der Newsletter ist der schnellste und direkteste Weg unsere Betriebsratsinfos zu bekommen. Wer das nicht möchte, warum auch immer, kann sich mit dem Link am Ende des Newsletters aus der Mailingliste austragen.
Bei dieser Gelegenheit möchte wir die neuen Kolleginnen und Kollegen begrüßen, die kürzlich ihre Arbeit bei uns aufgenommen haben oder es in zwei Wochen tun werden. Wir heißen Euch herzlich willkommen und stehen natürlich auch Euch zur Verfügung, wenn es darum geht Fragen rund um Euren Arbeitsplatz zu beantworten oder Eure Interessen zu wahren. Auf eine gute Zusammenarbeit. Wie Ihr uns findet, könnt Ihr hier nachlesen: https://br-rda.de/kontakt/
Dienstplan 2014
Der Dienstplan 2014 liegt nun in Euren Händen. Es gibt einige Dinge, die Ihr unbedingt beachten solltet:
Der § 6 Abs. 1 Satz 2 TVöD sagt: „Bei Wechselschichtarbeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet.“ Da ja nun künftig alle Kolleginnen und Kollegen „alles“ fahren, arbeiten auch alle in Wechselschichten. Konkret bedeutet dies, dass in den KTW-Schichten, in denen eine Pause im Status 6 vorgesehen ist, die Pausenzeiten auch als Arbeitszeit gewertet werden. Für eine beispielsweise 8-Stundenschicht werden auch 8 Stunden aufgeschrieben, obwohl eine 0,5 stündige Pause genommen wurde. An dieser Stelle möchte wir auch noch ein mal auf unsere Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit“ hinweisen. Dort sind die Einzelheiten geregelt und dort, sowie im Arbeitszeitgesetz, steht auch, dass ein Verzicht oder die Nichtgewährung der Pause unzulässig ist. Sollte es in diesem Zusammenhang Probleme mit der Leitstelle geben, bitten wir dringendst uns das mitzuteilen!
Wie ihr wisst, möchte die Geschäftsführung dass die KTW-Schichten im nächsten Jahr, nach der Zusammenlegung in einen Dienstplan mit den RTW-Schichten, auch in verlängerter Arbeitszeit ausgeführt werden. Dies widerspricht jedoch der aktuellen Regelung in der Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit“. Dort ist festgelegt, dass im KTW-Bereich auf der Basis einer 39-Stundenwoche ohne verlängerte Arbeitszeit gearbeitet wird. Die Zusammenführung von RTW und KTW-Diensten wird für viele Kolleginnen und Kollegen bedeuten, dass sie mehr kürzere Schichten und mehr Schichten in zuschlagsfreien Zeiten leisten müssen, mit der Folge, dass sie einen höheren Fahrtaufwand haben bei gleichzeitigen Gehaltseinbußen. Der Betriebsrat ist daher grundsätzlich der Auffassung, dass die KTW-Schichten auch weiterhin auf der Basis einer 39-Stundenwoche berechnet werden sollten. Bisher konnte hierzu jedoch keine Einigung mit der Geschäftsführung hergestellt werden. Die Verhandlungen hierzu führten lediglich zu einer vorläufigen Minikompensation in Form von 5 Minuten Rüstzeit pro Schicht. Wir berichteten im BR-Info vom November 2013. Um zu einer endgültigen Lösung in dieser Frage zu kommen, vereinbarten die Geschäftsführung und der Betriebsrat die Inanspruchnahme einer Arbeitszeitberatung in der Kanzlei Spengler. Die für die Übergangszeit getroffenen Regelungen wurde inzwischen in der Betriebsvereinbarung „Dienstplan 2014 – Übergang“ festgeschrieben. Die Betriebsvereinbarung könnt ihr hier nachlesen: https://br-rda.de/betriebsvereinbarung/betriebsvereinbarung-dienstplan-2014-uebergang/
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass Ihr solange diese Vereinbarung gilt, 0,08 Std. Rüstzeit auf jede Schicht aufschlagen könnt.
Betriebsversammlung
Die angekündigte Betriebsversammlung zum Ende des Jahres werden wir in das neue Jahr verschieben. Das hat im wesentliche zwei Gründe, zum Einen treten am 1.1.2014 einige neue Kolleginnen und Kollegen ihre Stelle an, diese hätten dann ebenfalls die Gelegenheit teilzunehmen, zum Anderen hoffen wir dann über das Ergebnis der Arbeitszeitberatung, die wir gemeinsam mit der Geschäftsführung bis Ende Februar wahrgenommen haben wollen, berichten zu können.
Bildungsurlaub
Nach dem „Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen“ habt ihr Anspruch auf eine Woche Bildungsurlaub pro Jahr. Ein nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaubsanspruch des vorangegangenen Kalenderjahres kann noch im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden. Soweit der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zustimmt, können im laufenden Kalenderjahr auch die nicht ausgeschöpften Bildungsurlaubsansprüche der beiden Kalenderjahre unmittelbar vor dem vorangegangenen Kalenderjahr geltend gemacht werden; dies gilt jedoch nur, wenn sie gemeinsam mit den Bildungsurlaubsansprüchen des laufenden und des vorangegangenen Kalenderjahres für eine zusammenhängende Bildungsurlaubsveranstaltung geltend gemacht werden. Das heißt, ihr könnt nachträglich zusätzlich zu den Ansprüchen aus dem laufenden Jahr drei Wochen aus den vorangegangen Jahren geltend machen, wenn ihr in diesem Zeitraum keinen Bildungsurlaub in Anspruch genommen habt. Das kann beispielsweise für Weiterbildungen an Rettungsschulen, die i.d.R. eine staatliche Anerkennung für Bildungsurlaub haben, genutzt werden. Verschenkt diesen Anspruch nicht und nehmt ggf. rechtzeitig Kontakt mit der RD-Leitung auf um zu klären ob dies für Euch umsetzbar wäre. Mehr zum Thema gibt es hier: https://www.bildungsurlaub.de
Betriebsvereinbarungen „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ und „EDV“
Diese beiden Betriebsvereinbarungen sind so weit vorangeschritten, dass nur noch einige kleine redaktionelle Änderungen notwendig sind. Wir hoffen dies in der nächsten gemeinsamen Sitzung mit der Geschäftsführung zum Abschluss bringen zu können. Sobald diese unterzeichnet sind, werdet Ihr über die übliche Wege informiert.
Frohe Weihnachten und eine gutes neues Jahr
Zum Schluss bleibt uns nur noch Euch ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start für eine gutes neues Jahr zu wünschen.
Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr wie immer an drei Stellen nachlesen:
als Newsletter:https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletterabonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt.
im IntraRett: leider sind die Links wegen der fehlenden Internetanbindung in den Dokumenten nicht nutzbar. Daher wird dort die URL künftig im Original dargestellt. Wer möchte kann sie dann abschreiben.Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de
Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit
Teilbetriebsversammlungen 29.08.13 bis 12.09.13
Über folgende Themen wurde in den Teilbetriebsversammlungen 29.08.13 bis 12.09.13 berichtet:
1. Bewertungsmatrix:
Wie in der letzten TB-Versammlung berichtet haben wir Einspruch gegen die Bewertungsmatrix für Höhergruppierungen eingelegt, da wir nicht im Sinne des § 95 Abs. 1 Betr.VG beteiligt wurden. Zu berichten ist nun: Wir haben einen Gegenvorschlag vorgelegt, welcher von der GF als ungeeignet abgelehnt wurde, die aktuelle Bewertungmatrix wurde daraufhin ersatzlos außer Kraft gesetzt. Laut BetrVG § 95 Abs. 2 können wir als BR erst ab 500 Arbeitnehmern die Einführung von Bewertungsrichtlinien einfordern, wir haben aber trotzallem der GF signalisiert, dass wir an der gemeinsamen Erstellung von Bewertungsrichtlinien Interesse haben.
Um die in der BV Arbeitszeit formulierten Pausenregelungen praxistauglich zu machen, wurden vom BR Änderungsvorschläge bzw. der Entwurf einer Umsetzungsrichtlinie vorgelegt. Wir warten auf Antwort der GF.
Frage an die Kolleginnen und Kollegen: Wie wird die Pausenproblematik wahrgenommen?
Antworten: In allen Wachen wird die Pausenproblematik im RTW-Dienst nicht als problematisch wahrgenommen. Das Thema wir daher mit verminderter Priorität weiterbehandelt.
Der BR hat ein Angebot für Hansefit eingeholt, welches zur Prüfung der GF vorliegt. Es gibt die Zusage der GF, dass eine Prüfung und verbindliche Umfrage so rechtzeitig durchgeführt wird, dass ggf. im nächsten Jahr ein entsprechendes Angebot eingeführt werden kann, sofern sich genügend Kollegen beteiligen.
Rückmeldung aus dem Kollegenkreis: Viele Kolleginnen und Kollegen sprechen sich für Hansefit aus!
(Aktuelle Entwicklung siehe weiter unten)
6. IntraRett
Eine Muster Betriebsvereinbarung wurde an die GF übermittelt, wir warten auf einen Entwurfsvorschlag von der GF. Das IntraRett ist zurzeit noch im Probelauf und noch nicht im offiziellen Betrieb.
7. BV-BEM
Ein Entwurf wurde von Julia erstellt und an die GF zur Prüfung vorgelegt
8. Fragestellung/Diskussion
Wie wird der BR im Kollegenkreis wahrgenommen, kommen die Infos an (es sind nur ca. die Hälfte auf der Homepage angemeldet!)?
Als Rückmeldung auf die Fragestellung wie der BR wahrgenommen wird, wird einmütig angeführt, man fühle sich gut informiert. Da auf die kleinen Teilbetriebsversammlungen, parallel zu den Wachenbesprechungen, die Resonanz eher verhalten war, werden die kleinen Teilbetriebsversammlungen künftig auf eine Serie pro Jahr reduziert, zum Ende des Jahres werden zwei große Teilbetriebsversammlung an zwei auf einander folgenden Tagen stattfinden.
Dienstplan 2014
Bedarfsplan, Personalnot und Wirtschaftlichkeit sind die Stichworte, die den Dienstplan für 2014 prägen. Die Trennung von KTW und RTW haben u.a. dazu geführt, dass das notwendige Personal für die Ausweitungen, die der neue Bedarfsplan mit sich bringt, sich physisch wie wirtschaftlich nicht realisieren lässt. Daher geht der Betriebrat an dieser Stelle mit der Geschäftsführung konform, die Zusammenführung von KTW und RTW wird vom Betriebsrat grundsätzlich unterstützt.
Bei der Bewertung der Arbeitszeiten, der nun von allen zu leistenden KTW-Schichten ist anzumerken, dass es sich in diesen einzelnen Schichten um Vollarbeitszeit handelt. Allerdings ist die Bewertung der Arbeitszeit für den einzelnen Mitarbeiter auf den Ausgleichszeitraum zu sehen. Durch andere Dienste, die einen wesentlichen höheren Anteil an „Leerlauf“ bieten, sind die tariflichen Möglichkeiten zur Anordnung von verlängerter Arbeitszeit nach wie vor möglich. Oder anderes ausgedrückt: Die Arbeitsauslastung im Ausgleichszeitraum des Jahres liegt insgesamt unter 50%. Insofern ist die Anordnung von verlängerter Arbeitszeit insgesamt tarifkonform, sie wiederspricht allerdings an dieser Stelle der aktuellen Formulierung in der BV-Arbeitszeit zum KTW-Dienst.
Es wurde vereinbart, dass die Formulierung in der BV-Arbeitszeit bezüglich des KTW-Dienstes entsprechend angepasst wird.
Um die Auswirkungen auf die einzelnen Mitarbeiter etwas abzumildern, wurde als Kompensationsmaßnahme vom BR die Wiedereinführung der Rüstzeiten vorgeschlagen. Von der anvisierten Maximalforderung von 15 Minuten wurden von der GF schließlich 5 Minuten pro Schicht akzeptiert. Im Gegenzug wurde von der GF allerdings angekündigt, dass dann kein Hansefit mehr umgesetzt werden kann.
Im Zuge der Verhandlungen über die Dienstplanung 2014 wurde zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat vereinbart, im Frühjahr 2014 eine gemeinsame Arbeitszeitberatung in der Kanzlei Spengler in Anspruch zu nehmen.
Weiter wurde vereinbart, dass die Regelung der Kompensation und die Anpassung der BV-Arbeitzeit zunächst nur für ein Jahr gelten. Endgültige Regelungen sollen nach der Arbeitszeitberatung getroffen werden.
Seminar: Eingruppierung im öffentlichen Dienst- Aufbau
vom 28.10 bis 30.10. 2013 hat der BR-Vorsitzende an dem Seminar “Eingruppierung im öffentlichen Dienst- Aufbau” teilgenommen.
Wie der Untertitel „Aufbau“ schon andeutet, wurden im 2.Teil des Eingruppierungseminar die Methoden der Eingruppierung mit praxisbezogenen Übungen vertieft. Deutlich wurde wieder, dass der Spielraum für die Eingruppierung von RS und RA relativ gering ist, da die beiden Berufe im speziellen Teil der noch gültigen alten Vergütungsordnung für den Bereich der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber eindeutig geregelt sind. Spannend bleibt, wie der künftige Notfallsanitäter eingruppiert wird. Solange dieser neue Beruf nicht im speziellen Teil der Vergütungsordnung intergriert ist, wird dieser über den allgemeinen Teil einzugruppieren sein. Nach einhelliger Meinung der Seminarteilnehmer und der Seminarleiter müsste diese auf Grund der ihm zugedachten Aufgaben, allerding erheblich über der Eingruppierung der RS/RA liegen. Es hat drei Jahre gedauert, bis der Rettungsassistent nach Verabschiedung des Rettungsassistentengesetzes im Tarifwerk Berücksichtigung fand. Man darf gespannt sein wie lange es dieses mal dauern wird.
TVöD – Entgeltordnung – Tarifarbeit
Auch nach mehreren Verhandlungsrunden zwischen der Bundestarifkommission öffentlicher Dienst bzw. der Verhandlungskommission von ver.di mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband (VKA) konnte, im Gegensatz zum Bereich Länder (TV-L), wo die Entgeltordnung seit 2012 besteht, und dem Bereich Bund, wo kürzlich eine Einigung erzielt werden konnte, für den Bereich VKA noch keine Einigung über eine neue Entgeltordnung erzielt werden. Bis zum Beginn der neuen Tarifrunde 2014 ist angedacht, unter Beteiligung von ehrenamtlichen Gewerkschaftsmitgliedern in verschiedenen Verhandlungsgruppen über die Eingruppierung in verschiedenen Berufszweigen, u.a. Rettungsdienst/kommunaler feuerwehrtechnischer Dienst, zu verhandeln. Da die Möglichkeiten bezüglich der Eingruppierungen von RS und RA durch die Einordnung im speziellen Teil der Vergütungsordnung sehr begrenzt sind, besteht die einzige Möglichkeit hier eine positive Veränderung herbeizuführen darin, sich in der Tarifarbeit einzumischen. Gleiches gilt für die künftige Eingruppierung des Notfallsanitäters. Wir wollen nicht mehr tatenlos abwarten was da kommen mag, sondern wir werden uns einmischen. Wir, das sind einige ver.di-Mitglieder aus dem Betriebsrat und Kollegenkreis, werden versuchen über die Landesfachgruppe Rettungsdienst von ver.di Einfluss zu nehmen. Erste Kontakte sind bereits geknüpft worden. Es sei ausdrücklich angemerkt, dass es sich hierbei um ehrenamtliche Gewerkschaftsarbeit handelt, die außerhalb des Betriebsrates und außerhalb der Arbeitszeit stattfindet.
Facebook und Co.
Aus gegebenen Anlass möchte der Betriebsrat noch ein mal auf das Schreiben Facebook und Co. hinweisen. Um sich nicht der Gefahr von Sanktionen auszusetzen, empfehlend wir dringend den Begriff soziale Netzwerke sehr großzügig auszulegen!
„Der Betriebsrat macht ja nix … „
… hört man immer wieder im Kollegenkreis. Wir möchten das zum Anlass nehmen um die langsam zu Ende gehende Wahlperiode zu resumieren. Dafür ist es unser Meinung nach notwendig noch einmal darauf hinzuweisen, was die Aufgaben des Betriebsrates sind und wo die Grenzen seiner „Macht“ liegen. Das könnt ihr ausführlich nachlesen im Betriebsverfassungsgesetzt oder zusammengefasst auf unserer Homepage.
Die aktuelle Wahlperiode des Betriebsrates dauert vom Mai 2010 bis April 2014, in dieser Zeit sind neben vielen persönlichen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen sowie der Geschäftsführung folgende nennenswerte Ergebnisse aufzuweisen:
Im September 2010 wurde die Betriebsvereinbarung zur Leistungszulage nach §8 Abs. 6 Satz 1 TVöD mit den entsprechenden Zielvereinbarungen unterschrieben.
Drei Monate später im Dezember 2010 wurde die Betriebsvereinbarung „Mobbing“ unterschrieben.
Ein Jahr später zum Ende des Jahres 2011 traten gleich drei Betriebsvereibarungen in Kraft:
Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit“
Betriebsvereinbarung „Urlaub“
Betriebsvereinbarung „GPS-Ortungssysteme“
Diese Betriebsvereinbarungen, die inzwischen z.T. schon wieder überarbeitet werden müssen um den aktuellen Entwicklungen und Erkenntnissen gerecht zu werden, betreffen die klassischen Bereiche, in denen der Betriebsrat ein Mitbestimmungrecht hat. Das Mitbestimmungsrecht nimmt der Betriebsrat an dieser Stelle durch die Vereinbarungen mit der Geschäftführung wahr.
Anfang 2012 hat der Betriebsrat eine Fachtagung mit Betriebsräten aus dem Einzugegsbereich der GOL organisiert. Ziel war es u.a. die Bildung eines Betriebsbrätenetzwerkes Rettungsdienst Weser-Ems. Dieses Vorhaben wird weiter außerhalb des Betriebsrates im Rahmen ehrenamtlicher Gewerkschaftsarbeit weiterverfolgt (siehe den oben stehenden Punkt „TVöD – Tarifarbeit“). Alle gewerkschaftlich organisierten Kolleginnen und Kollegen sind herzlich dazu eingeladen sich anzuschließen.
Weitere Bereiche wo der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht hat, wie die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, mit denen eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle möglich ist, Betriebliche Weiterbildung, über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sind entsprechende Betriebsvereinbarungen (BEM, Ausbildung und Qualifikation, Intranet) in Arbeit. Der Prozess der Erstellung einer Betriebsvereinbarung ist mit unter langwierig, so müssen zuerst die rechtlichen Rahmenbedingungen erörtert werden, dann werden Entwürfe zur Begutachtung zwischen der Geschäftführung und dem Betriebsrat hin und her geschickt bis irgendwann, immer wieder unterbrochen vom Tagesgeschäft, der Prozess zu einer Einigung führt, die von beiden Parteien unterzeichnet werden kann.
Neben diesen „großen“ Themen liefen und laufen unzählige Aktivitäten im Tagesgeschäft, die meist unter dem Stichwort „allgemeine Aufgaben“ des Betriebsrates zusammen zu fassen sind. In der Regel geht es dabei darum darauf hinzuwirken, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Normen eingehalten werden, wie z.B. das Einhalten vereinbarter Arbeitszeit- und Pausenregelungen durch die GOL.
Mitgewirkt habe wir auch an zahlreichen personellen Einzelmaßnahmen, wie Höhergruppierungen, Einstellungen etc. Wobei sich die Mitwirkung auf die Zustimmung oder begründete Ablehnung beschränkt, Initiativ werden kann hier der Betriebsrat nicht.
Dann heißt es zu den allgemeinen Aufgabe des Betriebrates, er soll sich der Belange der Arbeitnehmer annehmen und Maßnahmen im Sinne der Arbeitnehmer beantragen und deren Anregungen aufgreifen. Für Maßnahmen im Sinne der Arbeitnehmer haben wir uns beispielsweise zuletzt im Rahmen der Dienstplanung 2014 eingestzt, wenn auch nur mit bescheidenem Erfolg. Und was die Anregungen aus dem Kollegenkreis angeht, so sie denn kamen, haben wir sie aufgenommen und weitergetragen. Allerdings geht hier noch was, bisher werden die Kommunikationswege, die der BR für die Kolleginnen und Kollegen bereithält nur mäßig genutzt. So sind beispielweise noch fast die Hälfte der Kolleginnen und Kollegen nicht, auf unserer Homepage registriert und haben somit nur einen eingeschränkten Zugriff auf die Informationen, die wir dort anbieten, den Newsletter haben dem entsprechend auch nur rund die Hälfte abonniert.
Betriebsratswahlen 2014
Im Fühjahr 2014 ist es wieder so weit, die Amtszeit des Betriebsrates von 2010 bis 2014 läuft aus, es muss neu gewählt werden. In diesem Zusammenhang bitten wir alle Kollginnen und Kollegen, die sich vorstellen können für den Betriebsrat zu kandidieren und für die nächsten vier Jahre sich bei der zugegebenerweise nicht immer von Friede, Freude … geprägten Betriebsratsarbeit zu beteiligen, sich mit uns in Verbindung zu setzten. Wir werden zu Beginn des neuen Jahres einen Termin anbieten, bei dem alle Interessierten sich genauer über die Arbeit im Betriebsrat informieren können.
Es werden für die nächste Periode wieder 5 ordentliche Mitglieder zu wählen sein und es werden zusätzlich ausreichend Ersatzmitglieder benötig um auch bei Krankeheit, Urlaub oder ausscheidenden Mitgliedern einen arbeitsfähigen Betriebsrat zu gewährleisten. Nicht zuletzt sollte sich der Frauenanteil in unserem Betrieb auch in diesem Gremium wiederspiegeln. Wir hoffen auf rege Meldungen.
Die Kolleginnen und Kollegen Jan-Gerd Park, Nicole Bröske und Katharina Rochlitz wurden in der letzten Sitzung des Betriebsrates als Wahlvorstand für die BR-Wahlen 2014 bestellt. Bei Fragen zur Wahl könnt Ihr Euch auch den Wahlvorstand wenden.
Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr wie immer an drei Stellen nachlesen:
als Newsletter:https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletterabonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt.
im IntraRett: leider sind die Links wegen der fehlenden Internetanbindung in den Dokumenten nicht nutzbar. Daher wird dort die URL künftig im Original dargestellt. Wer möchte kann sie dann abschreiben.Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de
Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit
Einladung zu den Teilbetriebsversammlungen
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
wir möchten Euch zu folgenden Teilbetriebsversammlungen einladen:
Westerstede 29.08.13 um 18:00 Uhr
Rastede 02.09.13 um 18:00 Uhr
Bad Zwischenahn 10.09.13 um 18:00 Uhr
Edewecht 12.09.13 um 18:00 Uhr
Tagesordnung:
Bericht über die Tätigkeit des BR
Fragen aus dem Kollegen/innenkreis
Verschiedenes
Umfangreichere Fragen an den Betriebsrat bitte wir zur Vorbereitung rechtzeitig vor der jeweiligen Versammlung per E-Mail an uns zu schicken: info [at] br-rda.de„>info [at] br-rda.de Danke!
Die Teilbetriebsversammlungen finden jeweils im Vorfeld einer Dienstbesprechung auf den jeweiligen Wachen statt. Es können auch Kollegen und Kolleginnen, die an dem für ihre Wache vorgesehenen Termin verhindert sind, an allen anderen Teilbetriebsversammlungen teilnehmen .
Diese kurzen Teilbetriebsversammlungen sind in erster Linie dazu angelegt um mit Euch ins Gespräch zu kommen. Am Ende des Jahres werden noch zwei „Open-End“ Teilbetriebsversammlungen, unabhängig von den auf den jeweiligen Wachen stattfindenden Teilbetriebsversammlungen, angeboten. Dort wird u.a. die Geschäftsführung über das Personal- und Sozialwesen, die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Rettungsdienst-Ammerland GmbH berichten.
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Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit
Teilbetriebsversammlungen
1. Bericht aus der BR-Arbeit:
mit folgende wesentlichen Themen hat sich der Betriebsrat seit Juli 2012 beschäftigt. Darüber hinaus haben wir viele kleine organisatorische Arbeiten erledigt sowie diverse Mitarbeitergespräche geführt, über die es hier zu berichten nicht lohnt bzw., wir es aus Verschwiegenheitsverpflichtung nicht dürfen. Die Themen zu denen bereits in einem BR-Info berichtet wurde sind mit einem Link zum entsprechenden BR-Info versehen.
Dialysepatient zu ungünstigen Zeiten (zum Ende des Nachtdienstes, Mittagszeit) aus gegebenem Anlass haben wir uns mit der Frage der Terminierung der Dialysepatieneten beschäftigt. Nach Auskunft der GF sind sämtliche Bemühungen Abhilfe zu schaffen an der Unflexibilität der Dialysepraxen gescheitert.
Tragestuhl: es wurde mit dem RD-Leiter diskutiert ob beisspielsweise der Tragstuhl 59 T Treppentragstuhl EZGlide bei uns Verwendung finden könnte. Das Ergebnis der Beratung ist: ein Stuhl wird zum Testen beschafft
Gespräch mit Gewerkschaftsekretär Andre Hinrichs bei der Frage warum findet das Rettungsdienstpersonal im TVöD so wenig Beachtung, kommt man immer wieder zu dem Schluss, dass es u.a. auch an dem mangelnden Organisationsgrad der Kollegen und Kolleginnen scheitert. Mehr Präsens und Engagement der Kollegen und Kolleginnen als Mitglieder bei ver.di würde helfen uns als relevante Gruppe bemerkbar zu machen. Dabei sollte jede/r das Bewusstsein entwickeln, dass er/sie die Gewerkschaft ist und durch eigenes Engagement dort Einfluss nehmen kann. Die Gewerkschaft als reinen Dienstleister zu verstehen funktioniert nicht. Es ist eine Selbsthilfeorganisation, die neben den hauptamliche Gewerkschaftsekretären auch das Engagement der Mitglieder braucht. Eine Möglichkeit wäre die Mitarbeit in der noch zu gründenden Fachgruppe Rettungsdienst (siehe voranstehenden Punkt).
Termin mit Personalrat GOL Wir planen ein Treffen mit dem Personalrat der GOL um auch auf dieser Ebene ins Gespräch zu kommen. Während eines ersten Telefonats berichtete der PR-Vorsitzende von der Möglichkeit in der GOL ein 1-2 tägiges Praktikum zu abzuleisten.
Pausenregelung BV Arbeitszeit Zur Pausenregelung gibt immer wieder Konflikte und Missverständnisse. Hierzu hat der BR einen Formulierungsvorschag zum besseren Verständnis der BV an die GF übergeben. An dieser Stelle herrschst noch keine Einigkeit mit der GF.
Betreuersitz in Fahrtrichtung im Rahmen seines Unterrichtungs- und Beratungsrechts nach § 90 Betriebsverfassungsgesetz hat der BR gegenüber der GF zum Ausdruck gebracht, dass bei Neuanschaffungen von RTWs künftig der zweite Betreuersitz auch in Fahrtrichtung montiert werden sollte. Unverständlicherweise teilt die GF diese Auffassung des BR nicht, so ist davon auszugehen, dass unser Einwand keine Berücksichtigung finden wird.
Bewertungsmatrix zur Höhergruppierung Diese Bewertungsmatrix hat für einigen Unmut Kollegenkreis geführt. Nach § 95 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetz ist die Aufstellung von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigung zustimmungspflichtig. Da der BR aber nicht beteiligt wurde haben wir die GF aufgefordert diese Matrix nicht mehr anzuwenden und mit uns gemeinsam eine zustimmungsfähige Matrix zu entwickeln. Ein Entwurf vom BR wurde bereits der GF übergeben.
Hinweis Anmeldung Internetseite damit ist die direkte Information gewährleistet
2. Fragen aus dem Kollegen/innenkreis
Es wurde angefragt, ob die Kollegen, die außerhalb des Jahresplanes für einen Zusatzdienst angerufen werden und zusagen, ihre Arbeitszeit ab Anruf aufschreiben könnten.
Die BV-Arbeitszeit sagt dazu: „Mitarbeiter, die außerhalb der Springerdienste zum Dienst herangezogen werden, wird ein anderer Dienst durch den Arbeitgeber gestrichen. Hierzu hat der Mitarbeiter das Recht Wünsche zu äußern.“ Da der/die Kollege/in ein Anrecht auf das Streichen einer gleichwertigen Schicht hat, zu er die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit geltend machen kann, ist es u.E. auch nicht möglich für die vorgezogene Schicht die Zeit ab Anruf anzurechnen. An dieser Stelle ist den Kollegen anzuraten, auf die bestehende Regelung in der BV, die Streichung einer Schicht, zeitnah zu bestehen.
Es wurde kritisiert, dass die Sensorik und CRM-Fortbildung nicht für jeden erreichbar war, sie dürfe daher für das Leistungsentgelt zählen.
Das ist so nicht richtig, denn für den Anspruch auf das Leistungsentgelt zählen nur die Punktzahlen und die sind für jeden auch ohne die besagten Fortbildungen erreichbar.
Weiter wurde gefragt, ob es bei der Auswahl des Augenarztes für die G 25 Untersuchung eine freie Arztwahl bestehen würde.
Die freie Arztwahl erlaubt die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung bei einem betriebsfremdem Arzt, Kosten für die ärztliche Leistung gehen zu Lasten des Arbeitnehmers, der Arbeitsausfall muss vom AG nur in der Größenordnung akzeptiert werden, die das Aufsuchen des Betriebsarztes verursacht hätte. Obendrein ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet fremde medizinische Untersuchungsurteile anzuerkennen. Wir empfehlen daher, vor der Inanspruchnahme eines externen Arztes unbedingt mit der GF Rücksprache zu halten.
3. Verschiedenes
unter Verschiedenes lag nichts an
Insgesamt bewertet der BR die Durchführung der „kleinen“ Teilbetriebsversammlungen als erfolgreich. Die Beteiligung hätte insgesamt noch größer sein können, leider haben viele Kollegen und Kolleginnen nach eigenen Angaben den Termin einfach vergessen. In der Vergangenheit war immer wieder lautstarke Kritik an der Betriebsratsarbeit zu hören. Aus der Tatsache, dass die Kollegen und Kolleginnen nicht die Gelegenheit der Teilbetriebsversammlungen nutzten um diese Kritik an den BR heran zu tragen, weder schriftlich per E-Mail noch mündlich während er Versammlungen, lesen wir, dass sich diese Kritikpunkte erledigt haben. Wir appellieren an dieser Stelle, solltet ihr Anlass zur Kritik an unserer Arbeit haben, schriftlich (am Besten per E-Mail) mit dem BR-Vorsitzenden Kontakt aufzunehmen. Endloses wiederholendes Lamentieren ohne das Problem direkt anzusprechen kann keine Abhilfe schaffen, es sei denn es wird zum Selbstzweck betrieben!
Über eine Rückmeldung und über Verbesserungsvorschläge sind wir jederzeit dankbar!
Seminar: Eingruppierung im öffentlichen Dienst- Grundlagen
vom 22.04 bis 24.4. 2013 hat der BR-Vorsitzende an dem Seminar „Eingruppierung im öffentlichen Dienst- Grundlagen“ teilgenommen, nachstehend könnt ihr die Schritte nachverfolgen, die für eine richtige Eingruppierung notwendig sind.
Unsere Eingruppierung sollte im TVöD Abschnitt III §§ 12 und 13 geregelt sein, zur Zeit ist dort aber immer noch zu lesen „[Derzeit nicht belegt, wird im Zusammenhang mit der Entgeltordnung geregelt.]“ Diese Entgeltordnung ist aber bis heute noch nicht erstellt worden und es nicht absehbar, wann dies geschehen wird. Daher gelten für uns immer noch die §§ 22 und 23 im Abschnitt VI des alten BAT:
Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:
die dort ermittelten Eingruppierungen muss man schließlich in den Überleitungstabellen des TVÜ (Achtung: aufgesplittet nach Beschäftigten die am 30.9. / 1.10. 2005 bereits vorhandenen waren und den Beschäftigten, die nach diesem Termin eingestellt wurden) zuordnen:
Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:
Das Tabellenentgelt aus der so ermittelten Eingruppierung kann unter https://oeffentlicher-dienst.info/ aus der jeweils aktuellen Tabelle ermittelt werden.
Pausen und Feierabendregelung
bereits im Betriebratsinfo Dezember 2012-2 haben wir auf die Pausenregelung hingewiesen. Nach wie vor werden trotzdem immer wieder massive Beschwerden über die Nichteinhaltung der Pausen- und Feierabendregelung an den Betriebsrat herangetragen. Wir bitten daher alle Kollegen dringendst sämtliche Fälle in denen die Regelungen nicht eingehalten werde oder wurden, zu dokumentieren und dem Betriebsrat zu übermitteln (am besten per E-Mail, auf Papier in den BR-Postkasten geht auch, aber bitte mit Benachrichtigung an uns!)
Um über weiter geeignete Maßnahmen in diesem Zusammenhang beraten zu können, brauchen wir die Nachweise über die Verstöße gegen die Regelungen.
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Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit
Einladung zu den Teilbetriebsversammlungen
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
wir möchten Euch zu folgenden Teilbetriebsversammlungen einladen:
Westerstede 09.04.13 um 18:00 Uhr
Rastede 16.04.13 um 18:00 Uhr
Bad Zwischenahn 18.04.13 um 18:00 Uhr
Edewecht 22.04.13 um 18:00 Uhr
Tagesordnung:
Bericht über die Tätigkeit des BR
Fragen aus dem Kollegen/innenkreis
Verschiedenes
Umfangreichere Fragen an den Betriebsrat bitte wir zur Vorbereitung rechtzeitig vor der jeweiligen Versammlung per E-Mail an uns zu schicken: info [at] br-rda.de„>info [at] br-rda.de Danke!
Die Teilbetriebsversammlungen finden jeweils im Vorfeld einer Dienstbesprechung auf den jeweiligen Wachen statt. Es können auch Kollegen und Kolleginnen, die an dem für ihre Wache vorgesehenen Termin verhindert sind, an allen anderen Teilbetriebsversammlungen teilnehmen .
Diese kurzen Teilbetriebsversammlungen sind in erster Linie dazu angelegt um mit Euch ins Gespräch zu kommen. Am Ende des Jahres werden noch zwei „Open-End“ Teilbetriebsversammlungen, unabhängig von den auf den jeweiligen Wachen stattfindenden Teilbetriebsversammlungen, angeboten. Dort wird u.a. die Geschäftsführung über das Personal- und Sozialwesen, die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Rettungsdienst-Ammerland GmbH berichten.
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Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit
Richtigstellung Im Betriebsratsinfo vom 23.12.12 ist uns leider ein Fehler unterlaufen, dort steht „Der Dienstplan 2013 wurde in diesem Jahr nicht wie in der Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit“ pünktlich zum 30.11. an die Kollegen und Kolleginnen verteilt.“ Das ist so nicht richtig, für die endgültige Herausgabe des 1. Jahresdienstplanes ist kein Datum festgelegt. Wir haben in diesem Zusammenhang festgestellt, dass es in der Formulierung der BV-Arbeitszeit und BV-Urlaub eine Formulierung gibt, die sich möglicherweise widerspricht. Wir werden dies beim nächsten Zusammentreffen mit der Geschäftführung erläutern und ggf. ändern.
Betriebsversammlungen
Künftig wird der Betriebsrat Abteilungsversammlungen auf jeder Rettungswache durchführen. Sie werden sich an den Terminen der Wachenbesprechungen orientieren und mindestens zweimal pro Jahr stattfinden. Diese Abteilungsversammlungen ersetzen die bisher jährlich durchgeführten beiden Teilbetriebsversammlungen (siehe: § 42 Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung und § 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen; Betriebsverfassungsgesetz) Es hat den Vorteil, dass die Versammlungen in kleinerer Runde stattfinden und sich dort möglicherweise mehr Kollegen und Kolleginnen an einer Diskussion beteiligen können und die Redebeiträge nicht auf wenige beschränkt bleiben. Mögliche Wachenspezifische Themen langweilen nicht die Kollegen und Kolleginnen der anderen Wachen, sollten Kollegen und Kolleginnen an einem Termin verhindert sein, können sie ersatzweise an einer Versammlung in einer der anderen Wachen teilnehmen. Wir möchten die Versammlungen in erster Linie dazu nutzen um auf Eure Belange und Fragen einzugehen. Dafür ist es wichtig, dass uns diese rechtzeitig vor den Versammlungen übermittelt werden, damit wir uns vorbereiten und adäquat antworten können. Selbstverständlich wird auch rechtzeitig zu den Sitzungen eingeladen.
Die Informationen über die laufende BR-Arbeit könnt ihr über die regelmäßig erscheinenden BR-Infos verfolgen.
Folgende Termine sind vorgesehen:
Westestede 09.04.13 und 29.08.13 jeweils um 18:00 Uhr
Bad Zwischenahn 18.04.13 und 10.09.13 jeweils um 18:00 Uhr
Edewecht 22.04.13 und 12.09.13 jeweils um 18:00 Uhr
Rastede 16.04.13 und 02.09.13 jeweils um 18:00 Uhr
Urlaubsberechnung
Anfragen aus dem Kollegenkreis haben uns veranlasst uns mit der aktuellen Urlaubsberechnung auseinanderzusetzen. Die 8-Stunden-Schichten haben zu einer nicht unerheblichen Differenz bei den zu arbeitenden Schichten in den verschiedenen Rettungswachen geführt. So arbeiten beispielsweise Westersteder Kollegen und Kolleginnen bis zu 18 Schichten mehr im Jahr um das Stundensoll zu erfüllen, als die Kollegen und Kolleginnen der Wache Rastede. Da der Urlaub nach den Arbeitstagen, sprich Schichten, berechnet werden, entstand hier eine gewisse Ungerechtigkeit. Wir sind dabei eine praxistaugliche ausgleichende Lösung zu erarbeiten.
Die Fortbildung zum Abrechnungsprogramm war irrtümlicher Weise nicht in die Liste der besuchten Fortbildungen aufgenommen worden und fehlten dem entsprechend in der Punkteberechnung für die Leistungszulage.
Falschbetankung: Tankkarten auf Diesel beschränken
Auf eine Anregung aus dem Kollegenkreis heraus baten wir die Geschäftsführung zu prüfen, ob es möglich sei die Tankkarten auf Diesel zu beschränken, so dass eine Falschbetankung bereits an der Tankstellenkasse festgestellt werden kann. Die Überprüfung durch die GF ergab, die Tankkarten nur auf Diesel zu beschränken hätte zur Folge, dass auch keine anderen Artikel wie Öl, Glühbirnen etc. mit den Karten zu kaufen wären. Die GF will daher von dieser Einschränkung absehen.
Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr wie immer an drei Stellen nachlesen:
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Betriebsratsinfo Wache WST und Edewecht – Informationen zur Betriebsratsarbeit
Liebe Kollegen und Kolleginnen der Wache Westerstede,
unser Aufruf für eine Betriebsversammlung Ende Februar ist nun einen Monat her, leider haben wir bisher noch keine einzige Rückmeldung bekommen. Wir habe das zu Anlass genommen, die bisherige Praxis der Betriebsversammlungen zu hinterfragen und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir künftig statt einer großen Betriebsversammlung, im Vorfeld jeder Wachenbesprechung eine Teilbetriebsversammlung anbieten werden.
Diese Teilbetriebsversammlungen sollen jeweils von 18:30 bis zum Beginn der Wachenbesprechung dauern. Dort habt Ihr Gelegenheit Themen die Euch betreffen anzusprechen oder Fragen, die Ihr schon immer stellen wolltet, los zu werden.
Über unsere Arbeit werden wir weiterhin über die gewohnten Pfade Homepage, Newsletter und IntraRett informieren. Frage dazu könnt Ihr jederzeit über unser Kontaktformular oder eben an einer dieser besagten Teilbetriebsversammlungen stellen .
Also wir laden ein zur Vorstellung der künftigen Teilbetriebsversammlungen am 29.01.2013 um 18:30 in der Wache Westerstede, und am 31.01.2013 um 18:30 in der Wache Edewecht, dort erfahrt Ihr mehr.
Interessierte Kollegen und Kolleginnen anderer Wachen sind natürlich auch herzlich eingeladen. Weiter Einladungen folgen.
Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr wie immer an drei Stellen nachlesen: >hier auf unserer Homepage:https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/ >als Newsletter:https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletterabonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt. >im IntraRett: leider sind die Links wegen der fehlenden Internetanbindung in den Dokumenten nicht nutzbar. Daher wird dort die URL künftig im Original dargestellt. Wer möchte kann sie dann abschreiben.Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de
Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
zum Jahresende möchten wir Euch noch einige Informationen zu kommen lassen:
Es kommt immer wieder vor, dass langzeitkranke Kollegen/innen nach ihrer Genesung wieder in den laufenden Dienstplan integriert werden müssen. Dafür müssen dann zugeordnete Springerdienste die bereits im Jahresdienstplan ausgewiesen sind, wieder zu Springerdiensten zurück deklariert werden. Das ist ein Verfahren, das mit dem Betriebsrat abgesprochen ist. Gleichzeitig ist es die einzige Ausnahme die zu Veränderungen im Jahresplan führen können. Wir bitte Euch daher jeden Monatsdienstplan, insbesondere wenn langzeitkranke Kollegen/innen wieder im Dienstplan stehen, zu überprüfen, ob Ihr davon betroffen seit. Sollte dies zu Konflikten mit Eurer privaten Jahresplanung führen, meldet dies bitte bei der RD-Leitung, es wird dann für Abhilfe gesorgt.
Durch den Weggang des Kollegen Kloppenburg waren wir gezwungen uns im Betriebsrat neu aufzustellen. Dies haben wir genutzt um unsere innere Organisation neu zu gestalten. Wir möchten künftig arbeitsteiliger arbeiten und haben dafür ein Onlinesystem aufgebaut, über das wir von jedem Rechner mit Internetzugang auf unsere Informationen zugreifen und schnell kommunizieren können. Das resultierte aus einem Lernprozess, denn viele Informationen waren bei unserem ehemaligen Vorsitzenden konzentriert, die wir uns nun mühsam aneignen mussten und zum Teil auch noch müssen. Die arbeitsteiligere Organisation soll dafür sorgen, dass zum Einen die Arbeitsbelastung auf mehr Schultern verteilt wird und zum Anderen verhindern, dass ein ähnliches Vakuum entsteht, sollte, warum auch immer, wieder ein BR-Mitglied ausscheiden. Dieser Neuorganisationsprozess im laufenden Geschäft hatte leider auch zur Folge, dass wichtige Dinge hinten anstehen mussten. So war es nicht möglich in diesem Jahr noch eine Betriebsversammlung zu organisieren. Wir haben nun geplant dies im Laufe des Februars 2013 nachzuholen. Dafür bitten wir Euch uns Themenwünsche für diese Betriebsversammlung mitzuteilen, damit wir uns entsprechend vorbereiten können: info [at] br-rda.de „>info [at] br-rda.de oder auf Papier in den BR-Briefkasten. Trotzdem haben wir uns bemüht, Euch über die BR-Infos auf dem Laufenden zu halten, wir hoffen das ist uns gelungen. Dem Wunsch die BR-Infos wieder im IntraRett lesen zu können sind wir nachgekommen, die Geschäftsleitung hat uns einen Zugang freischalten lassen. Leider können wir die Infos hier meist nur mit einer leichten Verzögerung präsentieren, da der Zugang nur von den Wachen aus möglich ist und die Einträge erst von der Geschäftsleitung freigegeben werden müssen, was beispielsweise am Wochenende nicht möglich ist. Über Anregungen und Kritik hierzu wären wir sehr dankbar.
Dem Vernehmen nach kommt es immer noch vor, dass die Pausen- und Feierabendregelungen von der Leitstelle ignoriert werden, hier ist noch einmal zur Info der Wortlaut aus der Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit“ dazu:
2.7 Pausenregelung Den Mitarbeitern ist in jeder Schicht eine Pause zu gewähren. Die Länge der Pause beträgt: Bei Schichten von über 6 – 9 Stunden30 Minuten, Ab 9 Stunden 45 Minuten. Die Pause muss mindestens einmal 30 Minuten am Stück betragen, um die Einnahme einer warmen Mahlzeit zu ermöglichen. Die Pausen sollen in dem Zeitraum zwischen 11.30 Uhr und 13.30 Uhr stattfinden. Verzicht oderNichtgewährung der Pause ist unzulässig. Grundsätzlich hat der Mitarbeiter das Wahlrecht, wo er seine Pause nimmt, insbesondere, ob er die Wache aufsucht oder sich auswärtig Verpflegung beschafft. Die Mitarbeiter in der Notfallrettung (RTW/NEF) sind in der Pause für die Leitstelle erreichbar und verpflichtet, in wichtigen Fällen aus dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden Notstandes die Pause zu unterbrechen oder den Beginn der Pause zu verschieben. Als Ausgleich für diese Bereitschaft werden die Pausenzeiten als Arbeitszeit mit 45 Minuten zusätzlich zu den 12 Stunden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Bei 8 Stundendiensten in der Notfallrettung beträgt die Pausengutschrift 30 Minuten. Als wichtige Fälle im Sinne dieser Regelung zählen alle Notfalleinsätze.
Also nochmal im Klartext, die Kollegen und Kollelginnen auf den KTWs können im Zweifel während der Pause ihren Status auf „6“ stellen und die Wachen für die Pausenzeit verlassen. Die pünktliche Wiederaufnahme der Arbeit bzw. des Status „2“ sollte dabei genauso selbstverständlich sein!
Das Arbeitszeitgesetz sagt dazu:
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Dass wir unsere Einsätze natürlich nicht sekundengenau unterbrechen können, ist wohl jedem klar, aber nach 6 Stunden und nach Beendigung eines Einsatzes ist es legitim die Pause einzufordern! Bei Ferntouren gilt es analog, nach 6 Stunden Lenkzeit ist Pause angesagt, und Achtung, Patientenbetreuung ist auch Arbeit!
Für den Feierabend gilt:
2.9 Einsatzbezogene Überstunden Die durch den Dienstplan festgelegte tägliche Arbeitszeit darf nur unter den folgenden Voraussetzungen durch Anordnung des Arbeitgebers überschritten werden: >Eine Toleranz von 30 Minuten besteht in allen Fällen. Bei Überschreitung sind die Fahrzeuge allerdings nur noch einsatzbereit abzustellen. > Eine Überschreitung bei Notfalleinsätzen (z. B. MANV oder Katastropheneinsätze) ist immer zulässig. Die Zustimmung des Betriebsrats gilt in diesen Fällen als erteilt. > In allen anderen Fällen kann der Mitarbeiter ohne arbeitsrechtliche Sanktion einen Transportauftrag, bei dem der Einsatz nicht spätestens 30 Minuten nach dem vorgesehenen dienstplanmäßigen Schichtende seinen Abschluss in der Rettungswache gefunden hätte, ablehnen. Der Überstundenzuschlag für diese einsatzbezogenen Überstunden wird mit der Abrechnung der Schichtzulagen ausgezahlt. Die Arbeitszeit wird dem Stundenkonto gutgeschrieben.
Diese Regelungen aus der Betriebsvereinbarung sind Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung, deren Einhaltung durch Kollegen und Kolleginnen keine Sanktionen nach sich zieht!
Der Dienstplan 2013 wurde in diesem Jahr nicht wie in der Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit“ pünktlich zum 30.11. an die Kollegen und Kolleginnen verteilt. Hierzu sind vereinzelt Stimmen laut geworden, das läge daran, dass der Betriebsrat den Jahresplan vorher sehen wollte, und es wurde die Frage in den Raum gestellt, was der denn überhaupt damit wolle. Hierzu sei zunächst klargestellt, der Betriebsrat hat den Jahresplan am 08.12. per Mail zugesandt bekommen und am 10.12. die Rückmeldung an die Geschäftsleitung gegeben, dass nichts gegen eine Bekanntgabe spricht, im Übrigen mit der Bemerkung, dass der Plan eigentlich bereits zum 30.11. hätte bekanntgegeben werden sollen. Was will nun der Betriebsrat mit den Jahresplänen? Zu den Aufgaben des Betriebsrates gehört es, unter anderem darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Normen durchgeführt bzw. eingehalten werden. Dazu gehört im Rahmen des Mitbestimmungsrechtes auch der Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, sprich der Dienstplan. Hier hat der Betriebsrat lediglich eine ihm aufgetragene Aufgabe ausgeführt und die Dienstpläne nach Kriterien wie Beispielweise Springerverteilung überprüft. Da wir nicht jede Einzelheit nachvollziehen können, viele Dienste wurden während der Urlaubsplanung getauscht und verschoben, bitten wir alle Kollegen und Kolleginnen Ihre Pläne selbst zu kontrollieren und bei Unstimmigkeiten oder Frage sich an die Geschäftsführung oder den Betriebsrat zu wenden.
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Wir wünschen allen Kollegen und Kollginnen ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in das hoffentlich erfolgreiche neue Jahr 2013! Allen Kollegen und Kolleginnen die an den Feiertagen Dienst haben wünschen wir so ruhige Dienste dass all dies trotzdem gelingt!
Euer Betriebsrat
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