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Betriebsratsinfo – April 2018 – 2

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Betriebsratswahlen 2018

Wie sich inzwischen herumgesprochen haben dürfte, findet am 25.04.2018 in unserem Betrieb wieder einmal eine Betriebsratswahl statt. Die Briefwahlunterlagen sind inzwischen zugestellt, damit ihr auch etwas mit den Namen auf dem Wahlzettel anfangen könnt, denn bei über 130 Kolleg*innen ist es nicht mehr selbstverständlich dass sich alle kennen, stellen wir hier die Möglichkeit zur Verfügung, dass sich die Kandidat*innen, die es möchten, sich mit einem Kurzportrait bzw. Foto vorstellen.

Hinweis: Die unten stehenden Kurzportraits stellen nicht die  vollständige Liste der Kandidat*innen dar. Zu lesen sind nur die von den Kandidat*innen selbst verfassten Texte, die bei uns bis gestern 24:00 Uhr eingegangen sind. Die Liste der Kandidat*innen umfasst mehr Kandidat*innen. Der Betriebsrat stellt nur dieses Medium zur Verfügung, für die Durchführung der Wahl ist einzig der Wahlvorstand zuständig!

 

Die Kandidat*innen in alphabetischer Reihenfolge:

Nicole Bröske, NotSan, 42 Jahre alt, Wache Westerstede
Nicole Bröske, NotSan, 42 Jahre alt, Wache Westerstede

Nicole Bröske

Mein Name ist Nicole Bröske,ich bin seit 1999/2000 hauptberuflich im Rettungsdienst tätig und seit September 2008 beim Rettungsdienst Ammerland. Nach fast zehn Jahren Betriebszugehörigkeit würde ich mich freuen, den zukünftigen Betriebsrat in seiner Funktion tatkräftig zu unterstützen und die ein oder andere Idee mit ein zu bringen.
 

Uwe Heiderich-Willmer, NotSan, 58 Jahre alt, Wache Edewecht
Uwe Heiderich-Willmer, NotSan, 58 Jahre alt, Wache Edewecht

Uwe Heiderich-Willmer

Ich bin Notfallsanitäter 58 Jahre alt, verheiratet und habe 2 erwachsene Kinder. Seit 1982 bin ich mit Unterbrechungen im Rettungsdienst tätig und seit 1992 im Rettungsdienst Ammerland, meine Stammwache ist Edewecht.

Als bekennender Gewerkschafter bin ich seit 1990 Mitglied in der ÖTV heute ver.di und seit 2010 Mitglied im Betriebsrat und seit ca. 6 Jahren der Vorsitzende.

Darüber hinaus engagiere ich mich bei ver.di in der Landesfachkommission Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen und und der Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems, aus der ich als Gremien-Wahldeligierter versuchen werde die Interessen der Rettungsdienstler bei der nächst Bezirksfachkonferenz des Fachbereichs Gesundheit, Soziales und Wohlfahrtspflege im Bezirk Weser-Ems am 16. Juni einzubringen.

Erreichen kann man überall nur etwas, in dem man sich einmischt. Deshalb möchte ich mich wieder  für den Betriebsrat zur Wahl stellen und meine in den letzten 8 Jahren gewonnenen Erkenntnisse zum Wohle der Kolleg*innen und des Betriebes für weitere vier Jahre einbringen.

Lena Neumann, NotSan-Schülerin, 24 Jahre alt, Wache Edewecht
Lena Neumann, NotSan-Schülerin, 24 Jahre alt, Wache Edewecht

Lena Neumann

Ich bin Lena Neumann, seit 2016 Notfallsanitäterschülerin hier im RD-Ammerland.

Ich möchte mich gerne im Betrieb über meine Ausbildung hinaus engagieren und da liegt es nahe, dass ich als Auszubildende mich schwerpunktmäßig um die Belange der Schüler*innen kümmern möchte. Dabei nehme ich mir unter anderem vor, als Bindeglied zwischen der JAV und dem Betriebsrat die Arbeit von Jannek als JAV-Vertreter zu unterstützen.

 

 

 

Stephanie Petscher, NotSan, 49 Jahre alt, Wache Westerstede
Stephanie Petscher, NotSan, 49 Jahre alt, Wache Westerstede

Stephanie Petscher

 

 

 

 

 

 

 

Denny Schilling, RS, 40 Jahre alt, Wache Edewecht
Denny Schilling, RS, 40 Jahre alt, Wache Edewecht

Denny Schilling

Im Prinzip kennt jeder mich ! Hier nochmal zur Erinnerung Denny Schilling ist mein Name. Viele kennen mich durch meine langjährige Tätigkeit ( Ehrenamtlich) vor vielen Jahren im Rettungsdienst, als auch meine Tätigkeit (Hauptamtlich) im Rettungsdienst Ammerland. Da ich zufrieden bin mit der Arbeit des Betriebsrates ,aktueller Stand , ist der Grund das ich mich bewerbe primär ,das alle Berufsqualifikationen im Betriebsrat vertreten sind zu gleichen Anteilen!

 

Marcus Schumacher, RA, 47 Jahre alt, Wache Westerstede
Marcus Schumacher, RA, 47 Jahre alt, Wache Westerstede

Marcus Schumacher

Seit ca. 14 Jahren Jahren beschäftige ich mich mit der Betriebsratsarbeit im Rettungsdienst. An den Betriebsvereinbarungen in den letzten Jahren habe ich gerne mitgearbeitet und konnte einiges einbringen.

Als ver.di Mitglied bin ich neben der Betriebsratsarbeit noch in der ver.di Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems und in der ver.di-Landesfachkommission-Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen aktiv.

Im Fokus waren bei mir immer… Dienstplan, Arbeitszeit und Urlaub, also alles was mit einem planbaren Jahresdienstplan einhergeht.

Ich glaube das in den nächsten Jahren „arbeiten im alter“ noch ein großes Thema wird. Den Arbeitsplatz im Rettungsdienst so gestalten, das es möglich ist diesen bis zu Rente auszuüben, oder alternativen zu schaffen.

Georgina-Eileen Schütte, NotSan, 27 Jahre alt, Wache Edewecht
Georgina-Eileen Schütte, NotSan, 27 Jahre alt, Wache Edewecht

Georgina-Eileen Schütte

 

 

 

 

 

Marco Viecens

Marco Viecens, RS, 40 Jahre alt, Wache Edewecht
Marco Viecens, RS, 40 Jahre alt, Wache Edewecht

Hallo, für alle die mich nicht kennen, ich bin Marco 40 Jahre alt, bin Verheiratet und habe 2 Kinder. Ich bin seit dem 1.2.11 im Rettungsdienst Ammerland als Rettungssanitäter beschäftigt.

Ich habe mich für den Betriebsrat aufstellen lassen, weil sich hier einiges geändert hat und wir deutlich mehr Rettungssanitäter geworden sind und auch noch mehr werden. Ich bin der Meinung, bei der hohen Anzahl sollte mindestens ein Rettungssanitäter als Ansprechpartner für diese Gruppe im Betriebsrat sein.

 

 

 

 

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

 

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – April 2018 – 1

Informationen zur Betriebsratsarbeit


 

Personalwechsel

Kurz vor dem Ende dieser Wahlperiode dieses Betriebsrates hat es noch einmal einen Personalwechsel gegeben.

Nach dem Thomas Nolting kommentarlos den BR-Büroschlüssel in der Verwaltung abgegeben hat, er auf diverse Nachfragen mit dem kommentarlosen Austritt aus unserer Betriebsrats-WhatsApp-Gruppe reagierte und er schließlich nicht zur gestrigen BR-Sitzung erschien, haben wir in der gestrigen Sitzung darüber beraten, wie wir dieses seltsame Verhalten verstehen sollen.

Letztendlich sind wir zu dem Schluss gekommen, dass dies eine nonverbale Erkärung zur Niederlegung des Betriebsratmandates war. Damit ist Thomas Nolting mit sofortiger Wirkung nicht mehr Mitglied des Betriebsrates.

Als Nachfolger rückt der Kollege Jörg Franken, Rettungsassistent, Wache Bad Zwischenahn, als reguläres BR-Mitglied für die Restamtszeit dieses Betriebsrates bis zum 25.04.2018 nach.

TVöD-Tarifrunde 2018

 

Wer sich über den aktuellen Stand und über Hintergründe in der Tarifrunde 2018 informieren möchte, findet unter diesem Link umfangreiche Informationen: httpss://wir-sind-es-wert.verdi.de/

 

 

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

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Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – März 2018

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Teilbetriebsversammlungen am 04. April um 18:00 Uhr und 05. April um 18:45 Uhr

Am 04. und .05. April werden die letzten Teilbetriebsversammlungen in dieser Wahlperiode stattfinden. Der Schwerpunkt dieser Versammlungen wird auf der Vorstellung der Kandidat*innen für die BR-Wahl am 25. April liegen. Die Tagesordnung wird ferner, wie ihr nachstehend sehen könnt, die üblichen Punkte mit Berichten und Fragen, etc. beinhalten:

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Bericht zur BR-Tätigkeit 1. Quartal 2018
  3. Vorstellung der Betriebsratskandidat*innen für die BR-Wahl 2018
  4. Fragen, Anregungen, Beschwerden etc.

Wir haben die Termine diesmal an die Fortbildungstermine angedockt, damit ihr euch ggf. einen Weg sparen könnt. Eines der ersten Themen des neuen BRs wird sicher die Gestaltung der Betriebsversammlungen sein. Helft ihm, in dem ihr euch bei dieser  Doodle-Umfrage zu den Betriebsversammlungen beteiligt.  Bisher haben sich 14 Kolleg*innen beteiligt, da geht noch mehr. Eine Bitte noch dazu, sollte euer Vorname mehrfach im Betrieb vorkommen, macht bitte irgendwie kenntlich welche*r ihr seid, sonst können beide nicht gezählt werden.

Dann bis zum 4. oder 5., wir freuen uns auf euch!

 

Betriebsratswahlen 2018

Wie sich inzwischen herumgesprochen haben dürfte, finden am 25.04.2018 in unserem Betrieb wieder einmal Betriebsratswahlen statt. Um allen Kolleg*innen, die kandidieren möchten, die Möglichkeit zu geben, sich im Betrieb bekannt zu machen, werden wir in der 15. Kalenderwoche einen Newsletter herausgeben, in dem sich, wer möchte, mit einem Foto und einem Kurzportrait vorstellen kann. Wer dazu Anregungen braucht kann ja mal in die alten Vorstellungen von 2014 reinschauen: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/betriebsratsinfo-maerz-2014-3/

Da wir bei dieser Wahl wegen unserer Betriebsgröße gezwungen sind eine Listenwahl durchzuführen,  ist es wichtig, dass ihr bei euren Vorstellung auch benennt, für welche Liste ihr kandidiert.

Wie ihr im vorstehenden Punkt bereits lesen konntet, habt ihr darüber hinaus bei den oben angekündigten Betriebsversammlungen die Gelegenheit euch persönlich live vorzustellen. Hierzu wäre unter der unten stehenden E-Mailadresse ein Hinweis von denen hilfreich, die von diesem Angebot Gebrauch machen möchten.

Bitte schickt eure Kurzportraits inkl. Fotos an: betriebsratswahl-2018 [at] br-rda.de

 

TVöD-Tarifrunde 2018

 

Wer sich über den aktuellen Stand und über Hintergründe in der Tarifrunde 2018 informieren möchte, findet unter diesem Link umfangreiche Informationen: httpss://wir-sind-es-wert.verdi.de/

 

 

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

 

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – Januar 2018

Informationen zur Betriebsratsarbeit


 

 

Willkommen

In den vergangenen Wochen haben wieder viele neue Kolleg*innen ihren Dienst bzw. ihre Ausbildung im Rettungsdienst Ammerland angetreten. Daher ein Herzliches Willkommen, der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Rettungsdienst Ammerland GmbH freuen sich, dich als neue*n Kollegen*in begrüßen zu können.

Der Betriebsrat, das sind:

Die JAV, das sind:

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusätzliche Interessenvertretung für alle Schüler*innen, Auszubildende und Kolleg*innen bis zum Alter von 24 Jahren.

Die Betriebsratsmitglieder sind jeweils einzeln über ihre E-Mailadressen erreichbar, dem Betriebsrat als Ganzes könnt ihr über die Adresse alle [at] br-rda.de Nachrichten zukommen lassen. Für die JAV gilt das gleiche bzw. jav [at] br-rda.de

Darüber hinaus sind wir im Betriebsratsbüro über die Telefonnummer 04488 52220-57 zu erreichen, die Zeiten, zu denen jemand im Büro anzutreffen ist, findet Ihr i.d.R. auf unserer Homepage.

Wenn ihr Fragen habt, Anregungen geben wollt oder Hilfe des Betriebsrates benötigt, dann schreibt am besten eine E-Mail oder schaut im Dienstplan nach, wann und wo ein Betriebsratsmitglied Dienst hat, und sprecht es an.

Außerdem könnt ihr euch auf der Internetseite des Betriebsrates informieren, unseren Newsletter abonnieren, das Kontaktformular nutzen… schaut einfach mal rein, stöbert ein wenig rum. Wie ihr euch registrieren könnt wird am Ende des Newsletters erläutert.

Wir wünschen Euch einen guten Start im Rettungsdienst Ammerland

Betriebsratswahlen 2018

Wie schon mehrfach angekündigt steht in diesem Frühjahr die Neuwahl des Betriebsrates an. Dazu habe wir nun den Wahlvorstand bestellt, der Wahlvorstand ist für die Organisation und Durchführung der Wahl zuständig. Als Wahlvorstand wurde Katharina Schmidt, Nicole Bröske und Jan-Gerd Park bestellt, Jan-Gerd wird dabei die Aufgabe des Vorsitzenden des Wahlvorstandes übernehmen. Ab sofort sind diese drei Kolleg*innen die Ansprechpartner*innen zum Thema BR-Wahl 2018.

Nun wird es also Zeit darüber nachzudenken, ob für euch euch eine Kandidatur in Frage kommt. Um über die gesamte Periode von vier Jahren handlungsfähig zu bleiben, sollten mindestens genau so viel Ersatzmitglieder, die im Krankheitsfall temporär oder beim Ausscheiden eines BR-Mitgliedes dauerhaft nachrücken können, vorhanden sein. Mit anderen Worten, es sollten sich also mindestens vierzehn Kolleg*innen zur Wahl stellen.

Welche Aufgaben im Einzelnen auf einen Betriebsrat zukommen, könnt Ihr hier: https://br-rda.de/unsere-aufgabe/  auf unserer Homepage nachlesen. Um die Fragen aller noch unentschlossenen oder auch schon fest entschlossen Kolleg*innen zu einer Kandidatur detailliert besprechen zu können, möchten wir uns mit euch treffen. Am Montag den 05. Februar zwischen 10:00 und 13:00 möchten wir euch Gelegenheit geben, uns über die Betriebsratsarbeit auszufragen und wir möchten damit die Unentschlossenen ermutigen sich für diese Wahl aufstellen zu lassen.

Wir bitte alle Kolleg*innen, die mit dem Gedanken einer Kandidatur spielen und sich am 5. Februar informieren möchten, sich bei uns per E-Mail zu melden. Die Kolleg*innen mit Interesse, die an diesen Tag verhindert sind, sollten uns auch schreiben, damit einen Alternativtermin finden können.

Betriebsversammlungen

Im letzten Rundbrief an euch habe wir euch gebeten uns per E-Mail oder Doodle-Umfrage eine Rückmeldung zu den Betriebsversammlungen zu geben. Leider ist die Resonanz bisher noch nicht umwerfend. Lediglich 6 Kolleg*innen haben zur Maus gegriffen und haben sich durch unsere Umfrage geklickt und ein ausführliches Gespräch konnten wir führen.

Daher wiederholen wir unsere Bitte: nehmt euch 5 Minuten Zeit und klickt euch durch unsere Doodle-Umfrage zu den Betriebsversammlungen.

Die nächste Betriebsversammlung wird am 14.03.2018 ab 18:00 (das ist vor einer Fortbildung) in unserem Schulungsraum stattfinden. Wir hoffen bis dahin noch einige Rückmeldungen von euch zu bekommen, die wir dann besprechen könnten.

Freistellung bei erkranktem Kind

Das Dilemma kenne viele, das Kind ist krank kann nicht in die Kita oder Schule und keine Großeltern sind parat um das kranke Kind betreuen zu können. Wie löst man nun den Konflikt zwischen beruflichen und privaten Pflichten?

1. Dürfen Arbeitnehmer*innen frei machen, wenn das Kind krank ist?
Ja. Arbeitnehmer*innen dürfen auch spontan von der Arbeit fernbleiben, wenn das Kind erkrankt und es keine Möglichkeit gibt, anderweitige Betreuung zu organisieren. Dies nennt man »vorübergehende Arbeitsverhinderung«, die in § 616 BGB eine Abwesenheit vom Arbeitsplatz erlaubt.

Für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer*innen gibt es außerdem die »offizielle« Möglichkeit, sich von der Arbeit wegen eines kranken Kindes nach § 45 Abs. 3 SGB V freistellen zu lassen. Hierfür ist erforderlich, dass das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet und ein*e Arzt*Ärztin bescheinigt hat, dass eine Betreuung notwendig ist. Der Anspruch ist allerdings gegenüber dem zuerst genannten aus § 616 BGB nachrangig.

Arbeiten beide Elternteile in zeitlich gleichem Umfang können sie grundsätzlich frei darüber entscheiden, wer die Betreuung des Kindes übernimmt und damit von der Arbeit fernbleibt. Grundsätzlich muss sich derjenige freistellen lassen, der weniger arbeitet.

2. Müssen Arbeitnehmer*innen dem Arbeitgeber die Krankheit des Kindes anzeigen?
Ja. Die Arbeitnehmer*innen müssen dem Arbeitgeber die Gründe ihrer Abwesenheit mitteilen. Sie sollten ihn schon vor Verlassen des Arbeitsplatzes über die Erkrankung des Kindes informieren. Der Arbeitgeber darf einen Nachweis verlangen, der belegt, dass die Arbeitnehmer*innen wegen der unvorhersehbaren Erkrankung des Kindes das Weiterarbeiten nicht zuzumuten war.

Im gerichtlichen Prozess müssen die Arbeitnehmer*innen in der Regeln durch ein ärztliches Attest eines*r Kinderarztes*ärztin nachweisen, dass die Pflege des erkrankten Kindes durch sie erforderlich war und die Arbeitspflicht hinter der Sorgfaltspflicht nachstehen musste.

3. Wie lange dürfen sich Arbeitnehmer*innen frei nehmen?
Der Zeitraum, in dem Arbeitnehmer*innen wegen »vorübergehender Arbeitsverhinderung« (§ 616 BGB) von der Arbeit fernbleiben, darf nur eine »verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit« ausmachen. In der Regel werden das nur wenige Tage sein.

Unser Tarifvertrag der TVöD sagt dazu in § 29 Arbeitsbefreiung:

(1) Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:

a)…

b)…

c)…

e)…

schwere Erkrankung

aa)…

bb) eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat, bis zu vier Arbeitstage im Kalenderjahr,

cc) einer Betreuungsperson, wenn Beschäftigte deshalb die Betreuung ihres Kindes, das das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, übernehmen müssen, bis zu vier Arbeitstage im Kalenderjahr

Machen die Beschäftigten im Rahmen ihrer gesetzlichen Krankenversicherung von ihrem Recht auf Freistellung Gebrauch, so können sie maximal 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr freimachen (§ 45 Abs. 2, 5 SGB V). Bei mehreren Kindern sind es bis zu 25 Arbeitstage pro Elternteil. Ist der*die Arbeitnehmer*in alleinerziehend, kann er*sie bei einem Kind längstens 20 Arbeitstage, bei mehreren Kindern maximal 50 Arbeitstage freimachen.

  • Tipp: Hat ein Elternteil die ihm zustehenden 10 Tage bereits maximal ausgenutzt, kann es die zehn Tage des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen. Dafür müssen aber beide Arbeitgeber einverstanden sein.

 

4. Bekommen die Arbeitnehmer*innen weiterhin Lohn gezahlt?
Das kommt darauf an. Zwar gilt der Grundsatz »ohne Arbeit kein Lohn«. Sind die Arbeitnehmer*innen aber unverschuldet für kurze Zeit daran gehindert, ihre Arbeit auszuüben, tritt der Fall des § 616 BGB ein: Sie können weiter ihr Gehalt verlangen. Die spontane, vorübergehende Arbeitsverhinderung führt nicht zu einem Wegfall des Lohnanspruchs.

Anders allerdings, wenn die Beschäftigten von ihrem im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bestehenden Freistellungsanspruch nach § 45 SGB V Gebraucht machen. Dann entfällt der Lohnanspruch, an die Stelle tritt ein Krankengeldanspruch gegen die Krankenkasse (siehe Frage 5.).

5. Wann bekommen die Arbeitnehmer*innen Krankengeld?
Machen die Arbeitnehmer*innen im Rahmen ihrer Krankenversicherung von ihrem Recht auf Freistellung Gebrauch, so entfällt die Vergütung durch den Arbeitgeber. Stattdessen tritt ein Kinderkrankengeld an die Stelle der Vergütung. Das setzt aber voraus, dass das erkrankte Kind bei den gesetzlich versicherten Eltern mitversichert ist, mit ihnen in einem Haushalt lebt, das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 % des regelmäßigen Einkommens, darf jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoarbeitsentgelts betragen. Im Gegensatz zum Vergütungsanspruch nach § 616 BGB kann der Arbeitgeber das Krankengeld nicht durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ausschließen.

  • Tipp: Krankengeld können gesetzlich versicherte Arbeitnehmer*innen nur dann verlangen, wenn der Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung nach § 616 BGB ausgeschlossen ist. Auch der Arbeitgeber kann nicht auf die Zahlung von Krankengeld verweisen. Besteht ein Anspruch auf Vergütungszahlung, ist das Krankengeld dem gegenüber nachrangig (LAG Köln, 11.8.1994 – 6 Sa 90/94).

 

6. Kann der Arbeitgeber kündigen, wenn Arbeitnehmer*innen nicht zur Arbeit erscheinen?
Grundsätzlich ja. Erscheinen Beschäftigte ohne Grund nicht zur Arbeit, verletzen sie ihre Hauptleistungspflicht, eine Kündigung wäre wirksam. Haben die Beschäftigte allerdings einen Grund, von der Arbeit fern zu bleiben (§ 616 BGB oder § 45 SGB V), ist die Kündigung unberechtigt. Sie verstößt gegen das Maßregelverbot (§ 612a BGB). Danach darf niemand benachteiligt werden, weil er*sie in zulässiger Weise seine+ihre Rechte ausübt. Es besteht ein zusätzlicher Schutz vor Kündigungen, der auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes Anwendung findet.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) stellte klar, dass eine Kündigung nur dann unwirksam sei, wenn der Arbeitgeber einer Freistellung zuvor widersprochen habe, da sich der Arbeitnehmer nur dann auf seine Rechte berufe (LAG Rheinland-Pfalz 8.11.2016 – 8 Sa 152/16).

7. Kann der Betriebsrat helfen?
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor beabsichtigten Kündigungen anhören. Dieser hat dann die Möglichkeit gegen die Kündigung Bedenken zu äußern. Die Frist dafür beträgt bei ordentlichen Kündigungen eine Woche, bei außerordentlichen Kündigungen 3 Tage.

Ferner muss der Betriebsrat überwachen, dass sich der Arbeitgeber an Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen hält. Der Betriebsrat hat dadurch aber keinen Anspruch, dass der Arbeitgeber die zutreffende arbeitsrechtliche Vorschrift durchführt. Vor allem bei individuellen Leistungsansprüchen des Arbeitnehmers kann der Betriebsrat kein arbeitsgerichtliches Verfahren durchführen. Er kann  dabei beratend zur Seite stehen.

 

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Hinweis: Die Tage des alten IntraRett sind gezählt, ihr werdet nach der Umstellung auf das neue System dort keine BR-Infos mehr finden. Alternativ wird dann unsere Internetseite auf allen Wachen-PCs aufrufbar sein. Das heißt ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

 

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – Juli 2017

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Betriebsratswahl 2018 oder von nix kommt nix!

Mensch wie die Zeit vergeht, nun ist diese Wahlperiode bald schon wieder zu Ende. Das heißt, es stehen Neuwahlen an. Im Frühjahr 2018 ist dann soweit.

So haben wir Ende März 2018 sieben neue Betriebsratsmitglieder zu wählen, um über die gesamte Periode von vier Jahren handlungsfähig zu bleiben, sollten mindestens genau so viel Ersatzmitglieder, die im Krankheitsfall temporär oder beim Ausscheiden eines BR-Mitgliedes dauerhaft nachrücken können, vorhanden sein.

Mit anderen Worten, es sollten sich also mindestens vierzehn Kolleg*innen zur Wahl stellen. Sicher hat sich die*der eine oder andere von euch schon überlegt, soll ich kandidieren, kann ich das überhaupt, was erwartet mich in diesem Gremium, wie wichtig ist das Ganze überhaupt und warum ist das so wichtig?

Mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten im Unternehmen mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse einbezogen. Das Betriebsratsgremium vertritt die Interessen der Beschäftigten eines Betriebs und ist somit befugt, zu verhandeln und ggf. durchzusetzen. Der Verzicht auf einen Betriebsrat bedeutet also gleichzeitig auch Verzicht auf wichtige Arbeitnehmerrechte – und wer verzichtet schon gerne auf einen wichtigen Teil seiner Rechte?

Auf Augenhöhe mitzubestimmen heißt, seine Rechte und Pflichten zu kennen und zu wissen, wie ich als Betriebsrat agieren kann. Welche Handlungsspielräume habe ich bei der Durchsetzung von Beschäftigten-Interessen? Wie stelle ich mich dem Arbeitgeber gegenüber auf? Welche Strategien kann ich auf der Basis des Betriebsverfassungsgesetzes erfolgversprechend durchsetzen? Weil man das alles nicht einfach so wissen kann, haben Betriebsratsmitglieder Anspruch auf eine Grundlagenschulung, die sich auf mehrere einwöchige Schulungen aufteilt. Darüber hinaus haben die Betriebsrastmitglieder je nach Notwendigkeit Anspruch auf weitere spezielle Schulungen.

Das Betriebsverfassungsgesetz ist das wichtigste Handwerkszeug für einen Betriebsrat – quasi die Bibel für die Interessenvertretung der Beschäftigten. Welche Aufgaben im Einzelnen auf einen Betriebsrat zukommen, könnt Ihr hier: https://br-rda.de/unsere-aufgabe/  auf unserer Homepage nachlesen.

Um diese Fragen mit allen noch unentschlossenen oder auch schon fest entschlossen Kolleg*innen besprechen zu, möchten wir uns mit euch treffen. Wir möchte euch Gelegenheit geben uns über die Betriebsratsarbeit auszufragen und wir möchten damit die Unentschlossenen ermutigen sich für diese Wahl aufstellen zu lassen.

Wir bitte daher alle Kolleg*innen, die mit dem Gedanken einer Kandidatur spielen, sich bei uns per E-Mail zu melden. Wir werden dann mittels doodle.com einen Termin ermitteln, an dem wir dieses Treffen möglichst bald umsetzen können.

 

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

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Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – Mai 2014

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit



Der alte Betriebsrat verabschiedet sich

 

 

Am 28.April 2014 hat die letzte Sitzung des alten Betriebsrates stattgefunden, sie wurde gebührlich mit einem leckeren Abschiedsfrühstück garniert.

Wir möchten denen Kolleginnen und Kollegen, die uns über diese Wahlperiode vertraut haben, herzlich danken. Den Kolleginnen und Kollegen, die dies nicht nicht so recht konnten, wünschen wir trotzdem viel Spaß an den freien Tagen durch Pausenregelung, Umkleidezeiten …, die der Betriebsrat in den Jahren 2010 bis 2014 für alle Kolleginnen und Kollegen erreicht hat 😉

Auch möchten wir uns bei der Geschäftsführung für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Wir freuen uns, dass es uns, trotz Meinungsverschiedenheiten zu dem ein oder anderen Thema, immer wieder gelungen ist, besonnen auf eine ergebnisorientierte Ebene zurück zu finden. Wir meinen die Ergebnisse können sich sehen lassen.

Tschüüüss!


Der neue Betriebsrat sagt „Hallo“

Am gleichen Tag hat sich der neue Betriebsrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengefunden, er besteht aus folgenden Personen:

  • Andre Höhne (Wache Westerstede)
  • Julia Wiesner (Wache Rastede)
  • Marcus Schuhmacher (Wache Westerstede)
  • Steve Stimming (Wache Bad Zwischenahn)
  • Uwe Heiderich-Willmer (Wache Edewecht)

Damit sind wieder sämtliche Wachen im Betriebsrat vertreten. Als Vorsitzender wurde Uwe Heiderich-Willmer und als stellvertretender Vorsitzende wurde Marcus Schumacher bestätigt.

Die Kontaktdaten  auf unserem Kontaktformular sind aktualisiert, dort findet ihr die E-Mailadressen, über die ihr uns gemeinsam oder jeden einzeln erreichen könnt. Wir freuen uns schon auf die zahlreichen Ideen und Rückmeldungen, die ihr uns sicher zusenden werdet!


Ver.di-Mitglieder stimmen Tarifergebnis zu:

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

2014-04-28_Flugblatt_BTK_Ansicht


Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

Euer Betriebsrat