Dieses Betriebsrats-Info richtet sich exklusiv an die Rettungssanitäter*innen der Rettungsdienst Ammerland GmbH und wurde nur an diese versendet.
Einziger Punkt in diesem Newsletter ist der Hinweis auf unsere aktuelle Umfrage zum Thema: „Als RS Transportführer*in auf dem NKTW„. Diese Umfrage beschäftigt sich mit eurer Rolle als Transportführer*innen auf dem NKTW.
Uns interessiert, welche Erfahrungen ihr in der Rolle als Transportführer*in gemacht habt und ob ihr euch ausreichend auf die Aufgabe vorbereitet fühlt. Die Umfrage richtet sich auch an die Rettungssanitäter*innen, die noch keine Transportführer*innen sind. Früher oder später werden aber auch diese sich mit der Rolle auseinandersetzen müssen.
Die Umfrage ist komplett anonym, das heißt, auch wir können nicht sehen, wer die Antwort gegeben hat! Bitte gebt den Link zu dieser Umfrage nicht an Kolleg*innen außerhalb unseres Betriebes weiter und sie ist ausschließlich an die RS gerichtet! Es würde sonst das Ergebnis verfälschen. Die Umfrage benötigt ca. 10 Minuten eurer Zeit. Bitte füllt die Umfrage spätestens bis zum 31.10.2023 aus.
Wir wünschen euch viel Spaß beim Lesen und Ausfüllen und danken vielmals für eure Mithilfe.
Einheitliche Vorgaben zu Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Bezahlung des Rettungsdienstes fordert die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“. „Erreicht werden soll eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte patientenzentrierte präklinische Notfallversorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben; das dient zugleich dem Ziel von Qualität und Wirtschaftlichkeit“, heißt es dazu in der Neunten Stellungnahme und Empfehlung der Kommission am 07. September 2023.
„Unser Rettungsdienst braucht dringend eine Reform und klare Strukturen: einheitliche Standards, mehr Befugnisse, eine sinnvolle Vergütungssystematik. Deshalb ist es wichtig, dass die Regierungskommission dazu jetzt Empfehlungen vorgelegt hat. Diese Überlegungen werden wir in unsere Reformpläne einfließen lassen, wie wir das auch in anderen Reformfeldern tun. Im Notfall muss der Rettungsdienst schnell und zielgenau helfen. Die Notfallversorgung darf nicht weiter selbst ein Reformnotfall bleiben.“ sagt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Die Vorschläge der Regierungskommission im Einzelnen
1. Regelung des Rettungsdienstes im SGBV
Der konkrete Leistungsanspruch soll in einer eigenständigen Norm im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt werden. Berücksichtigt werden sollen dabei die Leistung der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, der Notfalltransport um komplementäre Notfallversorgungsnagebote, wie z.B. pflegerische Notfallversorgung oder psychiatrisch-psychosoziale Krisenintervention.
2. Mehr Transparenz und bessere Qualitätssicherung
Festgelegt werden sollen Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, Qualifikation und Weiterqualifizierung, Rettungsmittel.
3. Einheitliche Qualitätsstandards
Die Anforderungen an Struktur-, Prozess- und soweit möglich Ergebnisqualität sowie die Qualifikation des eingesetzten Personals in Leitstellen und der Notfallrettung sollen länderübergreifend vereinheitlicht werden. Anzustreben ist die Etablierung eines Notfallversorgungsregisters mit Kerndaten zu KV-Notdienst, Rettungsdienst, Notaufnahmen, Notfallzentren.
4. Digitales Ressourcenregister
Um Patienten besser steuern zu können soll ein digitales Echtzeit-Register über vorhandene Ressourcen aufgebaut werden.
5. Leitstellen-Organisation
Die Bundesländer sollen die Koordinierung des Rettungsdienstes straffen. Richtwert ist dafür eine Leitstelle pro ca. 1 Mio. Einwohner.
6. Personalmanagement
Die Befugnisse von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern soll ausgeweitet werden (Medikamentengabe, invasive Maßnahmen).
Besonders qualifizierte Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sollen mit eigener fachgebundener Heilkundebefugnis („advanced paramedic practitioner“, Bachelor/Master-Niveau) den jetzigen Notarztdienst substituieren und die ärztlichen Spezialressourcen nur bei Bedarf anfordern müssen.
Notärztinnen und Notärzte sollen nur in besonders komplexen Fällen eingesetzt werden.
7. Notfallversorgung in ländlichen Regionen
Für eine hochwertige Notfallversorgung auch in ländlichen Regionen und in Abhängigkeit der Krankenhausplanung des Bundeslandes soll der Luftrettungsdienst, insbesondere durch Ausbau von Landemöglichkeiten und Nachtbetrieb, erweitert werden.
8. Allgemeine Gesundheitskompetenz
„Erste Hilfe“-Kurse sollen in den Grund- und weiterführenden Schulen und am Arbeitsplatz angeboten werden und verpflichtend sein.
Ersthelfer-Apps sollen flächendeckend eingeführt werden.
Öffentlich zugängliche Defibrillatoren sollen flächendeckend aufgestellt werden.
9. Finanzierung des Rettungsdienstes
Krankenkassen sollen die Leistungen der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, den Notfalltransport sowie zusätzliche Dienste (wie die pflegerische Notfallversorgung) vergüten.
Die Vergütung des Rettungsdienstes sollte sich aus Vorhalte- und Leistungsanteil zusammensetzen.
Neben bundesweit geltenden Entgelten sollten regionale Anpassungsfaktoren vereinbart werden.
In unserem aktuellen BR-Info möchten wir zunächst unsere zahlreichen neuen Kolleg*innen begrüßen und euch herzlich willkommen heißen im Team der Rettungsdienst Ammerland GmbH.
Unter euch sind auch viele Kolleg*innen, die ihre Ausbildung als Rettungssanitäter*innen oder Notfallsanitäter*innen begonnen haben. Leider haben wir zurzeit keine Jugend- und Ausbildungsvertretung. Es fanden sich bei der letzten Wahl keine Kandidat*innen. Trotzdem werden wir als Betriebsrat uns um eure Belange kümmern. Wir planen in naher Zukunft eine Infoveranstaltung für alle Kolleg*innen unter 25 Jahren und alle Auszubildenden, für die das Thema JAV relevant ist, anzubieten. Vielleicht schaffen wir es ja, euch für dieses Thema zu begeistern.
Wenn Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit eurer Ausbildung auftreten, wendet euch bitte die beiden Ausbildungsbeauftragten im Betriebsrat, Gertje Bruhns und Fabienne Wolff. Sie helfen euch gerne weiter.
Alle Betriebsratsmitglieder und deren Aufgaben innerhalb des Betriebsrates findet ihr unter diesem Link: https://br-rda.de/die-personen-br/. Dort lest ihr auch die Kontaktdaten. Alle weiteren Informationen, wie ihr uns erreichen könnt, stehen am Ende des Newsletters.
Was sind Betriebsvereinbarungen, wozu sind sie gut und wo kann man sie finden? Diese Frage wollen wir in diesem Newsletter für euch beantworten.
Diese Betriebsvereinbarung regelt den Einsatz von Tablets sowie die Einführung, Anwendung und Erweiterung des Systems „Notfall-, Informations- und Dokumentations-Assistent“ (im Folgenden: NIDA).
Hinweis: Das Herunterladen ist nur für den Dienstgebrauch gestattet. Ein Weitergeben an Dritte ist nicht erlaubt! Das Teilen des Links macht keinen Sinn, das Dokumnet ist nur für eingeloggte Kolleg*innen abrufbar!
Eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern kann als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn die Posttraumatische Belastungsstörung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 11/20 R).
Mit unserem aktuellen BR-Info bekommt ihr die Tagesordnung der Betriebsversammlung am 20.03.23
Darüber hinaus informieren wir noch einmal über unsere Pausen- und Feierabendregelung. Neben den vielen neuen Kolleg*innen, die mit den Regelungen noch nicht vertraut sind, gibt es immer noch unterschiedliche Auffassungen bezüglich unserer Regelungen, die immer noch zu Verstößen gegen unsere Vereinbarungen und gegen das Arbeitszeitgesetz führen.