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Betriebsratsinfo Juni 2022-2

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Save the date – Betriebsversammlung am 27.07.2022 um 19:30 in der Technischen Zentrale in Elmendorf (TZ)

Wir möchten euch jetzt schon auf unsere Betriebsversammlung aufmerksam machen. Wie ihr am Datum sehen könnt, wird es diesmal keine Teilbetriebsversammlungen geben. Die Resonanz für zwei Teilbetriebsversammlungen war im Verhältnis zum Aufwand einfach zu gering. Zudem wurde der Nachmittagstermin als ungeeignet identifiziert, weil zu diesem Zeitpunkt noch viele Fahrzeuge im Dienst sind. Wegen der im Moment stark ansteigenden Coronainfektionen im Betrieb, wird die eigentlich in Präsenz geplante Betriebsversammlung nun sehr wahrscheinlich doch als Online-Versammlung per Videokonferenz stattfinden. Das bedauern wir sehr und hoffen am Ende des 3. Quartals eine Präsenz-Versammlung anbieten zu können.

Jetzt gilt es aber Terminkalender zücken und den Termin einzutragen. Wir werden unter anderem über die Ergebnisse der Umfragen berichten. Eine Einladung mit Tagesordnung erhaltet ihr kurz vor der Versammlung.

 


Spontane Umsetzungen

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Wie so ziemlich jede*r schon mal die Erfahrung machen musste, kommt es immer wieder vor, dass wir kurzfristig auf einen anderen Dienst in eine andere Wache umgesetzt werden sollen. In unseren neuen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit im Einsatzdienst wurde die Regelung dazu aus der alten Betriebsvereinbarung (BV) nicht mehr übernommen. Nun gibt es aber unterschiedliche Auslegungen über die Formulierungen in der BV. Der Betriebsrat meint, dass fortan mit der Gültigkeit der neuen Betriebsvereinbarung, Umsetzungen nur noch mit der Zustimmung des*der Kolleg*in möglich ist, während die Geschäftsführung meint, sie hätte das volle Direktionsrecht und könne jeden*r jederzeit umsetzen. Die Regelung hierzu findet sich unter Punkt 3  mit der Überschrift Dienstplanung:

1Für jede Wache existieren Schichtfolgen, die sich durch Aneinanderreihen
wiederholen.
2Diese Schichtfolgen stellen die Umsetzung des Bedarfsplans dar.
3Die Schichtfolgen als Abfolge der Dienste bedarf der Zustimmung des Betriebsrates.
4Die Schichtfolgen werden in der Anlage 2 in der jeweils gültigen Fassung
dokumentiert.
5Die Schichtfolgen werden um die namentliche Besetzung ergänzt, die Überleitungen
des Jahresendes korrigiert und die Feiertagsdienste angepasst.
5Daraus entsteht der Rahmendienstplan.
7Die Rahmendienstpläne sind Grundlage der Urlaubsplanung, deren Beginn durch
Veröffentlichung im Mitarbeiterportal, am letzten Werktag im September bekannt
gegeben wird.
8Anhand des Rahmendienstplanes beantragen die Beschäftigten ihre
Urlaubswünsche im Dienstplanprogramm.
9Mit Eröffnung der Urlaubsplanung haben die Beschäftigten ihre Urlaubswünsche
innerhalb einer Woche einzutragen.
10Der Arbeitgeber erarbeitet aus diesen Urlaubswünschen unter Berücksichtigung
der sozialen Belange der Betriebsvereinbarung über die Grundsätze der
Urlaubsgewährung für Beschäftigte im Einsatzdienst einen Urlaubsplan.
11Diensttausche im Rahmen der Urlaubsplanung sind möglich.
12Aus dem Rahmendienstplan, aktualisiert um den Urlaubsplan und allen weiteren
dienstplanerisch bekannten Sachverhalten, entsteht der Jahressollplan.
13Nach Beendigung der Planung wird dem Betriebsrat spätestens bis zum 14.12.
eines Jahres der Jahressollplan zur Zustimmung vorgelegt.
5
14Die Information des mitbestimmten Jahressollplans gegenüber den Beschäftigten
erfolgt spätestens zum 21.12. eines Jahres.
15Er ist ab diesem Zeitpunkt für den Ausgleichzeitraum verbindlich

Entscheidend ist für uns hier der Satz 15, denn „verbindlich“ heißt, wenn dort eine X1 steht, dann ist das keine Y1. Unsere Geschäftsführung sieht das anders und beabsichtigt weiter Kolleg*innen spontan ohne Einwilligung umzusetzen. Gleichzeitig nimmt sie schon mal im Voraus den Betriebsrat in die Schuld, sollte das wegen Arbeitsverweigerung einen „Kopf kosten“.

Der Betriebsrat ist bemüht, hier kurzfristig eine grundsätzliche Klärung herbei zu führen. Wegen der oben beschrieben Aussage der Geschäftsführung raten wir allerdings jeder*m zunächst der Umsetzung Folge zu leisten. Eine fristlose Kündigung wegen „Arbeitsverweigerung“, ist immer ein immenses Problem, auch wenn sie ungerechtfertigt ist. Die Zeit bis zur gewonnen Kündigungsschutzklage ist eine Zeit der Arbeitslosigkeit mit all ihren Folgen. Daher gilt grundsätzlich in so einem Fall, das Angeordnete erst einmal ausführen und ggf. hinterher per Rechtsschutz dagegen vorzugehen. Es bleibt also jedem*r unbenommen diese Frage selbst zu klären, bis wir als Betriebsrat eine Klärung herbei führen können.

 


Erreichbarkeit des Betriebsrates

Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.

Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!

Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus

Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!


Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat