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Betriebsratsinfo – Mai 2016-2

Informationen aus dem Betriebsrat



ver.di Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis TVöD 2016

Nach drei Verhandlungsrunden sowie intensiven  Warnstreikwellen konnte mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) am 29. April 2016 ein Verhandlungsergebnis erreicht werden! Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat mit deutlicher Mehrheit die Annahme des Ergebnisses empfohlen und ruft alle Mitglieder im Geltungsbereich zur Teilnahme an der Mitgliederbefragung auf!

Die wesentlichen Punkte der Einigung sind:

Entgelterhöhungen

  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. März 2016 um 2,4 Prozent sowie zum 1. Februar 2017 um weitere 2,35 Prozent; die Entgelte der Praktikant*innen erhöhen sich entsprechend.
  • Erhöhung Ausbildungsentgelte zum 1.3.2016 um 35 € und 1.2.2017 um weitere 30 €.

Regelungen für Auszubildende

  • Weitergeltung der bisherigen Übernahmeregelung für zwei Jahre.
  • Auszubildende erhalten in jedem Ausbildungsjahr 50 Euro Lernmittelzuschuss und Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei auswärtigem Berufsschulblockunterricht (beides nur TVAöD BBiG).
  • Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 29 Tage. (Der Zusatzurlaub für Schichtarbeit in der Pflege und die besonderen Regelungen im Bereich des TV-V und der TV-N bleiben bestehen).
  • Angleichung der Jahressonderzahlung für Auszubildende und Praktikanten*innen des Bundes im Tarifgebiet Ost ab 2016 schrittweise an das Niveau im Tarifgebiet West.

Bitte beachten: für die Notfallsanitäterschüler*innen gelten zum Teil abweichende Regelungen, da sie keine Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind!

Zusatzversorgung

  • Keine Absenkung der betrieblichen Altersversorgung!
  • Zusätzliche Arbeitnehmer*innen- und Arbeitgeber*innenbeiträge beim Bund (sowie den kommunalen Arbeitgebern, die an der VBL beteiligt sind) und bei kommunalen Zusatzversorgungskassen, bei denen ein Handlungsbedarf nachweislich festgestellt wurde.

Entgeltordnung

  • Die Entgeltordnung zum TVöD im Bereich der VKA wird zum 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt, für uns bedeutet das:
    • Rettungssanitäter EG 4 + Entgeltgruppenzulage von 2,3 % , das entspricht fast einer Eingruppierung in die EG 5
    • Rettungsassistenten EG 6
    • Notfallsanitäter P 8
    • niemand wird herunter gruppiert
  • Zur hälftigen Kompensation wird die Jahressonderzahlung für die Jahre 2016 bis 2018 auf das Niveau des Jahres 2015 eingefroren und ab 2017 der Bemessungssatz um 4 Prozentpunkte (Tarifgebiet Ost 3 Prozentpunkte) abgesenkt..

Weiteres

  • Die Tarifverträge zur Altersteilzeit (TV-FlexAZ/TV FALTER) werden um 2 Jahre verlängert.

Nun sind die Mitglieder gefragt, es liegt in ihren Händen ob dieses Ergebnis angenommen wird. Aber auch Nichtmitglieder können noch Einfluss nehmen, wer jetzt während der Urabstimmung eintritt, darf sofort an der Abstimmung teilnehmen. Mit Inkrafttreten der Entgeltordnung dürfte dann ja ein wenig Geld für eine Mitgliedschaft übrig sein, oder?

Die ver.di-Betriebsgruppe hat in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat für euch die Abstimmung in unserem Betrieb organisiert. An folgenden Tagen wird die Wahlurne über die Wachen „wandern“:

  • Wache Edewecht: Montag, 16.05.2016 ab 7:00 bis Dienstag, 17.05.2016 12:00 Uhr, bitte den Kollegen Heiderich-Willmer ansprechen
  • Wache Westerstede: Dienstag, 17.05.2016 ab 16:00 Uhr bis Donnerstag, 19.05.2016 17:00 Uhr, bitte den Kollegen Höhne ansprechen
  • Wache Zwischenahn: Samstag 21.05.2016 ab 7:00 Uhr bis Sonntag 22.05.2016 18:00 Uhr, bitte die Kollegen Stimming und Heiderich-Willmer ansprechen
  • Wache Rastede: Montag 23.05.2016 (Uhrzeit bitte erfragen) bis Donnerstag 26.05.2016 16:00 Uhr, bitte die Kolleg*innen J. Steinberg und Hedemann ansprechen.

Die Angaben der Uhrzeiten sind als Richtwerte zu betrachten, bitte beachtet, dass die Kolleg*innen in diesen Zeiten möglicherweise Dienst haben, sprecht sie aktiv an, wenn ihr abstimmen wollt und einen Zeitpunkt dafür vereinbaren wollt.

Regelungsbedarf in der Betriebsvereinbarung Arbeitszeit

Im November 2015 haben die Geschäftsführung und der Betriebsrat vereinbart, einem festgestellten Regelungsbedarf in den Punkten 2.8.1 Dienstplan Änderungen und 2.8.2 Diensttausche im 1. Quartal 2016 abzuhelfen.

In beiden Punkten konnte bisher jedoch noch keine Lösung gefunden werden. Zum Punkt Diensttausche sind wir zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass mit einer effektiveren Dienstplansoftware sich der Regelungsbedarf erübrigen würde. Wir halten es für sinnvoller die Software unseren Bedürfnissen anzupassen, als unsere Regelungen der Software. Leider sind uns zur Zeit keine effektiveren Softwarelösungen bekannt, die auch die notwendigen Schnittstellen zum Tarif wie auch zur Lohnbuchhaltung bieten. Wir werden intensiv Ausschau nach brauchbaren Lösungen halten.

Beim Thema Dienstplanänderungen, geht es um den Ausgleich zwischen sehr hohen Plusstundenständen und sehr hohen Minusstundenständen. Hier besteht der berechtigte Wunsch der Geschäftsführung einen Ausgleich herbeizuführen. Während auf der einen Seite vereinzelt Kolleg*innen sehr hohe Plusstundenstände vor sich her tragen, haben auf anderen Seite vereinzelt Kolleg*innen sehr hohe Minusstundenstände am Ende des Jahres. Hier einen Ausgleich zu schaffen macht unter dem Gerechtigkeitsgedanken, wie auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten Sinn. Hierzu besteht allerdings noch großer Beratungsbedarf um eine Lösung zu finden, welche die Planungssicherheit für die Kolle*innen im Ausgleichszeitraum nicht zerstört. Wir informieren euch sobald wir brauchbare Ideen haben. Die betroffene Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ findet ihr unter diesem Link: https://br-rda.de/betriebsvereinbarung/betriebsvereinbarung-arbeitszeit-im-einsatzdienst/ oder im Intranett.

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an zwei Stellen nachlesen:

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