Schlagwort-Archive: Personalgespräch

Betriebsratsinfo August 2022

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Sachstandsbericht der Geschäftsführung zur Fahrzeugbeschaffung

Es ist schon ungewöhnlich, dass die Geschäftsführung wenige Tage nach dem dem Monatsgespräch mit dem Betriebsrat über dieses Gespräch im Mitarbeiter*innenportal berichtet. Vertrauensvolle Zusammenarbeit geht anders. Es wird dann besonders brisant, wenn aus diesem Gespräch verkürzt und falsch berichtet wird. Daher liegt hier die Vermutung nahe, dass es gar nicht um einen Sachstandsbericht ging, sondern um eine Diffamierung des Betriebsrates, denn die vollständige Geschichte geht anders.

Schauen wir auf die Ergebnisse unserer kürzlich durchgeführten Umfrage, die sich auf unsere Fahrzeuge bezogen. Fast 80% der Kolleg*innen sind mit dem Fahrzeugpark unzufriedenen bis sehr unzufrieden. Begleitet wurde das mit Kommentaren wie: „Zu viele „alte“ Fahrzeuge, bei denen man nie weiß, ob man überhaupt am Ziel ankommt…“ oder „Besonders schlecht: völlig überalterter Fuhrpark, Fahrzeuge mit viel zu hoher km Leistung, sehr schlechte Pflege/Wartung…“

Zu unseren Patiententransportsytem, wie Tragen, Tragestühle, etc. äußerten sich sogar fast 90% unzufrieden bis sehr unzufrieden. Diese Frage wurde z.B. mit folgenden Sätzen kommentiert: „Auch hier gibt es nichts positives zu berichten. Wir sind hier auf dem Stand vor etlichen Jahren stehen geblieben,… “ oder „Altes Material, welches vielleicht noch funktionsfähig ist aber keinesfalls dem Stand der Technik entspricht denn das bedeutet für die MitarbeiterInnen, dass sie es nichtmal wert sind, dass man ihnen die Arbeit erleichtert.“

Es wird deutlich, hier ist einiges von der Geschäftsführung versäumt worden.

Der Betriebsrat fordert schon seit Jahren vergeblich die regelmäßige Vorlage eines Fahrzeugkonzeptes, aus der ersichtlich wird, wann welches Fahrzeug ersetzt wird. Zuletzt hat der Betriebsrat im Arbeitsschutzausschuss im November 2021 gemeinsam mit der Arbeitssicherheitsfachkraft durch die Leitmerkmalmethoden „Heben-Tragen-Halten“ und „Schieben und Ziehen“ dargelegt, wie hoch die körperliche Belastung für das Personal im Rettungsdienst ist. Die Notwendigkeit von technischen Hilfsmitteln wurden von der Arbeitssicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt bestätigt, während sie von der Geschäftsführung heruntergespielt wurde. Im Juni 2022 bekamen wir in einem Schreiben von der Landrätin mitgeteilt, dass Herr Peter solche Hebe-und Tragehilfen in Ammerländer Häusern mit üblicherweise geschwungenen Treppen für nicht sinnvoll erachtet – im Gegenteil: hierdurch entfiele auf den Beschäftigten eine noch größere Last.

Genauso verkürzt wie im Mitarbeitet*innenportal wurde das Thema E-Tragen der Landrätin dargestellt. Es ist immer nur die Rede davon, dass der Betriebsrat die teuerste E-Trage beschaffen möchte. Dabei wird völlig außer acht gelassen, was die Ergebnisse aus der Belastungsermittlung gebracht haben und dass die Trage, die wir favorisieren wesentlich mehr Features hat, die in vielen Situationen viele Umlagerungsschritte erspart und damit die Belastung für die Kolleg*innen nochmals erheblich reduziert.

Nach all diesen Versäumnissen und der Ignoranz gegenüber der wirklichen Belastung der Kolleg*innen, sich als Geschäftsführung hinzustellen und zu behaupten, dass der Betriebsrat nun die Beschaffung der neuen Fahrzeuge behindert, ist schon ein starkes Stück.

Im Übrigen gehört zu einem zeitgemäßen sicheren Rettungsmittel mehr als nur Tragen und Tragestühle. Wer es genau wissen möchte kann sich hier unser Schreiben an die Geschäftsführung herunterladen, in dem wir unser Mitbestimmungsrecht in der Frage der Gesundheits- und Unfallvorsorge geltend machen. Zu diese weiteren Anforderungen an unsere Fahrzeuge hat die Geschäftsführung bisher noch keine Stellung genommen. Solange der Geschäftführer uns in dieser Frage das Mitbestimmungsrecht abspricht, sind wir in der Pflicht diese Frage juristisch klären zu lassen. Eine Möglichkeit dazu, aber nicht die einzige, aber irgendwann die letzte, ist die Einigungsstelle.

https://my.hidrive.com/lnk/RAyTtP0n (der Link gilt bis zum 05.09.22 und das Passwort ist #25.08.22)

Wer an den Ergebnissen der Leitmerkmalmethoden interessiert ist, kann sich gerne an uns wenden.

Eines ist klar, hier wird eine Entscheidung für ein System getroffen, das die Arbeitsbedingungen für das nächste Jahrzehnt festlegt. Wenn wir uns für ein System entscheiden, wird es so schnell keinen Wechsel auf eine anderes System geben. Die Vorteile die unsere Präferenz mit sich bringt, könnt ihr dem Schreiben entnehmen. Wir meinen, dass es es wert ist, gründlich zu schauen, auf was wir uns festlegen. Wir erwarten von unserer Geschäftsführung zumindest den Versuch die bessere Variante durchzusetzen. Wir meinen, dass wir das Wert sind!

Nun kann sich jede*r selbst ein Bild von der Situation machen.


Bericht von der Betriebsversammlung 27.06.2022

Auf unserer letzten Betriebsversammlung haben wir wie gewohnt über die Arbeit der letzten beiden Quartale berichtet. Dabei bezog sich der Bericht aus dem ersten Quartal noch auf die Arbeit des Vorgängerbetriebsrates.

Weiter könnt ihr in der, unter dem folgenden Link herunter ladbare, PDF-Datei der Präsentation die Ergebnisse der beiden Umfrage nachlesen.

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

2022-07-27_Betriebsversammlung (002)

 


Zusammen geht mehr…

.. und zusammen wollen wir in der Tarifrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen mehr erreichen. Wir nehmen uns Zeit, die Tarifauseinandersetzung gründlich vorzubereiten, dabei mehr zu werden und dann zusammen loszulegen. Wie viel mehr es sein soll und was Du dafür mit Deinen Kolleg*innen in den kommenden Monaten auf die Beine stellst, wollen wir jetzt von Dir wissen.

 

weiterlesen …


Quo Vadis Rettungsdienst

Die Herausforderungen im Rettungsdienst in Niedersachsen nehmen stetig zu:

Zunahme der Rettungseinsätze insgesamt, eskalierendes Verhalten im Rettungseinsatz oder auch eine Fehlsteuerung in der Notfallrettung
prägen den Arbeitsalltag. Im Widerspruch dazu stehen dann die Auseinandersetzungen mit den Kostenträgern, die politisch
zwar eine qualitativ hochwertige Rettung wollen, aber in den konkreten Verhandlungen vor Ort Tarifverträge dann doch nicht
akzeptieren bzw. sich im Dickicht der Detailregelungen verlieren.

Diese Situation belastet die Beschäftigten und gefährdet damit perspektivisch die Zukunft einer flächendeckenden guten Notfallversorgung
in Niedersachsen.

Über diese Situation möchten wir u. a. mit Landtagspolitiker*innen
sprechen:

  • Rüdiger Kauroff (SPD)
  • Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Dr. Marco Genthe (FDP)
  • N.N. (CDU)

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

22-06-24WEB-V03-22-163 Flyer Rettungsdienst LB-Niedersachsen_#01

Auch interessant dazu: Weitere Änderung im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz beschlossen


Personalgespräch

Es kommt immer mal wieder vor, dass man zum Personalgespräch einbestellt wird. Wenn dies nicht vorher abgesprochen ist, geht meist das Kopfkino sofort los: „Hab ich was verbockt“, „Hat sich jemand beschwert“, „Ist der Chef mit meiner Arbeitsleistung nicht zufrieden?“, „Muss ich dahin?“.

Die letzte Frage ist am schnellsten beantwortet: Ja Ihr müsst dahin! Es ist eine sog. Nebenpflicht, der Ihr nachkommen müsst, um Eure Hauptpflicht im Betrieb sinnvoll erbringen zu können. Solange es sich um ein Gespräch handelt, das sich auf das Erbringen eurer Arbeitsleistung bezieht, könnt ihr Euch dem nicht entziehen.

Abgesehen von den im Arbeitsverhältnis und im Umgang überhaupt geltenden Regeln (keine Beleidigungen etc.) gibt es für die Durchführung keine rechtlichen Vorgaben. Allerdings ist der Arbeitgeber bei der Durchführung an die Vorgaben des billigen Ermessen gebunden. Darunter fallen das Eingehen auf Eure Bedürfnisse oder Einschränkungen wie:
vorherige Information über die Gesprächsthemen,
Rücksicht auf Verhinderungen (Arbeitsunfähigkeit)
Wunsch nach Protokollierung Reaktions- oder Bedenkzeit wenn ihr Stellung beziehen sollt.

Also, fragt nach worum es geht, damit das Kopfkino einen Gang runter schalten kann, wenn Ihr krank geschrieben seid braucht Ihr nicht kommen, es kann hilfreich sein aufzuschreiben was gesprochen wurde, damit man später noch nachvollziehen kann worum es ging. Lasst Euch Zeit, wenn ihr Stellung beziehen sollt, z.B. bei einer Beschwerde, vielleicht ist es besser zu Hause über das ganze noch ein mal nachzudenken oder es zu besprechen.

Dann stellt sich oft die Frage, darf ich mir Unterstützung mitnehmen? Diese Frage ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt, demnach dürfen BR-Mitglieder mitkommen, wenn es in dem Gespräch um die: Änderung der Arbeitsabläufe, die eine Fortbildung notwendig machen (§ 81 Abs.4 BetrVG),
Zusammensetzung des Arbeitsentgelts und beruflichen Perspektiven (§ 82 Abs.2 S.2 BetrVG), Leistungsbeurteilung (§ 82 Abs. 2 S.2 BetrVG),
Einsichtnahme in die Personalakten (§ 83 Abs.1 S.2 BetrVG), Behandlung von Beschwerden (§ 84 Abs.1 S.2 BetrVG) gehen soll. Das kann man aber nur entscheiden, wenn man im Vorfeld weiß worum es in dem Personalgespräch gehen soll.

Und noch was, kommt ja nicht auf die Idee das Gespräch auf dem Handy aufzuzeichnen, dies kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein, denn es verletzt das Persönlichkeitsrecht.

Also keine Panik wenn es mal überraschend heißt: „Bitte zum Personalgespräch in mein Büro.“ Im Zweifel meldet Euch bei uns, wir unterstützen euch!


Wo findet ihr den Betriebsrat?

Unser Büro befindet sich im Verwaltungsgebäude der RD-Ammerland GmbH, im Obergeschoss letzte Tür rechts, Telefon: 04488 52220-57
Unter diesem Link könnt ihr sehen, ob und von wem das BR-Büro besetzt ist: Bürokalender

Wenn ein Betriebsratsmitglied speziell ansprechen wollt, findet ihr unter diesem Link die Kontaktdaten: Kontakte


Erreichbarkeit des Betriebsrates

Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.

Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!

Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus

Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!


Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:

Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.

Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – Juni 2017

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Ferntouren

Hin und wieder kommt es vor, dass wir Entlassungen oder Verlegungen von Patienten zu weit entfernten Zielen ausführen müssen. Dabei gilt es diverse Regeln zu beachten.

Pausen, auch wenn ihr auf euch allein gestellt ohne direkten Kontakt zur Leitstelle in der Ferne unterwegs seit, müsste ihr euch an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes halten. Das heißt, spätestens nach 6 Stunden Lenkzeit ist Pause angesagt, und Achtung, Patientenbetreuung ist auch Arbeit! Eine Pause findet nur statt, wenn das Fahrzeug steht und ihr nicht mit der Patientenbetreuung beschäftigt seit.

Der Anhang zu §9 TVöD „Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst“ sagt: „(2) Die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit beträgt zwölf Stunden zuzüglich der gesetzlichen Pausen.“ Das bedeutet für euch, nach 12 Stunden ist eigentlich Feierabend, wenn es  nicht um Leben oder Tod geht.

Also bitte klärt im Vorfeld mit dem zuständigen Vorgesetzten, ob ihr die Option des Übernachtens in die Planungen für solch eine Tour mit einbeziehen sollt bzw. müsst. Grundsätzlich empfiehlt die Geschäftsleitung, so ist es uns mitgeteilt worden, bei Ferntouren für unvorhersehbare Verzögerungen eine Übernachtungsgrundausrüstung mitzuführen.

Bei einer Tour nach München mit einer Fahrtzeit von 8 – 9 Stunden beispielsweise, solltet ihr spätestens im Raum Frankfurt, Fahrtzeit 5 – 6 Stunden, Ausschau nach einem Rastplatz halten, bei dem es möglich ist auch mit Patienten im Auto eine Pause zu machen. Ob ihr eure Pause am Stück nehmt oder in 15 Minuten Teile stückelt, hängt von eurer Konstitution und vom Zustand des Patienten ab. Hier seit ihr in der Verantwortung eine angemessene Entscheidung zu treffen, die eure Pflichten nach dem Arbeitszeitgesetz genügen und die dem Patienten gerecht wird. Nur eines geht mit Sicherheit nicht, 9 Stunden am Stück durchfahren!

Die Rückfahrt ohne Patienten könnt sicher flexibler gestalten, jedoch ist bei diesem Beispiel klar, die Pausen sind einzuhalten und die Rückfahrt muss zwangsweise am nächsten Tag nach 11 Stunden Ruhezeit erfolgen.

Macht euch einen netten Abend in München!

Ihr seit in der Verantwortung immer eure körperliche Verfassung im Blick zu haben, wenn ihr das Gefühl habt zu müde für eine sichere Fahrt zu sein, macht Pause, oder wenn es gar nicht mehr geht, ruft den LvD an und lasst eine spontane Übernachtung organisieren.

Personalgespräch

Es kommt immer mal wieder vor, dass man zum Personalgespräch einbestellt wird. Wenn dies nicht vorher abgesprochen ist,  geht meist das Kopfkino sofort los: „Hab ich was verbockt“, „Hat sich jemand beschwert“, „Ist der Chef mit meiner Arbeitsleistung nicht zufrieden?“, „Muss ich dahin?“.

Die letzte Frage ist am schnellsten beantwortet: Ja ihr müsst dahin! Es ist eine sog. Nebenpflicht, der ihr nachkommen müsst, um eure Hauptpflicht im Betrieb sinnvoll erbringen zu können. Solange es sich um eine Gespräch handelt, das sich auf das  Erbringen eurer Arbeitsleistung bezieht, könnt ihr euch dem nicht entziehen.

Abgesehen von den im Arbeitsverhältnis und im Umgang überhaupt geltenden Regeln (keine Beleidigungen etc.) gibt es für die Durchführung keine rechtlichen Vorgaben. Allerdings ist der Arbeitgeber bei der Durchführung an die Vorgaben des billigen Ermessen gebunden. Darunter fallen das Eingehen auf eure Bedürfnisse oder Einschränkungen wie:

  • vorherige Information über die Gesprächsthemen,
  • Rücksicht auf Verhinderungen (Arbeitsunfähigkeit)
  • Wunsch nach Protokollierung
  • Reaktions- oder Bedenkzeit wenn ihr Stellung beziehen sollt

Also, fragt nach worum es geht, damit das Kopfkino einen Gang runter schalten kann, wenn ihr krank geschrieben seit braucht ihr nicht kommen, es kann hilfreich sein aufzuschreiben was gesprochen wurde, damit man später noch nachvollziehen kann worum es ging. Lasst euch Zeit, wenn ihr Stellung beziehen sollt, z.B. bei einer Beschwerde, vielleicht ist es besser zu Hause über das ganze noch ein mal nachzudenken oder es zu besprechen.

Dann stellt sich oft die Frage, darf ich mir Unterstützung mitnehmen? Diese Frage ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt, demnach dürfen BR-Mitglieder mitkommen, wenn es in dem Gespräch um die:

gehen soll. Das kann man aber nur entscheiden, wenn man im Vorfeld weiß worum es in dem Personalgespräch gehen soll.

Und noch was, kommt ja nicht auf die Idee das Gespräch auf dem Handy aufzuzeichnen, dies kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein, denn es verletzt das Persönlichkeitsrecht.

Also keine Panik wenn es mal überraschend heißt: „Bitte zum Personalgespräch in mein Büro.“ Im Zweifel meldet euch bei uns, wir unterstützen euch!

Traumatisierende Ereignisse

Im Rahmen der letzten Abendfortbildung wurde uns eindrucksvoll vermittelt, welche Gefahren für unsere psychische Gesundheit mit unserem Beruf verbunden sein können. In unserem Info März 2017 haben wir bereits auf das Thema hingewiesen. Ergänzend möchten wir euch bitten sämtliche Ereignisse, die potentiell dazu geeignet sein könnten, eure psychische Gesundheit nachhaltig anzugreifen, schon jetzt in das Verbandbuch im IntraRett einzutragen, auch wenn da „nur“ von „Unfällen“ die Rede ist.

Nachfolgend findet ihr den Link einer empfohlenen Broschüre von der GUV zum herunterladen.

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

Traumatisierende Ereignisse

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat