Informationen zur Betriebsratsarbeit
Termine:
Die für Dezember 2014 angekündigten Teilbetriebsversammlung sind wegen unvorhergesehen Terminkollisionen auf den Januar 2015 verschoben worden:
- 19. Januar um 19:30 Uhr
- 20. Januar um 16:30 Uhr
Die geplanten Themen dieser Versammlungen bleiben unverändert, es wird der für uns zuständige Gewerkschaftssekretär von ver.di, Jürgen Wenzel aus Oldenburg zu Gast sein und die Geschäftsführung hat die Gelegenheit über die Wirtschaftsdaten zu berichten.
Also bitte diese Termine in Euren Kalendern korrigieren.
Mitarbeiterhaftung – Dienst und Berufshaftpflicht:
Ein simpler Parkrempler, ein Behandlungsfehler am Patienten, ein Unfall während einer Sonderrechtsfahrt, der Verlust des Dienstschlüssels oder eine Falschbetankung können nach wie vor in ungünstigen Konstellationen dazu führen, dass die Versicherungen des Arbeitgeber nicht zahlen und möglicherweise der Kollege oder die Kollegin für einen Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
Schon jetzt ist eine Auswahl von Medikamenten unter bestimmten Bedingungen freigegeben, es ist damit zu rechnen, dass dies mit der Einführung des Notfallsanitäters ausgeweitet wird. Damit steigt die Verantwortung und auch das Risiko für die KollegInnen folgenreiche Fehler zu begehen.
Schon 2012 hat der Betriebsrat zu dem Thema Schadensersatz recherchiert und hat ausführlich berichtet: Schadensersatz bei arbeitsrechtlicher Inanspruchnahme. Auf einer Betriebsrätefachtagung im September 2014 wurde dieses Thema nochmals aufgegriffen und von Rechtsanwalt Spengler die Wichtigkeit der eigenen Absicherung durch eine Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung bestätigt. Ebenso hat er unsere Empfehlung aus dem Jahr 2012 bestätigt:
„Empfehlenswert ist in unseren Augen die gewerkschaftlich vermittelte Kombination einer Berufs- und Diensthaftpflichtversicherung und der Mitgliedschaft in der GUV-Fakulta, die allerdings nur Gewerkschaftsmitgliedern zugänglich ist. Ver.di bietet eine Berufs- und Diensthaftpflichtversicherung für ver.di-Mitglieder im Rettungsdienst an.“
Wir raten daher allen KollegInnen sich mit diesem Thema zu beschäftigen und nicht allein auf den Satz „es wird schon nichts passieren“ zu vertrauen.
Arbeitssicherheit mal anders
Wie sich inzwischen herumgesprochen haben dürfte, treibt irgendein seltsamer Zeitgenosse zur Zeit ein übles Spiel und löst Radmuttern von Rettungsdienstfahrzeugen und von Privatfahrzeugen die vor Rettungswachen abgestellt sind.
Dieses Phänomen hat inzwischen auch unseren Rettungsdienst erreicht und möglicherweise hat ein Einbruchsversuch in die Wache Rastede stattgefunden, daher:
Achtet darauf, dass die Garagentore und Wachentüren immer geschlossen sind!
Behaltet das Garagentor nach der Ausfahrt im Auge bis es komplett geschlossen ist!
Prüft die Radmuttern Eurer Privatwagen und Fahrräder bevor Ihr Euch nach der Schicht auf den Heimweg macht!
Haltet die Augen und Ohren offen und meldet alles Ungewöhnliche, sprecht fremde Personen auf dem Rettungswachenglände an, aber spielt nicht den Helden, sondern ruft im Zweifel die Polizei zur Hilfe!
Teilbetriebsversammlungen 22.09.14 und 23.09.14
Am 22.09.14 und 23.09.14 haben zwei Teilbetriebsversammlungen stattgefunden, Einzelheiten dazu könnt Ihr den beigefügten Präsentationen und den erläuternden Ergänzungen dazu entnehmen:
Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:
Betriebsversammlung 22&23-09-14-2

Aktuelle, Probleme, Fragen und Beschwerden
Neben dem Punkt Aktuelle Probleme, Fragen und Beschwerden aus dem KollegInnenkreis wurde begleitend zu den Versammlungen jeweils eine KollegInnenbefragung zu aktuellen die KollegInnen bewegenden Themen, mit der Hilfe von MetaPlan-Karten durchgeführt. Zusammenfassend sind dabei folgende Oberthemen genannt worden:
- Motivation
- Fortbildung
- Arbeitsmittel
- Gesundheitsvorsorge
- Kommunikation
Der Betriebsrat wird diese Ergebnisse analysieren und gegebenenfalls aktiv werden, sofern er nicht bereits eh schon mit dem Thema befasst ist.
Betriebsveinbarung BEM
Julia berichtete über die endgültig fertiggestellt Betriebsvereinbarung „BEM“, die Betriebsvereinbarung findet ihr hier: Betriebsvereinbarung über die Einführung und Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß §84 Abs.2 SGB IX
Hansefit
Wie Ihr der Präsentation entnehmen könnt habe sich nur knapp 50 % der KollegInnen für Hansefit ausgesprochen. Mit dieser Quote ist das Projekt leider nicht umsetzbar, für den Betriebsrat dieser Wahlperiode war dies, wie angekündigt, die letzte Umfrage zu diesem Thema.
Notfallsanitäter
Am Ende der Versammlungen hat die Geschäftsführung die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung über die Konzeptvarianten zur Weiterqualifizierung zum Notfallsanitäter vorgestellt:
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Umfrage NotSan
Urlaubsplanung und Wechselschichtzusatzurlaub
Wie bereits im Frühjahr berichtet, hat die Geschäftsführung und der Betriebsrat eine Änderung der Betriebsvereinbarung Urlaub vorgenommen. Anlass waren Beschwerden aus dem KollegInnenkreis über die Berechnung des Urlaubsanspruches. Eine gemeinsame Rechtsberatung ergab, dass folgende Formel: „Urlaubsanspruch/261 x Anzahl der Arbeitstage = Anzahl der Urlaubstage“ künftig für die Urlaubsberechnung angewandt wird. Diese Formel gilt für den gesetzlichen/tariflichen Erholungsurlaub und den Wechselschichturlaub. Nach Fertigstellung des Jahresdienstplanes wird der gewährte Urlaub individuell mit dem dann erst tatsächlichen zu ermittelnden Urlaubsanspruch abgeglichen. Gegebenenfalls muss dann eine Korrektur erfolgen. Die Vorgehensweise entspricht allen gesetzlichen und tariflichen Vorgaben und ist daher nun „gerichtsfest“. Jeder kann mit dieser Formel seinen individuellen Urlaubsanspruch selbst berechnen, sollte dabei eine zu viel gewährte Schicht herauskommen, kann es hilfreich sein, schon mal eine Urlaubsschicht auszuwählen die wieder in eine „Arbeitsschicht umgewandelt werden kann.
Dem Wechselschichturlaub liegt das sog. Erfordernis des „Leistens“ zu Grunde. Das heißt, Ihr müsst erst die Wechselschichten wirklich geleistet haben, damit der Anspruch entsteht. Um auch bei dem Zusatzurlaub für Wechselschicht die Umsetzung „gerichtsfest“ zu machen, hat die Geschäftsführung entschieden auch in diesem Fall nicht mehr von den tariflichen und gesetzlichen Vorgaben abzuweichen. Das heißt es wird künftig in Zweimonatsabständen geschaut, wer sich Zusatzurlaub erworben hat, oder ob ggf. durch Tausche etc. der Anspruch verfallen ist. Um eine reibungslose Abwicklung zu erreichen sollten alle KollegInnen zeitnah diese Zusatzurlaubsschichten im Jahresverlauf beantragen und verplanen. Die Geschäftsführung hat zugesagt, dass dies möglich sein wird.
Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:
hier auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/
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Euer Betriebsrat