Schlagwort-Archive: BEM

Betriebsratsinfo – Oktober 2014

Informationen zur Betriebsratsarbeit



 

 Termine:

Die für Dezember 2014 angekündigten Teilbetriebsversammlung sind wegen unvorhergesehen Terminkollisionen auf den Januar 2015 verschoben worden:

  • 19. Januar um 19:30 Uhr
  • 20. Januar um 16:30 Uhr

Die geplanten Themen dieser Versammlungen bleiben unverändert, es wird der für uns zuständige Gewerkschaftssekretär von ver.di, Jürgen Wenzel aus Oldenburg zu Gast sein und die Geschäftsführung hat die Gelegenheit über die Wirtschaftsdaten zu berichten.

Also bitte diese Termine in Euren Kalendern korrigieren.

 

Mitarbeiterhaftung – Dienst und Berufshaftpflicht:

Ein simpler Parkrempler, ein Behandlungsfehler am Patienten, ein Unfall während einer Sonderrechtsfahrt, der Verlust des Dienstschlüssels oder eine Falschbetankung können nach wie vor in ungünstigen Konstellationen dazu führen, dass die Versicherungen des Arbeitgeber nicht zahlen und möglicherweise der Kollege oder die Kollegin für einen Schadensersatz in Anspruch genommen wird.

Schon jetzt ist eine Auswahl von Medikamenten unter bestimmten Bedingungen freigegeben, es ist damit zu rechnen, dass dies mit der Einführung des Notfallsanitäters ausgeweitet wird. Damit steigt die Verantwortung und auch das Risiko für die KollegInnen folgenreiche Fehler zu begehen.

Schon 2012 hat der Betriebsrat zu dem Thema Schadensersatz recherchiert und hat ausführlich berichtet: Schadensersatz bei arbeitsrechtlicher Inanspruchnahme. Auf einer Betriebsrätefachtagung im September 2014 wurde dieses Thema nochmals aufgegriffen und von Rechtsanwalt Spengler die Wichtigkeit der eigenen Absicherung durch eine Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung bestätigt. Ebenso hat er unsere Empfehlung aus dem Jahr 2012 bestätigt:

„Empfehlenswert ist in unseren Augen die gewerkschaftlich vermittelte Kombination einer Berufs- und Diensthaftpflichtversicherung und der Mitgliedschaft in der GUV-Fakulta, die allerdings nur Gewerkschaftsmitgliedern zugänglich ist. Ver.di bietet eine Berufs- und Diensthaftpflichtversicherung für ver.di-Mitglieder im Rettungsdienst an.“

Wir raten daher allen KollegInnen sich mit diesem Thema zu beschäftigen und nicht allein auf den Satz „es wird schon nichts passieren“ zu vertrauen.

 

Arbeitssicherheit mal anders

Wie sich inzwischen herumgesprochen haben dürfte, treibt irgendein seltsamer Zeitgenosse zur Zeit ein übles Spiel und löst Radmuttern von Rettungsdienstfahrzeugen und von Privatfahrzeugen die vor Rettungswachen abgestellt sind.

Dieses Phänomen hat inzwischen auch unseren Rettungsdienst erreicht und möglicherweise hat ein Einbruchsversuch in die Wache Rastede stattgefunden, daher:

Achtet darauf, dass die Garagentore und Wachentüren immer geschlossen sind!

Behaltet das Garagentor nach der Ausfahrt im Auge bis es komplett geschlossen ist!

Prüft die Radmuttern Eurer Privatwagen und Fahrräder bevor Ihr Euch nach der Schicht auf den Heimweg macht!

Haltet die Augen und Ohren offen und meldet alles Ungewöhnliche, sprecht fremde Personen auf dem Rettungswachenglände an, aber spielt nicht den Helden, sondern ruft im Zweifel die Polizei zur Hilfe!

 

Teilbetriebsversammlungen 22.09.14 und 23.09.14

Am 22.09.14 und 23.09.14 haben zwei Teilbetriebsversammlungen stattgefunden, Einzelheiten dazu könnt Ihr den beigefügten Präsentationen und den erläuternden Ergänzungen dazu entnehmen:

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Betriebsversammlung 22&23-09-14-2

 

Themenabfrage unter den KollegInnen
Themenabfrage unter den KollegInnen

Aktuelle, Probleme, Fragen und Beschwerden

Neben dem Punkt Aktuelle Probleme, Fragen und Beschwerden aus dem KollegInnenkreis wurde  begleitend zu den Versammlungen jeweils eine KollegInnenbefragung zu aktuellen die KollegInnen bewegenden Themen, mit der Hilfe von MetaPlan-Karten durchgeführt. Zusammenfassend sind dabei folgende Oberthemen genannt worden:

  • Motivation
  • Fortbildung
  • Arbeitsmittel
  • Gesundheitsvorsorge
  • Kommunikation

 

Der Betriebsrat wird diese Ergebnisse analysieren und gegebenenfalls aktiv werden, sofern er nicht bereits eh schon mit dem Thema befasst ist.

Betriebsveinbarung BEM

Julia berichtete über die endgültig fertiggestellt Betriebsvereinbarung „BEM“, die Betriebsvereinbarung findet ihr hier: Betriebsvereinbarung über die Einführung und Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß §84 Abs.2 SGB IX

Hansefit

Wie Ihr der Präsentation entnehmen könnt habe sich nur knapp 50 % der KollegInnen für Hansefit ausgesprochen. Mit dieser Quote ist das Projekt leider nicht umsetzbar, für den Betriebsrat dieser Wahlperiode war dies, wie angekündigt, die letzte Umfrage zu diesem Thema.

Notfallsanitäter

Am Ende der Versammlungen hat die Geschäftsführung die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung über die Konzeptvarianten zur Weiterqualifizierung zum Notfallsanitäter vorgestellt:

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Umfrage NotSan

 

Urlaubsplanung und Wechselschichtzusatzurlaub

Wie bereits im Frühjahr berichtet, hat die Geschäftsführung und der Betriebsrat eine Änderung der Betriebsvereinbarung Urlaub vorgenommen. Anlass waren Beschwerden aus dem KollegInnenkreis über die Berechnung des Urlaubsanspruches. Eine gemeinsame Rechtsberatung ergab, dass folgende Formel:  „Urlaubsanspruch/261 x Anzahl der Arbeitstage = Anzahl der Urlaubstage“ künftig für die Urlaubsberechnung angewandt wird. Diese Formel gilt für den gesetzlichen/tariflichen Erholungsurlaub und den Wechselschichturlaub. Nach Fertigstellung des Jahresdienstplanes wird der gewährte Urlaub individuell mit dem dann erst tatsächlichen zu ermittelnden Urlaubsanspruch abgeglichen. Gegebenenfalls muss dann eine Korrektur erfolgen. Die Vorgehensweise entspricht allen gesetzlichen und tariflichen Vorgaben und ist daher nun „gerichtsfest“. Jeder kann mit dieser Formel seinen individuellen Urlaubsanspruch selbst berechnen, sollte dabei eine zu viel gewährte Schicht herauskommen, kann es hilfreich sein, schon mal eine Urlaubsschicht auszuwählen die wieder in eine „Arbeitsschicht umgewandelt werden kann.

Dem Wechselschichturlaub liegt das sog. Erfordernis des „Leistens“ zu Grunde. Das heißt, Ihr müsst erst die Wechselschichten wirklich geleistet haben, damit der Anspruch entsteht. Um auch bei dem Zusatzurlaub für Wechselschicht die Umsetzung „gerichtsfest“ zu machen, hat die Geschäftsführung entschieden auch in diesem Fall nicht mehr von den tariflichen und gesetzlichen Vorgaben abzuweichen. Das heißt es wird künftig in Zweimonatsabständen geschaut, wer sich Zusatzurlaub erworben hat, oder ob ggf. durch Tausche etc. der Anspruch verfallen ist. Um eine reibungslose Abwicklung zu erreichen sollten alle KollegInnen zeitnah diese Zusatzurlaubsschichten im Jahresverlauf beantragen und verplanen. Die Geschäftsführung hat zugesagt, dass dies möglich sein wird.

 

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

hier auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/
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Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – September 2014

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit


Der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH lädt zu 2 Teilbetriebsversammlungen ein:

am Montag, den 22.09.2014 um 19:30 Uhr

und

am Dienstag, den 23.09.2014 um 16:30 Uhr

Folgende Themen werden voraussichtlich auf der Tagesordnung stehen:

  • Vorstellung des neuen Betriebsrates
  • Bericht aus der Betriebsratsarbeit
  • Vorstellung der Betriebsvereinbarung BEM
  • Ergebnis Hansefitumfrage
  • Aktuelle Probleme, Fragen und Beschwerden aus dem KollegInnenkreis
  • Bericht der Geschäftsführung über das geplante Konzept zur Notfallssanitäter-Ergänzungsprüfung/Staatsexamen für RAs

Wir freuen uns über eine rege aktive Teilnahme!

Die Teilbetriebsversammlungen finden in der ehemaligen Cafeteria (im Lageplan Nr. 11) des Bundeswehrkrankenhauses in Westerstede statt:

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LageplanBwKrhsWesterstede


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Euer Betriebsrat


 

 

Betriebsratsinfo – April 2014

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit

Tarifinfo – Tarifrunde 2014



Ta­rif­er­geb­nis er­reicht!

Die Ent­gel­te stei­gen rück­wir­kend zum 1. März 2014 um 3,0 Pro­zent, min­des­tens aber um 90 Eu­ro, und zum 1. März 2015 um wei­te­re 2,4 Pro­zent. Die Aus­bil­dungs­ver­gü­tun­gen wer­den ent­spre­chend um 40 bzw. 20 Eu­ro er­höht. Der Ur­laubs­an­spruch ab 2014 be­trägt für al­le Be­schäf­tig­ten ein­heit­lich 30 Ta­ge. Für die Aus­zu­bil­den­den steigt der Ur­laubs­an­spruch von 27 auf 28 Ta­ge, ih­re Über­nah­me­ga­ran­tie wur­de ver­län­ger­t.

Nachstehend findet ihr zwei Tabellen mit einer ersten Übersicht über die neuen Entgelte ab dem 01.03.2014 und dem 01.03.2015

Ver.di wird seine Mitglieder, die direkt unter den TVöD fallen, zu dem Ergebnis noch befragen. Erst nach einer mehrheitlichen Zustimmung durch die Ver-di-Mitglieder wird das Ergebnis gültig haben!

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Vergütungstabelle_TVöD_1 3 2014-28 02 2015

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Vergütungstabelle_TVöD_1 3 2015-29 02 2016


Betriebsvereinbarung über die Einführung und Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß §84 Abs.2 SGB IX unterschrieben:

Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Sinne des § 84 Abs. 2 SGB IX ist es,
chronische Krankheiten und Behinderungen bei Mitarbeitern, die am Arbeitsplatz entstehen können, möglichst zu vermeiden, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden oder erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz von Krankheit oder Behinderung betroffener Mitarbeiter möglichst zu erhalten und zu verhindern, dass sie aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen.

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Intranet 2014.04.01 Betriebsvereinbarung BEM MP


Betriebsvereinbarung zur Einführung und Anwendung von EDV-Systemen unterschrieben:

Zur Wahrung schutzwürdiger Belange und Rechte der Mitarbeiter in der Planung, Einführung, Änderung und Nutzung von EDV-Systemen werden mit dieser Betriebsvereinbarung Grundsätze zur Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter aufgestellt. Dies beinhaltet insbesondere den Schutz der personenbezogenen Daten sowie den Schutz vor einer unzulässigen Leistungs- und Verhaltensüberwachung.

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2014.04.01 Rahmenbetriebsvereinbarung zur Einführung und Anwendung von EDV Systemen

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2014.04.01 Anlage 1 zur Betriebsvereinbarung zur Einführung und Anwendung von EDV


 

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

Euer Betriebsrat


 

Betriebsratsinfo – Mai 2013-3

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit

Bewertungsmatrix

Wie wir auf den Teilbetriebsversammlungen bereits berichtet haben, hatten wir die Geschäftsführung aufgefordert die nicht mit dem Betriebsrat abgestimmte Bewertungsmatrix für Höhengruppierungen nicht mehr anzuwenden. Nach § 95 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz hätte die Geschäftsführung den Betriebsrat an der Erstellung einer solchen Richtlinie beteiligen müssen. Der vom Betriebsrat vorgelegte Alternativentwurf einer Bewertungsmatrix wurde von der Geschäftsführung abgelehnt. Die Geschäftsführung beruft sich nun auf den Abs. 2 des § 95 BetrVG, nachdem erst in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten die Verpflichtung besteht eine Richtlinie über eine personelle Auswahl zu erstellen. Somit kommt künftig keine Bewertungsmatrix bei einer personellen Auswahl mehr zum Tragen. Welche Kriterien künftig von der Geschäftsführung angewandt werden, entzieht sich unserer Kenntnis. Der Betriebsrat hat der Geschäftsführung signalisiert, dass auch ohne Verpflichtung, beim Betriebsrates ein großes Interesse besteht eine konsensfähige Bewertungsmatrix zu vereinbaren, damit eine möglichst große  Transparenz und Akzeptanz im Kollegen/innenkreis über die Auswahlverfahren erreicht wird.


Betriebsvereinbarung „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ BEM

Ein von Julia erarbeiteter Entwurf für eine Betriebsvereinbarung BEM wurde kürzlich der Geschäftsführung übergeben. Wir warten nun auf die Stellungnahme der Geschäftsführung hierzu um in einer der nächsten Sitzungen darüber weiter zu beraten.


Gespräch mit dem Personalrat der GOL

am 22. Mai 2013 hat der Betriebsrat eine ausführliches und konstruktives Gespräch mit dem Personalratsvorsitzenden der GOL führen können. Neben der Besichtigung der Technik bestand die Gelegenheit einen Einblick in die Arbeit der Disponenten zu bekommen.

Bei den Gesprächen wurde klar, dass viele Probleme in der nicht sonderlich ergonomische programmierten Einsatzleit-Software begründet liegen. Hier herrscht auch im Kollegen/innenkreis der GOL große Unzufriedenheit. Zu sehen war auch, dass ein Überblick über den Verbleib der Fahrzeuge auf Grund der hohen Anzahl ohne Technik nicht mehr möglich ist. Leider hat aber gerade an dieser Stelle die Technik noch große Lücken, die immer wieder zu unverständlichen unlogischen Alarmierungsverhalten führen. Im Übrigen wird z.B. bezügliche der Alarmierungsunterscheidungen nur die Beschlusslage aus den Rettungsdiensten umgesetzt. Von dort seinen die Alarmierungsstichworte festgelegt und bewertet worden. Diese unterscheiden sich von Landkreis zu Landkreis so sehr, dass auch diese nur noch mit Hilfe der Technik händelbar sind.

Laut GOL-Personalratsvorsitzenden könnten die Disponenten oftmals nur einen Fahrzeugmangel verwalten, das gälte insbesondere für den KTW-Bereich, dort stünden die zu verteilenden Transporte oft nicht im Verhältnis zu den verfügbaren KTWs, so dass es ohne Rückgriff auf RTWs nicht zu bewältigen sei. Diese Feststellung gilt nach seinen Aussagen für sämtliche an der GOL beteiligten Landkreise.

Es wurde seitens des GOL-Personalrates noch einmal deutlich gemacht, dass Kollegen und Kolleginnen aus den Rettungsdiensten als Zweitagespraktikanten sehr willkommen sind. Es würde helfen viele Verständigungsprobleme und damit auch atmosphärische Probleme zu lösen. Der BR des RDAs wird hierzu mit der Geschäftsführung in Verhandlung treten um einen Weg zu finden, dass möglichst viele Kollegen und Kolleginnen das Praktikum in Anspruch nehmen können.

Desweitern habe wir dem Personalrat der GOL noch einmal die Pausen- und Feierabendregelung des RD-Ammerland erläutert und erwarten dazu eine Stellungnahme über die Umsetzbarkeit aus der Sicht des GOL-Personalrates. Der BR hofft mit diesen Beratungen in absehbarer Zeit mit allen Beteiligten eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung zu finden.


Schulungen und Tagungen

Vom 22. April bis 24. April besuchte der BR-Vorsitzende Uwe  das Seminar Eingruppierung im öffentlichen Dienst – Grundlagen TVöD, TV-L. BAT

Vom 22. April bis 26. April besuchte das nachgerückte Mitglied Lars das Einführungsseminar BR2 – Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten.

Vom 27.Mai bis 5. Juni besucht das BR-Ersatzmitglied Olaf  die Einführungsseminare BR1 – Betriebsverfassung: Einführung und Überblick sowie BR2 – Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten.

Vom 19. Juni bis 21. Juni werden der BR-Vorsitzende Uwe und er stellv. BR-Vorsitzende Marcus an dem Seminar „Betriebsrätefachtagung 2013“ in Bamberg teilnehmen. Folge Themen werden u.a. dort auf der Tagesordnung stehen:

  • Mitbestimmung bei Weiterbildung zum Notfallsanitäter mit Bernd Spengler, Rechtsanwalt
  • Notfallsanitätergesetz aus Sicht des Mediziners mit Dr. Norbert Schütt, Notarzt und Betriebsratsvorsitzender
  • Mobbing und Burn-Out als Gremien vorbeugen und begegnen mit Sabrina Burkart, Rechtsanwältin und Dr. Leibold, Betriebsmediziner
  • Datenschutz im Rettungsdienst mit Miriam Meder, Regierungsrätin und Bernd Spengler, Rechtsanwalt
  • Rechte am Bild – Schutz der Privatsphäre mit Karin Milkau, Rechtsanwältin
  • Polizeibeamte als Ehrenamtliche – Risiko für Mitarbeiter ? mit Boris Haigis, Rechtsanwalt

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr wie immer an drei Stellen nachlesen:

 

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo Juli 2012

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit

vom 20. bis 22. Juni 2012 haben die beiden BR-Mitglieder Marcus Schumacher und Uwe Heiderich-Willmer an der Betriebsräte Fachtagung

Teilnehmer/innen der Betriebsräte Fachtagung 2012

Rettungsdienst 2012 in Nürnberg teilgenommen.

In den drei Tagen wurden zahlreiche für den Rettungsdienst relevant Themen bearbeitet:

1. Tag

  • Referentenentwurf zum Notfallsanitätergesetz
    Es wurde der Gesetzentwurf vorgestellt und  analysiert. Die wesentlichen Ergebnisse könnt Ihr in dieser Bewertung nachlesen.
  • Erweiterte Versorgungsmaßnahmen – Mitbestimmung bei der Qualifikation
    Die Notkompetenzkonstruktion der Bundesärztekammer aus dem Jahr 1992 verpflichtet den/die RA quasi zu invasiven Maßnahmen. Hier stellt sich die Frage wann darf die Notkompetenz angewendet werden und wann beherrscht der/die RA die Maßnahme. Es wurde deutlich, dass in diesem Bereich noch großer Regelungsbedarf besteht. Wir haben an dieser Stelle die Empfehlung mitgenommen, die innerbetriebliche Bildung und Qualifikation in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Das wird eine der vielen Aufgaben sein, die sich dem Betriebsrat in nächster Zeit stellen wird.
  • Betriebsübergang im Rettungsdienst
    Ein Thema das hauptsächlich Kollegen/innen betrifft, in deren Landkreisen der Rettungsdienst über Ausschreibungen vergeben werden.
    RA Spengeler referiert

    Hier kommt es nach Auffassung des Referenten in aller Regel zu einem Betriebsübergang mit den entsprechenden Rechten und Pflichten, in die der neue Betreiber einzutreten hat. Ein Problem, das zur Zeit in unserem Landkreis nicht aktuell ist, nichtsdestotrotz sollte man diese Problematik im Auge behalten um bei einer Änderung der Rechtsprechung oder der politischen Mehrheitsverhältnisse nicht überrascht zu werden. Hierzu gibt es eine interessante Dokumentation im MDR-Fernsehen.
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM
    In diesem Vortrag wurde klar, dass ein BEM wesentlich mehr als die stufenweise Eingliederung Langzeitkranker ist. Es setzt wesentlich früher an und betrifft z.B. auch Kollegen/innen die noch nicht langzeitkrank aber doch regelmäßig krank sind.  Auch diese können an einem BEM teilnehmen, damit z.B. betriebliche Ursachen für eine AU geklärt und ggf. geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können. Auch hierzu haben wir die Empfehlung mitgenommen, dies in einer Betriebsvereinbarung zu regeln.

2. Tag

  • Rechtsfragen beim Thema Arbeitszeit
    In diesem Tagungsteil wurden wir über die Gefahr der Änderung der EU-Arbeitsrichtlinie sowie über Grundbegriffe der Arbeitszeit im Rettungsdienst unterrichtet. Weiter wurde über die neue Rechtssprechung zur Arbeitsbereitschaft, Personalbedarfsplanung im Rettungsdienst, Grundlagen der Dienstplangestaltung und über Ausfallreserve und Springerdienst berichtet.
    Neben den Informationen aus den Vorträgen trug auch die angeregte Diskussion zu der Feststellung bei, dass wir im RD-Ammerland in Bezug auf die Arbeitszeit, Dienstplangestaltung und Springerdienste grundsätzlich gut aufgestellt sind.
  • Falck – Arbeitsbedingungen im Falle einer Übernahme und eines Betriebsübergangs
    Prof. Dr. Rungaldier Geschäftsführer der Falck Rettungsdienst GmbH berichtet
    Die Gespräche wurden in der Kaffeepause fortgesetzt

    über die Philosophie der Organisation und deren Arbeitsbedingungen. Dabei versteht sich Falck,  mittlerweile weltweit agierender Konzern, als eine gemeinnützige Einrichtung, deren Erlöse fast vollständig in die Forschung und Ausbildung im Gesundheitswesen fließen. Der Bericht von Rungaldier ließ die Zuhörer sich zeitweise wie auf einer Kaffeewerbefahrt fühlen. Die Beschreibung des Gutmenschentum in der Falck-Gemeinschaft wirkte wie eine Scientologyverstanstaltung, an deren Ende man ein Beitrittsformular unterschreiben soll.
    Rungaldier konnte auch mit dem Argument, sie verlören auf Grund der guten Arbeitsbedingungen viele Ausschreibungen, nicht überzeugen. Die Mehrheit der Tagungsteilnehmer/innen sah den Wettbewerb in Zusammenhang mit Ausschreibungen nach wie vor kritisch, da er in der Regel zu Lasten der Kollegen und Kolleginnen geht.
    Mehr zu Falck findet Ihr hier.

3. Tag

  • Eingruppierung im Rettungsdienst, Gespaltenes Votum – einstellen ja, eingruppieren nein
    Hier wurde uns ein Prüfschema für eine Einstellung/Eingruppierung vorgestellt und erläutert wann und wie der BR einer Einstellung und oder einer Eingruppierung widersprechen kann. Dabei kann er einer Einstellung zustimmen, aber der Eingruppierung widersprechen.
  • Neue Rechtsprechung
    Die für uns relevanten Urteile wurden bereits in die Rubrik Urteile eingestellt.

 

Betriebliches Eingliederungsmanagement – Überwachungsrecht des Betriebsrats

Betriebliches Eingliederungsmanagement – Überwachungsrecht des Betriebsrats

Der Arbeitgeber hat für Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) zu prüfen (§ 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). In diesem Verfahren soll geklärt werden, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Ob der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Einleitung des bEM nachkommt, hat der Betriebsrat zu überwachen (§ 84 Abs. 2 Satz 7 SGB IX). Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist nicht von der Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer abhängig.

Im Betrieb eines auf dem Gebiet der Luft- und Raumfahrttechnik tätigen Arbeitgebers besteht eine Betriebsvereinbarung über die Durchführung des bEM. Nach dieser erhält der Betriebsrat quartalsweise ein Verzeichnis der Mitarbeiter, die im Jahreszeitraum mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Der Arbeitgeber möchte die Namen dieser Arbeitnehmer nur mit deren Einverständnis offen legen.

Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dem Antrag des Betriebsrats entsprochen, mit dem dieser die Angabe sämtlicher Arbeitnehmer verlangt hat, die für die Durchführung eines bEM in Betracht kommen. Der Arbeitgeber durfte deren namentliche Benennung nicht vom Einverständnis der Arbeitnehmer abhängig machen. Er hat ein bEM allen Beschäftigten anzubieten, die im Jahreszeitraum mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig gewesen sind. Für die Ausübung seines gesetzlichen Überwachungsrechts muss der Betriebsrat diesen Personenkreis kennen; einer namentlichen Benennung stehen weder datenschutzrechtliche Gründe noch das Unionsrecht entgegen.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 7. Februar 2012 – 1 ABR 46/10 –
Vorinstanz: Arbeitsgericht Bonn, Beschluss vom 16. Juni 2010 – 5 BV 20/10 –