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Betriebsratsinfo – März 2014 – 2
Betriebsratsinfo – März 2014
ver.di beschließt Tarifforderung für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen
Pressemitteilung vom 11.02.2014
Die Bundestarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat heute die Forderung für die Tarif- und Besoldungsrunde 2014 im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen beschlossen. „Ziel ist eine deutliche Reallohnsteigerung“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Dienstag in Berlin. Deshalb beschloss die Tarifkommission die Forderung nach einer Erhöhung der Entgelte um 100 Euro plus 3,5 Prozent. Außerdem fordert ver.di einen einheitlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie die unbefristete Übernahme der Auszubildenden und eine spürbare Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro.
Für die Beschäftigten im Nahverkehr soll es zusätzlich eine Zulage von 70 Euro geben, um das Berufsfeld für Berufseinsteiger attraktiver zu machen. „Noch immer liegt der öffentliche Dienst hinter der Tarifentwicklung der Gesamtwirtschaft zurück. Gleichzeitig wächst die Konkurrenz mit der Privatwirtschaft um qualifizierten Berufsnachwuchs und Fachkräfte“, betonte Bsirske.
Vor diesem Hintergrund will ver.di den Verzicht der Arbeitgeber auf die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung erreichen. Zudem soll das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. „Die Allgemeinheit ist tagtäglich auf die guten und zuverlässigen Leistungen des öffentlichen Dienstes angewiesen. Die Beschäftigten gehen deshalb selbstbewusst in diese Tarifrunde und wissen: Wir sind es wert!“ so Bsirske.
Die erste Verhandlungsrunde ist für den 13. März 2014 in Potsdam vereinbart, die weiteren Verhandlungen sind für den 20./21. März und den 31. März/1. April terminiert. „Wir wollen eine zügige Tarifrunde mit einem raschen Ergebnis am Verhandlungstisch. Deshalb erwarten wir für die erste Runde ein verhandlungsfähiges Angebot der Arbeitgeber“, unterstrich Bsirske.
ver.di führt die Tarifverhandlungen für die rund 2,1 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen gemeinsam mit der GdP, der GEW und dem dbb beamtenbund und tarifunion.
Betriebsratsinfo – Februar 2014 – 2
Betriebsratsinfo – Februar 2014
Betriebsratsinfo – Januar 2014 – 1
Betriebsratsinfo – Dezember 2013
Schluß mit 60! Betriebsträte gegen „Rente mit 67 im Rettungsdienst“
Eine Aktion der Landesfachkommision Rettungsdienst Rheinland-Pfalz von ver.di (bitte auf den Titel klicken um zum Video zu gelangen)
Neustadt an der Aisch: Notarzt beschwert sich Rettungsassistenten fliegen raus
Rettungsassistenten erleben es in ihrem Arbeitsalltag immer wieder, sie treffen oft als erste am Einsatzort ein, während der parallel oder nachalarmierte Notarzt noch gut 15 Minuten braucht um zur Einsatzstelle zu gelangen. In manchen ländlich geprägten Landkreisen warten sie inzwischen mitunter vergebens. Damit geraden sie in den Konflikt, dass sie vor Ort beim Patienten eigentlich wissen nun zu tun wäre um den Patienten vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren oder ihm gar das Leben zu retten. Aber machen sie es, gefährten sie möglicher Weise ihren Arbeitplatz und riskieren obendrein ein Strafverfahren. Noch immer agiert das Rettungsdienstpersonal in Deutschland in der Grauzone der Notkompetenz, noch immer bedeutet das Handeln damit auch eine Gewissensentscheidung. Niemand nimmt den Kolleginnen und Kollegen den Gewissenkonflikt ab, in den sie geraten, wenn sie sich an Recht und Gesetz halten und die Hilfe verweigern weil sie nicht dürfen. Helfen sie und verabreichen beispielsweise ein Medikament, das dem Patieten das Leben rettet oder ihn vor gesundheitlichen Schäden bewahrt, ist möglicherweise der Patient dankbar, aber ein Notarzt beleidigt und beschwert sich, mit der Konsequenz, dass sie ihren Job los sind. Nur von Dankbarkeit allein kann man nicht leben. Dass es so etwas heute noch gibt, davon kann man sich hier überzeugen:

Wie das die Verantwortlichen des Bayrischen Rote Kreuz allerdings mit den Gundsätzen des DRK in Einklang bringen muss deren Gewissen regeln: „Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.“ Kollegen rauszuschmeißen die genau in diesem Sinne gehandelt haben ist von diesen Grundsätzen aber sicherlich nicht gedeckt.
Ärgerlich in diesem Zusammenhang ist, dass auch das Notfallsanitätergesetzt in Zukunft nicht wirklich Abhilfe in dieser Frage schafft. Bleibt doch die letztendliche, Entscheidung was die Notfallsanitäter vor Ort anwenden dürfen, in den Händen der Ärzt. Hier wurden große Zugeständnisse an die Ärzteschaft, zu Lasten der Notfallsanitäter/innen, gemacht. Es bleibt im Ermessen eines Ärztlichen Leiters, was vor Ort angewendet werden darf. Sicher kann ein ärztlicher Leiter keinem verbieten eine Maßnahme, die beherrscht wird anzuwenden, wenn sie unmittelbar angezeigt ist um Leben zu retten. Aber es bringt unnötige Unsicherheiten und Rechtfertigungszwänge. Damit wurde die eigentlich staatliche Aufgabe die Kompetenzen von Notfallsanitäter/innen bundeseinheitlich zu regeln, wieder in die Hände von Ärztlichen Leitern gelegt.