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Betriebsratsinfo – Januar 2015 – 2

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Teilbetriebsversammlungen 19. und 20. Januar 2015:

Zum 19. und 20. Januar 2015 hatte der Betriebsrat zu zwei Teilbetriebsversammlungen eingeladen. 43 Kollegen und Kolleginnen kamen dieser Einladung nach. Für die Kollegen und Kolleginnen, die verhindert waren, fassen wir hier die Informationen zusammen.

Die Tagesordnungspunkte umfassten folgende Themen:

  • Tätigkeitsbericht des Betriebsrates
  • Aktuelle Fragen, Anregungen und Beschwerden
  • Bericht aus der Geschäftsführung
  • Schwerpunkt: ver.di bewegt

Der Schwerpunkt dieser Teilbetriebsversammlungen befasste sich mit der Gewerkschaftsarbeit. Wir hatten dazu unseren zuständigen ver.di Gewerkschaftssekretär Jürgen Wenzel aus Oldenburg zu Gast. Er lieferte Informationen darüber wie Gewerkschaftsarbeit funktioniert und wo die Vorteile einer Mitgliedschaft liegen.

Die Tätigkeiten des BR im letzten Quartal 2014 könnt ihr der Präsentation entnehmen, für Fragen dazu steht Euch gerne jedes BR-Mitglied zur Verfügung. (Die Bilder sind anklickbar und öffnen je ein Youtube-Video, das zur Einleitung der Versammlung und zur Überleitung zum Schwerpunktthema gezeigt wurden.)

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Betriebsversammlung 19&20-01-15

Unter dem Punkt Aktuelle Fragen, Anregungen und Beschwerden wurde lediglich um Erläuterung der Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung über ver.di gebeten und die Frage der Wechselschichtzusatzurlaubsschichten wurde thematisiert. Zu den Zweifeln über die Umsetzbarkeit aus dem Plenum entgegnete die Geschäftsführung, dass bei einer Mindestspringeranzahl von 3 und geplanten Neueinstellungen genügend Spielraum für die Gewährung aller Wechselschichtzusatzurlaubsansprüchen vorhanden sei. Zum Thema Urlaubsberechnung und Wechselschichturlaub wird es in Kürze ein Betriebsratsinfo geben. Zum Thema Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung verweisen wir auf unsere Veröffentlichung vom 6. Juni 2012 . Der Geschäftsführer wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Haftpflichtversicherung der RD-Ammerland GmbH, der „Kommunale Schadensausgleich (KSA)“ Haftpflichtansprüche, die aus Behandlungsfehlern resultieren in der Regel übernehmen würde.

Die Geschäftsführung berichtete über folgende Themen:

Die RD-Ammerland GmbH wird im Jahre 2014 einen sechsstelligen Verlust einfahren, der aus Veränderung in der Alarmierungsroutine der NEFs herrührt. Überarbeitete Algorithmen und die Alarmierung nach Route brachten eine Reduzierung der Einsatzzahlen mit entsprechend fehlenden Einnahmen. Dieses Defizit wird durch die Kostenträger ausgeglichen. Ein Grund zur Besorgnis ist damit das Defizit nicht.

Die Frauenquote in unserem Betrieb befindet sich knapp oberhalb von 30% und ist damit im bundesweiten Vergleich unter den Rettungsdiensten überdurchschnittlich hoch.

Voraussichtlich ab März 2015 wird die „Alpha Ambulanz“ eine sog. §19 Genehmigung im Ammerland erhalten.  Sog. §19er dürfen keine Notfälle fahren, daher ist deren Blaulichtschalter verplombt und darf nur benutzt werden, wenn ein KT-Patient unerwarteterweise zum NF-Patient wird und kein anderes Rettungsmittel in zumutbarer Zeit zur Verfügung steht.

Ferner berichtet der Geschäftsführer eindrucksvoll von seiner eigenen Notfallsanitäterprüfung. Auch seine Aussage ist: es ist zu schaffen, man muss allerdings etwas dafür tun. Für die diesjährigen Prüflinge wurde im Anschluss ein Briefing für die anstehenden Vorbereitungen auf die Prüfungen durchgeführt.

Schwerpunkt ver.di bewegt

Zu Gast war der ver.di Gewerkschaftssekretär Jürgen Wenzel aus Oldenburg vom Fachbereich 03 Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, u.a. für die Rettungsdienste zuständig. Er erläuterte ausführlich den Zweck und Aufbau einer Gewerkschaft und benannte die Vorteile die eine Mitgliedschaft mit sich bringt. Die Einzelheiten dazu könnt Ihr in dieser Broschüre nachlesen:

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Flyer-warum-verdi

Ein Beispiel aus der praktischen Gewerkschaftsarbeit ist der anschließende Bericht des BR-Vorsitzenden über den Stand der Tarifverhandlungen mit der VKA (Verband Kommunaler Arbeitgeber) über eine neue Entgeltordnung. Uwe Heiderich-Willmer ist von der ver.di-Landesfachgruppe Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen in die AG Entgeltordnung Gesundheitsberufe im TVöD der Bundestarifkommission für den Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst delegiert worden. Diese AG hat zuletzt am 14. und 15. Januar 2015 in Leipzig getagt, wo die bisherigen Verhandlungsergebnisse ausgewertet und die ver.di-Forderungen für die neue Entgeltordnung überarbeitet wurden. Es hat sich leider für den Bereich Rettungsdienst in der Zwischenzeit wenig getan, da zum letzten Verhandlungstermin im Dezember 2014 einige VKA-Vertreter nicht anreisen konnten, weil die Piloten streikten. Die dann nur informelle Besprechung brachte immerhin zu Tage, dass in den Kreis der Verhandler auf der Arbeitgeberseite mehr Sachverstand bezüglich Rettungsdienst eingezogen ist. So sind dort nun u.a. Frank Leenderts, Leiter der GOL und Jan Osnabrügge, stellvertretender GF der RKiSH, auf der Arbeitgeberseite vertreten. Insgesamt geht man davon aus, dass frühestens Anfang 2016 mit dem Abschluss einer Entgeltordnung zu rechnen ist. Sollten allerdings die Arbeitgebervertreter weiterhin bei ihrer fehlenden Wertschätzung unserer Arbeit bleiben, könnten zum Ende des Jahres auch Arbeitskampfmaßnahmen notwendig werden, um den Verhandlungen einen entsprechenden Nachdruck zu verleihen.

Die Einzelheiten zum Stand der Verhandlungen könnt Ihr der nachstehenden Präsentation entnehmen.

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2014-11-21-Folien Verhandlungen EGO VKA FB 3_bearbeitet

 

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

hier auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/
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Euer Betriebsrat

 

Betriebsratsinfo September 2012

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit

  • Vorsitz
    Unser Betriebsratsvorsitzende Ralf Kloppenburg hat uns zum 31.07.2012 verlassen. Seine Aufgaben als Betriebsratsvorsitzender wird künftig Uwe Heiderich-Willmer übernehmen.
  • Urlaub
    Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärte am 20. März die altersabhängige Urlaubsstaffelung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für unwirksam. Sie stelle eine Diskriminierung wegen Alters dar und verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Die Geschäftsleitung hat zugesichert, dass der daraus entstandene Mehranspruch an Urlaubstagen für das Jahr 2012 ohne eine extra Geltendmachung gewährt wird. In den Fällen in denen das aus betrieblichen Gründen nicht mehr möglich ist, wird der Urlaub auf das Jahr 2013 übertragen. Wir erinnern an dieser Stelle an die BV-Urlaub : „7. Resturlaub Spätestens zum 30.September des laufenden Jahres macht die Geschäftsleitung den Mitarbeitern Vorschläge für die zeitliche Lage des zu diesem Zeitpunkt noch nicht verplanten Resturlaubs. Die Resturlaubstage sind grundsätzlich bis zum Jahresende zu verplanen. Die Resturlaubstage sind verbindlich festgelegt, wenn der Mitarbeiter dem Vorschlag der Geschäftsleitung nicht binnen 5 Werktagen widerspricht. Dem Widerspruch muss ein alternativer Vorschlag für die Verwendung der restlichen Urlaubstage beigefügt sein. Urlaubstage, die durch Krankheit nicht genommen wurden, sind nach Möglichkeit im Anschluss sofort zu verplanen.

    In der Vergangenheit wurde der Urlaub wegen eines Berechnungsfehlers auf Grundlage einer 5-Tage-Woche berechnet, anstatt 4,2-Tage-Woche. Es wurde fälschlicher Weise aufgerundet. In diesem Jahr sind 10 Kollegen betroffen, denen eine Urlaubsschicht zu viel gewährt wurde. Die Geschäftsleitung wird diese MA einzeln ansprechen.

  • Haftpflichtversicherung
    Die Geschäftsleitung teilt auf Nachfrage mit: Wir sind grundsätzlich gegen sämtliche allgemeine Haftpflichtschäden abgesichert. Der Kommunale Schadensausgkeich (KSA) als Versicherer wird zur Zeit nur bei Vorsatz Mitarbeiter in Regress nehmen. Er behält sich aber vor dies künftig auch bei grober Fahrlässigkeit zu tun. Über dies hinaus gewährt der KSA auch Strafrechtsschutz im Rahmen der allg. Haftpflicht, da diese Verfahren i.d.R. für die Vorbereitung eines Zivilprozesses für einen Schadensersatzprozess genutzt werden. Gebäudeschäden (an der RW) sind versichert, hier ist grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, also immer dran denken: Herd vor dem Einsatz ausschalten. Die GF verhandelt im nächsten Monat mit einem Versicherer über weitere Leistungen wie Schlüsselversicherung etc. Weiter sind Fahrzeuge über die Kasko, Elektronikgeräte (Melder, EKG, etc.) über eine Elektronikversicherung abgesichert.
  • Pausen
    Die Pausen im KTW Bereich werden mit noch von der GL mit der Leitstelle besprochen, so das diese Pausen zukünftig gewährt werden können. Hier also bitte noch ein wenig Geduld, sollte das noch nicht immer klappen, es ist in Arbeit.
  • Der Schwerlast-RTW
    wird vor der nächsten Sitzung gemeinsam mit der RD-Leitung auf Verbesserungsmöglichkeiten begutachtet. Sollten aus dem Kollegenkreis noch Hinweise auf Verbesserungen existieren bitte per Mail an info [at] br-rda.de

Fragen zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de