Schlagwort-Archive: Leistungszulage

Betriebsratsinfo – April 2016

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Tagesfortbildung mit Lernzielkontrolle verpasst, was nun?

Nach Einführung der LOB-Zielvereinbarung „Den Wissensstand aktuell halten“ ist die Frage aufgekommen, was passiert wenn man eine Tagesfortbildung nicht besuchen kann, weil man beispielsweise krank geworden ist. Wir haben hierzu mit der Geschäftsführung vereinbart, wenn keine Möglichkeit besteht einen Ersatztermin zu besuchen, dass es dann nach Abschluss aller Tagesfortbildungen die Möglichkeit geben wird, die Lernzielkontrolle nach zuschreiben. In diesem Fall ist natürlich jede*r Betroffene aufgerufen sich selbstständig auf die Themen, die geprüft werden könnten, vorzubereiten. Dies betrifft auch Kolleg*innen, die erst nach einer Tagesfortbildung in unseren Betrieb eingetreten sind, sie erhalten dann eine eventuelle Leistungszulage anteilig 1/12 pro Beschäftigungsmonat, wenn sie im Februar des Folgejahres noch beim Rettungsdienst Ammerland beschäftigt sind.

LOB für Zusatzdienste nicht rückwirkend,  warum?

Erstmals  im Zusammenhang mit der LOB wird für die Zusatzdienste eine genaue Statistik darüber geführt, wer im Falle eines offenen Dienstes, ohne ausreichende Springerreserve, mit welchen Ergebnis angerufen wurde. Mit diesen Aufzeichnungen wurden erst mit in Kraft treten der Zielvereinbarung ab dem 1. März 2016 begonnen. Für den Zeitraum davor ist nun nicht mehr zu ermitteln, wer wann eingesprungen ist, damit können auch für diese Zusatzdienst keine Punkte vergeben werden.

Im November, im Rahmen der geplanten Evaluierung, wird auch diese Statistik ausgewertet, somit haben wir künftig ein Instrument in der Hand, womit die immer wieder auftauchenden Bedenken, über die gerechte Verteilung der Dienste und er damit verbunden Verteilung der Punkte, überprüft werden können.

Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt

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Am 16. März 2016 wurde in unserem Betrieb erstmals eine Jugend und Auszubildendenvertretung gewählt. Leider fand sich nur ein Kollege bereit für dieses Amt zu kandidieren. Gewählt wurde der Kollege Hajo Peters, er ist künftig der Ansprechpartner für die Belange der Kolleg*innen unter 24 Jahren und für die Belange der Notfallsanitäterschüler*innen. Zu erreichen ist er unter der E-Mailadresse hajo.peters [at] br-rda.de oder jav [at] br-rda.de oder per Papier in Briefkasten am Verwaltungsgebäude. Für etwaige Anrufe bitten wir auch hier vorher einen Blick in den Dienstplan zu werfen und möglichst nur Zeitpunkte für einen Anruf zu wählen, wenn Hajo im Dienst ist.

 

Arbeitsunfall? Was man dazu wissen sollte

Es taucht immer wieder die Frage auf: „Ist das nun eine Arbeitsunfall und damit ein Fall für die BG?“ Unter anderem zu dieser Frage gibt der Nachfolgende Artikel von test.de umfangreiche Antworten:

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

Arbeitsunfall_Was_Berufstaetige_wisse_ muessen

Tarifrunde 2016

Zu Tarifrunde 2016 gibt es auf unsrer Homepage Neuigkeiten: TVöD Tarifrunde 2016: Arbeitgeberangebot programmiert Reallohnverlust

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an zwei Stellen nachlesen:

auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed, hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/,
als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletterabonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt.

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda .de

 

Betriebsratsinfo – Februar 2013

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit

  • Richtigstellung
    Im Betriebsratsinfo vom 23.12.12 ist uns leider ein Fehler unterlaufen, dort steht „Der Dienstplan 2013 wurde in diesem Jahr nicht wie in der Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit“ pünktlich zum 30.11. an die Kollegen und Kolleginnen verteilt.“ Das ist so nicht richtig, für die endgültige Herausgabe des 1. Jahresdienstplanes ist kein Datum festgelegt. Wir haben in diesem Zusammenhang festgestellt, dass es in der Formulierung der BV-Arbeitszeit und BV-Urlaub eine Formulierung gibt, die sich möglicherweise widerspricht. Wir werden dies beim nächsten Zusammentreffen mit der Geschäftführung erläutern und ggf. ändern.

  • Betriebsversammlungen

    Künftig wird der Betriebsrat Abteilungsversammlungen auf jeder Rettungswache durchführen. Sie werden sich an den Terminen der Wachenbesprechungen orientieren und mindestens zweimal pro Jahr stattfinden. Diese Abteilungsversammlungen ersetzen die bisher jährlich durchgeführten beiden Teilbetriebsversammlungen (siehe: § 42 Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung und § 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen; Betriebsverfassungsgesetz)
    Es hat den Vorteil, dass die Versammlungen in kleinerer Runde stattfinden und sich dort möglicherweise mehr Kollegen und Kolleginnen an einer Diskussion beteiligen können und  die Redebeiträge nicht auf wenige beschränkt bleiben. Mögliche Wachenspezifische Themen langweilen nicht die Kollegen und Kolleginnen der anderen Wachen, sollten Kollegen und Kolleginnen an einem Termin verhindert sein, können sie ersatzweise an einer Versammlung in einer der anderen Wachen teilnehmen. Wir möchten die Versammlungen in erster Linie dazu nutzen um auf Eure Belange und Fragen einzugehen. Dafür ist es wichtig, dass uns diese rechtzeitig vor den Versammlungen übermittelt werden, damit wir uns vorbereiten und adäquat antworten können. Selbstverständlich wird auch rechtzeitig zu den Sitzungen eingeladen.

    Die Informationen über die laufende BR-Arbeit könnt ihr über die regelmäßig erscheinenden BR-Infos verfolgen.

    Folgende Termine sind vorgesehen:

    • Westestede 09.04.13  und 29.08.13 jeweils um 18:00 Uhr
    • Bad Zwischenahn 18.04.13  und 10.09.13 jeweils um 18:00 Uhr
    • Edewecht 22.04.13  und 12.09.13 jeweils um 18:00 Uhr
    • Rastede 16.04.13  und 02.09.13 jeweils um 18:00 Uhr

  • Urlaubsberechnung

    Anfragen aus dem Kollegenkreis haben uns veranlasst uns mit der aktuellen Urlaubsberechnung auseinanderzusetzen. Die 8-Stunden-Schichten haben zu einer nicht unerheblichen Differenz bei den zu arbeitenden Schichten in den verschiedenen Rettungswachen geführt. So arbeiten beispielsweise Westersteder Kollegen und Kolleginnen bis zu 18 Schichten mehr im Jahr um das Stundensoll zu erfüllen, als die Kollegen und Kolleginnen der Wache Rastede. Da der Urlaub nach den Arbeitstagen, sprich Schichten, berechnet werden, entstand hier eine gewisse Ungerechtigkeit. Wir sind dabei eine praxistaugliche ausgleichende Lösung zu erarbeiten.


  • Fortbildung Abrechnungsprogramm -> Leistungszulage

    Die Fortbildung zum Abrechnungsprogramm war irrtümlicher Weise nicht in die Liste der besuchten Fortbildungen aufgenommen worden und fehlten dem entsprechend in der Punkteberechnung für die Leistungszulage.


  • Falschbetankung: Tankkarten auf Diesel beschränken

     

    Auf eine Anregung aus dem Kollegenkreis heraus baten wir die Geschäftsführung zu prüfen, ob es möglich sei die Tankkarten auf Diesel zu beschränken, so dass eine Falschbetankung bereits an der Tankstellenkasse festgestellt werden kann. Die Überprüfung durch die GF ergab,  die Tankkarten nur auf Diesel zu beschränken hätte zur Folge, dass auch keine anderen Artikel wie Öl, Glühbirnen etc. mit den Karten zu kaufen wären. Die GF will daher von dieser Einschränkung absehen.


 Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr wie immer an drei Stellen nachlesen:

Euer Betriebsrat