Schlagwort-Archive: Jugend- und Ausbildungsvertretung

„U25“ – Extrablatt 2

Da war noch was…

 Die gute Nachricht zuerst, es gibt einen Schüler, der sich für eine Kandidatur als JAV-Mitglied bereit erklärt hat.  Und die schlechte Nachricht? Einer reicht noch nicht, für eine verlässliche Arbeit in der JAV ist es unbedingt notwendig, dass es mindestens eine*n besser zwei

Wofür ist eine JAV gut? Die Karten erklären es! Interaktive Aufklärung über den Nutzen einer JAV bei unserer Infoveranstaltung mit der ver.di Jugendsekretärin Heike Boldt.

Vertreter*innen gibt. Wenn beispielsweise ein*e JAV-Vertreter*in als Schüler*in wegen einem Schulblock oder einem Praktikum nicht im Betrieb ist, wird eine Vertretung gebraucht, die dann im Betrieb ist und die Aufgaben übernimmt, Urlaub und Krankheit sind weitere Argumente für genügend Nachrücker.

Erstmal herzlichen Dank an den den ersten Freiwilligen und bitte lasst ihn nicht im Regen stehen und gebt euch einen Ruck und meldet euch bei uns mit der Nachricht, „Ja ich kandidiere auch“.
Gerne wiederholen wir auch unsere Infoveranstaltung dazu oder fragt uns, den Betriebsrat wenn ihr Fragen dazu habt.

 

Also los, ran an die Rechner, Tablets und Handys und schreibt uns!

Die Adresse findest du auf unserer Website: „Kontakt“

Mehr zu diesem Thema findest du dort

:

 

Einen Flyer, der Informationen zusammenfasst könnt ihr hier runter laden: https://br-rda.de/wp-content/uploads/2017/04/verdi-jav.pdf

Dein Betriebsrat

Betriebsratsinfo – April 2017

Informationen zur Betriebsratsarbeit



JAV-Vertreter zurückgetreten

Wie ihr sicher schon gehört habt, hat Hajo Peters sein Amt als Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Wir vom Betriebsrat bedauern das sehr und danken ihm an dieser Stelle herzlich für sein Engagement.

Da sich seinerzeit leider nur Hajo bereit gefunden hatte für die JAV zu kandidieren, haben wir nun das Problem, dass keine*e Nachrücker*in vorhanden ist. Das heißt wir müssen Neuwahlen in die Wege leiten, damit sich so schnell wie möglich wieder eine JAV konstituieren kann.

Wofür ist eine JAV da?

Damit sich alle noch ein Mal ein Bild von den Aufgaben und Pflichten einer JAV machen können, habe ich nachfolgend die wichtigsten Informationen dazu zusammengefasst:

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer*innen) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gem. § 60 Abs. 1 BetrVG eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen. Voraussetzung ist, dass in dem Betrieb ein Betriebsrat gebildet sein muss. Eine in einem betriebsratslosen Betrieb gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung ist nichtig.

Die JAV ist verpflichtet, die Interessen der in ihren Bereich fallenden jugendlichen und auszubildenden Arbeitnehmer*innen zu vertreten und zwar einerseits gegenüber dem Arbeitgeber zusammen mit dem Betriebsrat, andererseits aber auch gegenüber dem Betriebsrat selbst. Die JAV hat allerdings kein Recht, unabhängig vom Betriebsrat die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer*innen wahrzunehmen. Selbst in besonderen Situationen tritt die JAV nicht an die Stelle des Betriebsrats.

Die Jugendsekretärin von ver.di Heike Boldt erläutert im Dezember 2015 bei einer Jugend- und Auszubildendenversammlung den Weg zu JAV-Wahlen

Die §§ 69 71 BetrVG regeln die (allgemeinen) Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie das Recht zur Einrichtung von Sprechstunden und zur Einberufung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen. Die der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Wahrung der Interessen und Belange der Jugendlichen und Auszubildenden übertragenen Aufgaben sind in § § 70 Abs. 1 BetrVG normiert. Hiernach hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung insbesondere:

  • Maßnahmen, die den Jugendlichen und Auszubildenden sowie der Gleichstellung von Mann und Frau dienen, beim Betriebsrat zu beantragen,
  • darüber zu wachen, dass die zugunsten der Jugendlichen und Auszubildenden geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden,
  • Anregungen und Beschwerden von Jugendlichen und Auszubildenden entgegenzunehmen und auf die entsprechende Erledigung hinzuwirken und
  • die Integration ausländischer Jugendlicher und Auszubildender, ggf. durch die Beantragung von förderlichen Maßnahmen beim Betriebsrat, zu fördern.

Diese Aufgaben ähneln in etwa den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 BetrVG. Entsprechend steht der Jugend- und Auszubildendenvertretung gem. § 70 Abs. 2 BetrVG zur Durchführung dieser Aufgaben auch ein umfassender Informationsanspruch gegenüber dem Betriebsrat zu.

Die Überwachung von Vorschriften und gesetzlichen Regelungen kann die JAV selbständig durchführen, z.B. mit einer Betriebsbegehung.

Stellt sie Verstöße gegen geltende Rechte oder Vorschriften fest, muss sie sich zunächst an den BR wenden. Nur dieser kann die Einhaltung der Rechte bei dem Arbeitgeber einfordern.

Um der Kontrollpflicht nachzukommen, muss die JAV über die betreffenden Gesetze und Kommentare verfügen. Arbeitgeber sind verpflichtet, entsprechendes Material bereitzustellen und die Kosten für entsprechende Schulungen zu übernehmen. Weitere Literatur findet sich meist beim BR und in den Arbeitshilfen der ver.di Jugend.

Wer darf die JAV wählen?

Zum wahlberechtigten Personenkreis zählen zum einen die jugendlichen Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum anderen die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer*innen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Wer kann sich wählen lassen?

Wählbar sind alle im Betrieb Beschäftigten, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei der Wählbarkeit kommt es also nicht darauf an, ob sich die unter 25-Jährigen noch in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Mitglieder des Betriebsrats können allerdings nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.

 

Mehr zu diesem Thema findet ihr dort:

Wie geht es weiter?

Wir werden nächste Woche den Wahlvorstand benennen, der dann für die Durchführung der JAV-Wahl verantwortlich sein wird. In Abstimmung mit der RDL, Praxisanleiter und der Jugendsekretärin von ver.di werden wir so schnell wie möglich eine Jugend- und Auszubildenden-Versammlung einberufen, bei der über die JAV-Wahl informiert wird.

Das alles funktioniert aber nicht, wenn sich kein Mensch bereit erklärt zu kandidieren, daher bitten wir alle Schüler*innen und Kolleg*innen über eine Kandidatur nachzudenken, denn die JAV ermöglicht Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres im Betrieb mitzubestimmen.

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

verdi-jav

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – Dezember 2016

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Willkommen

In den vergangenen Wochen haben wieder viele neue Kolleg*innen ihren Dienst im Rettungsdienst Ammerland angetreten. Daher ein Herzliches Willkommen, der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Rettungsdienst Ammerland GmbH freuen sich, dich als neue*n Kollegen*in begrüßen zu können.

Der Betriebsrat, das sind:

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusätzliche Interessenvertretung für alle Schüler*innen, Auszubildende und Kolleg*innen bis zum Alter von 24 Jahren. Der JAV-Vertreter ist:

Die Betriebsratsmitglieder sind jeweils einzeln über ihre E-Mailadressen erreichbar, dem Betriebsrat als Ganzes könnt ihr über die Adresse alle [at] br-rda.de Nachrichten zukommen lassen.

Darüber hinaus sind wir im Betriebsratsbüro über die Telefonnummer 04488 52220-57 zu erreichen, die Zeiten, zu denen jemand im Büro anzutreffen ist, findet Ihr i.d.R. auf unserer Homepage.

Wenn ihr Fragen habt, Anregungen geben wollt oder Hilfe des Betriebsrates benötigt, dann schreibt am besten eine E-Mail oder schaut im Dienstplan nach, wann und wo ein Betriebsratsmitglied Dienst hat, und sprecht es an.

Außerdem könnt ihr euch auf der Internetseite des Betriebsrates informieren, unseren Newsletter abonnieren, das Kontaktformular nutzen… schaut einfach mal rein, stöbert ein wenig rum und registriert euch.

Wir wünschen Euch einen guten Start im Rettungsdienst Ammerland
Euer Betriebsrat

Teilbetriebsversammlungen 2016

Die Teilbetriebsversammlungen 2016 waren mit insgesamt 35 Besucher*innen schlecht besucht wie nie. Unter dem Aspekt, dass als Schwerpunkt dieser Versammlungen die Vorstellung der Ergebnisse der Befragung aus dem Frühjahr 2016 vorgesehen war, ist diese Besucherquote schon enttäuschend.  Wir haben, im Zusammenhang mit der Befragung, mit den Anwesenden über Möglichkeiten des Kontakts zwischen Betriebsrat und Kolleg*innen diskutiert, die Sichtweisen hierzu waren sehr differenziert. Wir werden das in unserer ersten Januarsitzung auswerten und hier berichten.

Dienstplan 2017

Es sind bereits mehrere Betriebsratsmitglieder auf den Verbleib des Dienstplanes 2017 angesprochen worden, der läge ja nun beim Betriebsrat, hörten wir dabei immer wieder. Ja wir haben den Dienstplan mit den dazugehörigen Statistiken am Freitag den 16.12. nachmittags bekommen. Über das Wochenende wurden die Unterlagen begutachtet, so dass wir am Montag darüber beraten konnten. Es blieben Frage offen, die wir am Montagnachmittag (19.12.) an den Geschäftsführer übermittelt haben. So eben, am 20.12. um 16:00 haben wir darauf eine Antwort erhalten. Nun wird die Antwort von allen BR-Mitgliedern wiederum begutachtet, wir werden in einer „virtuellen Konferenz“ darüber beraten, ob unsere Fragen zufriedenstellend beantwortet wurden und der Freigabe des Dienstplanes nichts mehr im Wege steht.

Warum beschreiben wir das hier so detailliert? Nun, dafür muss man etwas weiter ausholen, seit September fragen wir bei der Geschäftsführung nach, ob sich am Dienstplan 2017 auf Grund einer möglichen Bedarfsausweitung etwas ändern wird und mahnen an, dass die Zeit am Ende des Jahres nicht unser Freund sein wird. Wir wurden immer wieder vertröstet, die Verhandlungen mit den Krankenkassen seinen noch nicht beendet. Der Betriebsrat ist in der Kette der zu beteiligenden Personen und Gremien der letzte, das heißt wir bekommen den Plan erst auf den Tisch, wenn bereits die gesamte Belegschaft sehnsüchtig auf ihn wartet.  Nichtsdestotrotz nehmen wir uns die Zeit unsere Arbeit gründlich zu machen, was im Übrigen nebenbei, während Wochenenddiensten, Tagesfortbildungen, Krankheit und Weinachssteinkäufen geschehen muss! Daher bitten wir um euer Verständnis, schneller geht es nicht und an uns liegt es nicht!

Wir tun unser Möglichstes, damit ihr die Pläne bald in den Postfächern habt.

Bundesreisekostengesetz Verpflegungsgeld

Es gibt im Bundesreisekostengesetz eine „Kann-Regelung“, die es ermöglicht bei KTW-Ferntouren, mit einer über 8-stündigen Abwesenheit, ein Verpflegungsgeld in Höhe von 12,– Euro auszuzahlen. Dieses Verpflegungsgeld wird nun auf Antrag ausgezahlt. Bei der Inanspruchnahme ist aber unbedingt zu beachten, dass dieser Betrag in der Steuererklärung nachzuweisen ist und dort bei dem sogenannten Verpflegungsmehraufwand zum Abzug werden muss.

Frohe Weihnachten und eine gutes neues Jahr

Zum Schluss bleibt uns nur noch Euch ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start für eine gutes neues Jahr zu wünschen.

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hier auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/
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Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – April 2016

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Tagesfortbildung mit Lernzielkontrolle verpasst, was nun?

Nach Einführung der LOB-Zielvereinbarung „Den Wissensstand aktuell halten“ ist die Frage aufgekommen, was passiert wenn man eine Tagesfortbildung nicht besuchen kann, weil man beispielsweise krank geworden ist. Wir haben hierzu mit der Geschäftsführung vereinbart, wenn keine Möglichkeit besteht einen Ersatztermin zu besuchen, dass es dann nach Abschluss aller Tagesfortbildungen die Möglichkeit geben wird, die Lernzielkontrolle nach zuschreiben. In diesem Fall ist natürlich jede*r Betroffene aufgerufen sich selbstständig auf die Themen, die geprüft werden könnten, vorzubereiten. Dies betrifft auch Kolleg*innen, die erst nach einer Tagesfortbildung in unseren Betrieb eingetreten sind, sie erhalten dann eine eventuelle Leistungszulage anteilig 1/12 pro Beschäftigungsmonat, wenn sie im Februar des Folgejahres noch beim Rettungsdienst Ammerland beschäftigt sind.

LOB für Zusatzdienste nicht rückwirkend,  warum?

Erstmals  im Zusammenhang mit der LOB wird für die Zusatzdienste eine genaue Statistik darüber geführt, wer im Falle eines offenen Dienstes, ohne ausreichende Springerreserve, mit welchen Ergebnis angerufen wurde. Mit diesen Aufzeichnungen wurden erst mit in Kraft treten der Zielvereinbarung ab dem 1. März 2016 begonnen. Für den Zeitraum davor ist nun nicht mehr zu ermitteln, wer wann eingesprungen ist, damit können auch für diese Zusatzdienst keine Punkte vergeben werden.

Im November, im Rahmen der geplanten Evaluierung, wird auch diese Statistik ausgewertet, somit haben wir künftig ein Instrument in der Hand, womit die immer wieder auftauchenden Bedenken, über die gerechte Verteilung der Dienste und er damit verbunden Verteilung der Punkte, überprüft werden können.

Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt

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Am 16. März 2016 wurde in unserem Betrieb erstmals eine Jugend und Auszubildendenvertretung gewählt. Leider fand sich nur ein Kollege bereit für dieses Amt zu kandidieren. Gewählt wurde der Kollege Hajo Peters, er ist künftig der Ansprechpartner für die Belange der Kolleg*innen unter 24 Jahren und für die Belange der Notfallsanitäterschüler*innen. Zu erreichen ist er unter der E-Mailadresse hajo.peters [at] br-rda.de oder jav [at] br-rda.de oder per Papier in Briefkasten am Verwaltungsgebäude. Für etwaige Anrufe bitten wir auch hier vorher einen Blick in den Dienstplan zu werfen und möglichst nur Zeitpunkte für einen Anruf zu wählen, wenn Hajo im Dienst ist.

 

Arbeitsunfall? Was man dazu wissen sollte

Es taucht immer wieder die Frage auf: „Ist das nun eine Arbeitsunfall und damit ein Fall für die BG?“ Unter anderem zu dieser Frage gibt der Nachfolgende Artikel von test.de umfangreiche Antworten:

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Arbeitsunfall_Was_Berufstaetige_wisse_ muessen

Tarifrunde 2016

Zu Tarifrunde 2016 gibt es auf unsrer Homepage Neuigkeiten: TVöD Tarifrunde 2016: Arbeitgeberangebot programmiert Reallohnverlust

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Betriebsratsinfo – Dezember 2015

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Personalwechsel

Im Betriebsrat hat es einen Wechsel gegeben, Julia Steinberg ist mit sofortiger Wirkung aus persönlichen Gründen von ihrem Amt  zurückgetreten. Der gesamte Betriebsrat bedauert ihre Endscheidung sehr, wir danken ihr für ihr langjähriges Engagement und die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Ihren Platz nimmt nun die Nachrückerin Katharina Schmidt ein. Katharina wird nun so schnell wie möglich ihre Schulungen erhalten. Als neuer BEM-Beauftragter wurde in der letzten Sitzung Steve Stimming benannt.

Teilbetriebsversammlungen 2 Hj. 2016

Zum Ende des Jahres haben wir insgesamt drei Teilbetriebsversammlungen durch geführt, wovon ein speziell für unsere Schüler*innen und U25 Kolleg*innen ausgerichtet wurde.

U 25 und Schüler*innen werden informiert

Im Rahmen der „TBV U25“ hat die Jugendsekretärin von ver.di, Heike Boldt, über die Arbeit der ver.di-Jugend und über die Abwicklung einer Jugend- und Ausbildungsvertretungswahl informiert:

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2015_11_30_RettungsdiensteAmmerland_JAV-Wahlen-nach-BetrVG_Begrüßung [Kompatibilitätsmodus]

Inzwischen wurden die Kolleg*innen Jan-Gerd Park, Katharina Schmidt und Nicole Bröske zum Wahlvorstand für die JAV-Wahlen bestellt. Wir planen die JAV-Wahlen im 1. Quartal 2016 abzuwickeln.

Teilbetriebsversammlungen schlecht besucht

Die beiden anderen Teilbetriebsversammlungen waren mit insgesamt 34 Teilnehmer*innen eine der am schlechtesten besuchten Teilbetriebsversammlungskombinationen der letzten Jahre. Wir können bei der Forschung nach den Ursachen nur spekulieren, daher wäre eine Rückmeldung von euch, warum ihr nicht zu den Versammlungen gekommen seit, hilfreich. Vielleicht nutzt ja der*die Eine oder Andere unser Kontaktformular für eine Nachricht mit Verbesserungsvorschlägen: https://br-rda.de/kontakt/

Schwerpunkt „Die Rente ist sicher…“

Die TBVen standen unter dem Schwerpunktthema: “Die Rente ist sicher …” ob das so stimmt, wer weiß? Eingestimmt auf das Thema wurde mit einem kleinen Film, den ihr hier ansehen könnt: httpss://www.verdi.de/ Altersarmut – ist das ein Thema für Sie?

Was wir selbst noch tun können , um für das Alter vorzusorgen haben uns zwei Berater von der LZO in einem kleines Referat vermittelt:

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

Vortrag-LZO 2015 [Kompatibilitätsmodus]

Der Betriebsrat informiert

Im weiteren Verlauf der Versammlung hat der BR-Vorsitzende über die BR-Arbeit informiert:

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

Betriebsversammlung 02&03-12-15

Die Geschäftsführung informiert

Schließlich informierte die GF noch mit einigen Zahlen über die Situation des RD-Ammerland. Danach sind wir inzwischen 105 Kolleg*innen, die sich in 32 weibliche und 73 männliche Kolleg*innen aufteilen. Anders ausgedrückt sind 69,5 % männliche und 30,5 % weibliche Beschäftigte im RD-Ammerland tätig. Das Durchschnittsalter der Kolleg*innen ist in den letzten 5 Jahren von 33,6 auf 34,07 leicht gestiegen. Aus dem Bericht geht auch hervor, dass der Betrieb solide finanziert ist und somit auf sehr gesunden Füßen steht.

Aktuelle Probleme, Fragen und Beschwerden aus demKolleg*innenkreis

Unter der Rubrik  „Aktuelle Probleme, Fragen und Beschwerden aus demKolleg*innenkreis“ wurde eine mangelnde Kommunikation zwischen der Geschäftsführung und der Belegschaft moniert. Ein Umstand, der sicher auch dem Wachsen des Betriebes auf über 100 Beschäftigte geschuldet ist. Daher wird auch künftig ein großer Teil der Kommunikation automatisiert z.B. über das IntraRett laufen müssen. Die Geschäftsführung hat das Bedürfnis aus der Belegschaft nach mehr Kommunikation zu Kenntnis genommen, wir gehen davon aus, dass alle Beteiligten an der Optimierung der Kommunikation im Betrieb arbeiten werden.

Als weiteres Thema wurden die möglicherweise nicht ausreichenden Schulplätze für das Staatsexamen zum Notfallsanitäter angesprochen. Hier gab der Geschäftsführer die ehrliche Antwort, dass es ein Engpass gibt und keine Garantie dafür gegeben werden kann, dass alle Kolleg*innen, die zum Staatsexamen müssen auch zum Zuge kommen. Eine auch für den Betriebsrat überraschende Aussage, die für Unsicherheit in der Belegschaft gesorgt hat. Auch wenn dies, oder gerade weil dies eine sehr unangenehme Nachricht ist, begrüßt der Betriebsrat die frühzeitige ehrliche Stellungnahme der Geschäftsführung. Das Thema nicht totzuschweigen ermöglicht es, frühzeitig mit geeigneten Gegenmaßnahmen zu beginnen.  Und hierzu hat der Betriebsrat auch die Zusage der Geschäftsführung, dass für die noch verbleibenden Jahre der Übergangsfrist, Gespräche auf allen Ebenen geführt werden, um zu erreichen, dass wie ursprünglich geplant alle Kolleg*innen, die es wollen, vom RA zum Notsan werden können.

Frohe Weihnachten und eine gutes neues Jahr

Zum Schluss bleibt uns nur noch Euch ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start für eine gutes neues Jahr zu wünschen.

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Betriebsratsinfo – November 2015

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH lädt zu Teilbetriebsversammlungen ein:

am Mittwoch, den 02.12.2015 um 19:30 Uhr

und

am Donnerstag, den 03.12.2015 um 16:00 Uhr

Wir treffen uns im in unserem Schulungsraum in der Hössenschule

Folgende Themen werden voraussichtlich auf der Tagesordnung stehen:

  1. Schwerpunkt: „Die Rente ist sicher …“
    ob das so stimmt, wer weiß? Aber was können wir selbst noch tun, um für das Alter vorzusorgen? Dazu werden uns zwei Berater von der LZO ein kleines Referat halten und anschließend für Fragen zur Verfügung stehen.
  2. Tätigkeitsbericht des Betriebsrates
  3. Bericht aus der Geschäftsführung
  4. Aktuelle Fragen, Anregungen und Beschwerden

Wir rechnen fest mit Eurer Teilnahme und freuen uns auf interessante Diskussionen in den Teilbetriebsversammlungen.

Hinweis, auch wenn wir für unsere U-25 Kolleg*innen und Notfallsanitäterschüler*innen U-25 bereits zu einer Teilbetriebsversammlung, nur für diesen Kreis, eingeladen haben (siehe unten), sind diese natürlich auch zu TBVen für alle mit eingeladen!

Teilbetriebsversammlung für alle U25 am 30.11.2015 um 13:00

Inzwischen haben wir eine entscheidende Schwelle überschritten, denn in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer*innen) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gem. § 60 Abs. 1 BetrVG eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen.

Passiv wählbar sind alle Arbeitnehmer*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das aktive Wahlrecht besitzen nur jugendliche (unter 18 J.) und die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer*innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Um diese Wahl vorbereiten zu können, laden wir Euch, d.h. alle Kolleg*nnen und Notfallsanitäterschüler*innen unter 25 zu einer Teilbetriebsversammlung (TBV) ein. Die TBV wird am

30. November 2015 um 13:00 Uhr in unserem Schulungsraum in der Hössenschule

stattfinden und ca. 2 Stunden dauern.
Für die Tagesordnung schlagen wir folgendes vor:

  1. Begrüßung und Eröffnung der TBV
  2. „Gemeinsam Stark“ – ver.di-Jugend, was soll das?
    Das wird Euch die ver.di-Jugendsekretärin vom ver.di Bezirk Weser-Ems näher bringen.
  3. Warum brauchen wir eine JAV und wie wird die gewählt?
    Auch darüber wird uns die ver.di-Jugendsekretärin Heike Boldt vom ver.di Bezirk Weser-Ems ausführlich informieren
  4. Fragen und Diskussion zur JAV,
    Ihr werdet dann Gelegenheit haben ausführlich Fragen zu stellen und über das Gehörte zu diskutieren.
  5. Fragen, Anregungen und Probleme,
    An dieser Stelle bekommt Ihr die Gelegenheit speziell aus Eurer Perspektive Eure Anre-gungen Fragen und auch Kritik los zu werden.

Die Notfallsanitäterschüler*innen sind in dem Zeitraum der TBV alle im Klinikspraktikum, sie werden für den Zeitraum freigestellt, falls sie Dienst haben, die Verantwortlichen sind informiert. Bitte meldet Euch dort ab, wenn Ihr zur TBV geht und nach Ende der Versammlung wieder zurück, sofern Euer Dienst noch andauert. Die Versammlung ist keine Pflichtveranstaltung, wer nicht teilnehmen möchte geht ggf. wie geplant zum Dienst. Die Teilnahme an der TBV zählt als Arbeitszeit.

Leider haben 3 der Kolleg*innen unter 25 Jahre Dienst, Ihr werdet verstehen, dass es nicht machbar ist, für solch eine kleine Anzahl eine extra Versammlung durchzuführen. Solltet Ihr Interesse an den oben genannten Themen haben, versucht bitte zu tauschen, wenn das nicht klappt, könnt Ihr gerne ein Betriebsratsmitglied ansprechen, wir werden Euch gern die Infos aus dieser Veranstaltung dann an Euch weitergeben.

Dann bis zum 30.11. wir hoffen auf eine rege Beteiligung!

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed, hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/,
als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletterabonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt, im IntraRett: leider sind die Links wegen der fehlenden Internetanbindung in den Dokumenten nicht nutzbar. Daher wird dort die URL im Original dargestellt. Wer möchte kann sie dann abschreiben.

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda .de