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Betriebsratsinfo – April 2017

Informationen zur Betriebsratsarbeit



JAV-Vertreter zurückgetreten

Wie ihr sicher schon gehört habt, hat Hajo Peters sein Amt als Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Wir vom Betriebsrat bedauern das sehr und danken ihm an dieser Stelle herzlich für sein Engagement.

Da sich seinerzeit leider nur Hajo bereit gefunden hatte für die JAV zu kandidieren, haben wir nun das Problem, dass keine*e Nachrücker*in vorhanden ist. Das heißt wir müssen Neuwahlen in die Wege leiten, damit sich so schnell wie möglich wieder eine JAV konstituieren kann.

Wofür ist eine JAV da?

Damit sich alle noch ein Mal ein Bild von den Aufgaben und Pflichten einer JAV machen können, habe ich nachfolgend die wichtigsten Informationen dazu zusammengefasst:

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer*innen) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gem. § 60 Abs. 1 BetrVG eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen. Voraussetzung ist, dass in dem Betrieb ein Betriebsrat gebildet sein muss. Eine in einem betriebsratslosen Betrieb gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung ist nichtig.

Die JAV ist verpflichtet, die Interessen der in ihren Bereich fallenden jugendlichen und auszubildenden Arbeitnehmer*innen zu vertreten und zwar einerseits gegenüber dem Arbeitgeber zusammen mit dem Betriebsrat, andererseits aber auch gegenüber dem Betriebsrat selbst. Die JAV hat allerdings kein Recht, unabhängig vom Betriebsrat die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer*innen wahrzunehmen. Selbst in besonderen Situationen tritt die JAV nicht an die Stelle des Betriebsrats.

Die Jugendsekretärin von ver.di Heike Boldt erläutert im Dezember 2015 bei einer Jugend- und Auszubildendenversammlung den Weg zu JAV-Wahlen

Die §§ 69 71 BetrVG regeln die (allgemeinen) Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie das Recht zur Einrichtung von Sprechstunden und zur Einberufung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen. Die der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Wahrung der Interessen und Belange der Jugendlichen und Auszubildenden übertragenen Aufgaben sind in § § 70 Abs. 1 BetrVG normiert. Hiernach hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung insbesondere:

  • Maßnahmen, die den Jugendlichen und Auszubildenden sowie der Gleichstellung von Mann und Frau dienen, beim Betriebsrat zu beantragen,
  • darüber zu wachen, dass die zugunsten der Jugendlichen und Auszubildenden geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden,
  • Anregungen und Beschwerden von Jugendlichen und Auszubildenden entgegenzunehmen und auf die entsprechende Erledigung hinzuwirken und
  • die Integration ausländischer Jugendlicher und Auszubildender, ggf. durch die Beantragung von förderlichen Maßnahmen beim Betriebsrat, zu fördern.

Diese Aufgaben ähneln in etwa den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 BetrVG. Entsprechend steht der Jugend- und Auszubildendenvertretung gem. § 70 Abs. 2 BetrVG zur Durchführung dieser Aufgaben auch ein umfassender Informationsanspruch gegenüber dem Betriebsrat zu.

Die Überwachung von Vorschriften und gesetzlichen Regelungen kann die JAV selbständig durchführen, z.B. mit einer Betriebsbegehung.

Stellt sie Verstöße gegen geltende Rechte oder Vorschriften fest, muss sie sich zunächst an den BR wenden. Nur dieser kann die Einhaltung der Rechte bei dem Arbeitgeber einfordern.

Um der Kontrollpflicht nachzukommen, muss die JAV über die betreffenden Gesetze und Kommentare verfügen. Arbeitgeber sind verpflichtet, entsprechendes Material bereitzustellen und die Kosten für entsprechende Schulungen zu übernehmen. Weitere Literatur findet sich meist beim BR und in den Arbeitshilfen der ver.di Jugend.

Wer darf die JAV wählen?

Zum wahlberechtigten Personenkreis zählen zum einen die jugendlichen Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum anderen die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer*innen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Wer kann sich wählen lassen?

Wählbar sind alle im Betrieb Beschäftigten, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei der Wählbarkeit kommt es also nicht darauf an, ob sich die unter 25-Jährigen noch in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Mitglieder des Betriebsrats können allerdings nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.

 

Mehr zu diesem Thema findet ihr dort:

Wie geht es weiter?

Wir werden nächste Woche den Wahlvorstand benennen, der dann für die Durchführung der JAV-Wahl verantwortlich sein wird. In Abstimmung mit der RDL, Praxisanleiter und der Jugendsekretärin von ver.di werden wir so schnell wie möglich eine Jugend- und Auszubildenden-Versammlung einberufen, bei der über die JAV-Wahl informiert wird.

Das alles funktioniert aber nicht, wenn sich kein Mensch bereit erklärt zu kandidieren, daher bitten wir alle Schüler*innen und Kolleg*innen über eine Kandidatur nachzudenken, denn die JAV ermöglicht Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres im Betrieb mitzubestimmen.

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verdi-jav

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – Dezember 2015

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Personalwechsel

Im Betriebsrat hat es einen Wechsel gegeben, Julia Steinberg ist mit sofortiger Wirkung aus persönlichen Gründen von ihrem Amt  zurückgetreten. Der gesamte Betriebsrat bedauert ihre Endscheidung sehr, wir danken ihr für ihr langjähriges Engagement und die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Ihren Platz nimmt nun die Nachrückerin Katharina Schmidt ein. Katharina wird nun so schnell wie möglich ihre Schulungen erhalten. Als neuer BEM-Beauftragter wurde in der letzten Sitzung Steve Stimming benannt.

Teilbetriebsversammlungen 2 Hj. 2016

Zum Ende des Jahres haben wir insgesamt drei Teilbetriebsversammlungen durch geführt, wovon ein speziell für unsere Schüler*innen und U25 Kolleg*innen ausgerichtet wurde.

U 25 und Schüler*innen werden informiert

Im Rahmen der „TBV U25“ hat die Jugendsekretärin von ver.di, Heike Boldt, über die Arbeit der ver.di-Jugend und über die Abwicklung einer Jugend- und Ausbildungsvertretungswahl informiert:

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2015_11_30_RettungsdiensteAmmerland_JAV-Wahlen-nach-BetrVG_Begrüßung [Kompatibilitätsmodus]

Inzwischen wurden die Kolleg*innen Jan-Gerd Park, Katharina Schmidt und Nicole Bröske zum Wahlvorstand für die JAV-Wahlen bestellt. Wir planen die JAV-Wahlen im 1. Quartal 2016 abzuwickeln.

Teilbetriebsversammlungen schlecht besucht

Die beiden anderen Teilbetriebsversammlungen waren mit insgesamt 34 Teilnehmer*innen eine der am schlechtesten besuchten Teilbetriebsversammlungskombinationen der letzten Jahre. Wir können bei der Forschung nach den Ursachen nur spekulieren, daher wäre eine Rückmeldung von euch, warum ihr nicht zu den Versammlungen gekommen seit, hilfreich. Vielleicht nutzt ja der*die Eine oder Andere unser Kontaktformular für eine Nachricht mit Verbesserungsvorschlägen: https://br-rda.de/kontakt/

Schwerpunkt „Die Rente ist sicher…“

Die TBVen standen unter dem Schwerpunktthema: “Die Rente ist sicher …” ob das so stimmt, wer weiß? Eingestimmt auf das Thema wurde mit einem kleinen Film, den ihr hier ansehen könnt: httpss://www.verdi.de/ Altersarmut – ist das ein Thema für Sie?

Was wir selbst noch tun können , um für das Alter vorzusorgen haben uns zwei Berater von der LZO in einem kleines Referat vermittelt:

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Vortrag-LZO 2015 [Kompatibilitätsmodus]

Der Betriebsrat informiert

Im weiteren Verlauf der Versammlung hat der BR-Vorsitzende über die BR-Arbeit informiert:

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Betriebsversammlung 02&03-12-15

Die Geschäftsführung informiert

Schließlich informierte die GF noch mit einigen Zahlen über die Situation des RD-Ammerland. Danach sind wir inzwischen 105 Kolleg*innen, die sich in 32 weibliche und 73 männliche Kolleg*innen aufteilen. Anders ausgedrückt sind 69,5 % männliche und 30,5 % weibliche Beschäftigte im RD-Ammerland tätig. Das Durchschnittsalter der Kolleg*innen ist in den letzten 5 Jahren von 33,6 auf 34,07 leicht gestiegen. Aus dem Bericht geht auch hervor, dass der Betrieb solide finanziert ist und somit auf sehr gesunden Füßen steht.

Aktuelle Probleme, Fragen und Beschwerden aus demKolleg*innenkreis

Unter der Rubrik  „Aktuelle Probleme, Fragen und Beschwerden aus demKolleg*innenkreis“ wurde eine mangelnde Kommunikation zwischen der Geschäftsführung und der Belegschaft moniert. Ein Umstand, der sicher auch dem Wachsen des Betriebes auf über 100 Beschäftigte geschuldet ist. Daher wird auch künftig ein großer Teil der Kommunikation automatisiert z.B. über das IntraRett laufen müssen. Die Geschäftsführung hat das Bedürfnis aus der Belegschaft nach mehr Kommunikation zu Kenntnis genommen, wir gehen davon aus, dass alle Beteiligten an der Optimierung der Kommunikation im Betrieb arbeiten werden.

Als weiteres Thema wurden die möglicherweise nicht ausreichenden Schulplätze für das Staatsexamen zum Notfallsanitäter angesprochen. Hier gab der Geschäftsführer die ehrliche Antwort, dass es ein Engpass gibt und keine Garantie dafür gegeben werden kann, dass alle Kolleg*innen, die zum Staatsexamen müssen auch zum Zuge kommen. Eine auch für den Betriebsrat überraschende Aussage, die für Unsicherheit in der Belegschaft gesorgt hat. Auch wenn dies, oder gerade weil dies eine sehr unangenehme Nachricht ist, begrüßt der Betriebsrat die frühzeitige ehrliche Stellungnahme der Geschäftsführung. Das Thema nicht totzuschweigen ermöglicht es, frühzeitig mit geeigneten Gegenmaßnahmen zu beginnen.  Und hierzu hat der Betriebsrat auch die Zusage der Geschäftsführung, dass für die noch verbleibenden Jahre der Übergangsfrist, Gespräche auf allen Ebenen geführt werden, um zu erreichen, dass wie ursprünglich geplant alle Kolleg*innen, die es wollen, vom RA zum Notsan werden können.

Frohe Weihnachten und eine gutes neues Jahr

Zum Schluss bleibt uns nur noch Euch ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start für eine gutes neues Jahr zu wünschen.

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Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed, hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/,
als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletterabonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt, im IntraRett: leider sind die Links wegen der fehlenden Internetanbindung in den Dokumenten nicht nutzbar. Daher wird dort die URL im Original dargestellt. Wer möchte kann sie dann abschreiben.

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda .de

 

Teilbetriebsversammlung „U 25“ – Notfallsanitäterschüler*innen und junge Kolleg*innen versammeln sich

Die Jugendsekretärin von ver.di Heike Boldt erläuter den Weg zu JAV-Wahlen
Die Jugendsekretärin von ver.di, Heike Boldt, erläutert den Weg zu JAV-Wahlen

Wie in vielen anderen Betrieben des Rettungsdienstes ist nun auch im RD Ammerland mit den neuen Notfallsanitäterschüler*innen eine Schwelle überschritten worden, die es notwendig macht, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen. Dazu hat der Betriebsrat des RD Ammerland eine Teilbetriebsversammlung „U 25“ einberufen, zu der alle Kolleg*innen unter 25 Jahren und alle NotSanschüler*innen unter 25 Jahren eingeladen wurden. Auf dieser Versammlung hat die Jugendsekretärin vom ver.di Bezirk Weser-Ems über die ver.di Jugend und die Durchführung einer JAV-Wahl informiert:

Die JAV kümmert sich um die Belange von Auszubildenden, sie achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Verordnungen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Sie berät bei Problemen in der Ausbildung. Sie macht sich für Qualität in der Ausbildung stark und setzt sich für die Übernahme ein.

„Die JAV, als Vertretung der Jugendlichen und der zur Ausbildung Beschäftigten unter 26 Jahren ist ein eigenständiges Gremium mit eigenen Rechten“, erläutert Heike Boldt. „Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat notwendig.“

Neben umfangreichen Informationen zur JAV-Wahl erklärt die ver.du Jugendsekretärin auch die Aufgaben der ver.di-Jugend: Sie vernetzt junge Erwachsene im Dienstleistungssektor – für faire Arbeitsbedingungen und für ein schöneres Leben.

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Während der Versammlung wurde an die neuen Schüler*innen, die vor Kurzem ihre Ausbildung begonnen haben, eine „Willkommenstasche“ der ver.di-Jugend überreicht.

Als Teil der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft steht die ver.di Jugend für Ausbildungskompetenz und konsequente Interessenvertretung: Über 100.000 Auszubildende, junge Beschäftigte, Erwerbslose, Schüler*innen und Studierende sind schon Teil der Community. Mehr über die ver.di-Jugend findet ihr hier: https://jugend.verdi.de/

„Wir freuen uns über das rege Interesse der jungen Kollginnen und Kollegen und der Schülerinnen und Schüler, denn betrachtet man das hohe Durchschnittsalter in den Betriebsräten, ist es wichtig, dass sich auch junge aktive Kolleginnen und Kollegen mit ihrer Interessenvertretung vertraut machen“, sagt der Betriebsratsvorsitzenden des Rettungsdienst Ammerland Uwe Heiderich-Willmer.

 

Alle, die sich im Bezirk Weser-Ems über die Wahl einer JAV informieren lassen wollen, können sich an Heike Boldt, Gewerkschaftssekretärin / Jugend wenden: Tel. 0441/96976 – 33 Mobil: 0151/46181916 heike.boldt [at] verdi.de

Betriebsratsinfo – November 2015

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH lädt zu Teilbetriebsversammlungen ein:

am Mittwoch, den 02.12.2015 um 19:30 Uhr

und

am Donnerstag, den 03.12.2015 um 16:00 Uhr

Wir treffen uns im in unserem Schulungsraum in der Hössenschule

Folgende Themen werden voraussichtlich auf der Tagesordnung stehen:

  1. Schwerpunkt: „Die Rente ist sicher …“
    ob das so stimmt, wer weiß? Aber was können wir selbst noch tun, um für das Alter vorzusorgen? Dazu werden uns zwei Berater von der LZO ein kleines Referat halten und anschließend für Fragen zur Verfügung stehen.
  2. Tätigkeitsbericht des Betriebsrates
  3. Bericht aus der Geschäftsführung
  4. Aktuelle Fragen, Anregungen und Beschwerden

Wir rechnen fest mit Eurer Teilnahme und freuen uns auf interessante Diskussionen in den Teilbetriebsversammlungen.

Hinweis, auch wenn wir für unsere U-25 Kolleg*innen und Notfallsanitäterschüler*innen U-25 bereits zu einer Teilbetriebsversammlung, nur für diesen Kreis, eingeladen haben (siehe unten), sind diese natürlich auch zu TBVen für alle mit eingeladen!

Teilbetriebsversammlung für alle U25 am 30.11.2015 um 13:00

Inzwischen haben wir eine entscheidende Schwelle überschritten, denn in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer*innen) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gem. § 60 Abs. 1 BetrVG eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen.

Passiv wählbar sind alle Arbeitnehmer*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das aktive Wahlrecht besitzen nur jugendliche (unter 18 J.) und die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer*innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Um diese Wahl vorbereiten zu können, laden wir Euch, d.h. alle Kolleg*nnen und Notfallsanitäterschüler*innen unter 25 zu einer Teilbetriebsversammlung (TBV) ein. Die TBV wird am

30. November 2015 um 13:00 Uhr in unserem Schulungsraum in der Hössenschule

stattfinden und ca. 2 Stunden dauern.
Für die Tagesordnung schlagen wir folgendes vor:

  1. Begrüßung und Eröffnung der TBV
  2. „Gemeinsam Stark“ – ver.di-Jugend, was soll das?
    Das wird Euch die ver.di-Jugendsekretärin vom ver.di Bezirk Weser-Ems näher bringen.
  3. Warum brauchen wir eine JAV und wie wird die gewählt?
    Auch darüber wird uns die ver.di-Jugendsekretärin Heike Boldt vom ver.di Bezirk Weser-Ems ausführlich informieren
  4. Fragen und Diskussion zur JAV,
    Ihr werdet dann Gelegenheit haben ausführlich Fragen zu stellen und über das Gehörte zu diskutieren.
  5. Fragen, Anregungen und Probleme,
    An dieser Stelle bekommt Ihr die Gelegenheit speziell aus Eurer Perspektive Eure Anre-gungen Fragen und auch Kritik los zu werden.

Die Notfallsanitäterschüler*innen sind in dem Zeitraum der TBV alle im Klinikspraktikum, sie werden für den Zeitraum freigestellt, falls sie Dienst haben, die Verantwortlichen sind informiert. Bitte meldet Euch dort ab, wenn Ihr zur TBV geht und nach Ende der Versammlung wieder zurück, sofern Euer Dienst noch andauert. Die Versammlung ist keine Pflichtveranstaltung, wer nicht teilnehmen möchte geht ggf. wie geplant zum Dienst. Die Teilnahme an der TBV zählt als Arbeitszeit.

Leider haben 3 der Kolleg*innen unter 25 Jahre Dienst, Ihr werdet verstehen, dass es nicht machbar ist, für solch eine kleine Anzahl eine extra Versammlung durchzuführen. Solltet Ihr Interesse an den oben genannten Themen haben, versucht bitte zu tauschen, wenn das nicht klappt, könnt Ihr gerne ein Betriebsratsmitglied ansprechen, wir werden Euch gern die Infos aus dieser Veranstaltung dann an Euch weitergeben.

Dann bis zum 30.11. wir hoffen auf eine rege Beteiligung!

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed, hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/,
als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletterabonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt, im IntraRett: leider sind die Links wegen der fehlenden Internetanbindung in den Dokumenten nicht nutzbar. Daher wird dort die URL im Original dargestellt. Wer möchte kann sie dann abschreiben.

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda .de