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Betriebsratsinfo – April 2017

Informationen zur Betriebsratsarbeit



JAV-Vertreter zurückgetreten

Wie ihr sicher schon gehört habt, hat Hajo Peters sein Amt als Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Wir vom Betriebsrat bedauern das sehr und danken ihm an dieser Stelle herzlich für sein Engagement.

Da sich seinerzeit leider nur Hajo bereit gefunden hatte für die JAV zu kandidieren, haben wir nun das Problem, dass keine*e Nachrücker*in vorhanden ist. Das heißt wir müssen Neuwahlen in die Wege leiten, damit sich so schnell wie möglich wieder eine JAV konstituieren kann.

Wofür ist eine JAV da?

Damit sich alle noch ein Mal ein Bild von den Aufgaben und Pflichten einer JAV machen können, habe ich nachfolgend die wichtigsten Informationen dazu zusammengefasst:

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer*innen) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gem. § 60 Abs. 1 BetrVG eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen. Voraussetzung ist, dass in dem Betrieb ein Betriebsrat gebildet sein muss. Eine in einem betriebsratslosen Betrieb gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung ist nichtig.

Die JAV ist verpflichtet, die Interessen der in ihren Bereich fallenden jugendlichen und auszubildenden Arbeitnehmer*innen zu vertreten und zwar einerseits gegenüber dem Arbeitgeber zusammen mit dem Betriebsrat, andererseits aber auch gegenüber dem Betriebsrat selbst. Die JAV hat allerdings kein Recht, unabhängig vom Betriebsrat die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer*innen wahrzunehmen. Selbst in besonderen Situationen tritt die JAV nicht an die Stelle des Betriebsrats.

Die Jugendsekretärin von ver.di Heike Boldt erläutert im Dezember 2015 bei einer Jugend- und Auszubildendenversammlung den Weg zu JAV-Wahlen

Die §§ 69 71 BetrVG regeln die (allgemeinen) Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie das Recht zur Einrichtung von Sprechstunden und zur Einberufung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen. Die der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Wahrung der Interessen und Belange der Jugendlichen und Auszubildenden übertragenen Aufgaben sind in § § 70 Abs. 1 BetrVG normiert. Hiernach hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung insbesondere:

  • Maßnahmen, die den Jugendlichen und Auszubildenden sowie der Gleichstellung von Mann und Frau dienen, beim Betriebsrat zu beantragen,
  • darüber zu wachen, dass die zugunsten der Jugendlichen und Auszubildenden geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden,
  • Anregungen und Beschwerden von Jugendlichen und Auszubildenden entgegenzunehmen und auf die entsprechende Erledigung hinzuwirken und
  • die Integration ausländischer Jugendlicher und Auszubildender, ggf. durch die Beantragung von förderlichen Maßnahmen beim Betriebsrat, zu fördern.

Diese Aufgaben ähneln in etwa den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 BetrVG. Entsprechend steht der Jugend- und Auszubildendenvertretung gem. § 70 Abs. 2 BetrVG zur Durchführung dieser Aufgaben auch ein umfassender Informationsanspruch gegenüber dem Betriebsrat zu.

Die Überwachung von Vorschriften und gesetzlichen Regelungen kann die JAV selbständig durchführen, z.B. mit einer Betriebsbegehung.

Stellt sie Verstöße gegen geltende Rechte oder Vorschriften fest, muss sie sich zunächst an den BR wenden. Nur dieser kann die Einhaltung der Rechte bei dem Arbeitgeber einfordern.

Um der Kontrollpflicht nachzukommen, muss die JAV über die betreffenden Gesetze und Kommentare verfügen. Arbeitgeber sind verpflichtet, entsprechendes Material bereitzustellen und die Kosten für entsprechende Schulungen zu übernehmen. Weitere Literatur findet sich meist beim BR und in den Arbeitshilfen der ver.di Jugend.

Wer darf die JAV wählen?

Zum wahlberechtigten Personenkreis zählen zum einen die jugendlichen Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum anderen die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer*innen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Wer kann sich wählen lassen?

Wählbar sind alle im Betrieb Beschäftigten, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei der Wählbarkeit kommt es also nicht darauf an, ob sich die unter 25-Jährigen noch in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Mitglieder des Betriebsrats können allerdings nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.

 

Mehr zu diesem Thema findet ihr dort:

Wie geht es weiter?

Wir werden nächste Woche den Wahlvorstand benennen, der dann für die Durchführung der JAV-Wahl verantwortlich sein wird. In Abstimmung mit der RDL, Praxisanleiter und der Jugendsekretärin von ver.di werden wir so schnell wie möglich eine Jugend- und Auszubildenden-Versammlung einberufen, bei der über die JAV-Wahl informiert wird.

Das alles funktioniert aber nicht, wenn sich kein Mensch bereit erklärt zu kandidieren, daher bitten wir alle Schüler*innen und Kolleg*innen über eine Kandidatur nachzudenken, denn die JAV ermöglicht Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres im Betrieb mitzubestimmen.

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

verdi-jav

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – Februar 2017

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Willkommen

In den vergangenen Wochen haben wieder viele neue Kolleg*innen ihren Dienst im Rettungsdienst Ammerland angetreten. Daher ein Herzliches Willkommen, der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Rettungsdienst Ammerland GmbH freuen sich, dich als neue*n Kollegen*in begrüßen zu können.

Der Betriebsrat, das sind:

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusätzliche Interessenvertretung für alle Schüler*innen, Auszubildende und Kolleg*innen bis zum Alter von 24 Jahren. Der JAV-Vertreter ist:

Die Betriebsratsmitglieder sind jeweils einzeln über ihre E-Mailadressen erreichbar, dem Betriebsrat als Ganzes könnt ihr über die Adresse alle [at] br-rda.de Nachrichten zukommen lassen.

Darüber hinaus sind wir im Betriebsratsbüro über die Telefonnummer 04488 52220-57 zu erreichen, die Zeiten, zu denen jemand im Büro anzutreffen ist, findet Ihr i.d.R. auf unserer Homepage.

Wenn ihr Fragen habt, Anregungen geben wollt oder die Hilfe des Betriebsrates benötigt, dann schreibt am besten eine E-Mail oder schaut im Dienstplan nach, wann und wo ein Betriebsratsmitglied Dienst hat, und sprecht es an.

Außerdem könnt ihr euch auf der Internetseite des Betriebsrates informieren, unseren Newsletter abonnieren, das Kontaktformular nutzen… Schaut einfach mal rein, stöbert ein wenig rum und registriert euch.

Wir wünschen euch einen guten Start im Rettungsdienst Ammerland
Euer Betriebsrat

Stundenreduzierung Schüler*innen

Die Notfallsanitäterschüler*innen haben ab dem 01.01.2017 eine 39 Stundenwoche. Auf diese Regelung konnte wir uns mit der Geschäftsführung einigen. Die Geschäftsführung möchte aber die Arbeitszeit der Schüler*innen mit einer Arbeitszeiterfassung bewerten lassen.

Der Betriebsrat und die JAV sieht jedoch nicht die Notwendigkeit einer Arbeitszeiterfassung, denn aus dem Ausbildungsverlaufsplan Notfallsanitäter der Rettungsschule Goslar für den Lehrgang G10 – Ausbildungsbeginn August 2016 geht hervor, dass die Schüler*innen 51% ihrer Ausbildungszeit außerhalb unseres Betriebes mit  Unterricht, Praktika, etc. verbringen. 49% sind sie im Betrieb. Tätigkeiten außerhalb einer Bereitschaftszeit im Betrieb, wie Einsätze, Nachbereitung von Einsätzen, Gespräche mit den Praxisanleitern, Selbststudium, etc. verschieben das Verhältnis der Zeiten zugunsten des Anteils, der keine Bereitschaftszeiten enthält.

Ein Gespräch mit dem Schulleiter der Rettungsschule Goslar, Herrn Seebode, bestätigt unsere Auffassung. Er meint, dass sich die Schulzeiten für eine Arbeitszeiterfassung nicht eignen, denn hier werden Unterrichtsstunden mit 45 Minuten und entsprechenden Pausen abgehalten, die mit einer reinen Zeitstunde nicht vergleichbar sind. Im Übrigen sieht es der Schulleiter auch kritisch, die Schüler*innen mit einer verlängerten Arbeitszeit in Minusstunden zu drängen, dies widerspräche dem Gedanken der Berufsausbildung, deren Schwerpunkt auf einer qualitativ guten Ausbildung liegt und nicht in einer möglichst effektiven Ausnutzung der Arbeitszeit.

Unter diesen Aspekten sind sich der Betriebsrat und die JAV einig, dass wir einer eventuellen Arbeitszeiterfassung für die Schüler*innen nicht zustimmen werden.

LOB Ziele und Auswertung Zusatzdienste und Lernzielkontrollen

Die LOB-Zielvereinbarung „Ausfallsicherheit des Rettungsdienstes erhöhen“,  kurz „Zusatzdienste“, ist mit sofortiger Wirkung ungültig. Das heißt, es gibt ab dem 01.01.2017 für Zusatzdienste keine LOB-Punkte mehr. Für eine Auswertung der Zusatzdienste 2016 für die LOB liegt uns noch keine belastbare Liste vor; die uns aktuell vorliegende Liste enthält bisher noch große offensichtliche Lücken, sodass diese für eine Auswertung ungeeignet ist.

Im RDA-Info wurde von der Geschäftsführung eine Auswertung der Lernzielkontrollen 2016 vorgestellt. Das hat den Betriebsrat insofern überrascht, als dass der Betriebsrat auf die bereits am 04.04.2016 angemeldeten erheblichen Bedenken zu den Fragen und Musterlösungen der TB 1 noch keine Antwort erhalten hat. Wir haben seinerzeit die Geschäftsführung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die von uns angemahnten Fragen neu bewertet werden. Die kürzlich zurückgegebenen Fragebögen und Musterlösungen haben allerdings gezeigt, dass eine Neubewertung der monierten Fragen nicht stattgefunden hat. Obendrein wurden zur TB 3 falsche Musterlösungsbögen verteilt, sodass eine Kontrolle der TB 3 nicht möglich ist. Zudem ist es uns nicht erinnerlich, dass wir die Vergabe von Noten vereinbart haben. So bleibt es für uns schleierhaft, wie die Bewertung in Noten zustande kommt.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist einzig die Zielvereinbarung „Teilnahme an internen Fortbildungen verbessern“ eindeutig  in der Auswertung als Grundlage für die Berechnung der LOB-Punkte geeignet. Solange uns nicht alle Auswertungen korrekt vorliegen, können wir uns keiner Bewertung anschließen und keiner Auszahlung der LOB zustimmen.

Entgeltordnung

Auch hier hat die Geschäftsführung mit ihren Ausführungen überrascht. Es ist allseits bekannt, dass die Schulungen für den Betriebsrat zur Umsetzung der Entgeltordnung (EGO) im Rettungsdienst erst am 22./23. Februar 2017 stattfinden. Auf Fragen zu den Ausführungen im RDA-Info können wir also nicht verbindlich antworten. Ob die Ausführungen richtig sind, wird der BR erst nach der Schulung beurteilen können. Bis dahin gilt nach wie vor für alle Kolleg*innen die Bitte um Zurückhaltung bei Höhergruppierungsanträgen! Wir hätten eine gemeinsame Stellungnahme von GF und BR Ende Februar für zielführender gehalten.

Auslastung K 31/32

Wie ihr euch noch erinnern könnt, stand mit Einführung des 24 Stunden-KTW die Frage im Raum, ob wir diesen in 12 Stunden-Schichten oder lieber doch in kürzeren Schichten besetzen sollen. Wir haben uns bekanntlich für die 12 Stundenvariante entschieden. Wir bitte euch um Erfahrungsberichte zu den Tag- wie zu den Nachtschichten. Diese Erfahrungsberichte könnt ihr in unserem Forum posten: https://br-rda.de/forum/viewforum.php?f=56

Neues Forum „Kolleg*innen des RDA diskutieren“

Um euch einen weiteren Weg zu öffnen mit dem ihr mit uns und den anderen Kolleg*innen in Kontakt treten könnt, haben wir unser Forum erweitert und einen Bereich für alle Kolleg*innen eingerichtet. Dort könnt ihr selbst Themen eröffnen oder bei bestehen Themen mitdiskutieren. Gelegentlich wird es dort auch Umfragen geben. Um in diesem Forum lesen und schreiben zu können, ist es notwendig, dass ihr euch dort registriert. Das geht nur mit Klarnamen und der E-Mailadresse, die hier im Betrieb hinterlegt ist. Gleichzeitig müsst ihr eine Spam-Bot-Schutzfrage beantworten, diese lautet: „Bitte nenne die Summe aller Hausnummern aller RDA-Rettungswachen inkl. Buchstaben“. Wenn ihr dies erfolgreich geschafft habt, wird die Registrierung geprüft und freigeschaltet. Diese Forum ist nur für Kolleg*innen des RDA, die Geschäftsführung hat hier keinen Zutritt, wir sind also unter uns. Der Link zu Registrierung: https://br-rda.de/forum/ucp.php?mode=register&sid=3a66fe5d83edbeb99e183a704ddb61f9  . Das Forum ist auch auf allen mobilen Plattformen wie Android, IPhone, Windows-Phone über die App „Tapatalk“ nutzbar.

Unsere Konflikte mit der Geschäftsführung

Nachdem die Geschäftsführung nun in ihrem RDA-Info das Thema Konflikte in einer sehr fragwürdigen Weise eröffnet hat, kommen wir nicht umhin, dazu Stellung zu beziehen. Eines vorweg: Der Stil, in dem die Geschäftsführung diese Konflikte andeutet, soll nicht unser Stil sein. Wir meinen, solche Sätze wie „Glauben Sie nicht alles …“ sind nicht sonderlich zielführend. Mag sein, dass es die Geschäftsführung als „unsinnig“ ansieht, sich für die Interessen unserer Kolleg*innen einzusetzen, wir meinen allerdings, dass dies unsere Aufgabe als Betriebsrat ist. Dass man sich dabei mal streitet, liegt in der Natur der Sache.

Aber worum geht es? Wir streiten uns zur Zeit mit der Geschäftsführung um die Arbeitszeit der Schüler*innen. Dieser Streit ist dann ausgestanden, wenn uns die Geschäftsführung endgültig bestätigt, dass sie auf eine Arbeitszeiterfassung bei den Schüler*innen verzichtet.

Wir streiten uns darum, ob die 6-Stunden KTW-Schichten eine Pause haben oder nicht. Das Arbeitszeitgesetz sagt, dass nach 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten und nach 9 Stunden eine Pause von 45 Minuten einzuhalten ist. Der 6-Stunden KTW hat inkl. Umkleidezeiten 6,25 Stunden, 9-Stunden KTWs haben eine Arbeitszeit inkl Umkleidezeiten von 9,25 Stunden. U.E. steht demnach beiden eine Pause von 30 bzw. 45 Minuten zu. Die Geschäftsführung sieht die rechtliche Lage gleich, sagt aber, wenn wir das einfordern, dann mache die GF auch von ihrem Recht Gebrauch, mit der Konsequenz, dass niemand die Wache vor Ablauf der Umkleidezeit verlässt.

Wir sind uns nicht einig über die Bewertung der Arbeitszeit während der Betriebsratsarbeit, wir streiten uns um die Umsetzung des Teilzeitbefristungsgesetzes, wir streiten uns über eine Rechtsberatung zur Durchführung einer Arbeitszeiterfassung.

Zu allen Themen haben wir eine Zwischenlösung oder das Thema auf eine gemeinsame Klausurtagung vertagt. Die Beschlüsse für ein mögliches Beschlussverfahren zu den Themen wurden mit Blick auf die Klausurtagung ausgesetzt. Was soll diese Mitteilung im RDA-Info nun dazu, fragen wir?

Dann ist uns zu Ohren gekommen, dass die Geschäftsführung immer noch auf den in ihren Augen von uns zu kurz gesetzten Fristen für die o.g. Beschlüsse herumreitet (Dienstbesprechung BZ). Dazu ist zu sagen, dass uns die Abwesenheit des Geschäftsführers nicht bekannt war und wir zu allen Beschlüssen ohne Widerstand eine Fristverlängerung gewährt haben. Wir fragen, wo ist an dieser Stelle das Problem?

Aber glaubt ja nicht alles … 😉

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat