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Betriebsratsinfo – August 2017 – 2

Informationen zur Betriebsratsarbeit


Auslastung K31 / K32

Wie ihr euch noch erinnern könnt, stand mit Einführung des 24 Stunden-KTW die Frage im Raum, in welchen Schichtlängen dies umgesetzt werden sollte. Wir haben uns bekanntlich für die 12 Stundenvariante entschieden.

Es gibt dazu die unterschiedlichsten Rückmeldungen aus dem Kolleg*innenkreis. Die Berichte sind sehr zufällig, sie bieten daher keine solide Basis für eine Evaluierung. Die einen sagen, man fährt den ganzen Tag durch, die anderen sagen, der Dienst sei völlig entspannt. Die statistische Bewertung, die wir von der Geschäftsführung dazu bekommen klärt uns zwar über die durchschnittliche Auslastung auf, sie sagt aber nichts über Belastungen aus, die aus den Spitzenwerten nach oben resultieren. Denn eine Durchschnittswert ist eben nur ein Durchschnittswert.

Wir möchten eure Einschätzung dazu hören, denn die reale Belastung könnt nur ihr einschätzen. Aus diesem Grund findet ihr in diesen Info einen Doodle-Link, unter dem ihr an einer Umfrage teilnehmen könnt:

Umfrage K31 / K32

Mit dieser Umfrage möchten wir uns ein Bild darüber machen, welche Variante ihr nach den Erfahrungen mit dem 24 Stunden-KTW nun bevorzugen würdet. Ihr könnt neben der einfachen Wahl auch Kommentare abgeben, z.B. was euch besonders nervt oder belastet oder was ihr bei Veränderungen befürchtet. Ihr könnt nur eine Möglichkeit auswählen. Dies ist eine verdeckte Umfrage, d.h. die Kommentare sind nur für uns lesbar, die Namen werden nicht öffentlich angezeigt.

Auch hier gilt das gleiche wie seinerzeit bei der großen Mitarbeiter*innenbefragung, aussagekräftig kann so eine Umfrage nur mit einer großen Beteiligung sein. Dies ist nun ein weiterer Versuch möglichst umfassend Stimmen aus dem Kolleg*innenkreis einzufangen. Ob dies gelingt liegt auch an euch, also nehmt euch die Zeit für ein paar Klicks und gebt uns Rückmeldung.

Stichtag ist der 31. August 2017, 18:00 Uhr, dann wird die Umfrage geschlossen.

Vielen Dank für eure Mitwirkung!

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – Februar 2017

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Willkommen

In den vergangenen Wochen haben wieder viele neue Kolleg*innen ihren Dienst im Rettungsdienst Ammerland angetreten. Daher ein Herzliches Willkommen, der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Rettungsdienst Ammerland GmbH freuen sich, dich als neue*n Kollegen*in begrüßen zu können.

Der Betriebsrat, das sind:

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusätzliche Interessenvertretung für alle Schüler*innen, Auszubildende und Kolleg*innen bis zum Alter von 24 Jahren. Der JAV-Vertreter ist:

Die Betriebsratsmitglieder sind jeweils einzeln über ihre E-Mailadressen erreichbar, dem Betriebsrat als Ganzes könnt ihr über die Adresse alle [at] br-rda.de Nachrichten zukommen lassen.

Darüber hinaus sind wir im Betriebsratsbüro über die Telefonnummer 04488 52220-57 zu erreichen, die Zeiten, zu denen jemand im Büro anzutreffen ist, findet Ihr i.d.R. auf unserer Homepage.

Wenn ihr Fragen habt, Anregungen geben wollt oder die Hilfe des Betriebsrates benötigt, dann schreibt am besten eine E-Mail oder schaut im Dienstplan nach, wann und wo ein Betriebsratsmitglied Dienst hat, und sprecht es an.

Außerdem könnt ihr euch auf der Internetseite des Betriebsrates informieren, unseren Newsletter abonnieren, das Kontaktformular nutzen… Schaut einfach mal rein, stöbert ein wenig rum und registriert euch.

Wir wünschen euch einen guten Start im Rettungsdienst Ammerland
Euer Betriebsrat

Stundenreduzierung Schüler*innen

Die Notfallsanitäterschüler*innen haben ab dem 01.01.2017 eine 39 Stundenwoche. Auf diese Regelung konnte wir uns mit der Geschäftsführung einigen. Die Geschäftsführung möchte aber die Arbeitszeit der Schüler*innen mit einer Arbeitszeiterfassung bewerten lassen.

Der Betriebsrat und die JAV sieht jedoch nicht die Notwendigkeit einer Arbeitszeiterfassung, denn aus dem Ausbildungsverlaufsplan Notfallsanitäter der Rettungsschule Goslar für den Lehrgang G10 – Ausbildungsbeginn August 2016 geht hervor, dass die Schüler*innen 51% ihrer Ausbildungszeit außerhalb unseres Betriebes mit  Unterricht, Praktika, etc. verbringen. 49% sind sie im Betrieb. Tätigkeiten außerhalb einer Bereitschaftszeit im Betrieb, wie Einsätze, Nachbereitung von Einsätzen, Gespräche mit den Praxisanleitern, Selbststudium, etc. verschieben das Verhältnis der Zeiten zugunsten des Anteils, der keine Bereitschaftszeiten enthält.

Ein Gespräch mit dem Schulleiter der Rettungsschule Goslar, Herrn Seebode, bestätigt unsere Auffassung. Er meint, dass sich die Schulzeiten für eine Arbeitszeiterfassung nicht eignen, denn hier werden Unterrichtsstunden mit 45 Minuten und entsprechenden Pausen abgehalten, die mit einer reinen Zeitstunde nicht vergleichbar sind. Im Übrigen sieht es der Schulleiter auch kritisch, die Schüler*innen mit einer verlängerten Arbeitszeit in Minusstunden zu drängen, dies widerspräche dem Gedanken der Berufsausbildung, deren Schwerpunkt auf einer qualitativ guten Ausbildung liegt und nicht in einer möglichst effektiven Ausnutzung der Arbeitszeit.

Unter diesen Aspekten sind sich der Betriebsrat und die JAV einig, dass wir einer eventuellen Arbeitszeiterfassung für die Schüler*innen nicht zustimmen werden.

LOB Ziele und Auswertung Zusatzdienste und Lernzielkontrollen

Die LOB-Zielvereinbarung „Ausfallsicherheit des Rettungsdienstes erhöhen“,  kurz „Zusatzdienste“, ist mit sofortiger Wirkung ungültig. Das heißt, es gibt ab dem 01.01.2017 für Zusatzdienste keine LOB-Punkte mehr. Für eine Auswertung der Zusatzdienste 2016 für die LOB liegt uns noch keine belastbare Liste vor; die uns aktuell vorliegende Liste enthält bisher noch große offensichtliche Lücken, sodass diese für eine Auswertung ungeeignet ist.

Im RDA-Info wurde von der Geschäftsführung eine Auswertung der Lernzielkontrollen 2016 vorgestellt. Das hat den Betriebsrat insofern überrascht, als dass der Betriebsrat auf die bereits am 04.04.2016 angemeldeten erheblichen Bedenken zu den Fragen und Musterlösungen der TB 1 noch keine Antwort erhalten hat. Wir haben seinerzeit die Geschäftsführung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die von uns angemahnten Fragen neu bewertet werden. Die kürzlich zurückgegebenen Fragebögen und Musterlösungen haben allerdings gezeigt, dass eine Neubewertung der monierten Fragen nicht stattgefunden hat. Obendrein wurden zur TB 3 falsche Musterlösungsbögen verteilt, sodass eine Kontrolle der TB 3 nicht möglich ist. Zudem ist es uns nicht erinnerlich, dass wir die Vergabe von Noten vereinbart haben. So bleibt es für uns schleierhaft, wie die Bewertung in Noten zustande kommt.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist einzig die Zielvereinbarung „Teilnahme an internen Fortbildungen verbessern“ eindeutig  in der Auswertung als Grundlage für die Berechnung der LOB-Punkte geeignet. Solange uns nicht alle Auswertungen korrekt vorliegen, können wir uns keiner Bewertung anschließen und keiner Auszahlung der LOB zustimmen.

Entgeltordnung

Auch hier hat die Geschäftsführung mit ihren Ausführungen überrascht. Es ist allseits bekannt, dass die Schulungen für den Betriebsrat zur Umsetzung der Entgeltordnung (EGO) im Rettungsdienst erst am 22./23. Februar 2017 stattfinden. Auf Fragen zu den Ausführungen im RDA-Info können wir also nicht verbindlich antworten. Ob die Ausführungen richtig sind, wird der BR erst nach der Schulung beurteilen können. Bis dahin gilt nach wie vor für alle Kolleg*innen die Bitte um Zurückhaltung bei Höhergruppierungsanträgen! Wir hätten eine gemeinsame Stellungnahme von GF und BR Ende Februar für zielführender gehalten.

Auslastung K 31/32

Wie ihr euch noch erinnern könnt, stand mit Einführung des 24 Stunden-KTW die Frage im Raum, ob wir diesen in 12 Stunden-Schichten oder lieber doch in kürzeren Schichten besetzen sollen. Wir haben uns bekanntlich für die 12 Stundenvariante entschieden. Wir bitte euch um Erfahrungsberichte zu den Tag- wie zu den Nachtschichten. Diese Erfahrungsberichte könnt ihr in unserem Forum posten: https://br-rda.de/forum/viewforum.php?f=56

Neues Forum „Kolleg*innen des RDA diskutieren“

Um euch einen weiteren Weg zu öffnen mit dem ihr mit uns und den anderen Kolleg*innen in Kontakt treten könnt, haben wir unser Forum erweitert und einen Bereich für alle Kolleg*innen eingerichtet. Dort könnt ihr selbst Themen eröffnen oder bei bestehen Themen mitdiskutieren. Gelegentlich wird es dort auch Umfragen geben. Um in diesem Forum lesen und schreiben zu können, ist es notwendig, dass ihr euch dort registriert. Das geht nur mit Klarnamen und der E-Mailadresse, die hier im Betrieb hinterlegt ist. Gleichzeitig müsst ihr eine Spam-Bot-Schutzfrage beantworten, diese lautet: „Bitte nenne die Summe aller Hausnummern aller RDA-Rettungswachen inkl. Buchstaben“. Wenn ihr dies erfolgreich geschafft habt, wird die Registrierung geprüft und freigeschaltet. Diese Forum ist nur für Kolleg*innen des RDA, die Geschäftsführung hat hier keinen Zutritt, wir sind also unter uns. Der Link zu Registrierung: https://br-rda.de/forum/ucp.php?mode=register&sid=3a66fe5d83edbeb99e183a704ddb61f9  . Das Forum ist auch auf allen mobilen Plattformen wie Android, IPhone, Windows-Phone über die App „Tapatalk“ nutzbar.

Unsere Konflikte mit der Geschäftsführung

Nachdem die Geschäftsführung nun in ihrem RDA-Info das Thema Konflikte in einer sehr fragwürdigen Weise eröffnet hat, kommen wir nicht umhin, dazu Stellung zu beziehen. Eines vorweg: Der Stil, in dem die Geschäftsführung diese Konflikte andeutet, soll nicht unser Stil sein. Wir meinen, solche Sätze wie „Glauben Sie nicht alles …“ sind nicht sonderlich zielführend. Mag sein, dass es die Geschäftsführung als „unsinnig“ ansieht, sich für die Interessen unserer Kolleg*innen einzusetzen, wir meinen allerdings, dass dies unsere Aufgabe als Betriebsrat ist. Dass man sich dabei mal streitet, liegt in der Natur der Sache.

Aber worum geht es? Wir streiten uns zur Zeit mit der Geschäftsführung um die Arbeitszeit der Schüler*innen. Dieser Streit ist dann ausgestanden, wenn uns die Geschäftsführung endgültig bestätigt, dass sie auf eine Arbeitszeiterfassung bei den Schüler*innen verzichtet.

Wir streiten uns darum, ob die 6-Stunden KTW-Schichten eine Pause haben oder nicht. Das Arbeitszeitgesetz sagt, dass nach 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten und nach 9 Stunden eine Pause von 45 Minuten einzuhalten ist. Der 6-Stunden KTW hat inkl. Umkleidezeiten 6,25 Stunden, 9-Stunden KTWs haben eine Arbeitszeit inkl Umkleidezeiten von 9,25 Stunden. U.E. steht demnach beiden eine Pause von 30 bzw. 45 Minuten zu. Die Geschäftsführung sieht die rechtliche Lage gleich, sagt aber, wenn wir das einfordern, dann mache die GF auch von ihrem Recht Gebrauch, mit der Konsequenz, dass niemand die Wache vor Ablauf der Umkleidezeit verlässt.

Wir sind uns nicht einig über die Bewertung der Arbeitszeit während der Betriebsratsarbeit, wir streiten uns um die Umsetzung des Teilzeitbefristungsgesetzes, wir streiten uns über eine Rechtsberatung zur Durchführung einer Arbeitszeiterfassung.

Zu allen Themen haben wir eine Zwischenlösung oder das Thema auf eine gemeinsame Klausurtagung vertagt. Die Beschlüsse für ein mögliches Beschlussverfahren zu den Themen wurden mit Blick auf die Klausurtagung ausgesetzt. Was soll diese Mitteilung im RDA-Info nun dazu, fragen wir?

Dann ist uns zu Ohren gekommen, dass die Geschäftsführung immer noch auf den in ihren Augen von uns zu kurz gesetzten Fristen für die o.g. Beschlüsse herumreitet (Dienstbesprechung BZ). Dazu ist zu sagen, dass uns die Abwesenheit des Geschäftsführers nicht bekannt war und wir zu allen Beschlüssen ohne Widerstand eine Fristverlängerung gewährt haben. Wir fragen, wo ist an dieser Stelle das Problem?

Aber glaubt ja nicht alles … 😉

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – Dezember 2016

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Willkommen

In den vergangenen Wochen haben wieder viele neue Kolleg*innen ihren Dienst im Rettungsdienst Ammerland angetreten. Daher ein Herzliches Willkommen, der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Rettungsdienst Ammerland GmbH freuen sich, dich als neue*n Kollegen*in begrüßen zu können.

Der Betriebsrat, das sind:

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusätzliche Interessenvertretung für alle Schüler*innen, Auszubildende und Kolleg*innen bis zum Alter von 24 Jahren. Der JAV-Vertreter ist:

Die Betriebsratsmitglieder sind jeweils einzeln über ihre E-Mailadressen erreichbar, dem Betriebsrat als Ganzes könnt ihr über die Adresse alle [at] br-rda.de Nachrichten zukommen lassen.

Darüber hinaus sind wir im Betriebsratsbüro über die Telefonnummer 04488 52220-57 zu erreichen, die Zeiten, zu denen jemand im Büro anzutreffen ist, findet Ihr i.d.R. auf unserer Homepage.

Wenn ihr Fragen habt, Anregungen geben wollt oder Hilfe des Betriebsrates benötigt, dann schreibt am besten eine E-Mail oder schaut im Dienstplan nach, wann und wo ein Betriebsratsmitglied Dienst hat, und sprecht es an.

Außerdem könnt ihr euch auf der Internetseite des Betriebsrates informieren, unseren Newsletter abonnieren, das Kontaktformular nutzen… schaut einfach mal rein, stöbert ein wenig rum und registriert euch.

Wir wünschen Euch einen guten Start im Rettungsdienst Ammerland
Euer Betriebsrat

Teilbetriebsversammlungen 2016

Die Teilbetriebsversammlungen 2016 waren mit insgesamt 35 Besucher*innen schlecht besucht wie nie. Unter dem Aspekt, dass als Schwerpunkt dieser Versammlungen die Vorstellung der Ergebnisse der Befragung aus dem Frühjahr 2016 vorgesehen war, ist diese Besucherquote schon enttäuschend.  Wir haben, im Zusammenhang mit der Befragung, mit den Anwesenden über Möglichkeiten des Kontakts zwischen Betriebsrat und Kolleg*innen diskutiert, die Sichtweisen hierzu waren sehr differenziert. Wir werden das in unserer ersten Januarsitzung auswerten und hier berichten.

Dienstplan 2017

Es sind bereits mehrere Betriebsratsmitglieder auf den Verbleib des Dienstplanes 2017 angesprochen worden, der läge ja nun beim Betriebsrat, hörten wir dabei immer wieder. Ja wir haben den Dienstplan mit den dazugehörigen Statistiken am Freitag den 16.12. nachmittags bekommen. Über das Wochenende wurden die Unterlagen begutachtet, so dass wir am Montag darüber beraten konnten. Es blieben Frage offen, die wir am Montagnachmittag (19.12.) an den Geschäftsführer übermittelt haben. So eben, am 20.12. um 16:00 haben wir darauf eine Antwort erhalten. Nun wird die Antwort von allen BR-Mitgliedern wiederum begutachtet, wir werden in einer „virtuellen Konferenz“ darüber beraten, ob unsere Fragen zufriedenstellend beantwortet wurden und der Freigabe des Dienstplanes nichts mehr im Wege steht.

Warum beschreiben wir das hier so detailliert? Nun, dafür muss man etwas weiter ausholen, seit September fragen wir bei der Geschäftsführung nach, ob sich am Dienstplan 2017 auf Grund einer möglichen Bedarfsausweitung etwas ändern wird und mahnen an, dass die Zeit am Ende des Jahres nicht unser Freund sein wird. Wir wurden immer wieder vertröstet, die Verhandlungen mit den Krankenkassen seinen noch nicht beendet. Der Betriebsrat ist in der Kette der zu beteiligenden Personen und Gremien der letzte, das heißt wir bekommen den Plan erst auf den Tisch, wenn bereits die gesamte Belegschaft sehnsüchtig auf ihn wartet.  Nichtsdestotrotz nehmen wir uns die Zeit unsere Arbeit gründlich zu machen, was im Übrigen nebenbei, während Wochenenddiensten, Tagesfortbildungen, Krankheit und Weinachssteinkäufen geschehen muss! Daher bitten wir um euer Verständnis, schneller geht es nicht und an uns liegt es nicht!

Wir tun unser Möglichstes, damit ihr die Pläne bald in den Postfächern habt.

Bundesreisekostengesetz Verpflegungsgeld

Es gibt im Bundesreisekostengesetz eine „Kann-Regelung“, die es ermöglicht bei KTW-Ferntouren, mit einer über 8-stündigen Abwesenheit, ein Verpflegungsgeld in Höhe von 12,– Euro auszuzahlen. Dieses Verpflegungsgeld wird nun auf Antrag ausgezahlt. Bei der Inanspruchnahme ist aber unbedingt zu beachten, dass dieser Betrag in der Steuererklärung nachzuweisen ist und dort bei dem sogenannten Verpflegungsmehraufwand zum Abzug werden muss.

Frohe Weihnachten und eine gutes neues Jahr

Zum Schluss bleibt uns nur noch Euch ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start für eine gutes neues Jahr zu wünschen.

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

hier auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/
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Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat