Informationen zur Betriebsratsarbeit
Willkommen
In den vergangenen Wochen haben wieder viele neue Kolleg*innen ihren Dienst im Rettungsdienst Ammerland angetreten und wir konnten vier neue Notfallsanitäterschüler*innen begrüßen. Daher ein Herzliches Willkommen, der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH freut sich Dich als neue*n Kollegen*in begrüßen zu können.
Der Betriebsrat, das sind:
- Uwe Heiderich-Willmer, Betriebsratsvorsitzender, Rettungsassistent, Betriebsratsmitglied seit 2010, Wache Edewecht, uwe.heiderich-willmer [at] br-rda.de
- Marcus Schumacher, stellvertr. Betriebsratsvorsitzender, Betriebsratsmitglied seit 2001, Wache Westerstede, marcus.schumacher [at] br-rda.de
- Julia Steinberg, Rettungsassistentin, Betriebsratsmitglied seit 2010, Wache Rastede, julia.steinberg [at] br-rda.de
- Andre Höhne, Rettungsassistent, Betriebsratsmitglied seit 2014, Wache Westerstede, andre.hoehne [at] br-rda.de
- Steve Stimming, Rettungsassistent, Betriebsratsmitglied seit 2014, Wache Bad Zwischenahn, steve.stimming [at] br-rda.de
Die Betriebsratsmitglieder sind jeweils einzeln über ihre E-Mailadressen erreichbar, dem Betriebsrat als Ganzes könnt Ihr über die Adresse info [at] br-rda.de Nachrichten zukommen lassen.
Darüber hinaus sind wir im Betriebsratsbüro über die Telefonnummer 04488 5222057 zu erreichen, die Zeiten wann jemand im Büro anzutreffen ist, findet Ihr auf unserer Homepage
Wenn Ihr Fragen habt, Anregungen geben wollt oder Hilfe des Betriebsrates benötigt, dann schreibt am besten eine E-Mail oder schaut im Dienstplan wann und wo ein Betriebsratsmitglied Dienst hat und sprecht es an.
Darüber hinaus könnt Ihr Euch auf der Internetseite des Betriebsrates informieren, unseren Newsletter abonnieren, das Kontaktformular nutzen… schaut einfach mal rein, stöbert ein wenig rum und registriert Euch.
Wir wünschen Euch einen guten Start im Rettungsdienst Ammerland
Euer Betriebsrat
LOB wann gibt es einen Punkt
Es wird im Kollegen*innenkreis mit aller Regelmäßig die Frage diskutiert, wann und warum es LOB-Punkte für den Besuch einer Fortbildung gibt. Leider ist dies nur möglich, wenn die Fortbildung während der Freizeit besucht wird. Dabei gilt der Zeitraum, der nicht in einer bereits zugeteilten Springerschicht liegt auch als Freizeit. Beispiel: Wird ein „S“ zu einer „W8“, dann gibt es für den Besuch der Fortbildung um 16:30 Punkte, für die um 19:30 logischerweise nicht. Mit dieser Regelung sollen Kollegen*innen, die ihren Dienst in den Wachen Edewecht, Bad Zwischenahn oder Rastede ausüben nicht benachteiligt werden. Denn diese könnten nie eine Fortbildung während der Dienstzeit besuchen.
Beim Besuch einer Fortbildung während des Urlaubs, einer Krankschreibung, einem Arbeitsverbot bei Schwangerschaft, der Elternzeit etc. stehen der Verteilung von LOB-Punkten rechtliche Fragen im Wege.
Stellenausschreibung
Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom 29.07.2015 beschlossen: „Gemäß § 93 BetrVG Ausschreibung von Arbeitsplätzen beschließt der Betriebsrat, dass künftig sämtliche zu besetzende Arbeitsplätze innerbetrieblich ausgeschrieben werden sollen. Eine Vereinbarung mit der Geschäftsführung über die Ausschreibungsgrundsätze wird angestrebt.“
Diese Betriebsvereinbarung ist bereits in Arbeit und steht kurz vor dem Abschluss. Sobald diese unterschrieben und gültig ist werden wir berichten.
Rest- Wechselschichturlaube und Überstunden
Leider ist es uns nicht gelungen die Überstunden, Resturlaube und Wechselschichturlaube wie geplant im Laufe des Jahres abzubauen. Unerwartete Kündigungen und unerwartete Langzeitkranke machten immer wieder einen Strich durch die Planungen. Um die Springerressourcen, die nach der Urlaubsplanung eigentlich nur für „nicht geplante“ Krankheiten zur Verfügung stehen sollten, ihrer eigentlichen Funktion wieder zuführen zu können, werden nun befristet Aushilfen eingestellt. Diese sollen helfen diesen Stundenberg abzubauen ohne die laufende Springerreserve über Gebühr zu belasten. Damit dies möglich ist, hat der Betriebsrat einige Änderungen in den Betriebsvereinbarungen „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ und „Urlaub“ mit der Geschäftsführung vereinbart. Die Änderungen beziehen sich auf die Dienst- und Urlaubsplanung. Die überarbeiteten Fassungen werden in Kürze hier und im Intranet nachlesbar sein.
Fahrzeugausstattung RTW und KTW
Auf der Grundlage von § 90 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat ein umfassendes Recht auf Unterrichtung und Beratung bei Maßnahmen, die vom Arbeitgeber geplant sind – soweit diese unter die in § 90 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 BetrVG aufgezählten Maßnahmen zu fassen sind. Durch die frühzeitige Information soll der Betriebsrat in die Lage versetzt werden, frühzeitig Einfluss auf die äußeren Bedingungen bei der Erbringung der Arbeitsleistung zu erhalten und so für eine menschenwürdige Gestaltung der Arbeitswelt im Betrieb Sorge zu tragen. Dass die Bedingungen in unseren Betrieb menschenwürdig sind, daran besteht kein Zweifel, nichts desto trotz haben wir die Vorschläge aus dem Kollegen*innenkreis bezüglich der Fahrzeugausstattungen aufgenommen und an die Geschäftsführung herangetragen, denn gut ausgestattet zu sein, soll nicht bedeuten, dass es nicht noch besser werden kann.
In diesem Sinne haben wir einige Verbesserungsvorschläge für die Ausstattung der RTWs an die Geschäftsführung übermittelt. Die Geschäftsführung hat uns mitgeteilt, dass sie zunächst die Kosten für die Umsetzung der Vorschläge ermitteln lässt. Auf der Basis dieser Ergebnisse werden wir dann zu gegebener Zeit weiter beraten und hier berichten.
Gleiches haben wir für die Ausstattung der KTWs vor, hier zu werden wir demnächst die gesammelten Stimmen aus dem Kollegen*innenkreis zusammenfassen und an die Geschäftsführung übermitteln.
Um Missverständnisse zu vermeiden sei noch einmal erwähnt, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beschränkt sich in dieser Frage auf ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht. Das heißt, wir dürfen unseren Senf abgegeben, ob er aufs Würstchen kommt entscheidet die Geschäftsführung allein.
Gewerkschafts- und Tarifarbeit
Wie wir bereits im Juni-Info berichtet haben, hat sich Ende Mai eine ver.di Betriebsgruppe gegründet. Gewerkschafts- und Tarifarbeit gehört nicht zu den Aufgaben eines Betriebsrates, das heißt, dass die Aktivitäten von BR-Mitgliedern in den gewerkschaftlichen Bezirksfach- Landesfach und Tarifgruppen bzw. Kommissionen außerhalb einer Betriebsratstätigkeit stattfinden. Nachdem eine ver.di-Betriebsgruppe im RD-Ammerland gegründet wurde, ist es nun einfacher diese beiden Bereich auseinander zu halten.
Künftig wird die ver.di Betriebsgruppe die ver.di-Mitglieder über ihre Treffen und über die Arbeit in den ver.di-Gremien während ihrer Treffen und über das betriebsgruppeneigene Forum „ver.di im RD-Ammerland“ informieren.
Dass Gewerkschaftsarbeit und Betriebsratsarbeit zu trennen ist, heißt nicht, dass der Betriebsrat keine Werbung für eine Gewerkschaft machen darf, daher die Einladung an alle die diesen Schritt bisher noch nicht getan haben: Rettungsdienst, Gute Arbeit für Lebensretter hier gibt es auch einen Link zum Mitglied werden. Die Betriebsgruppe trifft sich das nächste mal am 17.09.2015 im Schulungsraum des RD in der Hössenschule.
Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:
hier auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/
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Euer Betriebsrat