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Betriebsratsinfo – September 2015

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Willkommen

In den vergangenen Wochen haben wieder viele neue Kolleg*innen ihren Dienst im Rettungsdienst Ammerland angetreten und wir konnten vier neue Notfallsanitäterschüler*innen begrüßen. Daher ein Herzliches Willkommen, der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH freut sich Dich als neue*n Kollegen*in begrüßen zu können.

Der Betriebsrat, das sind:

Die Betriebsratsmitglieder sind jeweils einzeln über ihre E-Mailadressen erreichbar, dem Betriebsrat als Ganzes könnt Ihr über die Adresse info [at] br-rda.de Nachrichten zukommen lassen.

Darüber hinaus sind wir im Betriebsratsbüro über die Telefonnummer 04488 5222057 zu erreichen, die Zeiten wann jemand im Büro anzutreffen ist, findet Ihr auf unserer Homepage

Wenn Ihr Fragen habt, Anregungen geben wollt oder Hilfe des Betriebsrates benötigt, dann schreibt am besten eine E-Mail oder schaut im Dienstplan wann und wo ein Betriebsratsmitglied Dienst hat und sprecht es an.

Darüber hinaus könnt Ihr Euch auf der Internetseite des Betriebsrates informieren, unseren Newsletter abonnieren, das Kontaktformular nutzen… schaut einfach mal rein, stöbert ein wenig rum und registriert Euch.

Wir wünschen Euch einen guten Start im Rettungsdienst Ammerland
Euer Betriebsrat

LOB wann gibt es einen Punkt

Es wird im Kollegen*innenkreis mit aller Regelmäßig die Frage diskutiert, wann und warum es LOB-Punkte für den Besuch einer Fortbildung gibt. Leider ist dies nur möglich, wenn die Fortbildung während der Freizeit besucht wird. Dabei gilt der Zeitraum, der nicht in einer bereits zugeteilten Springerschicht liegt auch als Freizeit. Beispiel: Wird ein „S“ zu einer „W8“, dann gibt es für den Besuch der Fortbildung um 16:30 Punkte, für die um 19:30 logischerweise nicht. Mit dieser Regelung sollen Kollegen*innen, die ihren Dienst in den Wachen Edewecht, Bad Zwischenahn oder Rastede ausüben nicht benachteiligt werden. Denn diese könnten nie eine Fortbildung während der Dienstzeit besuchen.

Beim Besuch einer Fortbildung während des Urlaubs, einer Krankschreibung, einem Arbeitsverbot bei Schwangerschaft, der Elternzeit etc. stehen der Verteilung von LOB-Punkten rechtliche Fragen im Wege.

Stellenausschreibung

Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom 29.07.2015 beschlossen: „Gemäß § 93 BetrVG Ausschreibung von Arbeitsplätzen beschließt der Betriebsrat, dass künftig sämtliche zu besetzende Arbeitsplätze innerbetrieblich ausgeschrieben werden sollen. Eine Vereinbarung mit der Geschäftsführung über die Ausschreibungsgrundsätze wird angestrebt.“

Diese Betriebsvereinbarung ist bereits in Arbeit und steht kurz vor dem Abschluss. Sobald diese unterschrieben und gültig ist werden wir berichten.

Rest- Wechselschichturlaube und Überstunden

Leider ist es uns nicht gelungen die Überstunden, Resturlaube und Wechselschichturlaube wie geplant im Laufe des Jahres abzubauen. Unerwartete Kündigungen und unerwartete Langzeitkranke machten immer wieder einen Strich durch die Planungen. Um die Springerressourcen, die nach der Urlaubsplanung eigentlich nur für „nicht geplante“ Krankheiten zur Verfügung stehen sollten, ihrer eigentlichen Funktion wieder zuführen zu können, werden nun befristet Aushilfen eingestellt. Diese sollen helfen diesen Stundenberg abzubauen ohne die laufende Springerreserve über Gebühr zu belasten. Damit dies möglich ist, hat der Betriebsrat einige Änderungen in den Betriebsvereinbarungen „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ und „Urlaub“ mit der Geschäftsführung vereinbart. Die Änderungen beziehen sich auf die Dienst- und Urlaubsplanung. Die überarbeiteten Fassungen werden in Kürze hier und im Intranet nachlesbar sein.

Fahrzeugausstattung RTW und KTW

Auf der Grundlage von § 90 Abs. 1 BetrVG  hat der Betriebsrat ein umfassendes Recht auf Unterrichtung und Beratung bei Maßnahmen, die vom Arbeitgeber geplant sind – soweit diese unter die in § 90 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 BetrVG aufgezählten Maßnahmen zu fassen sind. Durch die frühzeitige Information soll der Betriebsrat in die Lage versetzt werden, frühzeitig Einfluss auf die äußeren Bedingungen bei der Erbringung der Arbeitsleistung zu erhalten und so für eine menschenwürdige Gestaltung der Arbeitswelt im Betrieb Sorge zu tragen. Dass die Bedingungen in unseren Betrieb menschenwürdig sind, daran besteht kein Zweifel, nichts desto trotz haben wir die Vorschläge aus dem Kollegen*innenkreis bezüglich der Fahrzeugausstattungen aufgenommen und an die Geschäftsführung herangetragen, denn gut ausgestattet zu sein, soll nicht bedeuten, dass es nicht noch besser werden kann.

In diesem Sinne haben wir einige Verbesserungsvorschläge für die Ausstattung der RTWs an die Geschäftsführung übermittelt. Die Geschäftsführung hat uns mitgeteilt, dass sie zunächst die Kosten für die Umsetzung der Vorschläge ermitteln lässt. Auf der Basis dieser Ergebnisse werden wir dann zu gegebener Zeit weiter beraten und hier berichten.

Gleiches haben wir für die Ausstattung der KTWs vor, hier zu werden wir demnächst die gesammelten Stimmen aus dem Kollegen*innenkreis zusammenfassen und an die Geschäftsführung übermitteln.

Um Missverständnisse zu vermeiden sei noch einmal erwähnt, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beschränkt sich in dieser Frage auf ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht. Das heißt, wir dürfen unseren Senf abgegeben, ob er aufs Würstchen kommt entscheidet die Geschäftsführung allein.

Gewerkschafts- und Tarifarbeit

Wie wir bereits im Juni-Info berichtet haben, hat sich Ende Mai eine ver.di Betriebsgruppe gegründet. Gewerkschafts- und Tarifarbeit gehört nicht zu den Aufgaben eines Betriebsrates, das heißt, dass die Aktivitäten von BR-Mitgliedern in den gewerkschaftlichen Bezirksfach- Landesfach und Tarifgruppen bzw. Kommissionen außerhalb einer Betriebsratstätigkeit stattfinden. Nachdem eine ver.di-Betriebsgruppe im RD-Ammerland gegründet wurde, ist es nun einfacher diese beiden Bereich auseinander zu halten.

Künftig wird die ver.di Betriebsgruppe die ver.di-Mitglieder über ihre Treffen und über die Arbeit in den ver.di-Gremien während ihrer Treffen und über das betriebsgruppeneigene Forum „ver.di im RD-Ammerland“ informieren.

Dass Gewerkschaftsarbeit und Betriebsratsarbeit zu trennen ist, heißt nicht, dass der Betriebsrat keine Werbung für eine Gewerkschaft machen darf, daher die Einladung an alle die diesen Schritt bisher noch nicht getan haben: Rettungsdienst, Gute Arbeit für Lebensretter hier gibt es auch einen Link zum Mitglied werden. Die Betriebsgruppe trifft sich das nächste mal am 17.09.2015 im Schulungsraum des RD in der Hössenschule.

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

hier auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/
als Newsletter: https://br-rda.de/newsletter das Formular zum Newsletterabonnieren ist nur zu sehen, wenn ihr Euch registriert und angemeldet habt.
Im IntraRett: leider sind die Links wegen der fehlenden Internetanbindung in den Dokumenten nicht nutzbar. Daher wird dort die URL künftig im Original dargestellt. Wer möchte kann sie dann abschreiben.Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

 

Bezirksfachgruppe Rettungsdienst hat getagt

Am 24. Februar  hat die, im letzten Jahr gründete, ver.di Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems  zum dritten mal in Oldenburg getagt.

Die Themen umfassten Berichte aus der Landesfachgruppe Rettungsdienst Nds./HB, der Arbeitsgruppe Entgeltordnung TVöD VKA FB 03, Fragen zur Refinanzierung der Notfallsanitäterausbildung, Einbindung der Bezirksfachgruppe in die ver.di-Strukturen und  Öffentlichkeitsarbeit.

Der Bericht von der ver.di Landesfachgruppe Rettungsdienst Niedersachsen/Bremen, hatte drei inhaltliche Schwerpunkte und waren gleichzeitig drei Berichtspunkte:

ver.di-Zukunftswerkstatt Rettungsdienst tagte in Saalfeld!
Vom 24. bis 27. November 2014 fand in Saalfeld die diesjährige Zukunftswerkstatt mit Rettungsdienstkollegen von Wohlfahrtsverbänden, kommunalen und privaten Rettungsdiensten statt.
Wichtige Themen waren der Gesundheits- und Arbeitsschutz im Rettungsdienst, das alternsgerechte Arbeiten sowie die Frage von Arbeitszeiten in dem Bereich.
Ziel war die Entwicklung gewerkschaftlicher Strategien, um über diverse Instrumente wie verlässliche Dienstpläne, Reduzierung der Ausdehnung der Arbeitszeit, bessere Mitarbeiterführung, optimierte Arbeitsorganisation und den Einsatz sinnvoller technischer Hilfen sowie die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften die Arbeitssituation der Retter zu verbessern.
Weitere Diskussionspunkte waren die Struktur des Gesundheitswesens in Deutschland sowie die möglichen Auswirkungen der drei in Verhandlung befindlichen Freihandelsabkommen TTIP, TiSA und Ceta auf den Rettungsdienst. Insbesondere das Verbot von Rekommunalisierung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sowie der Wegfall von Regulierungen wie Landesrettungsdienstpläne wurden als Gefahr gesehen.
Auch in diesem Jahr findet die Zukunftswerkstatt wieder in Saalfeld statt. Sie ist für ver.di-Mitglieder kostenlos, die Fahrtkosten trägt ebenfalls ver.di. Anmeldung über: Sabrina Stein mailto:Stein, Sabrina <sabrina.stein [at] verdi.de> bei der Bundesverwaltung.

Vorbereitung Retterseminar 2015 in Walsrode:
Dieses Seminar richtet meist im Februar die Landesfachgruppe aus und beschäftigt sich mit aktuellen Themen aus dem Arbeits- und Tarifrecht im Rettungsdienst. Schwerpunkt war wieder Notfallsanitäter. Das Seminar fand Anfang Februar statt.

Tarifabschluss DRK 2014
Mehr dazu findet ihr hier: https://oeffentlicher-dienst.info/drk/

Am 14. und 15. Januar 2015 hat sich die Arbeitsgruppe Entgeltordnung TVöD VKA FB03 in Leipzig getroffen.
Viel Neues gab es nicht zu berichten, da die letzte Verhandlungsrunde im Dezember nur als informelle Gesprächsrunde abgehalten wurde, denn einige Vertreter der VKA konnten wegen des Pilotenstreiks nicht anreisen.
Insgesamt wurde berichtet, dass die Arbeitgeber auf allen Ebenen eher blockieren, etwaige Veränderungen in der Entgeltordnungsstruktur dürfen nach ihren Auffassungen nur kostenneutral geschehen. Eine Anerkennung höherwertiger Tätigkeiten, dessen Notwendigkeit bestritten wird, hätte wenn überhaupt nach dem Plan der VKA zur Folge, dass „unten“ gestrichen wird, siehe die vorgeschlagen neue EG 2a im Pflegebereich.
Im Bereich Rettungsdienst ziert sich die VKA immer noch über die Eingruppierung des Notfallsanitäters zu reden, man will dazu die Reformen in den RD-Gesetzen abwarten. Für die Notfallsanitäterschüler gibt es die Empfehlung den § 8 TVAöD-Pflege anzuwenden, was in der Praxis auch schon umgesetzt wird.
Man geht davon aus, dass vor dem Frühjahr 2016 nicht mit dem Abschluss einer neuen Entgeltordnung zu rechnen ist. Die letzten Verhandlungen waren Mitte Februar, Ergebnisse sind noch nicht bekannt.

Am 5.2.2015 wurde vom Landesausschuss Rettungsdienst (nach §13 NRettDG) die Kostenrichtlinie aktuell neu beschlossen und hat somit „Gesetzes-Charakter“:
In Punkt 3.4 werden darin die Kosten der Aus-Fort- und Weiterbildung beschrieben
Wesentliche neue Regelungen sind:

  • Lehrgangs- und Personalkosten für NotSan-Schüler sind Kosten des Rettungsdienstes!
  • Ein Schüler entspricht 0,3 Rettungssanitäter-Planstellen
  • Lehrgangs-und Personalkosten für weiterzubildende Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter sind Kosten des Rettungsdiensts, wobei sich die Zahl der weiterzubildenden Rettungsassistenten aus der Personalplanung ergibt !
  • Die Weiterbildungskosten können auch pauschaliert werden.

Die Zeit/Kosten der RA, die ihre Ergänzungsprüfung erst nach 480 oder 960 Stunden Weiterbildung machen dürfen, aber stattdessen zur staatlichen Prüfung mit voraussichtlich 160 Stunden gehen, können durch Pauschalierung dazu führen, dass mehr RA zur staatlichen Prüfung gehen können, als es die eigentliche Personalplanung ergeben würde.
Außerdem sind die bereits geltenden Punkte zur Fortbildung interessant, da auch die Lehrgangs-und Personalkosten der 30-stündigen fachspezifischen Fortbildung (PFLICHT) Kosten des Rettungsdienstes sind – von den Kostenträgern also anerkannt werden müssen, wenn die Rettungsdienste diese Fortbildungen durchführen. Es sollte also im Interesse aller Beteiligten sein, dass Fortbildungen also nicht Privatsache sind! Nachzulesen ist die Kostenrichtlinie hier.

Schließlich erläuterte der hauptamtliche Sekretär Jürgen Wenzel die horizontalen und vertikalen Strukturen von ver.di und wo dort die Bezirksfachgruppe einzusortieren ist. Die Strukturen staffeln sich von Orts/Kreis- über die Bezirks- und Landesebene bis zur Bundesebene, auf den einzelnen Ebenen sind dann noch horizontal die 13 verschiedenen Fachbereiche mit ihren Berufsspezifischen Untergliederungen angeordnet. Wir Rettungsdienstler sind dem Fachbereich 03 Gesundheit, Wohlfahrtspflege, Soziale Dienste und Kirchen zugeordnet.

Zur Öffentlichkeitsarbeit wurde beschlossen, am 10.Oktober 2015 beim Notfallsymposium in Oldenburg einen ver.di-Stand zu betreiben – dazu brauchen wir mind. 6 Kollegen, die sich abwechselnd um die Betreuung vor Ort kümmern.
Also liebe Kollegen, wenn ihr sowieso zum Notfallsymposium kommen wolltet oder erst jetzt auf den Geschmack gekommen seid, dann bietet doch bitte Eure Unterstützung für UNSEREN Stand an !
Des Weiteren soll im ver.di-Mitgliedernetz eine geschlossene Gruppe für die Fachgruppe eingerichtet werden. Das wird eine sog. Einladungsgruppe, in welche die angesprochenen Mitglieder eingeladen werden.

Das nächste Treffen der ver.di Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems ist für den 19.05.2015 anberaumt. Alle ver.di Mitglieder oder die, die es noch werden wollen, sind herzlich eingeladen, Infos dazu gibt es hier: mailto:juergen.wenzel@verdi.de