Schlagwort-Archive: PSNV

ver.di Bezirksfachgruppe fordert mehr Sicherheit und kürzere Arbeitszeit

V.l.n.r. Uwe Heiderich-Willmer (RD-Ammerland), Andre Höhne (RD-Ammerland), Johannes Meyer (MHD Lohne), Jens Renken (JUH Oldenburg), Oliver Hölters (MHD Lohne) der harte Kern der Fachgruppe. Es fehlen die Kolleg*innen von der BF Delmehorst, DRK LK-Osnabrück, DRK Cloppenburg und RD-Ammerland

Bei ihrem letzten Treffen haben die Mitglieder der ver.di-Bezirksfachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems die Themen „Mehr Sicherheit durch Fahrtraining“, „Psychosoziale Notfallversorgung“ und „Arbeitszeitverkürzung“ aufgegriffen. Nach Auffassung der Bezirksfachgruppe sollten diese Themen Eingang in die Ausbildung und Praxis finden und damit für mehr Sicherheit sorgen und die Arbeitszeitbelastung im Schichtdienst auf ein übliches Maß reduzieren.

Mehr Sicherheit durch bessere Ausbildung

Ausgelöst durch mehrere Verkehrsunfälle mit Rettungsdienstfahrzeugen, mit zum Teil tödlichen Verunglückten, sieht die ver.di-Bezirksfachgruppe Rettungsdienst im Bezirk Weser-Ems den dringenden Handlungsbedarf, die Ausbildung von Rettungsdienst-Fachpersonal in fahrerischen Belangen zu verbessern. Dieses Anliegen sollte mit den Möglichkeiten von ver.di auch auf Landes- und Bundesebene bei Arbeitgebern und anderen, für den Rettungsdienst verantwortlichen Stellen (kommunale Träger, Kostenträger etc.), entsprechend vorgetragen werden.
„Wir meinen, in eine fachgerechte Ausbildung des Rettungsdienst-Fachpersonals gehört neben der Ausbildung medizinischer Inhalte auch das erlernen fahrerischer Fähigkeiten, welche durch Schulung, Simulationstraining und Fahrsicherheitstraining geschult werden muss, außerdem sollte eine regelmäßige Fortbildung in den Bereichen stattfinden, damit auch das Bestands-Personal entsprechend geschult ist,“ betont Andre Höhne Mitglied der Fachgruppe.

Die bisherigen Praktiken, das Erlernen durch Erfahrung und durch Weitergabe von Erfahrungen sind nicht zeitgemäß und inhomogen, da unterschiedliche Arbeitgeber sehr unterschiedlich dieses Problemfeld angehen.

Erst eine Berücksichtigung dieses Problemfelds beim Gesetzgeber wird zu einer Anerkennung der Notwendigkeit bei Arbeitgebern und Kostenträgern führen!

PSNV in den Betrieben verankern

Überall dort, wo Menschen zusammen arbeiten, können auch Konflikte entstehen. Dem Arbeitsplatz kann eine große Bedeutung für das Entstehen, das Erkennen und den Verlauf von Konflikten und Problemen, sowie deren Verarbeitung zukommen. Im Rettungsdienst werden Haupt- und ehrenamtliche Helfer*innen in ihrer Arbeit mit den unterschiedlichsten psychosozialen Situationen konfrontiert. Viele dieser Situationen sind Notfallsituationen. Mit Hilfe der „Sozialen Ansprechpartner*innen“ (SAP) soll sichergestellt werden, dass von Stress, Burnout, akuten Belastungsreaktionen und anderen psychosozialen Problemen betroffene Kolleg*innen gezielte Hilfestellung durch speziell geschulte Kolleg*innen erhalten.

Soziale Ansprechpartner*innen bieten deshalb im Rahmen der Fürsorge und der Gesundheitsförderung Kolleg*innen Helfer*innen Unterstützung bei der Bewältigung von bestehenden oder sich anbahnenden Problemen an. „Das Ziel ist, gemeinsam mit den Betroffenen Lösungsmöglichkeiten im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe zu finden und bei Bedarf die Suche nach professioneller Hilfe zu unterstützen oder diese direkt zu vermitteln,“ erklärt Johannes Meyer, Mitglied der Fachgruppe und Beauftragter für PSNV beim MHD. Die Aufgabe der Sozialen Ansprechpartner*innen besteht dabei vor allem darin, für Kolleg*innen mit unterschiedlichsten Problemen als Vertrauensperson zur Verfügung zu stehen.

Tarifübergreifende Reduzierung der Arbeitszeit von 48 auf 39 Stunden/W.

ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler sagte anlässlich der 15. RETTmobil 2015, durch Bereitschaftszeiten gebe es in vielen Wachen eine 48-Stunden-Woche. „Zusammengerechnet ergeben die Bereitschaftszeiten in einem Berufsleben im Vergleich zur 38,5 Stundenwoche etwa 13 Jahre zusätzlicher Arbeit. Das ist nicht gerecht und für die Beschäftigten sehr belastend“ Auf der Bundesfachbereichskonferenz 2015  wurde einem entsprechenden Antrag zugestimmt, das Thema auf die Tagesordnungen zu setzen.

„Wir meinen daher, dass es Zeit wird die in der „Zukunftswerkstatt Rettungsdienst 2015“ in Saalfeld erarbeitete Kampagne zur Arbeitszeit mit dem Titel „Gute ArbeitsZeit – 48 Stunden sind zu viel“ nun endlich tarifübergreifend auf den Weg zu bringen.“ sagt Uwe Heiderich-Willmer Sprecher der Bezirksfachgruppe. Denn die Reduzierung der Arbeitszeit von 48 Stunden in 3 Jahren auf 45 Stunden, wie beim DRK verhandelt, kann nicht das Ziel sein. Das Ziel ist erst erreicht, wenn Arbeitszeiten gelten, wie sie Arbeitnehmer*innen in anderen Branchen selbstverständlich haben, nämlich eine Arbeitswoche unter 40 Stunden.

Themen an die ver.di-Landesfachgruppe RD und die ver.di-Bundesfachkommission RD weitergereicht

Die Bezirksfachgruppe hat die Landesfachgruppe und die Bundesfachkommission Rettungsdienst von ver.di aufgefordert, diese Themen in den Gremien weiter zu beraten und weiter zu transportieren, damit sie durch Öffentlichkeitsarbeit in das Bewußtsein der Kolleg*innen gelangen und durch Einwirken auf Entscheidungsträger und Politik Eingang in das Notfallsanitätergesetz bzw. in die dazu gehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, sowie in die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Rettungssanitäter der Länder finden und letztendlich in den Betrieben zur Umsetzung gelangen werden.

Betriebsratsinfo – Juni 2017

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Ferntouren

Hin und wieder kommt es vor, dass wir Entlassungen oder Verlegungen von Patienten zu weit entfernten Zielen ausführen müssen. Dabei gilt es diverse Regeln zu beachten.

Pausen, auch wenn ihr auf euch allein gestellt ohne direkten Kontakt zur Leitstelle in der Ferne unterwegs seit, müsste ihr euch an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes halten. Das heißt, spätestens nach 6 Stunden Lenkzeit ist Pause angesagt, und Achtung, Patientenbetreuung ist auch Arbeit! Eine Pause findet nur statt, wenn das Fahrzeug steht und ihr nicht mit der Patientenbetreuung beschäftigt seit.

Der Anhang zu §9 TVöD „Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst“ sagt: „(2) Die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit beträgt zwölf Stunden zuzüglich der gesetzlichen Pausen.“ Das bedeutet für euch, nach 12 Stunden ist eigentlich Feierabend, wenn es  nicht um Leben oder Tod geht.

Also bitte klärt im Vorfeld mit dem zuständigen Vorgesetzten, ob ihr die Option des Übernachtens in die Planungen für solch eine Tour mit einbeziehen sollt bzw. müsst. Grundsätzlich empfiehlt die Geschäftsleitung, so ist es uns mitgeteilt worden, bei Ferntouren für unvorhersehbare Verzögerungen eine Übernachtungsgrundausrüstung mitzuführen.

Bei einer Tour nach München mit einer Fahrtzeit von 8 – 9 Stunden beispielsweise, solltet ihr spätestens im Raum Frankfurt, Fahrtzeit 5 – 6 Stunden, Ausschau nach einem Rastplatz halten, bei dem es möglich ist auch mit Patienten im Auto eine Pause zu machen. Ob ihr eure Pause am Stück nehmt oder in 15 Minuten Teile stückelt, hängt von eurer Konstitution und vom Zustand des Patienten ab. Hier seit ihr in der Verantwortung eine angemessene Entscheidung zu treffen, die eure Pflichten nach dem Arbeitszeitgesetz genügen und die dem Patienten gerecht wird. Nur eines geht mit Sicherheit nicht, 9 Stunden am Stück durchfahren!

Die Rückfahrt ohne Patienten könnt sicher flexibler gestalten, jedoch ist bei diesem Beispiel klar, die Pausen sind einzuhalten und die Rückfahrt muss zwangsweise am nächsten Tag nach 11 Stunden Ruhezeit erfolgen.

Macht euch einen netten Abend in München!

Ihr seit in der Verantwortung immer eure körperliche Verfassung im Blick zu haben, wenn ihr das Gefühl habt zu müde für eine sichere Fahrt zu sein, macht Pause, oder wenn es gar nicht mehr geht, ruft den LvD an und lasst eine spontane Übernachtung organisieren.

Personalgespräch

Es kommt immer mal wieder vor, dass man zum Personalgespräch einbestellt wird. Wenn dies nicht vorher abgesprochen ist,  geht meist das Kopfkino sofort los: „Hab ich was verbockt“, „Hat sich jemand beschwert“, „Ist der Chef mit meiner Arbeitsleistung nicht zufrieden?“, „Muss ich dahin?“.

Die letzte Frage ist am schnellsten beantwortet: Ja ihr müsst dahin! Es ist eine sog. Nebenpflicht, der ihr nachkommen müsst, um eure Hauptpflicht im Betrieb sinnvoll erbringen zu können. Solange es sich um eine Gespräch handelt, das sich auf das  Erbringen eurer Arbeitsleistung bezieht, könnt ihr euch dem nicht entziehen.

Abgesehen von den im Arbeitsverhältnis und im Umgang überhaupt geltenden Regeln (keine Beleidigungen etc.) gibt es für die Durchführung keine rechtlichen Vorgaben. Allerdings ist der Arbeitgeber bei der Durchführung an die Vorgaben des billigen Ermessen gebunden. Darunter fallen das Eingehen auf eure Bedürfnisse oder Einschränkungen wie:

  • vorherige Information über die Gesprächsthemen,
  • Rücksicht auf Verhinderungen (Arbeitsunfähigkeit)
  • Wunsch nach Protokollierung
  • Reaktions- oder Bedenkzeit wenn ihr Stellung beziehen sollt

Also, fragt nach worum es geht, damit das Kopfkino einen Gang runter schalten kann, wenn ihr krank geschrieben seit braucht ihr nicht kommen, es kann hilfreich sein aufzuschreiben was gesprochen wurde, damit man später noch nachvollziehen kann worum es ging. Lasst euch Zeit, wenn ihr Stellung beziehen sollt, z.B. bei einer Beschwerde, vielleicht ist es besser zu Hause über das ganze noch ein mal nachzudenken oder es zu besprechen.

Dann stellt sich oft die Frage, darf ich mir Unterstützung mitnehmen? Diese Frage ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt, demnach dürfen BR-Mitglieder mitkommen, wenn es in dem Gespräch um die:

gehen soll. Das kann man aber nur entscheiden, wenn man im Vorfeld weiß worum es in dem Personalgespräch gehen soll.

Und noch was, kommt ja nicht auf die Idee das Gespräch auf dem Handy aufzuzeichnen, dies kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein, denn es verletzt das Persönlichkeitsrecht.

Also keine Panik wenn es mal überraschend heißt: „Bitte zum Personalgespräch in mein Büro.“ Im Zweifel meldet euch bei uns, wir unterstützen euch!

Traumatisierende Ereignisse

Im Rahmen der letzten Abendfortbildung wurde uns eindrucksvoll vermittelt, welche Gefahren für unsere psychische Gesundheit mit unserem Beruf verbunden sein können. In unserem Info März 2017 haben wir bereits auf das Thema hingewiesen. Ergänzend möchten wir euch bitten sämtliche Ereignisse, die potentiell dazu geeignet sein könnten, eure psychische Gesundheit nachhaltig anzugreifen, schon jetzt in das Verbandbuch im IntraRett einzutragen, auch wenn da „nur“ von „Unfällen“ die Rede ist.

Nachfolgend findet ihr den Link einer empfohlenen Broschüre von der GUV zum herunterladen.

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

Traumatisierende Ereignisse

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – März 2017

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Einsatznachsorge nach psychisch belastenden Einsätzen

Bei Katastrophen und Unglücken leidet auch die Seele unter den Eindrücken und benötigt mitunter auch Erste Hilfe. Im täglichen Einsatzdienst kann es immer wieder zu Situationen kommen, die für das Rettungsdienstpersonal psychisch stark belastend sind.

Aus solchen Situationen kann sich eine Akute Belastungsstörungen oder gar eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)  entwickeln. Die PTBS zeigt die ersten Symptome in der Regel mit einer Verzögerung von einigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten nach dem belastenden Erlebnis. In manchen Fällen vergehen sogar Jahre, bis die Symptome einer PTBS auftreten. Manchmal geht der posttraumatischen Belastungsstörung auch eine akute Belastungsreaktion voraus.

Was sind Erkennungszeichen?

  • Symptome des Wiedererlebens: sich aufdrängende, belastende Erinnerungen an das Trauma, Flashbacks, Alpträume
  • Vermeidungssymptome: emotionale Stumpfheit, Gleichgültigkeit und Teilnahmslosigkeit der Umgebung und anderen Menschen gegenüber, aktive Vermeidung von Aktivitäten und Situationen, die Erinnerungen an das Trauma wachrufen könnten. Manchmal können wichtige Aspekte des traumatischen Erlebnisses nicht mehr (vollständig) erinnert werden
  • Vegetative Übererregtheit: Schlafstörungen, Reizbarkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, erhöhte Wachsamkeit, übermäßige Schreckhaftigkeit

Wenn ihr nach einem beeindruckenden Einsatz merkt, euch lässt dieser nicht los und er quält euch mit Symptomen, wie sie oben beschrieben sind, über einen längeren Zeitraum, dann könnt ihr euch Hilfe holen. Der erste Ansprechpartner wäre unser Betriebsarzt Dr. Hartmann, dieser kann dann kurzfristige weitere professionelle Hilfe vermitteln.

Auf Initiative des Betriebsrates wird sich die Abendfortbildung im Juni mit diesem Thema beschäftigen. Der Referatsleiter Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) im Offizialatsbezirk Oldenburg des MHD Johannes Meyer wird uns dann über die Möglichkeiten informieren, die wir haben mit dem diesem Thema umzugehen.

Der BR beleuchtet dieses Thema schon länger intern und wird nun beginnen diverse Vorschläge für den Umgang mit psychischen Belastungen im Rettungsdienst gemeinsam mit der Geschäftsführung zu erörtern. Dazu gehören u.a. niederschwellige Ansprechpartner im Betrieb auszubilden, sogenannte Soziale Kontaktpersonen. Wir möchten ein psychisches Verbandbuch einführen, in dem sämtliche Ereignisse, die potentielle Auslöser einer psychischen Belastung sein können dokumentiert werden. Dies ist wichtig für einen späteren Nachweis, wenn es so schlimm kommt, dass man berufs- oder arbeitsunfähig wird. Wir werden unsere Gefährdungsbeurteilung unter diesem Aspekt neu beleuchten und darauf achten, dass dieses Thema regelmäßig im Rahmen der Fortbildungen bearbeitet wird. Anregungen und Ideen hierzu nehmen wir gerne entgegen.

Eingruppierung RA & NotSan auf RS-Stellen

Im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung haben wir uns nochmals intensiv mit Frage beschäftigt, wie müssen Rettungsassistent*innen und Notfallsanitäter*innen eingruppiert werden, die auf Planstellen für Rettungssanitäter*innen eingestellt sind. Unsere Recherchen bei der ver.di-Bundesverwaltung, wie auch das Studium von BAG-Urteilen, haben die bisherige Praxis der Eingruppierung beim RD-Ammerland erneut als richtig bestätigt.

Ausschlaggebend für die Eingruppierung ist die zugewiesene Tätigkeit. Auch wenn die Person, die höher qualifiziert ist als für die zugewiesen Tätigkeit notwendig, hat diese Person nur Anspruch auf die Eingruppierung gemäß der zugewiesenen Tätigkeit. In unserem Betrieb bedeutet das, dass alle Rettungsassistent*innen und Notfallsanitäter*innen auf RS-Stellen in die EG 4 + 2,3% eingruppiert werden, wenn sie einen Antrag auf Höhergruppierung im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung stellen.

Überleitung in die neue Entgeltordnung

Es ist so weit, wir haben nun alle Informationen zusammen und sind uns mit der Geschäftsführung einig geworden, zu welchen Bedingungen die Überleitung in die neue Entgeltordnung abgewickelt werden muss.

Alle Kolleg*innen, die bereits vor dem 01.03.2017 NotSan waren und auf einer RA Stellen eingestellt sind, bekommen ihre Tätigkeit als Notfallsanitäter*in jeweils persönlich zum 01.03.2017 zugewiesen. Das bedeutet, dass sie ab dem 01.03.2017 stufengleich in die EG N höhergruppiert werden. Alle Kolleg*innen die bereits vor dem 01.03.2017 Notfallsanitäter*in waren und in der EG 8 eingruppiert waren, bekommen ihre Tätigkeit als Notfallsanitäter*in ebenfalls jeweils persönlich zum 01.03.2017 zugewiesen und werden ab dem 01.03.2017 stufengleich in die EG N übergeleitet, da die EG N mit der EG 8 gleichgestellt ist, lediglich zahlenmäßig greift die EG N auf die Entgeltgruppe P 8 aus dem Pflegetarif zurück.

Alle Kolleg*innen in den Entgeltgruppen 3 und 5 müssen einen Antrag stellen, wenn sie auf Grund der neuen Entgeltordnung als RS von der EG 3 in die EG 4 + 2,3% oder als RA (unabhängig davon ob sie bereits die Qualifikation Notfallsanitäter*innen besitzen) von der EG 5 in die EG 6 eingruppiert werden möchten. Dies ist leider nicht stufengleich möglich, da die stufengleiche Höhergruppierung erst ab dem 01.03.2017 vorgesehen ist. Die Kolleg*innen, die für den 01.03.17 mit der Zuweisung der Tätigkeit als Notfallsanitäter*in rechnen, müssen genau überprüfen, ob die Höhergruppierung für 2 Monate bezogen auf die Stufen Sinn macht. Alle Anträge auf Höhergruppierung im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung wirken immer auf den 01.01.2017 zurück, egal zu welchem Zeitpunkt der Antrag innerhalb des Jahres 2017 gestellt wird. Vorsicht die Frist für solche Anträge läuft am 31.12.2017 aus!

Ob die hier beschrieben Möglichkeiten für jeden persönlich, bezogen auf seine*ihre weiter Laufbahn Sinn machen und einen monetären Vorteil bringen, muss jede*r selbst überprüfen. Für ver.di-Mitglieder wird dafür demnächst in der ver.di-Geschäftsstelle in Oldenburg ein Tarifrechner zur Verfügung stehen. Um ihn nutzen zu können, müssen ver.di-Mitglieder bei dem zuständigen Sekretär einen Termin ausmachen: 0441/969760 (falls ihr nach der Warteschleife nicht in OL landet, zurück nach OL verbinden lassen)

Wenn ihr noch Fragen zur Überleitung in die neue Entgeltordnung habt, könnt ihr euch gerne an eines der Betriebsratsmitglieder wenden, bitte beachtet dabei die Bürozeiten oder den Dienstplan der BR-Mitglieder!

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat