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Betriebsratsinfo – Juni 2017

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Ferntouren

Hin und wieder kommt es vor, dass wir Entlassungen oder Verlegungen von Patienten zu weit entfernten Zielen ausführen müssen. Dabei gilt es diverse Regeln zu beachten.

Pausen, auch wenn ihr auf euch allein gestellt ohne direkten Kontakt zur Leitstelle in der Ferne unterwegs seit, müsste ihr euch an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes halten. Das heißt, spätestens nach 6 Stunden Lenkzeit ist Pause angesagt, und Achtung, Patientenbetreuung ist auch Arbeit! Eine Pause findet nur statt, wenn das Fahrzeug steht und ihr nicht mit der Patientenbetreuung beschäftigt seit.

Der Anhang zu §9 TVöD „Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst“ sagt: „(2) Die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit beträgt zwölf Stunden zuzüglich der gesetzlichen Pausen.“ Das bedeutet für euch, nach 12 Stunden ist eigentlich Feierabend, wenn es  nicht um Leben oder Tod geht.

Also bitte klärt im Vorfeld mit dem zuständigen Vorgesetzten, ob ihr die Option des Übernachtens in die Planungen für solch eine Tour mit einbeziehen sollt bzw. müsst. Grundsätzlich empfiehlt die Geschäftsleitung, so ist es uns mitgeteilt worden, bei Ferntouren für unvorhersehbare Verzögerungen eine Übernachtungsgrundausrüstung mitzuführen.

Bei einer Tour nach München mit einer Fahrtzeit von 8 – 9 Stunden beispielsweise, solltet ihr spätestens im Raum Frankfurt, Fahrtzeit 5 – 6 Stunden, Ausschau nach einem Rastplatz halten, bei dem es möglich ist auch mit Patienten im Auto eine Pause zu machen. Ob ihr eure Pause am Stück nehmt oder in 15 Minuten Teile stückelt, hängt von eurer Konstitution und vom Zustand des Patienten ab. Hier seit ihr in der Verantwortung eine angemessene Entscheidung zu treffen, die eure Pflichten nach dem Arbeitszeitgesetz genügen und die dem Patienten gerecht wird. Nur eines geht mit Sicherheit nicht, 9 Stunden am Stück durchfahren!

Die Rückfahrt ohne Patienten könnt sicher flexibler gestalten, jedoch ist bei diesem Beispiel klar, die Pausen sind einzuhalten und die Rückfahrt muss zwangsweise am nächsten Tag nach 11 Stunden Ruhezeit erfolgen.

Macht euch einen netten Abend in München!

Ihr seit in der Verantwortung immer eure körperliche Verfassung im Blick zu haben, wenn ihr das Gefühl habt zu müde für eine sichere Fahrt zu sein, macht Pause, oder wenn es gar nicht mehr geht, ruft den LvD an und lasst eine spontane Übernachtung organisieren.

Personalgespräch

Es kommt immer mal wieder vor, dass man zum Personalgespräch einbestellt wird. Wenn dies nicht vorher abgesprochen ist,  geht meist das Kopfkino sofort los: „Hab ich was verbockt“, „Hat sich jemand beschwert“, „Ist der Chef mit meiner Arbeitsleistung nicht zufrieden?“, „Muss ich dahin?“.

Die letzte Frage ist am schnellsten beantwortet: Ja ihr müsst dahin! Es ist eine sog. Nebenpflicht, der ihr nachkommen müsst, um eure Hauptpflicht im Betrieb sinnvoll erbringen zu können. Solange es sich um eine Gespräch handelt, das sich auf das  Erbringen eurer Arbeitsleistung bezieht, könnt ihr euch dem nicht entziehen.

Abgesehen von den im Arbeitsverhältnis und im Umgang überhaupt geltenden Regeln (keine Beleidigungen etc.) gibt es für die Durchführung keine rechtlichen Vorgaben. Allerdings ist der Arbeitgeber bei der Durchführung an die Vorgaben des billigen Ermessen gebunden. Darunter fallen das Eingehen auf eure Bedürfnisse oder Einschränkungen wie:

  • vorherige Information über die Gesprächsthemen,
  • Rücksicht auf Verhinderungen (Arbeitsunfähigkeit)
  • Wunsch nach Protokollierung
  • Reaktions- oder Bedenkzeit wenn ihr Stellung beziehen sollt

Also, fragt nach worum es geht, damit das Kopfkino einen Gang runter schalten kann, wenn ihr krank geschrieben seit braucht ihr nicht kommen, es kann hilfreich sein aufzuschreiben was gesprochen wurde, damit man später noch nachvollziehen kann worum es ging. Lasst euch Zeit, wenn ihr Stellung beziehen sollt, z.B. bei einer Beschwerde, vielleicht ist es besser zu Hause über das ganze noch ein mal nachzudenken oder es zu besprechen.

Dann stellt sich oft die Frage, darf ich mir Unterstützung mitnehmen? Diese Frage ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt, demnach dürfen BR-Mitglieder mitkommen, wenn es in dem Gespräch um die:

gehen soll. Das kann man aber nur entscheiden, wenn man im Vorfeld weiß worum es in dem Personalgespräch gehen soll.

Und noch was, kommt ja nicht auf die Idee das Gespräch auf dem Handy aufzuzeichnen, dies kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein, denn es verletzt das Persönlichkeitsrecht.

Also keine Panik wenn es mal überraschend heißt: „Bitte zum Personalgespräch in mein Büro.“ Im Zweifel meldet euch bei uns, wir unterstützen euch!

Traumatisierende Ereignisse

Im Rahmen der letzten Abendfortbildung wurde uns eindrucksvoll vermittelt, welche Gefahren für unsere psychische Gesundheit mit unserem Beruf verbunden sein können. In unserem Info März 2017 haben wir bereits auf das Thema hingewiesen. Ergänzend möchten wir euch bitten sämtliche Ereignisse, die potentiell dazu geeignet sein könnten, eure psychische Gesundheit nachhaltig anzugreifen, schon jetzt in das Verbandbuch im IntraRett einzutragen, auch wenn da „nur“ von „Unfällen“ die Rede ist.

Nachfolgend findet ihr den Link einer empfohlenen Broschüre von der GUV zum herunterladen.

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

Traumatisierende Ereignisse

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat