Informationen zur Betriebsratsarbeit
Liebe Kolleg*innen
In unserem aktuellen BR-Info möchten wir zunächst die zahlreichen neuen Kolleg*innen begrüßen und euch herzlich willkommen heißen im Team des Rettungsdienst Ammerland.
Unter euch sind auch viele Kolleg*innen, die ihre Ausbildung als Notfallsanitäter*innen und Rettungssanitäter*innen beginnen. Leider haben wir zur Zeit keine Jugend- und Ausbildungsvertretung, es fanden sich bei der letzte Wahl keine Kandiat*innen. Trotzdem werden wir als Betriebsrat uns um eure Belange kümmern.
Wenn Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit eurer Ausbildung auftreten, wendet euch bitte die beiden Ausbildungsbeauftragten im Betriebsrat, Gertje Bruhns und Fabienne Brüntjen. Sie helfen euch gerne weiter.
Alle Betriebsratsmitglieder und deren Aufgaben innerhalb des Betriebsrates findet ihr unter diesem Link: https://br-rda.de/die-personen-br/. Dort lest ihr auch die Kontaktdaten. Alle weiteren Infos, wie ihr uns erreichen könnt, stehen am Ende des Newsletters.
Dann möchten wir euch über die Dienstplanung 2023 informieren, zur Zeit werden die eigentlichen Dienstpläne generiert. Diese müssen dann bis zum 14.12.2022 dem Betriebsrat zur Zustimmung vorgelegt werden. Wir haben dann bis zum 21.12.2022 Zeit um den Plan zu prüfen. Da wir nicht die Pläne aller Kolleg*innen prüfen können, bitte wir euch ab dem 14.12. selbst in euren Dienstplan zu schauen und bei Unstimmigkeiten uns umgehend zu informieren, damit wir uns ggf. kümmern können. Nach dem 21.12. wird der Dienstplan verbindlich sein und wir werden nur noch Beschwerden behandeln können, wenn es danach Änderungen gibt, die den Regelungen unserer Betriebsvereinbarung Arbeitszeit widersprechen.
Bevor wir euch über die anstehende Tarifrunde und die Gespräche von ver.di mit der VKA zu unserer Arbeitszeit informieren, möchten wir noch ein paar Worte zum Thema Annahmeverzug (wenn Schichten ausfallen) verlieren.
Bei Fragen und Rückmeldungen zu diesem BR-Info könnt ihr uns unter der Adresse newsletter [at] br-rda.de schreiben.
Wir wünschen euch eine schöne Zeit und viel Spaß beim Lesen des BR-Infos!
Euer Betriebsrat
Dienstplanung 2023
In einem kooperativen und konstruktiven Prozess ist es uns gelungen gemeinsam mit der Geschäftsführung neue, vor allem besser lebbare Dienstplanrollen zu entwickeln. Ein besonderer Dank dazu gilt den Mitgliedern der AG-Dienstplan des Betriebsrates: Marcus Schumacher, Fabienne Brüntjen und Anja Wienhold. Marcus hat mit seinen unzähligen Berechnungen, Fabienne mit ihren geduldigen Kombinationsübungen bei den Schichten und Anja mit ihrer kompetenten Beratung riesige Beiträge für das Gelingen des Prozesses beigetragen.
Gleichzeitig danken wir der Geschäftsführung und insbesondere Thorsten und Jared, dass sie diesen kooperativen Prozess ermöglicht und begleitet haben.
Die Vorgaben des Bedarfsplanes waren nicht einfach, klar war auch, dass nach der endgültigen personellen Umsetzung des NKTW-Systems, es keine Schichtgruppen mehr geben wird. Das Verhältnis der NFS- und RS-Dienste ist in der Folge zu unsymmetrisch geworden. Zum Glück konnte die von vielen Kolleg*innen gewünschte Wachenzugehörigkeit erhalten bleiben.
Wir haben auch versucht möglichst viele Wünsche aus dem Umfrageergebnis zum Dienstplan umzusetzen. So haben wir bei der Erstellung der Schichten darauf geachtet, dass möglichst wenige Nachtdienste am Freitag, vor einem freien Wochenende stehen.
Bei den Schichtfolgen war es das Ziel, in den einzelnen Blöcken die belastenderen Schichten möglichst an das Ende des Blockes zu setzen und nach einem Nachtdienst, bzw. Nachtdienstblock einen zusätzlichen Erholungstag einzubauen. Bis auf wenige Ausnahmen ist es auch gelungen, allen an jedem zweiten Wochenende ein Dienstfrei zu gewähren.
Zu guter Letzt werden im nächsten Jahr, wenn wir es schaffen, alle neu geplanten Stellen zu besetzen, nach der Urlaubsplanung, pro Tag acht bis zehn Springer übrig bleiben. Damit sollten sich die Anrufe im Frei auf ein Minimum reduzieren. Ganz wird man die Anrufe leider nie vermeiden können.
Der neue Plan hat es auch notwendig gemacht fast 30 neue Rettungssanitäter*innen einzustellen. Eine Vielzahl davon muss erst noch in zwei Kursen ausgebildet werden. Sie müssen ihre Führerscheine upgraden und 100 Notfalleinsätze sammeln, damit sie als Transportführer*in auf dem NKTW arbeiten dürfen. Der zweite Kurs zur Ausbildung der neuen RS beginnt erst am 09.01.2023. Auch diese Kolleg*innen müssen erst die besagten 100 Notfalleinsätze sammeln. Um Personalkombinationen zu vermeiden, die nicht zulässig sind, wird es daher noch bis Ende Juni Abweichungen von den eigentlich geplanten Dienstplanrollen geben müssen. Zusätzlich werden im 1. Quartal 2023 bereits vorsorglich zwei KTWs nicht in Betrieb genommen, da sich das notwendige Personal noch in der Ausbildung befindet. Auch dies wird zu Abweichungen in den Dienstplanrollen führen.
Für eure Planungssicherheit werden diese Übergangslösungen bereits im Jahresplan berücksichtigt.
Wir hoffen an dieser Stelle auf euer Verständnis.
Wir meinen, dass es gelungen ist, dem Bedarfsplan gerecht zu werden und gleichzeitig einen lebbaren Dienstplan entwickelt zu haben. Für Ideen und Verbesserungsvorschläge habe wir immer ein offenes Ohr. Sicher werden wir zum Ende des Jahres eine weitere Umfrage starten, in der ihr uns eure Erfahrung mit dem Dienstplan spiegeln könnt.
Annahmeverzug bei Fahrzeugstilllegungen
Durch Personalmangel ist es immer wieder zu spontanen Fahrzeugstilllegungen gekommen. Ein Problem, das uns möglicherweise noch bis zu vollständigen Auffüllung unsere Personaldecke begleiten wird. In diesem Zusammenhang taucht immer wieder das Stichwort „Annahmeverzug“ auf. Damit im Umgang mit diesen Sachverhalt niemand in eine ungeahnte Falle tappt, haben wir noch einmal recherchiert und möchten die Zusammenhänge im Lichte dieser Erkenntnisse erklären.
§ 615 S. 1 BGB durchbricht den Grundsatz „Ohne Arbeit keinen Lohn“ zu Gunsten der Arbeitnehmer*innen. Diese sind regelmäßig auf die Vergütung angewiesen und können nicht ohne weiteres ihre Arbeitskraft kurzfristig anderweitig verwerten. Im Falle des Annahmeverzugs des Arbeitgebers behalten sie deshalb ihren Vergütungsanspruch.
Ein Annahmeverzug setzt gemäß § 293 BGB voraus, dass der Arbeitgeber die ihm angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt. Nach § 294 BGB ist hierfür ein tatsächliches Angebot der Arbeitsleistung durch die Arbeitnehmer*innen erforderlich. Dieser muss die Leistung so anbieten, wie sie vertragsgemäß geschuldet wird, d. h. am rechten Ort, zur rechten Zeit und in der rechten Weise.
Was bedeutet das für uns?
Der rechte Ort, die rechte Zeit und die rechte Weise ergibt sich aus unserem Dienstplan. Wenn da z.B. eine „K 51“ steht, steht dort kein „–“ und schon gar nicht ein „U“. Das bedeutet, nach dem verbindlichen Plan bin ich für die Besetzung dieses Fahrzeuges, mit den damit verbunden Aufgaben zuständig. Um die Arbeitszeit für diese Schicht zu bekommen muss ich also meine Arbeitsleistung für den gesamtem Schichtzeitraum anbieten. Das passiert in der Regel dadurch, dass man pünktlich zum Dienst erscheint und die Schicht bis zum Ende arbeitet.
Wenn nun das Fahrzeug still gelegt wird, weil z.B. die zweite Kraft fehlt, ergeben sich folgende Möglichkeiten:
- Ich vereinbare mit dem Arbeitgeber, dass ich einfach zu Hause bleibe und keine weiter Verpflichtung mehr habe, bekomme dann aber keine Arbeitszeit gut geschrieben. Das wäre eine Möglichkeit Überstunden abzubauen oder einen Resturlaubstag zu nutzen.
Für diese Variante ist zwingend eine Vereinbarung notwendig, die beide, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer*in akzeptieren. Vorsicht: einfach nach Hause gehen, ohne dass der Arbeitgeber widerspricht kann als eine Vereinbarung, aber auch als Arbeitsverweigerung verstanden werden.
Bei drohenden Minusstunden, wird diese Variante nicht funktionieren.oder - Ich vereinbare mit dem Arbeitgeber, ich bleibe zu Hause oder fahre wieder nach Hause, bin aber erreichbar, für den Fall, dass doch noch eine zweite Kraft gefunden wird und das Fahrzeug in Betrieb genommen werden kann. Das würde auch bedeuten, dass ich zu allen Arbeiten herangezogen werden kann, die im Zusammenhang mit diesem Fahrzeug anliegen könnten (Desinfizieren, Werkstattfahrten, Monatscheck, etc.) Hier würde sich anbieten, zunächst diese Arbeiten zu erledigen und dann mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, wo man sich für den Rest der Schicht aufhält, um die Arbeitskraft anzubieten.
- Möglich wäre auch eine Kombination beider Möglichkeiten um einen kleineren Teil an Überstunden abzubauen.
Es besteht keine Verpflichtung Aufgaben zu übernehmen, die nicht im Zusammenhang mit der geplanten Schicht und dem dazugehörigen Fahrzeug stehen. Es spricht aber nichts dagegen, dies freiwillig zu tun, sollte man sich bei dem Anbieten seiner Arbeitskraft langweilen.
Also wichtig ist miteinander zu reden und eine eindeutige Vereinbarung zu treffen, ob ihr euch ohne Anspruch auf Arbeitszeit von allen Verpflichtungen entbinden lasst oder ob ihr für alle Eventualitäten eure Arbeitskraft weiter für diese Schicht anbietet, bis sie abgelaufen ist.
Wir hoffen damit Klarheit in dieser Frage herstellen zu können.
Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023
Zusammen geht mehr…
Mehr zu Tarifrunden 2023 findet ihr hier: zusammen geht mehr …
Wer sich in die Tarifrunde einbringen möchte, z.B. Unterschriften sammeln für den STÄRKETEST oder mit auf die Straße gehen, wenn es darauf ankommt, kann sich bei Uwe melden: verdi [at] heiderich-willmer.de
Runter mit der Höchstarbeitszeit im kommunalen Rettungsdienst!
Bereits in der Tarifrunde 2020 hat ver.di eingebracht, dass es überfällig sei, die Höchstarbeitszeit im Rettungsdienst deutlich zu reduzieren. Es gab zwischen den Tarifvertragsparteien die Verabredung, zwischen den Entgelt-Tarifrunden hierzu Gespräche zu führen. Mit ausreichend Zeit und ohne den Druck laufender Entgeltverhandlungen sollte das Thema umfassend angegangen werden.
Am 24. Oktober sollte nach langem Vorlauf endlich wieder ein Gespräch zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) stattfinden, um über die Situation im kommunalen Rettungsdienst zu sprechen. Den Termin haben die Arbeitgeber nun kurzfristig abgesagt. Das ist mehr als ärgerlich und missachtet den hohen Handlungsdruck.
Inzwischen ist ein neuer Gesprächstermin für den 12.12.2022 angesetzt worden. Um den Handlungsdruck deutlich zu machen, braucht es auch eine sichtbare Unterstützung der Verhandler*innen von ver.di.
Hierzu gibt es die Idee zur Vorbereitung des Gesprächstermins mit der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeber, am 12. Dezember 2022, eine Fotoaktion durchzuführen:
- Das Ziel ist möglichst viele Fotos zu schicken (wenn jede/r von euch 2 Fotos schickt, wäre das Ziel schon erreicht, 3-4-5-6– Bilder sind natürlich noch besser), mit dem Motiv erkennbare Retter*innen (Dienstkleidung, RTW, KTW Rettungswache …) mit einer klaren Botschaft an die Arbeitgeber (Vorlage siehe Dateianlage)Die Regularien:
Ist eine Person zu erkennen, wird eine Einverständniserklärung gebraucht (siehe vorletzte Seite in der Anlage).
Sind keine Personen zu erkennen brauchen wir nur die Zustimmung des Fotografierenden
Einsendeschluss: 06. Dezember 2022
Senden an: gesundheit-soziales [at] verdi.de oder über Whatsapp, Telegram, Signal an 0179 75 70 917
Wenn ausreichend Fotos eingesendet werden, werden diese angemessen präsentiert.
Unter diesem Link könnt ihr die Anleitung und Vorlagen als PDF herunterladen: Fotoaktion Arbeitszeit im Rettungsdienst
zusammen geht mehr …
Wo findet ihr den Betriebsrat?
Unser Büro befindet sich im Verwaltungsgebäude der RD-Ammerland GmbH, im Obergeschoss letzte Tür rechts, Telefon: 04488 52220-57
Unter diesem Link könnt ihr sehen, ob und von wem das BR-Büro besetzt ist: Bürokalender
Wenn ein Betriebsratsmitglied speziell ansprechen wollt, findet ihr unter diesem Link die Kontaktdaten: Kontakte
Erreichbarkeit des Betriebsrates
Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.
Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!
Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:
https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus
Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:
- auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ (zu lesen auch auf allen Wachenrechnern! Leider sind auf einigen Wachenrechnern noch veraltet Browser installiert, sodass unsere Internetseite dort nicht korrekt dargestellt wird!)
- als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed (hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/)
- als Newsletter
Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.
Bitte nutzt dazu diesen Link: https://br-rda.de/register/
Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an alle [at] br-rda.de
Euer Betriebsrat