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Betriebsratsinfo – September 2016

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Willkommen

In den vergangenen Wochen haben wieder viele neue Kolleg*innen ihren Dienst im Rettungsdienst Ammerland angetreten, und wir konnten vier neue Notfallsanitäterschüler*innen begrüßen. Daher ein Herzliches Willkommen, der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Rettungsdienst Ammerland GmbH freut sich, Dich als neue*n Kollegen*in begrüßen zu können.

Der Betriebsrat, das sind:

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist:

Die Betriebsratsmitglieder sind jeweils einzeln über ihre E-Mailadressen erreichbar, dem Betriebsrat als Ganzes könnt ihr über die Adresse alle [at] br-rda.de Nachrichten zukommen lassen.

Darüber hinaus sind wir im Betriebsratsbüro über die Telefonnummer 04488 5222057 zu erreichen, die Zeiten, zu denen jemand im Büro anzutreffen ist, findet Ihr auf unserer Homepage.

Wenn ihr Fragen habt, Anregungen geben wollt oder Hilfe des Betriebsrates benötigt, dann schreibt am besten eine E-Mail oder schaut im Dienstplan, wann und wo ein Betriebsratsmitglied Dienst hat, und sprecht es an.

Außerdem könnt ihr euch auf der Internetseite des Betriebsrates informieren, unseren Newsletter abonnieren, das Kontaktformular nutzen… schaut einfach mal rein, stöbert ein wenig rum und registriert euch.

Wir wünschen Euch einen guten Start im Rettungsdienst Ammerland
Euer Betriebsrat

Personalwechsel im Betriebsrat

Wie ihr oben in der Liste sicher schon festgestellt habt, hat es einen weiteren Personalwechsel im Betriebsrat gegeben.

Steve Stimming ist mit sofortiger Wirkung aus persönlichen Gründen von seinem Amt  zurückgetreten. Der gesamte Betriebsrat bedauert seine Endscheidung sehr, wir danken ihm für sein Engagement und die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Seinen Platz nimmt nun der Nachrücker Thomas Nolting ein.  Wer künftig die Aufgabe des BEM-Beauftragten übernimmt, wird in naher Zukunft geklärt.

Gemeinsame Befragung durch Betriebsrat und Geschäftsführung

Bei einigen von euch ist sicher die Befragung schon in Vergessenheit geraten oder ihr fragt euch zu recht, wo bleiben die Ergebnisse.

Die für die Vorstellung der Ergebnisse vorgesehenen Teilbetriebsversammlungen fielen aus, weil zu diesem Zeitpunkt erst sehr wenig ausgefüllte Fragebögen zurückgekommen waren. Die Verlängerung der Abgabefrist und die Aufrufe an die Kolleg*innen, die Bögen auszufüllen, ehöhten leider das Ergebnis nur um drei weitere ausgefüllte Bögen.

Eine Rückgabequote von 30% ist u.E. eigentlich zu gering um repräsentative Ergebnisse aus der Umfrage zu ziehen, zieht man die noch ab, die lediglich unangemessene bis unverschämte Inhalte hatten, werden es noch ein paar weniger. Nichtdestotrotz haben wir für den Betriesbrat versucht einige Trends herauszulesen.

Zuerst ist festzustellen, dass die Fragen zum Betriebsrat nicht differenziert genug waren, wir werden, sollte noch einmal solch eine Umfrage stattfinden, diese sicher anders angehen und nicht nur nach der Zufriedenheit zur Informationspolitik fragen, sondern auch inhaltlich orientierte Fragen stellen. Insgesamt wurde dem Betriebsrat im Durchschnitt die Note 2 für seine Informationsarbeit erteilt. Wobei den einen die Infos zu umfangreich waren, andere wiederum die umfangreichen Informationen gut fanden. Man sieht es ist schwer es für alle passend zu liefern. Weiter haben wir aus der Befragung gelernt, dass man uns zwar eine virtuelle Präsens mit gut bescheinigt, das direkte Gespräch jedoch auf der Strecke bleibt. So ist es unser Ziel für die Zukunft, unsere Arbeit so umzuorganisieren, dass wir als BR-Kolleg*innen mehr geplant vor Ort sein können und es nicht nur dem Zufall des Dienstplanes überlassen, mit wem wir ins Gespräch kommen. Dafür brauchen wir allerdings mehr Zeit, sprich mehr Freistellung, wovon wir nun die Geschäftsführung überzeugen müssen.

In den geplanten Teilbetriebsversammlungen am Ende diesen Jahres werden wir dazu noch einmal Stellung nehmen und euch Rede und Antwort stehen.

Die Geschäftsführung wird ebefalls in diesen Teilbetriebsversammlungen über die sie betreffenden Ergebnisse berichten.

Ausgleich von Zusatzschichten, Diensttausche und Pausen

Gespräche mit Kolleg*innen haben gezeigt, dass noch immer große Unkenntnis und Unsicherheit im Umgang mit Ausgleich für Zusatzschichten, Diensttauschen und Pausen gibt.  Wir nehmen das zum Anlass, die Regelungen noch einmal im Wortlaut der Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ vorzustellen. Darüber hinaus wird in Kürze auf allen Wachen je ein Ordner verteilt, in dem sämtliche gültigen Betriebsvereinbarungen zu finden sind.

2.8.1 Dienstplan Änderungen
Mitarbeitern, die außerhalb der Springerdienste zum Dienst herangezogen werden, wird ein anderer Dienst durch den Arbeitgeber gestrichen. Hierzu hat der Mitarbeiter das Recht, Wünsche zu äußern. Diese müssen die noch vorhandenen Springerressourcen berücksichtigen und innerhalb einer Woche der RD-Leitung vorgelegt werden. Wird innerhalb der Wochenfrist kein Wunsch geäußert, kann die RD-Leitung einen beliebigen gleichwertigen Dienst streichen. Die Streichung des Dienstes sollte innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der o.g. Wochenfrist, jedoch spätestens bis zum Ende des nächsten Quartals, geschehen.

Wird ein Mitarbeiter mit seinem Einverständnis entgegen seines 1.Jahresdienstplanes durch den Arbeitgeber zu einer Schicht mit kürzerer Dauer herangezogen (z. B. RTW auf KTW), so wird für ihn die tatsächlich erbrachte Stundenzahl angerechnet.

Erfolgt die Einteilung in eine längere Schicht (z. B. KTW auf RTW) so wird die über den 1.Jahresdienstplan hinausgehende Zeit als einsatzbezogene Überstunde behandelt (vgI.2.8.3).

Hiervon unberührt bleiben einfache Umsetzungen (z.B. anderes Rettungsmittel in gleicher Dienstzeit) im Rahmen des Direktionsrechts, die jederzeit möglich sind.

Wir bitten alle Beteiligten, darauf zu achten, dass diese Regelung auch angewendet wird. Bei Fragen dazu könnt ihr euch gerne an eines der Betriebsratsmitglieder wenden.

Auch im Zusammenhang mit den Diensttauschen hören wir immer wieder, dass das Verfahren nicht gemäß unserer Betriebsvereinbarung abgewickelt wird. Daher kommt auch hier noch einmal der Wortlaut aus der Betriebsvereinbarung:

2.8.2 Diensttausche
Wird der Diensttausch vom Mitarbeiter veranlasst, so erfolgen die Berechnung der Arbeitszeit und die Vergütung nach der tatsächlichen Arbeitsleistung. Ein Diensttausch kann nur innerhalb eines Ausgleichzeitraumes durchgeführt werden.

Grundsätzlich ist ein Diensttausch zwischen den Mitarbeitern möglich, solange keine
dienstlichen, gesetzlichen, tariflichen oder dieser Betriebsvereinbarung widersprechenden Gründe vorliegen. Diensttausche sind vorher unter Berücksichtigung der Zeitkonten vom Arbeitgeber oder einem von ihm beauftragten Dritten zu genehmigen.

Es wird also deutlich, dass unter Beachtung der Stundenstände Dienstausche nicht zwingend 1:1 stattfinden müssen. Also: Dientausche sind in allen Varianten möglich, solange sie keine Überstunden oder Minusstunden erzeugen! Ein Diensttausch, der einen Stundenausgleich zwischen Kolleg*innen bewirkt, die Minus- bzw. Überstunden haben, ist, zumindest in den Augen des Betriebsrates, erwünscht!

Zudem kursiert immer noch die Auffassung, im Rettungsdienst gäbe es keine Pausen; dass dem nicht so ist, könnt ihr nachfolgend lesen:

2.7.1 Pausenregelung

Den Mitarbeitern ist in jeder Schicht eine Pause zu gewähren. Die Länge der Pause beträgt:

Bei Schichten von über 6 – 9 Stunden

30 Minuten,

Mehr als 9 Stunden

45 Minuten.

Nach § 4 Satz 2 ArbZG können die vorgenannten Pausen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

2.7.2 Pausenkorridore

Der Pausenkorridor aller Rettungsmittel beginnt vier Stunden nach Dienstbeginn und endet sieben Stunden nach Dienstbeginn. Die Leitstelle hat ab Beginn des Pausenkorridors das Recht, Pausen aktiv zuzuweisen. Die Mitarbeiter haben das Recht, bei der Leitstelle ab Beginn des Pausenkorridors um die Zuteilung der Pause zu ersuchen. Die Mitarbeiter dürfen die Anordnung der Pause durch die Leitstelle nur ablehnen zur Herstellung der Einsatzbereitschaft des Fahrzeuges, des Materials oder des Einsatzpersonals. Für die Fälle, in denen der Pausenkorridor zwischen 17:00 bis 07:00 Uhr liegt, gilt die Pause als gewährt, wenn das Einsatzmittel auch ohne aktive Pausenzuteilung innerhalb des Pausenkorridors einsatzfreie Zeit zur Verfügung hatte. Verzicht oder Nichtgewährung der Pause ist unzulässig. Die Mitarbeiter in der Notfallrettung (RTW/NEF) sind in der Pause für die Leitstelle erreichbar und verpflichtet, in wichtigen Fällen aus dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden Notstandes die Pause zu unterbrechen oder den Beginn der Pause zu verschieben. Als Ausgleich für diese Bereitschaft werden die Pausenzeiten als Arbeitszeit mit 45 Minuten zusätzlich zu den 12 Stunden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Bei 8-Stunden-Diensten in der Notfallrettung beträgt die Pausengutschrift 30 Minuten. Als wichtige Fälle im Sinne dieser Regelung zählen alle Notfalleinsätze.

Also, aus diesem Text wird deutlich, auch im RTW-Dienst haben wir Pausen.  Die zusätzlichen 30/45-Minuten-Gutschrift am Ende jeder RTW-Schicht gibt es für die Bereitschaft, während unserer Pause den Melder für Notfälle eingeschaltet zu lassen. Das heißt, der angemeldete Krankentransport, die Dialyserücktour etc. muss bis nach der Pause warten. Da es in diesem Zusammenhang immer wieder Konflikte mit der Leitstelle gibt, empfehlen wir inzwischen, sich auch im RTW-Dienst zu Beginn des Pausenkorridors aktiv in die Pause zu melden. Sollten in diesem Zusammenhang „Verhandlungen“ über eine noch auszuführende Tour entstehen, denkt daran, nach dem Arbeitszeitgesetz ist spätestens nach 6 Stunden die Pause Pflicht! Das Arbeitszeitgesetz findet ihr unter diesem Link: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

Um es noch einmal deutlich zu sagen, wir brechen das Arbeitszeitgesetz nur, wenn es um Leben oder Tod geht, denn nur dann können wir uns auf den § 34 StGB Rechtfertigender Notstand berufen!

Arbeitszeit Schüler*innen

Der Betriebsrat hat inzwischen die feste Überzeugung, dass die Arbeitszeit der Schüler*innen nicht auf 48 Stunden verlängert werden kann. Bisher wird die durchschnittliche Arbeitszeit unseres Betriebes mit 48 Stunden benannt. Dies halten wir für einen Fehler, da laut §3 TVöD die durchschnittliche Arbeitszeit 39 Stunden pro Woche beträgt. Die Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 48 Stunden ergibt sich erst nach der Betrachtung der Arbeitszeit gemäß §9 des TVöD, dort sind die Bedingungen festgelegt, die eine Verlängerung der Arbeitszeit ermöglichen. So arbeiten die Kolleg*innen in der Verwaltung logischerweise auch nur regelhaft 39 Stunden in der Woche.

In unserer Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ sind zurzeit nur für die Notfallrettung und den Krankentransport Bereitschaftszeiten in Höhe von 9 Stunden pro Woche beschrieben. Da die Schüler*innen aber überwiegend mit Unterricht, Praktika und Selbststudium beschäftigt sind, die keinerlei Bereitschaftszeiten beinhalten, kann die Arbeitszeit nicht verlängert werden. Während ihrer gesamten Ausbildungszeit sind die Schüler*innen weniger als 30 % als zweite oder erste Kraft auf einem RTW/KTW im Einsatz. In der einsatzfreien Zeit betreiben sie oft obendrein noch Selbststudium.

Diese Auffassung haben wir der Geschäftsführung mitgeteilt, sie überprüft dies nun ihrerseits, das Ergebnis der Einschätzung der Geschäftsführung werden wir in Kürze erhalten, dann sehen wir weiter.

Stundenstände, Springerdienste und Zusatzdienste

Zur nächsten Sitzung erhalten wir von der Geschäftsführung die aktuellen Zahlen zu den Stundenständen, offen gebliebenen Springerdiensten und den geleisteten Zusatzschichten. Wir werden diese begutachten und dazu nutzen, die Planung für 2017 zu begleiten.

Einsatzbeginn nach Schichtende

Es kommt immer mal wieder vor, dass auf der Rückfahrt von einem Einsatz ein Folgeeinsatz gemeldet wird, obwohl die Schicht schon längst zu Ende ist. Hierzu gibt es eine Aussage unseres Rechtsanwaltes Spengler, die klarstellt, dass das Rettungsmittel, das bereits das Schichtende überschritten hat, nicht mehr das geeignete nächste Rettungsmittel ist. Diese Auffassung vertritt im Übrigen auch das Baden-Württembergisches Innenministerium: https://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/rettungsdiensteinsatz-nach-schichtende.html

Um das klar zu stellen, wir reden nicht über einen Einsatz, der vor Schichtende begonnen hat, dieser wird selbstverständlich ordnungsgemäß zu Ende geführt. Aber danach ist „Schicht im Schacht“, die Rückfahrt zur Wache sollte in Absprache mit der GOL in einem nicht alarmierbaren Status erfolgen. Wenn wir allerdings zufällig auf dem Weg zur Wache auf einen Unfall oder Notfall treffen, leisten wir natürlich erste Hilfe bis der zuständige RTW eingetroffen ist. Die notwendigen Anpassungen dazu in unserer Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ werden wir in Kürze anfassen und mit der Geschäftsführung verhandeln.

Weitere Baustellen

Während der letzten Rettungsdienst-Betriebsrätefachtagung der Kanzlei Spengler, wie auch durch die Befragung der Kolleg*innen sind einige Fragen aufgetaucht, mit denen wir uns demnächst zu beschäftigen haben:

  • Haftungsfragen beim Einsatz von Notfallsanitäterschüler*innen als zweite Kraft im RTW/KTW.
  • Betriebsvereinbarung Ausbildung Notfallsanitäter*innenausbildung.
  • Gedankenspiele zur Faktorisierung von Arbeitszeit, bzw. Reduzierung der Arbeitszeiten: wir denken darüber nach, ob es nicht sinnvoll ist, die Arbeitszeiten differenzierter zu bewerten. Alle Kolleg*innen, die während ihres Dienstes Funktionen ausüben (Wachenleiter, Lager, Praxisanleiter, etc.), machen dies bis jetzt oft währen ihrer Bereitschaftszeit. KTW-Schichten haben in der Regel keine Bereitschaftszeiten. Sollten solche Schichten dann nicht auch anders bewertet werden? Macht es nicht mehr Sinn, die Belastung der einzelnen Schichten zu betrachten, als global eine Bereitschaftszeit festzulegen? Wir meinen, dass wir langfristig dafür sorgen müssen, dass wir Bedingungen schaffen, die uns ermöglichen, auch unser Rentenalter zu erreichen. Große Rettungsdienste wie RKiSH oder der DRK Rettungsdienst Mittelhessen haben sich hierzu bereits auf den Weg gemacht, wir sollten dem nicht nachstehen.
  • Ausstattung des KTWs: wir sind uns einig, dass wir das Fahrzeugkonzept grundsätzlich nicht in Frage stellen, jedoch die Ausstattung unstrittig an einigen Stellen verbesserungswürdig ist.
  • Organisation der Betriebsratsarbeit: die Betriebsratsarbeit muss sich künftig mehr aus dem Büro herausbewegen. Neben den verwaltungstechnischen Aufgaben und der Sitzungsabwicklung muss das Gespräch mit den Kolleg*innen mehr in den Vordergrund rücken.
  • Nachbesserung der BV-Arbeitszeit
  • Evaluierung der LOB-Zusatzdienste außerhalb von Springerdiensten

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

hier auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/
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Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

 

Betriebsratsinfo – Mai 2013-3

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit

Bewertungsmatrix

Wie wir auf den Teilbetriebsversammlungen bereits berichtet haben, hatten wir die Geschäftsführung aufgefordert die nicht mit dem Betriebsrat abgestimmte Bewertungsmatrix für Höhengruppierungen nicht mehr anzuwenden. Nach § 95 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz hätte die Geschäftsführung den Betriebsrat an der Erstellung einer solchen Richtlinie beteiligen müssen. Der vom Betriebsrat vorgelegte Alternativentwurf einer Bewertungsmatrix wurde von der Geschäftsführung abgelehnt. Die Geschäftsführung beruft sich nun auf den Abs. 2 des § 95 BetrVG, nachdem erst in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten die Verpflichtung besteht eine Richtlinie über eine personelle Auswahl zu erstellen. Somit kommt künftig keine Bewertungsmatrix bei einer personellen Auswahl mehr zum Tragen. Welche Kriterien künftig von der Geschäftsführung angewandt werden, entzieht sich unserer Kenntnis. Der Betriebsrat hat der Geschäftsführung signalisiert, dass auch ohne Verpflichtung, beim Betriebsrates ein großes Interesse besteht eine konsensfähige Bewertungsmatrix zu vereinbaren, damit eine möglichst große  Transparenz und Akzeptanz im Kollegen/innenkreis über die Auswahlverfahren erreicht wird.


Betriebsvereinbarung „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ BEM

Ein von Julia erarbeiteter Entwurf für eine Betriebsvereinbarung BEM wurde kürzlich der Geschäftsführung übergeben. Wir warten nun auf die Stellungnahme der Geschäftsführung hierzu um in einer der nächsten Sitzungen darüber weiter zu beraten.


Gespräch mit dem Personalrat der GOL

am 22. Mai 2013 hat der Betriebsrat eine ausführliches und konstruktives Gespräch mit dem Personalratsvorsitzenden der GOL führen können. Neben der Besichtigung der Technik bestand die Gelegenheit einen Einblick in die Arbeit der Disponenten zu bekommen.

Bei den Gesprächen wurde klar, dass viele Probleme in der nicht sonderlich ergonomische programmierten Einsatzleit-Software begründet liegen. Hier herrscht auch im Kollegen/innenkreis der GOL große Unzufriedenheit. Zu sehen war auch, dass ein Überblick über den Verbleib der Fahrzeuge auf Grund der hohen Anzahl ohne Technik nicht mehr möglich ist. Leider hat aber gerade an dieser Stelle die Technik noch große Lücken, die immer wieder zu unverständlichen unlogischen Alarmierungsverhalten führen. Im Übrigen wird z.B. bezügliche der Alarmierungsunterscheidungen nur die Beschlusslage aus den Rettungsdiensten umgesetzt. Von dort seinen die Alarmierungsstichworte festgelegt und bewertet worden. Diese unterscheiden sich von Landkreis zu Landkreis so sehr, dass auch diese nur noch mit Hilfe der Technik händelbar sind.

Laut GOL-Personalratsvorsitzenden könnten die Disponenten oftmals nur einen Fahrzeugmangel verwalten, das gälte insbesondere für den KTW-Bereich, dort stünden die zu verteilenden Transporte oft nicht im Verhältnis zu den verfügbaren KTWs, so dass es ohne Rückgriff auf RTWs nicht zu bewältigen sei. Diese Feststellung gilt nach seinen Aussagen für sämtliche an der GOL beteiligten Landkreise.

Es wurde seitens des GOL-Personalrates noch einmal deutlich gemacht, dass Kollegen und Kolleginnen aus den Rettungsdiensten als Zweitagespraktikanten sehr willkommen sind. Es würde helfen viele Verständigungsprobleme und damit auch atmosphärische Probleme zu lösen. Der BR des RDAs wird hierzu mit der Geschäftsführung in Verhandlung treten um einen Weg zu finden, dass möglichst viele Kollegen und Kolleginnen das Praktikum in Anspruch nehmen können.

Desweitern habe wir dem Personalrat der GOL noch einmal die Pausen- und Feierabendregelung des RD-Ammerland erläutert und erwarten dazu eine Stellungnahme über die Umsetzbarkeit aus der Sicht des GOL-Personalrates. Der BR hofft mit diesen Beratungen in absehbarer Zeit mit allen Beteiligten eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung zu finden.


Schulungen und Tagungen

Vom 22. April bis 24. April besuchte der BR-Vorsitzende Uwe  das Seminar Eingruppierung im öffentlichen Dienst – Grundlagen TVöD, TV-L. BAT

Vom 22. April bis 26. April besuchte das nachgerückte Mitglied Lars das Einführungsseminar BR2 – Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten.

Vom 27.Mai bis 5. Juni besucht das BR-Ersatzmitglied Olaf  die Einführungsseminare BR1 – Betriebsverfassung: Einführung und Überblick sowie BR2 – Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten.

Vom 19. Juni bis 21. Juni werden der BR-Vorsitzende Uwe und er stellv. BR-Vorsitzende Marcus an dem Seminar „Betriebsrätefachtagung 2013“ in Bamberg teilnehmen. Folge Themen werden u.a. dort auf der Tagesordnung stehen:

  • Mitbestimmung bei Weiterbildung zum Notfallsanitäter mit Bernd Spengler, Rechtsanwalt
  • Notfallsanitätergesetz aus Sicht des Mediziners mit Dr. Norbert Schütt, Notarzt und Betriebsratsvorsitzender
  • Mobbing und Burn-Out als Gremien vorbeugen und begegnen mit Sabrina Burkart, Rechtsanwältin und Dr. Leibold, Betriebsmediziner
  • Datenschutz im Rettungsdienst mit Miriam Meder, Regierungsrätin und Bernd Spengler, Rechtsanwalt
  • Rechte am Bild – Schutz der Privatsphäre mit Karin Milkau, Rechtsanwältin
  • Polizeibeamte als Ehrenamtliche – Risiko für Mitarbeiter ? mit Boris Haigis, Rechtsanwalt

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr wie immer an drei Stellen nachlesen:

 

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – März 2013

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit

Betriebsrätenetzwerk Rettungsdienst Weser-Ems

Der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH hatte vor einem Jahr die Betriebsräte aus den benachbarten Landkreisen zu einem Erfahrungsaustausch in das Ammerland eingeladen.

Zum Ende dieser ersten Betriebsrätetagung waren sich die Teilnehmer/innen einig, dass diese Tagung zu einer regelmäßigen Veranstaltung weiterentwickelt werden soll. Auf diese Weise könnte ein regelmäßiger konstruktiver Dialog möglich werden, von dem alle profitieren könnten. In vielen Bereichen kann man auf die Erfahrungen anderer Betriebsräte zurückgreifen und muss nicht das Rad immer wieder neu erfinden. In diesem Sinne visierten die Teilnehmer/innen die Bildung eines Betriebsbrätenetzwerkes Rettungsdienst Weser-Ems an.

Die Gründung dieses Netzwerkes wollen wir nun in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft ver.di angehen. Hierzu haben wir in den letzten Monaten verschiedene Gespräche mit dem für uns zuständigen Gewerkschaftssekretär Andre Hinrichs geführt, der uns volle Unterstützung zugesagt hat. Das Betriebsrätenetzwerk soll die Basis für die Gründung einer Fachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems innerhalb von ver.di sein. Mit einer Fachgruppe Rettungsdienst wäre es möglich mehr Einfluss auf die Tarifarbeit zu bekommen, sie stünde sämtlichen ver.di-Mitgliedern aus dem Bereich Rettungsdienst zur Mitarbeit offen.

Die Betriebsrätetagung soll am 25. Juni 2013 in den Räumen von ver.di in Oldenburg stattfinden. Eingeladen werden sämtliche Betrieb- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen aller Rettungsdienste aus dem Raum Weser-Ems. Als Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Notfallsanitätergestz
  2. Tarifarbeit
  3. Zusammenlegung – Zentralisierung von Rettungsdiensten und Leitstellen
  4. Gründung einer Fachgruppe Rettungsdienst Weser-Ems

Der Vorsitzende der Bundesfachkommission Rettungsdienst Norbert Wunder wird bei dieser Veranstaltung anwesend sein.

Vor allem in Bezug auf das geplante Notfallsanitätergesetzt ist für den 20. August 2013 ein „Politischer Dialog“ geplant, zu dem alle Bundestagskandidaten aus der Region, Betrieb- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen aller Rettungsdienste aus dem Raum Weser-Ems  eingeladen werden sollen. Hier können die künftigen Bundestagsabgeordneten Stellung beziehen und unsere Sichtweise zum Thema Berufsbild Rettungsdienst mitnehmen. Diese Veranstaltung wird auch in Oldenburg in den Räumen von ver.di stattfinden.


 

 Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr wie immer an drei Stellen nachlesen:

Euer Betriebsrat

 

Betriebsratsinfo Juli 2012

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit

vom 20. bis 22. Juni 2012 haben die beiden BR-Mitglieder Marcus Schumacher und Uwe Heiderich-Willmer an der Betriebsräte Fachtagung

Teilnehmer/innen der Betriebsräte Fachtagung 2012

Rettungsdienst 2012 in Nürnberg teilgenommen.

In den drei Tagen wurden zahlreiche für den Rettungsdienst relevant Themen bearbeitet:

1. Tag

  • Referentenentwurf zum Notfallsanitätergesetz
    Es wurde der Gesetzentwurf vorgestellt und  analysiert. Die wesentlichen Ergebnisse könnt Ihr in dieser Bewertung nachlesen.
  • Erweiterte Versorgungsmaßnahmen – Mitbestimmung bei der Qualifikation
    Die Notkompetenzkonstruktion der Bundesärztekammer aus dem Jahr 1992 verpflichtet den/die RA quasi zu invasiven Maßnahmen. Hier stellt sich die Frage wann darf die Notkompetenz angewendet werden und wann beherrscht der/die RA die Maßnahme. Es wurde deutlich, dass in diesem Bereich noch großer Regelungsbedarf besteht. Wir haben an dieser Stelle die Empfehlung mitgenommen, die innerbetriebliche Bildung und Qualifikation in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Das wird eine der vielen Aufgaben sein, die sich dem Betriebsrat in nächster Zeit stellen wird.
  • Betriebsübergang im Rettungsdienst
    Ein Thema das hauptsächlich Kollegen/innen betrifft, in deren Landkreisen der Rettungsdienst über Ausschreibungen vergeben werden.
    RA Spengeler referiert

    Hier kommt es nach Auffassung des Referenten in aller Regel zu einem Betriebsübergang mit den entsprechenden Rechten und Pflichten, in die der neue Betreiber einzutreten hat. Ein Problem, das zur Zeit in unserem Landkreis nicht aktuell ist, nichtsdestotrotz sollte man diese Problematik im Auge behalten um bei einer Änderung der Rechtsprechung oder der politischen Mehrheitsverhältnisse nicht überrascht zu werden. Hierzu gibt es eine interessante Dokumentation im MDR-Fernsehen.
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM
    In diesem Vortrag wurde klar, dass ein BEM wesentlich mehr als die stufenweise Eingliederung Langzeitkranker ist. Es setzt wesentlich früher an und betrifft z.B. auch Kollegen/innen die noch nicht langzeitkrank aber doch regelmäßig krank sind.  Auch diese können an einem BEM teilnehmen, damit z.B. betriebliche Ursachen für eine AU geklärt und ggf. geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können. Auch hierzu haben wir die Empfehlung mitgenommen, dies in einer Betriebsvereinbarung zu regeln.

2. Tag

  • Rechtsfragen beim Thema Arbeitszeit
    In diesem Tagungsteil wurden wir über die Gefahr der Änderung der EU-Arbeitsrichtlinie sowie über Grundbegriffe der Arbeitszeit im Rettungsdienst unterrichtet. Weiter wurde über die neue Rechtssprechung zur Arbeitsbereitschaft, Personalbedarfsplanung im Rettungsdienst, Grundlagen der Dienstplangestaltung und über Ausfallreserve und Springerdienst berichtet.
    Neben den Informationen aus den Vorträgen trug auch die angeregte Diskussion zu der Feststellung bei, dass wir im RD-Ammerland in Bezug auf die Arbeitszeit, Dienstplangestaltung und Springerdienste grundsätzlich gut aufgestellt sind.
  • Falck – Arbeitsbedingungen im Falle einer Übernahme und eines Betriebsübergangs
    Prof. Dr. Rungaldier Geschäftsführer der Falck Rettungsdienst GmbH berichtet
    Die Gespräche wurden in der Kaffeepause fortgesetzt

    über die Philosophie der Organisation und deren Arbeitsbedingungen. Dabei versteht sich Falck,  mittlerweile weltweit agierender Konzern, als eine gemeinnützige Einrichtung, deren Erlöse fast vollständig in die Forschung und Ausbildung im Gesundheitswesen fließen. Der Bericht von Rungaldier ließ die Zuhörer sich zeitweise wie auf einer Kaffeewerbefahrt fühlen. Die Beschreibung des Gutmenschentum in der Falck-Gemeinschaft wirkte wie eine Scientologyverstanstaltung, an deren Ende man ein Beitrittsformular unterschreiben soll.
    Rungaldier konnte auch mit dem Argument, sie verlören auf Grund der guten Arbeitsbedingungen viele Ausschreibungen, nicht überzeugen. Die Mehrheit der Tagungsteilnehmer/innen sah den Wettbewerb in Zusammenhang mit Ausschreibungen nach wie vor kritisch, da er in der Regel zu Lasten der Kollegen und Kolleginnen geht.
    Mehr zu Falck findet Ihr hier.

3. Tag

  • Eingruppierung im Rettungsdienst, Gespaltenes Votum – einstellen ja, eingruppieren nein
    Hier wurde uns ein Prüfschema für eine Einstellung/Eingruppierung vorgestellt und erläutert wann und wie der BR einer Einstellung und oder einer Eingruppierung widersprechen kann. Dabei kann er einer Einstellung zustimmen, aber der Eingruppierung widersprechen.
  • Neue Rechtsprechung
    Die für uns relevanten Urteile wurden bereits in die Rubrik Urteile eingestellt.

 

Erfolgreiche Betriebsrätetagung – Netzwerk geplant

Betriebsrätetagung 20.01.12
Der Betriebsratsvorsitzende des BR-RD-Ammerland begrüßt die Teilnehmer/innen

Der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH hatte die Betriebsräte aus den benachbarten Landkreisen zu einem Erfahrungsaustausch in das Ammerland eingeladen. Zahlreiche Betriebsratsmitglieder folgten der Einladung für den 20.01.2012, vertreten waren die Betriebsräte des DRK-Leer, DRK-Cloppenburg,  der Rettungsdienst Friesland gGmbH sowie die Personalräte der Stadt Delmenhorst und des Landkreises Wesermarsch und der Übergangspersonalrat der Kooperativen Großleitstelle Oldenburg. Eingeladen waren überdies die Vertretungen aller weiteren in der Region vertretenen Hilfsorganisationen und Vertreter des Personalrates der Feuerwehr Oldenburg, die aber leider verhindert waren und nicht zur Tagung kommen konnten.

Auf der Tagesordnung stand u.a. das Thema neue Großleitstelle in Oldenburg (KGO) und der damit verbundenen Notwendigkeit der Regelung der GPS-Ortung der Rettungsmittel. Es war von dem Übergangspersonalrat der KGO zu erfahren, dass die neue Großleitstelle im Mai diesen Jahres in Echtbetrieb gehen soll. Ab diesen Zeitpunkt werden die einzelnen  Landkreise sukzessive aufgeschaltet. Neben positiven Effekten für das Budget der beteiligten Landkreise verspricht man sich erhebliche Verbesserungen in der Einsatzabwicklung und den Arbeitsbedingungen der Disponenten. So werden die meisten Schichtzeiten auf acht Stunden gekürzt und und der Einmannbetrieb eingestellt. Tagsüber werden in der KGO 5-7 Kollegen/innen und nachts 3 Kollegen/innen ihren Dienst leisten. Einig war man sich auch darüber, dass durch die Bewegungsprofile, die während des Betriebes in KGO erstellt werden können, für die einzelnen Rettungsdienstmitarbeiter/innen keine Nachteile entstehen dürfen. Der Betriebsrat der Rettungsdienst Ammerland GmbH hat hier zu bereits eine Betriebsvereinbarung mit der Geschäftsleitung abgeschlossen.

Ein weiteres Thema waren der Umgang mit Sozialen Netzwerken, es konnte festgestellt werden, dass der sorglose Umgang mit diesen Netzwerken in allen Rettungsdiensten ein Problem ist und Regelungen bis hin zu Sanktionen notwendig sind, um Dienstgeheimnisse und die Privatsphäre der Kollegen/innen zu schützen.

Zum Tagesordnungspunkt Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) wurden die einzelnen Regelungen der verschiedenen Landkreise vorgestellt. Diese reichten von einer persönlichen bzw. pauschalen Bewertung,  bis hin zur Koppelungen mit Fortbildungsbesuchen. Allgemein beurteilte man die LOB sehr kritisch, da gerade in unserer Branche eine Leistungsbewertung sehr schwierig ist.

Auch kritisch gesehen wurde von der Mehrheit der Anwesenden, die Ausweitung unserer Befugnisse im Rahmen der Notkompetenz. Die weitere Übernahme von ärztlichen Aufgaben und der damit zunehmenden Verantwortung müsse sich schließlich auch in der Vergütung widerspiegeln.

Zum Ende dieser ersten Betriebsrätetagung waren sich die Teilnehmer/innen einig, dass diese Tagung zu einer regelmäßigen Veranstaltung weiterentwickelt werden soll. Auf diese Weise ist eine konstruktiver Dialog möglich, von dem alle profitieren können. In vielen Bereichen kann man auf die Erfahrungen anderer Betriebsräte zurückgreifen und muss nicht das Rad immer wieder neu erfinden. In diesem Sinne visierten die Teilnehmer/innen einen mindestens halbjährlichen Rhythmus der Treffen und die Bildung eines Betriesbrätenetzwerkes Rettungsdienst Weser-Ems an.

Wir vom Rettungsdienst Ammerland hoffen, zum nächsten Treffen noch mehr Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen begrüßen zu können.