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Betriebsratsinfo – September 2016

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Willkommen

In den vergangenen Wochen haben wieder viele neue Kolleg*innen ihren Dienst im Rettungsdienst Ammerland angetreten, und wir konnten vier neue Notfallsanitäterschüler*innen begrüßen. Daher ein Herzliches Willkommen, der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Rettungsdienst Ammerland GmbH freut sich, Dich als neue*n Kollegen*in begrüßen zu können.

Der Betriebsrat, das sind:

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist:

Die Betriebsratsmitglieder sind jeweils einzeln über ihre E-Mailadressen erreichbar, dem Betriebsrat als Ganzes könnt ihr über die Adresse alle [at] br-rda.de Nachrichten zukommen lassen.

Darüber hinaus sind wir im Betriebsratsbüro über die Telefonnummer 04488 5222057 zu erreichen, die Zeiten, zu denen jemand im Büro anzutreffen ist, findet Ihr auf unserer Homepage.

Wenn ihr Fragen habt, Anregungen geben wollt oder Hilfe des Betriebsrates benötigt, dann schreibt am besten eine E-Mail oder schaut im Dienstplan, wann und wo ein Betriebsratsmitglied Dienst hat, und sprecht es an.

Außerdem könnt ihr euch auf der Internetseite des Betriebsrates informieren, unseren Newsletter abonnieren, das Kontaktformular nutzen… schaut einfach mal rein, stöbert ein wenig rum und registriert euch.

Wir wünschen Euch einen guten Start im Rettungsdienst Ammerland
Euer Betriebsrat

Personalwechsel im Betriebsrat

Wie ihr oben in der Liste sicher schon festgestellt habt, hat es einen weiteren Personalwechsel im Betriebsrat gegeben.

Steve Stimming ist mit sofortiger Wirkung aus persönlichen Gründen von seinem Amt  zurückgetreten. Der gesamte Betriebsrat bedauert seine Endscheidung sehr, wir danken ihm für sein Engagement und die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Seinen Platz nimmt nun der Nachrücker Thomas Nolting ein.  Wer künftig die Aufgabe des BEM-Beauftragten übernimmt, wird in naher Zukunft geklärt.

Gemeinsame Befragung durch Betriebsrat und Geschäftsführung

Bei einigen von euch ist sicher die Befragung schon in Vergessenheit geraten oder ihr fragt euch zu recht, wo bleiben die Ergebnisse.

Die für die Vorstellung der Ergebnisse vorgesehenen Teilbetriebsversammlungen fielen aus, weil zu diesem Zeitpunkt erst sehr wenig ausgefüllte Fragebögen zurückgekommen waren. Die Verlängerung der Abgabefrist und die Aufrufe an die Kolleg*innen, die Bögen auszufüllen, ehöhten leider das Ergebnis nur um drei weitere ausgefüllte Bögen.

Eine Rückgabequote von 30% ist u.E. eigentlich zu gering um repräsentative Ergebnisse aus der Umfrage zu ziehen, zieht man die noch ab, die lediglich unangemessene bis unverschämte Inhalte hatten, werden es noch ein paar weniger. Nichtdestotrotz haben wir für den Betriesbrat versucht einige Trends herauszulesen.

Zuerst ist festzustellen, dass die Fragen zum Betriebsrat nicht differenziert genug waren, wir werden, sollte noch einmal solch eine Umfrage stattfinden, diese sicher anders angehen und nicht nur nach der Zufriedenheit zur Informationspolitik fragen, sondern auch inhaltlich orientierte Fragen stellen. Insgesamt wurde dem Betriebsrat im Durchschnitt die Note 2 für seine Informationsarbeit erteilt. Wobei den einen die Infos zu umfangreich waren, andere wiederum die umfangreichen Informationen gut fanden. Man sieht es ist schwer es für alle passend zu liefern. Weiter haben wir aus der Befragung gelernt, dass man uns zwar eine virtuelle Präsens mit gut bescheinigt, das direkte Gespräch jedoch auf der Strecke bleibt. So ist es unser Ziel für die Zukunft, unsere Arbeit so umzuorganisieren, dass wir als BR-Kolleg*innen mehr geplant vor Ort sein können und es nicht nur dem Zufall des Dienstplanes überlassen, mit wem wir ins Gespräch kommen. Dafür brauchen wir allerdings mehr Zeit, sprich mehr Freistellung, wovon wir nun die Geschäftsführung überzeugen müssen.

In den geplanten Teilbetriebsversammlungen am Ende diesen Jahres werden wir dazu noch einmal Stellung nehmen und euch Rede und Antwort stehen.

Die Geschäftsführung wird ebefalls in diesen Teilbetriebsversammlungen über die sie betreffenden Ergebnisse berichten.

Ausgleich von Zusatzschichten, Diensttausche und Pausen

Gespräche mit Kolleg*innen haben gezeigt, dass noch immer große Unkenntnis und Unsicherheit im Umgang mit Ausgleich für Zusatzschichten, Diensttauschen und Pausen gibt.  Wir nehmen das zum Anlass, die Regelungen noch einmal im Wortlaut der Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ vorzustellen. Darüber hinaus wird in Kürze auf allen Wachen je ein Ordner verteilt, in dem sämtliche gültigen Betriebsvereinbarungen zu finden sind.

2.8.1 Dienstplan Änderungen
Mitarbeitern, die außerhalb der Springerdienste zum Dienst herangezogen werden, wird ein anderer Dienst durch den Arbeitgeber gestrichen. Hierzu hat der Mitarbeiter das Recht, Wünsche zu äußern. Diese müssen die noch vorhandenen Springerressourcen berücksichtigen und innerhalb einer Woche der RD-Leitung vorgelegt werden. Wird innerhalb der Wochenfrist kein Wunsch geäußert, kann die RD-Leitung einen beliebigen gleichwertigen Dienst streichen. Die Streichung des Dienstes sollte innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der o.g. Wochenfrist, jedoch spätestens bis zum Ende des nächsten Quartals, geschehen.

Wird ein Mitarbeiter mit seinem Einverständnis entgegen seines 1.Jahresdienstplanes durch den Arbeitgeber zu einer Schicht mit kürzerer Dauer herangezogen (z. B. RTW auf KTW), so wird für ihn die tatsächlich erbrachte Stundenzahl angerechnet.

Erfolgt die Einteilung in eine längere Schicht (z. B. KTW auf RTW) so wird die über den 1.Jahresdienstplan hinausgehende Zeit als einsatzbezogene Überstunde behandelt (vgI.2.8.3).

Hiervon unberührt bleiben einfache Umsetzungen (z.B. anderes Rettungsmittel in gleicher Dienstzeit) im Rahmen des Direktionsrechts, die jederzeit möglich sind.

Wir bitten alle Beteiligten, darauf zu achten, dass diese Regelung auch angewendet wird. Bei Fragen dazu könnt ihr euch gerne an eines der Betriebsratsmitglieder wenden.

Auch im Zusammenhang mit den Diensttauschen hören wir immer wieder, dass das Verfahren nicht gemäß unserer Betriebsvereinbarung abgewickelt wird. Daher kommt auch hier noch einmal der Wortlaut aus der Betriebsvereinbarung:

2.8.2 Diensttausche
Wird der Diensttausch vom Mitarbeiter veranlasst, so erfolgen die Berechnung der Arbeitszeit und die Vergütung nach der tatsächlichen Arbeitsleistung. Ein Diensttausch kann nur innerhalb eines Ausgleichzeitraumes durchgeführt werden.

Grundsätzlich ist ein Diensttausch zwischen den Mitarbeitern möglich, solange keine
dienstlichen, gesetzlichen, tariflichen oder dieser Betriebsvereinbarung widersprechenden Gründe vorliegen. Diensttausche sind vorher unter Berücksichtigung der Zeitkonten vom Arbeitgeber oder einem von ihm beauftragten Dritten zu genehmigen.

Es wird also deutlich, dass unter Beachtung der Stundenstände Dienstausche nicht zwingend 1:1 stattfinden müssen. Also: Dientausche sind in allen Varianten möglich, solange sie keine Überstunden oder Minusstunden erzeugen! Ein Diensttausch, der einen Stundenausgleich zwischen Kolleg*innen bewirkt, die Minus- bzw. Überstunden haben, ist, zumindest in den Augen des Betriebsrates, erwünscht!

Zudem kursiert immer noch die Auffassung, im Rettungsdienst gäbe es keine Pausen; dass dem nicht so ist, könnt ihr nachfolgend lesen:

2.7.1 Pausenregelung

Den Mitarbeitern ist in jeder Schicht eine Pause zu gewähren. Die Länge der Pause beträgt:

Bei Schichten von über 6 – 9 Stunden

30 Minuten,

Mehr als 9 Stunden

45 Minuten.

Nach § 4 Satz 2 ArbZG können die vorgenannten Pausen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

2.7.2 Pausenkorridore

Der Pausenkorridor aller Rettungsmittel beginnt vier Stunden nach Dienstbeginn und endet sieben Stunden nach Dienstbeginn. Die Leitstelle hat ab Beginn des Pausenkorridors das Recht, Pausen aktiv zuzuweisen. Die Mitarbeiter haben das Recht, bei der Leitstelle ab Beginn des Pausenkorridors um die Zuteilung der Pause zu ersuchen. Die Mitarbeiter dürfen die Anordnung der Pause durch die Leitstelle nur ablehnen zur Herstellung der Einsatzbereitschaft des Fahrzeuges, des Materials oder des Einsatzpersonals. Für die Fälle, in denen der Pausenkorridor zwischen 17:00 bis 07:00 Uhr liegt, gilt die Pause als gewährt, wenn das Einsatzmittel auch ohne aktive Pausenzuteilung innerhalb des Pausenkorridors einsatzfreie Zeit zur Verfügung hatte. Verzicht oder Nichtgewährung der Pause ist unzulässig. Die Mitarbeiter in der Notfallrettung (RTW/NEF) sind in der Pause für die Leitstelle erreichbar und verpflichtet, in wichtigen Fällen aus dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden Notstandes die Pause zu unterbrechen oder den Beginn der Pause zu verschieben. Als Ausgleich für diese Bereitschaft werden die Pausenzeiten als Arbeitszeit mit 45 Minuten zusätzlich zu den 12 Stunden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Bei 8-Stunden-Diensten in der Notfallrettung beträgt die Pausengutschrift 30 Minuten. Als wichtige Fälle im Sinne dieser Regelung zählen alle Notfalleinsätze.

Also, aus diesem Text wird deutlich, auch im RTW-Dienst haben wir Pausen.  Die zusätzlichen 30/45-Minuten-Gutschrift am Ende jeder RTW-Schicht gibt es für die Bereitschaft, während unserer Pause den Melder für Notfälle eingeschaltet zu lassen. Das heißt, der angemeldete Krankentransport, die Dialyserücktour etc. muss bis nach der Pause warten. Da es in diesem Zusammenhang immer wieder Konflikte mit der Leitstelle gibt, empfehlen wir inzwischen, sich auch im RTW-Dienst zu Beginn des Pausenkorridors aktiv in die Pause zu melden. Sollten in diesem Zusammenhang „Verhandlungen“ über eine noch auszuführende Tour entstehen, denkt daran, nach dem Arbeitszeitgesetz ist spätestens nach 6 Stunden die Pause Pflicht! Das Arbeitszeitgesetz findet ihr unter diesem Link: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

Um es noch einmal deutlich zu sagen, wir brechen das Arbeitszeitgesetz nur, wenn es um Leben oder Tod geht, denn nur dann können wir uns auf den § 34 StGB Rechtfertigender Notstand berufen!

Arbeitszeit Schüler*innen

Der Betriebsrat hat inzwischen die feste Überzeugung, dass die Arbeitszeit der Schüler*innen nicht auf 48 Stunden verlängert werden kann. Bisher wird die durchschnittliche Arbeitszeit unseres Betriebes mit 48 Stunden benannt. Dies halten wir für einen Fehler, da laut §3 TVöD die durchschnittliche Arbeitszeit 39 Stunden pro Woche beträgt. Die Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 48 Stunden ergibt sich erst nach der Betrachtung der Arbeitszeit gemäß §9 des TVöD, dort sind die Bedingungen festgelegt, die eine Verlängerung der Arbeitszeit ermöglichen. So arbeiten die Kolleg*innen in der Verwaltung logischerweise auch nur regelhaft 39 Stunden in der Woche.

In unserer Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ sind zurzeit nur für die Notfallrettung und den Krankentransport Bereitschaftszeiten in Höhe von 9 Stunden pro Woche beschrieben. Da die Schüler*innen aber überwiegend mit Unterricht, Praktika und Selbststudium beschäftigt sind, die keinerlei Bereitschaftszeiten beinhalten, kann die Arbeitszeit nicht verlängert werden. Während ihrer gesamten Ausbildungszeit sind die Schüler*innen weniger als 30 % als zweite oder erste Kraft auf einem RTW/KTW im Einsatz. In der einsatzfreien Zeit betreiben sie oft obendrein noch Selbststudium.

Diese Auffassung haben wir der Geschäftsführung mitgeteilt, sie überprüft dies nun ihrerseits, das Ergebnis der Einschätzung der Geschäftsführung werden wir in Kürze erhalten, dann sehen wir weiter.

Stundenstände, Springerdienste und Zusatzdienste

Zur nächsten Sitzung erhalten wir von der Geschäftsführung die aktuellen Zahlen zu den Stundenständen, offen gebliebenen Springerdiensten und den geleisteten Zusatzschichten. Wir werden diese begutachten und dazu nutzen, die Planung für 2017 zu begleiten.

Einsatzbeginn nach Schichtende

Es kommt immer mal wieder vor, dass auf der Rückfahrt von einem Einsatz ein Folgeeinsatz gemeldet wird, obwohl die Schicht schon längst zu Ende ist. Hierzu gibt es eine Aussage unseres Rechtsanwaltes Spengler, die klarstellt, dass das Rettungsmittel, das bereits das Schichtende überschritten hat, nicht mehr das geeignete nächste Rettungsmittel ist. Diese Auffassung vertritt im Übrigen auch das Baden-Württembergisches Innenministerium: https://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/rettungsdiensteinsatz-nach-schichtende.html

Um das klar zu stellen, wir reden nicht über einen Einsatz, der vor Schichtende begonnen hat, dieser wird selbstverständlich ordnungsgemäß zu Ende geführt. Aber danach ist „Schicht im Schacht“, die Rückfahrt zur Wache sollte in Absprache mit der GOL in einem nicht alarmierbaren Status erfolgen. Wenn wir allerdings zufällig auf dem Weg zur Wache auf einen Unfall oder Notfall treffen, leisten wir natürlich erste Hilfe bis der zuständige RTW eingetroffen ist. Die notwendigen Anpassungen dazu in unserer Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ werden wir in Kürze anfassen und mit der Geschäftsführung verhandeln.

Weitere Baustellen

Während der letzten Rettungsdienst-Betriebsrätefachtagung der Kanzlei Spengler, wie auch durch die Befragung der Kolleg*innen sind einige Fragen aufgetaucht, mit denen wir uns demnächst zu beschäftigen haben:

  • Haftungsfragen beim Einsatz von Notfallsanitäterschüler*innen als zweite Kraft im RTW/KTW.
  • Betriebsvereinbarung Ausbildung Notfallsanitäter*innenausbildung.
  • Gedankenspiele zur Faktorisierung von Arbeitszeit, bzw. Reduzierung der Arbeitszeiten: wir denken darüber nach, ob es nicht sinnvoll ist, die Arbeitszeiten differenzierter zu bewerten. Alle Kolleg*innen, die während ihres Dienstes Funktionen ausüben (Wachenleiter, Lager, Praxisanleiter, etc.), machen dies bis jetzt oft währen ihrer Bereitschaftszeit. KTW-Schichten haben in der Regel keine Bereitschaftszeiten. Sollten solche Schichten dann nicht auch anders bewertet werden? Macht es nicht mehr Sinn, die Belastung der einzelnen Schichten zu betrachten, als global eine Bereitschaftszeit festzulegen? Wir meinen, dass wir langfristig dafür sorgen müssen, dass wir Bedingungen schaffen, die uns ermöglichen, auch unser Rentenalter zu erreichen. Große Rettungsdienste wie RKiSH oder der DRK Rettungsdienst Mittelhessen haben sich hierzu bereits auf den Weg gemacht, wir sollten dem nicht nachstehen.
  • Ausstattung des KTWs: wir sind uns einig, dass wir das Fahrzeugkonzept grundsätzlich nicht in Frage stellen, jedoch die Ausstattung unstrittig an einigen Stellen verbesserungswürdig ist.
  • Organisation der Betriebsratsarbeit: die Betriebsratsarbeit muss sich künftig mehr aus dem Büro herausbewegen. Neben den verwaltungstechnischen Aufgaben und der Sitzungsabwicklung muss das Gespräch mit den Kolleg*innen mehr in den Vordergrund rücken.
  • Nachbesserung der BV-Arbeitszeit
  • Evaluierung der LOB-Zusatzdienste außerhalb von Springerdiensten

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

hier auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/
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Euer Betriebsrat