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Betriebsratsinfo – März 2017

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Einsatznachsorge nach psychisch belastenden Einsätzen

Bei Katastrophen und Unglücken leidet auch die Seele unter den Eindrücken und benötigt mitunter auch Erste Hilfe. Im täglichen Einsatzdienst kann es immer wieder zu Situationen kommen, die für das Rettungsdienstpersonal psychisch stark belastend sind.

Aus solchen Situationen kann sich eine Akute Belastungsstörungen oder gar eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)  entwickeln. Die PTBS zeigt die ersten Symptome in der Regel mit einer Verzögerung von einigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten nach dem belastenden Erlebnis. In manchen Fällen vergehen sogar Jahre, bis die Symptome einer PTBS auftreten. Manchmal geht der posttraumatischen Belastungsstörung auch eine akute Belastungsreaktion voraus.

Was sind Erkennungszeichen?

  • Symptome des Wiedererlebens: sich aufdrängende, belastende Erinnerungen an das Trauma, Flashbacks, Alpträume
  • Vermeidungssymptome: emotionale Stumpfheit, Gleichgültigkeit und Teilnahmslosigkeit der Umgebung und anderen Menschen gegenüber, aktive Vermeidung von Aktivitäten und Situationen, die Erinnerungen an das Trauma wachrufen könnten. Manchmal können wichtige Aspekte des traumatischen Erlebnisses nicht mehr (vollständig) erinnert werden
  • Vegetative Übererregtheit: Schlafstörungen, Reizbarkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, erhöhte Wachsamkeit, übermäßige Schreckhaftigkeit

Wenn ihr nach einem beeindruckenden Einsatz merkt, euch lässt dieser nicht los und er quält euch mit Symptomen, wie sie oben beschrieben sind, über einen längeren Zeitraum, dann könnt ihr euch Hilfe holen. Der erste Ansprechpartner wäre unser Betriebsarzt Dr. Hartmann, dieser kann dann kurzfristige weitere professionelle Hilfe vermitteln.

Auf Initiative des Betriebsrates wird sich die Abendfortbildung im Juni mit diesem Thema beschäftigen. Der Referatsleiter Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) im Offizialatsbezirk Oldenburg des MHD Johannes Meyer wird uns dann über die Möglichkeiten informieren, die wir haben mit dem diesem Thema umzugehen.

Der BR beleuchtet dieses Thema schon länger intern und wird nun beginnen diverse Vorschläge für den Umgang mit psychischen Belastungen im Rettungsdienst gemeinsam mit der Geschäftsführung zu erörtern. Dazu gehören u.a. niederschwellige Ansprechpartner im Betrieb auszubilden, sogenannte Soziale Kontaktpersonen. Wir möchten ein psychisches Verbandbuch einführen, in dem sämtliche Ereignisse, die potentielle Auslöser einer psychischen Belastung sein können dokumentiert werden. Dies ist wichtig für einen späteren Nachweis, wenn es so schlimm kommt, dass man berufs- oder arbeitsunfähig wird. Wir werden unsere Gefährdungsbeurteilung unter diesem Aspekt neu beleuchten und darauf achten, dass dieses Thema regelmäßig im Rahmen der Fortbildungen bearbeitet wird. Anregungen und Ideen hierzu nehmen wir gerne entgegen.

Eingruppierung RA & NotSan auf RS-Stellen

Im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung haben wir uns nochmals intensiv mit Frage beschäftigt, wie müssen Rettungsassistent*innen und Notfallsanitäter*innen eingruppiert werden, die auf Planstellen für Rettungssanitäter*innen eingestellt sind. Unsere Recherchen bei der ver.di-Bundesverwaltung, wie auch das Studium von BAG-Urteilen, haben die bisherige Praxis der Eingruppierung beim RD-Ammerland erneut als richtig bestätigt.

Ausschlaggebend für die Eingruppierung ist die zugewiesene Tätigkeit. Auch wenn die Person, die höher qualifiziert ist als für die zugewiesen Tätigkeit notwendig, hat diese Person nur Anspruch auf die Eingruppierung gemäß der zugewiesenen Tätigkeit. In unserem Betrieb bedeutet das, dass alle Rettungsassistent*innen und Notfallsanitäter*innen auf RS-Stellen in die EG 4 + 2,3% eingruppiert werden, wenn sie einen Antrag auf Höhergruppierung im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung stellen.

Überleitung in die neue Entgeltordnung

Es ist so weit, wir haben nun alle Informationen zusammen und sind uns mit der Geschäftsführung einig geworden, zu welchen Bedingungen die Überleitung in die neue Entgeltordnung abgewickelt werden muss.

Alle Kolleg*innen, die bereits vor dem 01.03.2017 NotSan waren und auf einer RA Stellen eingestellt sind, bekommen ihre Tätigkeit als Notfallsanitäter*in jeweils persönlich zum 01.03.2017 zugewiesen. Das bedeutet, dass sie ab dem 01.03.2017 stufengleich in die EG N höhergruppiert werden. Alle Kolleg*innen die bereits vor dem 01.03.2017 Notfallsanitäter*in waren und in der EG 8 eingruppiert waren, bekommen ihre Tätigkeit als Notfallsanitäter*in ebenfalls jeweils persönlich zum 01.03.2017 zugewiesen und werden ab dem 01.03.2017 stufengleich in die EG N übergeleitet, da die EG N mit der EG 8 gleichgestellt ist, lediglich zahlenmäßig greift die EG N auf die Entgeltgruppe P 8 aus dem Pflegetarif zurück.

Alle Kolleg*innen in den Entgeltgruppen 3 und 5 müssen einen Antrag stellen, wenn sie auf Grund der neuen Entgeltordnung als RS von der EG 3 in die EG 4 + 2,3% oder als RA (unabhängig davon ob sie bereits die Qualifikation Notfallsanitäter*innen besitzen) von der EG 5 in die EG 6 eingruppiert werden möchten. Dies ist leider nicht stufengleich möglich, da die stufengleiche Höhergruppierung erst ab dem 01.03.2017 vorgesehen ist. Die Kolleg*innen, die für den 01.03.17 mit der Zuweisung der Tätigkeit als Notfallsanitäter*in rechnen, müssen genau überprüfen, ob die Höhergruppierung für 2 Monate bezogen auf die Stufen Sinn macht. Alle Anträge auf Höhergruppierung im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung wirken immer auf den 01.01.2017 zurück, egal zu welchem Zeitpunkt der Antrag innerhalb des Jahres 2017 gestellt wird. Vorsicht die Frist für solche Anträge läuft am 31.12.2017 aus!

Ob die hier beschrieben Möglichkeiten für jeden persönlich, bezogen auf seine*ihre weiter Laufbahn Sinn machen und einen monetären Vorteil bringen, muss jede*r selbst überprüfen. Für ver.di-Mitglieder wird dafür demnächst in der ver.di-Geschäftsstelle in Oldenburg ein Tarifrechner zur Verfügung stehen. Um ihn nutzen zu können, müssen ver.di-Mitglieder bei dem zuständigen Sekretär einen Termin ausmachen: 0441/969760 (falls ihr nach der Warteschleife nicht in OL landet, zurück nach OL verbinden lassen)

Wenn ihr noch Fragen zur Überleitung in die neue Entgeltordnung habt, könnt ihr euch gerne an eines der Betriebsratsmitglieder wenden, bitte beachtet dabei die Bürozeiten oder den Dienstplan der BR-Mitglieder!

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

Betriebsratsinfo – Mai 2013

Betriebsratsinfo – Informationen zur Betriebsratsarbeit

Teilbetriebsversammlungen

1. Bericht aus der BR-Arbeit:

mit folgende wesentlichen Themen hat sich der Betriebsrat seit Juli 2012 beschäftigt. Darüber hinaus haben wir viele kleine organisatorische Arbeiten erledigt sowie diverse Mitarbeitergespräche geführt, über die es hier zu berichten nicht lohnt bzw., wir es aus Verschwiegenheitsverpflichtung nicht dürfen. Die Themen zu denen bereits in einem BR-Info berichtet wurde sind mit einem Link zum entsprechenden BR-Info versehen.

  •  Neuorganisation des BR nach Weggang von Ralf 
  •  Stundenstände
  •  Schwerlast RTW
  •  Dialysepatient zu ungünstigen Zeiten (zum Ende des Nachtdienstes, Mittagszeit) aus gegebenem Anlass haben wir uns mit der Frage der Terminierung der Dialysepatieneten beschäftigt. Nach Auskunft der GF sind sämtliche Bemühungen Abhilfe zu schaffen an der Unflexibilität der Dialysepraxen gescheitert.
  • Tragestuhl: es wurde mit dem RD-Leiter diskutiert ob beisspielsweise der Tragstuhl 59 T Treppentragstuhl EZGlide bei uns Verwendung finden könnte. Das Ergebnis der Beratung ist: ein Stuhl wird zum Testen beschafft
  • BR-Tagung Weser-Ems -> RD-BR-Netzwerk
  •  Gespräch mit Gewerkschaftsekretär Andre Hinrichs bei der Frage warum findet das Rettungsdienstpersonal im TVöD so wenig Beachtung, kommt man immer wieder zu dem Schluss, dass es u.a. auch an dem mangelnden  Organisationsgrad der Kollegen und Kolleginnen scheitert. Mehr Präsens und Engagement der Kollegen und Kolleginnen als Mitglieder bei ver.di würde helfen uns als relevante Gruppe bemerkbar zu machen. Dabei sollte jede/r das Bewusstsein entwickeln, dass er/sie die Gewerkschaft ist und durch eigenes Engagement dort Einfluss nehmen kann. Die Gewerkschaft als reinen Dienstleister zu verstehen funktioniert nicht. Es ist eine Selbsthilfeorganisation, die neben den hauptamliche Gewerkschaftsekretären auch das Engagement der Mitglieder braucht. Eine Möglichkeit wäre die Mitarbeit in der noch zu gründenden Fachgruppe Rettungsdienst (siehe voranstehenden Punkt).
  •  BEM
  •  BV Qualifikation und Weiterbildung 
  •  Termin mit Personalrat GOL Wir planen ein Treffen mit dem Personalrat der GOL um auch auf dieser Ebene ins Gespräch zu kommen. Während eines ersten Telefonats berichtete der PR-Vorsitzende von der Möglichkeit in der GOL ein 1-2 tägiges Praktikum zu abzuleisten.
  •  Pausenregelung BV Arbeitszeit  Zur Pausenregelung gibt immer wieder Konflikte und Missverständnisse. Hierzu hat der BR einen Formulierungsvorschag zum besseren Verständnis der BV an die GF übergeben. An dieser Stelle herrschst noch keine Einigkeit mit der GF.
  • Betreuersitz in Fahrtrichtung im Rahmen seines Unterrichtungs- und Beratungsrechts nach § 90 Betriebsverfassungsgesetz hat der BR  gegenüber der GF zum Ausdruck gebracht, dass bei Neuanschaffungen von RTWs künftig der zweite Betreuersitz auch in Fahrtrichtung montiert werden sollte. Unverständlicherweise teilt die GF diese Auffassung des BR nicht, so ist davon auszugehen, dass unser Einwand keine Berücksichtigung finden wird.
  • Bewertungsmatrix zur Höhergruppierung Diese Bewertungsmatrix hat für einigen Unmut Kollegenkreis geführt. Nach § 95 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetz ist die Aufstellung von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigung zustimmungspflichtig.  Da der BR aber nicht beteiligt wurde haben wir die GF aufgefordert diese Matrix nicht mehr anzuwenden und mit uns gemeinsam eine zustimmungsfähige Matrix zu entwickeln. Ein Entwurf vom BR wurde bereits der GF übergeben.
  • Hinweis Anmeldung Internetseite damit ist die direkte Information gewährleistet

 2. Fragen aus dem Kollegen/innenkreis

  • Es wurde angefragt, ob die Kollegen, die außerhalb des Jahresplanes für einen Zusatzdienst angerufen werden und zusagen, ihre Arbeitszeit ab Anruf aufschreiben könnten.

    Die BV-Arbeitszeit sagt dazu: „Mitarbeiter, die außerhalb der Springerdienste zum Dienst herangezogen werden, wird ein anderer Dienst durch den Arbeitgeber gestrichen. Hierzu hat der Mitarbeiter das Recht Wünsche zu äußern.“ Da der/die Kollege/in ein Anrecht auf das Streichen einer gleichwertigen Schicht hat, zu er die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit geltend machen kann,  ist es u.E. auch nicht möglich für die vorgezogene Schicht die Zeit ab Anruf anzurechnen. An dieser Stelle ist den Kollegen anzuraten, auf die bestehende Regelung in der BV, die Streichung einer Schicht, zeitnah zu bestehen.

  • Es wurde kritisiert, dass die Sensorik und CRM-Fortbildung nicht für jeden erreichbar war, sie dürfe daher für das Leistungsentgelt zählen.

    Das ist so nicht richtig, denn für den Anspruch auf das Leistungsentgelt zählen nur die Punktzahlen und die sind für jeden auch ohne die besagten Fortbildungen erreichbar.

  • Weiter wurde gefragt, ob es bei der Auswahl des Augenarztes für die G 25 Untersuchung eine freie Arztwahl bestehen würde.

    Die freie Arztwahl erlaubt die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung bei einem betriebsfremdem Arzt, Kosten für die ärztliche Leistung gehen zu Lasten des Arbeitnehmers,  der Arbeitsausfall muss vom AG nur in der Größenordnung akzeptiert werden, die das Aufsuchen des Betriebsarztes verursacht hätte. Obendrein ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet fremde medizinische Untersuchungsurteile anzuerkennen. Wir empfehlen daher, vor der Inanspruchnahme eines externen Arztes unbedingt mit der GF Rücksprache zu halten.

3. Verschiedenes

  • unter Verschiedenes lag nichts an

Insgesamt bewertet der BR die Durchführung der „kleinen“ Teilbetriebsversammlungen als erfolgreich. Die Beteiligung hätte insgesamt noch größer sein können, leider haben viele Kollegen und Kolleginnen nach eigenen Angaben den Termin einfach vergessen. In der Vergangenheit war immer wieder lautstarke Kritik an der Betriebsratsarbeit zu hören. Aus der Tatsache, dass die Kollegen und Kolleginnen nicht die Gelegenheit der Teilbetriebsversammlungen nutzten um diese Kritik an den BR heran zu tragen, weder schriftlich per E-Mail noch mündlich während er Versammlungen, lesen wir, dass sich diese Kritikpunkte erledigt haben. Wir appellieren an dieser Stelle, solltet ihr Anlass zur Kritik an unserer Arbeit haben, schriftlich (am Besten per E-Mail) mit dem BR-Vorsitzenden Kontakt aufzunehmen. Endloses wiederholendes Lamentieren ohne das Problem direkt anzusprechen kann keine Abhilfe schaffen, es sei denn es wird zum Selbstzweck betrieben!

Über eine Rückmeldung und über Verbesserungsvorschläge sind wir jederzeit dankbar!


 Seminar: Eingruppierung im öffentlichen Dienst- Grundlagen

vom 22.04 bis 24.4. 2013 hat der BR-Vorsitzende an dem Seminar „Eingruppierung im öffentlichen Dienst- Grundlagen“ teilgenommen, nachstehend könnt ihr die Schritte nachverfolgen, die für eine richtige Eingruppierung notwendig sind.

Unsere Eingruppierung sollte im TVöD Abschnitt III §§ 12 und 13 geregelt sein, zur Zeit ist dort aber immer noch zu lesen „[Derzeit nicht belegt, wird im Zusammenhang mit der Entgeltordnung geregelt.]“ Diese Entgeltordnung ist aber bis heute noch nicht erstellt worden und es nicht absehbar, wann dies geschehen wird. Daher gelten für uns immer noch die §§ 22 und 23 im Abschnitt VI des alten BAT:

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TVoeD-BAT_Eingruppierung

Dort wird auf die Anlagen 1a und 1b verwiesen. RS und RA werden in der Anlage 1a geregelt:

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Tätigkeitsmerkmale_RS_RA_Anlage_1a_BAT

die dort ermittelten Eingruppierungen muss man schließlich in den Überleitungstabellen des TVÜ (Achtung: aufgesplittet nach Beschäftigten die am 30.9. / 1.10. 2005 bereits vorhandenen waren und den Beschäftigten, die nach diesem Termin eingestellt wurden) zuordnen:

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TVUE_Vergütungsgruppen

Das Tabellenentgelt aus der so ermittelten Eingruppierung kann unter https://oeffentlicher-dienst.info/ aus der jeweils aktuellen Tabelle ermittelt werden.


 Pausen und Feierabendregelung

bereits im Betriebratsinfo Dezember 2012-2 haben wir auf die Pausenregelung hingewiesen. Nach wie vor werden trotzdem immer wieder massive Beschwerden über die Nichteinhaltung der Pausen- und Feierabendregelung an den Betriebsrat herangetragen. Wir bitten daher alle Kollegen dringendst sämtliche Fälle in denen die Regelungen nicht eingehalten werde oder wurden, zu dokumentieren und dem Betriebsrat zu übermitteln (am besten per E-Mail, auf Papier in den BR-Postkasten geht auch, aber bitte mit Benachrichtigung an uns!)

Um über weiter geeignete Maßnahmen in diesem Zusammenhang beraten zu können, brauchen wir die Nachweise über die Verstöße gegen die Regelungen.


 Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr wie immer an drei Stellen nachlesen:

Euer Betriebsrat