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Betriebsratsinfo – Dezember 2016

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Willkommen

In den vergangenen Wochen haben wieder viele neue Kolleg*innen ihren Dienst im Rettungsdienst Ammerland angetreten. Daher ein Herzliches Willkommen, der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Rettungsdienst Ammerland GmbH freuen sich, dich als neue*n Kollegen*in begrüßen zu können.

Der Betriebsrat, das sind:

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusätzliche Interessenvertretung für alle Schüler*innen, Auszubildende und Kolleg*innen bis zum Alter von 24 Jahren. Der JAV-Vertreter ist:

Die Betriebsratsmitglieder sind jeweils einzeln über ihre E-Mailadressen erreichbar, dem Betriebsrat als Ganzes könnt ihr über die Adresse alle [at] br-rda.de Nachrichten zukommen lassen.

Darüber hinaus sind wir im Betriebsratsbüro über die Telefonnummer 04488 52220-57 zu erreichen, die Zeiten, zu denen jemand im Büro anzutreffen ist, findet Ihr i.d.R. auf unserer Homepage.

Wenn ihr Fragen habt, Anregungen geben wollt oder Hilfe des Betriebsrates benötigt, dann schreibt am besten eine E-Mail oder schaut im Dienstplan nach, wann und wo ein Betriebsratsmitglied Dienst hat, und sprecht es an.

Außerdem könnt ihr euch auf der Internetseite des Betriebsrates informieren, unseren Newsletter abonnieren, das Kontaktformular nutzen… schaut einfach mal rein, stöbert ein wenig rum und registriert euch.

Wir wünschen Euch einen guten Start im Rettungsdienst Ammerland
Euer Betriebsrat

Teilbetriebsversammlungen 2016

Die Teilbetriebsversammlungen 2016 waren mit insgesamt 35 Besucher*innen schlecht besucht wie nie. Unter dem Aspekt, dass als Schwerpunkt dieser Versammlungen die Vorstellung der Ergebnisse der Befragung aus dem Frühjahr 2016 vorgesehen war, ist diese Besucherquote schon enttäuschend.  Wir haben, im Zusammenhang mit der Befragung, mit den Anwesenden über Möglichkeiten des Kontakts zwischen Betriebsrat und Kolleg*innen diskutiert, die Sichtweisen hierzu waren sehr differenziert. Wir werden das in unserer ersten Januarsitzung auswerten und hier berichten.

Dienstplan 2017

Es sind bereits mehrere Betriebsratsmitglieder auf den Verbleib des Dienstplanes 2017 angesprochen worden, der läge ja nun beim Betriebsrat, hörten wir dabei immer wieder. Ja wir haben den Dienstplan mit den dazugehörigen Statistiken am Freitag den 16.12. nachmittags bekommen. Über das Wochenende wurden die Unterlagen begutachtet, so dass wir am Montag darüber beraten konnten. Es blieben Frage offen, die wir am Montagnachmittag (19.12.) an den Geschäftsführer übermittelt haben. So eben, am 20.12. um 16:00 haben wir darauf eine Antwort erhalten. Nun wird die Antwort von allen BR-Mitgliedern wiederum begutachtet, wir werden in einer „virtuellen Konferenz“ darüber beraten, ob unsere Fragen zufriedenstellend beantwortet wurden und der Freigabe des Dienstplanes nichts mehr im Wege steht.

Warum beschreiben wir das hier so detailliert? Nun, dafür muss man etwas weiter ausholen, seit September fragen wir bei der Geschäftsführung nach, ob sich am Dienstplan 2017 auf Grund einer möglichen Bedarfsausweitung etwas ändern wird und mahnen an, dass die Zeit am Ende des Jahres nicht unser Freund sein wird. Wir wurden immer wieder vertröstet, die Verhandlungen mit den Krankenkassen seinen noch nicht beendet. Der Betriebsrat ist in der Kette der zu beteiligenden Personen und Gremien der letzte, das heißt wir bekommen den Plan erst auf den Tisch, wenn bereits die gesamte Belegschaft sehnsüchtig auf ihn wartet.  Nichtsdestotrotz nehmen wir uns die Zeit unsere Arbeit gründlich zu machen, was im Übrigen nebenbei, während Wochenenddiensten, Tagesfortbildungen, Krankheit und Weinachssteinkäufen geschehen muss! Daher bitten wir um euer Verständnis, schneller geht es nicht und an uns liegt es nicht!

Wir tun unser Möglichstes, damit ihr die Pläne bald in den Postfächern habt.

Bundesreisekostengesetz Verpflegungsgeld

Es gibt im Bundesreisekostengesetz eine „Kann-Regelung“, die es ermöglicht bei KTW-Ferntouren, mit einer über 8-stündigen Abwesenheit, ein Verpflegungsgeld in Höhe von 12,– Euro auszuzahlen. Dieses Verpflegungsgeld wird nun auf Antrag ausgezahlt. Bei der Inanspruchnahme ist aber unbedingt zu beachten, dass dieser Betrag in der Steuererklärung nachzuweisen ist und dort bei dem sogenannten Verpflegungsmehraufwand zum Abzug werden muss.

Frohe Weihnachten und eine gutes neues Jahr

Zum Schluss bleibt uns nur noch Euch ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start für eine gutes neues Jahr zu wünschen.

Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

hier auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/
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Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat