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Betriebsratsinfo – Januar 2016

Informationen zur Betriebsratsarbeit



Tagesfortbildungen

Der Betriebsrat hat im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes gewisse Beratungs- und Mitbestimmungsrechte bei der Einrichtung und Durchführung von Maßnahmen zur Beruflichen Bildung. Vor diesem Hintergrund ist der Betriebsrat in seiner jüngsten gemeinsamen Sitzung mit der Geschäftsführung über die Umsetzung der geplanten Tagesfortbildungen informiert worden. Die Informationen hierzu sind im wesentlichen jedem von euch durch ein persönliches Anschreiben von Herrn Peter bereits bekannt.

Der Betriebsrat hat das Konzept zu Kenntnis genommen und befürwortet dies grundsätzlich. Um sich eine vorläufig abschließende Meinung zu diesem Tagesfortbildungskonzept bilden zu können, wird im ersten Durchgang jeweils ein Betriebsratsmitglied als Beobachter*in anwesend sein. Die daraus gewonnen Erkenntnisse werden in die Evaluierung mit eingebracht werden.

Zu den Überprüfungen am Ende jeder Fortbildung tauchen immer wieder Fragen auf: Wer bekommt die Antworten? Sieht der Chef die Antworten? Was passiert wenn ich eine Prüfung versemmele? Hierzu ist grundsätzlich zu sagen, die Antwortbögen bleiben hier im Hause, ja der Chef wird sie sehen, arbeits- bzw. eingruppierungsrechtliche Konsequenzen wird es nicht geben. Dies hat Herr Peter in seinem persönlichen Anschreiben an alle Kolleg*innen deutlich in fett gedruckten Buchstaben ausgedrückt!

Nichtsdestotrotz muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, was der TVöD zum Thema Leistung im § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen sagt:

(2) Bei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.
Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verlängert werden. Bei einer Verlängerung der Stufenlaufzeit hat der Arbeitgeber jährlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung noch vorliegen. Für die Beratung von schriftlich begründeten Beschwerden von Beschäftigten gegen eine Verlängerung nach Satz 2 bzw. 3 ist eine betriebliche Kommission zuständig. Die Mitglieder der betrieblichen Kommission werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs-/Personalrat benannt; sie müssen dem Betrieb/der Dienststelle angehören. Der Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der Kommission darüber, ob und in welchem Umfang der Beschwerde abgeholfen werden soll.

Es wird also deutlich, dass eine Leistung, die erheblich unter dem Durchschnitt liegt, lediglich zu Folge haben kann, dass der Stufenaufstieg auf die Stufen 4 bis 6 verlangsamt werden kann, ein Weg rückwärts ist nicht vorgesehen. Auch müsste dann die Maßnahme jährlich überprüft werden, so bekäme jeder die Chance  das zu heilen. Und mal ehrlich, wer von euch möchte mit einem Niveau, das erheblich unter dem Durchschnitt liegt, aus einer bedrohlichen Situation gerettet werden, eine gewisse Kompetenz ist nun mal gefragt.

Wir sollten dies also unabhängig von irgendwelchen nicht ausgesprochenen Eventualitäten, als Herausforderung sehen und die Erfolgskontrollen am Ende jeder Tagesfortbildung nur als das nutzen wofür sie vorgesehen sind: zu Selbsteinschätzung und zur Evaluierung der Fortbildungen inkl. Prüfungen.

Betriebsrat und Eingruppierung

Es wird dem Betriebsrat immer wieder vorgeworfen, er würde nichts gegen die Eingruppierung von Rettungsassistent*innen in die EG 3 unternehmen. Diese Aussage beruht auf dem grundsätzlichen Irrtum, der Betriebsrat hätte einen Einfluss auf die Eingruppierung. Dem ist mit Nichten so! Eingruppiert wird nach dem Tarifvertrag, der von der Gewerkschaft ver.di für ihre Mitglieder mit dem Arbeitgeberverband Verband Kommunaler Arbeitgeber (VKA) geschlossen wurde. Durch unsere Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ und einzelvertragliche Regelungen wird dieser Tarifvertrag auch auf Nicht-ver.di-Mitglieder angewandt. Im Übrigen unterschreibt dann jeder selbst den Arbeitsvertrag, der regelt unter welchen Bedingungen hier die Arbeitsstelle angenommen wird. Es wird also deutlich, dass der Betriebsrat an dieser Stelle keine Karten im Spiel hat!

Zur Erläuterung wie eine Eingruppierung durch den TVöD zustand kommt, könnt ihr hier in der bereits 2013 in einem BR-Info veröffentlichten Zusammenfassung noch ein mal nachlesen:

Unsere Eingruppierung sollte im TVöD Abschnitt III §§ 12 und 13 geregelt sein, zur Zeit ist dort aber immer noch zu lesen „[Derzeit nicht belegt, wird im Zusammenhang mit der Entgeltordnung geregelt.]“ Diese Entgeltordnung ist aber bis heute noch nicht erstellt worden. Daher gelten für uns immer noch die §§ 22 und 23 im Abschnitt VI des alten BAT:

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TVoeD-BAT_Eingruppierung

Dort wird auf die Anlagen 1a und 1b verwiesen. RS und RA werden in der Anlage 1a geregelt:

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Tätigkeitsmerkmale_RS_RA_Anlage_1a_BAT

die dort ermittelten Eingruppierungen muss man schließlich in den Überleitungstabellen des TVÜ (Achtung: aufgesplittet nach Beschäftigten die am 30.9. / 1.10. 2005 bereits vorhandenen waren und den Beschäftigten, die nach diesem Termin eingestellt wurden) zuordnen:

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TVUE_Vergütungsgruppen

Das Tabellenentgelt aus der so ermittelten Eingruppierung kann unter https://oeffentlicher-dienst.info/ aus der jeweils aktuellen Tabelle ermittelt werden.

Im o.g. §22 des BAT ist weiter auch folgendes geregelt: (2) […] Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Vergütungsgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen. Kann die Erfüllung einer Anforderung in der Regel erst bei der Betrachtung mehrerer Arbeitsvorgänge festgestellt werden (z. B. vielseitige Fachkenntnisse), sind diese Arbeitsvorgänge für die Feststellung, ob diese Anforderung erfüllt ist, insoweit zusammen zu beurteilen. […]

Wie ihr seht, wird also seit 10 Jahren unsere Eingruppierung über ein umständliche Krücke geregelt. In der Tarifrunde 2016 soll nun endlich die neue Entgeltordnung beschlossen werden. Dies ist die Stelle wo jede*r Einfluss nehmen kann, in dem er*sie Mitglied bei ver.di wird und sich an den Aktionen, die Rund um die Tarifrunde in den Betrieben etc. laufen werden, beteiligen kann. Auch die ver.di Betriebsgruppe des RD-Ammerland wird sich in diese Tarifrunde einbringen, je mehr dabei sind umso eher können wir uns Gehör verschaffen.

Tacheles

Die von der Geschäftsführung in den letzten „Informationen rund um den Notfallsanitäter“ unter dem Untertitel „Tacheles“ angesprochenen bedenklichen Umgangsformen innerhalb des Betriebes und die chronischen Meckereien werden auch von dem Betriebsrat mit Sorge wahrgenommen. Es wird von einigen nach außen ein Bild vermittelt, nach dem die Hälfte der Belegschaft wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen gekündigt hätte oder kündigen wolle. Dem Appell der Geschäftsführung, sich seiner sozialen Verantwortung in Verbindung mit der dazu notwendigen Sozialen Kompetenz zu erinnern, können wir uns als Betriebsrat nur anschließen. Grundsätzlich sind wir alle hier um einen qualifizierten Job in einer möglichst friedliche Atmosphäre zu machen. Dazu gehört nun mal der Respekt und die Achtung gegenüber sämtlichen Kolleg*innen. Wir erwarten, dass Differenzen im Fachwissen, die die zur Zeit bei uns vorhandenen vier Qualifikationsstufen mit sich bringen, nicht zum diffamieren von Kolleg*innen genutzt werden, sondern dass sich jede*r auch an dieser Stelle seiner*ihrer Verantwortung bewusst wird und die Kolleg*innen die beispielsweise „nur“ RS sind mitnehmen und unterstützen!

Wir können in diesem Zusammenhang nur immer wieder betonen, für konstruktive Kritik bezüglich des Betriebes und des Betriebsrates steht unser digitales Postfach alle [at] br-rda.de, der analoge Briefkasten im Wachenbüro der Wache WST und nicht zuletzt die Bürotür (Bürokalender) immer offen.

Unsere Betriebsratsinfos könnt Ihr an drei Stellen nachlesen:

auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ direkt, oder abonniert als RSS-Feed: https://br-rda.de/feed, hier gibt es Antworten zu RSS-Feeds: https://br-rda.de/allgemein/mit-rss-feeds-immer-auf-dem-laufenden/,
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Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda .de