Grundrechte von Arbeitnehmern beim DRK in Mecklenburg-Vorpommern bedroht – Gewerkschaft ver.di fordert den DRK Kreisverband Güstrow unverzüglich zu Verhandlungen über eine Notdienstvereinbarung auf
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) sieht die Grundrechte von Arbeitnehmern des DRK Kreisverbandes Güstrow massiv bedroht. Der Arbeitgeber verweigert eine Notdienstvereinbarung für den Fall eines Streiks. Begründet wird das mit der Aussage, der Rettungsdienst würde ohnehin lediglich Notdienste fahren.
Mit einer einstweiligen Verfügung, die unter merkwürdigen Begebenheiten und zum Teil juristisch für einen Rechtsstaat nicht nachvollziehbaren Diskussionen zustande gekommen ist, wird hier Menschen das Recht auf Streik abgesprochen.
„Das ist ein massiver Angriff auf die Grundrechte von Beschäftigten im Rettungsdienst, denn mit dieser Haltung verweigert sich der DRK Kreisverband demokratischen Gepflogenheiten. Selbstverständlich haben die Menschen in dieser Branche einen Anspruch darauf, ihre Rechte durch einen Streik durchzusetzen, wenn in Verhandlungen keine Lösung möglich ist. Weil natürlich niemand will, dass Menschen zu Schaden kommen, wollen wir diese Notdienstvereinbarung abschließen und wir werden uns gegen die Verweigerung mit allen Mitteln zur Wehr setzen“, so Steffen Kühhirt, Fachbereichsleiter Gesundheitsdienst von ver.di Nord.
„Wir werden diesen einmaligen Vorgang auch politisch zum Thema machen und dazu gehört die Frage nach öffentlichen Zuschüssen für Unternehmen, die so mit Arbeitnehmerrechten umgehen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz bietet hier eine gute Grundlage. Wer – wie das DRK – Armutslöhne zahlt und gleichzeitig Tarifverhandlungen verweigert, gehört öffentlich angeprangert. Es muss kommunal- und landespolitisch geprüft werden, ob vor diesem Hintergrund eine öffentliche Vergabe an das DRK weiterhin erfolgen kann“, so Kühhirt weiter.
ver.di fordert für die Beschäftigten des Rettungsdienstes beim DRK Kreisverband Güstrow einen Tarifvertrag und deutlich höhere Löhne. Am 04.06.2014 hatte das DRK einen Warnstreik juristisch untersagen lassen. Der Warnstreik sollte die Arbeitgeber zur Aufnahme von Tarifverhandlungen zwingen.