Einladung zur Teilbetriebsversammlung „U25“
Wir möchten alle für die Jugend- und Auszubildendenvertreterwahl aktiv und passiv wahlberechtigten Kolleg*innen zu einer Informationsversammlung rund um die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) einladen.
6. Juni 2017 um 17:30
in unserem Schulungsraum statt.
Wer darf die JAV wählen?
Zum wahlberechtigten Personenkreis zählen zum einen die jugendlichen Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum anderen die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer*innen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Wer kann sich wählen lassen?
Wählbar sind alle im Betrieb Beschäftigten, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei der Wählbarkeit kommt es also nicht darauf an, ob sich die unter 25-Jährigen noch in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Mitglieder des Betriebsrats können allerdings nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.
Was erwartet euch?
Während dieser Versammlung werdet ihr umfangreich über die Funktion und die Vorteile einer JAV, sowie deren Wahl informiert werden. U.a. wird die Jugendsekretärin vom ver.di-Bezirk Weser-Ems referieren und für Fragen zur Verfügung stehen. Zum Nachlesen zu Hause wird es ausreichend Infobroschüren geben.
Diese Versammlung ist für euch Arbeitszeit, jedoch keine Pflichtveranstaltung. Solltet ihr in dieser Zeit in einem Klinikpraktikum o.ä. sein, so müsst ihr für den Zeitraum der Versammlung freigestellt werden. Der Praxisanleiter wird das ggf. den Verantwortlichen rechtzeitig ankündigen.
Die Jugendsekretärin von ver.di, Heike Boldt, erläuterte im Dezember 2015 bei einer Jugend- und Auszubildendenversammlung den Weg zu JAV-Wahlen
Mehr zu diesem Thema findet ihr dort:
Einen Flyer, der Informationen zusammenfasst könnt ihr hier runterladen: https://br-rda.de/wp-content/uploads/2017/04/verdi-jav.pdf
Dann bis zum 06. Juni, wir hoffen auf eine rege Beteiligung!
Euer Betriebsrat