Landtag beschließt Novelle des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Behrens: „Diese Reform macht den Weg frei für die flächendeckende Einführung der Telenotfallmedizin in ganz Niedersachsen“

Am 15.05.2024 hat der Niedersächsische Landtag eine Novelle des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) beschlossen.

Der wichtigste Inhalt dieses Gesetzes ist die flächendeckende Einführung der Telenotfallmedizin (TNM) im niedersächsischen Rettungsdienst, welche damit erstmalig landesweit rechtlich geregelt wird.

Darüber hinaus enthält die Novelle Regelungen zur Berg- und Wasserrettung als Bestandteil des bodengebundenen Rettungsdienstes, zur Umsetzung der EU-Vorgabe bzgl. des European Accessibility Act (EAA) beim Notruf sowie zum Datenschutz im Rettungsdienst durch die Einführung eigener Speicher- und Aufbewahrungsfristen für die Rettungsleitstellen, die Träger des Rettungsdienstes und deren Beauftragte.

Hier gibt es ein Video mit allen Redebeiträgen im Niedersächsischen Landtag dazu:

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