Pressemitteilung von ver.di 28.04.14
Die Bundestarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für den öffentlichen Dienst hat am heutigen Montag (28. April) das Tarifergebnis für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen angenommen. Zuvor waren die ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Verwaltungen, Einrichtungen und Unternehmen zu ihrer Meinung über den Verhandlungsstand vom 1. April 2014 befragt worden und hatten diesem Ergebnis im Rahmen der Mitgliederbefragung mit deutlichen 87,3 Prozent zugestimmt. Die Bundestarifkommission entschied mit 70 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen. Damit sind die Tarifverhandlungen endgültig abgeschlossen.
Die Beschäftigten bei Bund und Kommunen erhalten rückwirkend zum 1. März 2014 eine Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent, mindestens aber 90 Euro mehr Gehalt. Eine weitere Anhebung der Gehälter erfolgt zum 1. März 2015 um 2,4 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen werden zu den gleichen Terminen um 40 bzw. 20 Euro erhöht. Außerdem beträgt der Urlaubsanspruch ab 2014 für alle Beschäftigten einheitlich 30 Tage, für Auszubildende steigt der Urlaubsanspruch von 27 auf 28 Tage. Darüber hinaus wurde für Auszubildende die faktische Übernahmegarantie überall dort, wo bedarfsgerecht ausgebildet wurde, verlängert.
Mit diesem Ergebnis, das mit 5,7 Prozent mehr Geld in zwei Jahren in der Spitzengruppe der diesjährigen Abschlüsse liegt, konnte das Ziel einer deutlichen Reallohnsteigerung erreicht werden. Desweiteren wurde die Forderung nach einer sozialen Komponente durchgesetzt, von der vor allem untere und mittlere Entgeltgruppen profitieren. Da der Mindestbetrag von 90 Euro bis in mittlere Entgeltgruppen die vereinbarte lineare Erhöhung von 3,0 Prozent übertrifft, summiert sich das Volumen der Lohnsteigerung hier im ersten Jahr auf 3,3 Prozent. Überdies wurden deutliche Verbesserungen für die Auszubildenden erzielt.
ver.di erwartet, dass der Bundesinnenminister jetzt rasch seine Ankündigung umsetzt und das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten überträgt.
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