Einheitliche Vorgaben zu Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Bezahlung des Rettungsdienstes fordert die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“. „Erreicht werden soll eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte patientenzentrierte präklinische Notfallversorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben; das dient zugleich dem Ziel von Qualität und Wirtschaftlichkeit“, heißt es dazu in der Neunten Stellungnahme und Empfehlung der Kommission am 07. September 2023.
„Unser Rettungsdienst braucht dringend eine Reform und klare Strukturen: einheitliche Standards, mehr Befugnisse, eine sinnvolle Vergütungssystematik. Deshalb ist es wichtig, dass die Regierungskommission dazu jetzt Empfehlungen vorgelegt hat. Diese Überlegungen werden wir in unsere Reformpläne einfließen lassen, wie wir das auch in anderen Reformfeldern tun. Im Notfall muss der Rettungsdienst schnell und zielgenau helfen. Die Notfallversorgung darf nicht weiter selbst ein Reformnotfall bleiben.“ sagt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Die Vorschläge der Regierungskommission im Einzelnen
1. Regelung des Rettungsdienstes im SGBV
Der konkrete Leistungsanspruch soll in einer eigenständigen Norm im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt werden. Berücksichtigt werden sollen dabei die Leistung der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, der Notfalltransport um komplementäre Notfallversorgungsnagebote, wie z.B. pflegerische Notfallversorgung oder psychiatrisch-psychosoziale Krisenintervention.
2. Mehr Transparenz und bessere Qualitätssicherung
Festgelegt werden sollen Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, Qualifikation und Weiterqualifizierung, Rettungsmittel.
3. Einheitliche Qualitätsstandards
Die Anforderungen an Struktur-, Prozess- und soweit möglich Ergebnisqualität sowie die Qualifikation des eingesetzten Personals in Leitstellen und der Notfallrettung sollen länderübergreifend vereinheitlicht werden. Anzustreben ist die Etablierung eines Notfallversorgungsregisters mit Kerndaten zu KV-Notdienst, Rettungsdienst, Notaufnahmen, Notfallzentren.
4. Digitales Ressourcenregister
Um Patienten besser steuern zu können soll ein digitales Echtzeit-Register über vorhandene Ressourcen aufgebaut werden.
5. Leitstellen-Organisation
Die Bundesländer sollen die Koordinierung des Rettungsdienstes straffen. Richtwert ist dafür eine Leitstelle pro ca. 1 Mio. Einwohner.
6. Personalmanagement
Die Befugnisse von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern soll ausgeweitet werden (Medikamentengabe, invasive Maßnahmen).
Besonders qualifizierte Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sollen mit eigener fachgebundener Heilkundebefugnis („advanced paramedic practitioner“, Bachelor/Master-Niveau) den jetzigen Notarztdienst substituieren und die ärztlichen Spezialressourcen nur bei Bedarf anfordern müssen.
Notärztinnen und Notärzte sollen nur in besonders komplexen Fällen eingesetzt werden.
7. Notfallversorgung in ländlichen Regionen
Für eine hochwertige Notfallversorgung auch in ländlichen Regionen und in Abhängigkeit der Krankenhausplanung des Bundeslandes soll der Luftrettungsdienst, insbesondere durch Ausbau von Landemöglichkeiten und Nachtbetrieb, erweitert werden.
8. Allgemeine Gesundheitskompetenz
„Erste Hilfe“-Kurse sollen in den Grund- und weiterführenden Schulen und am Arbeitsplatz angeboten werden und verpflichtend sein.
Ersthelfer-Apps sollen flächendeckend eingeführt werden.
Öffentlich zugängliche Defibrillatoren sollen flächendeckend aufgestellt werden.
9. Finanzierung des Rettungsdienstes
Krankenkassen sollen die Leistungen der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, den Notfalltransport sowie zusätzliche Dienste (wie die pflegerische Notfallversorgung) vergüten.
Die Vergütung des Rettungsdienstes sollte sich aus Vorhalte- und Leistungsanteil zusammensetzen.
Neben bundesweit geltenden Entgelten sollten regionale Anpassungsfaktoren vereinbart werden.
Das ausführliche Gesamtkonzept könnt ihr hier herunterladen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/BMG_Stellungnahme_9_Rettungsdienst_bf.pdf