Die Dienstplanung für das Jahr 2023 steht bald an. Über einige Aspekt hierzu wird imer wieder kontrovers diskutiert. Daher möchten wir über eine Umfrage von euch hören, welche Meinungen und Ideen ihr zu diesen speziellen Aspekten im Dienstplan habt.
In einem zweiten Teil der Umfrage möchte wir dir noch ein paar allgemeine Frage zu Deiner Zufriedenheit hier im Betrieb stellen. Bei den Gesprächen in den Wachen hört man immer wieder negative Kommentare zu unserem Equipment, allgemein Unzufriedenheiten oder mangelnder Wertschätzung. Wir möchten die Stimmung hier aufnehmen, bündeln und auswerten.
Beide Teile der Umfrage umfassen 9 bzw. 10 Fragen und dauern jeweils nicht mehr als ca. 10 Minuten. Bei der ersten Frage in beiden Teilen ist eine mehrfach Antwort erforderlich und sie muss als Pflichtfrage ausgefüllt werden. Wir benötigen diese Angaben, um die Antworten differenziert auswerten zu können.
Die Umfrage ist komplett anonym, wir können nicht nachverfolgen, wer die Antwort gegeben hat.
Zu den meisten Fragen Fragen gibt es Zusatzfeld, in das ihr eure Antwort eintragen könnt, wenn ihr euch in den anklickbaren Antworten nicht wieder findet. Bei den Freitextantworten hoffen wir möglichst viele Ideen und Anregungen von euch zu bekommen.
Eins vorweg noch. Umfragen erzeugen auch immer Erwartungen. Wir können natürlich nicht versprechen, was wir von den Anregungen um- bzw. durchsetzen können. Besonders problematisch wird es bei einem Patt der Antwortalternativen. In vielen Bereichen sind daher Kompromisse notwendig. Aber wir werden uns mit Sicherheit dafür einsetzen, dass Lösungen gefunden
werden, mit denen alle möglichst gut leben können.
Nun freuen wir uns auf deine Antworten, unter den beiden Links findet ihr beide Teile der Umfrage:
Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.
Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!
Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:
Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:
auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ (zu lesen auch auf allen Wachenrechnern! Leider sind auf einigen Wachenrechnern noch veraltet Browser installiert, sodass unsere Internetseite dort nicht korrekt dargestellt wird!)
Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.
Die Betriebsratswahlen 2022 für die Wahlperiode 2022 bis 2026 haben erfolgreich stattgefunden. Am 26.04.2022 hat sich der neue Betriebsrat in seiner konstituierenden Sitzung gebildet. Die erste Sitzung war geprägt von Formalien, die für eine funktionierende und rechtssichere Betriebsratsarbeit notwendig sind. So wurden u.a. die Geschäftsordnung, das Datenschutzkonzept und die notwendigen Schulungen beschlossen sowie die Aufgaben verteilt.
Nachfolgend könnt ihr nachlesen, wer nun mit welchen Aufgaben im Betriebsrat vertreten ist:
Uwe Heiderich-Willmer
Uwe ist Notfallsanitäter und der Wache Edewecht zugeordnet. Er wurde wieder zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Diese Funktion bedeutet, dass er einen Überblick über sämtliche Aktivitäten des Gremiums haben muss. Er ist der offizielle Vertreter des Gremiums nach außen und er führt die Geschäfte des Betriebsrates. Im speziellen kümmert sich Uwe noch um den Ausschuss für Datenschutz.
Ihr erreicht Uwe unter dieser E-Mailadresse: uwe.heiderich-willmer [at] br-rda.de
Denny Schilling
Denny ist Rettungssanitäter und der Wache Edewecht zugeordnet. Er wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Darüber hinaus ist er als Mitglied im Arbeitssicherheitsausschuss benannt worden.
Ihr erreicht Denny unter dieser E-Mailadresse: denny.schilling [at] br-rda.de
Gertje Bruhns
Gertje ist Notfallsanitäterin und der Wache Edewecht zugeordnet. Sie hat mit der Wahl in den Betriebsrat von der JAV in den BR gewechselt. Auch in dieser neuen Rolle wird sie ihre Zuständigkeit für die Schüler*innen behalten. Das heißt, sie wird sich als Beauftragte für Aus- und Weiterbildungsangelegenheiten auch um die Belange der Schüler*innen kümmern und die in der JAV begonnenen Aktivitäten fortsetzen. Da der Kollege, der als JAV-Vertreter nachrücken würde, unseren Betrieb verlassen hat, wird es zunächst keine JAV mehr geben. Die Aufgaben bleiben aber bei Gertje trotzdem in guten Händen, bis eine neue JAV gewählt ist. Gertje fungiert darüber hinaus als stellvertretende Protokollführerin
Ihr erreicht Gertje unter dieser E-Mailadresse: gertje.bruhns [at] br-rda.de
Marcus Schumacher
Marcus ist Rettungsassistent und der Wache Westerstede zugeordent. Marcus als Experte für die Dienstplanung ist als einer der drei Dienstplanbeauftragten in der AG Dienstplan aktiv.
Ihr erreicht Marcus unter dieser E-Mailadresse: marcus.schumacher [at] br-rda.de
Christian Nutz
Christian ist Notfallsanitäter und Gemeinde-Notfallsanitäter und der Wache Bad Zwischenahn zugeordnet. Er übernimmt als zweites Mitglied die Aufgaben im Arbeitssicherheitsausschuss.
Ihr erreicht Christian unter dieser E-Mailadresse: christian.nutz [at] br-rda.de
Anja Wienhold
Anja ist Notfallsanitäterin und der Wache Bad Zwischenahn zugeordnet. Sie hat die Aufgabe der Protokollführerin übernommen, darüber hinaus gehört sie zur AG Dienstplan und sie wurde als BEM-Beauftragte im BR benannt.
Ihr erreicht Anja unter dieser E-Mailadresse: anja.wienhold [at] br-rda.de
Fabienne Brüntjen
Fabienne ist Rettungssanitäterin und der Wache Bad Zwischenahn zugeordnet. Sie ist die dritte Dienstplanbeauftragte in der AG Dienstplan. Außerdem ist sie als weitere Beauftragte für Aus- und Weiterbildungsaufgaben benannt worden.
Ihr erreicht Fabienne unter dieser E-Mailadresse: fabienne.bruentjen [at] br-rda.de
Ersatzmitglieder
Die Liste der am nächsten nachrückenden Ersatzmitglieder für zeitweise oder dauerhaft ausfallende BR-Mitglieder bildet sich aus den nachstehenden Kolleg*innen. Wegen des Minderheitengeschlechts, das bei uns im Betrieb das weibliche ist, geht es nicht immer nach der Reihenfolge, wie die Sitze ausgezählt wurden. Fehlt ein Mitglied des Minderheitengeschlechts, muss dieses ersetzt werden, solange noch welche in der Nachrückeliste zur Verfügung stehen. Die beschriebene Liste ist nicht erschöpfend dargestellt, wir haben noch weiter Kolleg*inen, die nachrücken können.
Mirjam Kühn, Liste 4.1
Christian Keizer, Liste 4.1
Sandra Surup, Liste Yes We Can
Karsten Rubbel, Liste Yes We Can
Was steckt hinter den Aufgaben?
Der Vorsitz
Die Hauptaufgabe des Vorsitzenden des Betriebsrats besteht darin, das Gremium nach außen zu vertreten, § 26 Abs. 2 BetrVG. „Vertreten“ heißt dabei aber nicht, dass der Vorsitzende anstelle des Gremiums handeln darf. Vielmehr ist der Vorsitzende immer an den Willen des BR-Gremiums gebunden. Der Vorsitzende ist Sprachrohr und „Briefkasten“ des Betriebsrats: Er gibt Erklärungen ab bzw. nimmt diese in Empfang, er darf aber nicht im Alleingang inhaltliche Sachentscheidungen für das Gremium treffen.
Die dem Betriebsratsvorsitzenden übertragenen Aufgaben sind gleichzeitig auch seine Pflichten. Denn der Betriebsratsvorsitzende ist dazu verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen. Der Betriebsratsvorsitzende hat insbesondere die Pflicht,
den Betriebsrat nach außen zu vertreten,
Betriebsratssitzungen einzuberufen,
die Tagesordnung festzulegen und die Betriebsratsmitglieder zu den Sitzungen einzuladen,
die Betriebsratssitzungen zu leiten,
das Hausrecht während der Betriebsratssitzungen auszuüben,
die Sitzungsprotokolle zu unterschreiben,
Betriebsversammlungen zu leiten,
das Hausrecht in den Betriebsversammlungen auszuüben,
In Betriebsratsgremien mit weniger als neun Mitgliedern ist der Betriebsratsvorsitzende außerdem verpflichtet, die laufenden Geschäfte des Betriebsrats zu führen, wenn ihm diese Aufgabe übertragen worden ist. Das ist bei uns per Geschäftsordnung geschehen.
AG Dienstplan/Dienstplanbeauftragte
Die Dienstplanbeauftragten sollen sich um alle Belange der Dienstplanung aus der Sicht des Betriebsrates kümmern. Das heißt sie sollen im laufenden Dienstplan darauf achten, dass alles seine Richtigkeit hat. Insbesondere sollen sie die Stundenstände im Auge haben.
Des Weiteren sind sie damit beauftragt, sich gemeinsam mit den Wachenleitern um einen neuen Dienstplan für 2023 zu kümmern. Hierzu werden sie u.a. mit der Hilfe von Umfragen eure Prioritäten dazu erfragen.
Arbeitsschutzausschuss
Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss in ihrem Betrieb zu bilden.
Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses sind:
Unternehmer oder ein von ihm Beauftragter
zwei Betriebsratsmitglieder
Betriebsarzt
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitsbeauftragter nach §22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
BEM-Beauftragte im BR
Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten einer oder eines Beschäftigten nachzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen, künftig Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Seit dem 1.5.2004 verlangt der Gesetzgeber von den Arbeitgebern ein Betriebliches Eingliederungsmanagement. Damit soll Arbeitnehmern, die länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, geholfen werden, möglichst frühzeitig wieder im Betrieb arbeiten zu können
Beauftragte für Aus- und Weiterbildungsaufgaben
Die Beauftragten für Aus- und Weiterbildungsaufgaben werden sich um die Belange der Schüler*innen kümmern. Dafür gilt es eine Betriebsvereinbarung Ausbildung zu verhandeln, in der die Bedingungen der Ausbildung in unserem Betrieb geregelt werden. Das Ganze soll dann in enger Abstimmung mit der neuen JAV geschehen. Der*die neue JAV-Vertreter*in soll durch die Beauftragten für Aus- und Weiterbildungsaufgaben die bestmögliche Unterstützung erfahren.
Ausschuss für Datenschutz
Der Betriebsrat mus sich dafür einsetzen, dass der Arbeitgeber nicht unzulässig auf Daten der Beschäftigten zugreift. Aber der Betriebsrat muss sich auch selbst an die Regeln des Arbeitnehmerdatenschutzes halten, denn auch er als Gremium verarbeitet und nutzt Beschäftigtendaten. Die Anforderungen durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sind strenger geworden. Mit dieser Aufgabe ist der Ausschuss für Datenschutz betraut worden.
Protokollführer*in
Das Sitzungsprotokoll dokumentiert die Arbeit des Betriebsrates und dessen Beschlüsse. Es ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen z.B. dient es als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung.
Erreichbarkeit des Betriebsrates
Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.
Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!
Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:
Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:
auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ (zu lesen auch auf allen Wachenrechnern! Leider sind auf einigen Wachenrechnern noch veraltet Browser installiert, sodass unsere Internetseite dort nicht korrekt dargestellt wird!)
Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.
In Absprachen mit dem Geschäftsführer Herrn Peter habe wir uns dazu entschlossen die für nächste Woche geplanten Teilbetriebsversammlungen abzusagen. Wir haben uns natürlich im ersten Quartal mit einigen Themen beschäftigt, über die wir hätten berichten können. Jedoch gibt es dazu noch keine Ergebnisse, so dass wir euch lediglich damit hätten langweilen können, zu berichten was wir gemacht haben. Aber das Interessante, was daraus geworden ist, hätten wir noch nicht liefern können. Um eure Zeit nicht übermäßig zu strapazieren, werden wir uns daher diesmal darauf beschränken, hier schriftlich zu berichten.
Wenn der neue Betriebsrat die Planung für 2022 übernimmt, wovon wir ausgehen, werden die nächsten Teilbetriebsversammlungen am Ende des zweiten Quartals stattfinden. An diesem Termin wird es Gelegenheit geben, den neuen Betriebsrat in seiner neuen Konstellation kennen zu lernen.
Mit was waren wir nun im ersten Quartal dieses Jahres beschäftigt?
Gespräch mit der stellvertretenden Geschäftsführerin der GOL
Wir hatten ein ausführliches Gespräch mit der Qualitätsmanagerin und stellvertretenden Geschäftsführerin der GOL, Kadriye Gülöz, die bei uns, im Rahmen einer Videokonferenz, zu Gast in einer BR-Sitzung war. Das Gespräch war angesetzt worden, um u.a. einige Neuerungen in unserer BV-Arbeitszeit, die auch das Handeln der GOL betreffen, zu erläutern. Gleichzeitig hat Kadriye Gülöz uns die Entstehung des Alarmierungssystems, inkl. der Abfrage näher gebracht. Es wurde vereinbart sich auf ein gemeinsames Vokabular zu einigen. Das betrifft insbesondere den Begriff “Sonderrechte“, dies soll in unserer BV Arbeitszeit angepasst werden ( < ALS gelb z.B.) Weiter wurde festgestellt, dass die Kommunikation auf allen Ebenen noch wesentlich verbesserungsbedürftig ist. Es fehlen Information in unserem Betrieb über die GOL und umgekehrt besteht bei der GOL ein Informationsdefizit über unseren Betrieb, was logischerweise immer wieder zu Konflikten führen muss. Wir haben vereinbart das Gespräch quartalsweise zu wiederholen. Wir empfehlen dem neuen Betriebsrat an dieser Vereinbarung festzuhalten.
BV Videoüberwachung
Wegen dem wiederholten nächtlichen Lösen von Radmuttern an den Privatfahrzeugen von Kolleg*innen, sollen nun im Parkplatzbereich der Wachen Überwachungskameras installiert werden. Da dies ein mitbestimmungspflichtiger Vorgang ist, muss dies zwingend in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Hierzu hat die Geschäftsführung, wie der Betriebsrat je einen Entwurf verfasst. Wir vom BR meinen, dass in dem Entwurf der Geschäftsführung der datenschutzrechtliche Schutz der Kolleg*innen, die ja auch von den Kameraaufnahmen erfasst werden, nicht ausreichend gewährleistet wird. Daher haben wir einen Gegenentwurf vorgelegt. Mit der Geschäftsführung haben wir vereinbart, diese Betriebsvereinbarung priorisiert zu beraten und abzuschließen.
BV-Ausbildung Notfallsanitäter*innen
Nachdem nun die neue BV-Arbeitszeit die alte BV außer Kraft gesetzt hat, ist es dringend notwendig, die Ausbildungszeit der Notfallsanitäterschüler*innen zu regeln. Hierzu haben wir einen Entwurf verfasst, welcher der Geschäftsführung inzwischen vorliegt. Um möglichst schnell wieder eine Regelung zu bekommen, haben wir auch zu dieser BV eine priorisierte Beratung vereinbart.
BV-Qualifizierung
Einen Entwurf über eine BV-Qualifizierung für die tarifkonforme Umsetzung unserer Erhaltungsqualifizierung, sowie der Fort- und Weiterbildung nach den Regeln des § 5 Qualifizierung im TVöD, haben wir verfasst. Wegen der o.g. Priorisierung haben wir diesen der Geschäftsführung noch nicht vorgelegt. Wir hoffen, dass der neue Betriebsrat diese Vorlage nutz und das Vorhaben weiterverfolgt.
BV-LOB 2021
Wir konnten mit der Geschäftsführung die gleiche Vereinbarung abschließen wie 2020, so dass auch für 2021 die Auszahlung des gesamten LOB-Budgets, auch für die Verwaltungskolleginnen, möglich war. Für das aktuelle Jahr hat der neue BR die Aufgabe eine Lösung zu erarbeiten, die auch die Kolleginnen der Verwaltung berücksichtigt.
Gespräch mit der Landrätin Frau Harms
In einem vertraulichen Gespräch mit der Landrätin Frau Harms haben wir in einer sehr freundlichen Atmosphäre unsere Sichtweise diverser Sachverhalte im Betrieb übermittelt. Wir haben dabei deutlich gemacht, dass wir an einer Kommunikation mit der Verwaltung und Politik im Vorfeld der Entscheidungen der Gesellschafterversammlung interessiert sind, um spätere Konflikte zu vermeiden. Entscheidungen in der Politik und der Landkreisverwaltung haben oftmals mitbestimmungspflichtige Konsequenzen, die dann der Betriebsrat mit der Geschäftsführung in mühsamen Verhandlungen klären muss. Hier könnte eine Kommunikation im Vorfeld hilfreich sein.
Wir sagen Tschüss
Am 12. April 2022 wird voraussichtlich die letzte Sitzung des alten Betriebsrates stattfinden. Wir möchten daher denen Kolleg*innen, die uns über diese Wahlperiode hin vertraut haben, herzlich dafür danken. Den Kolleg*innen, die dies nicht so recht konnten, wünschen wir trotzdem viel Spaß in der gewonnenen Zeit, die durch die neue Faktorisierung der Arbeitszeit in den KTW-Diensten entsteht.
Auch bei der Geschäftsführung möchten wir uns für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Wir freuen uns, dass es uns, trotz der zum Teil erheblichen Meinungsverschiedenheiten, immer wieder gelungen ist, auf eine ergebnisorientierte Ebene zurück zu finden. Wir meinen die Ergebnisse, insbesondere die neu gestaltete BV-Arbeitszeit, können sich sehen lassen.
Auch wenn wir noch ein paar Tage im Amt sind, sagen wir Tschüüüss und wünschen dem neuen Betriebsrat ein gutes Händchen bei den anstehenden Aufgaben!
Aufruf zur BR-Wahl 2022
Vom 11. April bis zum 14. April 2022 steht in unserem Betrieb die Betriebsratswahl an.
Wo kann man wählen?
In einem der vier Wahllokale:
11.04.22 in der Wache Rastede
12.04.22 in der Wache Edewecht
13.04.22 in der Wache Bad Zwischenahn
14.04.22 in der Wache Westerstede
Jeweils von 8 bis 16 Uhr .
Wer am Wahltag verhindert ist, kann Briefwahl beantragen. Also wer jetzt schon weiß, dass er*sie nicht an einem der vier Tage im Betrieb direkt wählen kann, weil z.B. ein Urlaub ansteht oder noch immer eine Krankschreibung vorliegen wird, sollte jetzt schon bei einem der drei Wahlvorstandsmitglieder die Briefwahlunterlagen anfordern. Die sind übrigens mit Rückporto versehen, so dass niemanden extra Kosten entstehen. Der Wahlvorstand besteht aus Steve Stimming, Christian Keizer und Sebastian Grote.
Also nicht vergessen, unbedingt zur Wahl gehen, nur so könnt ihr dafür sorgen, dass sich weiterhin ein starker Betriebsrat für eure Belange im Betrieb einsetzten kann!
Erreichbarkeit des Betriebsrates
Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.
Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!
Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:
Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:
auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ (zu lesen auch auf allen Wachenrechnern! Leider sind auf einigen Wachenrechnern noch veraltet Browser installiert, sodass unsere Internetseite dort nicht korrekt dargestellt wird!)
Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.
Wie zu hören war, gab es einige Kolleg*innen, die unsere neue Ablöse-Regel als unsinnig wahrgenommen haben. Entsprechende Kritik wurde geäußert. Wir wollen daher noch einmal die Gelegenheit aufgreifen und erläutern, wie diese Regel gemeint ist.
Es gab in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen mit dem Leitstellenpersonal, wenn es darum ging, im Status 1 nach Überschreiten des regulären Dienstendes zur Wache zurück zu fahren. Gängigstes Argument war „…ihr wollt ja wohl die Leute nicht sterben lassen, nur weil ihr Feierabend habt.“ Zugegeben ein schlagkräftiges Argument, dem man erstmal nicht viel entgegensetzen kann. Aber bei genauer Betrachtung hat das Argument auch einen Haken. Wenn man es konsequent weiterdenkt, dann könnte, wenn es ganz blöd läuft, aus einem Feierabend um 19 Uhr ein Feierabend um Mitternacht oder später werden. Die Ablöseschicht hätte dann zwar ihr Abendfernsehprogramm ungestört genießen können und ihr müsstet halt leise sein, wenn ihr die Melder den schlafenden Kolleg*innen auf den Nachtspind legt.
Okay, ist vielleicht etwas weit hergeholt, aber es soll deutlich machen worum es geht. Der Feierabend soll einigermaßen kalkulierbar werden und ein potentieller Endlos-Loop soll vermieden werden.
Daher soll die Ablöseschicht, dort wo es eine gibt, sich darum kümmern, ob es Sinn macht, eine Ablösesituation zu organisieren. Warum die Ablöseschicht und nicht die Schicht, die draußen noch unterwegs ist? Ganz einfach, weil sie gerade die Zeit dazu hat, während die Kolleg*innen draußen gerade zu tun haben. Das heißt nicht, dass die, die abgelöst werden wollen, nicht das entscheidende Telefonat führen dürfen! Es wird übrigens niemand gezwungen sich ablösen zu lassen. Kolleg*innen, die sich von einem Anruf während eines Einsatzes gestört fühlen müssen ja nicht in diesem Moment rangehen. Sie können ja bei Gelegenheit zurückrufen oder lassen es eben ganz.
Wir sind davon ausgegangen, dass diese Formulierung in der BV: „In diesem Fall hat der Beschäftigte die Möglichkeit ggf. die Alarmierung bzw. die Nachforderung eines anderen Rettungsmittels zu veranlassen.“ ausreicht um zu vermitteln, dass natürlich die Initiative auch von der noch sich im Einsatz befindlichen Besatzung ergriffen werden kann. Dazu zählt auch der Anruf in der Wache beim ablösenden Team.
Man muss an dieser Stelle feststellen, dass ein Überschreiten des Feierabends in einer 12-Stundenschicht nun mal ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz darstellt. Wir bekommen in unzähligen Situationen immer wieder signalisiert, wir hätten uns an die Gesetze zu halten. Wenn das so ist, haben wir uns auch an das Arbeitszeitgesetz (in Verbindung mit dem TVöD) zu halten. Da aber allen daran gelegen ist, die 12-Stunden-Schichten zu erhalten, müssen wir uns Regelungen ausdenken, die einigermaßen konform mit den gesetzlichen Regelungen gehen. Die Alternative wäre, dass wir überlappende Schichten einführen, die aber mit 12-Stunden-Schichten nicht zu machen wären. Denn, während unsere jetzige Regelung eine Ausnahmeregel ist, die im Notfall den Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz begrenzt, wären die überlappenden 12-Stunden-Schichten ein geplanter Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.
Wir sagten auch, dass sich die Regelung einspielen muss und wir dann schauen können, wo wir die Regelung noch verbessern können. Für entsprechende schriftliche Hinweise ist der BR dankbar.
Regressnahme durch den Arbeitgeber
Es kommt immer mal wieder vor, dass in einem unachtsamen Moment der falsche Kraftstoff getankt wird. Dies ist einer der klassischen Fehler im Dienst, für die man vom Arbeitgeber in Regress genommen werden kann. Das sind Schäden, für die keine Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers die Kosten übernimmt. Weitere Beispiele sind von den Angestellten versursachte Schäden wie: Schlüsselverlusst, Melderverlusst, Beschädigung eines Tablets oder ein selbstverschuldeter Schaden am Dienstfahrzeug.
Bisher hat unser Arbeitgeber dankenswerterweise nur für Falschbetankungen Regeressansprüche gegenüber Kolleg*innen geltend gemacht. Aber theoretisch könnte er auch für die anderen genannten Beispiele einen Schadensersatz einfordern. Aber auch das Falschbetanken ist ja schon teuer genug. Es gibt keine Diensthaftpflichtversicherungen, die solche Schäden übernehmen (Ausnahme Schlüsselverlusst).
Daher habe es sich Verbände wie der DBRD und der DGB bzw. ver.di zur Aufgabe gemacht, ihren Mitgliedern für solche Fälle Hilfen anzubieten. So können Gewerkschaftsmitglieder der GUV-Fakulta für einen Jahresbeitrag von 21 EURO beitreten und erhalten dann finanzielle Unterstützung beim Eintritt der o.g. Schäden. Darüber hinaus bietet GUV-Fakulta finanzielle Hilfe bei zahlreichen weiteren Angelegenheiten, wie z.B. Strafverfahren, Arbeitsunfällen etc. Mehr könnt ihr in dieser Broschüre erfahren: GUV-Fakulta
Der DBRD bietet für seine Mitglieder neben diversen anderen Angeboten, eine Schadensersatzbeihilfe für die o.g. Schadensfälle in Höhe von 2500,– EURO an. Eine Mitgliedschaft im DBRD kostet 112,– EURO im Jahr. Mehr: DBRD
Beide prüfen im Vorfeld kostenlos, ob der Anspruch des Arbeitgebers berechtigt ist.
Für ein Resümee der letzten drei Jahre Betriebsrat ist es natürlich notwendig, diese Zeit noch einmal Revue passieren zu lassen. Als erstes fällt auf, dass es gut war, dass die Ersatzmitglieder bis
zu Letzt gerade so ausreichten. Es zeigt, dass in der Wahlordnung für die Betriebsratswahlen nicht zu Unrecht geschrieben steht: „Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerber aufweisen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind.“ Für diese verkürzte Wahlperiode von drei Jahren hat es nun gerade gereicht. Aber wenn man ehrlich ist, das eigentlich vierte Jahr, das zu einer normalen Wahlperiode gehört, hätte der Betriebsrat, mit nur einem Ersatzmitglied nicht durchgehalten. Es ist als immer damit zu rechnen, dass Kolleg*innen im Betriebsrat das Handtuch schmeißen, warum auch immer, oder den Arbeitgeber wechseln, so dass es notwendig wird, Nachrücker*innen zu aktivieren. Daher der Appell an euch, füllt die Listen, damit es nicht, wie 2019 geschehen, es frühzeitige Neuwahlen geben muss, weil keine Nachrücker*innen mehr zur Verfügung stehen.
Nun was haben wir geschafft in den drei Jahren?
Die drei Jahre waren geprägt von den Änderungen, die das Projekt Maastricht mit sich brachte und schließlich hat uns die Corona-Pandemie eingeholt. Das Projekt Maastricht hat mit seinem neuen Bedarfsplan sicherlich die einschneidendsten Veränderungen im Dienstbetrieb mit sich gebracht. Unter anderem wurden drei RTWs zu NKTWs umgewidmet. Auch innerhalb des Betriebsrates wurde es zum Teil kontrovers diskutiert, welche Rolle die Rettungssanitäter*innen dabei spielen sollen. Letztendlich ist es innerhalb des Gremiums qualifikationsübergreifend, mehrheitlich bei einer kritischen Haltung zum Einsatz der RS als Transportführer*innen geblieben.
Trotz massiver Intervention in die Politik und trotz einer deutlichen Öffentlichkeitsarbeit, ist es uns nicht gelungen dieses Projekt aufzuhalten. Was uns blieb war „Schadensbegrenzung“. Es war abzusehen, dass die NKTWs zum Teil stark ausgelastet sein werden und es war klar, dass es bei den Einsatzindikationen nicht um Leben und Tod gehen soll. Für uns bedeutete dies, dass die Kolleg*innen auf diesen Fahrzeugen eine reguläre Pause, analog der KTWs bekommen müssen. Das konnten wir frühzeitig in einer separaten Vereinbarung sicherstellen und gegen einen anfänglichen Widerstand der Geschäftsführung auch in der neuen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit verankern.
Es ist uns aber auch bei dem Thema Arbeitszeit gelungen zukunftsweisende Pflöcke einzuschlagen. Mit der Einführung der schichtbezogenen Bewertung der Arbeitszeit und der damit verbundene auslastungsabhängigen Faktorisierung der Arbeitszeit haben wir den Trend der Zeit frühzeitig erkannt und etablieren können. Inzwischen sehen es Kommunale Arbeitgeberverbände in einigen Bundesländern genauso. Gleichzeitig konnten wir eine Obergrenze für eine Auslastung festschreiben, ab der überhaupt keine Arbeitszeitverlängerungen mehr möglich sind. Da die Rechtsprechung dazu bisher sehr widersprüchlich ist, kann auch dies als einen entscheidenden Pflock für die Zukunft bezeichnet werden. Für zukünftige Betriebsräte bedeutet dies, dass sie zum einen diese Regelungen verteidigen und gleichzeitig eine regelmäßige Überprüfung der Schichtauslastungen einfordern müssen.
Die Arbeit des Betriebsrates hat aber auch eine positive Strahlkraft in das GOL-Land hinein. Denn unsere Regelungen zum Feierabend/Schichtwechsel und zu den Pausen, wurden dort einmütig für gut befunden und sollen sich als Standard im GOL-Land durchsetzen, auch wenn sich die eine oder andere Geschäftsführung noch ein wenig ziert.
Gleichzeitig merkt man, wie schnell drei Jahre rum sind und was wir alles nicht geschafft haben. Da wäre die LOB, die Betriebsvereinbarung wurde von der Geschäftsführung gekündigt, der Einigungsprozess auf eine nachfolge BV wurde von Corona unterbrochen, wir haben bisher immerhin geschafft, für die Jahre 2020 und 2021 eine Lösung zu finden, damit das Geld ausgezahlt werden konnte. Durch unseren Ansatz war es auch möglich, dass für die Kolleginnen in der Verwaltung der gesamte Betrag zur Auszahlung kam. Die neue dauerhafte Lösung hat nun der neue Betriebsrat als Aufgabe.
Weitere Stichworte für die Zukunft sind die Regelung der geplanten Videoüberwachung, eine BV Ausbildung Notfallsanitäterschüler*innen, eine BV-Qualifizierung für die tarifkonforme Umsetzung unserer Erhaltungsqualifizierung sowie der Fort- und Weiterbildung nach den Regeln des § 5 Qualifizierung im TVöD. Zum Teil liegen dazu der Geschäftsführung bereits Entwürfe vom Betriebsrat vor. Es ist in der Kürze der Restlaufzeit eher nicht davon auszugehen, dass vor der Neuwahl eine Einigung zu erzielen ist. Hier warten also weitere Aufgaben für den neuen Betriebsrat.
Hinzu kommt die Begleitung der Neubeschaffungen und sicher noch viele unvorhersehbare Aufgaben. Wir erheben hier nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
In diesen Tagen werden sich die Listen aufstellen, mit den Kandidat*innen, die sich berufen fühlen diese Aufgaben zu lösen. Wir möchten uns an dieser Stelle schon mal für entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Die, die meinen es besser zu können, bekommen jetzt ihre Chance. Wir wünschen viel Glück dabei.
Erreichbarkeit des Betriebsrates
Die „Corona-Krise“ zwingt den Betriebsrat wieder in das Home-Office. Daher sind wir während der angegebenen Bürozeiten zwar erreichbar aber nicht unbedingt im BR-Büro anzutreffen. Wir werden unsere BR-Arbeit wieder so weit wie möglich von zu Hause erledigen und unsere Sitzungen per Videokonferenz abhalten. Also wenn niemand im BR-Büro zu erreichen ist, nutzt bitte die bekannten Handynummern.
Bitte haltet euch außerhalb der angegebenen Bürozeiten auch an die üblichen Zeiten. Nachrichten oder Anrufe ab 18:00 sollten nur in absoluten Notfallen getätigt werden. Wir beantworten gerne eure Fragen, aber in der Regel haben diese auch bis zum nächsten Tag Zeit! Danke!
Hier ist noch ein hilfreicher Link zu Antworten auf wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise angehängt:
Wir wünschen euch weiterhin allen einen guten Verlauf dieser Krise!
Unsere Betriebsratsinfos könnt ihr hier nachlesen:
auf unserer Homepage: https://br-rda.de/betriebsratsinfo/ (zu lesen auch auf allen Wachenrechnern! Leider sind auf einigen Wachenrechnern noch veraltet Browser installiert, sodass unsere Internetseite dort nicht korrekt dargestellt wird!)
Ihr müsst euch auf unserer Homepage registrieren, damit ihr euch später dort anmelden könnt. Dies ist zwingend erforderlich, sonst könnt ihr die BR-Infos etc. dort nicht lesen, denn diese sind nur für euch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Den Kolleg*innen, die noch nicht so lange bei uns im Betrieb beschäftigt sind, empfehlen wir die älteren BR-Infos nach zu lesen. Denn dort findet ihr interessante und wichtige Informationen zu Fragestellungen, die immer wieder auftauchen. Ihr könnt dazu auch die Suchfunktion nutzen um gezielter zu den Infos zu gelangen.