Archiv der Kategorie: Urteile

Haftung bei gefahrgeneigter Arbeit im Falle grober Fahrlässigkeit

Haftung bei gefahrgeneigter Arbeit im Falle grober Fahrlässigkeit

LAG Schleswig-Holstein 5. Kammer, Urteil vom 10.06.1986, Aktenzeichen: 5 Sa 74/86

BGB § 823, BGB § 254, VVG § 61, VVG § 67 Abs 1 S 1, AKB § 15 Abs 2, BGB § 276, BGB § 611

Leitsatz
1. Bei gefahrgeneigter Arbeit haftet der Arbeitnehmer grundsätzlich auch für grobe Fahrlässigkeit.

2. Die Haftung des Arbeitnehmers ist auch bei einer grob fahrlässigen Schadensverursachung nicht durch eine Haftungsobergrenze summenmäßig begrenzt.

Orientierungssatz
1. Die gegen das Urteil des LArbG Kiel eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BAG durch Beschluß vom 18.9.1986 8 AZN 476/86 als unzulässig verworfen.

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Beweislast bei Diebstahl aus einem Kundendienstwagen

Beweislast bei Diebstahl aus einem Kundendienstwagen

BAG 3. Senat, Urteil vom 29.01.1985, Aktenzeichen: 3 AZR 570/82

BGB § 611, BGB § 280, BGB § 282, BGB § 286, BGB § 241, BGB § 305, BGB § 242, BGB § 688, BGB § 675

Leitsatz
1. Wird aus einem Kundendienstwagen durch unbekannte Dritte Gerät entwendet, so trägt der Arbeitgeber in einem Schadenersatzprozeß die Beweislast, wenn er den zuständigen Kundendienstmonteur mit der Begründung in Anspruch nimmt, dieser habe das Fahrzeug nicht ordnungsmäßig abgeschlossen.

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