Urlaub in der Kündigungsfrist
Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG legt der Arbeitgeber den Urlaub zeitlich fest. Die Erklärung eines Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer unter Anrechnung auf dessen Urlaubsansprüche nach der Kündigung von der Arbeitsleistung freizustellen, ist nach den §§ 133, 157 BGB aus Sicht des Arbeitnehmers auszulegen. Urlaubsgewährung – Freistellung im Vorgriff auf das kommende Urlaubsjahr – Auslegung der Freistellungserklärung des Arbeitgebers weiterlesen