„U25“ – Extrablatt 5 – Einladung zur Teilbetriebsversammlung „U25“

Einladung zur Teilbetriebsversammlung „U25“



Wir möchten alle für die Jugend- und Auszubildendenvertreterwahl aktiv und passiv wahlberechtigten Kolleg*innen zu einer Informationsversammlung rund um die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) einladen.

Die Versammlung findet am
28. Januar um 17:00
in unserem Schulungsraum statt.
Wer darf die JAV wählen?Zum wahlberechtigten Personenkreis zählen zum einen die jugendlichen Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum anderen die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer*innen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Die Jugendsekretärin von ver.di Heike Boldt erläutert im Dezember 2015 bei einer Jugend- und Auszubildendenversammlung den Weg zu JAV-Wahlen
Die Jugendsekretärin von ver.di, Heike Boldt, erläuterte im Dezember 2015 bei einer „U25“-Teilbetriebsversammlung den Weg zu JAV-Wahlen, am 28. Januar 2020 wird die der Jugendsekretät von ver.di Hening Wieben machen.

Wer kann sich wählen lassen?

Wählbar sind alle im Betrieb Beschäftigten, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei der Wählbarkeit kommt es also nicht darauf an, ob sich die unter 25-Jährigen noch in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Mitglieder des Betriebsrats können allerdings nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.

Was erwartet euch?

Während dieser Versammlung werdet ihr umfangreich über die Funktion und die Vorteile einer JAV, sowie deren Wahl informiert werden. U.a. wird der Jugendsekretär Henning Wieben vom ver.di-Bezirk Weser-Ems referieren und für Fragen zur Verfügung stehen. Zum Nachlesen zu Hause wird es ausreichend Infobroschüren geben.

Diese Versammlung ist inkl. Anreise für euch Arbeitszeit, jedoch keine Pflichtveranstaltung. Fahrtkosten könnt ihr auch geltent machen, sofern ihr nicht sowieso zum Dienst nach Westerstede müsst. Solltet ihr in dieser Zeit in einem Klinikpraktikum o.ä. sein, so müsst ihr für den Zeitraum der Versammlung freigestellt werden. Die Praxisanleiterin wird das ggf. den Verantwortlichen rechtzeitig ankündigen. Wer warum auch immer nicht kommen kann obwohl Interesse besteht, der*die kann sich gerne Infos zu diesem Thema beim Betriebsrat holen.

Es geht auch ohne Power Point, ganz analog 😉 wie am 06.06.2017 geschehen.

 

Mehr zu diesem Thema findet ihr dort:

Einen Flyer, der Informationen zusammenfasst könnt ihr hier runterladen: https://br-rda.de/wp-content/uploads/2017/04/verdi-jav.pdf

Dann bis zum 28. Januar, wir hoffen auf eine rege Beteiligung!Euer Betriebsrat

Unsere Betriebsratsinfos und „U25“-Extrablätter könnt ihr an drei Stellen nachlesen:

Fragen, Hinweise und Kommentare zu diesem BR-Info oder sonstige Hinweise bitte an info [at] br-rda.de

Euer Betriebsrat

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