Neues zur Tarifrunde TVöD 2020 – Arbeitgeber haben ein Angebot vorgelegt

Gewerkschaften kritisieren Arbeitgeberangebot als völlig unzureichend. “Mehr Ausdruck fehlender Wertschätzung geht nicht! ” stellt Frank Wernike, Bundesvorsitzender von ver.di, fest.

Die Verhandlungsführer von ver.di und dbb, Frank Werneke und Ulrich Silberbach, haben das Arbeitgeberangebot in der Einkommensrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen als unzureichend zurückgewiesen. ” Die angebotenen Lohnsteigerungen seien geradezu respektlos.

Für kleinere und mittlere Einkommen bedarf es eines deutlich höheren Mindestbetrags. Die Laufzeit ist eindeutig zu lang. Insbesondere  die Vorschläge für das Gesundheitswesen sind richtig dreist. Nach warmen Worten von Politikerinnen und Politikern im Frühjahr erhalten die Beschäftigten in den Krankenhäusern und Rettungsdiensten von den Arbeitgebern eine Klatsche, während sie zeitgleich schon wieder um das Leben von Corona-Patienten ringen. Auch die weiteren Forderungen und Erwartungen wie die Anhebung der Ausbildungsvergütung um 100 Euro oder die zeitnahe Ost-West-Angleichung bei der Arbeitszeit werden nicht erfüllt”, erklärte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): “Das ist sehr enttäuschend. Vor dem Hintergrund der Ankündigung des Bundesinnenministers, ein vernünftiges Angebot vorzulegen, ist das stattdessen der Ausdruck mangelnder Wertschätzung. Von einem Durchbruch sind wir weit entfernt.”

Das Angebot im Einzelnen:

  • Eine Laufzeit von 36 Monate, also bis zum 31. August 2023.
  • Sechs Nullmonate!
  • Entgelterhöhungen erst ab dem 1. März 2021 um 1,0 Prozent, mindestens aber 30 Euro, ab dem 1. März 2022 um 1,0 Prozent und ab dem 1. März 2023 um weitere 1,5 Prozent.
  • Eine einmalige Corona-Sonderzahlung im Dezember 2020 in Höhe von 300 Euro (Teilzeitbeschäftigte entsprechend weniger). Aber: bereits übertariflich gezahlte Prämien werden auf diesen Betrag angerechnet.
  • Beschäftigte im Bereich der Flughäfen sollen keine Entgelterhöhung und auch keine Corona-Sonderzahlung erhalten.
  • Beschäftigte in einer Gesundheitsbehörde sollen in engen Grenzen eine Corona-Sonderprämie im Mai 2021 und Mai 2022 erhalten.
  • Erhöhung der Entgelte für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen ab dem 1. März 2021 und ab dem 1. März 2022 um jeweils 1 Prozent und ab dem 1. März 2023 um weitere 1,5 Prozent. Die Regelungen zur Übernahme sollen wieder in Kraft gesetzt werden und bis zum 31. Oktober 2023 gelten.
  • Eingriff in das Herzstück der Eingruppierung: Die Definition zum Arbeitsvorgang soll nachhaltig verschlechtert werden.
  • Ohne weitere Änderungen sollen die flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (FALTER) und die Altersteilzeit bis zum 31. Oktober 2023 verlängert werden.

Wer nun denkt, dass reicht an Missachtung – falsch gedacht! Zusätzlich wollen die Arbeitgeber der VKA noch die folgenden Punkte, die verdeckt einige Verschlechterungen enthalten:

  • Der garantierte Teil der Sparkassensonderzahlung (SSZ) soll in drei Schritten um fast 20 Prozent bis zum 1. Januar 2023 auf 64,77 Prozentpunkte abgesenkt werden. Zudem sollen zukünftige Entgelterhöhungen bei der Berechnung nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Die Beschäftigten sollen die so dringend notwendige Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes aus ihrem eigenen Portemonnaie bezahlen. Dazu soll das Budget aus der LoB für Maßnahmen der Gesundheitsförderung und der Nachhaltigkeit einsetzt werden (z. B. Fahrtkostenzuschuss, Kita-Zuschuss, Sachbezüge).
  • Die Beschäftigten in der Pflege sollen ab dem 1. März 2021 eine monatliche Zulage in Höhe von 50 Euro erhalten. Dafür sollen aber die Psychiatriezulagen gestrichen werden
  • Die monatliche Intensivzulage soll von jetzt 46,02 Euro auf 96 Euro erhöht werden.
  • Die Zulage für Wechselschichtarbeit soll auf 155 Euro monatlich erhöht werden. Gleichzeitig sollen aber die Bedingungen der Nachtschicht deutlich verschlechtert werden. Statt bisher zwei Stunden, soll die Voraussetzung auf mindestens vier Stunden Nachtarbeit erhöht werden.
  • Die Beschäftigten im Osten sollen weitere fast vier Jahre auf die längst überfällige Angleichung ihrer Arbeitszeit warten. Erst ab 2024 soll diese Ungerechtigkeit beseitigt werden.
  • Die Ärzt*innen im öffentlichen Gesundheitsdienst, die der EG 15 zugeordnet sind, sollen ab 1. März 2021 eine monatliche Zulage von 150 Euro erhalten.
  • Trotz immenser Arbeitsbelastung der Kolleg*innen im Rettungsdienst soll die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit undifferenziert auf 24 Stunden erhöht werden. Die Arbeitezeitreduzierung von 48 auf 45 Stunden lehnt die VKA ab!
  • Damit nicht genug: Obendrein will die VKA die Verlängerung des TV COVID bis zum 31. Dezember 2021 und die Zusage, dass im Rahmen der Tarifrunde 2020 tarifliche Notlagenregelungen für den Bereich der Flughäfen getroffen werden.

VKA-Präsident Ulrich Mädge sagt ernsthaft hierzu: „Das Angebot ist mehr als nur fair, gerade vor dem Hintergrund der über Jahre eingebrochenen Finanzen der Kommunen. Damit wollen wir auch die Beschäftigung im öffentlichen Dienst attraktiver machen. Wir erwarten, dass wir auf der Basis dieses Angebots in der nächsten Verhandlungsrunde eine schnelle Einigung erzielen werden.“

Die Gewerkschaften fordern hingegen u.a. eine Einkommenserhöhung um 4,8 Prozent, mind. 150 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten, Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikumsentgelte um 100 Euro, sie erwarten zudem eine Arbeitszeitangleichung Ost an West, Ver-besserungen für den Pflegebereich sowie die Reduzierung der 41-Std.-Woche für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, eine Reduzierung der 48 Std.-Woche im Rettungsdienst auf 45 Stunden.

Genauso wie die Gewerkschaftsforderungen nicht das letzte Wort sind, kann und wird es auch dieses erste Angebot der Arbeitgeber von Bund und Kommunen nicht sein.” Mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Gesellschaft, öffentlichen Dienst und Tarifrunde erinnerten Werneke und Silber-bach abschließend nochmal daran, dass die Gewerkschaften aus gutem Grund im Frühsommer eine Verschiebung der Einkommensrunde bis 2021 vorgeschlagen hatten. Vor allem die kommunalen Arbeitgeber hätten das abgelehnt.

Die dritte Verhandlungsrunde ist für 22./23. Oktober 2020 in Potsdam verabredet. Bitte unterstütz die Verhandlungsführer*innen, das einfachste Mitte dazu ist, auch für Nichtmitglieder von ver.di, die Fotopetition. Klickt auf das Foto, dann gelangt ihr auf die entsprechende Seite, dort gibt es auch ein Erklärvideo dazu:

Und hier gibt es noch etwas zum weiterlesen und weiterverteilen:

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