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10 JAHRE KIT WESERMARSCH E.V.

4. Fachtagung unter der Schirmherrschaft des KIT München – „Krisenintervention in Extremsituationen / Sonderlagen“ – 12.08.2017, 10 – 18 Uhr im BBZ Brake

Moderation: Thomas Schwarzbach ÄLRD Landkreis Wesermarsch

  • 10:00 Uhr Eröffnung: Gastredner
    Dominik Hinzmann, KIT München – Schirmherrschaft
    Björn Thümler, MdL Schirmherr KIT Wesermarsch e.V.
    Hans Kemmeries, 1. Kreisrat – Landkreis Wesermarsch
    Johannes Meyer, Referatsleiter Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) im Offizialatsbezirk Oldenburg,
    Musikschule Wesermarsch
  • 10:30 Uhr Dominik Hinzmann – KIT München
    Der Amoklauf in München aus Sicht der PSNV: ein Blick hinter die Kulissen
  • 11:30 Uhr Pause
  • 11:45 UhrVerena Blank-Gorki – Medical School Hamburg
    PSNV von Kindern und Jugendlichen zwischen Theorie und Praxis
  • 12:45 Uhr Mittagspause
  • 13:45 Uhr Stefan Perlbach –
 Hilfe für Helfer in Not Polizei-Feuerwehr Rettungsdienst e.V., Magdeburg
    Bericht aus dem Einsatzgeschehen bei belastenden Einsatzsituationen
  • 14:45 Uhr Spontantheater Bumerang!
  • 15:15 Uhr Dr. Gerhard Fahnenbruck – Stiftung Mayday, Neu-Isenburg
    Flug 4U 9525 – Über die Prävention sekundärer Traumafolgen
  • 16:15 Uhr Pause
  • 16:30 Uhr Mehmet Karabacak – Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Niedersachsen und Bremen e.V.
    Leben und Sterben im Islam
  • 17:30 Uhr Abschluss

Notfallsanitätergesetz geändert

Dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit ist gestern das Plenum des Bundestages gefolgt.

In der gestrigen Plenarsitzung des Bundestages ist man mehrheitlich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit des Bundestages gefolgt und hat die Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) beschlossen.

Damit gilt nun: Rettungsassistent*innen, die eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Rettungsassistent*in nachweisen können, erhalten beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 Nummer 2 und 3 die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin“ oder „Notfallsanitäter“ zu führen, wenn sie innerhalb von sieben Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die staatliche Ergänzungsprüfung bestehen.

Alle Rettungsassistent*innen, die innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist nach Inkrafttreten des NotSanG  5 Jahre aktive (Vollzeit-) Rettungsdiensttätigkeit nachweisen, können damit nun ohne 480 oder 960 Stunden Vorbereitungszeit eine Ergänzungsprüfung ablegen. Die Stichtagsregelung wurde aufgehoben.

 

 

 

Betriebsrat TV

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Zur Verfügung gestellt von:

Jens Harenberg u. Markus Ponto HaPo Betriebsräte Consulting GbR
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ver.di begrüßt geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Anlässlich der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am Montag (13. Februar 2017) begrüßt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD, demzufolge auch nach Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes erworbene Berufserfahrung von Rettungsassistenten bei der Überleitung berücksichtigt werden soll. Bisher gilt hier der Stichtag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes. „Es ist überfällig, diese durch nichts begründete Stichtagsregelung abzuschaffen“, sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Die Ungleichbehandlung unter den Rettern hat viele frustriert, da der Stichtag als willkürlich empfunden wurde. Neben einer qualifizierten Ausbildung ist Berufserfahrung im Rettungsdienst ein dickes Plus. Es ist richtig, diese beim Übergang ins neue Berufsbild entsprechend anzuerkennen.“
Bislang ist die von den Rettungsassistenten bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 1. Januar 2014 erworbene Dauer der Berufserfahrung Grundlage für die Überleitungsbedingungen. Dabei ist entscheidend, ob man vor der staatlichen Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter einen Vorbereitungskurs von 960 Stunden (bei unter dreijähriger Erfahrung), von 480 Stunden (bei über dreijähriger Erfahrung) oder keinen Kurs (bei über fünfjähriger Erfahrung) absolvieren muss. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes hatte ver.di die Übergangvorschriften mit den Ergänzungsprüfungen kritisch gesehen, da das Erfahrungswissen der Beschäftigten nicht genügend berücksichtigt wurde. Seither hat ver.di mit Nachdruck eine Nachbesserung der Regelung gefordert.
Sofern die Änderung beschlossen wird, müssen Arbeitgeber und 25 Rettungsdienstschulen auch Taten folgen lassen. Beschäftigten, die das wünschen, müsse die Ergänzungsprüfung sowie gegebenenfalls die im Gesetz beschriebenen Anpassungsmaßnahmen ermöglicht werden, um ihnen so eine attraktive Perspektive zu bieten. Dazu gehörten auch ausreichendes qualifiziertes Personal und eine gerechte Bezahlung.

Betriebsratsinfo – Dezember 2016

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