Alle Beiträge von Uwe He-Wi

Tarifrunde 2023: Ammerländer Retter*innen gehen auf die Straße

Nachdem inzwischen in vielen Bundesländern und beim Verhandlungsauftakt in Potsdam viele Rettungsdienstkolleg*innen eindrucksvoll für unsere Forderungen nach mehr Geld und vor allem für eine Reduzierung der Arbeitszeit von 48 auf 44 Stunden gekämpft haben, sind auch die Kolleg*innen der Rettungsdienst Ammerland GmbH auf die Straße gegangen. Unterstützung kam dabei von Kolleg*innen aus Aurich, Friesland und der Wesermarsch. Danke dafür!

Tarifrunde 2023: Ammerländer Retter*innen gehen auf die Straße weiterlesen

Tarifrunde 2023

Auftakt in Potsdam mit lautstarker Demo

Die Tarifverhandlungen haben am 24.01.23 in Potsdam begonnen. Begleitet wurden sie von einem eindrucksvollen Aufgebot an RD-Kolleg*innen, die deutlich gemacht haben, dass die Belastungsgrenzen in vielen Bereichen bereits überschritten sind und dass neben der angemessenen Erhöhung des Tabellenentgelts auch die Reduzierung der Arbeitszeit im Rettungsdienst überfällig ist. Nachfolgend findet ihr ein paar Impression von dem “Rahmenprogramm” des Verhandlungstauftaktes.

Tarifrunde 2023 weiterlesen

Weitere Änderung im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz beschlossen

Das Niedersächsische Rettungsdienstgeste (NRettDG)  wurde abermals geändert. Im März vergangenen Jahres wurde der Notfallkrankentransportwagen in das Gesetz eingefügt. Allerdings fehlten bislang die Vorschriften, mit welchem Personal dieses Rettungsmittel zu besetzen ist. Dies wurde kürzlich nachgeholt. So soll künftig der § 10 die Überschrift “Nichtärztliches Personal” und folgenden Wortlaut erhalten:

Weitere Änderung im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz beschlossen weiterlesen

ver.di: Befragung zeigt Belastung

Rund 7.000 Beschäftigte haben sich in den vergangenen Wochen an einer ver.di-Befragung zu den Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst beteiligt. Das ist eine hervorragende Grundlage für aussagekräftige Daten, die aktuell vom Umfragezentrum Bonn (uzbonn) im Detail ausgewertet werden. Schon die ersten Ergebnisse zeigen: Es besteht akuter Handlungsbedarf!

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:

22-04-22-Flyer_Erste_Ergebnisse_Befragung

Richtungsweisende Entscheidung für Arbeitnehmer*innen im Rettungsdienst

ArbG Trier, Urt. v. 17.03.2022, AZ 4 Ca 350/21

Im Juni 2021 berichtete wir über ein anstehendes Urteil des Arbeitsgerichtes Trier: Muss Ruhepause auch im Rettungsdienst ununterbrochen gewährleistet werden?

Nun entschied das Arbeitsgericht Trier in der Sache.

Soweit der Arbeitgeber Zeitabzüge für Pausen auf dem Rettungswagen vorgenommen hat, hält das Gericht diese Abzüge für nicht gerechtfertigt. Auch in der mündlichen Verhandlung wurde klar betont, dass eine Pause auf dem Rettungswagen nicht gewährt wird und somit auch nicht in Abzug gebracht werden darf.

Bezüglich des Einsatzes auf dem Notfallkrankenwagen wurde durch die Vernehmung des Zeugen klargestellt, dass die Mitarbeiter*innen auf dem Notfallkrankenwagen ihre Pause im Sinne von § 4 ArbZG nehmen dürfen. Der Bereichsleiter Rettungsdienst hat in dem Zusammenhang Folgendes als Zeuge bestätigt:

Richtungsweisende Entscheidung für Arbeitnehmer*innen im Rettungsdienst weiterlesen