Informationen zur Betriebsratsarbeit
Einladung: Teilbetriebsversammlungen – 3. Quartal 09. & 10.10. 2019!
Wir möchten Euch herzlich zu den Teilbetriebsversammlung im Oktober einladen:
am 09. Oktober um 19:30 und am 10. Oktober um 15:30 wird je eine Teilbetriebsversammlung in unserem Schulungsraum stattfinden.
Folgende Themen werden voraussichtlich auf der Tagesordnung stehen:
- Begrüßung und Eröffnung
- Bericht aus der Betriebsratsarbeit im letzten Quartal
- Diskussion unseres Entwurfes einer neuen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit
- Aktuelle Fragen und Anregungen aus dem Betrieb
Was bewegt euch, was sollten wir anpacken, wo drückt der Schuh … ? - Bericht der Geschäftsführung
Wir freuen uns über eine rege aktive Teilnahme!
Also, am Besten gleich Termin in den Kalender eintragen, wir freuen uns auf euch!
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit: Neuen Entwurf vorgelegt
Wie wir bereits in dem vorangegangenen Newsletter mitgeteilt haben, hat der Betriebsrat nun nach ausgiebiger Diskussion und Abwägung einen Entwurf für eine neue überarbeitet Betriebsvereinbarung (BV) „Arbeitszeit im Einsatzdienst“ der Geschäftsführung vorgelegt. Dieser Entwurf wurde inzwischen von uns noch einmal nachgebessert und ergänzt und ebenfalls der Geschäftsführung übersandt. Gleichzeitig hatten wir die alte Betriebsvereinbarung fristgerecht gekündigt, um damit den Prozess der Erneuerung anzustoßen.
Den ergänzten Entwurf, möchten wir Euch nun vorstellen, ihr könnt ihn hier nachlesen oder runter laden:
Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicke hier:
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit im Einsatzdienst – Entwurf_BR_Vers2.3Die Änderungen und Ergänzungen haben wir in roter Schrift eingefügt. Zum Verständnis der vorgenommenen Ergänzungen, möchten wir diese kurz erläutern:
- Punkt 3.6 uns wurde empfohlen eine monatliche Evaluierung und Freigabe einzufügen, um bei Missständen besser reagieren zu können.
- Punkt 4.2 hier haben wir einen Widerspruch zu Punkt 6.2.2 aufgelöst und eine Regelung für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Änderungen im laufenden Dienstplan eingefügt.
- Punkt 5.4 soll die Abwicklungen von Ferntouren regeln. Wir beziehen uns hier auf die Lenkzeitregelungen für Berufskraftfahrer*innen, von denen wir wissen, dass sie nicht für uns gelten. Aber es macht Sinn die Anwendung auch auf unsere Kolleg*innen zu vereinbaren, denn Übermüdung ist ein häufiger Unfall
Alle anderen Änderungsvorschläge stellen wir nachfolgen noch einmal dar:
Die Absätze zum Geltungsbereich, Arbeitszeit und Ausgleichszeitraum (1, 2) sind auf die vorhandenen Beschäftigten: Regelbeschäftigte, Aushilfen und Schüler*innen angepasst worden. Insbesondere für die Schüler*innen wurde der Bezug auf den Tarifvertrag TVöD A-Pflege eingefügt.
Der Absatz zum Jahresdienstplan wurde präzisiert (3): die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes besagt, dass die in einem Rahmenplan festgelegten Arbeitszeiten verbindlich sind und sich später nicht mehr ändern dürfen, das bedeutet im Umkehrschluss, dass die im Rahmenplan namentlich besetzten Schichten die verbindliche „Sollarbeitszeit“ im laufenden Jahr darstellen. Das heißt ein Springerdienst bleibt ein Springerdienst mit 12 Stunden, egal mit welcher Schicht er belegt wird. Lediglich bei 12 Stundenschichten kommen die Pausen- und Rüstzeiten oben drauf. Das ist dann auch die verbindliche Zahl der Arbeitstage, mit der die Urlaubstage festgelegt werden. Damit wären künftig keine sogenannten Streichschichten mehr notwendig. Im Text ist noch ein falsches Datum: im Punkt 3.1 Satz 4 muss es 31.10. heißen.
Den Absatz zu den Regelungen des Springerdienstes (4.1) haben wir an die Rechtsprechung des EuGH vom 21.02.2018 – C-518/15 angepasst, dort wurde festgelegt, dass auch Bereitschaftszeiten Arbeitszeit sind und damit gilt auch hier die Höchstgrenze von 12 Stunden pro Tag .
Den Punkt Einsatzbezogene Überstunden (4.4) haben wir ebenfalls präzisiert und an die gängige Rechtsprechung angepasst. Eine Einsatzübernahme nach Dienstende bzw. die Rückfahrt zur Wache im Status 1 ist demnach unzulässig. (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 4 Sa 81/00; Landesarbeitsgericht Mecklenburg ‑Vorpommern 5 TaBV 7/14; Schreiben vom Innenministerium BaWü vom 22.04.2015 /Sammelmappe2
Die Berechnung der Jahressollarbeitszeit (6.1.1) wurde wie bereits angekündigt korrigiert und entsprechend neu formuliert
Mit der neuen Berechnung der Arbeitszeit im Krankentransportdienst (6.1.5) möchten wir zum Einen auf die angestiegene Belastung im KTW-Dienst, zum Anderen auf die ungleichmäßige Verteilung der KTW-Schichten auf RS und NotSan/RA reagieren. Die Faktorisierung der KTW-Stunden mit 1,23 bringt eine spürbare Entlastung in den KTW-Dienst, je mehr KTW-Schichten zu leisten sind, umso mehr nähert man sich einer 39-Stundenwoche.
Das Thema Plus- und Minusstunden (6.2.2) hat am Meisten Zeit und Diskussion bei der Bearbeitung beansprucht. Hier galt es zwischen verschiedenen Interessen eine ausgleichende Abwägung zu treffen. Dieses Thema hat auch die Diskussion während den Teilbetriebsversammlungen dominiert. In diesen Diskussionen war zu erkennen, dass die Interessenlage in dieser Frage diametral auseinander liegt. Die gültige Betriebsvereinbarung geht zur Zeit von einem Höchstbetrag von 24 Überstunden am Ende des Ausgleichszeitraumes aus: „„3.4. Plus und Minusstunden
Geschäftsleitung und die Leiter der Rettungswachen haben darauf zu achten, dass das Stundenkonto der Mitarbeiter am Ende des Ausgleichszeitraumes 24 Stunden nicht überschreitet.“ Das heißt in diesem Betrieb herrschte mehrheitliche die Auffassung, man will gar keine Überstunden machen, denn diese 24 zulässigen Überstunden waren dem geschuldet, dass Überstunden, die im Dezember entstehen schlicht nicht mehr ausgleichbar sind. Selbst diese waren nach dem Arbeitszeitgesetz nicht zulässig, haben Vollzeitkräfte zu dieser Zeit doch noch „echte“ 48 Stunden in der Woche gearbeitet. Gegen diese Vereinbarung wird seit Jahren verstoßen, zum Teil haben einige Kolleg*innen der Grenze, was das Arbeitszeitgesetz erlaubt, überschritten. Inzwischen haben gute Verhandlungen der vorangegangenen Betriebsräte dazu geführt, dass wir z.B. durch Pausen- und Umkleidezeiten keine volle 48-Stundenwoche mehr arbeiten müssen. Diese zum Teil schwer erkämpften Errungenschaften waren aber nicht dafür gedacht Freiraum für mehr Überstunden zu schaffen sondern im Gegenteil es sollte für Entlastung sorgen, schließlich muss die Mehrheit der Kolleg*innen diesen Job bis zum 67. Lebensjahr durchhalten. Daher haben wir uns einstimmig für die zunächst radikal anmutende Lösung entschieden, die Überstunden bei 100 Stunden zu begrenzen. Ab der 101. Stunde verfallen die Überstunden, es sei denn es liegt ein begründeter Ausnahmefall vor. Die Zahl 100 bietet der Geschäftsführung einen gewissen Spielraum bei Personalengpässen, es ist aber auf der anderen Seite kein Freibrief die Überstunden in unermessliche zu steigern. Natürlich wären dann alle Kolleg*innen gefordert ihren persönlichen Stundenstand zu beobachten und rechtzeitig Nein zu Überstunden zu sagen. Sie haben gleichzeitig ein sehr gutes Argument für das Nein sagen. Nur so werden wir es schaffen, dass vereinbarte Grenzen eingehalten werden.
Der Dienstplan Rufbereitschaft für den OrGL-Dienst (7) muss unter Berücksichtigung des EuGH nach seinem Urteil vom 21.02.2018 – C-518/15 neu organisiert werden. Ach hier gilt, nach 12 Stunden muss Schluss sein. Daher ist unter dem Punkt 7 der Satz 3 eingefügt worden.
Ein erstes Gespräch mit der Geschäftsführung über diesen Entwurf hat bisher noch keine gemeinsame Basis für eine Verständigung hervorgebracht. Die Geschäftsführung hat angekündigt einen eigenen Entwurf vorzulegen. Wir möchten nun die Gelegenheit nutzen mit euch unseren Entwurf auf den oben angekündigten Teilbetriebsversammlungen zu diskutieren.
ver.di – Umfrage zur Arbeitszeit im TVöD
Wie ihr Euch vielleicht erinnert, habe wir in unserem April Info über die ver.di-Umfrage zur Arbeitszeit im TVöD berichtet. Nach Euren Rückmeldungen habe sich viele Kolleg*innen an dieser Umfrage, die explizit nicht nur an ver.di-Mitglieder gerichtet war beteiligt. Nachstehend könnt Ihr einen Zwischenbericht von Wolfgang Pieper, Mitglied im Bundesvorstand von ver.di lesen:
Liebe/r Kollege/in,
Vielen Dank- für eine Menge guter Antworten! Vom 24. April bis zum 30. Juni 2019 haben wir mit der Arbeitszeitumfrage allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Möglichkeit gegeben, uns ihre Sicht der Dinge zum Thema Arbeitszeit mitzuteilen. Weit mehr als 200.,000 Kolleginnen und Kollegen folgten unserem Aufruf und gaben Antworten. Sie klickten am Computer, wischten mit dem Finger auf dem Smartphone oder setzten auf den Papierfragebögen ihr Kreuz.
Wir sind im Gespräch – und wollen es auch bleiben!
Aus zahlreichen Zuschriften wissen wir: Mit unserer Umfrage schafften wir es auch in die Pausengespräche“, waren Gegenstand der einen oder anderen lebhaften Debatte beim Meeting, auf dem Flur und in der Kantine. Die Diskussion um die Bedeutung von Arbeits- und somit auch Lebenszeit hat wieder Fahrt .aufgenommen, das Zeigt die Umfrage eindeutig
Wann kommen die Ergebnisse?
Vor einer generellen Veröffentlichung wollen wir die Ergebnisse zuerst den Kolleginnen und Kollegen der ver,di Bundestarifkommission ö.D. vorstellen – denn
sie haben die Arbeitszeitumfrage in Auftrag gegeben. Anfang Oktober 2019 stehen die Erkenntnisse dann allen Kolleginnen und Kollegen für die betriebliche Diskussion und die weiteren Schlussfolgerungen zur Verfügung.
Wie geht es weiter?
In den nächsten Wochen gehen wir ins Detail Gemeinsam mit Euch wollen wir einzelne Themen und Fragestellungen der Umfrage vertiefen. Dazu werden wir mit Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Berufsbereiche des öffentlichen Dienstes Einzel- und Gruppeninterviews führen. Sie sind die Experten ihrer Arbeit und ihrer Branche. Hier gilt es, Sichtweisen zu entdecken, zu hinterfragen und Erkenntnisse zu gewinnen, die über die bisherigen Antworten der Arbeitszeitumfrage hinausgehen. Auf Quantität folgt sozusagen Qualität.
Ob und mit welcher Forderung wir das Thema Arbeitszeit in die Tarif- und Besoldungsrunde 2020 einbringen, wird sich dann spätestens im Sommer 2020 bei
der Forderungsdiskussion der Mitglieder vor Ort in den Betrieben und Dienststellen herausstellen. Die Umfrage macht uns zuversichtlich, dass bis dahin spannende Wochen und Monate vor uns liegen. Also, bringt Euch ein, diskutiert, äußert Ideen, macht Vorschläge und seid dabei.
Und wie es auch kommt – wir sind gemeinsam gut vorbereitet
Viele Grüße
Wolfgang Pieper
Mitglied des Bundesvorstands
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